Kooperationsvereinbarung

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Transkript:

Kooperationsvereinbarung Zwischen DRK Kinderland Sonnenschein mit dem Träger: Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Muldental e.v. vertreten durch Frau Großmann (Hortleiterin) und Frau Belkner (Vorstand des DRK KV Muldental e.v.) und der Diesterweg Grundschule Wurzen mit dem Träger: Stadtverwaltung Wurzen vertreten durch Frau Trylus (Schulleiterin der Diesterweg Grundschule) und Frau Schneider (Sachbearbeiter Schulverwaltung) wird auf Grundlage der Erklärung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Kooperation von Grundschule und Hort vom 27.03.2006 folgende Vereinbarung über die Ausgestaltung der Kooperation geschlossen. 1

1. Gemeinsame Grundposition zur Bildung und Erziehung als Voraussetzung der Kooperation Unabhängig von der unterschiedlichen strukturellen Einbindung der Institutionen ist die Verständigung zu gemeinsamen Grundpositionen von Bildung eine unerlässliche Voraussetzung für gelingende Kooperation. Ausgehend von der Kenntnisnahme und der Anerkennung des jeweils anderen Bereiches sowie der Bereitschaft und Fähigkeit zur dialogischen Grundhaltung wurden die Positionen zur Bildung erarbeitet. Es gehört bei uns stets zur Normalität, dass ein hoher Prozentsatz der Schüler nach dem regulären Unterricht den Hort besucht. Dadurch waren Hort und Schule in der alltäglichen Praxis eng miteinander verbunden, denn ein beiderseitig geordneter Tagesablauf und die Pädagogik um ein und dasselbe Kind setzen notwendigerweise enge Absprachen voraus. Dennoch ist vom Gesetzesgeber her eine separate Arbeits- und Handlungsweise vorgesehen, wodurch die Eigenständigkeit der Einrichtungen in den Vordergrund gestellt wurden. Aus diesem Grund entwickelten Schule und Hort aus ihren eigenen pädagogischen Konzepten eine gemeinsame Vereinbarung. Ziele Hortbetreuung Der Hort bietet für unsere Kinder Rückzugsmöglichkeiten, wo ihnen Raum und Zeit zum Zuhören und Verständnis entgegengebracht wird. Er soll Ausgleich zum anstrengenden Unterricht schaffen. Dafür werden ausreichende Spiel- und Freizeitangebote in den Nachmittagsstunden geboten, wobei Be- 2

wegung (Aufenthalt im Freien bei jedem Wetter) und Natur im Mittelpunkt stehen. Das Bildungs- und Erziehungsangebot im Hort unterstützt das schulische Lernen durch die tägliche, kompetente Hausaufgabenerledigung. Kernpunkte unserer Arbeit sind aber hauptsächlich soziale Lernprozesse, bei denen das Spiel im Vordergrund steht. Das Spiel ist eine eigenständige und schöpferische Leistung der Kinder, es nimmt dabei die größte Rolle ein. Sie experimentieren allein oder mit Spielfreunden, sie lernen soziale Aspekte des Zusammenlebens, sammeln Erfahrungen und können ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten intensivieren. Wir geben ihnen Impulse, so dass sie sich aktiv mit ihrer momentanen Entwicklung auseinander setzen können, dabei wollen wir sie als aktive Mitgestalter erleben. Schwerpunkte sind die Entwicklung und Herausbildung von Wahrnehmungsfähigkeit Selbständigkeit, Selbstvertrauen Kreativität, Konzentration und Ausdauer Toleranz und Verantwortungsbewusstsein Kommunikationsfähigkeit logischem Denken Umweltbewusstsein Wir geben ihnen Gelegenheit zum: Bewegen Reden, Erzählen, Fragen, Staunen und Betrachten Zuhören Kreativ sein 3

Bauen und Konstruieren Experimentieren Singen und Musizieren Feiern, mit dem Planen und Organisieren Durch gemeinsame Angebote von Hort, Schule, Eltern und Vereinen werden die Angebotspaletten bereichert. Aus dem Lehrplan der Grundschule Es ist die Aufgabe der Grundschule grundlegendes Wissen zu vermitteln, die Entwicklung und Ausbildung von Methoden-, der Lernund Sozialkompetenz zu fördern sowie auf Werte zu orientieren. In allen Fächern entwickeln die Schüler ihre Fähigkeit zu situationsangemessener, partnerbezogener Kommunikation. Sie erwerben strukturiertes und anschlussfähiges Wissen, das sie sinnvoll und gezielt anwenden können. Durch fachübergreifendes und fächerverbindendes Arbeiten erleben die Schüler eine enge Verbindung zu ihrer Erfahrungswelt und lernen, Themen und Probleme mehrperspektivisch zu erfassen. In der Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur bilden die Schüler ihr ästhetisches Empfinden aus und entwickeln ihre individuelle Ausdrucks- und Gestaltungsfähigkeit. Der Förderunterricht bietet eine weitere Möglichkeit, Begabungen und Interessen zu fördern, Entwicklungsdefizite abzubauen sowie Teilleistungsschwächen zu verringern. Im Förderunterricht können unterstützendes Lernen und weiterführendes Lernen ermöglicht werden. Über den Unterricht hinaus ist ein anregendes Schulleben zu gestalten, das zu einem unverwechselbaren schulischen Profil beiträgt. Be- 4

