Das Präsidium des Amtsgerichts Coesfeld E - Coesfeld, den

Ähnliche Dokumente
Das Präsidium Cloppenburg, 12. Dezember 2016 des Amtsgerichts

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan. Amtsgericht Neustadt a. Rbge (Stand )

Amtsgericht Rathenow - Präsidium -

Amtsgericht Wittlich Richterliche Geschäftsverteilung Geschäftsjahr /13. B e s c h l u s s

Verteilung der richterlichen Geschäfte des Amtsgerichts Gütersloh für 2016

Geschäftsverteilungsplan für den nichtrichterlichen Dienst hier: Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger - außer Verwaltung und Grundbuch -

G e s c h ä f t s v e r t e i l u n g s p l a n 2016

Beschluss des Präsidiums des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal

Amtsgericht Bremerhaven

Amtsgericht Mosbach - Präsidium - E 320 AG Mos

Amtsgericht Stralsund. Verteilung der richterlichen Geschäfte im Jahre 2014

und Sitzungsplan gültig ab

Zweite Änderung des Geschäftsverteilungsplanes des Amtsgerichts Aichach für den richterlichen Dienst im Geschäftsjahr 2014.

32-3 (2016) Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Wedding für das Geschäftsjahr 2016

Amtsgericht Besigheim

und Sitzungsplan gültig ab

Geschäftsverteilung und Besetzung der Kammern des Landgerichts Bad Kreuznach für das Geschäftsjahr 2016

Geschäftsverteilungsplan für die Rechtspfleger/innen des Amtsgerichtes Pinneberg ab

B e s c h l u s s. Teil A. Verteilung der Geschäfte. b) die Betreuungssachen (Abteilung 60 und Abteilung 62)

B e s c h l u s s. über die richterliche Geschäftsverteilung bei dem. Amtsgericht Blomberg. ab dem

Beschluss über die Verteilung der richterlichen Geschäfte beim Amtsgericht Herford im Kalenderjahr A - Allgemeines

Beschluss. (der vollständige Beschluss ist auf der Verwaltungsgeschäftsstelle einsehbar)

Verzeichnis nach Abteilungen

B e s c h l u s s. Jeder Dezernent ist für die seinem Zuständigkeitsbereich entsprechenden Rechtshilfeersuchen zuständig.

Beschluss des Präsidiums des Amtsgerichts Ahlen vom 18. Dezember 2015 Richterliche Geschäftsverteilung des Amtsgerichts Ahlen ab dem

Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2015

Geschäftsverteilungsplan. für den richterlichen Dienst


Amtsgericht Schwerin. Geschäftsverteilung beschlossen am

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Potsdam

Geschäftsverteilungsplan. für die Richter des. Amtsgerichts Waiblingen

Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Plauen für das Geschäftsjahr 2014

Geschäftsverteilung der Richter:

Geschäftsverteilung unter den Richterinnen und Richtern des Amtsgerichts Weinheim für das Jahr 2015

A) Allgemeine Grundsätze:

Beschluss des Präsidiums des Amtsgerichts Meldorf betreffend die richterliche Geschäftsverteilung ab dem 01. September 2015.

Geschäftsverteilung für die richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Hildesheim im Jahr 2016

B E S C H L U S S Richterlicher Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Rostock für das Geschäftsjahr 2015

B e s c h l u s s. Verteilung der richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht in Witten für das Geschäftsjahr 2016

Richterliche Geschäftsverteilung

Wachtmeisterzentrale: Fax: Leiter: Hahn Vertreter: Wacker/ Goes Eingangsstelle Postausgang Auskunft

Zahlen aus der Justiz

Geschäftsverteilung. beim. Amtsgericht Neustrelitz. für die Zeit

Amtsgericht Freiburg

AMTSGERICHT ESSEN Geschäftsverteilungsplan für Richter für das Geschäftsjahr 2016

Amtsgericht Bruchsal E 320

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan 2016 ( 6a ArbGG; 21a ff. GVG) in der ab geltenden Fassung

LANDGERICHT MAINZ GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN ( Auszug )

Saarländisches Oberlandesgericht

Satzung. für das Jugendamt der Stadt Iserlohn

G E S C H Ä F T S V E R T E I L U N G S P L A N. des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr

Amtsgericht Hamburg-Wandsbek

Stand: Abteilung für allgemeine Zivilsachen. Richterliche Geschäftsverteilung

Das Kantonsgericht des Staates Freiburg

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan ab 5. Oktober 2015

Geschäftsverteilungsplan des Sozialgerichts Neuruppin - Verwaltung - - gültig ab 02. März

GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN VORSTAND

Satzung für das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt - der Stadt Troisdorf vom 11. März 2013*)

In der Familiensache. betreffend den Umgang mit dem Minderjährigen...

