Förderkonzept Interkulturelle Zentren und niedrigschwellige Integrationsvorhaben. (Stand November 2009)

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Transkript:

Förderkonzept Interkulturelle Zentren und niedrigschwellige Integrationsvorhaben (Stand November 2009)

Inhalt 1 Ausgangslage 4 2 Ziele der Förderung 4 3 Förderschwerpunkte 5 3.1 Interkulturelle Zentren 5 3.2 Niedrigschwellige Integrationsvorhaben 6 4 Rahmenbedingungen der Förderung 7 4.1 Interkulturelle Zentren 8 4.2 Niedrigschwellige Integrationsvorhaben 8 5 Verfahren 9 6 Anlagen 9 6.1 Gesamtantrag 9 6.2 Vordruck 1: Einzelantrag Zentren 9 6.3 Vordruck 2: Einzelantrag Vorhaben 9 6.4 Muster Verwendungsnachweis 9 6.5 Muster Controllingbogen Zentren 9 6.6 Muster Controllingbogen Vorhaben 9 6.7 Allgemeine Nebenbestimmungen für die Zuwendungen 9 zur Projektförderung 3

1 Ausgangslage Nordrhein-Westfalen setzt auf eine systematische und abgestimmte Integrationsarbeit zwischen Kommunen, Freien Trägern der Integrationsarbeit und Land. Im Rahmen der Weiterentwicklung und Neuausrichtung der Integrationsarbeit in Nordrhein-Westfalen fördert das Land in Trägerschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege seit 2007 Integrationsagenturen für die Belange von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte. In den Integrationsagenturen sind Integrationsfachkräfte in den Feldern interkulturelle Öffnung von Diensten und Einrichtungen, sozialraumorientierte Arbeit und Förderung des bürgerschaftlichen Engagements von/für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte tätig. Mit der Förderung von Spezifischen Maßnahmen im Rahmen der Integrationsagenturen wird die Arbeit der Integrationsfachkräfte in den vorgenannten Arbeitsfeldern durch die Möglichkeiten für innovative Arbeitsansätze und Projekte unterstützt und eine Weiterentwicklung der Arbeit eröffnet. Die damit vorhandenen Arbeitsansätze werden ab 2008 ergänzt durch die neukonzipierte Landesförderung von interkulturellen Zentren und niedrigschwelligen Integrationsvorhaben. 2 Ziele der Förderung Gefördert werden: der Betrieb von interkulturellen Zentren, die Durchführung von niedrigschwelligen Integrationsvorhaben. Die interkulturellen Zentren und niedrigschwelligen Integrationsvorhaben stellen neben den Integrationsagenturen mit den Integrationsfachkräften und spezifischen Maßnahmen weitere Instrumente der Migrationssozialarbeit in Nordrhein-Westfalen dar. Interkulturelle Zentren in der Trägerschaft von Wohlfahrtsverbänden, eingetragenen Vereinen oder sonstigen Vereinigungen und Organisationen von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte sollen Begegnungs- und Kommunikationsorte für Menschen unterschiedlicher Herkunft und Kulturen sein. Sie sollen einerseits Menschen mit Zuwanderungsgeschichte (bzw. Menschen gleicher Herkunft und Sprache) Orte des gemeinsamen kulturellen Hintergrunds, der Vertrautheit, der Verarbeitung ähnlicher Erlebnisse und Empfindungen sowie des Aufbaus eines positiven Wir-Gefühls bieten. Sie sollen zudem ermöglichen, soziale 4

Hemmschwellen abzubauen, an Aktivitäten mit anderen teilzunehmen, Fortbildungsangebote wahrzunehmen und sich zu organisieren. Sie sollen andererseits Möglichkeiten zur Begegnung und zu gemeinsamen Aktivitäten von Einheimischen und Menschen mit Zuwanderungsgeschichte bieten und so Modelle für interkulturelles Zusammenleben und Verständigung von Menschen unterschiedlicher Kulturen sein. Interkulturelle Zentren sind ein wichtiger Bestandteil der integrationspolitischen Infrastruktur. Niedrigschwellige Integrationsvorhaben für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte sollen zur Verbesserung der Lebenssituation des Einzelnen beitragen, wo vorhandene Programme nicht greifen. Diese Verbesserungen werden hauptsächlich unter Berücksichtigung verschiedener Methoden (z.b. Projektarbeit), in konkreten Zusammenhängen aber auch über Maßnahmen, erreicht. Zielgruppen der Förderung können sein Menschen mit Zuwanderungsgeschichte unabhängig von ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Religion, ihrem rechtlichen Aufenthaltsstatus und dem Zeitraum, seit dem sie in Deutschland leben. Einheimische sollen einbezogen werden bzw. mitwirken. Entscheidungsträger in Migrantenselbstorganisationen, Multiplikatoren. 3 Förderschwerpunkte 3.1 Interkulturelle Zentren Die Arbeit der Zentren soll in Kooperation mit den Kommunen und kooperativ und vernetzt mit anderen Trägern / anderen Einrichtungen im Sozialraum erfolgen. Insbesondere die nachfolgenden Merkmale und Standards können ein interkulturelles Zentrum ausmachen: Merkmale Durchführungsort von niedrigschwelligen Integrationsvorhaben /-angeboten, sonstiger nicht über Landesmittel finanzierter Maßnahmen, selbstfinanzierter Maßnahmen, Begegnungsraum für Feste, Feiern, als Treffpunkt und offenes Angebot, 5