sondere Interessen der Schüler, Eltern und Lehrer sowie regionale Gegebenheiten können hierfür prägend sein. Aber auch die Kooperation mit außerschulischen Partnern ermöglicht vielfältige Angebote für eine interessante und abwechslungsreiche Freizeitgestaltung sowie die Entwicklung und Pflege von Traditionen. 2. Gemeinsame Ziele der Kooperation Die Kooperation ist getragen von der gemeinsamen Verantwortung der Institutionen für das Wohlergehen der Kinder und der ganzheitlichen Förderung ihrer Persönlichkeit. Die Kooperation soll zu einer weiteren Verbesserung der Schul- und Hortqualität führen und den pädagogisch sinnvollen Zusammenhang des Bildungs- und Erziehungsauftrages nutzen. Allgemein pädagogisch didaktische Grundsätze, wie Kompetenzstärkung, Öffnung der Schule, Verbesserung der Lernkultur und Angebotsvielfalt spielen ebenso eine herausragende Rolle wie die Nutzung außerschulischer Lernorte. Verbesserung der Qualität der Hausaufgabenanfertigung. Die Schüler erwerben Techniken zur Arbeits-, Zeit- und Lernregulation. Förderung der Beweglichkeit der Schüler Integration von Sprachtherapie und Ergotherapie zur Förderung von Kindern mit Wahrnehmungsstörungen und Sprachauffälligkeiten Die Schüler sollen die Vielfalt und Einzigartigkeit der Natur erleben und ein Gefühl für deren Schönheit entwickeln. Dadurch soll ein sorgsamer Umgang mit der Natur entstehen Das Lesenlernen und die Entwicklung des Lesenkönnens werden auch am Nachmittag fortgesetzt oder in Freistunden geübt. 5

Das Schulleben soll über den Unterricht hinaus abwechslungsreich und interessant gestaltet sein. Es werden Begabungen und Talente gefördert. 3. Gemeinsame Kooperation Bei Ausfallzeiten der Schule wird der Hort informiert. Gegebenenfalls kann so Unterrichtsausfall durch den Hort kompensiert werden. Damit wird eine Aufteilung der Kinder in andere Klassen verhindert und so ein gutes Lernklima für alle Klassen geschaffen. Sollten die Erzieher des Hortes einen Ausfall nicht abdecken können, gibt der Hort der Schule rechtzeitig bescheid, damit die Schule dies in ihrer Unterrichtsplanung berücksichtigen kann. In der Schule werden zwei Räume als Hausaufgabenzimmer genutzt. Die Hortkinder nehmen diesen Platz gern als Ort der Ruhe und des Lernens an. Sie entscheiden selbständig, wann sie ihre Hausaufgaben erledigen. Die Erzieherinnen übernehmen die Aufsicht und achten auf Vollständigkeit und Sauberkeit bei der Hausaufgabenerledigung. Es erfolgen Rücksprachen mit den Lehrern, wenn Kinder die Aufgaben nicht selbständig erledigen können. Ansprechpartner ist die diensthabende Erzieherin und die betreffende Klassenlehrerin. Im Rahmen der Ganztagsangebote unterstützen die Kolleginnen Frau Lehmann und Frau Dreßler die Hausaufgabenanfertigung. Dies ermöglicht eine differenzierte Hausaufgabenbetreuung und weitergehende Fördermaßnahme, die auf das individuelle Leistungsniveau der Kinder abgestimmt werden. Der Speiseraum befindet sich im Hortbereich. Hier können alle Schüler ihr Mittag zu sich nehmen. Die Aufsicht des Speiseraumes teilen sich Erzieher und Lehrer. Die Essenausgabe erfolgt durch das technische Personal des DRK Kinderlandes Sonnenschein. 6