T e l e f o n v e r z e i c h n i s

5. N a c h t r a g. zur Geschäftsverteilung des Oberlandesgerichts München für das Jahr 2015

2. Wie viele Planstellen gab es im Jahr 2012 im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz im Land Brandenburg?

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan des Landesarbeitsgerichts Nürnberg für das Jahr 2015

Bestimmung des Prüfungszeitpunkts der Unterbrechung bzw. der Strafrestaussetzung einer Jugendstrafe.

Geschäftsverteilungsplan

GesetzesFormulare. FamFG. Familienverfahren Betreuungs- und Unterbringungsverfahren Nachlassverfahren Grundbuchverfahren Sonstige Verfahren

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2014

1.1 Verteilung der Vorsitzenden auf die Kammern und Vertretung der Kammervorsitzenden

Bericht zur Belastung der bremischen Justiz. Fortschreibung 2013

Das neue FamFG. Das Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit FGG-RG

ANLAGE S A T Z U N G. I. Firma und Sitz. 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Oberelsbach. II. Gegenstand des Unternehmens

GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN

III. gemeinsame minderjährige Kinder Name Geburtsdatum Verhältnis zum/zur Mandant/in (1.leiblich / 2. adoptiert / 3.

Internationales Zivilprozessrecht

Artikel 1 - Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS

Vereinbarung. Dr. K.-G. Heide und Dr. M. Krause, Labor für Abstammungsgenetik, Steenbeker Weg 33, Kiel (nachfolgend: die Sachverständigen)

Satzung 0.12 für das Jugendamt der Stadt Essen vom 3. Mai 2005 zuletzt geändert durch Satzung vom 31. März 2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZR 317/13. vom. 18. März in dem Rechtsstreit

Brandenburgisches Oberlandesgericht

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

Statut. des Verwaltungsgerichts der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich. Artikel I

AMTSGERICHT KÖLN GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN Die richterlichen Geschäfte sind verteilt durch Beschluss des Präsidiums vom

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten

Beschlossen: Bekannt gemacht: in Kraft getreten:

Geschäftsverteilung 2016 Amtsgericht Hamburg St. Georg 1 gültig ab

Amtsgericht Heidelberg

Vollmacht. K a n z l e i R u l a n d. Rechtsanwalt Felix Ruland. Obergasse 26 a Usingen. Fon: / Fax: /

Nachstehende Satzung wurde geprüft und in der 352. Sitzung des Senats am 20. Januar 2016 verabschiedet. Nur diese Satzung ist daher verbindlich!

A m t s g e r i c h t H a m b u r g A l t o n a

Leitsatz: OLG Dresden, 23. Familiensenat, Beschluss vom Az.: 23 WF 0475/11

Satzung. Voralb BKK. der Pflegekasse bei der Betriebskrankenkasse. Postfach Nürtingen. Hausanschrift: Neuffener Straße Nürtingen

DIE WEG-NOVELLE AB DEM

Quelle: Fundstelle: BGBl I 1968, 661 FNA: FNA Gesetz zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes

Zuständigkeitsabgrenzung zwischen den Qualifikationsebenen Richter - Rechtspfleger - Justizfachwirt

Satzung für das Jugendamt der Stadt Werdohl. I. Das Jugendamt

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan ab 01. Oktober 2012

Sozialgericht Schleswig, den 14. Juli E - G e s c h ä f t s v e r t e i l u n g s p l a n Änderung -

S A T Z U N G für das Jugendamt der Stadt Ennepetal vom in der Fassung des IV. Nachtrages vom

Transkript:

Das Präsidium des Amtsgerichts Coesfeld - 3204 E - Coesfeld, den 15.12.2017 Das Präsidium des Amtsgerichts Coesfeld fasst für die richterliche Geschäftsverteilung bei dem Amtsgericht Coesfeld mit Wirkung ab 01.01.2018 folgenden Beschluss: A: Dezernat I: Direktor des Amtsgerichts König Vertreter: a) Zivilprozesssachen: Richter am Amtsgericht Sommer b) im Übrigen: Richter am Amtsgericht Damhorst Geschäfte neben den Aufgaben als Behördenleiter: Zivilprozesssachen (C, H, einschließlich der daraus erwachsenen Klagen gem. 731,767,768 ZPO und der Rechtshilfesachen), soweit sie nicht in das Dezernat IX fallen: R, T bis Z; Zwangsversteigerungssachen; Grundbuchsachen; Entscheidungen nach 10 RpflG; Entscheidungen nach 354 Abs. 2, 27 Abs. 3 StPO beim erweiterten Schöffengericht aus Dezernat V; Schiedsmannsangelegenheiten; Güterichtersachen; die Güterichtersachen in Familiensachen werden jedoch dem Amtsgericht Dülmen übertragen, soweit sie nach dessen Geschäftsverteilungsplan vom Amtsgericht Dülmen übernommen werden; die Güterichtersachen in Landwirtschaftssachen und in Nachlasssachen werden jedoch dem Amtsgericht Münster übertragen, soweit sie nach dessen Geschäftsverteilungsplan vom Amtsgericht Münster übernommen werden; anderweitig nicht aufgeführte Angelegenheiten; Dezernat II: Richter am Amtsgericht Damhorst Vertreter: a) in Landwirtschaftssachen: Richter am Amtsgericht Niehues b) im Übrigen: Richterin Brüggemann

