Ihre Möglichkeiten der Studienfinanzierung Stefan Erbe, Studienorganisation
1. Möglichkeiten der Studienfinanzierung Vielzahl von staatlichen und privaten Fördermöglichkeiten! Welches dieser Instrumente im Einzelfall in Frage kommt, kann jedoch nicht pauschal beantwortet werden Abhängig von vielen (individuellen) Faktoren: - Art des Erststudiums, Wohnort, Alter, Höhe des Einkommens etc. Grundsätzlich sind mehrere Möglichkeiten der Förderung, die teilweise kumulativ in Anspruch genommen werden können, in Erwägung zu ziehen und sollten von Ihnen ggf. bei den zuständigen Stellen nachgefragt werden Stefan Erbe September 2014 Folie 2
2. Bildungskredite (exemplarisch) DKB Studenten-Bildungsfonds Mit monatlichen Auszahlungsraten von bis zu 650 erhalten deutsche Studierende die zu Beginn des Studiums das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine Förderung ohne Nachweis von bankenüblichen Sicherheiten. KfW-Studienkredit der KfW Bankengruppe - akademische Weiterbildung ab 2013 nun auch förderfähig - Kredit auch für Studiengänge in Teilzeit flexibel möglich - Erhöhung der Altersgrenzen (max. 44 Jahre) Mikrofinanzkredite - Finanzierung von Studiengebühren oder Vorfinanzierung von Weiterbildungsförderungen - Freiberufler/Gewerbetreibende als direkte Kreditnehmer, Angestellte über Arbeitgeber als Kreditnehmer - schnelle und unbürokratische Bearbeitung mit persönlicher Betreuung - flexible Rückzahlung möglich; maximale Laufzeit 3 Jahre - keine Altersbeschränkung, soziale Besicherung www.mikrofinanz-sachsen.de Stefan Erbe September 2014 Folie 3
3. Bildungsfonds Bankenunabhängige Finanzierung Bei fast allen Bildungsfonds wird die Rückzahlung prozentual an die nach dem Studium erzielten Einnahmen geknüpft, deshalb steht der tatsächliche Rückzahlungsbetrag erst im Nachhinein fest Bei dauerhafter Arbeitslosigkeit muss nichts zurückgezahlt werden Aufbaustudien und weiterführende Masterstudiengänge ohne Altersbeschränkung werden gefördert (Bachelorstudiengänge im Ausnahmefall). Dabei werden keine Sicherheiten benötigt Voraussetzungen: - Einschreibung an einer staatlich anerkannten Universität - Bestehen eines mehrstufigen Online-Bewerbungsverfahrens www.bildungsfonds.de Stefan Erbe September 2014 Folie 4
4. Aufstiegsstipendium Seit 1991 unterstützt die Bundesregierung junge, besonders begabte Menschen mit Berufsausbildung durch Weiterbildungsstipendien im Rahmen des Programms "Begabtenförderung berufliche Bildung (Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung) Berufsabsolventinnen und Berufsabsolventen, die in der Ausbildung und danach in einer mindestens zweijährigen Berufstätigkeit besondere Leistungen gezeigt haben, können sich für ein Aufstiegsstipendium bewerben (Abschlussnote 1,9 oder besser, 2 Jahre Berufserfahrung, Altersgrenze gibt es nicht). Diese Möglichkeit steht Studenten für ein Erststudium offen. Interessant für duale Ausbildungsberufe und Gesundheitsfachberufe wendet sich explizit auch an Studierende ohne Abitur 670 / Monat bei Vollzeit oder 2.000 im Jahr bei Teilzeit (plus 80 Büchergeld), muss nicht zurück gezahlt werden www..sbb-stipendien.de www.aufstiegsstipendium.de www.weiterbildungsstipendium.de Stefan Erbe September 2014 Folie 5
5. Deutschlandstipendium Das Deutschlandstipendium fördert seit dem Sommersemester 2011 mit 300 Euro monatlich Studierende sowie Studienanfängerinnen und Studienanfänger, deren Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt. Stefan Erbe September 2014 Folie 6
