Dokumentation im ambulanten Bereich. Glossar



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Dokumentation im ambulanten Bereich Glossar Stand 29.10.2013

IMPRESSUM Herausgeber, Medieninhaber und Hersteller: Bundesministerium für Gesundheit Radetzkystraße 2 1030 Wien Die Erarbeitung dieser Unterlage erfolgte im Rahmen des Projekts "Dokumentation im ambulanten Bereich". Projektleitung: Mag. Gerhard Embacher (BMG) Projektteam BMG: Dr. Peter Brosch, Abteilungsleiter Mag. Walter Sebek, Stv. Abteilungsleiter Gesamt-Projektkoordination: Mag. Gerhard Gretzl (SOLVE-Consulting) Anna Mildschuh (SOLVE-Consulting) Unterarbeitsgruppe LKF: Dr. Andreas Egger, Projektleiter, Abstimmung mit LKF-Dokumentation (BMG) Unterarbeitsgruppe Länder: Mag. Stefan Potyka, Länderkoordinator (OÖ GF) Martin Haider BA MPA, Länderkoordinator (OÖ GF) Mag. (FH) Carina Kainz (NÖGUS) Mag. Karl Wagner (NÖ Landeskliniken Holding) Dr. Harald Kraft (Vorarlberger Landesgesundheitsfonds) Ing. Harald Hefel (Vorarlberger Landesgesundheitsfonds) Dr. Christian Rous (Steiermärkische KAGes) Mag. Stephan Mildschuh, Projektassistenz (GÖG/ÖBIG) Mag. Andreas Stoppacher, Projektassistenz (GÖG/ÖBIG) sowie VertreterInnen der weiteren Bundesländer und der AUVA Unterarbeitsgruppe Hauptverband der SV-Träger: Andrea Stefan, Projektleiterin (HVSV) VertreterInnen der am Pilotprojekt beteiligten SV-Träger Software-Entwicklung und EDV: DI Bernhard Pesec (dothealth) Mag. Rainer Kleyhons (BMG) Medizinische Experten: Fachexperten aus den beteiligten Institutionen Wien, September 2013

Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS 1, BEGRIFFSDEFINITIONEN... 5 1.1 Basiskataloge... 5 1.2 Basisleistungen... 5 1.3 LKatManager... 5 1.4 Zielkatalog... 5 1.5 Zielleistungen... 5 1.6 Leistungskatalog... 5 1.7 KAL Katalog ambulanter Leistungen... 5 1.8 MEL-Katalog Katalog medizinischer Einzelleistungen... 6 1.9 Mapping... 6 1.10 KAL-Mapper... 6 1.11 Intramuraler Versorgungsbereich (Datenmeldung durch KH-Träger)... 6 1.12 Extramuraler Versorgungsbereich (Datenmeldung via SV-Träger)... 6 1.13 ADok... 7 1.14 Ambulante Patienten/Patientinnen... 7 1.15 Frequenzen an ambulanten Patienten/Patientinnen... 7 1.16 Ambulante Leistung Code... 8 1.17 Ambulante Leistung Anzahl... 8 1.18 Funktionscode... 8 1.19 Rechtsträger... 8 1.20 Träger... 8 1.21 Abrechnender Träger... 9 1.22 Kostenträger... 9 1.23 Fremdkassenabrechnung... 9 1.24 Fall (SV-Definition)... 9 1.25 Bewertungsrelationen... 9 2 KRITERIEN UND GRUNDSÄTZE DER KATALOGGESTALTUNG... 10 2.1 Aufnahmekriterien (Erfüllung von mindestens einem der Kriterien)... 10 2.2 Ausschlusskriterien (Keines der Kriterien darf erfüllt sein)... 10 2.3 Erstellung von Vorschlägen für die Wartung des Leistungskatalogs... 10 2.4 Dokumentation der KAL-Änderungen, Historisierung des KAL... 11 3 ERLÄUTERUNGEN ZUR DATENMELDUNG UND INTERPRETATION VON AUSWERTUNGEN... 12 3.1 Inhalte und Umfang der Datenmeldung... 12 3.1.1 Inhalte und Umfang der Datenmeldung im spitalsambulanten Bereich... 12 3.1.2 Inhalte und Umfang der Datenmeldung im niedergelassenen Bereich... 12 3.1.3 Zählweise von Kontakten in der Spitalsambulanz... 12 3.1.4 Zählweise von Kontakten im niedergelassenen Bereich... 12 3.1.5 Abbildung von Vorsorgeleistungen... 13 3.2 Definition von Leistungseinheiten... 13 3.2.1 A je Applikation... 13 3.2.2 B je Behandlungstag... 13 3.2.3 C je Seite... 13 3.2.4 D je Sitzung... 13 3

