KWF-Ausschreibung»Digitalisierungsoffensive«

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Transkript:

KWF-Ausschreibung»Digitalisierungsoffensive«1. Ausschreibungsrunde 01.03.2018 bis 30.06.2018 im Rahmen der KWF-Rahmenrichtlinie nach der»de-minimis«-regel Seite 01 09 KWF-Ausschreibung»Digitalisierungsoffensive«(1. Ausschreibungsrunde) 1.0-17 19 12 2017

Wie lautet die Zielsetzung? Viele Digitalisierungstrends bieten für Unternehmerinnen und Unternehmer ein großes Potenzial an Chancen. Zugleich steigen auch, durch die zunehmende Automatisierung und Digitalisierung sämtlicher Dienstleistungs- und Produktionsbereiche, die Herausforderungen, vor allem für kleine Unternehmen in Kärnten. Die Bedeutung und die Möglichkeiten der Digitalisierung lassen sich in drei Punkten zusammenfassen: Produktionsprozesse und Arbeitsabläufe können durch den Einsatz digitaler Technologien flexibler und effizienter strukturiert werden - was zu einer Produktivitätssteigerung führt. Digitale Technologien führen zu Innovationsprozessen im Dienstleistungssektor. Sie ermöglichen die Modernisierung bereits bestehender oder den Aufbau neuer Serviceangebote. Die Entwicklung und Verbreitung digitaler Technologien bergen ein starkes Innovationspotential. Sie fördert die Umsetzung neuer Ideen und Produkte. Dadurch eröffnen sich neue Geschäftsfelder und Märkte. Das KMU DIGITAL-Programm der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) in Kooperation mit dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) bietet in vier Schritten umfassende Unterstützung um Chancen der Digitalisierung wahrzunehmen: 1.»KMU Digital Online Status-Check«, bei dem die digitale Ausgangslage des eigenen Unternehmens geprüft wird. 2.»KMU Digital Potenzialanalyse«, bei der zertifizierte Digitalisierungsberater digitale Trends, Chancen und Risiken für das jeweilige Unternehmen systematisch analysieren. 3.»KMU DIGITAL Beratung«, bei der zertifizierte Digitalisierungsberater bei der Umsetzungsentscheidung mit Fokus auf die Themen E-Commerce & Social Media, Geschäftsmodelle & Prozesse, Verbesserung IT-Sicherheit beraten. 4.»KMU DIGITAL Qualifizierung«, wo mit einem Fördercheck ebenfalls ein Anreiz für die digitale Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter geschaffen wird (50% Förderung der WKO). Die gegenständliche KWF-Ausschreibung erfolgt in Kooperation mit der Wirtschaftskammer Kärnten und knüpft direkt an die»kmu DIGITAL Beratung«(Punkt 3) an. Es soll ein Impuls gesetzt werden, die gemeinsam mit den Digitalisierungsexperten formulierten Umsetzungsmaßnahmen ehestmöglich zu realisieren. Dadurch sollen sich die durch die Digitalisierung ergebenen Wettbewerbsvorteile nachhaltig auf die Unternehmensentwicklung auswirken. Die budgetären Mittel für die 1. Ausschreibungsrunde sind mit EUR 500.000,- begrenzt. Seite 02 09 KWF-Ausschreibung»Digitalisierungsoffensive«(1. Ausschreibungsrunde) 1.0-17 19 12 2017

Inhalt 1. Wer wird gefördert?...4 1.1. Förderungswerber... 4 1.2. Nicht Förderungswerber... 4 2. Was wird gefördert?...4 2.1. Förderbare Projekte... 4 2.2. Ausschreibungsschwerpunkte... 4 2.3. Mindestvoraussetzungen... 5 2.4. Nicht förderbare Projekte... 5 3. Welche Kosten werden anerkannt?... 5 3.1. Förderbare Kosten... 5 3.2. Nicht förderbare Kosten... 5 4. Wie hoch ist die Förderung?... 6 4.1. Art der Förderung... 6 4.2. Ausmaß der Förderung... 6 4.3. Subsidiarität Kumulierung... 6 4.4.»De-minimis«... 6 5. Wie sieht die Antrags- und Förderungsabwicklung aus?... 7 5.1. Förderungsberatung... 7 5.2. Förderungsantrag... 7 5.3. Förderungsprüfung... 7 5.4. Förderungsentscheidung... 7 5.5. Pflichten des Förderungswerbers... 8 5.6. Förderungsabrechnung... 8 5.7. Auszahlung... 8 6. Allgemeines... 9 6.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen... 9 6.2. Laufzeit... 9 Seite 03 09 KWF-Ausschreibung»Digitalisierungsoffensive«(1. Ausschreibungsrunde) 1.0-17 19 12 2017

