Grundlagen der Drittmittelbewirtschaftung Herzlich Willkommen Servicebereich Forschung, Eve Möckel, V C 2 2015
AGENDA (1) 1. Einführung 2. Grundlagen 1. Drittmittelarten 2. Unterschriftsbefugnisse (Vertretung der TU Berlin) 3. Arten von Projektkonten 4. Projektleitereigenschaft 5. Projektanzeige 6. Buchungsmerkmale 3. Projektbeantragung/ Projektbewirtschaftung 1. Zuwendungen (normales BMBF-Projekt) 2. Spenden 3. Auftragsforschung 4. Dienstleistungen 5. Kooperationen 6. Restekonto/Gewinnkonto 2
AGENDA (2) 4. Allgemeine Bewirtschaftungsgrundsätze 1. Beschaffungen 2. Bewirtungsrichtlinie 3. Werkverträge 4. Gastvorträge 5. Veranstaltungen 6. Geschenke 7. Mobiltelefone 5. Sonstige Informationen 3
1. Einführung Servicebereich Forschung ist untergliedert in folgende Bereiche: Leitung / Grundsatzangelegenheiten Beratung Forschungsförderung Bewirtschaftung DFG FuE-Vorhaben (außer DFG und EU) EU-Projekte werden im Referat V E (EU-Büro) bearbeitet Vertragsmanagement befindet sich im Referat V D 4
1. Einführung Forschungsförderung Information über Möglichkeit der Antragstellung im Rahmen von Forschungsprogrammen der bekannten Mittelgeber Inhaltliche Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung Evaluierung etc. im Rahmen der Drittmittelbewirtschaftung und der internen Forschungsförderung Drittmittelverwaltung Beratung bei der Antragstellung und Durchführung von Vorhaben Übernahme der finanztechnischen Abwicklung Klärung von finanztechnischen und juristischen Problemen im Zusammenhang mit der Antragstellung + Abwicklung von Projekten 5
2. Grundlagen 1. Drittmittelarten 1. Zuwendungen 2. Zuwendungsähnliche Verträge 3. Spenden 4. Auftragsforschung, Dienst-/ Werkleistungen 5. Kooperationen 2. Unterschriftsbefugnisse (Vertretung der TU) 3. Arten von Projektkonten 4. Projektleitereigenschaft 5. Buchungsmerkmale 6
2.1. Drittmittelarten Zuwendungen (keine direkten Gegenleistungen) Zuwendungsbescheide nationaler öffentlicher Mittelgeber (z.b. BMBF) in Form von begünstigenden Verwaltungsakten Zuwendungsähnliche Verträge (AiF, EU) Spenden Verträge FuE-Verträge (Auftragsforschung) Dienstleistungs-/ Werkverträge Kooperationsverträge mit der Industrie Kooperationsverträge im Rahmen öffentlich geförderter Vorhaben (ohne Geldfluss) 7
2.1.1. Zuwendungen Verwaltungsakt (Bescheid) von einer Behörde aufgrund von Verwaltungsvorschriften (z.b. 44 LHO Berlin) zweckgebundene Mittelzuweisung, oft Vollfinanzierung der zusätzlichen Ausgaben für das Projekt Typische Mittelgeber: Bundesministerien, Land Berlin, Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) 8
2.1.2. Zuwendungsähnliche Verträge Zuwendungsähnliche Verträge: Mittelgeber (zumeist private) stellen zweckgebunden Mittel selbstlos zur Verfügung Typische Mittelgeber: EU, AiF, Stiftungen, Gemeinnützige Einrichtungen und Vereine 9
2.1.3. Spenden Geldspende reine Geldspende Aufwandsspende (nachträglicher Verzicht auf Aufwendungsersatz oder Vergütung = abgekürzte Geldspende) Sachspende aus Privatvermögen aus Betriebsvermögen für Forschung und Lehre allgemein oder bezogen auf einen Einzelzweck (z.b. Ausstattung Bibliothek) Vorsicht bei Abgrenzung zu Sponsoring! Bei Spende gilt: keine Verpflichtung zu einer Gegenleistung jeglicher Art (auch Namensnennung des Spenders) 10
