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Amtsblatt. für den Regierungsbezirk Münster. Herausgeber: Bezirksregierung Münster. Münster, den 13. Januar 2006 H Nummer 2 INHALTSVERZEICHNIS

Transkript:

271 AMTSBLATT G 1292 für den Regierungsbezirk Düsseldorf 190. Jahrgang Ausgegeben in Düsseldorf, am 11. September 2008 Nummer 37 B. Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen der Allgemeine Innere Verwaltung 357 Erlöschen einer Wettannahmestelle i. S. v. 2 Abs. 2 Rennwett- und Lotteriegesetz (Michael Sieberts). S. 271 360 Bekanntgabe nach 3 a UVPG über die Feststellung der UVP-Pflicht für ein Vorhaben der Firma Evonik Goldschmidt GmbH, Werk Essen. S. 273 361 Bekanntgabe nach 3 a UVPG über die Feststellung der UVP-Pflicht für ein Vorhaben der Firma Westdeutsche Flüssiggas Lager GmbH. S. 273 Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft 358 Antrag der Firma D & E Entsorgung GmbH in Wesel auf Erteilung einer Genehmigung nach 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). S. 271 359 Bekanntgabe nach 3 a UVPG über die Feststellung der UVP-Pflicht für ein Vorhaben der Firma Uniqema GmbH & Co.KG. S. 272 C. Rechtsvorschriften und Bekanntmachungen anderer Behörden und Dienststellen 362 Ungültigkeitserklärung einer Kriminal-Dienstmarke (Polizeihauptkommissarin Birgit Mücke). S. 274 363 Aufgebot für ein Sparkassenbuch (Nr. 3 220 368 025). S. 274 B. Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen der Allgemeine Innere Verwaltung 357 Erlöschen einer Wettannahmestelle i. S. v. 2 Abs. 2 Rennwett- und Lotteriegesetz (Michael Sieberts) 21.03.02.01 Düsseldorf, den 25. August 2008 Die für die Niederlassung Brandgasse 3 in 41460 Neuss des Buchmachers Michael Sieberts, 42349 Wuppertal erteilte Zulassung einer Wettannahmestelle gem. 3 Abs. 2 Rennwett- und Lotteriegesetz ist am 01.09.2008 erloschen. Abl. Reg. Ddf. 2008 S. 271 Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft 358 Antrag der Firma D & E Entsorgung GmbH in Wesel auf Erteilung einer Genehmigung nach 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) 52.03.100-52.0117/08/D&EL Düsseldorf, den 4. September 2008 Die Firma D & E Entsorgung GmbH, Am Lippeglacis 36, 46483 Wesel, hat mit Datum vom 19.05.2008 bei der Düsseldorf die Erteilung einer Genehmigung nach 16 Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Behandlung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen, durch Umsiedlung der Anlage Hafenstraße 28, 46483 Wesel an den Standort Am Lippeglacis 36, 46483 Wesel; die Erweiterung der Kapazität der bestehenden Anlage; die Errichtung eines Schleppdaches als Containerunterstand; sowie die Annahme und Lagerung von asbesthaltigen Baustoffen am Standort Am Lippeglacis 36, 46483 Wesel beantragt. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens soll festgestellt werden, ob die gesetzlichen Genehmigungsvoraussetzungen gemäß 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BImSchG in Verbindung mit 5 Abs. 1 BImSchG für die Zulassung des geplanten Vorhabens vorliegen.