1. Wer wird gefördert? 1.1. Förderungswerber Natürliche oder nicht natürliche Personen mit aufrechter Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Kärnten, die ein kleines Unternehmen im Sinne des EU-Beihilfenrechts mit Betriebsstätte in Kärnten betreiben und im Rahmen der WKÖ-Digitalisierungsoffensive eine»kmu DIGITAL Beratung«durchführen und einen entsprechenden»kmu DIGITAL Beratungsbericht«vorweisen können. Die Förderung im Rahmen dieser Ausschreibungsrunde kann pro Unternehmen nur einmal in Anspruch genommen werden. 1.2. Nicht Förderungswerber a Unternehmen, die nach den Regelungen der jeweiligen anzuwendenden EU-Richtlinie nicht gefördert werden können. b Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben. 2. Was wird gefördert? 2.1. Förderbare Projekte Ausschließlich Investitionsmaßnahmen, die im Rahmen des»kmu DIGITAL Beratungsberichtes«empfohlen werden und folgende Schwerpunkt-Themen umfassen: - E-Commerce & Social Media - Geschäftsmodelle & Prozesse - Verbesserung IT-Sicherheit Dies kann beispielhaft folgende Maßnahmen betreffen: - Erstellung Adaptierung einer Homepage im Zusammenhang mit der Gestaltung umfassender Digitalisierungsinhalte (Contentmanagementsystem, Onlinebuchbarkeit, Channelmanagement, automatisierte Anfragebeantwortung, WLAN, digitales Marketing, Einbindung von Schnittstellen, responsive Website, Online-Shop, etc.) - Anschaffungen zur Optimierung der Geschäftsprozesse (Cloudlösungen, Work Flow Solutions, Digital Business Automation, CRM-Tools, Near Field Communication, etc.) oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit (Softwaretools, Lizenzen, etc.) 2.2. Ausschreibungsschwerpunkte Der Schwerpunkt dieser Ausschreibungsrunde richtet sich an Kleinstunternehmen gemäß EU-Beihilfenrecht aus den Bereichen produzierendes Gewerbe, Industrie, produktionsnahe Dienstleistungen und Tourismus und Freizeitwirtschaft (Hotellerie, Gastronomie). Seite 04 09 KWF-Ausschreibung»Digitalisierungsoffensive«(1. Ausschreibungsrunde) 1.0-17 19 12 2017

2.3. Mindestvoraussetzungen a Der Förderungsantrag ist vor Projektbeginn beim KWF einzubringen. Als Projektbeginn gilt der Beginn der Arbeiten für das Vorhaben oder die erste rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung oder eine andere Verpflichtung, die die Investition beziehungsweise Leistungserbringung unumkehrbar macht. 1 b Projektdurchführung (einschließlich Bezahlung aller projektbezogener Rechnungen) bis spätestens 31.12.2018. c Die förderbaren Kosten müssen mindestens EUR 5.000, betragen und werden bis max. EUR 10.000, anerkannt. d Rund 75 % der förderbaren Projektkosten müssen im Softwarebereich liegen. 2.4. Nicht förderbare Projekte Projekte, die nicht im Rahmen des»kmu DIGITAL Beratungsberichtes«empfohlen werden bzw. nicht die genannten Schwerpunkt-Themen treffen 3. Welche Kosten werden anerkannt? 3.1. Förderbare Kosten a Investitionen, die im Anlagevermögen des Förderungswerbers aktiviert werden und einen eindeutigen Projektbezug aufweisen b Sofern eine Aktivierung der Digitalisierungsinvestitionen (z.b. Cloud-Lösungen, etc.) aus steuerrechtlichen Gründen nicht möglich ist, die Investitionen jedoch aktivierungsfähigen Softwarelösungen gleich kommen und zur Zielerreichung des Projektes dienen, können auch Aufwendungen gefördert werden. Diese können maximal für den Projektdurchführungszeitraum - also bis 31.12.2018 - anerkannt werden. 3.2. Nicht förderbare Kosten a Kosten, die vor Antragstellung beim KWF angefallen sind b Kosten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem geförderten Projekt stehen c Kosten, die im Zusammenhang mit Online-Marketingaktivitäten stehen (z.b. Mitgliedsbeiträge für Buchungs-Plattformen) d Kosten im Zusammenhang mit der Erstellung Adaptierung einer Homepage, soweit diese nicht aktiviert werden; also z.b. nur den Content der Homepage betreffen (Bild und Videomaterial, Texte). 1 Dies bedeutet gemäß Verordnung (EU) Nr. 651 2014 (AGVO), dass der Kauf von Grundstücken und Vorarbeiten wie die Einholung von Genehmigungen und die Erstellung vorläufiger Durchführbarkeitsstudien nicht als Beginn der Arbeiten gelten. Seite 05 09 KWF-Ausschreibung»Digitalisierungsoffensive«(1. Ausschreibungsrunde) 1.0-17 19 12 2017