2.1.4. Auftragsforschung, Dienstleistungs-/ Werkverträge Austausch Leistung Gegenleistung (klassisch Ware gegen Geld) Vertrag: zweiseitiger Akt (Auftraggeber/ -nehmer), z.b. auch Angebot und Annahme Unterschied zwischen Forschungsleistung und Werk-/ Dienstleistung Zielorientiert, ergebnisoffen, definierter Weg der Umsetzung, Interpretation von Daten oder Ergebnissen durch den Forscher notwendig, Publikationsinteresse der Universität, Erfolg nicht geschuldet Eindeutiges, bekanntes Ziel, definierter Weg der Ausführung, keine Interpretation von Daten oder Ergebnissen durch den Auftragnehmer notwendig, kein Publikationsinteresse, Erfolg geschuldet 11
2.1.5. Kooperationsverträge Zusammenarbeit unterschiedlicher Intensität, zeitlicher Dauer und Zielrichtung zwischen rechtlich selbständigen Unternehmen Gleichberechtigung der Partner; jeder Kooperationspartner hat dieselben Rechte und Pflichten > Urheberrechte bleiben bestehen in den meisten Fällen erhält die TU Berlin vom Kooperationspartner eine finanzielle Unterstützung, um die zusätzlichen Kosten zu decken 12
2.2. Unterschriftsbefugnisse (Vertretung der TU Berlin) TUB wird durch Präsidenten nach Außen vertreten Servicebereich Forschung unterzeichnet alle Angebote, Musterverträge, Anträge etc. im Drittmittelbereich im Auftrag des Präsidenten für die rechtliche Verbindlichkeit und administrative Abwicklung das Referat Forschungsverträge, Schutzrechte, Beteiligungen unterzeichnet alle Verträge, die nicht den Musterverträgen entsprechen Mitzeichnung des Projektleiters für die verantwortliche Projektleitung und wissenschaftliche Abwicklung Möglichkeit der Übertragung der (begrenzten) rechtsgeschäftlichen Vertretungsmacht 13
2.3. Arten von Projektkonten Titelgruppe 92 hoheitlicher Bereich Zuwendungen > Buchung gegen Bewilligung Spenden > Buchung gegen Geldeingang Titelgruppe 94 hoheitlicher Bereich Restekonten > Buchung gegen Geldeingang Titelgruppe 97 wirtschaftlicher Bereich (steuerpflichtig) Auftragsforschung > Buchung gegen Bewilligung Dienstleistungen > Buchung gegen Bewilligung Kooperationen > Buchung gegen Bewilligung Gewinnkonten > Buchung gegen Bewilligung 14
2.4. Projektleitereigenschaft Projektleiter/-in eines Forschungsvorhabens Professoren/ Professorinnen Gastprofessoren/ Gastprofessorinnen apl-professuren bei gleichzeitigem Beschäftigungsverhältnis sowie nach förmlichen Beschluss d. Instituts/Fakultät: Privatdozenten/ Privatdozentinnen bei gleichzeitigem Beschäftigungsverhältnis wiss. Dauerpersonal 15
2.5. Projektanzeige Anzeige auf dem Dienstweg, aber elektronisch Angaben über Thema, Dauer u. finanziellen Umfang, Auswirkungen auf die Grundausstattung für Institut und Fak. Insbesondere Wichtigkeit der Angaben der Grundausstattung und deren Relation zu den beantragten Drittmitteln wahrheitsgemäße Angaben (nach aktuellem Kenntnisstand) kein Anspruch auf zentrale oder Fakultätsmittel bei unzutreffenden Angaben bei Finanzierungslücken während des Projektes 16
2.6. Buchungsmerkmale Titel 12597/28292/38194 Einnahmen 42292/42297 Besoldung Beamte 42892/42894/42897 Gehälter Angestellte und SHK 52592/52594/54097 Sachausgaben 81292/81594/81297 Investitionen Ausgabearten 812-822 Personal 830-880 Sachmittel 885 Vorsteuerrückführung 917-925 div. Projektabschlüsse Kostenarten Kostenarten sind eine vorrangig nach der Art der verzehrten Güter vorgenommene Untergliederung der Kosten > Kontenrahmen der TU 17