Inhaltsverzeichnis 3.2.5 E je Aufenthalt (nur im stationären Bereich zu codieren)... 13 3.2.6 F Andere... 14 3.2.7 nd nicht definiert... 14 3.3 Berücksichtigung der Leistungseinheiten bei Mapping von Leistungen ( Smart Mapping )... 14 3.4 Zuordnung zu Fachbereichen... 14 3.4.1 Fachzuordnung im spitalsambulanten Bereich... 14 3.4.2 Fachzuordnung im extramuralen Bereich... 14 3.5 Dokumentationsquellen der Leistungen... 15 3.5.1 Leistungsdokumentation im spitalsambulanten Bereich... 15 3.5.2 Leistungsdokumentation im extramuralen Bereich... 15 4 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS... 16 4

Glossar, Begriffsdefinitionen 1 Glossar, Begriffsdefinitionen Im Projekt Dokumentation im ambulanten Bereich werden folgende Begriffe mit den angeführten Definitionen verwendet: 1.1 Basiskataloge Im Einsatz befindliche Kataloge der beteiligten Institutionen; dazu zählen landesweit gültige Fondskataloge, Hauskataloge einzelner Krankenhäuser bzw. hausübergreifende Kataloge einzelner Spitalsträger sowie die Metahonorarordnung des Hauptverbandes. 1.2 Basisleistungen Leistungspositionen aus den im Einsatz befindlichen Basiskatalogen. 1.3 LKatManager Internetbasiertes EDV-Tool des BMG (Software und Datenbank) für die Erstellung der Zuordnungen Basisleistung Zielleistung (Mappingvorschriften, Umschlüsselung). 1.4 Zielkatalog Synonym für den vom Bundesministerium für Gesundheit herausgegebenen Leistungskatalog. 1.5 Zielleistungen Positionen des Leistungskatalogs des BMG (ambulante und stationäre Leistungen), auf die die Basisleistungen zusammengefasst und abgebildet werden (siehe Mapping). 1.6 Leistungskatalog Der vom Bundesministerium für Gesundheit herausgegebene Leistungskatalog für den stationären und ambulanten Bereich. 1.7 KAL Katalog ambulanter Leistungen Der vom Bundesministerium für Gesundheit herausgegebene Leistungskatalog für den ambulanten Bereich. Enthält auch Positionen, die bereits im Katalog für stationäre Leistungen (MEL-Katalog) enthalten sind, aber ebenso im ambulanten Bereich erbracht werden können, z.b. bildgebende Verfahren mittels CT oder MRT. 5