272 Das Vorhaben wird hiermit gemäß 10 Abs. 3 und 4 BImSchG öffentlich bekannt gemacht. Der Antrag sowie die dazugehörigen Planunterlagen liegen in der Zeit vom 22.09.2008 bis 20.10.2008 an folgenden Stellen zur Einsichtnahme aus: 1. Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf, Herr Böhm, Raum 419, Montag und Dienstag in der Zeit von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr Mittwoch bis Freitag in der Zeit von 08.00 Uhr bis 15.30 Uhr 2. Rathaus der Stadt Wesel, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel, Herr Rosner, Raum 242 Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr Ich fordere hiermit auf, etwaige erörterungsfähige Einwendungen gegen das Vorhaben entweder schriftlich oder zu Protokoll an den Auslegungsorten innerhalb der Einwendungsfrist in der Zeit vom 22.09.2008 bis 03.11.2008 vorzubringen. Mit Ablauf der hier genannten Einwendungsfrist werden alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Einwendungen, die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, werden auf den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten verwiesen ( 10 Abs. 3 BImSchG). Die unterschriebenen Einwendungen haben neben dem Vor- und Zunamen auch die volle Anschrift der Einwender/-innen zu tragen. Einwendungen, die unleserliche Namen oder Anschriften aufweisen, bleiben unberücksichtigt. Darüber hinaus werden auch nur solche Einwendungen Berücksichtigung finden, die erkennen lassen, welches der Rechtsgüter (z. B. Leib, Leben, Gesundheit, Eigentum) die Personen, welche die jeweiligen Einwendungen erhoben haben, als gefährdet ansehen. Desgleichen bleiben gemäß 17 Abs. 2 S. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen gleichförmige Einwendungen unberücksichtigt, die nicht auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite deutlich sichtbar Name, Beruf und Anschrift des Vertreters der übrigen Unterzeichner erkennen lassen oder bei denen der Vertreter keine natürliche Person ist. Die Einwendungen werden an die Antragstellerin weitergegeben, jedoch werden auf Verlangen von Personen, die Einwendungen erhoben haben, deren Namen und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit diese Angaben nicht zur Beurteilung des Inhaltes der Einwendung erforderlich sind. Der Termin für den Beginn der Erörterung der Einwendungen mit der Antragstellerin und den Einwendern wird bestimmt auf den 18.11.2008, 10.00 Uhr. Die Erörterung findet im Saal des Hotels Hohe Mark, Am Reitplatz 9, 46485 Wesel statt. Zu diesem Termin wird nicht gesondert eingeladen. Sind keine Einwendungen zu erörtern oder bedürfen die erhobenen Einwendungen nach der Einschätzung der Behörde keiner Erörterung, so findet der Termin nicht statt. Kann die Erörterung nach Beginn des Termins am festgesetzten Tag nicht abgeschlossen werden, so wird sie unterbrochen und am nächsten und/oder den folgenden Tagen weitergeführt. Der Termin für die Fortsetzung der Erörterung wird jeweils bei Unterbrechung der Erörterung an dem Tag, an dem diese nicht abgeschlossen werden kann, den Teilnehmern mitgeteilt. Eine besondere Bekanntmachung erfolgt nicht. Durch die Teilnahme an dem Erörterungstermin entstehende Kosten werden nicht erstattet. Es wird darauf hingewiesen, dass fristgerecht erhobene Einwendungen auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden können. Die Zustellung der Entscheidung an die Personen, die Einwendungen erhoben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Böhm Abl. Reg. Ddf. 2008 S. 271 359 Bekanntgabe nach 3 a UVPG über die Feststellung der UVP-Pflicht für ein Vorhaben der Firma Uniqema GmbH & Co. PPKG 100-53-0120/08/0401B1/5211 Duisburg, den 3. September 2008 Antrag der Firma Uniqema GmbH & Co. KG, Steintor 9 in 46446 Emmerich auf Erteilung einer Genehmigung nach 16 Bundes-lmmissionsschutzgesetz (BImSchG) Die Firma Uniqema GmbH & Co.KG, Steintor 9 in 46446 Emmerich hat mit Datum vom 10. April 2008 für ihre Anlage zur Herstellung von Fettsäuren und Glycerin aus Fetten auf ihrem Werksgelände Steintor 9 in 46446 Emmerich einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung gemäß 16 BIm- SchG gestellt. Antragsgegenstand ist die wesentliche Änderung der Anlage zur Herstellung von Fettsäuren und Glycerin aus Fetten durch Errichtung und Betrieb einer Wasserstofftrailerentladestation mit drei Andockstationen, Erweiterung der Bodenfläche für diese Station auf 640 m 2, apparative Anpassungen, also Installation technischer Einrichtungen, Aufstellung der H 2 -Anschlussstationen, Rohrleitungsbau sowie MSR-Einrichtungen. Die maximale Lagermenge von Wasserstoff in den bereits vorhandenen Lagertanks und in drei gefüllten Trailern beträgt zusammen 2.994 kg. Gemäß 3 e Abs. 1 Ziffer 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Ziffer 4.2 der Anlage 1 zum UVPG und in