Raum für kulturelle und künstlerische Aktivitäten, z.b. Musik- und Tanzveranstaltungen, sprachübergreifende Literaturlesungen, Ausstellungen, Ort von Freizeitangeboten, z.b. Kochen, Basteln, Handwerken, Malen, Musizieren, Tanzen, sportliche Aktivitäten, Ort des Lernens, z.b. Umgang mit moderner Technik wie PC, Video, Film / Foto, Internet, Bewerbungstraining, Erlernen von Sprachen, Ort der Information in allen Lebenslagen, z.b. Gesundheit, Schule, Bildung, Ausländerrecht, soziale Versorgung, Rentenfragen, Politik, Ort für Kommunikation und Vernetzung, z.b. für Arbeitskreise, runde Tische, Ausschüsse, gemeinwesenorientierte Projekte, Projektvorbereitung und begleitung, Gesprächskreise, Integrationskonferenzen, Raum für Selbstorganisationen für Austausch und Kooperation zwischen Gruppen, bedürfnis- und interessenorientierte Initiativen oder Zusammenschlüsse, (Bürgerschaftliches Engagement), Brückenfunktion (Weitervermittlung von Impulsen und Interessen, Information über Fachdienste und Vermittlung zu Fachdiensten), Stützpunktfunktion (Ort der Interessenartikulation, geschütztes Forum, Ort zur Aufarbeitung alltäglicher Diskriminierungserfahrung). Nicht gefördert werden können Einrichtungen, die sich überwiegend der Pflege der Herkunftskultur oder der Religionsausübung widmen. Standards möglichst tägliche Öffnungszeiten inkl. Wochenenden, gute Erreichbarkeit / Verkehrsanbindung, ausreichende räumliche und didaktische Ausstattung (i.d.r. Gruppen- und Seminarräume, Cafeteria, Raum für Einzelgespräche, Zugang zu Medien). 3.2 Niedrigschwellige Integrationsvorhaben Niedrigschwellige Integrationsvorhaben können sich insbesondere durch folgende Merkmale, Standards und Inhalte auszeichnen: Merkmale Identitätsstärkend Zusammenleben im Stadtteil verbessernd Sozialraumbezogen Präventiv Flexibel (Reaktionsmöglichkeit auf kurzfristigen Bedarf) Ergänzend zu anderen Angeboten (z.b. Kinderbetreuung bei Angeboten anderer Träger) 6

Standards Gruppenbezogene Angebote Interkulturell geöffnete Angebote / kommunikationsfördernde Maßnahmen Vernetzung im Gemeinwesen / in den Sozialräumen, mit z.b. Familienzentren, Integrationsagenturen, Integrationskursträgern, Migrationserstberatung, Jugendhilfeeinrichtungen, Regionalen Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien, Volkshochschulen, etc. Inhalte/Art der Angebote Zielgruppenspezifische Angebote für Frauen / Männer und / oder Seniorinnen und Senioren (z.b. Gesundheit, Begegnung, Kommunikation) Außerschulische Angebote in Kooperation mit Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe Informationsveranstaltungen zu Angeboten der sozialen Infrastruktur/zu fachbezogenen Diensten Kommunikationstraining (Angebote zum Erwerb der deutschen Sprache als Vorstufe zum Integrationskurs, flankierende Kommunikationstrainings) Maßnahmen zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements Unterstützung des interkulturellen und / oder interreligiösen Dialogs (Projekte zur Verbesserung des Zusammenlebens im Stadtteil, Stadtteilfeste und informationstage) Seminare zur Eigen-Reflexion (z.b. Biographiearbeit) Seminare zur Konfliktbewältigung Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, Fundamentalismus. Maßnahmen zur Reaktion auf kurzfristige Bedarfe (z. B. Krisenintervention) Nicht gefördert werden können berufsbezogene Angebote (z.b. Bewerbungstrainings, Vermittlung, Begleitung, Qualifizierungen), Sprachkurse, schulische Maßnahmen und Hausaufgabenhilfe. Das Land behält sich eine wechselnde Schwerpunktsetzung bei den niedrigschwelligen Integrationsvorhaben vor. 4 Rahmenbedingungen der Förderung Zuwendungsempfänger können sein: die in der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Nordrhein-Westfalens vertretenen Verbände, Migrantenselbstorganisationen, die keinem in der o.g. Arbeitsgemeinschaft vertretenen Spitzenverband angehören. 7