4. Wie hoch ist die Förderung? 4.1. Art der Förderung Die Förderung erfolgt durch a Beratung und Unterstützung bei der Förderabwicklung b Gewährung von nicht rückzahlbaren Zuschüssen 4.2. Ausmaß der Förderung Die Förderung beträgt maximal 50 % der förderbaren Kosten. Die Gewährung von Förderungen im Rahmen der gegenständlichen KWF-Ausschreibung erfolgt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Budgetmittel. Aufgrund von budgetären Einschränkungen kann es zu einer Reduktion der KWF-Förderung kommen. 4.3. Kumulierung 2 Die für das jeweilige Projekt infrage kommenden sonstigen Förderungsmöglichkeiten sind auszunützen. In Bezug auf dieselben förderungsfähigen Kosten dürfen andere Förderungen jedoch nur dann mit Förderungen des KWF kumuliert werden, wenn dadurch die zulässigen Beihilfenintensitäten laut EU-Beihilfenrecht nicht überschritten werden. Sofern sich durch die Kumulierung mit anderen Förderungen eine Überschreitung ergibt, ist die KWF-Förderung entsprechend zu kürzen. 4.4.»De-minimis«Die Förderung nach diesem KWF-Programm erfolgt nach der Deminimis«-Regel. Wird die Förderung im Rahmen der»de-minimis«-regel gewährt, ist die Grenze für alle im Rahmen von»de-minimis«gewährten Beihilfen von EUR 200.000, in 3 Steuerjahren einzuhalten. 2 Addition aller für ein Projekt geeigneten Förderungen Seite 06 09 KWF-Ausschreibung»Digitalisierungsoffensive«(1. Ausschreibungsrunde) 1.0-17 19 12 2017

5. Wie sieht die Antrags- und Förderungsabwicklung aus? 5.1. Förderungsberatung Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KWF informieren und beraten den Förderungswerber hinsichtlich der Förderungsmöglichkeiten und der Förderungsabwicklung seines Projekts. 5.2. Förderungsantrag 5.2.1. Der Förderungsantrag ist unter Verwendung des KWF-Antragsformulars vor Projektbeginn (in der Zeit vom 01.03.2018 bis 30.06.2018) beim KWF vollständig einzubringen. Der KWF-Antrag wird ausschließlich unter Vorlage des»kmu-digital-beratungsberichtes«anerkannt. 5.2.2. Am Ende jeder Ausschreibungsrunde erfolgt eine Reihung der eingereichten Projekte gemäß den definierten Ausschreibungsschwerpunkten bzw. Budgetvorgaben. Die Förderungswerber werden über die Ergebnisse schriftlich bis spätestens 31.07.2018 informiert. 5.2.3. Für eine endgültige Förderungsentscheidung müssen folgende Unterlagen beigebracht werden: a b c d Angaben zum Unternehmen Schlussabrechnung inklusive Projektangaben, Rechnungszusammenstellung, betriebliche Kenndaten und Bestätigungen des Förderungswerbers Nachweis der betriebswirtschaftlichen Situation Sonstige Unterlagen, die für die Projektbeurteilung durch den KWF als notwendig erachtet werden 5.3. Förderungsprüfung Der KWF prüft die Förderungswürdigkeit nach den vorliegenden KWF- Richtlinien KWF-Programmen KWF-Ausschreibungen. Zur technischen und wirtschaftlichen Prüfung der einzelnen Förderungsanträge können bei Bedarf externe Berater herangezogen werden. 5.4. Förderungsentscheidung 5.4.1. Nach Vorlage der Schlussabrechnung sowie bei Erfüllung sämtlicher Förderungsvoraussetzungen wird die tatsächliche Förderung berechnet. Die Entscheidung über die Förderung wird dem Förderungswerber schriftlich mitgeteilt. Er erhält im Falle einer Zusage ein Förderungsanbot oder im Falle einer Ablehnung ein begründetes Ablehnungsschreiben. Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch. 5.4.2. Das Förderungsanbot muss vom Förderungswerber binnen 6 Wochen (gerechnet ab Absendung durch den KWF) angenommen werden, das heißt, das Förderungsanbot muss innerhalb der Frist firmenmäßig unterfertigt beim KWF einlangen (das Datum des Posteingangs beim KWF ist ausschlaggebend). Langt das Förderungsanbot nicht rechtzeitig beim KWF ein, gilt es unwiderruflich als zurückgenommen. Seite 07 09 KWF-Ausschreibung»Digitalisierungsoffensive«(1. Ausschreibungsrunde) 1.0-17 19 12 2017