3. Projektbeantragung/ Projektbewirtschaftung 1. Zuwendungen (normales BMBF-Projekt) 2. Spenden 3. Auftragsforschung 4. Dienstleistungen 5. Kooperationen 6. Restekonten/ Gewinnkonten 18
3.1. Zuwendungen (normales BMBF-Projekt) 1. Antragstellung 2. Kontoeinrichtung 3. Bewirtschaftung 4. Projektabschluss 19
3.1.1. Antragstellung (1) Projekt ist über die epa (elektr. Projektanzeige) bei VC anzuzeigen; VC prüft diese und gibt ggfs. Änderungswünsche an Antragsformular ist per easy-online auszufüllen und VC zur Prüfung zu übermitteln VC prüft die Angaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit und generiert eine Endfassung, die in easy-online hochgeladen wird Endfassung wird in 3 Ausfertigungen bei VC rechtsverbindlich unterzeichnet und beim Projektträger eingereicht 20
3.1.1. Antragstellung (2) Personalkosten wiss. Drittmittelpersonal (TV-L E 13) wird mit bis zu 39h/Woche (100%) beschäftigt > Kostensätze werden von VC berechnet für NN-Personal stud. Hilfskräfte i.d.r. mit 41, 60 oder 80h/Monat werden mit 12,25 /h kalkuliert Sachmittel Geschäftsbedarf, Gegenstände, Büroausstattung Stipendien Vergabe von Unteraufträgen (auch Werkverträge) Reisekosten Reisekosten ermitteln nach derzeitiger Kostenlage Investitionen Gegenstände ab 5.000 21
3.1.2. Kontoeinrichtung Bewilligungsschreiben mit allen Nebenbestimmungen geht im Original bei VC und in Kopie beim PL ein VC prüft die Bewilligung auf Änderungen und fertigt Projektannahmeschreiben für den PL Eingangsbestätigung für das BMBF wird von VC unterzeichnet und versendet Projekteinrichtung in IVMC mit Projektnummernvergabe und Budgetierung der Ausgabearten > Projekt wird gegen Bewilligung gebucht Kontoeinrichtungsschreiben werden an PL und III B zur Konteneröffnung weitergeleitet bei Verbundvorhaben ist zusätzlich ein Kooperationsvertrag abzuschließen > Muster bei VD erhältlich 22
3.1.2. Bewirtschaftung (1) BMBF-Pauschale bei jedem Geldeingang werden 75% der Projektpauschale in den TU- Haushalt umgebucht und 25 in das Restekonto des PL Personalfreigaben Einreichen des Antrages auf Einstellung bzw. Vertragsverlängerung bei V C Einstellung inkl. Vertragsabschluss durch Abt. II nach Mittelfreigabe durch Servicebereich Forschung Unterschrift Auszahlungsanordnungen Sachausgaben können wie bei den Haushaltsmitteln mit Rechnung und Auszahlungsanordnung zur Buchung gebracht werden, sofern sie beantragt und bewilligt wurden 23
3.1.2. Bewirtschaftung (2) Zahlungsabrufe Termine sind manchmal im Bewilligungsbescheid vorgegeben VC fragt bei PL an, welche Mittel benötigt werden und fertigt den Abruf Zwischennachweise bis zum 30.4. ist mit oder ohne Belegliste ein Nachweis des vorangegangenen Kalenderjahres fällig Vordruck Zwischennachweis wird von VC ausgefüllt und ggfs. eine Belegliste gefertigt, die vom PL zu vervollständigen ist Unteraufträge Auslagerung von Teilaufgaben an externe Einrichtungen werden abgeschlossen, sofern sie beantragt und bewilligt wurden Vertragsmuster bei VC und VD erhältlich Angebotsprüfung sollte erfolgen 24