Die Zuwendungsempfänger müssen - je nach Fördergegenstand - die im Antrag genannten Merkmale und Standards gewährleisten und sich an den dort beschriebenen Inhalten orientieren. Entsprechende Nachweise sind ggf. vorzulegen. Die Zuwendung wird als Zuschuss in Form der Festbetragsfinanzierung gewährt. Die Höchstbeträge der gewährten Festbeträge werden vom Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration jährlich nach Freigabe des Haushalts im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel festgesetzt. Die Mindestfördersumme je Gesamtantrag beträgt 2.000 (Bagatellgrenze gem. Ziff. 1.1 VV zu 44 LHO). Im Gesamtantrag ist ein Eigenanteil von mindestens 20 v. H. auszuweisen. Der zu erbringende Eigenanteil kann auch durch sonstige Mittel (private Finanzierungsbeiträge Dritter, Spenden, Bürgerschaftliches Engagement) erbracht werden. Für die Förderung eines interkulturellen Zentrums ist alle drei Jahre eine positive Stellungnahme der Kommune beizufügen. Für bereits bestehende und vom Land geförderte Zentren gilt dies ab dem Jahre 2009. 4.1 Interkulturelle Zentren Bis auf Widerruf beträgt der Festbetrag bis zu 20.000 je gefördertem Zentrum. Zuwendungsfähig sind Ausgaben für - Geschäftsbedarf, Bücher, Zeitschriften, Post- und Fernmeldegebühren, - Geräte-, Ausstattungs-, Ausrüstungs- und sonstige Gebrauchsgegenstände, - Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume, - Mieten und Pachten, - Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen, - Ausgaben für Hausmeister und Reinigungskräfte einschließlich gesetzlicher und tarifvertraglicher Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Beschaffungen, die im Einzelfall 500 übersteigen, sind im Antrag separat aufzuführen und zu begründen. 4.2 Niedrigschwellige Integrationsvorhaben Bis auf Widerruf beträgt der Festbetrag bis zu 5.000 je gefördertem Vorhaben. 8

Zuwendungsfähig sind die notwendigen Ausgaben für Personal-, Honorar- und Sachkosten. Beschaffungen, die im Einzelfall 300 übersteigen, sind im Antrag separat aufzuführen und zu begründen. Einzelanträge für niedrigschwellige Integrationsvorhaben sind erst ab einer Fördersumme von 500 erforderlich. Bei Integrationsvorhaben bis 500 Fördersumme genügt eine Auflistung (siehe Zusammenstellung - Tabellenblatt 3 - des Gesamtantrags), in der die Bezeichnung des Vorhabens, Inhalt und Finanzierung (Gesamtausgaben, Eigenanteil, Landesmittel, ggf. komm. Mittel) dargestellt werden müssen. 5 Verfahren Zuwendungen sind bei der Bewilligungsbehörde zu beantragen. Der Antrag (Anlagen Ziff. 6.1 6.3) ist bis zum 30.11. für das Folgejahr einzureichen. Bewilligungsbehörde ist die Bezirksregierung Arnsberg (Dezernat 36). Vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides darf mit der Maßnahme nicht begonnen werden (Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns gem. Ziff. 1.3 VV zu 44 LHO). Dies gilt nicht für bereits im Vorjahr durch das MGFFI geförderte Zentren und Vorhaben sowie für niedrigschwellige Integrationsvorhaben bis 500 Fördersumme. Nach Bewilligung erfolgt die Auszahlung der Landeszuwendung ohne Anforderung je zur Hälfte zum 15.4. bzw. nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides und zum 15.9. des Haushaltsjahres. Der Bewilligungsbehörde ist ein Verwendungsnachweis (Anlage Ziff. 6.4) vorzulegen. Dieser muss im Sachbericht die für das Berichtswesen und das Förderprogramm- Controlling (Anlagen Ziff. 6.6 und 6.7) notwendigen Angaben umfassen. Der Controllingbogen ersetzt insoweit den Sachbericht. 6 Anlagen 6.1 Gesamtantrag 6.2 Vordruck 1: Einzelantrag Zentren 6.3 Vordruck 2: Einzelantrag Vorhaben 6.4 Muster Verwendungsnachweis 6.5 Muster Controllingbogen Zentren 6.6 Muster Controllingbogen Vorhaben 6.7 Allgemeine Nebenbestimmungen für die Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) => hier sollten wenn möglich die nicht Anwendung findenden Punkte (1.4; 5.4; 6.5; 7.4; 8.3.1; 8.5) gestrichen werden Alle aufgeführten Anlagen stehen als Excel- oder PDF-Dateien zur Verfügung. 9