Solvabilität II. Aktueller Stand der Entwicklungen und vom Versicherungsausschuss zu prüfende Fragen

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Transkript:

MARKT/2530/03 DE Orig. EN 10. November 2003 Solvabilität II Aktueller Stand der Entwicklungen und vom Versicherungsausschuss zu prüfende Fragen Commission européenne, B-1049 Bruxelles / Europese Commissie, B-1049 Brussel Belgium. Telephone: +32-2-299 11 11 Office: C107 1/58. Telephone: direct line +32-2-299 22 76. Fax: +32-2-299 30 75 http://europa.eu.int/comm/internal_market/insurance/index_en.htm E-mail: ulf.linder@cec.eu.int

Zweck dieses Vermerks Mit diesem Vermerk sollen die Mitglieder des Versicherungsausschusses über den aktuellen Stand der Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Projekt Solvabilität II unterrichtet werden. Fragen an die Mitglieder des Versicherungsausschusses: Haben die Mitglieder Bemerkungen zur Vorbereitung der Mandatsentwürfe und weiterer zur Diskussion stehender Fachpapiere? Haben die Mitglieder Bemerkungen zur Zusammenarbeit zwischen den Kommissionsdienststellen, dem Versicherungsausschuss (bzw. dem EAVBA) und dem AEAVBA? Sind die Mitglieder mit der skizzierten Rolle des Versicherungsausschusses (EAVBA) einverstanden? Möchten die Mitglieder zum Aufbau der sektorübergreifenden Koordinierung im Zusammenhang mit Fragen zu Solvabilität II Stellung nehmen? 2

Aktueller Stand des Projekts Solvabilität II Hintergrund Zweite Phase des Projekts Solvabilität II Die erste Phase des Projekts Solvabilität II konzentrierte sich darauf, mögliche Quellen für Anregungen in Bezug auf die Struktur eines künftigen Solvabilitätssystem der EU zu erforschen. In der VA-Sitzung im April 2003 fand ein Sondierungsgespräch über die allgemeine Ausrichtung des Projekts statt, bei dem die VA-Mitglieder den vorläufigen Vorschlägen der Kommissiondienststellen weitgehend zustimmten. Für das Projekt Solvabilität II beginnt jetzt die zweite Phase, während der eine Rahmenrichtlinie sowie verschiedene Arten von Vorschriften und Orientierungshilfen im Einzelnen ausgearbeitet werden. Die Kommissionsdienststellen werden die Rahmenrichtlinie zusammen mit dem VA- Unterausschuss für Solvabilität ausarbeiten. Ferner werden die Kommissionsdienststellen Mandatsentwürfe und vorbereitende Diskussionspapiere für weitere Facharbeiten erstellen. Der AEAVBA (Ausschuss der europäischen Ausschussbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung) wird die technischen Arbeiten auf der Grundlage von Mandaten der Kommission durchführen. Sitzung des VA-Unterausschusses für Solvabilität Am 23. Oktober 2003 hat eine Sitzung des VA-Unterausschusses für Solvabilität stattgefunden. Auf der Grundlage des Dokuments MARKT/2539/03 der Kommissionsdienststellen fand eine erste Erörterung einer möglichen Struktur für eine Rahmenrichtlinie statt. Die vorgeschlagene Struktur ähnelt stark der "kodifizierten" Richtlinie Leben (2002/83/EC). Dieser Ansatz wurde von den Vertretern der Mitgliedstaaten allgemein unterstützt. Die Erörterung einer Reihe einzelner Bereiche für weitere technische Arbeiten nahm erhebliche Zeit in Anspruch. Der Zweck dieser ersten Erörterung bestand darin, Beiträge zu den Arbeiten der Kommission zur Vorbereitung von Mandatsentwürfen und weiteren Fachpapieren zu leisten. In den meisten Fragen, insbesondere denen in Verbindung mit den Säulen II und III herrschte weitgehende Übereinstimmung zwischen den Mitgliedstaaten. In der Frage der quantitativen Methoden unterstützen die meisten Mitgliedstaaten offenbar das allgemeine Konzept, bei einigen detaillierten Fachfragen gehen die Meinungen jedoch auseinander. Diese Fragen sollen weiter geprüft und erörtert werden, bevor die Entwürfe der AEAVBA-Mandate fertiggestellt werden (siehe unten). 3