Glossar, Begriffsdefinitionen 1.8 MEL-Katalog Katalog medizinischer Einzelleistungen Der vom Bundesministerium für Gesundheit herausgegebene Leistungskatalog für den stationären Bereich, der im Berichtswesen zur Diagnosen- und Leistungsdokumentation für stationäre Patienten/Patientinnen zu melden ist. 1.9 Mapping Verfahren der Zuordnung von Leistungspositionen aus den Basiskatalogen auf Zielleistungen unter Berücksichtigung der Zählweise und Leistungseinheiten (Umschlüsselung). Die Datenqualität entsprechend den Definitionen der Inhalte und Zählweisen der einzelnen KAL-Positionen hängt von der Vergleichbarkeit der Primärdaten ab. Informationsverluste können durch das Mappingverfahren gegeben sein. 1.10 KAL-Mapper Ein vom BMG zur Verfügung gestelltes EDV-Tool zur Unterstützung der Institutionen beim Mapping. Darin hinterlegt ist die jeweilige Umschlüsselungstabelle, die für die Überleitung der Leistungspositionen aus dem jeweiligen Basiskatalog auf den bundesweiten Leistungskatalog (Zielkatalog) benötigt wird. Außerdem werden Import, Export und die manuelle Bearbeitung der Umschlüsselungslogik unterstützt. Die SV verwendet für ihre Umschlüsselung ein eigenes Tool. 1.11 Intramuraler Versorgungsbereich (Datenmeldung durch KH-Träger) Intramuraler Versorgungsbereich bezeichnet den Leistungsbereich von bettenführenden Krankenhäusern. Im gegenständlichen Projekt werden damit die Spitalsambulanzen bezeichnet. Die Datenmeldung erfolgt durch die Krankenhausträger im Wege der zuständigen Landesgesundheitsfonds an das Bundesministerium für Gesundheit. 1.12 Extramuraler Versorgungsbereich (Datenmeldung via SV-Träger) Extramuraler Versorgungsbereich bezeichnet den Bereich außerhalb bettenführender Krankenanstalten. Der extramurale Bereich umfasst somit die niedergelassenen Ärzte/Ärztinnen sowie die Versorgung in selbstständigen Ambulatorien (nichtbettenführende Krankenanstalten). Im gegenständlichen Projekt werden damit die Leistungen von Ärzten/Ärztinnen (Fachärzten/Fachärztinnen, Ärzten/Ärztinnen für Allgemeinmedizin) und Instituten (selbstständige Ambulatorien) bezeichnet, für die eine Abrechnung mit Krankenversicherungsträgern erfolgt (Sonderregelungen betreffend Leistungserbringer/innen ohne Vertrag, z.b. Wahlärzte/Wahlärztinnen, siehe unter 2.1 Inhalte und Umfang der Datenmeldung). Die Datenmeldung erfolgt auf Basis der Abrechnungsdaten durch die Krankenversicherungsträger im Wege des Hauptverbandes der SV-Träger an das Bundesministerium für Gesundheit. 6

Glossar, Begriffsdefinitionen 1.13 ADok Ein vom BMG zur Verfügung gestelltes EDV-Tool ( Ambulantes KDok ) zur Unterstützung der Institutionen bei der Erstellung der Datenmeldung für das Berichtswesen gemäß Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen (DokuG) und bei der Implementierung von Plausibilitätsprüfungen auf die zu exportierenden Daten. ADok wird von der SV nicht verwendet. 1.14 Ambulante Patienten/Patientinnen Definition lt. Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten: Anzahl der während des Kalenderjahres (Berichtsjahres) auf den einzelnen nichtbettenführenden Hauptkostenstellen behandelten, nicht-stationären Patienten/Patientinnen. Zu zählen sind unabhängig vom Krankheitsbild die Erstbesuche von nichtstationären Patienten/Patientinnen auf den einzelnen nicht-bettenführenden Hauptkostenstellen. Die Erfassung stellt allein auf die Zahl der Erstbesuche der auf den einzelnen nichtbettenführenden Hauptkostenstellen behandelten Patienten/Patientinnen ab. Treten in Bezug auf ein- und denselben Patienten bzw. ein- und dieselbe Patientin während des Kalenderjahres Änderungen im Krankheitsbild oder neue Krankheitsbilder auf, so sind keine weiteren ambulanten Patienten/Patientinnen in der Krankenanstalten- Statistik zu zählen. Anmerkung: Nach Einführung einer codierten Diagnosendokumentation im ambulanten Bereich wäre eine Änderung der Definition oder Einführung einer neuen Einheit (Stichwort: Krankheitsepisode ) unter Berücksichtigung der Diagnosen und des Krankheitsbildes möglich. 1.15 Frequenzen an ambulanten Patienten/Patientinnen Definition lt. Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten: Anzahl der Besuche von ambulanten Patienten/Patientinnen (physischer Personen) auf einer nicht-bettenführenden Hauptkostenstelle pro Kalenderjahr (Berichtsjahr). Als Frequenz ist zu zählen, wenn der Besuch des/der ambulanten Patienten/Patientin zum Zweck einer Untersuchung/Behandlung oder eines medizinischen Beratungsgespräches erfolgt. In-vitro-Untersuchungen ohne Untersuchung bzw. Behandlung am/an der ambulanten Patienten/Patientin zählen nicht als Frequenzen. Weiters nicht als Frequenzen zu zählen sind Kontakte administrativer Natur oder wenn der/die Patient/Patientin einer anderen Kostenstelle zugewiesen wird, ohne dass eine Untersuchung/Behandlung bzw. ein medizinisches Beratungsgespräch erfolgt ist. 7

