WICHTIGE MITTEILUNG AN ALLE ANTEILSINHABER DER GESELLSCHAFT 29. November 2017 Sehr geehrte Anteilsinhaber, hiermit möchten wir Sie im Namen des Verwaltungsrats der Gesellschaft (der "Verwaltungsrat") informieren, dass dieser beschlossen hat, (i) bestimmte Definitionen im Prospekt der Gesellschaft (der "Prospekt") zu ändern und dort bestimmte neue Definitionen im Zusammenhang mit der Zeichnung und der Rücknahme von Anteilen aufzunehmen und (ii) die en für einzelne Teilfonds der Gesellschaft (die "Fonds") sowie (iii) den Anlageverwalter der Gesellschaft zu wechseln (zusammen als die "Änderungen" bezeichnet). Einzelheiten zu den Änderungen sind im Folgenden aufgeführt. Die Änderungen treten ab dem 15. Dezember 2017 (der "Stichtag") in Kraft. 1. Änderungen der Definitionen Mit Wirkung ab dem Stichtag werden folgende Änderungen an den Definitionen vorgenommen: Geschäftstag Aktuelle Definition ist in Bezug auf einen Fonds jeder im Nachtrag für den jeweiligen Fonds als solcher festgelegte Tag. Bankgeschäftstag ist ein Tag (außer einem Samstag oder Sonntag), an dem Geschäftsbanken in Dublin geöffnet sind und Zahlungen abwickeln. ist, in Bezug auf jeden Fonds, jeder Geschäftstag, an dem die Gesellschaft wie im Nachtrag für den jeweiligen Fonds angegeben Zeichnungen für die entsprechenden Anteile entgegennehmen kann, sowie die entsprechenden Anteile zurücknehmen und umtauschen kann, wobei jeder Monat mindestens zwei e haben muss. Geschäftstag Neue Definition ist (vorbehaltlich anderslautender Angaben im Nachtrag für den jeweiligen Fonds) ein Tag, der ein Londoner Bankgeschäftstag ist. ist ein Tag, für den Zeichnungs-, Umtausch- und Rücknahmeanträge für Anteile zur Bearbeitung durch die Verwaltungsstelle gestellt werden können, wie in den Abschnitten "Zeichnung von Anteilen (Primärmarkt)", "Rücknahme von Anteilen (Primärmarkt)" und "Umtausch von Anteilen" im Prospekt beschrieben. Grundsätzlich ist jeder Geschäftstag ein. Einige Geschäftstage sind jedoch keine e; dies betrifft Tage, an denen Bedeutende Märkte geschlossen sind, und/oder
jeden anderen Tag, den die Gesellschaft gegebenenfalls bestimmt, wobei es jeweils innerhalb von zwei Wochen mindestens einen geben muss. Alle Anträge, die der Verwaltungsstelle erst nach der für einen zugehen, werden auf den nächsten verschoben und auf der Basis des für diesen verschobenen berechneten Nettoinventarwerts je Anteil abgewickelt. Die Gesellschaft kann nach eigenem Ermessen einen Geschäftstag, an dem ein Bedeutender Markt geschlossen ist, als bestimmen, sofern sie dies für angemessener hält. Der für jeden der Teilfonds kann bei dem Anlageverwalter und/oder dem Anlageunterverwalter und Portfoliounterverwalter erfragt werden. ist, in Bezug auf einen Antrag auf Zeichnung, Rücknahme oder Umtausch von Anteilen eines Fonds, der im Nachtrag für den jeweiligen Fonds angegebene Tag und Zeitpunkt, bis zu dem ein solcher Antrag bei der im Namen der Gesellschaft handelnden Verwaltungsstelle eingegangen sein muss, damit die Zeichnung, die Rücknahme oder der Umtausch der Anteile eines Fonds an dem entsprechenden von der Gesellschaft vorgenommen wird. NAV-Veröffentlichungstag ist der Tag, an dem der Nettoinventarwert (NAV) in Bezug auf einen bestimmten veröffentlicht wird. ist der späteste Zeitpunkt, zu dem ein Zeichnungs-, Rücknahme- oder Umtauschantrag für einen angenommen werden kann, wie im Nachtrag für den jeweiligen Fonds näher erläutert. NAV-Tag ist (vorbehaltlich anderslautender Angaben im Nachtrag für den jeweiligen Fonds) ein Tag, der ein Geschäftstag ist. Ein NAV-Tag ist der Tag, zu dem die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Fonds gemäß dem Abschnitt "Berechnung des Nettoinventarwerts/Bewertung von Vermögenswerten" im Prospekt bewertet werden. Zur Klarstellung: Jeder ist ein NAV- Tag.
