ETI-Arbeitsgruppensitzung Energiesparendes Bauen 23. Februar 2009 Potsdam Dipl.-Phys. Ingrid Vogler Referentin Energie / Technik / Normung Nationales Energieeinsparrecht EEWärmeG 2009 Nutzung erneuerbarer Energien WärmeSchutzV 1977 1984 1995 Energieeinsparungsgesetz EnEG 1976 / 2005 / 2009 1 2 3a Anforderungen Anforderungen Verteilung der an den an Heizungsanlagen Betriebskosten Wärmeschutz von Gebäuden HeizungsanlagenV 1978 1982 /(1989) 1994/(1998) HeizkostenV 1981 1991 2009 Energieeinsparverordnung EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 1
Energieeinsparverordnung - EnEV Kabinettsbeschluss 18.06.08 keine Beteiligung des Bundestages Zustimmung u Bundesrat für Herbst 2008 erwartet (mit Änderungen) EnEG muss vorliegen Geplantes Inkrafttreten: realistisch ab Oktober 2009 (Verkündung April 2008?, Inkrafttreten am ersten Tag des sechsten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats?) Stichtag für Bauantrag oder Bauanzeige Kenntnisgabe an die Behörde bzw. Bauaufführung (wenn genehmigungs-, anzeige- und verfahrensfrei) EnEV Bestand Prinzip 1. Nachrüstpflichten (unbedingte Anforderungen) 2. Bedingte Anforderungen* (nur im Falle einer Maßnahme, Bagatellgrenze) entweder oder Bauteilnachweis Primärenergienachweis (140% Neubau) * Ausnahme: Bei Putzerneuerung einer energetisch schlechten Außenwand (U>0,9 W/(m²K) wird aus der bedingten Anforderung eine Nachrüstpflicht für Wärmedämmung (gilt seit 2002). Keine Putzerneuerungen im Sinne der EnEV sind: - Putzreparaturen mit zusätzlichen Farbbeschichtungen - Instandsetzung geschädigter Betonflächen 2
EnEV Bestand neue Anforderungen 1. Nachrüstpflichten (unbedingte Anforderungen) 2. Bedingte Anforderungen* (nur im Falle einer Maßnahme, Bagatellgrenze) A Neu: begehbare, bisher ungedämmte oberste Geschossdecken beheizter Räume el. Speicherheizsysteme entweder B Neu: Minus 20-30% bei Wärmedurchgangskoeffizienten der Außenbauteile oder Bauteilnachweis Primärenergienachweis (140% Neubau) C Neu: Minus 30% bei Primärenergie EnEV Bestand A) neue Nachrüstpflicht begehbare, bisher ungedämmte oberste Geschossdecken beheizter Räume müssen ab 01.01.2012 gedämmt sein, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die zu einem unangemessenen Aufwand führen, wie - Überlassung zur Nutzung an Mieter - Beseitigung von Einbauten oder Bauteilen Keine Ausweitung der Nachrüstpflichten auf Kellerdecken, neuere Heizkessel, Einscheibenverglasungen! 3
EnEV Bestand - A) Außerbetriebnahme von elektrischen Speicherheizsystemen elektrischen Speicherheizsystemen in Wohngebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten und ausschließlicher Beheizung durch elektrische Speicherheizsysteme dürfen nach dem 31. 12.2019 nicht mehr betrieben werden, wenn sie vor dem 01.01.1990 eingebaut oder aufgestellt und danach nicht in wesentlichen Bauteilen erneuert wurden für später eingebaute oder erneuerte Systeme gilt eine Frist von 30 Jahren EnEV Bestand B) neue Bauteilanforderungen Die Wärmedurchgangskoeffizienten der Außenbauteile werden um 20-30% abgesenkt. Die notwendigen Dämmdicken erhöhen sich um ca. 4 cm. Bauteil U-Wert EnEV 2007 Dämmdicke EnEV 2007 U-Wert Dämmdicke W/(m²K) cm W/((m²K) cm Außenwände 0,35 ca. 8-10 0,24 ca. 12-14 cm 4
EnEV Bestand B) Ausnahmeregelungen z.b. Außenwand: Werden Maßnahmen ausgeführt und ist die Dämmschichtdicke im Rahmen dieser Maßnahmen aus technischen Gründen begrenzt, so gelten die Anforderungen als erfüllt, wenn die nach anerkannten Regeln der Technik höchstmögliche Dämmschichtdicke eingebaut wird. EnEV Bestand Ausnahmen Prinizipiell: für Baudenkmäler oder sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz (wenn die EnEV die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigt oder andere Maßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen) Auf Antrag: Wenn die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen. unbillige Härte: wenn die erforderlichen Aufwendungen nicht innerhalb der üblichen Nutzungsdauer, bei Anforderungen an bestehende Gebäude innerhalb angemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden können. 5
EnEV Neubau Referenzgebäude Maßstab für KfW-Förderung im Bestand! Außenwand U = 0,28 W/(m² K) Außenwand gegen Erdreich, Bodenplatte, Wände und Decken zu unbeheizten Räumen U = 0,35 W/(m² K) ca. 16 cm ca. 20 (16+5) cm Dach, oberste Geschossdecke, Wände zu Abseiten U = 0,20 W/(m² K) Fenster, Fenstertüren U w = 1,3 W/(m² K) g = 0,60 unbeheizt ca. 11-13 cm Außentüren U = 1,8 W/(m² K) luftdichte Gebäudehülle Optimierung der Wärmebrücken bestmögliche Heizungsanlage auf Basis eines Ölbrennwertkessels mit solarer Warmwasserbereitung zentrale Abluftanlage. ca. 10 cm Beispiel Mehrfamilienhaus Referenzgebäude Vergleichbarer Altbau Verbesserter Altbau (U-Werte) MFH, 24 WE, 4 Geschosse, A/V e =0,37 q p in kwh/(m²a) 60,8 Zum Vergleich EnEV 2007: 81 kwh/(m²a) H T in W/(m²K) 0,42 Zum Vergleich EnEV 2007: 0,7 W/(m²K) : 0,5 W/(m²K) Anmerkungen 6
Beispiel Mehrfamilienhaus Referenzgebäude Vergleichbarer Altbau Verbesserter Altbau (U-Werte) MFH, 24 WE, 4 Geschosse, A/V e =0,37 q p in kwh/(m²a) 60,8 82,4 78,4 Zum Vergleich EnEV 2007: 81 kwh/(m²a) H T in W/(m²K) 0,42 0,47 0,43 Zum Vergleich EnEV 2007: 0,7 W/(m²K) : 0,5 W/(m²K) Anmerkungen Keine: U-Werte: Dichtheitsprüfung WB-Optimierung Solaranlage AW 0,20 (17 cm) o.g. 0,15 (22 cm) KD 0,30 (10 cm) 1K-Thermostate Zum Umgang mit der Erhöhte Anforderungen der EnEV wirken sich besonders im Bestand und da besonders bei der Förderung aus Einbruch bei Abruf Fördermittel entgegenwirken: EnEV ggf. zeitlich begrenzt verschieben (01.01.2011) Prüfung, ob bestehende Nachrüstverpflichtungen erfüllt sind, künftige einplanen Energiesparende Maßnahmen an Instandsetzung koppeln, bei Einzelmaßnahmen Gesamtkonzept im Blick haben Im Einzelfall Ausnahmen nutzen Größere Investitionen nur mit Energieberatung 7