EJC B14 / B16. Betriebsanleitung EJC B14 EJC B16

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Transkript:

EJC B14 / B16 09.05 - Betriebsanleitung 50470431 03.11 EJC B14 EJC B16 D

Konformitätserklärung Jungheinrich AG, Am Stadtrand 35, D-22047 Hamburg Hersteller oder in der Gemeinschaft ansässiger Vertreter Typ Option Serien-Nr. Baujahr EJC B14 EJC B16 Zusätzliche Angaben Im Auftrag Datum D EG-Konformitätserklärung Die Unterzeichner bescheinigen hiermit, dass das im Einzelnen bezeichnete kraftbetriebene Flurförderzeug den Europäischen Richtlinien 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) und 2004/108/EWG (Elektromagnetische Verträglichkeit - EMV) einschließlich deren Änderungen sowie dem entsprechenden Rechtserlass zur Umsetzung der Richtlinien in nationales Recht entspricht. Die Unterzeichner sind jeweils einzeln bevollmächtigt, die technischen Unterlagen zusammenzustellen. 3

4

Vorwort Hinweise zur Betriebsanleitung Zum sicheren Betreiben des Flurförderzeuges sind Kenntnisse notwendig, die durch die vorliegende ORIGINAL BETRIEBSANLEITUNG vermittelt werden. Die Informationen sind in kurzer, übersichtlicher Form dargestellt. Die Kapitel sind nach Buchstaben geordnet und die Seiten sind durchgehend nummeriert. In dieser Betriebsanleitung werden verschiedene Flurförderzeugvarianten dokumentiert. Bei der Bedienung und der Ausführung von Wartungsarbeiten ist darauf zu achten, dass die für den vorhandenen Flurförderzeugtyp zutreffende Beschreibung angewendet wird. Unsere Geräte werden ständig weiterentwickelt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns Änderungen in Form, Ausstattung und Technik vorbehalten müssen. Aus dem Inhalt dieser Betriebsanleitung können aus diesem Grund keine Ansprüche auf bestimmte Eigenschaften des Geräts abgeleitet werden. Sicherheitshinweise und Kennzeichnungen Sicherheitshinweise und wichtige Erklärungen sind durch folgende Piktogramme gekennzeichnet: GEFAHR! Kennzeichnet eine außergewöhnlich große Gefahrensituation. Wird dieser Hinweis nicht beachtet, kommt es zu schweren irreversiblen Verletzungen oder zum Tod. WARNUNG! Kennzeichnet eine außergewöhnlich große Gefahrensituation. Wird dieser Hinweis nicht beachtet, kann es zu schweren irreversiblen oder tödlichen Verletzungen kommen. VORSICHT! Kennzeichnet eine Gefahrensituation. Wird dieser Hinweis nicht beachtet, kann es zu leichten oder mittleren Verletzungen kommen. Z HINWEIS Kennzeichnet Sachgefahren. Wird dieser Hinweis nicht beachtet, kann es zu Sachschäden kommen. Steht vor Hinweisen und Erklärungen. t o Kennzeichnet die Serienausstattung Kennzeichnet die Zusatzausstattung 5

Urheberrecht Das Urheberrecht an dieser Betriebsanleitung verbleibt bei der JUNGHEINRICH AG. Jungheinrich Aktiengesellschaft Am Stadtrand 35 22047 Hamburg - Deutschland Telefon: +49 (0) 40/6948-0 www.jungheinrich.com 6

Inhaltsverzeichnis A Bestimmungsgemäße Verwendung... 9 1 Allgemein... 9 2 Bestimmungsgemäßer Einsatz... 9 3 Zulässige Einsatzbedingungen... 9 4 Verpflichtungen des Betreibers... 10 5 Anbau von Anbaugeräten und/oder Zubehörteilen... 10 B Fahrzeugbeschreibung... 11 1 Einsatzbeschreibung... 11 1.1 Fahrzeugtypen und Nenntragfähigkeit... 11 2 Baugruppen- und Funktionsbeschreibung... 12 2.1 Übersicht Baugruppen... 12 2.2 Funktionsbeschreibung... 14 3 Technische Daten... 15 3.1 Leistungsdaten... 15 3.2 Abmessungen... 16 3.3 Standard- Hubgerüstausführung EJC B14... 17 3.4 Standard- Hubgerüstausführung EJC B16... 17 3.5 Gewichte... 18 3.6 Bereifung... 18 3.7 EN-Normen... 19 3.8 Einsatzbedingungen... 19 3.9 Elektrische Anforderungen... 19 4 Kennzeichnungsstellen und Typenschilder... 20 4.1 Typenschild... 21 4.2 Lastdiagramm Flurförderzeug... 22 C Transport und Erstinbetriebnahme... 23 1 Kranverladung... 23 2 Transport... 24 3 Erstinbetriebnahme... 25 4 Verstellung der Radarme... 25 D Batterie - Wartung, Aufladung, Wechsel... 27 1 Sicherheitsbestimmungen im Umgang mit Säurebatterien... 27 2 Batterietypen... 29 3 Batterie freilegen... 30 4 Batterie laden... 31 4.1 Batterie laden mit stationärem Ladegerät... 31 5 Batterie aus- und einbauen... 33 7

E Bedienung... 35 1 Sicherheitsbestimmungen für den Betrieb des Flurförderzeugs... 35 2 Beschreibung der Anzeige und Bedienelemente... 37 2.1 Batterieentladeanzeiger... 40 3 Flurförderzeug in Betrieb nehmen... 41 3.1 Prüfungen und Tätigkeiten vor der täglichen Inbetriebnahme... 41 3.2 Betriebsbereitschaft herstellen... 42 3.3 Flurförderzeug gesichert abstellen... 43 3.4 Batterieentladewächter... 43 4 Arbeiten mit dem Flurförderzeug... 44 4.1 Sicherheitsregeln für den Fahrbetrieb... 44 4.2 NOTAUS, Fahren, Lenken und Bremsen... 46 4.3 Aufnehmen, Transportieren und Absetzen von Ladeeinheiten... 51 5 Störungshilfe... 53 5.1 Flurförderzeug fährt nicht... 53 5.2 Last lässt sich nicht heben... 53 6 Flurförderzeug ohne Eigenantrieb bewegen... 54 7 Notabsenkung Lastaufnahmemittel... 55 8 Zusatzausstattung... 56 8.1 Gabelzinken... 56 8.2 Bedientastatur CanCode... 58 8.3 Anzeigeinstrument CanDis... 62 F Instandhaltung des Flurförderzeuges... 65 1 Betriebssicherheit und Umweltschutz... 65 2 Sicherheitsvorschriften für die Instandhaltung... 65 3 Wartung und Inspektion... 70 4 Wartungscheckliste... 71 4.1 Betreiber... 71 4.2 Kundendienst... 72 5 Betriebsmittel und Schmierplan... 75 5.1 Sicherer Umgang mit Betriebsmitteln... 75 5.2 Schmierplan... 77 5.3 Betriebsmittel... 78 6 Beschreibung der Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten... 79 6.1 Flurförderzeug für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten vorbereiten. 79 6.2 Fronthaube abnehmen... 80 6.3 Hydraulikölstand prüfen... 81 6.4 Getriebeölstand prüfen... 82 6.5 Grobsieb tauschen, Grobsieb spülen... 82 6.6 Elektrische Sicherungen prüfen... 83 6.7 Wiederinbetriebnahme des Flurförderzeugs nach Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten... 84 7 Stilllegung des Flurförderzeugs... 85 7.1 Maßnahmen vor der Stilllegung... 85 7.2 Erforderliche Maßnahmen während der Stilllegung... 86 7.3 Wiederinbetriebnahme des Flurförderzeugs nach Stilllegung... 87 8 Endgültige Außerbetriebnahme, Entsorgung... 87 9 Sicherheitsprüfung nach Zeit und außergewöhnlichen Vorkommnissen. 88 8

Anhang Betriebsanleitung JH-Traktionsbatterie Z Diese Betriebanleitung ist nur für Batterietypen der Marke Jungheinrich zulässig. Sollten andere Marken verwendet werden, so sind die Betriebsanleitungen des Herstellers zu beachten. 0506.D 1