Bewertungszeitpunkt ist der Zeitpunkt an einem Geschäftstag, zu dem der Nettoinventarwert eines Fonds und der Nettoinventarwert je Anteil berechnet werden, wie im Nachtrag für den jeweiligen Fonds angegeben, wobei es jeden Monat mindestens zwei Bewertungszeitpunkte gibt. Bewertungstag ist (sofern im Nachtrag für den jeweiligen Fonds nicht anders definiert) der erste Geschäftstag nach einem NAV-Tag. Ein Bewertungstag ist der Tag, an dem der Nettoinventarwert in Bezug auf einen Fonds berechnet und veröffentlicht wird. 2. Einführung neuer Definitionen Mit Wirkung ab dem Stichtag werden folgende neue Definitionen aufgenommen: Bedeutender Markt für Direkte Replikation Bedeutender Markt für Indirekte Replikation Londoner Bankgeschäftstag Bedeutender Markt ist ein Markt und/oder eine Börse oder eine Kombination aus Märkten und/oder Börsen, an denen der Wert der Anlagen des Fonds 30 % des Nettoinventarwerts des Fonds laut Berechnung auf vierteljährlicher Basis und wie im Abschluss der Gesellschaft ausgewiesen überschreitet. Die Gesellschaft kann bestimmen, dass ein anderer von ihr als angemessener erachteter Prozentsatz des Nettoinventarwerts und/oder Zeitpunkt Anwendung finden soll, der den jeweiligen Autorisierten Teilnehmern entsprechend mitgeteilt wird. ist vorbehaltlich anderslautender Angaben im Nachtrag für den jeweiligen Fonds ein Markt und/oder eine Börse, an dem/der Bestandteile des Index gehandelt werden. ist ein Tag, an dem Geschäftsbanken in London geöffnet sind und Zahlungen abwickeln, ausgenommen Tage, an denen diese Geschäftsbanken nur für einen halben Tag geöffnet sind. bezeichnet entweder einen Bedeutenden Markt für Direkte Replikation oder einen Bedeutenden Markt für Indirekte Replikation. Im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Definition von "" im Hauptteil des Prospekts wird die maßgebliche für einen bestimmten Fonds im Nachtrag für den jeweiligen Fonds (der "Nachtrag") angegeben.
Die neue Definition von "Bedeutender Markt für Direkte Replikation" im Hauptteil des Prospekts gilt für jeden Fonds mit direkter Replikation. Im Nachtrag eines Fonds mit Direkter Replikation wird angegeben, dass die vorgenannte Definition eines Bedeutenden Marktes für Direkte Replikation Anwendung findet. Die neue Definition von "Bedeutender Markt für Indirekte Replikation" im Hauptteil des Prospekts gilt für jeden Fonds mit indirekter Replikation. Im Nachtrag eines Fonds mit Indirekter Replikation wird angegeben, dass die vorgenannte Definition eines Bedeutenden Marktes für Indirekte Replikation Anwendung findet. Die Änderungen werden aus folgenden Gründen vorgenommen: (i) Derzeit kann die Gesellschaft an einem Tag, an dem der Index für den entsprechenden Geschäftstag nicht veröffentlicht wird, keine Aufträge annehmen; nach der Umsetzung der Änderungen ist dies jedoch möglich; und (ii) Portfoliounterverwalter möchten nicht länger Zeichnungs-, Rücknahme- oder Umtauschanträge an einem Tag annehmen, der kein Londoner Bankgeschäftstag ist. 3. Änderung der Die Anteilsinhaber werden darauf hingewiesen, dass sich ab dem Stichtag die (im Sinne der neuen Definition) für bestimmte Fonds ändert, wie in Anhang 1 zu dieser Mitteilung beschrieben. Abgesehen von den vorstehend beschriebenen Änderungen bleiben die Anlagepolitik, die Anlagestrategie, das Risikoprofil und die Gebühren der Fonds unverändert. Auch an den operativen Abläufen und/oder der Verwaltung der Fonds wird sich nichts ändern. 4. Wechsel des Anlageverwalters Der Verwaltungsrat hat beschlossen, dass die Deutsche Asset Management S.A. (der "Anlageverwalter") die Aufgaben als Anlageverwalter der Gesellschaft von Deutsche International Corporate Services (Ireland) Limited übernehmen wird. Der Anlageverwalter wurde am 15. April 1987 nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg als "Société Anonyme" gegründet und hat seinen Sitz unter der Anschrift 2, boulevard Konrad Adenauer, L-1115 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg. Der Anlageverwalter ist im Handelsund Gesellschaftsregister in Luxemburg unter der Nummer B-25.754 eingetragen. Der Anlageverwalter ist als OGAW-Verwaltungsgesellschaft im Sinne von Kapitel 15 des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen in der jeweils geltenden Fassung sowie als Verwalter alternativer Investmentfonds im Sinne von Kapitel 2 des Luxemburger Gesetzes vom 12. Juli 2013 über die Verwalter alternativer Investmentfonds zur Umsetzung der AIFM-Richtlinie in luxemburgisches Recht zugelassen. Die Gesellschaft schließt mit dem Anlageverwalter eine Anlageverwaltungsvereinbarung, die im Wesentlichen dieselben Bedingungen beinhaltet und an dieselbe Vergütung gebunden ist, wie die Anlageverwaltungsvereinbarung mit dem bisherigen Anlageverwalter.