6. Steuerliche Absetzbarkeit Als eines der wichtigsten Instrumente ist die steuerliche Geltendmachung der Weiterbildungskosten im Rahmen der Lohn- oder Einkommenssteuererklärung zu nennen! Berufsbegleitendes Studium als Sonderausgaben von der Steuer absetzen Wer ein Erststudium bzw. eine Ausbildung absolviert, kann seit Beginn des Jahres 2012 die Kosten bis zu einer Höhe von 6.000 Euro als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Allerdings gilt dies nur, wenn das Erststudium / die Ausbildung nicht betrieblich veranlasst ist bzw. nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses absolviert wird. Berufsbegleitendes Studium als Werbungskosten von der Steuer absetzen Ist einem berufsbegleitenden Studium eine abgeschlossene erstmalige Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Erststudium vorausgegangen (weitere Berufsausbildung), handelt es sich dagegen um Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Steuerlich geltend gemacht werden können dabei nicht nur die Studiengebühren (in voller Höhe), sondern auch Ausgaben für Bücher, Fahrtkosten zum Studienort, eventuell Übernachtungskosten. Selbstständige können die Kosten als Betriebsausgaben in der Steuererklärung angeben Stefan Erbe September 2014 Folie 7
7. Förderung durch Bundesagentur für Arbeit Die Bundesagentur für Arbeit bietet für unterschiedliche Personengruppen diverse Förderprogramme an, so etwa die Förderung der Weiterbildung von Arbeitnehmern, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder die Förderung der Weiterbildung für Arbeitnehmer ab 45 Jahren Die Agenturen können eigene Förderschwerpunkte festlegen, so dass die Förderung einer Maßnahme bei der einen Agentur nicht bedeutet, dass die gleiche Maßnahme auch in anderen Kommunen gefördert wird. Arbeitslosen kann die Bundesagentur für Arbeit auch einen Bildungsgutschein ausstellen, sofern die persönlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen http://www.arbeitsagentur.de Stefan Erbe September 2014 Folie 8
8. Weiterbildungsprämie Unter der Überschrift 'Konzeption zum Lernen im Lebenslauf' hat die Bundesregierung im April 2008 zahlreiche Initiativen beschlossen, die das Lebenslange Lernen erleichtern sollen. Dazu zählen auch finanzielle Maßnahmen, welche die Bereitschaft zur Weiterbildung fördern. Angestellte und Selbständige, die mind. 15 Std. pro Woche arbeiten, können Bildungsprämie beantragen (Staat zahlt 50% zu allen Weiterbildungen, max. aber 500 ) Seit Dezember 2008 können Prämiengutscheine im Rahmen der Weiterbildungsprämie bundesweit bei zugelassenen Beratungsstellen beantragt werden. http://www.bildungspraemie.info/ Stefan Erbe September 2014 Folie 9
9. Förderung durch Arbeitgeber Nicht wenige Unternehmen bzw. Einrichtungen des öffentlichen Dienstes übernehmen für ihre Beschäftigten ganz oder teilweise die Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen, auch für ein Fernstudium. Deutsche Unternehmen haben 2013 ca. 2,5 Mrd. in akademische Bildung und Weiterbildung investiert (fast jedes zweite Unternehmen) Fragen Sie Ihre Vorgesetzten bzw. Ihre Personalabteilung nach dieser Möglichkeit. Stefan Erbe September 2014 Folie 10
10. Bildungsurlaub Außer in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen bestehen gesetzliche Regelungen, die Arbeitnehmern die Möglichkeit bieten, sich für eine gewisse Zeit von ihrer Arbeitsstelle für eine Weiterbildung freistellen zu lassen, um sich weiterzubilden. Die Kosten teilen sich Arbeitnehmer (Seminargebühren) und Arbeitgeber (Lohnfortzahlung) Anders als bei vielen anderen Förderinstrumenten können Arbeitnehmer beim Bildungsurlaub (mit Einschränkungen) selbst die inhaltlichen Schwerpunkte ihrer Weiterbildung festlegen. Gern unterstützen wir Sie, und beantragen die Anerkennung Ihres Studiengangs in Ihrem Bundesland. http://www.bildungsurlaub.de Stefan Erbe September 2014 Folie 11
