Landesrecht Freistaat Bayern
Kostenersatz nach FeuerwehreinsÌtzen in Bayern Ein Leitfaden fïr die Praxis von Wilfried Schober Oberrechtsrat beim Bayerischen Gemeindetag Verlag C. H.Beck MÏnchen 2002
Die Deutsche Bibliothek ^ CIP-Einheitsaufnahme Schober,Wilfried Kostenersatz nach FeuerwehreinsÌtzen in Bayern ; Landesrecht Freistaat Bayern ^ MÏnchen : Beck, 2002 ISBN3406489346 ISBN 3 406 48934 6 2002 Verlag C. H. BeckoHG WilhelmstraÞe 9, 80801 MÏnchen Druck: Nomos Verlagsgesellschaft In den Lissen 12, 76547 Sinzheim Satz: Fotosatz Otto Gutfreund GmbH Marburger StraÞe 11, 64289 Darmstadt Gedruckt auf sìurefreiem, alterungsbestìndigem Papier (hergestellt aus chlorfrei gebleichtem Zellstoff)
Vorwort,,Kostenersatz nach FeuerwehreinsÌtzen ^ ja, gibt's denn so was? Die Feuerwehr kommt doch kostenlos!`` So oder Ìhnlich ÌuÞern sich viele BÏrger, wenn ihnen Feuerwehrleute bei einem Einsatz oder einer freiwilligen Hilfeleistung mitteilen, dass sie einen Kostenbescheid von der Gemeinde erhalten werden. Und kommt der angekïndigte Bescheid dann, ist der Ørger groþ:,,darf die Gemeinde die BÏrger zur Kasse bitten?``.,,die Feuerwehr wird doch aus Steuergeldern finanziert ^ wieso soll ich dann als Steuerzahler einen Kostenbescheid akzeptieren?`` Dieser Leitfaden soll dazu beitragen, VerstÌndnis dafïr zu wecken, dass Gemeinden nichts UnrechtmÌÞiges tun, wenn sie nach FeuerwehreinsÌtzen die hierdurch entstandenen Aufwendungen und Kosten dem begïnstigten BÏrger per Bescheid,,in Rechnung stellen``. Das Feuerwehrrecht rìumt ihnen ausdrïcklich die MÎglichkeit dazu ein. Die HintergrÏnde der Rechtslage und die BeweggrÏnde des Gesetzgebers sollen ebenso dargestellt werden wie die Voraussetzungen im Einzelnen, nach denen Kostenersatz verlangt werden kann. Damit spricht dieser Leitfaden gleichermaþen die potentiell von Kostenbescheiden Betroffenen, also BÏrgerinnen und BÏrger, Unternehmer, wie auch die EntscheidungstrÌger in bayerischen Kommunen, also BÏrgermeister, Gemeinde- und Stadtratsmitglieder sowie Verwaltungsbedienstete an. Nicht zuletzt sollen auch die vielen ehrenamtlich Feuerwehrdienst Leistenden im Freistaat Bayern erkennen, dass die Gemeinde nicht,,auf ihrem RÏcken Kasse macht``. Ich danke Frau Sandra Hampl fïr die engagierte Mitarbeit an diesem Leitfaden und meiner Frau Anabel fïr die unendliche Geduld. MÏnchen und Puchheim, im Januar 2002 Wilfried Schober
InhaltsÏbersicht Vorwort... AbkÏrzungs-undSchrifttumsverzeichnis... V XV I. Worum geht es?... 1 II. Grundsatz: Die Gemeinden kînnen fïr die meisten TÌtigkeiten ihrer Feuerwehren vom NutznieÞer dieserleistungenkostenersatzverlangen... 2 III. Unter welchenvoraussetzungen kann eine Gemeinde nach Art. 28 BayFwG Kostenersatz verlangen (PrÏfungsreihenfolge)?... 20 IV. Kostenersatz nach PauschalsÌtzen auf der Grundlage einer Kostensatzung... 92 V.,,AnsprÏche nach BÏrgerlichem Recht bleiben unberïhrt``... 106 VI. Ûberblick: Kostenersatzregelungen der anderen LÌnderderBundesrepublikDeutschland... 109 Stichwortverzeichnis... 127
Inhaltsverzeichnis Vorwort... V AbkÏrzungs-und Schrifttumsverzeichnis... XV I. Worum geht es?... 1 II. Grundsatz: Die Gemeinden kînnen fïr die meisten TÌtigkeiten ihrer Feuerwehren vom NutznieÞer dieser Leistungen Kostenersatz verlangen... 2 1. Aufwendungs- und Kostenersatz wìhrend der Geltungsdauer des Gesetzes Ïber das FeuerlÎschwesen(FLÎG)... 3 2. Aufwendungs- und Kostenersatz nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG) vom23.dezember1981... 6 3. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Januar 1995 zur Erhebung einer Feuerschutzabgabe... 11 4. Die Novellierung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes durch Ønderungsgesetz vom 10.Juli1998... 14 5. Synopse der alten und der neuen Gesetzesfassung... 16 6. Reaktionen auf die Neuregelung... 18 III. Unter welchenvoraussetzungen kann eine Gemeinde nach Art. 28 BayFwG Kostenersatz verlangen (PrÏfungsreihenfolge)?... 20 1. Vorfrage: Kommen spezielle ^ und damit die Anwendung des Art. 28 BayFwG ausschlieþende ^ Vorschriften fïr einen Kostenersatz zur Anwendung?... 20 1.1 Aufwendungserstattung nach Art. 17 Abs. 2 Halbsatz 2 BayFwG im Fall ÏberÎrtlicher HilfeleistungderFeuerwehr?... 20 1.2 Aufwendungsersatz nach Art. 8 Abs. 1 Satz 2 BayVwVfG im Zusammenhang mit TÌtigkeiten der Feuerwehr in ErfÏllung von Amtshilfepflichten?... 21 1.3 Benutzungsentgelt nach Art. 24 Abs. 1 BayRDG fïrfeuerwehreinsìtzeimrettungsdienst?... 22 1.4 Aufwendungsersatz nach Art. 13 BayKSG fïr FeuerwehreinsÌtze in Katastrophen?.... 23 IX
Inhaltsverzeichnis X 2.,,Die Gemeinden... kînnen verlangen``... 23 2.1 AnspruchsberechtigtsinddieGemeinden... 23 2.2 Wer entscheidet in der Gemeinde, ob Kostenersatzverlangtwird?... 24 2.3 KÎnnen auch Landkreise Kostenersatz verlangen?... 25 3.,,Die Gemeinden... kînnen verlangen``... 26 3.1 Muss eine Gemeinde Kostenersatz verlangen oder kann sie darauf verzichten?... 26 3.1.1 Allgemeine GrundsÌtze der Haushaltswirtschaft undeinnahmebeschaffung... 26 3.1.2 ErmessenseinschrÌnkung durch die Unbilligkeitsregelung in Art. 28 Abs.1 Satz 3 BayFwG.. 28 3.1.2.1 InwelchenFÌllenliegt,Unbilligkeit`vor?... 28 3.1.2.2 Sollten FÌlle von Unbilligkeit in Kostensatzungenfestgelegtwerden?... 31 3.1.2.3 Was gilt im Fall mehrerer Kostenschuldner, bei dem die Inanspruchnahme eines KostenschuldnersunbilligwÌre?... 31 3.1.3 Der Grundsatz der VerhÌltnismÌÞigkeit darf nichtauþerachtgelassenwerden... 32 3.1.4 Die allgemeinen ErmessensgrundsÌtze sind zu beachten... 32 4.,,...ErsatzdernotwendigenAufwendungen...``... 33 4.1 Wassind,Aufwendungen`?... 33 4.2 Wassind,Kosten`?... 33 4.3 FÏr welche Aufwendungen kann Ersatz verlangt werden?... 34 4.3.1 Sachaufwendungen... 34 4.3.2 Personalaufwendungen... 35 4.3.3 SonstigeKosten... 35 5.,,...Ersatzdernotwendigen Aufwendungen...``... 37 5.1 Welche Aufwendungen waren,,notwendig``?... 37 5.1.1 RÏckblickende Betrachtungsweise.... 37 5.1.2 Vorausschauende Betrachtungsweise... 38 5.1.3 Korrektiv: Der VerhÌltnismÌÞigkeitsgrundsatz.. 39 6.,,...AusrÏcken, EinsÌtze und Sicherheitswachen...``... 40 6.1 Wasbedeutet,AusrÏcken`?... 40 6.2 Wassind,EinsÌtze`?... 40 6.3 Was versteht man unter,sicherheitswachen`?... 41
Inhaltsverzeichnis 6.4 Kostenersatz schon aufgrund bloþen,ausrïckens`?... 41 6.5 Kostenersatz auch bei bereits anderweitig behobener Gefahr?... 41 6.6 Kostenersatz auch bei einer,anscheinsgefahr`?.. 42 6.7 Kein Kostenersatzanspruch bei bloþer,scheingefahr'... 44 7.,,... oder durch EinsÌtze hilfeleistender Werkfeuerwehren (Art. 15 Abs. 6) entstanden sind``... 45 8.,,Der Anspruch wird durch Leistungsbescheid geltend gemacht.``.... 45 8.1 Muss Kostenersatz zwingend durch Bescheid verlangt werden oder genïgt auch eine Rechnungsstellung?... 45 8.2 Muster eines Leistungsbescheids nach Art. 28 Abs.1Satz2BayFwG... 46 8.3 Welche rechtlichen MÎglichkeiten hat ein Kostenschuldner, gegen einen Leistungsbescheid vorzugehen?... 50 8.4 Wie kann eine Gemeinde ihren Bescheid durchsetzen?... 50 8.5 WannerlischteinKostenersatzanspruch?... 50 8.6 Wem steht das vereinnahmte Geld zu? DerGemeindeoderderFeuerwehr?... 51 9.,,... nach MaÞgabe der nachfolgenden Bestimmungen...``... 52 9.1 Was sind die,nachfolgenden Bestimmungen`?.. 52 9.2,,Kostenersatz... fïr EinsÌtze im abwehrenden Brandschutz und im technischen Hilfsdienst, bei denen die Gefahr oder der Schaden durch den Betriebvon Kraft-, Luft-, Schienen- oderwasserfahrzeugen veranlasst war``... 53 9.2.1 Hauptanwendungsfall: VerkehrsunfÌlle... 53 9.2.2 Inhalt und Umfang der so genannten,halterhaftung`... 53 9.2.3 Was sind Kraft-, Luft-, Schienen- und Wasserfahrzeuge?... 58 9.2.4 WannisteinFahrzeug,,inBetrieb``?... 58 9.2.5 Besteht ein Kostenersatzanspruch gegen den Fahrzeughalter, wenn dessen Fahrzeug von einem DrittenvorsÌtzlichinBrandgesetztwurde?... 60 XI
Inhaltsverzeichnis XII 9.2.6 Besteht ein Kostenersatzanspruch nach Art. 28 Abs. 2 Nr.1 BayFwG auch dann, wenn einverkehrsunfall durch ein unabwendbares Ereignis (beziehungsweise durch hîhere Gewalt i. S. d. geplanten neuen 7 Abs. 2 StVG) i. S. d. 7Abs.2StVGverursachtwar?... 61 9.2.7 Wer kann als Kostenschuldner bei VerkehrsunfÌllenherangezogenwerden?... 62 9.2.7.1 Der Gefahrenverursacher und -beseitigungspflichtige... 62 9.2.7.2 DerFahrzeughalter... 62 9.2.7.3 Kann der Kostenersatz auch unmittelbar bei der Haftpflichtversicherung des Kostenschuldners geltendgemachtwerden?... 63 9.3,,Kostenersatz... fïr sonstige EinsÌtze im technischen Hilfsdienst, mit Ausnahme der TÌtigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen oder Tieren dienen`` 65 9.3.1 Was sind,sonstige` EinsÌtze im technischen Hilfsdienst?... 65 9.3.2 EinschrÌnkung der KostenersatzfÌhigkeit bei TÌtigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder BergungvonMenschenoderTierendienen... 66 9.3.2.1 FÌllt die Beseitigung vonwespen- oder Hornissennestern durch die Feuerwehr unter Abs.2Nr.2?... 67 9.3.2.2 Was gilt bei der Rettung von Selbstmordwilligen?... 68 9.3.3 Wer ist mîglicher Kostenschuldner in den FÌllen desabs.2nr.2?... 68 9.3.3.1 DerGefahrenverursacher... 68 9.3.3.2 DerGefahrenbeseitigungspflichtige... 69 9.3.3.2.1 StraÞenbaulasttrÌger als Gefahrenbeseitigungspflichtige... 69 9.3.3.2.2 GrundstÏckseigentÏmer als Gefahrenbeseitigungspflichtige... 73 9.4,,Kostenersatz... fïr aufgewendete SonderlÎschmittel bei BrÌnden in Gewerbe-und Industriebetrieben``... 73 9.4.1 Was ist ein,gewerbebetrieb`, was ein,industriebetrieb` i. S. v. Art. 28 Abs. 2 Nr. 3 BayFwG?... 74 9.4.2 Wassind,SonderlÎschmittel`?... 75
Inhaltsverzeichnis 9.4.3 Was bedeutet,,aufgewendete`` SonderlÎschmittel? 75 9.4.4 Wer kann zum Kostenersatz herangezogen werden?... 76 9.5,,Kostenersatz... fïr EinsÌtze, die durch eine vorsìtzlich oder grobfahrlìssig herbeigefïhrte Gefahr veranlasst waren``.... 76 9.5.1 Wann ist eine Gefahr,vorsÌtzlich` herbeigefïhrt?... 76 9.5.2 Wann ist eine Gefahr,,grob fahrlìssig`` herbeigefïhrt?... 77 9.5.3 Wer kann zum Kostenersatz herangezogen werden?... 78 9.5.3.1 Der schuldhaft handelnde Gefahrenverursacher. 78 9.5.3.2 Haften Kinder und Jugendliche fïr schuldhaft herbeigefïhrtegefahren?... 78 9.5.3.3 Haften Eltern und andere Aufsichtspflichtige fïr schuldhafteshandelnvonkindern?... 80 9.6,,Kostenersatz... bei vorsìtzlicher oder grob fahrlìssiger Falschalarmierung der Feuerwehr oder bei Falschalarmen, die durch eine private Brandmeldeanlage ausgelîst werden``.... 82 9.6.1 Wann liegt eine vorsìtzliche oder grob fahrlìssigefalschalarmierungvor?... 82 9.6.2 Wer kommt in diesen FÌllen als Kostenschuldner in Betracht?... 83 9.6.3 Was sind Falschalarme durch private Brandmeldeanlagen?... 84 9.6.4 Wer ist Kostenersatzpflichtiger bei Fehlalarmen privaterbrandmeldeanlagen?... 86 9.7,,Kostenersatz... fïr Sicherheitswachen``... 86 9.7.1 WassindSicherheitswachen?... 86 9.7.2 Weristkostenersatzpflichtig?... 87 9.8 Was gilt, wenn mehreretatbestìnde erfïllt sind?... 88 9.9 Was gilt im Fall mehrerer Kostenschuldner?... 88 IV. Kostenersatz nach PauschalsÌtzen auf der Grundlage einer Kostensatzung... 92 1. WeshalbeineKostensatzung?... 92 2. Muss eine Gemeinde eine Satzung erlassen, um KostenersatzverlangenzukÎnnen?... 93 3. Inhalt und Umfang einer Kostensatzung nach Art.28Abs.4BayFwG... 93 XIII
Inhaltsverzeichnis V.,,AnsprÏche nach BÏrgerlichem Recht bleiben unberïhrt``... 106 1. AnsprÏcheauszivilrechtlichemVertrag... 106 2. GeschÌftsfÏhrungohneAuftrag... 107 3. SchadensersatzansprÏche aus Unerlaubter Handlung... 108 VI. Ûberblick: Kostenersatzregelungen der anderen LÌnder der Bundesrepublik Deutschland... 109 36 Feuerwehrgesetz Baden-WÏrttemberg... 110 17 FeuerwehrgesetzBerlin... 111 36 BrandschutzgesetzBrandenburg... 112 30 Brandschutzgesetz Bremen... 113 25a und 25bFeuerwehrgesetzHamburg... 114 61 Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz 116 26 Brandschutzgesetz fïr Mecklenburg-Vorpommern... 117 26 NiedersÌchsischesBrandschutzgesetz... 118 41 Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz Nordrhein-Westfalen... 119 37 Landes- Brand- und Katastrophenschutzgesetz Rheinland-Pfalz... 121 25 SaarlÌndischesBrandschutzgesetz... 122 21 SÌchsischesBrandschutzgesetz... 123 22 BrandschutzgesetzSachsen-Anhalt... 124 29 BrandschutzgesetzSchleswig-Holstein... 125 38 ThÏringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz 126 Stichwortverzeichnis.... 127
AbkÏrzungs-und Schrifttumsverzeichnis a.a.o....amangegebenenort Abs....Absatz AGBGB...GesetzzurAusfÏhrungdesBÏrgerlichen Gesetzbuchs und anderer Gesetze AKB...Allgemeine Bedingungen fïr die Kraftfahrtversicherung AllMBl....AllgemeinesMinisterialblatt Anm....Anmerkung Art....Artikel AVBayFwG...Verordnung zurausfïhrung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes AVFLÎG...VerordnungzurAusfÏhrungdesGesetzesÏber das FeuerlÎschwesen Az...Aktenzeichen BayFwG...BayerischesFeuerwehrgesetz BayGTzeitung...Zeitschrift des Bayerischen Gemeindetags (Jahrgang, Seite) BayKSG...BayerischesKatastrophenschutzgesetz BayRDG...BayerischesRettungsdienstgesetz BayVBl...Zeitschrift Bayerische VerwaltungsblÌtter (Jahrgang, Seite) BayVGH...BayerischerVerwaltungsgerichtshof BayVwVfG...BayerischesVerwaltungsverfahrensgesetz BGB...BÏrgerlichesGesetzbuch BGBl...Bundesgesetzblatt BGH...Bundesgerichtshof BGHZ...Entscheidungssammlung des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen (Band, Seite) BVerwG...Bundesverwaltungsgericht Drs....Drucksache EGMR...EuropÌischerGerichtshoffÏrMenschenrechte Endres/Forster/ Bayerisches Feuerwehrgesetz, Kommentar, Loseblattsammlung, Stand: September 2000 Pemler... ff...folgende FLÎG...GesetzÏberdasFeuerlÎschwesen FStBay...Zeitschrift Die Fundstelle Bayern (Jahrgang, Randnummer) GG...GrundgesetzfÏrdieBundesrepublikDeutschland XV
AbkÏrzungs- und Schrifttumsverzeichnis GKBay.... Zeitschrift Die Gemeindekasse Bayern (Jahrgang, Randnummer) GO... GemeindeordnungfÏrdenFreistaatBayern GVBl.... BayerischesGesetz-undVerordnungsblatt KAG... Kommunalabgabengesetz KG... Kostengesetz KommHV... Kommunalhaushaltsverordnung Kopp/ Ramsauer, VwVfG... Kommentar zum Verwaltungsverfahrensgesetz, 7. Auflage 2000 Kopp/ Schenke, VwGO... Kommentar zur Verwaltungsgerichtsordnung, 12. Auflage 2000 LStVG... Landesstraf-undVerordnungsgesetz LuftVG... Luftverkehrsgesetz NJW... NeueJuristischeWochenschrift(Jahrgang,Seite) NVwZ... Neue Zeitschrift fïrverwaltungsrecht (Jahrgang, Seite) NVwZ-RR... NeueZeitschriftfÏrVerwaltungsrecht^Rechtsprechungsreport ( Jahrgang, Seite) NZV... Neue Zeitschrift fïrverkehrsrecht (Jahrgang, Seite) OLG... Oberlandesgericht OVG... Oberverwaltungsgericht Palandt... BÏrgerlichesGesetzbuch,Kommentar,59.Auflage 2000 PflVG... Pflichtversicherungsgesetz Rdnr.... Randnummer Rott/Birkner... Verwaltungskostenrecht in Bayern, Loseblattsammlung, Stand 1. Juli 2000 S.... Seite Schulz... DerBrandschutzinBayern,Kommentar,1999 StGB... Strafgesetzbuch StVG... StraÞenverkehrsgesetz StVO... StraÞenverkehrsordnung VG... Verwaltungsgericht VGH... Verwaltungsgerichtshof VollzBekBayFwG. Vollzugsbekanntmachung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz VVG... Versicherungsvertragsgesetz VwGO... Verwaltungsgerichtsordnung VwZVG... BayerischesVerwaltungszustellungs-undVollstreckungsgesetz WHG... Wasserhaushaltsgesetz XVI