Richtlinie zur Zertifizierung von Europaschulen im Land Bremen

Ähnliche Dokumente
Bericht. für die Sitzung des. Ausschusses für Integration, Bundes- und Europaangelegenheiten,

Europaschule in Nordrhein-Westfalen. Wolfgang Brock Europabeauftragter der Johannesschule

(1) Für die Eingruppierung der Lehrkräfte gilt der TV-L mit den Maßgaben in Abschnitt II.

Europäische und internationale Aktivitäten an Wolfsburgs Schulen. Stadt Wolfsburg Referat Repräsentation, Internationale Beziehungen

Zentralabitur 2017 Italienisch

Schule der Zukunft Bildung für Nachhaltigkeit

Das Cecilien-Gymnasium erste Europaschule in Düsseldorf. November 2008

Arbeitsgruppe: Kooperation zwischen Schule und außerschulischen Partnern

Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte, insbesondere im Bereich der Sprachen

Wir bieten: Wir erwarten:

Zentralabitur 2019 Chinesisch

Zentralabitur 2018 Griechisch

HEINRICH - KRAFT - SCHULE

Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen (GemVO) vom Entwurfsfassung vom

Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I. Vom 1. April 2004.

Lehrerfragebogen zur schulinternen Evaluation

Zentralabitur 2018 Russisch

Berufsbildenden Schulen Rinteln Zielvereinbarungen in der fraktalen Struktur

GESCHÄFTS- ORDNUNG. der Frauen-Vollversammlung

Zentralabitur 2019 Russisch

Zentralabitur 2019 Niederländisch

REGLEMENT FÜR DIE ELTERNMITWIRKUNG SCHULHAUS GOCKHAUSEN

Evaluation ausbildungsrelevanter Betriebspraktika: Kompetenzerweiterung in Grafik und Design

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Im Ausland arbeiten - ein Weg nach Europa

Verordnung über die Organisation und den Betrieb der kantonalen Bildungszentren für Gesundheitsberufe

RICHTLINIE ZUM ERWERB DES FORTBILDUNGSZERTIFIKATS

Seminar: Unterrichtsentwicklung Prof. Dr. Petra Buchwald SS Referat Bildungsstandards. Mario Del Regno Frauke Flesch Katharina Gührs

Schulprogramm der Grundschule Kremperheide

32. Ordnung zur Änderung der Kirchlichen Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) für das Bistum Trier

Zentralabitur 2019 Portugiesisch

Das voxmi-curriculum. Erstellt von. Mag. Erika Hummer Mag. Martina-Huber-Kriegler Mag. Ursula Maurič dem Team der voxmi-lehrer/innen.

Zwischenbericht zum Würth Bildungspreis

V o r l a g e Nr. L 155/18 für die Sitzung der Deputation für Bildung am 16. April 2015

»Kulturagenten für kreative Schulen Thüringen«

Brücken bauen: Wie können sich die Unterstützungssysteme für behinderte Menschen in Bremen interkulturell öffnen?

Rahmenvereinbarung. über die Ausbildung und Prüfung. für ein Lehramt der Sekundarstufe II (allgemein bildende Fächer) oder für das Gymnasium

Förderpläne an der Alexander-Schmorell-Schule Vorlage der Arbeitsgruppe Förderplan Beschlossen in der Gesamtkonferenz am

Zentralabitur 2017 Evangelische Religionslehre

Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung in den Fächern der Gesellschaftslehre (Geschichte, Erdkunde, Politik) an der RS Hohenhameln

Der bilinguale Zweig 2008/2009

Rahmenvereinbarung. bezüglich der Zertifizierung von Computerwissen. zwischen

Siegel Familienfreundliches Unternehmen im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Bewerbungsverfahren. für das Siegel. Familienfreundliches Unternehmen

Benutzungsordnung für die Käthe-Zang-Sing- und Musikschule (SMH) Herzogenaurach

Zentralabitur 2019 Japanisch

Zentralabitur 2018 Chemie

Zentralabitur 2019 Geschichte

Verordnung über die Organisation des Bildungsgangs der Grundschule (Grundschulverordnung) im Land Bremen

