Die neue Gesundheitsversicherung

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Transkript:

01/07 Gesundheitspolitische Informationen Gesundheitsreform 2007 Die neue Gesundheitsversicherung Gesundheit ist ein hohes Gut. Denn Gesundheit ist die wesentliche Voraussetzung dafür, dass Menschen Lebenschancen, Fähigkeiten und Träume verwirklichen können. Deshalb ist Gesundheitspolitik immer Politik für 82 Millionen Menschen. In Deutschland erhalten Bürgerinnen und Bürger die medizinische Versorgung, die sie im Krankheitsfall benötigen, unabhängig von ihrem Alter und ihrem Einkommen, auf der Höhe des medizinischen Fortschritts. Das soll auch in Zukunft gelten für alle. Die Gesundheitsreform 2007 bereitet deshalb den Weg zur neuen Gesundheitsversicherung. Zukünftig wird in Deutschland niemand mehr ohne Krankenversicherungsschutz sein. Eine hochwertige Gesundheitsversorgung gilt zukünftig für ausnahmslos alle Bürgerinnen und Bürger. Erstmals in der deutschen Sozialgeschichte besteht künftig für alle Einwohnerinnen und Einwohner die Pflicht, eine Krankenversicherung abzuschließen. Willkommen in der Solidarität! Fragen zum Krankenversicherungsschutz für alle? 01805 / 99 66 01* * kostenpflichtig Mit der Gesundheitsreform wird unser Gesundheitswesen auf die Herausforderungen der Zukunft eingestellt: Mit der Einführung einer Pflicht zur Versicherung für alle wird ein umfassender Gesundheitsschutz für alle Bürgerinnen und Bürgern gewährleistet. Durch die Strukturreformen werden die Qualität der Versorgung verbessert, die Wirtschaftlichkeit durch mehr Transparenz, einen intensiveren Wettbewerb und weniger Bürokratie erhöht und vor allem die Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten der Versicherten ausgeweitet. Die Gesundheitsreform 2007 beinhaltet Reformen in vier Bereichen: die Einführung einer Krankenversicherung für alle eine Reform der Versorgungsstrukturen und der Kassenorganisation eine Reform der Finanzierungsordnung eine Reform der privaten Krankenversicherung Versicherungsschutz für jeden und jede ein sozialpolitischer Meilenstein Künftig haben alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland eine Absicherung im Krankheitsfall. Erstmals in der deutschen Sozialgeschichte besteht ab dem 1. Januar 2009 für alle Einwohnerinnen und Einwohner die Pflicht, eine Krankenversicherung abzuschließen, wenn kein ausreichender Themen der Beilage Reform der privaten Krankenversicherung Gute Nachricht für privat Versicherte: Der Basistarif und die Mitnahme von Altersrückstellungen und was es damit auf sich hat Seite 4 Der Gesundheitsfonds Der Gesundheitsfonds eine Versichertengemeinschaft, ein Beitragssatz Daraus folgt: mehr Transparenz und ein fairer Wettbewerb Seite 4 Wann kommt was? Eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen im Gesetz und wann sie in Kraft treten Seite 5 Wartezeiten in der Praxis Immer wieder beschweren sich Versicherte über lange Wartezeiten für Arzttermine. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt sagt, was jeder Versicherte und die Reform dagegen tun kann Seite 6 Wahltarife Viele Kassen haben bereits angekündigt, dass sie ihren Versicherten künftig individuelle Tarife anbieten werden. Ein Überblick über die neuen Möglichkeiten der Kassen Seite 7 1. Jahrgang / April 2007 1