3.1.2. Bewirtschaftung (3) Bewilligungsänderungen Bewilligungsaufstockungen neuer Antrag mit neuer epa > gleiches Vorgehen wie bei einem Erstantrag jedoch keine neue Projektnummer Umwidmungen in einer Ausgabenart wurden zu viele Mittel verausgabt, die 20% übersteigen Schreiben vom PL an den Projektträger, Info an VC Kostenneutrale Laufzeitverlängerungen meist sind viele Restgelder vorhanden und die Arbeiten noch nicht fertiggestellt Schreiben vom PL an Projektträger mit Begründung, Info an VC 25
3.1.4. Projektabschluss nach Laufzeitende ist innerhalb von 6 Monaten ein Schlussverwendungsnachweis einzureichen Vordruck Schlussverwendungsnachweis wird von VC ausgefüllt und eine Belegliste gefertigt, die vom PL zu vervollständigen ist bei Unteraufträgen über 100 T ist eine Schlussniederschrift zu fertigen Prüfung durch Innenrevision bei vorhandenen Restgeldern umgehende Überweisung an das BMBF nach Anerkennung des Nachweises wird Projektkonto geschlossen PL erhält ein Kontoabschlussschreiben von VC 26
3.2. Spenden 1. Kontoeinrichtung 2. Bewirtschaftung 27
3.2.1. Kontoeinrichtung Meldung vom Fachgebiet, dass ein Spendenkonto benötigt wird VC richtet Projektkonto in IVMC mit Projektnummernvergabe ein Projekte werden i.d.r. für 10 Jahre eröffnet Kontoeinrichtungsschreiben werden an PL und III B zur Konteneröffnung weitergeleitet 28
3.2.2. Bewirtschaftung sofern eine Spendenbescheinigung gewünscht wird, wird diese von VC ausgestellt > bitte an VC 3 wenden Personaleinstellungen sind möglich, ebenso Sachmittel oder Reisen, die einen Forschungs- oder Lehrbezug haben Projekt wird durch VC überwacht, da es nicht ins Minus geraten darf 29
3.3. Auftragsforschung 1. Antragstellung 2. Kontoeinrichtung 3. Bewirtschaftung 4. Projektabschluss 30
3.3.1. Antragstellung (1) Anbahnungsgespräche Projektleiter Auftraggeber (hauptsächlich fachliche Ausgestaltung) oder Ausschreibung durch Auftraggeber Projekt ist über die epa (elektr. Projektanzeige) bei VC anzuzeigen; VC prüft diese und gibt ggfs. Änderungswünsche an Kalkulation ist mit dem Trennungsrechnungstool zu erstellen, diese wird vom PL und VC unterzeichnet 31
3.3.1. Antragstellung (2) Angebot muss rechtsverbindlich unterzeichnet werden Angebot wird ohne Berechnung versendet, da diese nicht offengelegt werden darf wenn Auftraggeber Angebot uneingeschränkt annimmt, gilt Vertrag als geschlossen wenn Auftragnehmer Angebot nur unter Bedingungen (z.b. seine Geschäftsbedingungen) annimmt, muss ein Vertrag verhandelt werden > VD in Zusammenarbeit mit VC 32
3.3.2. Kontoeinrichtung Eingang des Vertrages oder der Bestellannahme bei VC/VD/PL Projekteinrichtung in IVMC mit Projektnummernvergabe und Budgetierung der Ausgabearten > Projekt wird gegen Bewilligung gebucht Kontoeinrichtungsschreiben werden an PL und III B zur Konteneröffnung weitergeleitet für kleinere Projekte (< 25.000 ) können Sammelkonten eingerichtet werden, die für ein Kalenderjahr gelten 33
3.3.3. Bewirtschaftung Ausgaben können im Rahmen der Vorkalkulation getätigt werden: Personaleinstellungen Reisen Geräte Aufträge an Dritte VC stellt gemäß der Regelungen im Vertrag die Rechnungen beim 1. Zahlungseingang werden 50% der errechneten Gemeinkosten in den TU-Haushalt umgebucht, die Restumbuchung des Anteils der Fakultät und des PL erfolgt nach der Nachkalkulation der Gewinn wird nach der Nachkalkulation umgebucht; bei großem Bedarf jedoch auch vorab als Bewilligung auf dem Gewinnkonto zur Verfügung gestellt 34