Bestehende Prozesse, Zuständigkeiten und Portfolioverwaltungsaufgaben sowie Kontoverwalter und Kundenbetreuer der Anteilsinhaber bleiben unverändert. Im Zusammenhang mit den vorstehend beschriebenen Änderungen und deren Umsetzung fallen keine Kosten für die Gesellschaft, die Fonds und/oder ihre Anleger an. Die oben genannten Änderungen werden in einem überarbeiteten Prospekt und gegebenenfalls in überarbeiteten Nachträgen für die Fonds enthalten sein, die am oder um den Stichtag veröffentlicht werden sollen. Überarbeitete Exemplare des Prospekts und maßgeblicher Nachträge, die diesen Änderungen Rechnung tragen, können auf der Webseite der Gesellschaft (www.xtrackers.com) abgerufen und kostenlos am Sitz der Gesellschaft oder in den Geschäftsräumen ihrer ausländischen Vertretungen bezogen werden, sobald sie verfügbar sind. In dieser Mitteilung verwendete Begriffe haben die ihnen im aktuellen Prospekt zugewiesene Bedeutung, sofern sich aus dem Zusammenhang nichts anderes ergibt. Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken. Anteilsinhaber müssen keine Maßnahmen ergreifen. Bei Fragen oder Unklarheiten bezüglich der vorstehenden Ausführungen sollten Sie den Rat Ihres Börsenmaklers, Bankbetreuers, Rechtsanwalts, Wirtschaftsprüfers oder unabhängigen Finanzberaters einholen. Zusätzliche Informationen in Bezug auf die Änderungen sind am Sitz der Gesellschaft, in den Geschäftsräumen der ausländischen Vertretungen oder per E-Mail an Xtrackers@db.com erhältlich. Prospekt, wesentliche Anlegerinformationen, Satzung sowie der Jahres- und Halbjahresbericht, jeweils in deutscher Sprache, können in elektronischer oder gedruckter Form kostenlos bei der Deutsche Bank AG, Trust and Agency Services, Post IPO Services, Taunusanlage 12, D-60325 Frankfurt am Main (Deutschland) bezogen werden und sind auf den Internetseiten www.xtrackers.com und www.systematic.deutscheam.com erhältlich. Mit freundlichen Grüßen Verwaltungsratsmitglied für und im Namen von Concept Fund Solutions plc Kontakt Concept Fund Solutions plc 78 Sir John Rogerson's Quay Dublin 2
Anhang 1 Änderungen von en Name des Teilfonds db x-trackers FTSE 100 Equal Weight UCITS ETF (DR) db x-trackers MSCI Nordic Index UCITS ETF (DR) db x-trackers Mittelstand & MidCap Germany UCITS ETF (DR) db x-trackers Russell 2000 UCITS ETF (DR) db x-trackers Russell Midcap UCITS ETF (DR) db x-trackers MSCI North America High Dividend Yield Index UCITS ETF (DR) Bisherige 14.00 Uhr Ortszeit / für Zeichnungsund/oder Rücknahmeanträge gegen Sachleistungen 13.30 Uhr Ortszeit / für Zeichnungsund/oder Rücknahmeanträge gegen Sachleistungen Neue 15.30 Uhr 14.30 Uhr 14.00 Uhr 14.30 Uhr
Name des Teilfonds db x-trackers Portfolio Income UCITS ETF db x-trackers MSCI USA Energy Index UCITS ETF (DR) db x-trackers MSCI USA Consumer Discretionary Index UCITS ETF (DR) db x-trackers MSCI USA Consumer Staples Index UCITS ETF (DR) db x-trackers MSCI USA Financials Index UCITS ETF (DR) db x-trackers MSCI USA Health Care Index UCITS ETF (DR) db x-trackers MSCI USA Information Technology Index UCITS ETF (DR) Bisherige Dublin an dem Geschäftstag vor dem jeweiligen Neue an dem Geschäftstag vor dem jeweiligen