anderer Schutz besteht. Wer den Versicherungsschutz verloren hat, kehrt in seine letzte Versicherung zurück. Dies gilt gleichermaßen für die gesetzliche wie für die private Krankenversicherung. Für Versicherte, die dem GKV-System zuzuordnen sind, gilt die Versicherungspflicht bereits ab dem 1. April 2007. Versicherte, die dem PKV-System zuzuordnen sind, haben die Möglichkeit, sich ab dem 1. Juli 2007 wieder privat zu versichern. Die Versicherung erfolgt zunächst im Standardtarif (ab 1. Januar 2009 Basistarif) zu erheblich verbesserten Bedingungen (Kontrahierungszwang, Sicherstellung der Versorgung, keine Risikozuschläge). Gezielter Ausbau von Leistungen, wo dies notwendig ist Mit dieser Gesundheitsreform werden weder Zuzahlungen erhöht noch Leistungen ausgeschlossen. Vielmehr werden Leistungen zielgenau dort ausgebaut, wo es notwendig ist: Für die Krankenhaus-Patienten wird sich künftig vieles verbessern. Denn die Klinikbetreiber werden alles daran setzen, dass sich die Wartezeiten verkürzen, die Behandlungsmethoden verbessern und die Unterbringung komfortabler wird. Rolf Michels, Chef des privaten Klinikbetreibers Helios, in der Berliner Zeitung (06.03.07) Krankenhäuser dürfen ambulant behandeln Menschen, die an schweren oder seltenen Krankheiten leiden und eine spezialisierte Versorgung benötigen (zum Beispiel Aids- oder Krebspatienten), sollen eine bestmögliche Behandlung erhalten. Deshalb werden die Krankenhäuser für die ambulante Versorgung dieser Patientinnen und Patienten geöffnet. Palliativmedizinische Versorgung wird verbessert Sterbende und schwerstkranke Menschen sollen in Würde sterben können und möglichst wenig Schmerzen erleiden müssen. Deshalb werden wir für ihre Versorgung so genannte Palliativ Care Teams aus ärztlichem und pflegerischem Personal zulassen. Zudem wird die Versorgung schwerst- und sterbenskranker Kinder in Kinderhospizen verbessert. Unter anderem werden stationäre Kinderhospize finanziell entlastet, indem der Kostenanteil, den sie bisher zum Beispiel durch Spenden aufbringen mussten, von zehn auf fünf Prozent gesenkt wird. Rechtsanspruch auf Rehabilitation Rehabilitationsmaßnahmen müssen zukünftig von den Krankenkassen bezahlt werden. Vor allem ältere Menschen sollen nach einem Unfall oder einer Krankheit weiter nach ihren eigenen Vorstellungen den Alltag gestalten können und nicht in einem Pflegeheim untergebracht werden müssen. Deshalb wird es für diese Menschen zukünftig einen Rechtsanspruch auf Rehabilitation geben. Rechtsanspruch auf häusliche Krankenpflege Die (zumeist älteren) Menschen, die in Wohngemeinschaften oder anderen neuen Wohnformen leben, erhalten einen Rechtsanspruch auf häusliche Krankenpflege und werden dadurch den Patienten in normalen Privathaushalten gleichgestellt. Impfungen und Kuren werden Pflichtleistungen Empfohlene Impfungen, notwendige Mutter- oder Vater-Kind-Kuren und alle übrigen Rehabilitationsmaßnahmen müssen zukünftig von den Krankenkassen bezahlt werden. Mehr Sicherheit und Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung Alle Patientinnen und Patienten sollen auch in Zukunft Zugang zu neuen therapeutischen und diagnostischen Verfahren und zu besseren Arzneimitteln haben. Dabei müssen die Sicherheit der Patienten sowie die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung im Mittelpunkt stehen. Das Modell besitzt das Potenzial für dreierlei: für weniger Bürokratie, für mehr Wettbewerb und für eine gerechtere Finanzierung des Gesundheitssystems. Ralf Sjuts, Vorstandsvorsitzender der Deutschen BKK, im Tagesspiegel (21.07.06) Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln Medikamente müssen sich zukünftig an ihrem Nutzen und an ihren Kosten messen lassen. Das folgt dem Prinzip, dass die begrenzten Mittel nicht für fragwürdige Therapien oder Schein- Innovationen ausgegeben werden sollen. Ärztliche Zweitmeinung Spezielle, hochinnovative Arzneimittel sind nicht nur teuer, sondern oftmals auch risikoreich. Im Interesse der Patientensicherheit ist deshalb für die Verordnung solcher Medikamente zukünftig eine ärztliche Zweitmeinung erforderlich. 2

Rabattverträge senken Kosten Die Preise für Arzneimittel gehören zu den kostentreibenden Faktoren im Gesundheitswesen. Deshalb wird der Arzneimittelbereich stärker für den Wettbewerb über Ausschreibungen geöffnet. Krankenkassen erhalten mehr Möglichkeiten, mit den Herstellern günstigere Preise zu vereinbaren. Mehr Kassenwettbewerb, bessere Angebotsqualität, mehr Wahlfreiheit Mit der Gesundheitsreform wird der Wettbewerb zwischen den Kassen verstärkt. Denn die Kassen können viel stärker als bisher ihre Möglichkeiten zur Vertrags- und Tarifgestaltung nutzen, um Kosten zugunsten ihrer Versicherten einzusparen. Die Reform zielt darauf ab, die Möglichkeiten der Krankenkassen zu erweitern, den Versicherten entsprechend der unterschiedlichen Präferenzen differenzierte und qualitativ hochwertige Angebote zu machen. Eigenverantwortung soll sich lohnen Versicherte, die sich gesundheitsbewußt verhalten (zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen wahr nehmen) oder die im Krankheitsfall eine optimierte Versorgung (zum Beispiel Integrierte Versorgung oder Hausarztmodell) wählen, sollen von ihrer Kasse besser gestellt werden als diejenigen, die keine gesundheitliche Verantwortung für sich selbst übernehmen. Angebote nach Maß, Tarife nach Wunsch Der intensivierte Kassenwettbewerb wird zu einer weitreichenden Differenzierung der Angebote führen. Für die Versicherten bedeutet dies vor allem mehr Wahlfreiheit zwischen unterschiedlichen Versorgungsformen und zwischen unterschiedlichen Tarifen. Hausarzttarife, Selbstbehalt- oder Kostenerstattungstarife erleichtern zukünftig die Wahl der Krankenkasse, die am besten zu den eigenen Bedürfnissen passt. Weniger Bürokratie, straffere Strukturen, schnellere Entscheidungen Die Verbesserung von Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung muss das oberste Ziel der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen sein. Mehr Wettbewerb muss deshalb mit weniger Bürokratie einhergehen. Der überbordende Verwaltungsaufwand hemmt eine zielgerichtete, gute Gesundheitsversorgung. Deshalb wird im gesamten System Bürokratie gezielt abgebaut. Nur noch ein Spitzenverband Die Verbandsstrukturen der Krankenkassen werden gestrafft. Künftig vertritt ein einheitlicher Spitzenverband (statt bisher sieben) die Belange der gesetzlichen Krankenversicherung auf Bundesebene und regelt die Rahmenbedingungen für einen intensiveren Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung. Alle Kassen können fusionieren Die Zwangsmitgliedschaften in kassenartenspezifischen Dachverbänden und deren Finanzierung durch die Einzelkassen werden gelockert. Freie Fusionen und sonstige Verbünde über einzelne Kassenarten hinweg werden zukünftig erlaubt. Bürokratie wird entrümpelt Abrechnungsverfahren werden vereinfacht, Prüfverfahren entschlackt, überflüssige Kontrollen abgebaut und notwendige Dokumentations- und Verwaltungsanforderungen an Ärzte, Pflegekräfte und Krankenhäuser entbürokratisiert. 3

Reform der privaten Krankenversicherung Der Basistarif Ab dem 1. Januar 2009 müssen die Unternehmen der privaten Krankenversicherung einen Basistarif anbieten. Es besteht Kontrahierungszwang, Risikozuschläge oder -ausschlüsse gibt es im Basistarif nicht. Basistarif zu GKV-analogen Versicherungsbedingungen Der Basistarif muss in seinem Leistungsumfang dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein und darf den GKV- Höchstbeitrag nicht überschreiten. Basistarif für freiwillig in der GKV Versicherte Ab dem 1. Januar 2009 können alle bisher freiwillig in der GKV Versicherten innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach Beendigung der Versicherungspflicht in den Basistarif wechseln. Basistarif für PKV-Kunden - Wer bereits privat krankenversichert ist, kann bis zum 30. Juni 2009 in den Basistarif eines Versicherungsunternehmens seiner Wahl wechseln. - Wer 55 Jahre oder älter ist oder wer die Versicherungsprämie nicht mehr aufbringen kann, kann auch danach noch den Basistarif wählen. Dann allerdings nur noch innerhalb des jeweiligen Versicherungsunternehmens. - Wer ab dem 1. Januar 2009 einen PKV-Neuvertrag abschließt, erhält ein Wechselrecht in den Basistarif jedes beliebigen PKV-Unternehmens. Übertragung von Alterungsrückstellungen möglich Die Altersrückstellungen sind grundrechtlich geschütztes Eigentum der Der ausgehandelte Kompromiss der Bundesregierung enthält ein sinnvolles Element, das den Bismarckschen Sozialstaat endlich auf die Füße stellt: eine allgemeine Pflicht zur Krankenversicherung. Gert W. Wagner, Forschungsdirektor beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung, in der Frankfurter Rundschau (19.01.07) Versicherten. Sie dienen dazu, dass die Beiträge des einzelnen Versicherten im Alter nicht explodieren. Die Übertragbarkeit bereits gebildeter Alterungsrückstellungen wird daher erleichtert. Vollständige Übertragbarkeit innerhalb eines Unternehmens Für PKV-Versicherte, die innerhalb ihres Versicherungsunternehmens von einem Voll - in den Basistarif wechseln, werden die Alterungsrückstellungen vollständig übertragen. Übertragbarkeit im Umfang des Basistarifs bei Unternehmenswechsel Bei PKV-Versicherten, die als Neuversicherte oder innerhalb des ersten Halbjahres 2009 in den Basistarif eines anderen Versicherungsunternehmens wechseln, werden die Altersrückstellungen im Umfang des Basistarifs auf den neuen Versicherer übertragen. Hilfebedürftigkeit ist abgesichert Würde die Bezahlung des Beitrags im Basistarif Hilfebedürftigkeit im Sinne von SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) oder SGB XII (Sozialhilfe) auslösen, stellen weitere gesetzliche Regelungen zur Beteiligung der Grundsicherungsträger sicher, dass die Betroffenen nicht finanziell überfordert werden. Der Gesundheitsfonds eine Versichertengemeinschaft, ein Beitragssatz, faire Bedingungen Das Prinzip Mit Einführung des Gesundheitsfonds ab dem 1. Januar 2009 zahlen alle Beitragszahler den gleichen Beitragssatz. Damit gelten wie in der gesetzlichen Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung schon heute einheitliche Beitragssätze auch in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Gesundheitsfonds sorgt dafür, dass die unterschiedliche Finanzkraft der Kassen zu 100 Prozent ausgeglichen wird. Dies ist auch Ausdruck der gesamtstaatlichen Solidarität. Jede Krankenkasse erhält pro Versichertem eine pauschale Zuweisung. Diese wird gleichzeitig nach Alter, Geschlecht und bestimmten Krankheitsfaktoren modifiziert. Dieser morbiditätsorientierte und auch einfachere Risikostrukturausgleich innerhalb des Gesundheitsfonds umfasst so die zwischen den Kassen ungleich verteilte Krankheitsbelastung der Versicherten. Der Beitragseinzug Bis zum 31. Dezember 2010 bleibt die bisherige Struktur des Beitragseinzuges erhalten. Die Kassen ziehen aber die Beiträge nicht mehr für sich, sondern für den Gesundheitsfonds ein, an den die Beiträge taggleich weiterge- Die Kassen werden flexibler und interessanter für die Kunden. Die Kunden wollen Auswahl und kein Einheitsprodukt. Volker Hansen, Chef des Verwaltungsrats beim AOK-Bundesverband, in Die Welt (16.02.07) 4