3.3.4. Projektabschluss am Ende des Projektes muss eine Nachkalkulation erstellt werden VC bereitet diese vor und sendet sie an den PL zur Prüfung und Ergänzung sofern alle Angaben mit den Buchungen im Projektkonto übereinstimmen, kann der Gewinn auf das Gewinnkonto umgebucht und das Konto geschlossen werden PL erhält ein Kontoabschlussschreiben von VC 35
3.4. Dienstleistungen 1. Antragstellung 2. Kontoeinrichtung 3. Bewirtschaftung 4. Projektabschluss 36
3.4.1. Antragstellung (1) Anbahnungsgespräche Projektleiter Auftraggeber (hauptsächlich fachliche Ausgestaltung) oder Ausschreibung durch Auftraggeber Projekt ist über die epa (elektr. Projektanzeige) bei VC anzuzeigen; VC prüft diese und gibt ggfs. Änderungswünsche an Kalkulation ist mit dem Trennungsrechnungstool zu erstellen oder nach Marktpreis zu berechnen (z.b. vorhandene Gebührenordnung oder vergleichbare Preise am Markt etc.) 37
3.3.1. Antragstellung (2) Angebot muss rechtsverbindlich unterzeichnet werden Angebot wird ohne Berechnung versendet, da diese nicht offengelegt werden darf wenn Auftraggeber Angebot uneingeschränkt annimmt, gilt Vertrag als geschlossen 38
3.4.2. Kontoeinrichtung Eingang des Vertrages oder der Bestellannahme bei VC/VD/PL Projekteinrichtung in IVMC mit Projektnummernvergabe und Budgetierung der Ausgabearten > Projekt wird gegen Bewilligung gebucht Kontoeinrichtungsschreiben werden an PL und III B zur Konteneröffnung weitergeleitet für kleinere Projekte (< 25.000 ) können Sammelkonten eingerichtet werden, die für ein Kalenderjahr gelten Dienstleistungen nach Marktpreis erhalten nur ein Konto für alle Projekte, die danach kalkuliert werden 39
3.4.3. Bewirtschaftung Ausgaben können im Rahmen der Vorkalkulation getätigt werden: Personaleinstellungen Reisen Geräte Aufträge an Dritte Rechnungslegung erfolgt durch das Fachgebiet > Kopie an VC bei jedem Zahlungseingang werden 50% der errechneten Gemeinkosten in den TU-Haushalt, 25% auf das Fakultätsrestekonto und 25% als Gewinn auf das Dienstleistungs-Gewinnkonto des PL umgebucht 40
3.4.4. Projektabschluss am Ende des Projektes muss eine Nachkalkulation erstellt werden VC bereitet diese vor und sendet sie an den PL zur Prüfung und Ergänzung sofern alle Angaben mit den Buchungen im Projektkonto übereinstimmen, kann der Gewinn auf das Gewinnkonto umgebucht und das Konto geschlossen werden bei Projekten nach Marktpreis entfällt diese Vorgehensweise PL erhält ein Kontoabschlussschreiben von VC 41
3.5. Kooperationen 1. Antragstellung 2. Kontoeinrichtung 3. Bewirtschaftung 4. Projektabschluss 42
3.5.1. Antragstellung Grundfragestellung: Handelt es sich wirklich um eine Kooperation? Stehen sich beide Partner gleichberechtigt gegenüber und haben beide Partner Arbeitspakete? Vertragsmuster von VD verwenden oder anderen Vertrag von VD prüfen lassen, ggfs. Vertragsverhandlungen durch VD Kalkulation ist mit VC vorab zu besprechen > epa einreichen benötigte Kosten zzgl. 20 Gemeinkosten und i.d.r. 19% MwSt. Unterschrift von VC/VD, Projektleiter und Kooperationspartner 43
3.5.2. Kontoeinrichtung Vertragseingang bei VC/VD/PL Projekteinrichtung in IVMC mit Projektnummernvergabe und Budgetierung der Ausgabearten > Projekt wird gegen Bewilligung gebucht Kontoeinrichtungsschreiben werden an PL und III B zur Konteneröffnung weitergeleitet 44