2 0506.D

A Bestimmungsgemäße Verwendung 1 Allgemein Das in vorliegender Betriebsanleitung beschriebene Flurförderzeug ist zum Heben, Senken und Transportieren von Ladeeinheiten geeignet. Das Flurförderzeug muss nach Angaben in dieser Betriebsanleitung eingesetzt, bedient und gewartet werden. Eine andere Verwendung ist nicht bestimmungsgemäß und kann zu Schäden bei Personen, Flurförderzeug oder Sachwerten führen. 2 Bestimmungsgemäßer Einsatz HINWEIS Die maximal aufzunehmende Last und der maximal zulässige Lastabstand ist auf dem Lastdiagramm dargestellt und darf nicht überschritten werden. Die Last muss auf dem Lastaufnahmemittel aufliegen oder mit einem vom Hersteller zugelassenen Anbaugerät aufgenommen werden. Die Last muss am Rücken des Gabelträgers und mittig zwischen der Lastgabel sein. Heben und Senken von Lasten. Transportieren von abgesenkten Lasten. Fahren mit angehobener Last (>500 mm) ist verboten. Befördern und Heben von Personen ist verboten. Schieben oder Ziehen von Ladeeinheiten ist verboten. 3 Zulässige Einsatzbedingungen Z Einsatz in industrieller und gewerblicher Umgebung. Zulässiger Temperaturbereich 5 C bis 40 C. Einsatz nur auf befestigten, tragfähigen und ebenen Böden. Einsatz nur auf gut einsehbaren und vom Betreiber freigegebenen Fahrwegen. Befahren von Steigungen bis maximal 16 %. Steigungen quer oder schräg befahren ist verboten. Last bergseitig transportieren. Einsatz im teilöffentlichen Verkehr. Für Einsätze unter extremen Bedingungen ist für das Flurförderzeug eine spezielle Ausstattung und Zulassung erforderlich. Der Einsatz in Exschutzbereichen ist nicht zulässig. 9

4 Verpflichtungen des Betreibers Betreiber im Sinne dieser Betriebsanleitung ist jede natürliche oder juristische Person, die das Flurförderzeug selbst nutzt oder in deren Auftrag es genutzt wird. In besonderen Fällen (z.b. Leasing, Vermietung) ist der Betreiber diejenige Person, die gemäß den bestehenden vertraglichen Vereinbarungen zwischen Eigentümer und Nutzer des Flurförderzeuges die genannten Betriebspflichten wahrzunehmen hat. Der Betreiber muss sicherstellen, dass das Flurförderzeug nur bestimmungsgemäß verwendet wird und Gefahren aller Art für Leben und Gesundheit des Benutzers oder Dritter vermieden werden. Zudem ist auf die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften, sonstiger sicherheitstechnischer Regeln sowie der Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungsrichtlinien zu achten. Der Betreiber muss sicherstellen, dass alle Benutzer diese Betriebsanleitung gelesen und verstanden haben. HINWEIS Bei Nichtbeachtung dieser Betriebsanleitung entfällt unsere Gewährleistung. Entsprechendes gilt, wenn ohne Einwilligung des Herstellers vom Kunden und/oder Dritten unsachgemäß Arbeiten an dem Gegenstand ausgeführt worden sind. 5 Anbau von Anbaugeräten und/oder Zubehörteilen Anbau von Zubehörteilen Der An- oder Einbau von zusätzlichen Einrichtungen, mit denen in die Funktionen des Flurförderzeuges eingegriffen wird oder diese Funktionen ergänzt werden, ist nur nach schriftlicher Genehmigung des Herstellers zulässig. Gegebenenfalls ist eine Genehmigung der örtlichen Behörden einzuholen. Die Zustimmung der Behörde ersetzt jedoch nicht die Genehmigung durch den Hersteller. 10

B Fahrzeugbeschreibung 1 Einsatzbeschreibung Der EJC B14 / B16 ist ein Elektro-Deichselhubwagen in Vierradausführung mit gelenktem Antriebsrad und verstellbaren Radarmen. Er ist für den Einsatz auf ebenem Boden zum Heben und zum Transport von Gütern bestimmt. Es können Paletten mit offener Bodenauflage oder Rollwagen aufgenommen werden. 1.1 Fahrzeugtypen und Nenntragfähigkeit Die Nenntragfähigkeit ist typenabhängig. Aus der Typenbezeichnung lässt sich die Nenntragfähigkeit ableiten. EJC B14 EJC Typenbezeichnung B Baureihe 14 Nenntragfähigkeit x 100kg Die Nenntragfähigkeit entspricht nicht generell der zulässigen Tragfähigkeit. Die zulässige Tragfähigkeit ist dem am Flurförderzeug angebrachten Lastdiagramm zu entnehmen. 11

2 Baugruppen- und Funktionsbeschreibung 2.1 Übersicht Baugruppen 2 3 5 3 1 4 6 7 9, 10 12 8 11 13 14 16 18 17 15 Pos. EJC B14/B16 Bezeichnung 2 t Taster für Langsamfahrt 1 t Hubgerüst 3 t Fahrschalter 4 t Schutzscheibe o Gitter für Kühlhauseinsatz 5 t Auffahrsicherheitstaste 6 t Batteriehaube 7 t Deichsel 8 t NOTAUS (Batterieschalter) 12

9 t Batterielade-/entladeeinheit o Anzeigeinstrument CANDIS 10 o Bedientastatur CANCODE 11 o Lastschutzgitter 12 t Schaltschloss 13 t Gabelzinken 14 o Dokumententasche 16 t Antriebsrat 17 t Fronthaube 18 t Stützrad t= Standardausführung o= Zusatzausstattung 13

2.2 Funktionsbeschreibung Sicherheitseinrichtungen Eine geschlossene, glatte Flurförderzeugkontur mit runden Kanten ermöglicht eine sichere Handhabung des Flurförderzeuges. Die Räder sind von einem stabilen Rammschutz umkleidet. Mit dem NOTAUS werden in Gefahrensituationen alle elektrischen Funktionen außer Betrieb gesetzt. Hydraulische Anlage Die Funktionen Heben und Senken erfolgen über die Betätigung der Taster Lastaufnahme Heben und Lastaufnahme Senken. Beim Einschalten der Funktion Heben läuft das Pumpenaggregat an und fördert Hydrauliköl aus dem Öltank zum Hubzylinder. Bei Ausstattung mit Zweifach- Zweihub- Hubgerüst (ZZ) oder Dreifachteleskopierender Mast (DZ) entsteht der erste Hub des Lastschlittens (Freihub) ohne Veränderung der Bauhöhe durch einen kurzen, mittig angeordneten Freihubzylinder. Fahrantrieb Ein feststehender Gleichstrommotor treibt über ein Stirnkegelradgetriebe das Antriebsrad an. Die elektronische Fahrsteuerung sorgt für eine stufenlose Drehzahlregelung des Fahrmotors und damit für gleichmäßiges, ruckfreies Anfahren, kräftiges Beschleunigen und elektronisch geregeltes Abbremsen. Deichsel Alle Fahr- und Hubfunktionen sind ohne Umgreifen feinfühlig bedienbar. Die Lenkung erfolgt über eine Deichsel. Der Antrieb lässt sich +/- 90 schwenken. Elektrische Anlage 24-Volt-Anlage. Eine elektronische Fahrsteuerung ist Standard. Bedien- und Anzeigeelemente Ergonomische Bedienelemente ermöglichen eine ermüdungsfreie Bedienung für feinfühliges Dosieren der Fahr- und Hydraulikbewegungen. Über den Batterieentladeanzeiger wird die vorhandene Batteriekapazität angezeigt. Hubgerüst Die hochfesten Stahlprofile sind schmal, was sich besonders beim Dreistufen- Hubgerüst durch gute Sicht auf die Gabel bemerkbar macht. Die Hubschienen sowie der Gabelträger laufen auf dauergeschmierten und damit wartungsfreien Schrägrollen. Gabelzinken Das Flurförderezug kann optional mit Gabelzinken der Bauform 2A ausgestattet werden. 14