273 Verbindung mit 3 c Abs. 1 UVPG ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach 12 UVPG berücksichtigen wären. Im vorliegenden Fall hat die allgemeine Vorprüfung im Einzelfall ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch das beantragte Vorhaben nicht zu erwarten sind. Die Entladung von Wasserstofftrailern an diesem Standort ist nicht neu, es wird lediglich die vorhandene Andockstation entfernt und durch drei neue ersetzt. Durch diese Änderung wird die Menge an Wasserstoff nur durch die erhöhte Anzahl von Wasserstofftrailern (von eins auf drei) auf dem Betriebsgelände erhöht. Die vorhandenen Lagertanks bleiben unverändert. Die sich bei der Entladung der Trailer ergebenden möglichen Gefahrenquellen und die Maßnahmen zur Vermeidung von Störungen sind im Antrag hinreichend dargelegt. Der für die Beschäftigten sichere Umgang mit der geänderten Anlage wurde im Antrag dargelegt und durch das Dezernat Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik im Hause bestätigt. Deren Anregungen wurden in den Genehmigungsbescheid als Nebenbestimmungen aufgenommen. Da Wasserstoff kein wassergefährdender Stoff ist, kann eine Gefährdung der Bodens oder des Grundwassers ausgeschlossen werden. Für die Änderung der Geräusche durch den Fahrzeugverkehr der Trailer oder die Entspannung von Leitungen nach dem Entleerungsvorgang ist davon auszugehen, dass diese im Umfeld der Anlage nicht wahrnehmbar sein werden. Gemäß 3 a Satz 1 UVPG stelle ich daher fest, dass für das beantragte Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht. Die Feststellung ist gemäß 3 a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Lemke Abl. Reg. Ddf. 2008 S. 272 360 Bekanntgabe nach 3 a UVPG über die Feststellung der UVP-Pflicht für ein Vorhaben der Firma Evonik Goldschmidt GmbH, Werk Essen 56.01.01.4.1-5063 Düsseldorf, den 25. Juli 2008 Antrag der Firma Goldschmidt GmbH Essen auf Erteilung einer Genehmigung nach 16 Bundeslmmissionsschutzgesetz (BImSchG) Die Firma Evonik Goldschmidt GmbH, Werk Essen hat mit Datum vom 18.07.2007 (ergänzt am 09.10.2007) einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung gemäß 16 BImSchG für die wesentliche Änderung des Polyether-Betriebes (062/P1, BE 210) gestellt. Antragsgegenstand der Änderung sind dabei insbesondere: Anbindung an die vorhandene thermische Nachverbrennungsanlage und Rahmengenehmigung nach 6 (2) BImSchG. Gemäß 3 e Abs. 1 Ziffer 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Ziffer 4.1 der Anlage 1 zum UVPG und in Verbindung mit 3 c Abs. 1 UVPG ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Im vorliegenden Fall hat die allgemeine Vorprüfung im Einzelfall ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch das beantragte Vorhaben nicht zu erwarten sind. Gemäß 3 a Satz 1 UVPG stelle ich daher fest, dass für das beantragte Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht. Die Feststellung ist gemäß 3 a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Stalder Abl. Reg. Ddf. 2008 S. 273 361 Bekanntgabe nach 3 a UVPG über die Feststellung der UVP-Pflicht für ein Vorhaben der Firma Westdeutsche Flüssiggas Lager GmbH 56.01.01-9-5075 Duisburg, den 2. September 2008 Antrag der Firma Westdeutsche Flüssiggas Lager GmbH, Luisenstraße 113 in 47799 Krefeld auf Erteilung einer Genehmigung nach 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Die Firma Westdeutsche Flüssiggas Lager GmbH, Luisenstraße 113 in 47799 Krefeld hat mit Datum vom 30. Juli 2007 für ihre Anlage zur Lagerung von Flüssiggas auf dem Werksgelände der Firma TanQuid GmbH, Ölinsel 2 in 47138 Duisburg einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung gemäß 16 BImSchG gestellt. Antragsgegenstand ist die wesentliche Änderung der Anlage zur Lagerung von Flüssiggas durch Errichtung eines Füllstandes zur gravimetrischen Befüllung von Eisenbahn-Kesselwagen (EKW) mit geeichter Gleiswaage zur anschließenden Kontrollverwiegung Errichtung einer Waggon-Zuganlage (Seilzuganlage) um die EKW über die Füllstelle und die Gleiswaage zu bewegen Errichtung einer Berieselungsanlage für die EKW