5.4.3. Zusätzlich zu den Auflagen, Bedingungen und Maßnahmen, die in der KWF-Ausschreibung bereits enthalten sind, können weitere Förderungsvoraussetzungen im Förderungsanbot vereinbart werden. 5.5. Pflichten des Förderungswerbers Der Förderungswerber ist durch die Annahme des Förderungsanbots verpflichtet, 5.5.1. innerhalb von längstens 3 Monaten nach definiertem Projektdurchführungszeitraum bzw. bis spätestens 31.03.2019 der jeweiligen Ausschreibungsrunde eine firmenmäßig unterfertigte Schlussabrechnung über das Vorhaben dem KWF vorzulegen; der Förderungswerber bestätigt auf der Schlussabrechnung, dass die Maßnahmen für das Unternehmen getätigt wurden. 5.5.2. zum Nachweis der Projektdurchführung und der widmungsgemäßen Verwendung von Förderungsmitteln sowie für den Fall von Überprüfungen durch den KWF, Bundes- oder EU-Stellen sämtliche die Förderung betreffende Unterlagen samt den dazugehörigen Abrechnungsbelegen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sicher und geordnet aufzubewahren. 5.5.3. Projektänderungen den Förderstellen zeitnah schriftlich mitzuteilen. 5.6. Förderungsabrechnung Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KWF führen eine inhaltliche und formale Prüfung durch und beurteilen, ob das Projekt gemäß dem»kmu-digital-beratungsbericht«umgesetzt wurde. Zur inhaltlichen Überprüfung kann eine Bestätigung des entsprechenden»kmu-digital- Beraters«eingeholt werden. Im Zuge der formalen Prüfung können die Rechnungen und die dazugehörigen Zahlungsnachweise hinsichtlich Anerkennbarkeit, Förderungsfähigkeit, rechnerischer und sachlicher Korrektheit stichprobenartig überprüft werden. Der KWF behält sich das Recht vor, jederzeit eine Vor-Ort-Kontrolle durchzuführen. 5.7. Auszahlung Die Förderung wird ausbezahlt, wenn a b c d das Förderungsanbot fristgerecht angenommen wurde, sämtliche Förderungsvoraussetzungen erfüllt sind, die Schlussabrechnung vorgelegt wurde und die Abrechnung vom KWF inhaltlich und formal überprüft (Stichprobe) und anerkannt wurde. Eine Auszahlung kann nur nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten erfolgen; dies bedeutet, dass eine zugesagte Förderung erst fällig wird, wenn die Auszahlung aufgrund der mittelfristigen Budget- und Liquiditätslage des KWF, unter Einbeziehung des laufenden Aufwandes, sämtlicher Förderzusagen und sonstiger Verbindlichkeiten, im Betrachtungszeitraum des laufenden Kalenderjahres möglich ist. Aus budgetbedingten Verzögerungen einer Auszahlung können keine Ansprüche abgeleitet werden. Seite 08 09 KWF-Ausschreibung»Digitalisierungsoffensive«(1. Ausschreibungsrunde) 1.0-17 19 12 2017

6. Allgemeines 6.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen Soweit in der gegenständlichen KWF-Ausschreibung nicht eine abweichende Regelung getroffen wird, gelten die im Titel genannte n Richtlinie n und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen 3 des KWF in der jeweils gültigen Fassung. 6.2. Laufzeit Diese KWF-Ausschreibungsrunde tritt mit 01.03.2018 in Kraft und endet mit 30.06.2018. Förderungsanträge müssen daher bis spätestens 30.06.2018 beim KWF einlangen. 3 Die agb können unter www.kwf.at/agb heruntergeladen werden. Seite 09 09 KWF-Ausschreibung»Digitalisierungsoffensive«(1. Ausschreibungsrunde) 1.0-17 19 12 2017