3 Technische Daten Z Angabe der technischen Daten gemäß VDI 2198. Technische Änderungen und Ergänzungen vorbehalten. 3.1 Leistungsdaten Bezeichnung EJC B14 EJC B16 Q Nenntragfähigkeit 1400 1600 kg Fahrgeschwindigkeit 6,0 / 6,0 6,0 / 6,0 km/h mit / ohne Nennlast Hubgeschwindigkeit 15 / 23 14 / 23 cm/s mit / ohne Nennlast Senkgeschwindigkeit 44 / 42 40 / 40 cm/s mit / ohne Nennlast max. Steigfähigkeit mit / ohne Nennlast 8 / 16 7 / 16 % 15

3.2 Abmessungen h 4 h 3 h 1 h5 l c h 2 h 8 Q m 2 s 20 y l 2 l 1 A st b 4 b 5 B W a 16

EJC B14 EJC B16 c Lastschwerpunktabstand 600 600 mm x Lastabstand 667 667 mm y Radstand 1409 1409 mm l1 Länge bei Gabellänge 1150 mm 2050 2050 mm l2 Lastgabellänge 900 900 mm einschließlich Gabelrücken b4 Maß zwischen die Radarmen 900-1350 900-1350 mm (einstellbar) b5 Lastgabelaußenabstand 316-900 316-900 mm m2 Bodenfreiheit Mitte Radstand 30 30 mm Ast Arbeitsbreite 1000x1200 quer 1) 2162 2162 mm Ast Arbeitsgangbreite bei Palette 800x1200 längs 1) 2362 2362 mm Wa Wenderadius 1629 1629 mm gesenkt / gehoben 1) mit DZ- Hubgerüst: +4 mm 3.3 Standard- Hubgerüstausführung EJC B14 Bezeichnung Telekopmast (ZT) Zweifach- Zweischubmast (ZZ) 3.4 Standard- Hubgerüstausführung EJC B16 Zweihub- Triplexmast (DZ) h1 Bauhöhe 1) 1700-2600 1700-2600 1800-2250 mm h2 Freihub 2) 100 - - mm h3 Hub 2500-4300 2500-4300 4000-5350 mm h4 Max. Höhe 4) 3060-4860 3060-4860 4560-5910 mm h5 Freihub 3) 5) - 1140-2040 1240-1690 mm Bezeichnung Telekopmast (ZT) Zweifach- Zweischubmast (ZZ) Zweihub- Triplexmast (DZ) h1 Bauhöhe 1) 1700-2600 1700-2600 1800-2250 mm h2 Freihub 2) 100 - - mm h3 Hub 2400-4200 2400-4200 3900-5250 mm h4 Max. Höhe 4) 2960-4760 2960-4760 4460-5810 mm h5 Freihub 3) 5) - 1140-2040 1240-1690 mm 17

3.5 Gewichte 3.6 Bereifung EJC B14 EJC B16 Eigengewicht ohne Batterie 1010 1050 kg Achslast mit Last 810/1820 870/2030 kg vorn / hinten + Batterie Achslast ohne Last 830/430 840/460 kg vorn / hinten + Batterie Batteriegewicht 243-297 243-297 kg EJC B14 EJC B16 Reifengröße Antrieb 230x70 230x70 mm Reifengröße Lastteil 85x75 85x75 mm Stützrad 125x50 125x50 mm Räder, Anzahl vorn / hinten (x = angetrieben) 1x+1/ 4 1x+1 / 4 18

3.7 EN-Normen Z Z Dauerschalldruckpegel EJC B14 / B16: 67 db(a) gemäß EN 12053 in Übereinstimmung mit ISO 4871. Der Dauerschalldruckpegel ist ein gemäß den Normvorgaben gemittelter Wert und berücksichtigt den Schalldruckpegel beim Fahren, beim Heben und im Leerlauf. Der Schalldruckpegel wird am Fahrerohr gemessen. Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) Der Hersteller bestätigt die Einhaltung der Grenzwerte für elektromagnetische Störaussendungen und Störfestigkeit sowie die Prüfung der Entladung statischer Elektrizität gemäß EN 12895 sowie den dort genannten normativen Verweisungen. Änderungen an elektrischen oder elektronischen Komponenten und deren Anordnung dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung des Herstellers erfolgen. WARNUNG! Störung medizinischer Geräte durch nicht-ionisierende Strahlung Elektrische Ausstattungen des Flurförderzeuges, die nicht-ionisierende Strahlung abgeben (z.b. drahtlose Datenübermittlung), können die Funktion medizinischer Geräte (Herzschrittmacher, Hörgeräte, etc.) des Bedieners stören und zu Fehlfunktionen führen. Es ist mit einem Arzt oder dem Hersteller des medizinischen Gerätes zu klären, ob dieses in der Umgebung des Flurförderzeuges eingesetzt werden kann. 3.8 Einsatzbedingungen Z Umgebungstemperatur bei Betrieb 5 C bis 40 C Bei ständigem Einsatz bei extremen Temperatur- oder Luftfeuchtigkeitswechseln ist für Flurförderzeuge eine spezielle Ausstattung und Zulassung erforderlich. 3.9 Elektrische Anforderungen Der Hersteller bestätigt die Einhaltung der Anforderungen für die Auslegung und Herstellung der elektrischen Ausrüstung bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Flurförderzeuges gemäß EN 1175 Sicherheit von Flurförderzeugen - Elektrische Anforderungen. 19

V JUNGHEINRICH 4 Kennzeichnungsstellen und Typenschilder 19 20 21 21 22 23 24 25 26 27 Pos Bezeichnung 19 Verbotsschild Nicht durch das Hubgerüst greifen 20 Verbotsschild Nicht unter die Lastaufnahme treten 21 Anschlagspunkte für Kranverladung (Bei ZZ- Hubgerüst in der Mitte) 22 Typenschild, Fahrzeug 23 Verbotsschild Mitfahren verboten 25 Prüfplakette 24 Tragfähigkeit 26 Seriennummer 27 Fahrzeugbezeichnung 20

4.1 Typenschild 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 Pos. Bezeichnung Pos. Bezeichnung 28 Typ 34 Baujahr 29 Seriennummer 35 Lastschwerpunktabstand in mm 30 Nenntragfähigkeit in kg 36 Antriebsleistung 31 Batteriespannung in V 37 Batteriegewicht min/max in kg 32 Leergewicht ohne Batterie in kg 38 Hersteller 33 Option 39 Hersteller-Logo Z Bei Fragen zum Flurförderzeug bzw. Ersatzteilbestellungen bitte die Seriennummer (29) angeben. 21

4.2 Lastdiagramm Flurförderzeug X.XXXX.XX.XX 40 3600 1105 600 Das Lastdiagramm (40) gibt die maximale Tragfähigkeit Q (in kg) bei einem bestimmten Lastschwerpunkt D (in mm) und entsprechender Hubhöhe H (in mm) des Flurförderzeuges bei waagerechter Lastaufnahme an. Beispiel für die Ermittlung der maximalen Tragfähigkeit: Bei einem Lastschwerpunktabstand C von 600 mm und einer maximalen Hubhöhe H von 3600 mm beträgt die maximale Tragkraft Q 1105 kg. Die pfeilförmigen Markierungen ( 41 und 41 ) am Innenmast und am unteren Querträger zeigen dem Fahrer an, wann er die im Tragfähigkeitsschild (21) vorgegebenen Hubhöhengrenzen erreicht hat. 41 41 22