Glossar, Begriffsdefinitionen Anmerkung: In der Verordnung des Bundesministers für Gesundheit zur Dokumentation im ambulanten Bereich wird der Begriff Frequenzen verwendet, aber nicht gesondert definiert. Mit Bezug auf das optionale Feld Physische Anwesenheit mit zulässiger Befüllung J/N ist es jedoch möglich, dass auch In-vitro-Untersuchungen von Materialien ohne Anwesenheit des Patienten/der Patientin unter einer Frequenz erfasst werden können. Hinweis: Im Gegensatz zur Definition lt. Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten wird innerhalb der SV unter Frequenz die Anzahl der erbrachten und abgerechneten Leistungen bei Vertragspartnern/Vertragspartnerinnen verstanden. 1.16 Ambulante Leistung Code Code einer erbrachten Leistung aus dem Zielkatalog (Leistungskatalog), der im Berichtswesen für die Meldung von Daten aus dem ambulanten Bereich zu verwenden ist. 1.17 Ambulante Leistung Anzahl Anzahl der erbrachten Leistungen aus dem Leistungskatalog des BMG, die im Berichtswesen für die Meldung von Daten aus dem ambulanten Bereich zu melden ist. Die Anzahl ist entsprechend der je Leistung definierten Leistungseinheit anzugeben. Hinweis: Wird im SV-Jargon auch Frequenz genannt (siehe Frequenz an ambulanten Patienten/Patientinnen). 1.18 Funktionscode Der Funktionscode ist ein sprechender Schlüssel, der für die bundesweiten Auswertungen von Daten der Krankenanstalten verwendet wird. Er dient zur systematischen Kennzeichnung von Leistungsbereichen (Pflege, Diagnostik, Therapie), Fachgruppen und speziellen Einheiten innerhalb der Fachgruppen. Für Leistungen von Ärzten/Ärztinnen für Allgemeinmedizin ist kein spezieller Funktionscode eingerichtet (sind im SV-Bereich eine eigene Fachgruppe). 1.19 Rechtsträger Die Rechtsträger von Krankenanstalten, zu unterscheiden von Träger. 1.20 Träger Kurzbezeichnung für Sozialversicherungsträger, z.b. NÖGKK, SVA. 8

Glossar, Begriffsdefinitionen 1.21 Abrechnender Träger SV-Träger, mit dem der Vertragspartner/die Vertragspartnerin im extramuralen Bereich den Vertrag hat und die Kosten abrechnet. 1.22 Kostenträger Sogenannter leistungszuständiger SV-Träger, bei dem der Anspruchsberechtigte versichert ist. 1.23 Fremdkassenabrechnung Gegenrechnung für Leistungen vom abrechnenden zum leistungszuständigen SV- Träger, die durch Vertragspartner/Vertragspartnerinnen des abrechnenden Trägers erbracht werden. Beispiel: Anspruchsberechtigter der NÖGKK geht in Wien zum Arzt; Arzt verrechnet mit der WGKK, die WGKK verrechnet der NÖGKK die Kosten gegen. 1.24 Fall (SV-Definition) Anzahl der Patienten/Patientinnen pro Arzt/Ärztin und pro Abrechnungszeitraum. Wenn der Patient/die Patientin im Abrechnungszeitraum denselben Arzt/dieselbe Ärztin dreimal aufgesucht hat, wird er/sie als ein Behandlungsfall gezählt. 1.25 Bewertungsrelationen Teilprojekt im Projekt Dokumentation im ambulanten Bereich zur Erhebung von Kostenrelationen von ambulant erbringbaren Leistungen aus dem Leistungskatalog des BMG. Die Erhebungen werden in Krankenanstalten von Pilotbundesländern durchgeführt. Ziel ist die Schaffung einer Datenbasis für die Entwicklung von Punktegewichten zur Verwendung im Rahmen von Abrechnungsmodellen für Honorierungssysteme im spitalsambulanten Bereich. 9

