Talsperren nach 67 (5) ThürWG Informationsveranstaltung Anpassung der Stauanlagen an die allgemein anerkannten Regeln der Technik Dipl.-Ing. Gert Wachsmann 07.04.2011
Grundlagen Schnitt durch einen homogenen Erddamm 3 4 1 2 1 2 3 4 Damm aus bindigem Erdstoff Dammfußdrainage (Sickerprisma, Drainage) Wasserseitige Schutzschicht Herdgraben
Grundlagen Schnitt durch einen homogenen Erddamm 1 1 Sickerlinie
Grundlagen Schnitt durch einen homogenen Erddamm 1 2 3 4 1 2 3 4 Einlaufbauwerk mit Grobrechen Grundablass mit Betonummantelung Schieberschacht/Schieberhaus Tosbecken
Grundlagen Hochwasserentlastung, bestehend aus: 1 Dammscharte mit Überfall 2 3 Schussrinne Tosbecken 3 2 1
Grundlagen Was bedeutet der Begriff allgemein anerkannte Regeln der Technik? Es sind Regeln, die in der Wissenschaft als theoretisch richtig erkannt sind und feststehen, in der Praxis bei dem nach neuestem Erkenntnisstand vorgebildeten Techniker durchweg bekannt sind und sich aufgrund fortdauernder praktischer Erfahrung bewährt haben. (Wikipedia)
Normen und Regelwerke DIN 19700 Teil 10 (2004-07) Stauanlagen Gemeinsame Festlegungen DIN 19700 Teil 11 (2004-07) Stauanlagen Talsperren DIN 19700 Teil 12 (2004-07) Stauanlagen Hochwasserrückhaltebecken In den einzelnen Bundesländern erfolgte eine weitere Untersetzung der o.g. Normen in Form von Merkblätter, Anleitungen und Verwaltungsvereinbarungen
ThürTA-Stau ThürTA-Stau (2005-06) Thüringer Technische Anleitung Stauanlagen (berichtigte und ergänzte Fassung 2007-05) Die Einführung erfolgte als Anleitung zur Planung, zum Bau, zur Inbetrieb-nahme, zur Unterhaltung, zur Sanie-rung, zum Umbau, zum Rückbau und zur Überwachung von Stauanlagen.
Aufgaben ThürTA-Stau Sie soll: - die Anwendung des Regelwerkes erleichtern, - mögliche Differenzen zwischen den Regelwerken ausräumen und - einen Entscheidungsrahmen für die oben angegebenen Aufgaben geben.
Klassifizierung von Talsperren DIN 19700 Teil 11 [m] 15 10 5 1 30 4 3 100 300 1.000 2 1 Gesamtstauraum [m³] [Tm³] Höhe Absperrbauwerk [m] vom tiefsten Punkt der Gründungssohle bis zur Bauwerkskrone
Klassifizierung von Talsperren ThürTA-Stau [m] 15 10 5 1 30 4 3 100 300 1.000 2 1 Gesamtstauraum [m³] [Tm³] Höhe Absperrbauwerk [m] vom tiefsten Punkt der Gründungssohle bis zur Bauwerkskrone
Talsperren nach 67 (5) 57 Anlagen nach Talsperrenregister insgesamt [m] 15 1 10 2 18 5 1 4 3 36 3 30 100 300 1.000 [Tm³]
Gesetzliche Grundlage Neubekanntmachung des Thüringer Wassergesetzes vom 18. August 2009, 67 (5) Überprüfung einer Anlage oder verbleibende Anlagenteile am und im Gewässer durch die für die Stauanlagenaufsicht zuständige Behörde auf die maßgeblichen Anforderungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den maßgebenden bautech-nischen Anforderungen.
Bewuchs auf Dämmen
Bewuchs auf Dämmen 1 1 Einflussbereich des Wurzelballens in Abhängigkeit von der Baumart
HWE ist nicht überlastbar
Verlandung und Bewuchs der HWE
Einbauten im Zulaufbereich der HWE
Betonschäden an der HWE
Defekte Dammfußdrainagen
Böschungsbruch am Damm
Defekte Armaturen
Verklausungen am Einlaufbauwerk
Bemessungsgrundlagen Hochwasserbemessungsfall 1 Bemessung der Hochwasserentlastungsanlage für den Bemessungshochwasserzufluss BHQ1. Für diesen Fall sind die Tragsicherheit, die Gebrauchstauglichkeit, und die Dauerhaftigkeit der Stauanlage sicherzustellen.
Bemessungsgrundlagen Hochwasserbemessungsfall 2 Bemessung der Hochwasserentlastungsanlage für den Bemessungshochwasserzufluss BHQ 2. Nachweis der Standsicherheit bei Extrem- hochwasser BHQ2. Beim diesem Bemessungsfall können Beschädigungen an Bauwerksteilen, Betriebs- und Messeinrichtungen in Kauf genommen werden, wenn dadurch die Trag-sicherheit des Absperrbauwerkes nicht gefährdet ist.
Bemessungsgrundlagen Hydrologisches Gutachten Bemessungshochwasserzufluß BHQ 1 Bemessungshochwasserzufluß BHQ 2 Talsperren- BHQ 1 BHQ 2 klasse 2 HQ 500 HQ 5000 3 HQ 200 HQ 1000 4 HQ 100 HQ 500
Bemessungsgrundlagen Gutachten über die erdstatischen Berechnungskennwerte, Vermessungsgrundlagen (Lagepläne, Längsschnitte, Beckeninhaltslinie),
Nachweise Nachweis der Überflutungssicherheit (Nachweis der Leistungsfähigkeit der HWE, Freibordbestimmung), Nachweis über die Tragsicherheit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit (Standsicherheitsnachweis)
Variantenuntersuchung Variantenuntersuchung durch die TLUG - basiert auf den Ergebnissen der Nachweise und - dem Zustand der Stauanlage. Die Umsetzung einer entsprechenden Variante hängt wesentlich von der Entscheidung der Gemeinde bzw. der Stadt ab.
Übergabe einer Anlage
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