C Transport und Erstinbetriebnahme 1 Kranverladung WARNUNG! Unfallgefahr durch unsachgemäße Kranverladung Die Verwendung ungeeigneter Hebezeuge und deren unsachgemäße Verwendung kann zum Absturz des Flurförderzeugs bei der Kranverladung führen. Flurförderzeug beim Anheben nicht anstoßen oder in unkontrollierte Bewegungen kommen lassen. Falls erforderlich, Flurförderzeug mit Hilfe von Führungsseilen halten. Es dürfen nur Personen, die im Umgang mit den Anschlagemitteln und Hebewerkzeugen geschult sind, das Flurförderzeug verladen. Bei der Kranverladung Sicherheitsschuhe tragen. Nicht unter schwebenden Lasten aufhalten. Nicht in den Gefahrenbereich treten bzw. nicht im Gefahrenraum aufhalten. Nur Hebezeug mit ausreichender Tragfähigkeit verwenden (Gewicht des Flurförderzeugs siehe Typenschild) Krangeschirr nur an den vorgegebenen Anschlagpunkten anschlagen und gegen Verrutschen sichern. Anschlagmittel nur in der vorgeschriebenen Belastungsrichtung verwenden. Anschlagmittel des Krangeschirrs so anbringen, dass sie beim Anheben keine Anbauteile berühren. Flurförderzeug mit Kran verladen 21 Voraussetzungen Flurförderzeug gesichert abstellen, siehe "Flurförderzeug gesichert abstellen" auf Seite 43. Benötigtes Werkzeug und Material Hebezeug Krangeschirr Vorgehensweise Krangeschirr an den Anschlagpunkten (21) anschlagen. Das Flurförderzeug kann jetzt mit einem Kran verladen werden. 23

2 Transport WARNUNG! Unkontrollierte Bewegungen während des Transportes Unsachgemäße Sicherung des Flurförderzeugs und des Hubgerüstes während des Transportes kann zu schwerwiegenden Unfällen führen. Das Verladen ist durch eigens dafür geschultes Fachpersonal nach den Empfehlungen der Richtlinien VDI 2700 und VDI 2703 durchzuführen. Die korrekte Bemessung und Umsetzung von Ladungssicherungsmaßnahmen muss in jedem Einzelfall festgelegt werden. Beim Transport auf einem LKW oder Anhänger muss das Flurförderzeug fachgerecht verzurrt werden. Der LKW bzw. Anhänger muss über Verzurrringe verfügen. Flurförderzeug mit Keilen gegen unbeabsichtigte Bewegungen sichern. Nur Spanngurte oder Zurrgurte mit ausreichender Nennfestigkeit verwenden. 42 42 Flurförderzeug für den Transport sichern Benötigtes Werkzeug und Material Spanngurte/Zurrgurte Vorgehensweise Flurförderzeug auf das Transportfahrzeug fahren. Flurförderzeug gesichert abstellen, siehe "Flurförderzeug gesichert abstellen" auf Seite 43. Gurte (42) am Flurförderzeug anschlagen und ausreichend spannen. Das Flurförderzeug kann jetzt transportiert werden. 24

3 Erstinbetriebnahme VORSICHT! Flurförderzeug nur mit Batteriestrom fahren! Gleichgerichteter Wechselstrom beschädigt die Elektronikbauteile. Kabelverbindungen zur Batterie (Schleppkabel) müssen kürzer als 6 m sein und mindestens einen Leitungsquerschnitt von 50 mm² besitzen. Vorgehensweise Ausrüstung auf Vollständigkeit prüfen Ggf. Batterie einbauen, siehe "Batterie aus- und einbauen" auf Seite 33 Batterie laden, siehe "Batterie laden" auf Seite 31 Flurförderzeug kann jetzt in Betrieb genommen werden, siehe "Flurförderzeug in Betrieb nehmen" auf Seite 41 HINWEIS Flurförderzeuge mit Kühlhausausstattung Flurförderzeuge, die für den Kühlhauseinsatz bestimmt sind, werden mit kühlhaustauglichem Hydrauliköl und einem Schutzgitter anstelle einer Schutzscheibe am Hubgerüst ausgestattet. Wird ein Flurförderzeug mit Kühlhausöl außerhalb des Kühlhauses betrieben, können erhöhte Senkgeschwindigkeiten auftreten. 4 Verstellung der Radarme Der Abstand der Radarme ist verstellbar. WARNUNG! Die Verstellung der Radarme muss von geschultem Servicepersonal durchgeführt werden. 25

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D Batterie - Wartung, Aufladung, Wechsel 1 Sicherheitsbestimmungen im Umgang mit Säurebatterien Wartungspersonal Das Aufladen, Warten und Wechseln von Batterien darf nur von hierfür ausgebildetem Personal durchgeführt werden. Diese Betriebsanleitung und die Vorschriften der Hersteller von Batterie und Batterieladestation sind bei der Durchführung zu beachten. Brandschutzmaßnahmen Beim Umgang mit Batterien darf nicht geraucht und kein offenes Feuer verwendet werden. Im Bereich des zum Aufladen abgestellten Flurförderzeugs dürfen sich im Abstand von mindestens 2 m keine brennbaren Stoffe oder funkenbildende Betriebsmittel befinden. Der Raum muss belüftet sein. Brandschutzmittel sind bereitzustellen. Wartung der Batterie Die Zellendeckel der Batterie müssen trocken und sauber gehalten werden. Klemmen und Kabelschuhe müssen sauber, leicht mit Polfett bestrichen und fest angeschraubt sein. VORSICHT! Vor Schließen der Batteriehaube sicherstellen, dass das Batteriekabel nicht beschädigt wird. Bei beschädigten Kabeln besteht die Gefahr des Kurzschlusses. Entsorgung der Batterie Die Entsorgung von Batterien ist nur unter Beachtung und Einhaltung der nationalen Umweltschutzbestimmungen oder Entsorgungsgesetze zulässig. Es sind unbedingt die Herstellerangaben zur Entsorgung zu befolgen. 27

WARNUNG! Unfall- und Verletzungsgefahr im Umgang mit Batterien Die Batterien enthalten gelöste Säure, die giftig und ätzend ist. Kontakt mit Batteriesäure unbedingt vermeiden. Alte Batteriesäure vorschriftgemäß entsorgen. Bei Arbeiten an den Batterien muss unbedingt Schutzkleidung und Augenschutz getragen werden. Keine Batteriesäure auf die Haut, Kleidung oder in die Augen kommen lassen, ggf. Batteriesäure mit reichlich sauberem Wasser ausspülen. Bei Personenschäden (z.b. Haut- oder Augenkontakt mit Batteriesäure) sofort einen Arzt aufsuchen. Verschüttete Batteriesäure sofort mit reichlich Wasser neutralisieren. Es dürfen nur Batterien mit geschlossenem Batterietrog verwendet werden. Die gesetzlichen Vorschriften beachten. WARNUNG! Unfallgefahr durch Verwendung ungeeigneter Batterien Batteriegewicht und -abmessungen haben erheblichen Einfluss auf die Standsicherheit und Tragfähigkeit des Flurförderzeugs. Ein Wechsel der Batterieausstattung ist nur mit Zustimmung des Herstellers zulässig, da durch den Einbau von kleineren Batterien Ausgleichsgewichte notwendig sind. Bei Wechsel bzw. Einbau der Batterie ist auf festen Sitz im Batterieraum des Flurförderzeugs zu achten. Vor allen Arbeiten an den Batterien muss das Flurförderzeug gesichert abgestellt werden (siehe "Flurförderzeug gesichert abstellen" auf Seite 43). 28

2 Batterietypen Je nach Ausführung wird das Flurförderzeug mit unterschiedlichen Batterietypen bestückt. Die nachfolgende Tabelle zeigt unter Angabe der Kapazität, welche Kombination als Standard vorgesehen ist: Batterietyp Kapazität Gewicht 24 V - Batterie 624x284x627 24 V - Batterie 624x284x537 mm (LxBxH) 24 V - Batterie 660x146x682 mm (LxBxH) wartungsfrei 24 V - Batterie 624x284x627 mm (LxBxH) 24 V - Batterie 624x284x627 mm (LxBxH) 24 V - Batterie 624x284x627 mm (LxBxH) 24 V - Batterie 621x281x537 mm (LxBxH) 24 V - Batterie 621x281x627 mm (LxBxH) 3 EPzS 375 Aq Comp 288 kg 3 EPzS 270 Ah 245 kg 3 EPzV 240 Ah wartungsfrei 3 EPzV 300 Ah wartungsfrei 3 PzW 330 Ah wartungsfrei 200 3 EPzS 345 Ah lib. gold 243 kg 302 kg 288 kg 295 kg 3 PzM 270 Ah 386 kg 3 PzM 375 Ah 302 kg Die Batteriegewichte sind dem Typenschild der Batterie zu entnehmen. Batterien mit nichtisolierten Polen müssen mit einer rutschfesten Isoliermatte abgedeckt sein. 29