Geschäfte neben den Aufgaben als Vertreter des Behördenleiters: Landwirtschaftssachen; Betreuungs- und PsychKG-Sachen, wenn sich die/der Betroffene in der Stadt Coesfeld, der Gemeinde Billerbeck, Nottuln oder Rosendahl aufhält oder bei derzeitigem Aufenthalt außerhalb des hiesigen Amtsgerichtsbezirks dort zuletzt seinen ständigen Aufenthalt hatte; Dezernat III: Richterin am Amtsgericht Becks Vertreterin: Richterin Dr. Heukamp Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, soweit sie nicht ein anderes Dezernat fallen; Dezernat IV: Richter am Amtsgericht Sommer Vertreter: a) in Zivilprozesssachen: Direktor des Amtsgerichts König b) im Übrigen: Richter am Amtsgericht Schneider Zivilprozesssachen (C, H, einschließlich der daraus erwachsenen Klagen gem. 731,767,768 ZPO und der Rechtshilfesachen), soweit sie nicht in das Dezernat IX fallen: A bis Q; Registersachen und unternehmensrechtliche Verfahren mit den Endziffern 4,7,9; Entscheidungen nach 354 Abs. 2, 27 Abs. 3 StPO aus Dezernat VI beim erweiterten Schöffengericht; Urkundssachen UR I III;

Dezernat V: Richter am Amtsgericht Niehues Vertreter: a) in Registersachen: Richter am Amtsgericht Sommer b) im Übrigen: Richter am Amtsgericht Schneider Vorsitz im erweiterten Schöffengericht; Vorsitz im Jugendschöffenwahlausschuss; Jugendschöffengerichtssachen; Jugendgerichtssachen; Strafbefehlsverfahren; Privatklagesachen in Jugendgerichts- und Jugendschöffengerichtssachen; Gs-Sachen; Entscheidungen nach 354 Abs.2, 27 Abs.3 StPO aus Dezernat VI und VIII mit Ausnahme des erweiterten Schöffengerichts; Registersachen und unternehmensrechtliche Verfahren mit den Endziffern 3,6,8,0;

Dezernat VI: Richter am Amtsgericht Schneider Vertreter: a) in Zwangsvollstreckungssachen: Richterin am Amtsgericht Becks b) im Übrigen: Richter am Amtsgericht Niehues Vorsitz im Schöffenwahlausschuss; Schöffengerichtssachen einschl. Beisitz im erweiterten Schöffengericht; Einzelrichterstrafsachen soweit der Nachname des Angeschuldigten, Angeklagten oder Verurteilten mit dem Buchstaben A bis I beginnt; Einzelrichterstrafsachen soweit der Nachname des Angeschuldigten, Angeklagten oder Verurteilten mit dem Buchstaben J bis P beginnt und die Sache nach dem 31.12.2017 beim Amtsgericht Coesfeld eingehen; Privatklagesachen, soweit sie nicht in das Dezernat V fallen; Entscheidungen nach 354 Abs. 2, 27 Abs. 3 StPO aus Dezernat V und IX mit Ausnahme des erweiterten Schöffengerichts; Registersachen und unternehmensrechtliche Verfahren mit den Endziffern 1,2,5; Zwangsvollstreckungssachen (J, L, M); Dezernat VII: Richterin am Amtsgericht Dr. Heukamp Vertreter: a) in Familiensachen: Richterin am Amtsgericht Becks b) im Übrigen: Richter am Amtsgericht Niehues Familiensachen ohne Adoptionssachen: M bis R und U bis Z Nachlasssachen (IV VI);