Kriterien und Grundsätze der Kataloggestaltung 2 Kriterien und Grundsätze der Kataloggestaltung Folgende Kriterien wurden für die Katalogerstellung angewendet und sind bei der Wartung zu berücksichtigen. 2.1 Aufnahmekriterien (Erfüllung von mindestens einem der Kriterien) Häufige Leistung, Mindestfrequenz 5x pro 10.000 Einwohner/innen (niedergelassen) bzw. 3x pro 10.000 Einwohner/innen (spitalsambulant) Großgerätespezifische Leistungen Medizinisch relevante Leistungen Erbringung nur an Spezialeinrichtungen Mind. 12x im Jahr Umsatz pro Jahr > 24.000 Euro Finanziell relevante Leistungen Kosten > 100 Euro Mind. 1,25x pro Jahr pro 10.000 Einwohner/innen 2.2 Ausschlusskriterien (keines der Kriterien darf erfüllt sein) Keine Aufnahme von Medikamenten Analog stationärem Katalog Keine Aufnahme von Bagatellleistungen/Einzelhandgriffen Verhältnismäßigkeit Kosten < 10 Euro Verletzung von Katalogprinzipien Z.B. nicht für sich allein erbringbare Leistung Negative Beurteilung der wissenschaftlichen Evidenz 2.3 Erstellung von Vorschlägen für die Wartung des Leistungskatalogs Zur Eingabe von Vorschlägen für den Leistungskatalog ist auf der Homepage des BMG ein internetbasiertes EDV-Tool (VAEV System zur Verwaltung von Änderungs- und Ergänzungsvorschlägen für den Leistungskatalog ) eingerichtet. Zugang und Download eines Benutzerhandbuches sind unter der Adresse http://mel.lkf.bmgf.gv.at/index.asp verfügbar. 10

Kriterien und Grundsätze der Kataloggestaltung Die Berechtigung für die Erstellung von Vorschlägen aus dem intramuralen Bereich haben alle Leistungserbringer/innen. Im extramuralen Bereich erfolgt die Eingabe von Vorschlägen durch die SV-Träger, da diese Leistungen aus den Honorarpositionen abgeleitet werden und daher auch zentral je SV-Träger verwaltet werden können. Folgende Abläufe zur Erstellung von Vorschlägen und Weiterleitung an das BMG zur Prüfung der Aufnahmekriterien sind eingerichtet: Nähere Beschreibung sind dem Benutzerhandbuch unter der oben angegebenen Adresse zu entnehmen. 2.4 Dokumentation der KAL-Änderungen, Historisierung des KAL Zur Dokumentation der Änderungen und zur korrekten Darstellung der Entwicklung von Leistungen im Rahmen eines mehrjährigen Vergleichs wird zu jedem KAL-Code der Gültigkeitszeitraum angegeben. Die Vergabe eines neuen Codes wird grundsätzlich durch folgende Umstände ausgelöst: Änderung des Leistungsinhalts durch Änderung der Definition der Leistung Änderung der Leistungseinheiten mit Auswirkung auf die Zählweise Split einer Leistung 11

Erläuterungen zur Datenmeldung und Interpretation von Auswertungen 3 Erläuterungen zur Datenmeldung und Interpretation von Auswertungen 3.1 Inhalte und Umfang der Datenmeldung 3.1.1 Inhalte und Umfang der Datenmeldung im spitalsambulanten Bereich Aus dem intramuralen ambulanten Bereich werden alle Frequenzen und Leistungen gemeldet. Die Datenmeldungen umfassen für alle In- und Ausländer/innen die Frequenzen und Leistungen, sowohl von pflichtversicherten Personen als auch von Privatversicherten und Selbstzahlern/Selbstzahlerinnen. 3.1.2 Inhalte und Umfang der Datenmeldung im niedergelassenen Bereich Aus dem extramuralen Bereich wurden mit Stand 2012 nur die Daten aus den Honorarabrechnungen von Vertragspartnern/Vertragspartnerinnen der Sozialversicherungsträger gemeldet. Leistungen von Wahlärzten/Wahlärztinnen oder im Rahmen der Kostenerstattung sowie an Privatversicherten und Selbstzahlern/Selbstzahlerinnen sind in den Honorarabrechnungen nicht enthalten und können daher auch nicht gemeldet werden. 3.1.3 Zählweise von Kontakten in der Spitalsambulanz Kontakte wurden bis zum Berichtsjahr 2012 nicht systematisch gesondert erfasst. Die Zählweise für Kontakte wird ab dem Berichtsjahr 2013 wie folgt definiert: Zu jedem Datensatz der Satzart A01 (Kontakt-Basisdaten) ist als Leistung zumindest der KAL-Code ZZ520 Kontakt in einer spitalsambulanten Einrichtung zu melden. Dieser muss nicht originär erfasst werden, sondern kann auch automatisch durch das KIS erzeugt werden. Diese Leistung ist aus Gründen der einfachen und einheitlichen systematischen Vorgangsweise immer anzugeben, auch ohne physische Anwesenheit der Patientin/des Patienten. Durch Angabe von Uhrzeit und Datum sind Zuordnungen zu Wochentagen und Tageszeit möglich. 3.1.4 Zählweise von Kontakten im niedergelassenen Bereich Ab 2013 erfolgt die Zuordnung von Grundleistungspauschalen (Ordinationen, Visiten) zu neuen KAL-Positionen, die eine Unterscheidung nach Öffnungszeit, Bereitschaftszeit, Nacht, Sonn- und Feiertag ermöglichen. Angaben der Uhrzeit sind aus den Honorarabrechnungen nicht möglich. 12