3 Batterie freilegen VORSICHT! Quetschgefahr Beim Schließen der Haube/Abdeckung darf sich nichts zwischen Haube/ Abdeckung und Flurförderzeug befinden. WARNUNG! Unfallgefahr durch ungesichertes Flurförderzeug Das Abstellen des Flurförderzeugs an Steigungen oder mit angehobenem Lastaufnahmemittel ist gefährlich und grundsätzlich nicht erlaubt. Flurförderzeug nur auf ebener Fläche abstellen. In Sonderfällen ist das Flurförderzeug z.b. durch Keile zu sichern. Hubgerüst und Lastgabel immer vollständig absenken. Abstellplatz so wählen, dass sich keine Personen an den abgesenkten Gabelzinken verletzen. Voraussetzungen Flurförderzeug waagerecht abstellen. Flurförderzeug gesichert abstellen, siehe "Flurförderzeug gesichert abstellen" auf Seite 43. Vorgehensweise NOTAUS (Batteriestecker) (44) herausziehen. Batteriehaube (43) aufklappen. Batterie ist freigelegt. 43 8 VORSICHT! Die Batteriehaube ist erst richtig aufgeklappt, wenn diese mehr als 90 geöffnet wird. Dabei wird sie durch die Schwerkraft gehalten. 30

4 Batterie laden WARNUNG! Explosionsgefahr durch entstehende Gase beim Laden Die Batterie gibt beim Laden ein Gemisch aus Sauerstoff und Wasserstoff (Knallgas) ab. Die Gasung ist ein chemischer Prozess. Dieses Gasgemisch ist hoch explosiv und darf nicht entzündet werden. Verbinden und Trennen von Ladekabel der Batterieladestation mit dem Batteriestecker darf nur bei ausgeschalteter Ladestation und Flurförderzeug erfolgen. Ladegerät muss bezüglich der Spannung und der Ladekapazität auf die Batterie abgestimmt sein. Kabel- und Steckverbindungen vor dem Ladevorgang auf sichtbare Schäden prüfen. Raum, in dem das Flurförderzeug geladen wird, ausreichend lüften. Batteriehaube muss geöffnet sein und die Oberflächen der Batteriezellen müssen während des Ladevorgangs freiliegen, um eine ausreichende Lüftung zu gewährleisten. Beim Umgang mit Batterien darf nicht geraucht und kein offenes Feuer verwendet werden. Im Bereich des zum Aufladen abgestellten Flurförderzeugs dürfen sich im Abstand von mindestens 2 m keine brennbaren Stoffe oder funkenbildende Betriebsmittel befinden. Brandschutzmittel sind bereitzustellen. Keine metallischen Gegenstände auf die Batterie legen. Den Sicherheitsbestimmungen des Batterie- und des Ladestationsherstellers unbedingt Folge leisten. 4.1 Batterie laden mit stationärem Ladegerät Batterie laden Voraussetzungen Batterie freilegen, siehe "Batterie freilegen" auf Seite 30. Vorgehensweise Batteriestecker (44) vom Fahrzeugstecker trennen. Batteriestecker (44) mit dem Ladekabel (45) des stationären Ladegerätes verbinden. Ladevorgang entsprechend der Betriebsanleitung des Ladegerätes starten. Batterie wird geladen. 44 45 31

Batterieladung beenden, Betriebsbereitschaft wieder herstellen HINWEIS Bei unterbrochenem Ladevorgang steht nicht die ganze Batteriekapazität zur Verfügung Voraussetzungen Batterieladung ist vollständig abgeschlossen. Vorgehensweise Ladevorgang entsprechend der Betriebsanleitung des Ladegerätes beenden. Batteriestecker vom Ladegerät trennen. Batteriestecker mit Flurförderzeug verbinden. Fahrzeug ist wieder betriebsbereit 32

5 Batterie aus- und einbauen WARNUNG! Unfallgefahr beim Aus- und Einbau der Batterie Beim Aus- und Einbau der Batterie können aufgrund des Gewichtes und der Batteriesäure Quetschungen bzw. Verätzungen auftreten. Abschnitt Sicherheitsbestimmungen im Umgang mit Säurebatterien in diesem Kapitel beachten. Beim Aus- und Einbau der Batterie Sicherheitsschuhe tragen. Nur Batterien mit isolierten Zellen und isolierten Polverbindern verwenden. Flurförderzeug waagerecht abstellen, um ein Herausrutschen der Batterie zu verhindern. Batteriewechsel nur mit ausreichend tragfähigem Krangeschirr durchführen. Nur zugelassene Batteriewechseleinrichtungen (Batteriewechselgestell, Batteriewechselstation, usw.) verwenden. Auf festen Sitz der Batterie im Batterieraum des Flurförderzeugs achten. Batterie ausbauen Voraussetzungen Flurförderzeug gesichert abstellen, siehe "Flurförderzeug gesichert abstellen" auf Seite 43. Batterie freilegen, siehe "Batterie freilegen" auf Seite 30. Vorgehensweise Batteriestecker vom Fahrzeugstecker 46 trennen. Z Das Batteriekabel so auf den Batterietrog ablegen, dass es beim Herausziehen der Batterie nicht abgeschert werden kann. Krangeschirr an Ösen (46) anschlagen. Z Das Krangeschirr muss einen senkrechten Zug ausüben. Die Haken des Krangeschirrs dürfen in keinem Fall auf die Batteriezellen fallen. Batterie nach oben aus dem Batterietrog ziehen. Z Der Einbau erfolgt in umgekehrter Reihenfolge; dabei auf richtige Einbaulage und richtigen Anschluss der Batterie achten. Das Batteriekabel so auf den Batterietrog ablegen, dass es beim Einsetzen der Batterie nicht abgeschert werden kann. Nach Wiedereinbau sämtliche Kabel- und Steckverbindungen auf sichtbare Schäden prüfen. 33

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E Bedienung 1 Sicherheitsbestimmungen für den Betrieb des Flurförderzeugs Fahrerlaubnis Das Flurförderzeug darf nur von Personen benutzt werden, die in der Führung ausgebildet sind, dem Betreiber oder dessen Beauftragten ihre Fähigkeiten im Fahren und Handhaben von Lasten nachgewiesen haben und von ihm ausdrücklich mit der Führung beauftragt sind, gegebenenfalls sind nationale Vorschriften zu beachten. Rechte, Pflichten und Verhaltensregeln für den Fahrer Der Fahrer muss über seine Rechte und Pflichten unterrichtet, in der Bedienung des Flurförderzeuges unterwiesen und mit dem Inhalt dieser Betriebsanleitung vertraut sein. Ihm müssen die erforderlichen Rechte eingeräumt werden. Bei Flurförderzeugen, die im Mitgängerbetrieb verwendet werden, sind bei der Bedienung Sicherheitsschuhe zu tragen. Verbot der Nutzung durch Unbefugte Der Fahrer ist während der Nutzungszeit für das Flurförderzeug verantwortlich. Er muss Unbefugten verbieten, das Flurförderzeug zu fahren oder zu betätigen. Es dürfen keine Personen mitgenommen oder gehoben werden. Beschädigungen und Mängel Beschädigungen und sonstige Mängel am Flurförderzeug oder Anbaugerät sind sofort dem Aufsichtspersonal zu melden. Betriebsunsichere Flurförderzeuge (z.b. abgefahrene Räder oder defekte Bremsen) dürfen bis zu ihrer ordnungsgemäßen Instandsetzung nicht eingesetzt werden. Reparaturen Ohne besondere Ausbildung und Genehmigung darf der Fahrer keine Reparaturen oder Veränderungen am Flurförderzeug durchführen. Auf keinen Fall darf er Sicherheitseinrichtungen oder Schalter unwirksam machen oder verstellen. Gefahrenbereich WARNUNG! Unfall- / Verletzungsgefahr im Gefahrenbereich des Flurförderzeugs Der Gefahrenbereich ist der Bereich, in dem Personen durch Fahr- oder Hubbewegungen des Flurförderzeugs, seiner Lastaufnahmemittel (z.b. Gabelzinken oder Anbaugeräte) oder des Ladegutes gefährdet sind. Hierzu gehört auch der Bereich, der durch herabfallendes Ladegut oder eine absinkende / herabfallende Arbeitseinrichtung erreicht werden kann. Unbefugte Personen aus dem Gefahrenbereich weisen. Bei Gefahr für Personen rechtzeitig ein Warnzeichen geben. Verlassen unbefugte Personen trotz Aufforderung den Gefahrenbereich nicht, das Flurförderzeug unverzüglich zum Stillstand bringen. 35

Sicherheitseinrichtung und Warnschilder Die in dieser Betriebsanleitung beschriebenen Sicherheitseinrichtungen, Warnschilder (siehe "Kennzeichnungsstellen und Typenschilder" auf Seite 20) und Warnhinweise unbedingt beachten. 36

2 Beschreibung der Anzeige und Bedienelemente 2 3 5 3 47 48 49 50 7 9, 10 12 8 14 37

Pos Bedien-/ EJC B14 EJC B16 Funktion Anzeigeelement 2 Taster - Langsamfahrt t t Steht die Deichsel im oberen Bremsbereich, kann durch Betätigen des Tasters die Bremsfunktion überbrückt werden und das Flurförderzeug mit verminderter Geschwindigkeit (Langsamfahrt) bewegt werden. 3 Fahrschalter t t Regelt die Fahrtrichtung und Fahrtgeschwindigkeit. 5 Auffahrsicherheitstaste t t Sicherheitsfunktion Bei Betätigung fährt das Flurförderzeug für ca. 3s in Richtung der Gabeln. Danach fällt die Parkbremse ein. Das Flurförderzeug bleibt so lange abgeschaltet, bis der Fahrschalter in die neutrale Position gebaracht wird. 7 Deichsel t t Fahrzeug lenken und bremsen. 8 Schalter NOTAUS (Batterieschalter) t t Unterbricht die Verbindung zur Batterie Alle elektronischen Funktionen werden abgeschaltet und das Flurförderzeug gebremst. 9 Batterielade-/ entladeanzeiger t t Zeigt den Lade- bzw. Entladezustand der batterie an. CanDis o o Anzeigeinstrument für: Batterieladezustand Betriebsstunden Warnmeldung Parametereinstellungen 10 CanCode o o Ersetzt das Schaltschloss Freigabe des Flurförderzeuges durch Eingabe des entsprechenden Codes Wahl des Fahrprogrammes Codeeinstellung Einstellung von Parametern 38

Pos Bedien-/ EJC B14 EJC B16 Funktion Anzeigeelement 12 Schaltschloss mit Schlüssel t t Freigabe des Flurförderzeuges durch Einschalten der Steuerspannung Durch Abziehen des Schlüssels ist das Flurförderzeug gegen Einschalten durch Unbefugte gesichert. 14 Dokumententasche o o Dient der Ablage von Dokumenten. 47 Taster - Warnsignal (Hupe) t t Warnsignal auslösen. 48 Taster - Lastgabel Senken 49 Taster - Lastgabel Heben t t Lastgabel senken Senkgeschwindigkeit kann über den Tastenweg (8 mm) stufenlos geregelt werden. t t Lastgabel heben Senkgeschwindigkeit kann über den Tastenweg (8 mm) stufenlos geregelt werden. 50 Dokumentenablage t t Aufnahme von Ladepapieren t = Serienausstattung o = Zusatzausstattung 39

2.1 Batterieentladeanzeiger Nachdem das Flurförderzeug durch den Schlüsselschalter, Codeschloss oder ISM freigeschaltet worden ist, wird der Ladezustand der Batterie angezeigt. Die Leuchtfarben der LED (51) stellen folgende Zustände dar: 51 Z Farbe der LED Restkapazität grün 40-100 % orange 30-40 % grün/orange blinkt 1Hz 20-30 % rot 0-20 % Leuchtet die LED rot, ist das Heben von Lasteinheiten nicht mehr möglich. Die Funktion Heben wird erst wieder freigegeben, wenn die angeschlossene Batterie mindestens zu 70 % geladen ist. Blinkt die LED rot und das Flurförderzeug ist nicht einsatzbereit, ist der Hersteller- Service zu benachrichtigen. Das rote Blinken ist ein Code der Fahrzeugsteuerung. Die Blinkfolge zeigt die Art der Störung an. 40

3 Flurförderzeug in Betrieb nehmen 3.1 Prüfungen und Tätigkeiten vor der täglichen Inbetriebnahme WARNUNG! Beschädigungen oder sonstige Mängel am Flurförderzeug oder Anbaugerät (Sonderausstattungen) können zu Unfällen führen. Wenn bei den nachfolgenden Prüfungen Beschädigungen oder sonstige Mängel am Flurförderzeug oder Anbaugerät (Sonderausstattungen) festgestellt werden, darf das Flurförderzeug bis zur ordnungsgemäßen Instandsetzung nicht mehr eingesetzt werden. Festgestellte Mängel unverzüglich dem Vorgesetzten mitteilen. Defektes Flurförderzeug kennzeichnen und stilllegen. Flurförderzeug erst nach Lokalisierung und Behebung des Defektes wieder in Betrieb nehmen. Durchführung einer Prüfung vor der täglichen Inbetriebnahme Vorgehensweise Gesamtes Flurförderzeug von außen auf Schäden und Leckagen prüfen. Beschädigte Schläuche müssen unbedingt ersetzt werden. Batteriebefestigung und Kabelanschlüsse auf Beschädigung und festen Sitz prüfen. Batteriestecker auf festen Sitz prüfen. Lastaufnahmemittel auf erkennbare Schäden, wie Risse, verbogene oder stark abgeschliffene Lastgabel prüfen. Antriebsrad und Lasträder auf Beschädigungen prüfen. Kennzeichnungen und Schilder auf Vollständigkeit und Lesbarkeit prüfen, siehe "Kennzeichnungsstellen und Typenschilder" auf Seite 20. Schalter NOTAUS auf Funktion prüfen. Rückstellung der Deichsel (Deichseldämpfer) prüfen. Selbstständige Rückstellung der Bedienelemente in Nulllage nach Betätigung prüfen. Warnsignal auf Funktion prüfen. Bremse auf Funktion prüfen. Auffahrsicherheitstaster auf Funktion prüfen. 41

3.2 Betriebsbereitschaft herstellen Flurförderzeug einschalten Voraussetzungen Prüfungen und Tätigkeiten vor der täglichen Inbetriebnahme durchgeführt, siehe "Prüfungen und Tätigkeiten vor der täglichen Inbetriebnahme" auf Seite 41. Vorgehensweise Schalter NOTAUS (8) durch Ziehen einschalten. Flurförderzeug einschalten, dazu Schlüssel in Schaltschloss (5) stecken und bis zum Anschlag nach rechts drehen. Code in Codeschloss (o) eingeben. Taster Warnsignal (47) auf Funktion prüfen. Hubfunktion auf Funktion prüfen. Lenkung auf Funktion prüfen. Deichsel (7) auf Bremsfunktion prüfen. Flurförderzeug ist betriebsbereit. t Die Ladezustandsanzeige (9) zeigt den vorhandenen Batterieladezustand an. o Das Anzeigeinstrument CanDis (4) zeigt den vorhandenen Batterieladezustand und die Betriebsstunden an. 47 7 9,10 12 8 42