274 Die Lagermenge des Flüssiggases bleibt unverändert. Gemäß 3 e Abs. 1 Ziffer 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Ziffer 9.1.2 der Anlage 1 zum UVPG und in Verbindung mit 3 c Abs. 1 UVPG ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Im vorliegenden Fall hat die allgemeine Vorprüfung im Einzelfall ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch das beantragte Vorhaben nicht zu erwarten sind. Durch die Änderung der Anlage wird die gesamte Lagermenge von Flüssiggas nicht erhöht. Zusätzliche Emissionen, wie erhöhte Luftverunreinigungen und Geräusche sowie ein erhöhtes Risiko für den Eintrag von Schadstoffen in den Boden, sind nicht zu besorgen. Von außen wird die Änderung der Anlage im Normalbetrieb nicht wahrnehmbar sein, allerdings beinhaltet die Umfüllung von Flüssiggas ein Gefahrenpotential. Der sichere Umgang mit Flüssiggas wurde im Antrag dargelegt und durch Gutachten des Landesamtes für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW sowie des TÜV Nord bestätigt. Die Anregungen der Gutachter wurden in diesen Genehmigungsbescheid aufgenommen. Gemäß 3 a Satz 1 UVPG stelle ich daher fest, dass für das beantragte Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht. Die Feststellung ist gemäß 3 a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Lemke Abl. Reg. Ddf. 2008 S. 273 C. Rechtsvorschriften und Bekanntmachungen anderer Behörden und Dienststellen 362 Ungültigkeitserklärung einer Kriminal-Dienstmarke (Polizeihauptkommissarin Birgit Mücke) Polizeipräsidium Wuppertal ZA 2.1.1 Wuppertal, den 27. August 2008 Die an die Polizeihauptkommissarin Birgit Mücke vom PP Wuppertal ausgegebene Dienstmarke Nr. 4179 ist in Verlust geraten. Abl. Reg. Ddf. 2008 S. 274 363 Aufgebot für ein Sparkassenbuch (Nr. 3220368025) Es wird das Aufgebot für das Sparkassenbuch Nr. 3 220 368 025 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens bis zum 28.11.2008 seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen. Widrigenfalls erfolgt die Kraftloserklärung der Urkunde. Solingen, den 28. August 2008 Stadt-Sparkasse Solingen Der Vorstand Abl. Reg. Ddf. 2008 S. 274

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276 Ver öf fent li chungs er su che für das Amts blatt und den Öf fent li chen An zei ger Bei la ge zum Amts blatt sind nur an die Be zirks re gie rung Düs sel dorf Amts blatt stel le Ce ci li en al lee 2, 40474 Düs sel dorf, zu rich ten. Das Amts blatt mit dem Öf fent li chen An zei ger er scheint wö chent lich. Re dak ti ons schluss: Frei tag, 10.00 Uhr Lau fen der Be zug nur im Abon ne ment. Abon ne ments be stel lun gen und -ab be stel lun gen kön nen für den fol gen den Abon nements zeit raum 1. 1. bis 30. 6. und 1. 7. bis 31. 12. nur be rück sich tigt wer den, wenn sie spä tes tens am 30. No vem ber bzw. 31. Mai der ABO-Ver wal tung von A. Ba gel, Gra fen ber ger Al lee 82, 40237 Düs sel dorf, Fax (02 11) 96 82/229, Te le fon (0211) 9 68 22 41, vor lie gen. Bei je dem Schrift wech sel die auf dem Ad res se ne ti kett in der Mit te oben ste hen de sechs stel li ge Kun den num mer an ge ben, bei Ad res sen än de rung das Ad res se ne ti kett mit be rich tig ter Ad res se an die ABO-Ver wal tung von A. Ba gel zu rück sen den. Be zugs preis: Der Be zugs preis be trägt halb jähr lich 12, Eu ro und wird im Na men und für Rech nung der Be zirks re gie rung von A. Ba gel im Vo raus er ho ben. Ein rü ckungs ge büh ren für die 2spal ti ge Zei le oder de ren Raum 0,92 Eu ro. Ein zel preis die ser Aus ga be 1,60 Eu ro zzgl. Ver sand kos ten. In den Be zugs- und Ein zel prei sen ist kei ne Um satz steu er i. S. d. 14 UStG ent hal ten. Ein zel stü cke wer den durch A. Ba gel, Gra fen ber ger Al lee 82, 40237 Düs sel dorf, Fax (02 11) 96 82/2 29, Te le fon (02 11) 9 68 22 41, ge lie fert. Von Vor ab sen dun gen des Rech nungs be tra ges in wel cher Form auch im mer bit ten wir ab zu se hen. Die Lie fe run gen er fol gen nur auf Grund schrift li cher Be stel lung ge gen Rech nung. He raus ge ber: Be zirks re gie rung Düs sel dorf, Ce ci li en al lee 2, 40474 Düs sel dorf In ter net: www.bez reg-du e ssel dorf.nrw.de Her stel lung und Ver trieb im Na men und für Rech nung des He raus ge bers: A. Ba gel, Gra fen ber ger Al lee 82, 40237 Düs sel dorf Druck: TSB Tief druck Schwann-Ba gel, Düs sel dorf und Mön cheng lad bach