3.5.3. Bewirtschaftung Ausgaben können im Rahmen der Vorkalkulation getätigt werden: Personaleinstellungen Reisen Geräte Aufträge an Dritte VC stellt gemäß der Regelungen im Vertrag die Rechnungen 20% Gemeinkosten werden bei jedem Geldeingang zu 50% in den TU-Haushalt, zu 25% auf das Fakultätsrestekonto und zu 25% auf das Restekonto des PL umgebucht 45
3.5.4. Projektabschluss Projektkonto wird mit PL abgestimmt > sind alle Buchungen erfolgt? Reste werden auf das Gewinnkonto der Auftragsforschung umgebucht PL erhält Kontoabschlussschreiben Meldung an IIIB über Schließung uns Sperrung des Projektkontos 46
3.6. Restekonten/ Gewinnkonten 1. Kontoeinrichtung 2. Bewirtschaftung 47
3.6.1. Kontoeinrichtung VC richtet ein Restekonto in IVMC mit Projektnummernvergabe ein, wenn es Projekte gibt, bei denen ein positiver Kassenbestand an der TUB verbleiben darf VC richtet jeweils ein Gewinnkonto für Aufträge und Dienstleistung in IVMC mit Projektnummernvergabe ein, wenn es Projekte der Auftragsforschung oder der Dienstleistungen oder Kooperationsprojekte gibt Projekte werden i.d.r. für 10 Jahre eröffnet Kontoeinrichtungsschreiben werden an PL und III B zur Konteneröffnung weitergeleitet 48
3.6.2. Bewirtschaftung (1) Restekonten: A) Akademische Belange, insbesondere für Projektvorbereitung und Anbahnung neuer Projekte Zwischenfinanzierung von WMs, wenn zwischen Forschungsprojekten Finanzierungslücken bestehen zum Ausgleich von nicht gedeckten (Mehr-)Kosten (Projekt vorbereitende) Reisen nicht ausfinanzierte Eigenanteile und Erweiterung der Grundausstattung Sachmittel für Stipendiatinnen und Stipendiaten oder Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler 49
3.6.2. Bewirtschaftung (2) B) Fachgebietsbelange, insbesondere für die Außendarstellung des Fachgebiets zur Beschaffung von Ausstattungsgegenständen, die den Aufgaben der Universität dienen für Schönheitsreparaturen der Fachgebietsräume und für Repräsentationszwecke im Rahmen einer angemessenen Haushaltsführung Gewinnkonten: auf den Gewinnkonten können nur Ausgaben getätigt werden, die auch dem wirtschaftlichen Bereich zuzuordnen sind (z.b. Kosten zur Einwerbung eines Industrieprojektes etc.) 50
4. Allgemeine Bewirtschaftungsgrundsätze 1. Beschaffungen 2. Bewirtungsrichtlinie 3. Werkverträge 4. Gastvorträge 5. Veranstaltungen 6. Geschenke 7. Mobiltelefone 51
4.1. Beschaffungen Beschaffungen wie im Haushalt per Bestellschein durch Fachgebiet bis zu 5.000, bis 7.500 durch Fakultäts-Service- Center Einbindung von V C bei Bestellwert über 7.500 und Investitionen Angebotsprüfungen wie bei Haushaltsmitteln bei zu leistenden Anzahlungen (sollte jedoch vermieden werden, stellt allerhöchste Ausnahme dar) > Bankbürgschaft von AN > Rundschreiben III A! 52
4.2. Bewirtungsrichtlinie (1) Aufwendungen für Repräsentationen und Kontaktpflege sind nur dann zulässig, wenn deren Wirkung nach außen eindeutig im Vordergrund steht > Anzahl der bewirteten Gäste, die nicht der Universität angehören, muss deutlich überwiegen Bewirtung nach honorierten Gastvorträgen, bei internen Besprechungen und Sitzungen mit Vertretern der TUB ist nicht zulässig Veranstaltungen geselliger Art, wie Ausflüge und Weihnachts- oder Geburtstagsfeiern, dürfen keinesfalls finanziert werden Bei Bewirtungsspesen sind alle Teilnehmer jeweils mit vollem Namen und Dienststelle bzw. Firma aufzuführen > Bewirtung von Begleitpersonen ist nicht zulässig 53
4.2. Bewirtungsrichtlinie (2) Studenten und andere Gruppen Erfrischungen, Kaffee, Tee bis 8 Stehempfänge bis 16 Essen oder Büffet bis 25 Wissenschaftler/innen in- und ausländischer Universitäten, Firmen und anderer Organisationen Erfrischungen, Kaffee, Tee bis 11 Stehempfänge bis 21 Essen oder Büffet bis 35 54
4.3. Werkverträge Abschluss von Werkverträgen nur bei echten Werkleistungen und wenn Mittelgeberbedingungen bzw. Finanzierungspläne nicht entgegenstehen Unterschriftsbefugnis für Projektleiter bis zu 5.000 auf Antrag Indizien für Scheinselbständigkeit: Tätigkeit nach Weisungen Berichtspflicht keine eigenen Betriebsmittel/Betriebsstätte überwiegende Tätigkeit für einen Arbeitgeber 55
4.4. Gastvorträge Zahlungen an ausländische Gäste, die als Gegenleistung für erbrachte Leistungen gelten, werden mit 19% MwSt zusätzlich belastet in Einladungsschreiben/Gastwissenschaftlerverträgen deutlich machen, dass es sich um einen reinen wiss. Erfahrungsaustausch bzw. eine Gelegenheit zu einem Forschungsaufenthalt im Eigeninteresse handelt, wenn dem so ist Richtlinien zu den Gastvorträgen und Gastaufenthalten befinden sich derzeit in Bearbeitung und werden dieses Jahr noch veröffentlicht mit neuen Musterverträgen 56
4.5. Veranstaltungen 57
4.6. Geschenke i.d.r. nicht aus Drittmitteln, sondern aus Präsentationsetat des Präsidenten für besonders hochgestellte Persönlichkeiten in manchen Ländern ist es jedoch unhöflich, kein Geschenk zu verteilen > hier ggfs. Ausnahme in Projekten, die von Dritten finanziert werden, muss eine Einwilligung zur Finanzierung von Geschenken vorliegen 58
4.7. Mobiltelefone Fachgebiete sind nicht gezwungen, im Gegensatz zu der ZUV, die geschlossenen Rahmenvereinbarungen zwischen der TU Berlin und den Mobilfunkunternehmen zu übernehmen Fachgebiet sollte jedoch prüfen, ob das Angebot nach der Rahmenvereinbarung nicht doch günstiger ist als ein anderes dem Fachgebiet vorliegendes Sofern sich die Fachgebiete zu den Mobiltelefonen und den Verträgen beraten lassen möchten, können sich diese an Herrn Wünsch (IV C 4, Tel. -22011, Mail: torsten.wuensch@tu-berlin.de) wenden sämtliche Beschaffungen sind über einen Bestellschein vorzunehmen Telefonanbieter muss akzeptieren, dass die TU Berlin an einem Lastschriftverfahren nicht teilnehmen und daher nur auf Rechnung bezahlen kann 59
5. Sonstige Informationen 1. SuperX 2. Kontakt 60
5.1. Super X Super X dient als Informationsquelle für die Fachgebiete, um ihre Konten übersehen zu können Zugang über den jeweiligen Kostenstellenverantwortlichen für Kapitel 60 Zugang über Servicebereich Forschung mehr Informationen: http://www.finanzen.tuberlin.de/menue/dienstleistungen/management_reporting/superx/ anwendung_superx/infoseiten_superx/infoseiten_superx/ 61
5.2. Kontakt keine Öffnungs-/ Sprechzeiten sofern Sie uns besuchen möchten, bitten wir jedoch um vorherige Anmeldung im Internet auf den Seiten des Servicebereichs Forschung existieren eine zunehmende Anzahl von Dokumenten und Informationen 62