11. Förderung durch freie Stiftungen und ähnliche Institutionen / Stipendien In bestimmten Fällen beteiligen sich manche Stiftungen an den Kosten einer beruflichen Qualifizierungsmaßnahme (Voraussetzung oftmals Nachweis von überdurchschnittlichen Leistungen oder besonderer Begabungen) ca. 3% der Studenten in Deutschland erhalten ein Stipendium Die meisten Stipendien sind altersbegrenzt (Förderhöchstgrenze liegt oft bei 30 Jahren) Die Fülle der in Deutschland existierenden Stiftungen lässt es nicht zu, gezielte Auskünfte über die Fördermöglichkeiten bestimmter Institutionen zu geben. Bitte informieren Sie sich daher selbst bei den in Frage kommenden Stiftungen: Stiftungs-Datenbank des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen Datenbank des Maecenata Stiftung Zivilgesellschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) www.sbb-stipendien.de www.stipendiumplus.de www.stipendienlotse.de www.foerderdatenbank.de www.deutsche-bildung.de/studienfoerderung.html www.elternkompass.info Stefan Erbe September 2014 Folie 12
12. Staatliche Förderung durch BAföG / Meister-BAföG Kann gewährt werden, wenn Studium nicht aus eigenen Mittel, oder aus Mitteln der Eltern oder Lebenspartner, finanziert werden kann. Grundsätzlich wird BAföG nur bis zum 30. Lebensjahr bezahlt (für Erststudium). Höchstgrenze bei Masterstudium ist 35 Jahre. Das Überschreiten der Altersgrenze ist in begründeten Ausnahmefällen (z.b. bei Studium ohne Abitur) explizit möglich. der Höchstsatz liegt derzeit bei 670 Euro (+113 Euro, wenn eigenes Kind unter 10 Jahren im Haushalt lebt) Beantragung beim Studentenwerk Dresden Meister-BAföG mit normalem BAföG verwandt, für Personen mit abgeschlossener Ausbildung (angehende Handwerks- oder Industriemeister). Weiterbildung muss dem beruflichen Aufstieg dienen und mindestens 400 Stunden umfassen. Es werden Gebühren bis zu 10.266 gefördert. Der Staat übernimmt 30,5 % der Kosten. Der Rest wird über ein zinsgünstiges Darlehn finanziert. Nach Bestehen der Abschlussprüfung werden 25 Prozent des Restdarlehns erlassen. www.das-neue-bafoeg.de www.bmbf.de http://www.studentenwerk-dresden.de/finanzierung/ http://www.meister-bafoeg.info Stefan Erbe September 2014 Folie 13
13. Förderung über Programme der Bundesländer (1) Stefan Erbe September 2014 Folie 14
13. Förderung über Programme der Bundesländer (2) Sachsen: ESF / SAB Fördermöglichkeiten der beruflichen Weiterbildung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Neuer Förderzeitraum ab Oktober 2014 Die Bedingungen können eingesehen werden auf der Webseite der SAB http://www.sab.sachsen.de/de/ Bereich Arbeit und Bildung Informationen zur Förderung SMWA-Richtline Referat 24 (veröffentlicht am 28.08.14) Stefan Erbe September 2014 Folie 15
13. Förderung über Programme der Bundesländer (3) Weiterbildungsscheck, individuell Weiterbildungsscheck, betrieblich Antragsteller = Unternehmen Antragsteller = Privatperson Firmensitz / Niederlassung Sachsen Weiterbildung durch externen Dienstleister Die Zuwendungsempfänger gehören mindestens einer der folgenden Zielgruppen an: Beschäftigte Auszubildende und Berufsfachschüler (ab vollendetem 18. Lebensjahr) andere Personengruppen, die (wieder) in das Erwerbsleben eintreten wollen, wie beispielsweise arbeitslose Nichtleistungsempfänger Die Zuwendungsempfänger haben ihren Hauptwohnsitz, Auszubildende ihre Ausbildungsstätte und ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen. Förderung der Weiterbildungskosten Mindestfördersumme 200 Förderquote ca. 70 % (bei Firmen bis 500 MA) Förderquote ca. 40 % (bei Firmen > 500 MA) Erstattungsprinzip keine Förderung von Unternehmen des öffentlichen Rechts Förderung der Weiterbildungskosten Mindestkosten a) 650 b) 1000 Förderquote bis zu 80 % Erstattungsprinzip keine Förderung von MA aus Unternehmen des öffentlichen Rechts Stefan Erbe September 2014 Folie 16
Es gibt viele Möglichkeiten. Wir finden für Sie die Richtige! Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung!