Informationen zur Qualifikationsphase Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung gemäß 5 Abs.1 und VV a) zu 5 APO GOSt Inhalte: Aufbau und Dauer der gymnasialen Oberstufe Kurssystem und Wahlmöglichkeiten Aufgabenfelder und Pflichtbelegungen Leistungsbeurteilung und Entschuldigungsregelung Diese Präsentation finden Sie auch auf der Schulhomepage: www.humboldt duesseldorf.de Bitte tragen Sie sich in die Anwesenheitsliste am Eingang ein! W.Pohlig & E. Rammelmann Folie: 1
Informationen auf der Schulhomepage W.Pohlig & E. Rammelmann Folie: 2
Aufbau und Dauer der Oberstufe Abiturzeugnis (Ergebnisse aus Block I+II) Block II Block I Abiturprüfung Zulassung Qualifikationsphase (Q2) Qualifikationsphase (Q1) Versetzung maximal einmalige Wiederholung der Abiturprüfung Regeldauer: 3 Jahre maximal: 4 Jahre Einführungsphase (EF) W.Pohlig & E. Rammelmann Folie: 3
Abschlüsse der gymn. Oberstufe Abiturprüfung Qualifikationsphase (Q2) Alternative: Fachhochschulreife plus einjähriges Praktikum (gilt nicht Bay,Sa,Th) Qualifikationsphase (Q1) Versetzung = Erwerb des mittleren Schulabschlusses Einführungsphase (EF) W.Pohlig & E. Rammelmann Folie: 4
Das Kurssystem Abiturprüfung 1. und 2. Abiturfach 3. und 4. Abiturfach Qualifikationsphase (Q2) Qualifikationsphase (Q1) 2 Leistungskurse (5 WStd.) 8 Grundkurse (3 WStd.) Einführungsphase (EF) 11 12 Grundkurse (3 WStd., ggf. 4) + ggf. 1 Vertiefungskurs (2 WStd.) W.Pohlig & E. Rammelmann Folie: 5
Die Aufgabenfelder Das sprachlich literarisch künstlerische Aufgabenfeld Fremdsprachen Deutsch Kunst, Musik Sport Das gesellschaftswissenschaftliche Aufgabenfeld Geschichte, Erdkunde, SoWi, Philosophie KR/ER/HR Das mathematisch naturwissenschaftliche Aufgabenfeld Mathematik Biologie, Chemie, Physik W.Pohlig & E. Rammelmann Folie: 6
Wahl der 2 Leistungskurse Prinzipiell können alle Fächer außer Sport und den neu einsetzenden Fremdsprachen als LK gewählt werden Je nach Wahlergebnissen werden aber nicht alle Fächer eingerichtet (Regelgröße: 19,5 Schüler) Sollte ein angewählter Kurs nicht als LK zustande kommen, ist eine Nachwahl in alle eingerichteten Kurse möglich Bedingungen für die LK Wahl Der erste LK muss M, D, eine Naturwissenschaft oder eine aus SI fortgeführte Fremdsprache sein! Der zweite LK ist bis auf die o.g. Einschränkungen frei wählbar W.Pohlig & E. Rammelmann Folie: 7
Die Aufgabenfelder im Abitur Mind. ein Fach des 1. Aufgabenfelds: Fremdsprache oder Deutsch, nicht Kunst/Musik Mind. ein Fach des 2. Aufgabenfelds: GE o. EK o. SW o.pl oder Religion Mind. ein Fach des 3. Aufgabenfelds: M o. PH o. BI o. CH ein weiteres Fach, an das weitere Bedingungen geknüpft sind Keine Hochspezialisierung für die Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife möglich und erwünscht! W.Pohlig & E. Rammelmann Folie: 8
Weitere Bedingungen für die Abiturfächer 1. Bedingung Unter den vier Abiturfächern müssen zwei Fächer als 5 stündige Leistungskurse und zwei Fächer als 3 stündige Grundkurse vertreten sein! 2. Bedingung In den Abiturfächern müssen spätestens ab der Qualifikationsphase (Q 1.1.) Klausuren geschrieben werden! 3. Bedingung Unter den vier Abiturfächern müssen zwei der Fächer Deutsch, Mathematik, Fremdsprache vertreten sein! 4. Bedingung Die Abiturfächer müssen kontinuierlich seit Beginn der EF belegt worden sein (Folgekursprinzip)! Also weitere Einschränkungen der Wahlmöglichkeiten! Das Einhalten aller dieser Bedingungen wird durch die Vorgaben des Wahlzettels, die Nutzung von LuPO und die Individualberatung sichergestellt! W.Pohlig & E. Rammelmann Folie: 9