Dezernat VIII: Richterin Brüggemann Vertreter: a) in Familiensachen: Richterin am Amtsgericht Becks b) in Betreuungssachen: Richter am Amtsgericht Damhorst c) in Erzwingungshaftsachen: Richterin Zurwonne d) Freiheitsentziehungssachen (XIV) und alle damit im Zusammenhang stehenden Entscheidungen: Durch den jeweils zuständigen Eildienstrichter Familiensachen ohne Adoptionssachen: S und T; Bußgeldsachen; Betreuungs- und PsychKG-Sachen, wenn sich die/der Betroffene in den Gemeinde Havixbeck aufhält oder bei derzeitigem Aufenthalt außerhalb des hiesigen Amtsgerichtsbezirks dort zuletzt seinen ständigen Aufenthalt hatte; Freiheitsentziehungssachen (XIV) und alle damit im Zusammenhang stehenden Entscheidungen, soweit nicht der Eildienst zuständig ist Erzwingungshaftsachen einschließlich Entscheidungen gem. 62 OwiG Dezernat IX: Richterin Zurwonne Vertreter: a) in Zivilprozesssachen: Direktor des Amtsgerichts König c) im Übrigen: Richter am Amtsgericht Schneider Zivilprozesssachen (C, H, einschließlich der daraus erwachsenen Klagen gem. 731, 767, 768 ZPO und der Rechtshilfesachen), soweit sie Ansprüche auf Erstattung von Reparaturkosten bei Kraftfahrzeugen oder auf Ersatz von Kfz-Teilen zum Gegenstand haben, die aus selbständigen Garantie- oder Versicherungsverträgen hergeleitet werden; ferner: S. Einzelrichterstrafsachen soweit der Nachname des Angeschuldigten, Angeklagten oder Verurteilten mit dem Buchstaben J bis P beginnt und die Sache bis zum 31.12.2017 beim Amtsgericht Coesfeld eingegangen sind; Einzelrichterstrafsachen soweit der Nachname des Angeschuldigten, Angeklagten oder Verurteilten mit dem Buchstaben Q bis Z beginnt;

B. Für Rechtshilfesachen ist der Richter zuständig, zu dessen Dezernat die zugrundeliegende Angelegenheit sachlich gehört oder die größte Nähe aufweist. Bezüglich der Aufteilung in Zivil- und Familiensachen nach Buchstaben wird Bezug genommen auf die in dem Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Münster erstellten Grundsätze für die Zuständigkeiten, soweit dort die Zuständigkeit in Berufungs- und Beschwerdesachen in Zivilsachen nach Buchstaben geregelt ist. Hinsichtlich der Familiensachen ist zur Gewährleistung einer einheitlichen Sachentscheidung abweichend von der vorstehenden Regelung dasjenige Dezernat zuständig, in welchem das erste Verfahren anhängig geworden ist; diese Zuständigkeit dauert bis zur instanzabschließenden Entscheidung des betreffenden Verfahrens. In Verfahren gem. 1666 BGB richtet sich die Zuständigkeit nach dem Namen des Kindes. Allgemeine Vertretungsregelung: Bei gleichzeitiger Verhinderung des ordentlichen Dezernenten und seines ordentlichen Vertreters treten die Richterinnen und Richter in der nachstehend aufgeführten Reihenfolge als jeweiliger Vertreter ein, soweit die Vertretung im Einzelfall gesetzlich zulässig ist; dieser weitere Vertreter, also nicht der ordentliche Vertreter, entscheidet auch über Ablehnungsgesuche nach 45 Abs. 2 ZPO. Dezernat: I (König) II (Damhorst) III (Becks) IV (Sommer) V (Niehues) VI (Schneider) VII (Dr. Heukamp) VIII (Brüggemann) Vertretung durch die Dezernenten: IX (Zurwonne) IV (Sommer) VIII (Brüggemann) II (Damhorst) I (König) IX (Zurwonne) III (Becks) VII (Dr. Heukamp)

IX (Zurwonne) V (Niehues) Soweit auch der vorstehende Zweitvertreter verhindert ist, erfolgt die Vertretung in folgender Reihenfolge: Dezernat: IX (Zurwonne) VIII (Brüggemann) VII (Dr. Heukamp) VI (Schneider) V (Niehues) IV (Sommer) III (Becks) II (Damhorst) IX (König) Notfalls vertritt jeder Richter jeden. Dieser Bereitschaftsdienst richtet sich nach dem anliegenden Plan. Der nach diesem Plan zuständige Eildienstrichter ist auch für Freiheitsentziehungssachen nach dem PolG und BPolG während der allgemeinen Dienstzeiten zuständig. (Schambert) Präsident des Landgerichts (König) Direktor des Amtsgerichts (Damhorst) Richter am Amtsgericht (Becks) Richterin am Amtsgericht (Sommer) Richter am Amtsgericht (Niehues) Richter am Amtsgericht

(Schneider) Richter am Amtsgericht (Dr. Heukamp) Richterin am Amtsgericht