Erläuterungen zur Datenmeldung und Interpretation von Auswertungen 3.1.5 Abbildung von Vorsorgeleistungen Vorsorgeleistungen sind jener KAL-Position zuzuordnen, der sie inhaltlich entsprechen. Sollte zukünftig ein Bedarf für eine getrennte Darstellung von Vorsorgeleistungen bestehen, sind im Datensatz oder im KAL entsprechende Möglichkeiten vorzusehen. 3.2 Definition von Leistungseinheiten 3.2.1 A je Applikation Je vollständiger Verabreichung der in der Leistungsbeschreibung angeführten Einheit/Dosis. Zum Beispiel bei onkologischen Therapien, Anlegen von Verbänden, Fixationen, Anbringen/Implantationen bestimmter Medizinprodukte. Innerhalb eines ambulanten Kontaktes ist eine Anzahl > 1 möglich. 3.2.2 B je Behandlungstag Je Kalendertag der Leistungserbringung (z.b. Schulung) mit Anzahl 1 zu codieren. Innerhalb eines ambulanten Kontaktes und innerhalb eines Kalendertages ist eine Anzahl > 1 nicht möglich. 3.2.3 C je Seite Ist bei definierten paarigen Organen (Auge, Ohr, Extremitäten) je Seite mit Anzahl 1 zu codieren. Die Seitenlokalisation kann optional ( R für rechts oder L für links) angegeben werden. Die übrigen Definitionen entsprechen der Leistungseinheit je Sitzung. Innerhalb eines ambulanten Kontaktes ist eine Anzahl > 2 nicht möglich. 3.2.4 D je Sitzung Je vollständig abgeschlossener diagnostischer oder therapeutischer Einheit. Die Sitzung kann ggf. auch einen weiteren ambulanten Kontakt einschließen, z.b. bei der Allergietestung, wenn für die Überprüfung der Hautreaktion ein weiterer Kontakt erforderlich ist. Innerhalb eines Kalendertages ist eine Anzahl > 1 möglich, wenn eine neue Untersuchung/Behandlung begonnen wird. 3.2.5 E je Aufenthalt (nur im stationären Bereich zu codieren) Ist nur im stationären Bereich je stationärem Aufenthalt mit Anzahl 1 zu codieren. 13