Konsequenzen der Bedingungen für die Wahl der Abiturfächer (jetzt: 2 Fächer aus D, M, FS) Ausgeschlossen sind folgende Fächerkombinationen im Abitur: 2 Naturwissenschaften 1 Naturwissenschaft und Kunst/Musik Folgende Kombinationen bedingen Mathematik als Abiturfach Die Wahl von Kunst/Musik Beispiel: E D EK Mu geht nicht, da 3. Aufgabenfeld nicht vertreten! Die Wahl von 2 Fremdsprachen Beispiel: E F Ge Bio geht nicht, da Die Wahl von 2 Gesellschaftswissenschaften Beispiel: GE SW D Bio geht nicht, da W.Pohlig & E. Rammelmann Folie: 10
Hinweise zu den Abiturfächern müssen ab EF 1 durchgängig belegt worden sein (d.h. bei Wechsel Religion Philosophie keine Abiturprüfung in Religion/PL) müssen ab Q 1.1 durchgängig schriftlich belegt worden sein (können aber in EF1/2 mündlich belegt worden sein.) Religion/Philosophie können in der Abiturprüfung das gesellschaftswiss. Aufgabenfeld abdecken, nicht aber die Belegung einer Gesellschaftswiss. in Q1.1 Q2.2 Soll Philosophie Abiturfach werden, kann es zwar als durchgängige Gesellschaftswissenschaft zählen, aber nicht gleichzeitig als Ersatzfach für Religion dann muss eine (schon belegte) Folie: 11 Gesellschaftswissenschaft mind. bis Ende Q1.2 belegt werden W.Pohlig & E. Rammelmann
Einbringungspflichtige Kurse d.h. die Kursabschlussnote ist Teil der Note aus Block 1 EF 1 EF 2 Q 1.1 Q 1.2 Q 2.2 Q 2.2 D fortgeführte Fremdsprache KU /MU 2. Fremdsprache / 2. Nat.wiss.. M PH / CH / BI Gesellschaftswissenschaft (nicht durch Religion ersetzbar!!!) ggf. GE ZK ggf. SW ZK Abiturprüfung KR/ER/HR oder PL als Ersatzfach W.Pohlig & E. Rammelmann Folie: 12
Klausurfächer im Sprachprofil D EF 1 EF 2 Q 1.1 Q 1.2 Q 2.1 1. Fremdsprache (fortgeführt) 2. Fremdsprache (ggf. neu einsetzend) 3. Fremdsprache!!! M Naturwissenschaft!!! Gesellschaftswissenschaft oder Reli (mind. das Abifach) Abiturfächer 1. LK 1. LK 3. Abiturfach 4. Abiturfach Q 2.2 Achtung: dann muss aber M Abifach sein! Abiturprüfung W.Pohlig & E. Rammelmann Folie: 13
Klausurfächer im naturwissenschaftl. Profil, bzw. bei 2 Fremdsprachen und 2 Nat. wiss D 1. Fremdsprache 3. Naturwiss./2.Fremdsprache M 1. Naturwissenschaft 2. Naturwiss. EF 1 EF 2 Q 1.1 Q 1.2 Q 2.1 Gesellschaftswissenschaft oder Reli, wenn dies Abifach Abiturfächer 1. LK 1. LK 3. Abiturfach 4. Abiturfach Q 2.2 Abiturprüfung W.Pohlig & E. Rammelmann Folie: 14
Achtung bei mündlicher Belegung von zweiter/dritter Fremdsprache 1. Eine mündlich belegte Fremdsprache zählt nicht als Profilfach, d.h. die Kursnoten können nur als zusätzliche Wahlkurse in die Gesamtqualifikation eingehen, also nicht anstelle der schriftlich belegten Naturwissenschaft bzw. Fremdsprache! Beispiel: Bei schriftlicher Belegung von Latein und Biologie sowie mündlicher Belegung von Chemie und Englisch liegt ein naturwiss. Profil vor, d.h. die Noten der Englisch Kurse können nur zusätzlich zu den Noten der anderen 3 Fächer eingebracht werden! 2. Nur ab der Q 1 durchgängig schriftlich belegte Fächer können Abiturfach sein! W.Pohlig & E. Rammelmann Folie: 15
