Rechtliche Grundlagen der chem. Bekämpfung von Neophyten in Sachsen-Anhalt

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Seminar Neophytenmanagement in Schutzgebieten Sachsen-Anhalts 15.09.2011 Katrin Schneider Rechtliche Grundlagen der chem. Bekämpfung in Sachsen-Anhalt

Naturschutzgesetz Maßnahmen gegen Neophyten in FFH-Gebieten und Naturschutzgebieten müssen von der Oberen Naturschutzbehörde Sachsen-Anhalt genehmigt werden Landesverwaltungsamt Referat Naturschutz, Landschaftspflege Dr. Uwe Thalmann Dessauer Straße 70 06118 Halle (Saale) Tel.: +49 345 514-2600 Fax: +49 345 514-2118 Uwe.Thalmann@lvwa.sachsen-anhalt.de Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG): 33 Allgemeine Schutzvorschriften (1) Alle Veränderungen und Störungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können, sind unzulässig. Die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständige Behörde kann unter den Voraussetzungen des 34 Absatz3bis5 Ausnahmen von dem Verbot des Satzes 1 sowie von Verboten im Sinne des 32Absatz 3 zulassen. 34 Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen (1) Projekte sind vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebiets zu überprüfen, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen, und nicht unmittelbar der Verwaltung des Gebiets dienen. Soweit ein Natura 2000-Gebiet

Pflanzenschutzgesetz "Pflanzenschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 1998 (BGBl. I S. 971, 1527, 3512), das zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1934) geändert worden ist" PflSchG 6 (2) Pflanzenschutzmittel dürfen auf Freilandflächen nur angewandt werden, soweit diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Sie dürfen jedoch nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden. Ausnahmegenehmigungen entsprechend 6 (3) werden unter anderem zum Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenwelt erteilt

Sachkundenachweis Für alle Personen, die Pflanzenschutzmittel anwenden, besteht die Sachkundepflicht nach 10 PflSchG Sachkundenachweis kann durch Lehrgang an den Fachschulen für Landwirtschaft, Gartenbau und Hauswirtschaft erworben werden

Sachkundenachweis Lehrgangsgebühr 78,00 EUR + Prüfungsgebühr 41,00 EUR Zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung wird folgende Publikation empfohlen: KLEIN, W., W. GRABLER & H. TISCHNER (2011): Sachkundig im Pflanzenschutz : Arbeitshilfe zum Erlangen des Sachkundenachweises im Pflanzenschutz ; plus Prüfungsfragen mit Antworten ; 11 Tabellen. Ulmer, Stuttgart 147 S. 15,90 im Internet

Termine der Sachkundeprüfung Prüfung Ausbildungsstätte Ansprechpartner Theorie Prüfungstermin Sachkundeprüfung Anwender/Händler Sachkundeprüfung Anwender/Händler Sachkundeprüfung Anwender/Händler Sachkundeprüfung Anwender/Händler Fachschule für Landwirtschaft, Gartenbau und Hauswirtschaft Fr. Diesing 26.-27.09.2011 29.09.2011(P) Bornsche Str. 48 30.09.2011 39340 Haldensleben Tel.: 03904/66140 Fax: 03904/661499 Fachschule für Landwirtschaft, Fr. Diesing 10.-11.10.2011 13.10.2011(P) Gartenbau und Hauswirtschaft Bornsche Str. 48 14.10.2011 39340 Haldensleben Tel.: 03904/66140 Fax: 03904/661499 Fachschule für Landwirtschaft, Sekretariat 8.-9.11.2011 10.11.2011(P) Gartenbau und Hauswirtschaft Wipertistr. 5 11.11.2011 06484 Quedlinburg Tel.: 03946/907930 Fax: 03946/907947 Fachschule für Landwirtschaft, Sekretariat 29.-30.11.2011 01.12.2011(P) Gartenbau und Hauswirtschaft Wipertistr. 5 02.12.2011 06484 Quedlinburg Tel.: 03946/907930 Fax: 03946/907947

Erteilung von Ausnahmegenehmigungen Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, Dezernat Pflanzenschutz Strenzfelder Allee 22 06406 Bernburg Pflanzenschutz@llfg.mlu.sachsen-anhalt.de Tel.: 03471/ 334 0, Fax: 03471/ 334 109 Formulare für Ausnahmegenehmigungen zu finden unter: www.isip.de/sachsen-anhalt/ Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen zu 6 PflSchG werden je nach Aufwand und Fläche 20-150 berechnet.

Aufgaben der ALFF Für den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln werden in den Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten folgende Aufgaben wahrgenommen: Kontrollen zur Einhaltung der Rechtsvorschriften im Bereich des Pflanzenschutzes: TÜV-Kontrollen von Pflanzenschutzmaschinen und -geräten Überprüfung der Sachkunde der Berater, Händler, Verkäufer und Anwender von Pflanzenschutzmitteln Überprüfung der sachkundigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Kontrollen der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz Entgegennahme und Bearbeitung von Anzeigen/Anträgen auf Ausnahmegenehmigung Pflanzenschutzempfehlungen für das Land Sachsen-Anhalt erhalten Sie durch die Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (LLFG).

Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark Akazienweg 25 39576 Stendal Tel.: 03931 / 6330 Fax.: 03931 / 213107 E-Mail: poststellesdl@alff.mlu.sachsen-anhalt.de, Internet: www.alffaltmark.sachsen-anhalt.de Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte Große Ringstraße 38820 Halberstadt Tel.: 03941 / 67 10 Fax: 03941 / 67 11 99 E-Mail: poststelle@hbs.alff.mlu.sachsen-anhalt.de Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt Ferdinand-v.-Schill-Str. 24 06844 Dessau Tel.: 0340 / 230 30 Fax.: 0340 / 230 31 00 E-Mail: poststellede@alff.mlu.sachsen-anhalt.de Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd Müllnerstraße 59 06667 Weißenfels Tel.: 03443 / 28 00 Fax.: 03443 / 280 80 E-Mail: ALFWSF.poststelle@alff.mlu.sachsen-anhalt.de URL: www.alff-sued.sachsen-anhalt.de zuständig für die Landkreise Altmarkkreis Salzwedel, Jerichower Land und Stendal zuständig für die Landkreise Aschersleben-Staßfurt, Bördekreis,Halberstadt, Ohrekreis, Quedlinburg, Schönebeck, Wernigerode und die kreisfreie Stadt Magdeburg zuständig für die Landkreise Anhalt-Zerbst, Bernburg, Bitterfeld, Köthen, Wittenberg und die kreisfreie Stadt Dessau für die Landkreise Burgenlandkreis, Mansfelder Land, Merseburg-Querfurt, Saalkreis, Sangerhausen, Weißenfels und die kreisfreie Stadt Halle/Saale