Gütesiegel Gesunde Schule OÖ & SQA

Salzgitter. Richtlinien für Vertrauensleutearbeit Rolle der Vertrauensleute

Ludwig-Erhard-Schule. Informationen zum Kaufmann zur Kauffrau für Büromanagement

Fragebogen für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I / II

Geschäftsordnung der Agrarministerkonferenz

Wissenschaft interaktiv der Publikumspreis des Stifterverbandes

Kirchengesetz über die diakonische Arbeit in der Bremischen Evangelischen Kirche (Diakoniegesetz)

Profil für die Zusatzausbildungen für Ausbildende im Bereich Medienpädagogik/ICT

PEFC SCHWEIZ NORMATIVES DOKUMENT ND 003. Anforderungen zur Zertifizierung auf Ebene eines Betriebes

Konzept der Schülervertretung (SV-Konzept)

Erweiterung beruflicher Kompetenzen - Auseinandersetzung mit europäischen Erziehungszielen und. Herangehensweisen

Baden-Württembergische Schulgarteninitiative 2015/16. Lernen für die Zukunft Gärtnern macht Schule

Europateam NRW jung und engagiert! Projekttag 2016 Europa erleben

Gütesiegel Interkulturell orientierte Einrichtung

Bewerbungsbogen MINT-Schule Schleswig-Holstein

Verwaltungsvorschrift über die Arbeit in der Kooperativen und in der Integrierten Gesamtschule

Das Qualitätsleitbild der Werner-von-Siemens-Schule

Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik


Richtlinie über Schulfahrten und Exkursionen Vom 1. März 2009

Stand der Evaluation und weiteres Vorgehen

Georg-von-Giesche-Schule 07K06 Integrierte Sekundarschule & Staatliche Europa-Schule Berlin

Begabtenförderung; Kreisarbeitsgemeinschaften in Sachsen-Anhalt. RdErl. des MK vom

GESCHÄFTSORDUNG der Arbeitsgemeinschaft Denkendorfer Vereine (ARGE)

Qualitätsentwicklung in Südtiroler Schulbibliotheken

8. Abschnitt: Qualifikationsverfahren

58. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 3. September 2015 Berichtsauftrag Nr.: BJF 45 Synopse lfd. Nr.

Partnerschaft Firma Schrey und Annette-von-Droste-Hülshoff-Realschule Bochum. Kooperation zwischen Schule und Wirtschaft

Humanitäre Stiftung SRK

Seminare in den Jahrgangsstufen 11 und 12 des GymnasiumsFortgeltung ab gem. BayVV_1140_S_070VwVWBek v (AllMBl. S. 1555).

Informationen über die Zentrale Prüfung in der Klasse 10. im Schuljahr 2011/12 an der Theodor-Heuss-Realschule!

Praxiserfahrung in vorschulischer Bildung im Rahmen sozialpädagogischer Ausbildungsberufe in Europa

Sprachförderung Deutsch als Zweitsprache an Thüringer Schulen

Handbuch für Schulräte und Schulleitungen. Die Schulen legen im Schulprogramm periodisch fest, wie sie ihren Bildungsauftrag erfüllen wollen.

EUROTEC I Vermittlungsprogramm für Auszubildende im gewerblichtechnischen

Die Neuerungen bei den Anforderungen nach dem DStV-Qualitätssiegel. Anforderungen nach dem DStV-Qualitätssiegel

LESEN MACHT STARK: LESEN UND DIGITALE MEDIEN

Zielvereinbarungen nach Abschluss der Qualitätsanalyse im Jahr 2011

Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen

Verordnung für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsverordnung)

Zeugnis- und Versetzungsordnung

Theater Marie Postfach 4105 CH Aarau T / F


Die Neue Mittelschule

Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von DMS- 2002

Hinweise zur Einschätzung der Qualität schulischer Prozesse

Richtlinie über die Beantragung und Verleihung von Ehrungen und Auszeichnungen. Regelung über Abzeichen. der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg

Das WSG-S am TLG. Informationen zur Zweigwahl

Vorankündigung 4. Kantonaler Alterskongress und Silver Award. Departement Gesundheit und Soziales

Unsere Angebote für gesundheitsfördernde Schulen

Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung im Fach Politik Klasse 7 und 8

Transkript:

Elke Barkhoff (20-12) Reiner Holsten Richtlinie zur Zertifizierung von Europaschulen im Land Bremen vom 30.11.2016 1. Geltungsbereich Diese Richtlinie gilt für die Zertifizierung von Europaschulen im Land Bremen. 2. Definition Europaschulen sind zertifizierte allgemeinbildende und berufsbildende Schulen mit europäischem und interkulturellem Schulprofil. Sie vermitteln ihren Schülerinnen und Schülern in besonderem Maße Themen der Europabildung, die zum Verständnis und der Bedeutung Europas in allen Bereichen beiträgt. Zur Erschließung der europäischen Dimension in Unterricht und Erziehung sollen grundsätzlich die Fächer und Lernbereiche der Schule einen Beitrag leisten. 3. Kriterien und Kompetenzbereiche für die Schulen Einer Schule kann der Titel Europaschule verliehen werden, wenn sie mit einem ausgewiesenen Europa-Konzept arbeitet. Die Kriterien zur Verleihung des Titels Europaschule gelten stufen- und bildungsgangübergreifend, ihre Umsetzung erfolgt unter Berücksichtigung der Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Schule. Im Rahmen des Schulprogramms sind für die Umsetzung der europäischen Dimension sowie für einzelne Vorhaben und Projekte erreichbare Ziele zu formulieren. Die Kriterien für die Zertifizierung als Europaschule werden den nachfolgenden Kompetenzbereichen zugeordnet.

Um ihre Europakompetenzen nachzuweisen, sind die unter 3.1 3.5 genannten Kompetenzbereiche für die Schulen gefordert. 3.1 Integration europäischer Themen In mindestens einem der drei nachfolgend genannten Dimensionen erfolgt eine Festschreibung im Schulcurriculum: 1. Politische und gesellschaftliche Dimensionen 2. Ökonomische Strukturen in Europa 3. Rechtliche Grundlagen 3.2 Fremdsprachen Die Schule ermöglicht es ihren Schülerinnen und Schülern, die erste Fremdsprache handlungsorientiert anzuwenden und für ihre spezifischen Bedürfnisse, Perspektiven und Lebenswege im Rahmen ihrer erworbenen Kompetenzen nutzen zu können. Als Europaschule ist das Fremdsprachenangebot bezogen auf die Bildungsgänge zu konkretisieren und weiter auszubauen oder zu verstetigen. 3.3 Projektorientierte Schul- (Partnerschaften), Praktika und Öffentlichkeitsarbeit Die Schülerinnen und Schüler nutzen die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit anderen europäischen Staaten. Dieser Austausch soll sowohl online (z. B. über das etwinning-programm) als auch durch organisierte Studienfahrten erfolgen. Die Schule leistet Öffentlichkeitsarbeit im Sinne der Europabildung. Alle Europaschulen in Bremen sind gemeinsam in einem Netzwerk des Landes organisiert und treten somit als Förderer eines vereinten Europas hervor. 3.4 Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler werden durch die Schulen im Kompetenzerwerb zur Anwendung moderner Kommunikationsmedien unterstützt, insbesondere auch im Austausch mit ausländischen Partnern. 3.5 Schulprogramm, Personalentwicklung und Evaluation Die Europabildung ist im Schulprogramm festgeschrieben.

Die Schule erstellt, auf der Basis des Schulprogramms, ein Personalentwicklungskonzept und berücksichtigt diese Schwerpunkte im Fortbildungsprogramm. Das Schulprogramm wird regelmäßig evaluiert und entsprechend weiterentwickelt. 4. Zertifizierungsverfahren Die Schule richtet ihren Antrag auf Zertifizierung an die Senatorin für Kinder und Bildung. Im Antrag stellt die Schule ihr Europabildungskonzept dar und dokumentiert ihre bisherigen Arbeiten im Bereich der Europabildung (entsprechend Ziffer 3). 4.1 Die Ausschreibungen um die Verleihung des Titels Europaschule werden alle zwei Jahre durch die Senatorin für Kinder und Bildung veröffentlicht. Die Bewerbungsfrist beträgt 6 Monate. 4.1.1 In einem ersten Schritt erfolgt eine Bilanzierung der einzelnen Kompetenzbereiche anhand der schriftlichen Dokumentation. Dabei werden die spezifischen Gegebenheiten der jeweiligen Schule (Schulart und Schulstufe) berücksichtigt. 4.1.2 In einem zweiten Schritt werden im Rahmen eines Schulbesuchs Gespräche mit der Schulleitung, den Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern sowie Eltern geführt, um die gelebte Praxis des in der Dokumentation dargestellten Europa-Gedankens zu überprüfen. 4.1.3 Das Zertifikat der Senatorin für Kinder und Bildung zeichnet Schulen aus, die Europa in besonderem Maße als Querschnittsthema durch Fächer und Klassenstufen vermitteln und im Schulleben sichtbar verankert haben. 4.2 Anwartschaft Einer Schule, die die Kriterien nach Ziffer 3.1 sowie nach Ziffer 3.2-3.5 nur in Teilen erfüllt, kann durch die Jury der Status einer Anwartschaft verliehen werden. Im Status der Anwartschaft entwickeln diese Schulen ein eigenes individuelles Europa-Profil, das die Kriterien vollständig erfüllt.