Die Politik hat sich bewegt. Wir wollen die sich jetzt ergebenden Chancen für Ärzte und Patienten nutzen Andreas Köhler/Kassenärztliche Vereinigung in der Berliner Zeitung (01.02.2007) leitet werden. Die Kassen können jedoch im eigenen Interesse möglichst bald die Weichen für gemeinsame Einrichtungen stellen, um die Arbeitgeber von unnötigem Verwaltungsaufwand zu entlasten. Ab dem 1. Januar 2011 erhalten die Arbeitgeber die Option, ihre Beiträge, Beitragsnachweise und Meldungen gebündelt an eine einzelne Krankenkasse zu entrichten. Diese leitet die Beiträge an alle Sozialversicherungsträger weiter. Der neue Spitzenverband Bund der Krankenkassen sichert eine bundesweit einheitliche Einzugspraxis. Mehr Transparenz Das neue Finanzierungssystem macht die Leistungen der Krankenkassen beim Leistungs- und Kostenmanagement transparent. Eine Krankenkasse, die besser wirtschaftet, kann ihren Versicherten finanzielle Vergünstigungen oder Beitragsrückerstattungen gewähren. Eine Kasse, die schlechter wirtschaftet, muss bei ihren Mitgliedern einen zusätzlichen Beitrag erheben. Dann jedoch kann das Mitglied zu einer günstigeren Kasse wechseln. Wenn eine Krankenkasse mit den zugewiesenen Mitteln nicht auskommt und einen Zusatzbeitrag erhebt, darf dieser ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens nicht übersteigen. Zusatzbeiträge in einer Höhe bis zu 8 Euro werden falls für die Kasse erforderlich ohne Einkommensprüfung Überblick zur Gesundheitsreform 2007 Die wichtigsten Änderungen und wann sie kommen Änderungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung: 01.04.2007 Versicherungspflicht für alle, die der GKV zugeordnet sind Medizinische Versorgung: - Ausweitung der ambulanten Versorgung durch Krankenhäuser - Ausbau der Palliativversorgung - finanzielle Verbesserungen für Träger von Kinderhospizen - Rechtsanspruch auf Reha-Leistungen - Impfungen und Vater-/Mutter-Kind-Kuren sind Pflichtleistungen - Betriebskostenzuschuss bei ambulanten Geburten im Geburtshaus - Verbesserung der Übergänge vom Krankenhaus in die Rehabilitation und Pflege - Rechtsanspruch auf häusliche Krankenpflege in Wohngemeinschaften und anderen neuen Wohnformen Arzneimittel: - Einführung von Kosten-Nutzen-Bewertungen - Abgabe von einzelnen Tabletten an Patienten Neue Wahltarife: - Unter anderem für besondere Versorgungsformen wie Hausarztmodelle, Selbstbehalte und Kostenerstattung 01.01.2008 Präzisierung der Ein-Prozent-Regelung für Chroniker 01.11.2008 Festlegung des einheitlichen Beitragssatzes durch die Bundesregierung 01.01.2009 Start des Gesundheitsfonds für die Krankenkassen Einführung des einheitlichen Beitragssatzes Änderungen bei der privaten Krankenversicherung: 01.07.2007 Beitrittsrecht in den Standardtarif für Nichtversicherte, die dem PKV-System zuzuordnen sind 01.01.2009 Pflicht zur Versicherung für alle, die der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind Pflicht zur Einführung eines Basistarifs Wechselmöglichkeit in den Basistarif jedes beliebigen PKV-Unternehmens (bis 30.06.2009) 5

erhoben. Wird ein Zusatzbeitrag erforderlich, muss die Krankenkasse ihre Mitglieder auf die Möglichkeit eines Kassenwechsels hinweisen. Nimmt der Versicherte sein Kündigungsrecht wahr, muss im Kündigungszeitraum (2-3 Monate) der Zusatzbeitrag nicht bezahlt zu werden. Grundsätzlich zahlt jedes Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung den Zusatzbeitrag seiner Kasse. Für seine Kinder oder den mitversicherten Partner zahlt man keinen Zusatzbeitrag. Versicherte, die Grundsicherung oder Sozialhilfe erhalten, weil ihre Rente gering ist, oder Heimbewohner, die ergänzende Sozialhilfe bekommen, zahlen einen möglichen Zusatzbeitrag nicht selbst. Wenn die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt, übernimmt das Grundsicherungs- oder das Sozialamt auch den Zusatzbetrag. Die gesetzliche Krankenkasse kommt endlich im 21. Jahrhundert an. Norbert Klusen/Techniker Krankenkasse in Die Welt (16.02.07) Der intensivierte Wettbewerb soll dafür sorgen, dass die Kassen einen Zusatzbeitrag für ihre Mitglieder vermeiden können. Jede Krankenkasse wird verpflichtet, den Versicherten Wahlmöglichkeiten zu gewähren: neben Kostenerstattungs- und Selbstbehalttarifen muss jede Kasse auch einen Hausarzttarif anbieten. Gleichzeitig wird der Spielraum der Krankenkassen für Verträge mit Ärzten, Krankenhäusern, Pharmaunternehmen, Hilfsmittelherstellern und weiteren Leistungserbringern sowie bei der Integrierten Versorgung erheblich ausgeweitet. Wartezeiten in der Arztpraxis Längere Wartezeiten für gesetzlich Versicherte? Bundesministerin Ulla Schmidt rät Versicherten, sich bei Problemen direkt an ihre Kasse zu wenden Immer wieder beschweren sich gesetzlich Versicherte über die zum Teil langen Wartezeiten in der Praxis oder bei der Terminvergabe. Auch eine im Februar veröffentlichte Studie des medizinischen Dienstes der AOK kommt zu diesem Ergebnis. Sehr zur Verärgerung der Ministerin: Dagegen kämpfe ich mit aller Kraft, und ich erwarte von Krankenkassen und Ärzten, dass dies abgestellt wird. Privat und gesetzlich Versicherte müssen gleich behandelt werden Denn die ungleiche Behandlung von privaten und gesetzlich Versicherten ist weder zulässig noch gerecht schließlich trägt die gesetzliche Krankenversicherung die Hauptlast der ambulanten Versorgung. Ich halte keinen Arzt davon ab, seinen Vertrag mit der Kasse zurückzugeben und nur noch privat zu behandeln. Das tun aber relativ wenige, weil sie wissen, das reicht nicht aus, um davon gut leben zu können. Ärzte aber, die einen Vertrag mit der Kasse haben, verpflichten sich damit, deren Patienten angemessen zu behandeln und bezüglich der Terminvergabe Privatversicherte nicht zu bevorzugen, so Ulla Schmidt. Wenden Sie sich an Ihre Kasse! Die Ministerin ruft deshalb Kassenmitglieder dazu auf, sich bei willkürlich hinausgeschobenen Behandlungen an die versichernde Kasse zu wenden. Das ist die Voraussetzung dafür, dass sich diese mit der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung in Verbindung setzt. Die Kassenärztliche Vereinigung muss den Beschwerden nachgehen; bei erwiesenem vertragswidrigem Verhalten drohen dem Arzt Geldbußen bis zu 10.000 Euro. Einige Kassen wie die AOK Rheinland, die Barmer Ersatzkasse oder die Deutsche BKK haben bereits Modelle entwickelt, um in solchen Fällen wirkungsvoll zu helfen. Die Gesundheitsreform wirkt der Ungleichbehandlung zwischen privat und gesetzlich Versicherten entgegen zum Beispiel durch die bessere Versorgung der Kassenpatienten in integrierten Versorgungsprogrammen oder durch die Stärkung des Hausarztes. Auch die neue Honorarordnung mit einer Vielzahl fester Preise für ärztliche Leistungen wird dazu beitragen, dass gesetzlich Versicherte in Zukunft nicht länger warten müssen als privat Versicherte. 6

Wahltarife Die Wahltarife der neuen Gesundheitsversicherung Durch die Gesundheitsreform werden den gesetzlichen Krankenkassen vielfältige Möglichkeiten eröffnet, ihren Versicherten Wahltarife anzubieten. Der Gesetzgeber sieht verschiedene Arten von Wahltarifen vor. Viele Kassen haben sich bereits darauf eingestellt und interessante neue Tarife erarbeitet. Ab dem 1. April 2007 können die Krankenkassen ihren Mitgliedern folgende Tarifmodelle anbieten: Selbstbehalt Bei diesem Tarif verpflichten sich die Versicherten, ihre Behandlungskosten bis zu einer bestimmten Höhe selbst zu tragen. Dafür erhalten sie von der Kasse eine jährliche Prämie. In Zukunft dürfen alle Versicherten einen Selbstbehalttarif wählen (Ausnahme: Mitglieder, die ihre Beiträge nicht selbst zahlen, zum Beispiel Bezieher von Arbeitslosengeld). Bisher konnten das nur freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung und privat Versicherte. Kostenerstattung Hier bezahlt der Versicherte seine Behandlungen zunächst selbst und reicht die Rechnung bei der Krankenkasse ein. Die erstattet dann einen Teil der Kosten zurück. Zu beachten ist auch, dass die Krankenkasse für die Bearbeitung der Rechnung eine Gebühr erhebt. Beitragsrückerstattung Die Krankenkassen können ihren Versicherten auch die Beitragsrückerstattung anbieten. Der Versicherte bekommt dann von der Krankenkasse eine Prämie ausgezahlt, wenn er ein Jahr lang keine Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch genommen hat. Vorsorgeund Früherkennungsmaßnahmen sind natürlich ausgenommen. Tarife, die über die Regelversorgung hinausgehen Wer auch Arzneimittel oder Behandlungen bekommen möchte (bspw. aus der Homöopathie), die normalerweise die Kassen nicht übernehmen, dem darf die Krankenkasse künftig besondere Tarife anbieten: Gegen eine Zusatzprämie werden dann bestimmte Zusatzleistungen mit übernommen. An alle diese Tarife ist der Versicherte drei Jahre lang gebunden. Die jeweiligen Prämien dürfen grundsätzlich 20 Prozent der vom Mitglied in einem Jahr eingezahlten Beiträge nicht überschreiten und maximal 600 Euro betragen. Außerdem müssen die Krankenkassen ihren Versicherten ab dem 1. April 2007 Tarife für besondere Versorgungsformen anbieten. Wer sich zum Beispiel in ein Hausarztmodell einschreibt oder an der Integrierten Versorgung teilnimmt, bekommt einen finanziellen Vorteil entweder als Prämie oder in Form von verringerten Zuzahlungen. Weitere Informationsangebote des Bundesministeriums für Gesundheit Publikationsverzeichnis Das aktuelle Publikationsverzeichnis des Bundesministeriums für Gesundheit können Sie jederzeit kostenlos anfordern: Bestellnr.: BMG-G-07014 E-Mail: publikationen@ bundesregierung.de Internet: www.bundesregierung.de Telefon: 01805/77 80 90 (gebührenpflichtig) Fax: 01805/77 80 94 (gebührenpflichtig) Schriftlich: Publikationsversand der Bundesregierung Postfach 481009 18132 Rostock Internetportale Aktuelle Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit finden Sie unter: Aktuelle Informationen zu allen Themen der Gesundheitsreform finden Sie unter: www.die-gesundheitsreform.de Newsletter Mit dem BMG-Newsletter erhalten Sie alle 14 Tage Erläuterungen zu wichtigen Themen der Gesundheitsreform 2007 und weitere Informationen zur Gesundheitspolitik. Anmeldung unter: www.bmg-newsletter.de 7

Chancen für alle Gute Chancen nicht nur für Versicherte Die neue Gesundheitsversicherung bringt nicht nur für die Versicherten eine Fülle von Veränderungen. Sie bietet auch Ärzten, Krankenhäusern, Kassen und der Gesundheitswirtschaft eine Reihe neuer Möglichkeiten und guter Chancen für die Zukunft. Ärzte/Krankenhäuser Ärztinnen und Ärzte werden gestärkt. Sie können in Zukunft durch die Einführung einer neuen Gebührenordnung in Euro und Cent (die das bisherige komplizierte Punktwertsystem ablöst) besser und sicherer kalkulieren. Ein Fortschritt ist auch, dass das Risiko zunehmender Behandlungsbedürftigkeit ihrer Patienten in Zukunft die Kassen tragen werden. Krankenhäuser können mit der Freigabe spezialisierter ambulanter Behandlung ihr Potential stärker nutzen. Dies bedeutet eine bessere Auslastung ihrer Ressourcen, sowohl was ihr hochqualifiziertes Personal, als auch die technische Ausstattung betrifft. Kassen Kassen und ihre Verbände werden von Aufgaben entbunden, die bisher wenig mit Angeboten für ihre Versicherten zu tun hatten. Quälende Abstimmungsprozesse, die vielfach Fortschritte verhindert haben, werden vereinfacht. Transparenz und Effizienz zum Nutzen der Versicherten werden an erster Stelle stehen. Die Kassen erhalten neue Verhandlungsmöglichkeiten, um für ihre Versicherten die beste Qualität zu bezahlbaren Preisen anbieten zu können. Der Gesundheitsfonds wird dafür sorgen, dass alle Versicherten in der gesetzlichen Krankenkasse gleich behandelt werden. Jeder Mensch ist für die Versicherung gleich wertvoll, egal wo er lebt, wie alt er ist oder wie krank. Der Fonds wird präzise für einen Ausgleich der so genannten Risiken sorgen und die Kassen können sich darauf konzentrieren, sich tatsächlich nur noch um die beste Versorgung ihrer Kunden zu kümmern. Gesundheitswirtschaft Die Gesundheitswirtschaft in Deutschland ist ein bedeutender Wirtschaftsektor und ein Wachstumsmarkt. Schon jetzt arbeiten 4,3 Millionen Beschäftigte in der Gesundheitswirtschaft, einem der innovativsten Bereiche überhaupt. Das Gesetz stärkt die Verlässlichkeit der gesetzlichen Krankenversicherung für den Gesundheitsstandort Deutschland. Es stehen auch in Zukunft die finanziellen Mittel zur Verfügung, die diesen Markt unterstützen und beleben. Wo Sie sich zum Versicherungsschutz informieren können Waren Sie zuletzt gesetzlich versichert? Dann wenden Sie sich an Ihre ehemalige gesetzliche Krankenkasse oder deren Rechtsnachfolger. Waren Sie zuletzt privat versichert? Dann wenden Sie sich für weitere Auskünfte zunächst auch an eine gesetzliche Krankenkasse oder an eine Verbraucherberatung. Waren Sie bisher weder gesetzlich noch privat versichert? Dann können Sie sich an jede gesetzliche Kasse wenden, um zu klären, ob Sie der GKV oder der PKV zuzuordnen sind. Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit Mit dem Bürgertelefon bietet das Bundesministerium für Gesundheit allen Bürgerinnen und Bürgern eine kompetente Anlaufstelle für alle Fragen zum Krankenversicherungsschutz, zur Gesundheitsreform 2007 und allgemein zur gesetzlichen Krankenversicherung: 01805/99 66 01* Fragen zum Versicherungsschutz 01805/99 66 02* Fragen zur Gesetzlichen Krankenversicherung * kostenpflichtig Erreichbar Mo.-Do. von 8-18 Uhr, Fr. 8-12 Uhr. Unabhängige Patientenberatung Deutschland Neutrale und unabhängige Information und Unterstützung für Patientinnen und Patienten: 01803/11 77 22** ** kostenpflichtig 8