Erläuterungen zur Datenmeldung und Interpretation von Auswertungen 3.2.6 F Andere Andere Leistungseinheiten (z.b. Laborleistungen: Zählweise als Ergebnisstatistik in Befundzeilen). Die jeweilige Leistungseinheit ist in der Leistungsbeschreibung angeführt. 3.2.7 nd nicht definiert Leistungseinheit kann nicht angegeben werden (z.b. bei Zuschlägen). 3.3 Berücksichtigung der Leistungseinheiten bei Mapping von Leistungen ( Smart Mapping ) Auch bei der Überleitung (Mapping) von Dokumentationen nach anderen Katalogen sind die Definitionen der Leistungseinheiten je KAL-Position zu berücksichtigen ( Smart Mapping ). Bei anderen Leistungseinheiten in der Originärdokumentation sind diese auf die im KAL definierte Leistungseinheit überzuleiten. Beispiel: Zählung Auflichtmikroskopie originär je Muttermal, im KAL je Sitzung (Kontakt) mit Anzahl 1. 3.4 Zuordnung zu Fachbereichen 3.4.1 Fachzuordnung im spitalsambulanten Bereich Aus dem intramuralen Bereich werden alle Frequenzen und Leistungen nach der Systematik der Funktionscodes gemeldet. 3.4.2 Fachzuordnung im extramuralen Bereich Aus dem extramuralen Bereich werden die Daten aus den Honorarabrechnungen entsprechend der Fachbereichszuordnung der Organisationsbeschreibung Datenaustausch mit Vertragspartnern gemeldet. Diese Fachbereiche heißen im extramuralen Bereich Fachgruppen. Hinweis: Ärzte/Ärztinnen für Allgemeinmedizin sind eine eigene Fachgruppe. Bei Auswertungen mit Einschränkung auf spezielle Fachgruppen ist zu berücksichtigen, dass Leistungsdaten von Allgemeinmedizinern/Allgemeinmedizinerinnen darin nicht enthalten sind und gesondert zu berücksichtigen wären. 14

Erläuterungen zur Datenmeldung und Interpretation von Auswertungen 3.5 Dokumentationsquellen der Leistungen 3.5.1 Leistungsdokumentation im spitalsambulanten Bereich Im intramuralen Bereich wurden die Leistungen der Pilotbundesländer mit Stand 2012 noch überwiegend aus vorhandenen Leistungsdokumentationen übergeleitet (Mapping). In einzelnen Ambulanzen wurden die hauseigenen Leistungen auch um KAL-Positionen ergänzt. Die Datenqualität entsprechend den Definitionen der Inhalte und Zählweisen der einzelnen KAL-Positionen hängt von der Vergleichbarkeit der Primärdaten ab. Informationsverluste können durch das Mappingverfahren gegeben sein. Bei bundesweiter Ausrollung wird eine Ausweitung der Originärdokumentation nach KAL angestrebt. 3.5.2 Leistungsdokumentation im extramuralen Bereich Im extramuralen Bereich werden die abgerechneten Leistungen aus den Honorarabrechnungen mit den entsprechenden Honorarordnungspositionen verwendet. Die Honorarordnungspositionen sind auf die Positionen der Metahonorarordnung des Hauptverbandes übergeleitet. Diese werden für die Datenmeldung ans BMG aus der Metahonorarordnung auf die KAL-Positionen übergeleitet. Die Datenqualität entsprechend den Definitionen der Inhalte und Zählweisen der einzelnen KAL-Positionen hängt von der Vergleichbarkeit der Primärdaten ab. Informationsverluste können durch das Mappingverfahren gegeben sein. 15

Abkürzungsverzeichnis 4 Abkürzungsverzeichnis AUVA BGA BGK BIG BMG BVG DIAG EDV FH GÖG HVSV HTA KAL KH KIS LGF LK LKF LKH LOINC MBDS NÖGUS ÖBIG OÖ GF SV VAEV Allgemeine Unfallversicherungsanstalt Bundesgesundheitsagentur Bundesgesundheitskommission; Organ der Bundesgesundheitsagentur Kurzform für Business Intelligence im Gesundheitswesen, Standardprodukt in der Sozialversicherung Bundesministerium für Gesundheit Bundesverfassungsgesetz Kurzform für Dokumentations- und Informationssystem für Analysen im Gesundheitswesen, zentrale Datenbank für Auswertungen in der Diagnosen- und Leistungsfokumentation Elektronische Datenverarbeitung Fachhochschule(n) Gesundheit Österreich GmbH Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger Health Technology Assessment Katalog ambulanter Leistungen Krankenhaus Krankenhausinformationssystem Landesgesundheitsfonds Landesklinikum Leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung Landeskrankenhaus Logical Observation Identifiers Names and Codes Minimal Basic Data Set Niederösterreichischer Gesundheits- und Sozialfonds Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen Oberösterreichischer Gesundheitsfonds Sozialversicherung System zur Verwaltung von Änderungs- und Ergänzungsvorschlägen für den Leistungskatalog 16