Der Status der Anwartschaft wird nach zwei Jahren überprüft, er soll jedoch vier Jahre nicht überschreiten. 4.3 Zertifizierung und Zertifizierungszeitraum Die Schulen werden für 4 Jahre zertifiziert. Sowohl die offizielle Anerkennung der Anwartschaft als auch die Verleihung des Zertifikats Europaschule werden durch die Jury vorgenommen. 5. Jury Die Jury zur Zertifizierung und Rezertifizierung von Europaschulen im Land Bremen setzt sich aus Mitgliedern folgender Institutionen zusammen: 1. Die Senatorin für Kinder und Bildung 2. Die Landeszentrale für politische Bildung 3. Die Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit Der Vorsitz wird durch die Senatorin für Kinder und Bildung geführt, die Benennung der einzelnen Jurymitglieder erfolgt auf Vorschlag der jeweiligen Institutionen. Jede Institution stellt einen Vertreter/eine Vertreterin für die Arbeit in der Jury. Ausnahme hiervon bildet die Senatorin für Kinder und Bildung, die zusätzlich weitere Vertreter/- innen in die Jury entsenden kann. Über die endgültige Benennung entscheidet der/die Jury-Vorsitzende. 5.1 Die Bewertung der Zertifizierung und Rezertifizierung in den gemeinsamen Sitzungen der Jury erfolgt anhand der in dieser Richtlinie festgelegten Kriterien und Kompetenzbereiche. 5.2 Die Jury führt einen Schulbesuch an der antragstellenden Schule durch, um die Umsetzung des Europaprofils zu begutachten. Die Sitzungen der Jury sind vertraulich. Es gilt die Mehrheitsentscheidung der Jury. Bei Stimmengleichheit entscheidet der/die Jury-Vorsitzende.

6. Aufgaben der Europaschulen Europaschulen nach Ziffer 2 sind Schulen mit einem Profil der Europabildung; sie bereiten die Schülerinnen und Schüler umfassend auf das Leben und Arbeiten im vereinten Europa vor. 6.1 Netzwerkarbeit Alle Europaschulen des Landes, dazu zählen auch die Schulen, die den Status der Anwartschaft besitzen, sind nach Maßgabe dieser Richtlinie in einem Netzwerk aktiv organisiert, vernetzt und treten gemeinsam als Förderer eines vereinten Europas hervor. Der inhaltliche Austausch und die Zusammenarbeit ermöglichen es, weitere Schulen als Europaschulen zu gewinnen. Gegenseitige Partizipation ist hier gefordert und gleichzeitig der Schlüssel zum Erfolg. 6.2 Öffentlichkeitsarbeit Alle Europaschulen und die Schulen, die den Status der Anwartschaft erlangt haben, sind regelmäßig aktive Teilnehmer der jährlich stattfindenden Europawoche. Als Mitgestalter/-innen des Europaprojekttages entwickeln sie u.a. eigene Beiträge in Form von Projekten, Publikationen und Aufführungen und tragen durch ihre vielseitige Öffentlichkeitsarbeit zu einer Verbreitung des europäischen Gedankens bei. Diese Bestimmung tritt mit Wirkung vom 15.12.2016 in Kraft. Die Richtlinie Richtlinien zur Zertifizierung von Europaschulen im Land Bremen vom 22.03.2012 tritt außer Kraft. Bremen, den 30.11.2016