W.Pohlig & E. Rammelmann Einbringung Literatur/ VP (Chor)/ IP (Orchester) Der Literaturkurs kann in Q1 statt Mu/Ku belegt werden, die Noten der beiden Halbjahre sind dann einbringungspflichtig Zwei vokalpraktische Kurse (VP = Chor) oder instrumentalpraktische Kurse (IP = Orchester) können Q1.1 und Q1.2 zusätzlich oder an Stelle von Mu/Ku belegt und ins Abi eingebracht werden Einzubringungspflichtig sind 2 Folgekurse, also entweder 2 Halbjahre Mu/Ku oder 2 Halbjahre IP/VP, Einbringung überzähliger Kurse möglich Wer Musik als 3./4. Abiturfach belegt hat, kann neben diesen 4 Kursen bis zu 2 weitere Kurse in IP/VP einbringen! bei Musik LK ist keine IP/VP Belegung möglich! Folie: 16
Wahlbogen Q1 Abgabe nach Individualberatung, spätestens am 08.03.2018 W.Pohlig & E. Rammelmann Folie: 17
Wahlbogen Q1 oberer Teil E5 E5 CH GE 3 M 3 M 4 D 4 D (--- E-LK) (--- E-LK) 5 Mu M 5 Mu M 6 PL S 6 PL S W.Pohlig & E. Rammelmann Folie: Folie: 18 18
Wahlbogen Q1 unterer Teil 7 GE M (--- Ge-LK) (--- CH-LK) 7 CH M 8 BI 8 BI 9 SP 9 SP 10 Ek M 10 Ek M W.Pohlig & E. Rammelmann Folie: 19
LUPO Abkürzung steht für Laufbahn und Planungstool Oberstufe Programm ist herunterzuladen unter (s. Wahlbogen): http://www.svws.nrw.de/html/lupo.html gibt Planungshilfen und Erläuterungen, weist auf Planungsfehler hin, ermöglicht Vorausplanung bis zum Abitur, Wahlmöglichkeiten der Schule sind zu berücksichtigen! ersetzt aber keinesfalls die Teilnahme an den Beratungsveranstaltungen der Schule und die persönliche Beratung durch die Stufenleitung, die allein die Details, speziellen Rahmenbedingungen für die Einrichtung von Leistungs und Grundkursen und Konsequenzen der individuellen Schülerwahlen umfassend im Blick hat. W.Pohlig & E. Rammelmann Folie: 20
Wählbare Fächer Schriftlichkeit Meldung von Belegungsfehlern und Hinweise Addition und Prüfung der Wochenstundenzahlen W.Pohlig & E. Rammelmann Folie: 21
Abiturdurchschnitt Block II: Abitur- Bereich (33%) Abiturdurch schnitt Block I: Leistungen Q 1.1-Q 2.2 (66%) W.Pohlig & E. Rammelmann Folie: 22
Gesamtqualifikation Q 1.1 Q 1.2 Q 2.1 Q 2.2 Abi LK 1 LK 2 3. Abifach 4. Abifach Grundkurse LK Bereich (8 Kurse) Block I GK Bereich (27 32 Grundkurse) Abiturbereich Block II W.Pohlig & E. Rammelmann Folie: 23
Das Punktesystem ab Q 1.1 Sehr gut 15 14 13 gut befriedigend 12 11 10 9 8 7 ausreichend 6 5 4 1+ 1 1 2+ 2 2 3+ 3 3 4+ 4 4 mangelhaft 3 2 1 Defizit! ungenügend 0 W.Pohlig & E. Rammelmann Folie: 24
D Einbringungspflichtige Kurse (zählen auf jeden Fall für die Abinote) fortgeführte Fremdsprache KU /MU 2. Fremdsprache / 2. Nat.wiss. M PH / CH / BI Alle Noten Q 1.1. Q 2.2 in den Abifächern 1. 4. und zusätzl.: Gesellschaftswissenschaft Q 1.1 Q 1.2 Q 2.1!!!! ggf. GE ZK ggf. SW ZK Q 2.2 Abiturprüfung KR/ER/HR oder PL als Ersatzfach Die Zahl dieser Pflichtkurse wird durch weitere Wahlpflichtkurse (z.b. Sport, Reli/Ku/Mu in Q2, ) auf insgesamt 35 einzubringende Kurse ergänzt W.Pohlig & E. Rammelmann Folie: 25