3.3 Flurförderzeug gesichert abstellen WARNUNG! Unfallgefahr durch ungesichertes Flurförderzeug Das Abstellen des Flurförderzeugs an Steigungen, ohne eingefallene Bremsen oder mit angehobener Last bzw. angehobenem Lastaufnahmemittel ist gefährlich und grundsätzlich nicht erlaubt. Flurförderzeug nur auf ebener Fläche abstellen. In Sonderfällen das Flurförderzeug z.b. durch Keile sichern. Hubgerüst und Lastgabel immer vollständig absenken. Abstellplatz so wählen, dass sich keine Personen an den abgesenkten Gabelzinken verletzen. Flurförderzeug gesichert abstellen Vorgehensweise Lastaufnahmemittel ganz absenken. Schaltschloss ausschalten und Schlüssel abziehen. Bei CanCode die Taste O drücken. Schalter NOTAUS drücken. Flurförderzeug ist abgestellt. 3.4 Batterieentladewächter Z Die serienmäßige Einstellung des Batterieentladeanzeigers / Entladewächters erfolgt auf Standardbatterien. Bei Verwendung von wartungsfreien bzw. Sonderbatterien müssen die Anzeige- und Abschaltpunkte des Batterieentladewächters durch autorisiertes Fachpersonal eingestellt werden. Wird diese Einstellung nicht vorgenommen, kann die Batterie durch Tiefentladung beschädigt werden. Beim Unterschreiten der Restkapazität wird die Funktion Heben abgeschaltet. Es erscheint eine entsprechende Anzeige (51). Die Funktion Heben wird erst wieder freigegeben, wenn die angeschlossene Batterie mindestens 70% geladen ist. 43

4 Arbeiten mit dem Flurförderzeug 4.1 Sicherheitsregeln für den Fahrbetrieb Fahrwege und Arbeitsbereiche Es dürfen nur die für den Verkehr freigegebenen Wege befahren werden. Unbefugte Dritte müssen dem Arbeitsbereich fernbleiben. Die Last darf nur an den dafür vorgesehenen Stellen gelagert werden. Das Flurförderzeug darf ausschließlich in Arbeitsbereichen bewegt werden, in denen ausreichend Beleuchtung vorhanden ist, um eine Gefährdung von Personen und Material zu verhindern. Für den Betrieb des Flurförderzeugs bei unzureichenden Lichtverhältnissen ist eine Zusatzausstattung erforderlich. GEFAHR! Die zulässigen Flächen- und Punktbelastungen der Fahrwege dürfen nicht überschritten werden. An unübersichtlichen Stellen ist die Einweisung durch eine zweite Person erforderlich. Der Fahrer muss sicherstellen, dass während des Be- oder Endladevorganges die Verladerampe / Ladebrücke nicht entfernt oder gelöst wird. Verhalten beim Fahren Der Fahrer muss die Fahrgeschwindigkeit den örtlichen Gegebenheiten anpassen. Langsam fahren muss er z.b. in Kurven, an und in engen Durchgängen, beim Durchfahren von Pendeltüren, an unübersichtlichen Stellen. Er muss stets sicheren Bremsabstand zu vor ihm fahrenden Fahrzeugen halten und das Flurförderzeug stets unter Kontrolle haben. Plötzliches Anhalten (außer im Gefahrfall), schnelles Wenden, Überholen an gefährlichen oder unübersichtlichen Stellen ist verboten. Ein Hinauslehnen oder Hinausgreifen aus dem Arbeits- und Bedienbereich ist verboten. Sichtverhältnisse beim Fahren Der Fahrer muss in Fahrtrichtung schauen und immer einen ausreichenden Überblick über die von ihm befahrene Strecke haben. Werden Ladeeinheiten transportiert, die die Sicht beeinträchtigen, so muss das Flurförderzeug mit hinten befindlicher Last fahren. Ist dies nicht möglich, muss eine zweite Person als Einweiser so neben dem Flurförderzeug hergehen, dass sie den Fahrweg einsehen und gleichzeitig mit dem Fahrer Blickkontakt halten kann. Dabei nur im Schritttempo und mit besonderer Vorsicht fahren. Flurförderzeug sofort anhalten, wenn der Sichtkontakt verloren geht. Befahren von Steigungen und Gefällen Das Befahren von Steigungen bzw. Gefällen ist nur gestattet, wenn diese als Verkehrsweg ausgewiesen sowie sauber und griffig sind und gemäß den technischen Fahrzeugspezifikationen sicher befahren werden können. Dabei ist die Ladeeinheit stets bergseitig zu führen. Wenden, schräges Befahren und Abstellen des Flurförderzeuges an Steigungen bzw. Gefällen ist verboten. Gefälle dürfen nur mit verminderter Geschwindigkeit und bei permanenter Bremsbereitschaft befahren werden. 44

Befahren von Aufzügen und Ladebrücken Aufzüge dürfen nur befahren werden, wenn diese über eine ausreichende Tragfähigkeit verfügen, nach ihrer Bauart für das Befahren geeignet und vom Betreiber für das Befahren freigegeben sind. Dies ist vor dem Befahren zu prüfen. Das Flurförderzeug muss mit der Ladeeinheit voran in den Aufzug gefahren werden und eine Position einnehmen, die ein Berühren der Schachtwände ausschließt. Personen, die im Aufzug mitfahren, dürfen diesen erst betreten, wenn das Flurförderzeug sicher steht, und müssen den Aufzug vor dem Flurförderzeug verlassen. Der Fahrer muss sicherstellen, dass während des Be- und Entladevorganges die Verladerampe/Ladebrücke nicht entfernt oder gelöst wird. Beschaffenheit der zu transportierenden Last Der Bediener muss sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Lasten überzeugen. Es dürfen nur sicher und sorgfältig aufgesetzte Lasten bewegt werden. Besteht die Gefahr, dass Teile der Last kippen oder herabfallen können, sind geeignete Schutzmaßnahmen zu verwenden. Flüssige Lasten müssen gegen Herausschwappen gesichert sein. 45

4.2 NOTAUS, Fahren, Lenken und Bremsen 4.2.1 NOTAUS NOTAUS betätigen Z Vorgehensweise VORSICHT! Unfallgefahr Die Funktion des Schalters NOTAUS darf nicht durch Gegenstände beeinträchtigt werden. Den Schalter NOTAUS (8) nicht als Betriebsbremse verwenden. Schalter NOTAUS (8) drücken. Alle elektrischen Funktionen sind abgeschaltet. Das Flurförderzeug wird bis zum Stillstand abgebremst. NOTAUS lösen Vorgehensweise Schalter NOTAUS (8) durch Ziehen wieder entriegeln. Alle elektrischen Funktionen sind eingeschaltet, das Flurförderzeug ist wieder betriebsbereit (Vorausgesetzt das Flurförderzeug war vor dem Betätigen des Schalters NOTAUS betriebsbereit). Bei CanCode ist das Flurförderzeug weiterhin ausgeschaltet. 4.2.2 Zwangsbremsung Z Beim Loslassen der Deichsel bewegt sich diese selbsttätig in den oberen Bremsbereich (B) und es erfolgt eine Zwangsbremsung. WARNUNG! Bewegt sich die Deichsel zu langsam oder gar nicht in die Bremsstellung, muss das Flurförderzeug bis zur Feststellung und Beseitigung der Ursache stillgelegt werden. Gegebenenfalls ist die Gasdruckfeder zu erneuern. 46

4.2.3 Fahren Z VORSICHT! Nur mit geschlossenen und ordnungsgemäß verriegelten Hauben fahren. Beim Fahren durch Pendeltore o.ä. darauf achten, dass die Torflügel nicht den Auffahrsicherheitstaster betätigen. Voraussetzungen Flurförderzeug in Betrieb nehmen, siehe "Flurförderzeug in Betrieb nehmen" auf Seite 41 Vorgehensweise Deichsel (7) in Fahrbereich (F) neigen und Fahrschalter (3) in die gewünschte Fahrtrichtung (V oder R) betätigen. Fahrgeschwindigkeit mit dem Fahrschalter (3) regeln. Beim Loslassen des Fahrschalters kehrt dieser automatisch in die Nulllage zurück. Die Bremse wird gelöst und das Flurförderzeug nimmt Fahrt in die gewählte Richtung auf. Z Sicherung des Flurförderzeuges gegen Herunterrollen : Beim Rückrollen an Steigungen erkennt die Steuerung dieses und die Bremse fällt nach kurzem Ruck selbsttätig ein. R 3 5 B 7 0 V F B R V 8 47