In der Kommission derzeit laufende Arbeiten zu Solvabilität II Ausarbeitung von Mandaten und vorbereitenden technischen Diskussionspapieren Nach der Erörterung in der Sitzung des VA-Unterausschusses für Solvabilität haben die Kommissionsdienststellen beschlossen, verschiedene Arten von Dokumenten für die nächste Diskussionsrunde zu erstellen. Die Kommissionsdienststellen werden Mandatsentwürfe für die Arbeitsbereiche vorbereiten, in denen sich die Mitgliedstaaten weitgehend auf technische Lösungen geeinigt haben. Dies ist vor allem bei den meisten Bereichen der Säule II der Fall, wie bei der laufenden Überprüfung der Eigenkapitalausstattung, dem Risikomanagement von Unternehmen, der Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden usw. Die Kommissionsdienststellen vertreten die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten, AEAVBA und sonstige interessierte Parteien zu zahlreichen Fragen der Säule I, wie Bildung der versicherungstechnischen Rückstellungen, Zielkapitalvorschrift und interne Modelle, weitere Beiträge leisten müssen, bevor ein Mandat ausgearbeitet werden kann. Deshalb werden die Kommissionsdienststellen ein Dokument mit den wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit den quantitativen Methoden, insbesondere der Bildung versicherungstechnischer Rückstellungen und der Ausarbeitung der Zielkapitalvorschrift, vorbereiten. In diesem Dokument wird auf eine Reihe höchst komplexer technischer Fragen eingegangen werden, zu denen die Kommissionsdienststellen um Beiträge bitten, bevor Mandatsentwürfe für AEAVBA erstellt werden. Es wird versucht, das Dokument der Kommissionsdienststellen mit den einzelnen technischen Erörterungen sowie die Mandatsentwürfe im Dezember 2003 zu veröffentlichen. Vorbereitung des Entwurfs einer Rahmenrichtlinie Parallel zur Vorbereitung der Mandate sind die Kommissionsdienststellen dabei, Teile der Rahmenrichtlinie auszuarbeiten. Der Rechtstextentwurf muss sich unbedingt in einem ausreichend fortgeschrittenen Stadium befinden, bevor die Mandate fertiggestellt werden. Wesentliche Teile des Rechtstextentwurfs sollen in die einzelnen Mandate aufgenommen werden. Eine erste umfassende Erörterung über den möglichen Entwurf einer Rahmenrichtlinie könnte Mitte 2004 stattfinden. Konsultation Neben dem AEAVBA werden die Kommissionsdienststellen auch Stellungnahmen anderer interessierter Parteien, insbesondere der Versicherungsbranche und des Berufsstands der Versicherungsmathematiker (über die Beratende Gruppe) anfordern. 4