Bedingungen für die Zulassung zur Abiturprüfung Q 1.1 Q 1.2 Q 2.1 Q 2.2 Abi LK 1 LK 2 3. Abifach 4. Abifach weitere Grundkurse 1. Bedingung: nie 0 P / max. 3 Defizite im LK 3. Bed.: Mindestpunktzahl aus Block I : 200 P Bed. 1. 3. erfüllt: Zulassung, sonst Rücktritt 2. Bed.: insgesamt nicht mehr als 7 bzw. 8 Defizite: a) max. 7 Defizite bei 27 29 eingebrachten GK (inkl. der LK Defizite!) b) max. 8 Defizite bei 30 32 eingebrachten GK (inkl. der LK Defizite!) d.h. bei größerer Defizitzahl nicht vorzeitig Kurse abwählen sondern Beratung einholen Zudem können überzählige, nicht einbringungspflichtige GK die Abiturnote verbessern Klausuren in Fach 1. 3. mdl. Prüfung im 4. Fach W.Pohlig & E. Rammelmann Folie: 26
W.Pohlig & E. Rammelmann Verfahren bei Nichtzulassung/ freiwilligem Rücktritt Ist die Anzahl der zulässigen Defizite bereits am Ende der Q 2.1 überschritten, erfolgt ein Rückgang in die Q1, genauer in Q 1.2 In diesem Fall bleiben die Leistungen aus Q1.1 (inkl. Defizite) erhalten, die aus Q1.2- Q 2.2 werden neu erarbeitet. Erworbene Anschlüsse (FHR) bleiben erhalten. Ist die Anzahl der zulässigen Defizite am Ende der Q 2.2 (Freitag vor den Osterferien) überschritten, erfolgt ein Rückgang in die laufende Q1.2. (Ostern- Sommer), wobei in Q1.2 keine Bewertung erfolgt, die Noten (und Defizite) aus Q1.2 des ersten Durchgangs bleiben erhalten. Ist die Zahl der erlaubten Defizite am Ende von Q 2.1 noch nicht erreicht, aber absehbar, dass sie im 2.Hj. überschritten wird, kann ein Antrag auf freiwillige Wiederholung gestellt werden über den die ZK entscheidet. Ein Schüler kann bis zur Zulassungsentscheidung ohne Angabe von Gründen von der Abiturprüfung zurücktreten, wenn die Höchstverweildauer dadurch nicht überschritten wird. In allen oben genannten Fällen sind die Inhalte der Q 1.1 (ggf. Q 1.2) des neuen Durchgangs selbstständig zu erarbeiten und abiturrelevant. Folie: 27
Versetzung Jgst. EF => Jgst. Q1 keine 5 versetzt eine 5 in D / M / fortgeführte Fremdsprache Ausgleich kein Ausgleich versetzt Nachprüfung in einem anderen Fach versetzt zwei 5 beide 5er nicht in D / M / FS Eine 5 in D / M / FS und eine weitere 5 Nachprüfung nicht versetzt mehr als zwei 5 oder eine 6 nicht versetzt W.Pohlig & E. Rammelmann Folie: 28
Facharbeit in der Qualifikationsphase Wahl des Faches im Herbst 2018 Facharbeitsschulungswoche im Januar Abgabetermin vor den Osterferien 2019 Ersetzt die erste Klausur in Q1.2 W.Pohlig & E. Rammelmann Folie: 29
Fach Abitur fach Q1 (12) Q2 (13) Anrechenbare GK 12.1 12.2 13.1 13.2 D 1.Lk 6 7 6 7 - F 2.LK 7 8 9 9 - I 10 11 12 12 4 2 KU 6 5 6 5 4 2 GE (ZK) 8 9 2 2 SW 3. 8 9 11 10 4 4 M 4 3 3 2 4 4 CH 4. 7 6 5 5 4 4 PH 6 7 4 3 4 0 KR 8 8 2 2 SP 8 8 9 10 4 Summe 32 20 Berechnungsbeispiel Einbringungspflichtige GK Σ26x2= 52 Σ33x2= 66 45 12 17 38 12 23 7 16 35 ΣΣ205 323 1.einbringungspflichtige GK werden bestimmt (gelb), hier 20 GK 2. Weitere notwendige GK, um auf die Mindestbelegungspflicht von 27 GK zu kommen: 27 20 = 7 3. Ermittlung der Punktsummen der GK: Σ205 4. Ermittlung der Punktsummen der LK 52+66 (doppelte Wertung) 5. Ermittlung der Gesamtpunktzahl (Σ 323) und des Punktedurch schnitts 323/43 = 7,51 (Anzahl GK (27) + 2xLK (2x8) = 43) 6. Suchen von nicht eingebrachten Kursen, die über dem Durchschnitt liegen: hier keine! 7. Normierung auf 40 Kurse um Vergleichbarkeit zu gewährleisten: 323/43x40 = 300,47 300 Gesamtpunktzahl Block I : 300 Pkt. W.Pohlig & E. Rammelmann Folie: 30
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg in der Qualifikationsphase! W.Pohlig & E. Rammelmann Folie: 31