4.2.4 Langsamfahrt VORSICHT! Bei Anwendung des Tasters Langsamfahrt (2) ist vom Fahrer besondere Aufmerksamkeit erfoderlich. Die Bremse wird erst nach Loslassen des Tasters Langsamfahrt und anklappen der Deichsel aktiviert. Im Gefahrenfall das Flurförderzeug durch sofortiges Loslassen des Tasters Langsamfahrt (2) und Anklappen der Deichsel (7) bremsen. Eine Bremsung erfolgt bei Langsamfahrt nur über die Gegenstrombremse (Fahrschalter (3)). Das Flurförderzeug kann mit senkrecht stehender Deichsel (7) verfahren werden (z.b. in engen Räumen / Fahrstuhl): Langsamfahrt einschalten Vorgehensweise Taster (2) Langsamfahrt drücken. Fahrschalter (3) in die gewünschte Fahrtrichtung (V oder R) betätigen. Die Bremse wird gelöst. Das Flurförderzeug fährt in Langsamfahrt. Langsamfahrt ausschalten Vorgehensweise WARNUNG! Unfallgefahr durch unkotrollierte Beschleunigung Beim Loslassen des Tasters Langsamfahrt im Fahrbereich F und gleichzeitigem Betätigen des Fahrschalters (3), fährt das Flurförderzeug in beschleunigter Geschwindigkeit weiter. Taster (2) Langsamfahrt loslassen. Im Bereich B rollt das Flurförderzeug aus. Fahrschalter (3) loslassen. Die Langsamfahrt wird beendet und die Bremse fällt ein. Danach kann das Flurförderzeug wieder mit normaler Geschwindigkeit gefahren werden. 48

4.2.5 Lenken Vorgehensweise Deichsel (7) nach links oder rechts schwenken. Das Flurförderzeug wird in die gewünschte Richtung gelenkt. Z Optional: Elektrische Lenkung. 4.2.6 Bremsen Das Bremsverhalten des Flurförderzeuges hängt wesentlich von den Fahrbahnverhältnissen ab. Der Fahrer muss dies in seinem Fahrverhalten berücksichtigen. Das Flurförderzeug kann auf drei Arten gebremst werden: Mit der Betriebsbremse (Deichsel) Mit der Gegenstrombremse (Fahrschalter) Mit der Generatorischen Bremse (Ausrollbremse) HINWEIS Im normalen Fahrbetrieb nur die genaratorische Bremse und die Gegenstrombremse benutzen, da diese Bremsarten verschleißmindernd und energiesparend (Energierückspeisung) sind. R 3 5 B 7 0 V F B R V 8 49

Bremsen mit der Betriebsbremse Vorgehensweise Deichsel (7) nach oben oder unten in einen der Bremsbereiche (B) neigen. Der Fahrmotor wird mechanisch gebremst. Z Beim Loslassen der Deichsel (7) schwenkt diese in den oberen Bremsbereich (B). Beim abgestellten Flurförderzeug wirkt die Betriebsbremse als Feststellbremse. Bremsen mit der Gegenstrombremse Vorgehensweise Fahrschalter (3) in die entgegengesetzte Fahrtrichtung drehen. Das Flurförderzeug wird durch Gegenstrom abgebremst bis die Fahrt in Gegenrichtung einsetzt. Z Die Bremswirkung ist von der Stellung des Fahrschalters (3) abhängig. HINWEIS Bei Ausfall der Steuerung bzw. der Antriebseinheit ist die Gegenstrombremse wirkungslos. Bremsen mit der Generatorischen Bremse Vorgehensweise Nach Loslassen des Fahrschalters (3) - Fahrschalter in Nullstellung - wird je nach Einstellung generatorisch mittels der Ausrollbremse gebremst. Das Flurförderzeug wird mittels Ausrollbremse generatorisch bis zum Stillstand abgebremst. Danach fällt die Betriebsbremse ein. VORSICHT! Wenn die Ausrollbremse durch den Service ausgeschaltet worden ist, sind nur die Betriebs- und/oder Gegenstrombremse verwendbar. Parkbremse Z Nach Stillstand des Flurförderzeugs fällt die mechanische Bremse ein (Parkbremse). 50

4.3 Aufnehmen, Transportieren und Absetzen von Ladeeinheiten WARNUNG! Unfallgefahr durch nicht vorschriftsgemäß gesicherte und aufgesetzte Lasten Bevor eine Ladeeinheit aufgenommen wird, hat sich der Fahrer davon zu überzeugen, dass sie ordnungsgemäß palettiert und die zugelassene Tragfähigkeit des Flurförderzeugs nicht überschritten ist. Personen aus dem Gefahrenbereich des Flurförderzeugs weisen. Die Arbeit mit dem Flurförderzeug sofort einstellen, wenn die Personen den Gefahrenbereich nicht verlassen. Nur vorschriftsgemäß gesicherte und aufgesetzte Lasten transportieren. Besteht die Gefahr, dass Teile der Last kippen oder herabfallen können, sind geeignete Schutzmaßnahmen zu verwenden. Schadhafte Lasten dürfen nicht transportiert werden. Niemals die im Tragfähigkeitsdiagramm angegebenen Höchstlasten überschreiten. Niemals unter angehobene Lastaufnahmemittel treten und sich darunter aufhalten. Das Lastaufnahmemittel darf nicht von Personen betreten werden. Es dürfen keine Personen angehoben werden. Gabelzinken so weit wie möglich unter die Last fahren. HINWEIS Beim Zweifach- Zweihub- Hubgerüst (ZZ) entsteht der erste Hub des Lastschlittens (Freihub) ohne Veränderung der Bauhöhe durch den kurzen, mittig angeordneten Freihubzylinder. HINWEIS Während des Ein- und Ausstapelns ist mit angemessen langsamer Geschwindigkeit zu fahren. 4.3.1 Ladeeinheiten aufnehmen Voraussetzungen Ladeeinheit ordnungsgemäß palettiert. Gewicht der Ladeeinheit entspricht der Tragfähigkeit des Flurförderzeugs. Gabelzinken bei schweren Lasten gleichmäßig belastet. Vorgehensweise Flurförderzeug langsam an die Palette heranfahren. Gabelzinken langsam in die Palette einführen, bis der Gabelrücken an der Palette anliegt. 49 48 51

Z Die Ladeeinheit darf nicht mehr als 50 mm über die Spitzen der Gabelzinken hinausragen. Taster Heben (49) betätigen bis gewünschte Hubhöhe erreicht ist. Ladeeinheit wird gehoben. Z Die Hub- und Senkgeschwindigkeit kann über den Tastenweg stufenlos reguliert werden. Kurzer Tastenweg = Langsam Heben / Senken Langer Tastenweg = Schnell Heben / Senken VORSICHT! Beim Erreichen des Endanschlages des Lastaufnahmemittels sofort den Taster loslassen. 4.3.2 Ladeeinheit transportieren Ladeeinheiten transportieren Voraussetzungen Ladeeinheit ordnungsgemäß aufgenommen. Hubgerüst für ordnungsgemäßen Transport abgesenkt (ca. 500 mm über dem Boden). Einwandfreie Bodenbeschaffenheit. Vorgehensweise Flurförderzeug feinfühlig beschleunigen und abbremsen. Fahrgeschwindigkeit der Beschaffenheit der Fahrwege und der transportierten Last anpassen. Flurförderzeug mit gleichmäßiger Geschwindigkeit fahren. An Kreuzungen und Durchfahrten auf anderen Verkehr achten. An unübersichtlichen Stellen nur mit Einweiser fahren. An Gefällen und Steigungen die Last immer bergseitig transportieren, niemals quer befahren oder wenden. 4.3.3 Ladeeinheit absetzen Ladeeinheiten absetzen HINWEIS Lasten dürfen nicht auf Verkehrs- und Fluchtwegen, nicht vor Sicherheitseinrichtungen und nicht vor Betriebseinrichtungen, die jederzeit zugänglich sein müssen, abgestellt werden. Voraussetzungen Lagerstelle für Lagerung der Last geeignet. Vorgehensweise Flurförderzeug vorsichtig an die Lagerstelle heranfahren. 52