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Transkript:

1 von 6 Vorblatt Ziel(e) - Umsetzung von Durchführungsrichtlinien der EU in nationales Recht Inhalt Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n): - Änderung der 21 und 22 der Pflanzenschutzverordnung 2011 Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte: Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre in Tsd. 2014 2015 2016 2017 2018 Nettofinanzierung Bund 0 0 0 0 0 In den Wirkungsdimensionen gemäß 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union: Die vorgesehenen Regelungen dienen der Umsetzung der Durchführungsrichtlinien 2014/19/EU sowie 2014/78/EU in nationales Recht. Keine Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

2 von 6 Wirkungsorientierte Folgenabschätzung Einbringende Stelle: BMLFUW Laufendes Finanzjahr: 2014 Inkrafttreten/ 2014 Wirksamwerden: Novelle der Pflanzenschutzverordnung 2011 Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag Das Vorhaben trägt zum Wirkungsziel "Sicherung der flächendeckenden landwirtschaftlichen Produktion, der in- und ausländischen Absatzmärkte, der nachhaltigen Ernährung und der Versorgung mit heimischen Qualitätsprodukten." der Untergliederung 42 Land-, Forst- und Wasserwirtschaft bei. Problemanalyse Problemdefinition Die Umsetzung der Durchführungsrichtlinie 2004/10/EU sowie 2014/78/EU jeweils zur Änderung der Anhänge der Richtlinie 200/29/EG über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse in nationales Recht ist bis spätestens 30.9.2014 erforderlich Nullszenario und allfällige Alternativen Bei fehlender oder unvollständiger Umsetzung Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU- Kommission Vorhandene Studien/Folgenabschätzungen Es gibt trotz Aufforderung durch die Mitgliedstaaten keine EU- Folgenabschätzung. Interne Evaluierung Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2019 Evaluierungsunterlagen und -methode: Sammlung entsprechender Daten bei der Importkontrolle, um einen Vergleich des Ist- Standes mit dem Soll- Stand zu erhalten. Ziele Ziel 1: Umsetzung von Durchführungsrichtlinien der EU in nationales Recht Beschreibung des Ziels: Die Umsetzung der EU- Durchführungsrichtlinien 2004/19/EU und 2004/78/EU soll zeitgerecht innerhalb der Umsetzungsfrist 30.9.2014 erfolgen. Wie sieht Erfolg aus:

3 von 6 Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA 21 und 22 der Pflanzenschutzverordnung befinden sich in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 371/2012. Zielzustand Evaluierungszeitpunkt 21 und 22 sind an die Regelungsinhalte der oben angeführten EU- Durchführungsrichtlinien angepasst. Maßnahmen Maßnahme 1: Änderung der 21 und 22 der Pflanzenschutzverordnung 2011 Beschreibung der Maßnahme: In 21 sind die entsprechenden Anhänge zum Pflanzenschutzgesetz 2011 festgelegt. Durch die Änderung dieser Anhänge werden die entsprechenden Vorschriften hinsichtlich Import aus Drittländern und Verbringen im Binnenmarkt festgelegt. In 22 wird die entsprechende Umsetzung der EU- Richtlinien in nachvollziehbarer Form dokumentiert. Umsetzung von Ziel 1 Abschätzung der Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte Hinweis: Aufgrund von Rundungsdifferenzen kann es zu geringfügigen Abweichungen zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt kommen. Finanzielle Auswirkungen für den Bund in Tsd. 2014 2015 2016 2017 2018 Aufwendungen 19 77 78 80 82 Einnahmen 19 77 78 80 82 Nettoergebnis 0 0 0 0 0 2014 2015 2016 2017 2018 Vollbeschäftigtenäquivalente 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 Den Aufwendungen stehen kostendeckende Gebühren gegenüber. Aufgrund des geplanten Inkrafttretens mit 1.Oktober 2014 wurde für das Jahr 2014 lediglich das 4. Quartal berechnet. Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern Auswirkungen aufgrund öffentlicher Einnahmen aus einkommensbezogenen und/oder vermögensbezogenen Steuern, Umsatz- und Verbrauchsteuern, Verkehrsteuern und Gebühren Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen aufgrund öffentlicher Einnahmen. Erläuterung

4 von 6 Die Gebühreneinnahmen liegen unter 100.000 EUR p.a. Unternehmen Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen Das Vorhaben hat keine wesentlichen wesentlichen finanziellen Auswirkungen auf Unternehmen. Erläuterung Es sind maximal 50 Unternehmen betroffen.

5 von 6 Anhang mit detaillierten Darstellungen Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen Personalaufwand Jahr Körperschaft Verw.gr. VBÄ Personalaufw. Repr. Bund VD-Höherer Dienst 2 A1/5-A1/6; A: DK VI- VIII; PF 1/S 0,50 55.888,21 Repr*: Repräsentatives Jahr Betrieblicher Sachaufwand Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand Der Arbeitsplatzbezogene betriebliche Sachaufwand wurde mit 35% berechnet. Den Aufwendungen stehen kostendeckende Gebühren gegenüber.

6 von 6 Angaben zur Wesentlichkeit Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung. Wirkungsdimension Gleichstellung von Frauen und Männern Unternehmen Subdimension der Wirkungsdimension Öffentliche Einnahmen Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen Wesentlichkeitskriterium - Direkte und indirekte Steuern (zb Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Verbrauchssteuern) von natürlichen Personen: über 1 Mio. pro Jahr - Direkte Steuern von Unternehmen/juristischen Personen (zb Körperschaftsteuer, Gebühren für Unternehmen): über 5 Mio. pro Jahr und ein Geschlecht ist unterrepräsentiert: unter 30% bei den Beschäftigten bzw. 25% bei den Leitungspositionen oder unter 30% bei den Nutzerinnen/Nutzern/Begünstigten Mindestens 10 000 betroffene Unternehmen oder 2,5 Mio. Gesamtbe- bzw. entlastung pro Jahr Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.2 des WFA Tools erstellt.