Vorbereitungen für Solvabilität II im AEAVBA Koordinierungsgruppe Vertreter des einstweilig zuständigen AEAVBA trafen in Athen mit Vertretern der Kommissionsdienststellen zur Erörterung der Zusammenarbeit beim Projekt Solvabilität II zusammen. Anschließend hatten die Kommissionsdienststellen eine nützliche Sitzung mit der vom Präsidium benannten Koordinierungsgruppe des AEAVBA. In dieser Gruppe, die aus Mitgliedern Belgiens, Dänemarks, Deutschlands und des Vereinigten Königreichs besteht, führt Frankreich (Olivier Fliche) den Vorsitz. Arbeitsgruppen des AEAVBA zu Solvabilität II Der AEAVBA hat beschlossen, eine Reihe fachlicher Arbeitsgruppen zur Durchführung der Arbeiten im Zusammenhang mit Solvabilität II zu gründen. Zusätzlich zu vier Solvabilität II-Gruppen (Leben, Schaden, Säule II und Gruppen / Konglomerate / sektorübergreifende Fragen) werden zwei weitere Arbeitsgruppen eingesetzt (eine Arbeitsgruppe für Finanzstabilität und eine Arbeitsgruppe für Pensionsfonds). Die Gruppen sollen ab Februar 2004 voll einsatzfähig sein. Die Gruppen Solvabilität II werden Stellungnahmen zu dem o.g. Dokument, an dem die Kommissionsdienststellen arbeiten, abgeben. Die Rolle des Versicherungsausschusses an den künftigen Arbeiten zu Solvabilität II Der Versicherungsausschuss (oder sein Nachfolger, der EAVBA) wird bei der Gestaltung und Überwachung der Entwicklungen des Projekts Solvabilität II eine entscheidende Rolle spielen. Wichtige Fragen, wie das Sicherheitsniveau der Gesamtsolvabilität, das Vorsichtsniveau bei versicherungstechnischen Rückstellungen und die Höhe des Zielkapitals werden Gegenstand strategischer Erörterungen im VA sein. Bei den VA-Sitzungen wird regelmäßig über den aktuellen Stand berichtet, und die VA-Mitglieder werden um Rat zu Verfahrensfragen gebeten. Vertreter des AEAVBA werden an den VA-Sitzungen teilnehmen und über laufende Arbeiten berichten. Der VA wird um Rat gebeten, bevor die Kommission die Mandatsentwürfe offiziell an AEAVBA weiterleitet. Da im Versicherungsaufsichtsbereich wahrscheinlich eine Lamfalussy-ähnliche Struktur zugrundegelegt werden soll, ist es wichtig, dass die Mitgliedstaaten ihre Teilnahme im VA und im AEAVBA so koordinieren, dass Doppelarbeit vermieden wird. Die Kommissionsdienststellen regen bei den Ministerien der Mitgliedstaaten an, dass ein Fachmann für Versicherungsaufsicht an der Vorbereitung der VA-Sitzungen beteiligt wird oder ein solcher Fachmann als Berater geladen wird. Die Hauptaufgabe des VA-Unterausschusses für Solvabilität wird darin bestehen, die Kommissionsdienststellen bei der Ausarbeitung der Rahmenrichtlinie und der AEAVBA -Mandate zu unterstützen. Die Kommissionsdienststellen empfehlen auch in dieser Gruppe die Teilnahme von Vertretern der Aufsichtsbehörden. Es ist geplant, dass auch der AEAVBA Beobachter zu diesen Sitzungen schickt. 5

Sektorübergreifende Koordinierung Entwicklungen bei Basel II Wie in früheren Dokumenten unterstrichen, sollten die Vorschriften zu Solvabilität II so erstellt werden, dass sie mit den in anderen Finanzsektoren, insbesondere im Bankenbereich geltenden Bestimmungen vereinbar sind. Den Besonderheiten der Versicherung muss jedoch Rechnung getragen werden. Die Kommissionsdienststellen freuen sich deshalb über die Entscheidung des AEAVBA, eine besondere Gruppe für die sektorübergreifende Koordinierung einzusetzen. Aus der Sicht der Kommissionsdienststellen ist dies ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den einzelnen Ausschüssen der Stufe 3. Das Projekt Basel II läuft seit einigen Jahren und viele der dabei behandelten Fragen ähneln denen des Projekts Solvabilität II. Die Kommissionsdienststellen wären deshalb an den Ansichten der Mitgliedstaaten über ihre Erfahrungen mit den Baseler Arbeiten interessiert. Welche Arbeitsmethoden von Basel II lassen sich beim Projekt Solvabilität II anwenden und welche anderen Methoden sind weniger geeignet? Nächste Schritte Die nächste Sitzung des VA-Unterausschusses für Solvabilität ist für Mitte Januar 2004 geplant. Im Mittelpunkt der Sitzung wird eine Erörterung des nächsten Papiers der Kommissionsdienststellen mit den Mandatsentwürfen und technischen Fragen stehen. In den sich im Frühjahr anschließenden Sitzungen sollen weitere Mandate sowie Teile der Rahmenrichtlinie besprochen werden. Die nächste VA-Sitzung ist für Ende März 2004 vorgesehen. In dieser Sitzung wollen die Kommissionsdienststellen um Ratschläge für die erste Runde der AEAVBA-Mandate ersuchen. Die erste Reihe von Mandaten könnte im April / Mai verabschiedet werden. Mitte 2004 könnte eine zweite Reihe von Mandaten folgen. Die Rahmenrichtlinie wird möglicherweise Anfang 2005 vorgelegt. 6