In beiden Bildungsplänen sind die Anregung von Interessen und Begabungen, die Entwicklung von ästhetischem Empfinden und die Einbeziehung der Erfahrungswelt der Kinder ausgewiesen. Es bietet sich an, dass der Werkraum der Schule auch am Nachmittag genutzt wird. So kann der Hort interessante Angebote in Form einer Arbeitsgemeinschaft oder von Projekten machen. Die Bibliothek des Hortes ist im Laufe der Jahre mit GTA-Mitteln aufgebaut wurden und eine schöne Möglichkeit, den Kindern Leseangebote zu unterbreiten. Am Nachmittag obliegt die Betreuung älteren Grundschülern unter Aufsicht der Erzieherinnen. Die Kinder werden von Lehrern eingewiesen. Beide Einrichtungen verpflichten sich, jedes Jahr die Bücherei mit neuem Material zu erweitern. Für die Ausgestaltung sorgen Lehrerinnen und Erzieherinnen gemeinsam. Die Bibliothek kann am Vormittag von Klassen oder Gruppen unter Aufsicht einer Lehrerin genutzt werden. Die Kinder sollen sich für unsere Natur interessieren, Wissen über sie erwerben und sorgfältig mit ihr umgehen. Der Kinder-Garten kann von beiden Einrichtungen genutzt werden. Hier haben auch Klassen die Möglichkeit, im Rahmen des Sachunterrichtes, zu jäten, zu pflanzen oder auch zu ernten. In Absprache kann die Schule z.b. die theoretische Einweisung und der Erzieher die praktische übernehmen. Diese Arbeiten werden mit Frau Hetze abgesprochen. Für Feierlichkeiten oder Wettkämpfe steht dem Hort die Sporthalle zur Verfügung. Alle Termine werden mit der Schulleitung bzw. mit dem Sportamt abgestimmt. Die Forderung und Förderung von Schülern ist auch im Unterricht zu realisieren. Damit die Möglichkeit zum Unterrichten in Kleingruppen besteht, können Erzieher einbezogen werden, die z.b. Spiele für Konzentration, Ausdauer usw. in diesem Zeitraum mit einem Teil der Kinder durchführen. 7

In den Bewegungspausen werden den Kindern offene Bewegungsspiele über die Schule und den Hort angeboten. Gemeinsam sammeln wir Spielzeug, welches die Bewegung unterstützt. Der Eingangsbereich des Hortgebäudes (hinterer Eingang) wurde mit praktischen Regalen bestückt, von denen sich die Kinder in den Hofpausen Spiele entnehmen können. Auch dafür wird ein Nutzungsplan aufgestellt und die Aufsicht obliegt in diesem Zeitraum der Schule. Sowohl das Außengelände der Schule, als auch das des Hortes dürfen von beiden Parteien genutzt werden, um den Kindern ein optimales Bewegungsangebot ermöglichen zu können. Die Schule bietet eine Vielzahl interessanter AGs im laufe des Schuljahres an. Die AG-Leiter holen ihre teilnehmenden Kinder zu Beginn einer jeden AG an einem zwischen Schule und Hort vereinbarten Punkt ab und schaffen nach Beendigung der AG die Kinder wieder an diesen Punkt zurück. Im Vorfeld sammeln die Erzieher die Kinder für die jeweiligen AGs. So ist ein reibungsloser Ablauf der AGs und die Aufsichtspflicht gewährt. Das Trägerprofil spiegelt sich in unserem Angebot Schulsanitätsdienst wieder. Dieser besteht aus interessierten Kindern/Schülern, die eine spezielle Erste Hilfe Ausbildung durchlaufen. Diese Kinder/Schüler welche die Lehrkräfte und Erzieher bei Hilfeleistungen unterstützen, werden regelmäßig trainiert, geschult und fortgebildet. Sie lernen Verantwortung zu übernehmen, beeinflussen Umweltbedingungen und Lebensumstände bewusster und positiv. Die Schulsanitäter sind ein Gewinn für die Einrichtungen, da sie einen wesentlichen Betrag zur Unfallverhütung, Gesundheitserziehung und Sicherheit leisten, dies wirkt sich positiv auf das soziale Klima in Schule und Hort aus. 8

4. Gemeinsame Reflexion Die kontinuierliche Reflexion und Auswertung soll in unserer Zusammenarbeit ein fester Bestandteil werden. In regelmäßigen Gesprächen werden Fragen wie: Welche Ziele waren uns wichtig? Was haben wir erreicht/nicht erreicht? Gibt es neue oder verbesserte Kooperationsvorhaben? Die Absprachen erfolgen einmal im Monat zu einer festgelegten Zeit. 9

5. Dauer der Gültigkeit der bestehenden Vereinbarung Die Vereinbarung tritt mit Wirkung vom 13.02.2017 in Kraft und ist für ein Schuljahr gültig. Sollten keine Veränderungen vorgenommen werden, kann die Kooperationsvereinbarung ein weiteres Jahr gelten. Die Kooperationspartner verpflichten sich, sich spätestens 2 Monate vor Ablauf der Vereinbarung über eine Nachfolgeregelung zu verständigen. Ort: Datum: Vertreterin/Hort Vertreterin/Schule 10