Entwicklungen in der Agrarpolitik

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Transkript:

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Bundesamt für Landwirtschaft BLW Entwicklungen in der Agrarpolitik Christoph Böbner Vizedirektor, Bundesamt für Landwirtschaft Näfels, GL Donnerstag, 4. September 2008

Inhalt Agrarpolitik 2011, 2. Verordnungspaket Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems FHAL WTO 2

Zweites Verordnungspaket Parlamentsbeschlüsse Zahlungsrahmen Landwirtschaftliche Zahlungsrahmen 2008-2011 Produktion und Absatz Direktzahlungen Total in Mio. CHF Grundlagenverbesserungen Botschaft BR 719 1 529 11 251 13 499 * NFA-Anpassung im Rahmen des Budgets 2008 Bundesbeschluss 5. Juni 07 719 1 886 11 044 13 649 18. Dez. 07* 739 1 885 11 028 13 652 3

Zweites Verordnungspaket Direktzahlungen (1) 100 % 75 % 50 % + 10 + 10 + 10 25 % 0 % alt neu 30ha 45GVE 40ha 55GVE 60ha 90ha 90GVE 135GVE 70ha 100ha 100GVE 145GVE 130ha 190GVE 4

Zweites Verordnungspaket Direktzahlungen (2) Einkommen und Vermögen: Erhöhung der Abzüge Massgebendes Einkommen: Erhöhung Abzug Verheiratete um 10 000.- auf 50 000.- Massgebendes Vermögen: Erhöhung Abzug pro SAK um 30 000.- auf 270 000.- Erhöhung Abzug Verheiratete um 40 000.- auf 340 000.- Begrenzung pro Standardarbeitskraft (SAK) Erhöhung um 5 000.- auf 70 000.- 5

Zweites Verordnungspaket Direktzahlungen (3) Direktzahlungsverordnung Anpassung der Beitragsansätze ab 2009 Flächenbeiträge (Fr. / ha) Allg. Flächenbeitrag 1 040.- (1 080.-) Zusatzbeitrag oaf 620.- (450.-) Ökobrachen (Fr./ha Buntbrache 2 800.- (3 000.-) Rotationsbrache 2 300.- (2 500.-) Ackerschonstreifen 1 300.- (1 500.-) Saum auf Ackerland 2 300.- (2 500.-) 6

Zweites Verordnungspaket Direktzahlungen (4) Direktzahlungsverordnung Anpassung der Beitragsansätze ab 2009 RGVE-Beiträge (Fr./GVE) Rindvieh 690.- (860.-) Fleischschafe 520.- (400.-) Milchabzugs-RGVE 450.- (200.-) Durchschnittsbestand nach TVD für Tiere der Rindergattung (=> Änderung Tierkategorien Rindvieh / Alter, Abkalbung) kein einheitlicher Beitrag Milchabzug beibehalten (je 4 400 kg vermarkteter Milch eine RGVE) Die Mais- und Futterrübenfläche wird zur Hälfte für die RGVE-Beiträge angerechnet 7

Zweites Verordnungspaket Direktzahlungen (5) Direktzahlungsverordnung Anpassung der Beitragsansätze ab 2009 TEP-Beiträge (Fr./GVE) Hügelzone 300.- (260.-) Bergzone 1 480.- (440.-) Bergzone 2 730.- (690.-) Bergzone 3 970.- (930.-) Bergzone 4 1 230.- (1 190.-) Aufhebung der Limite von 20 GVE/Betrieb neu an Förderlimite gebunden: z.b.: 1.4 GVE in BZ I Besitzstandswahrung bis 2011 8

Zweites Verordnungspaket Verordnung über das bäuerliche Bodenrecht SAK-Berechnung mit den Strukturverbesserungen harmonisieren Pauschale SAK-Faktoren für: Gewächshäuser mit festen Fundamenten: 1.20 SAK / ha (0.30 Spezialkulturen + 0.90 Zuschlag) Hochtunnel oder Treibbeet: 0.75 SAK / ha (0.30 Spezialkulturen + 0.45 Zuschlag) Faktoren gelten sinngemäss auch für Kulturen des produzierenden Gartenbaus Änderung führt zu einem einfachen und transparenten Vollzug 9

Zweites Verordnungspaket Pachtzinsverordnung Der Satz für die Verzinsung des Ertragswerts wird um 0,5 % gesenkt; Umsetzung der Aufhebung von Art. 40 Abs. 2 LPG: Der Satz für die Ver-zinsung des Ertragswerts eines Gewerbes wird nicht mehr um einen Viertel vermindert; Wegen den beiden obigen Änderungen erhöht sich der höchstzulässige Pachtzins für Gewerbe von 3 auf 3,5 %. 10

WDZ Ausgangslage Stabiles System der Direktzahlungen seit 1999 Zunehmende Kritik an den Direktzahlungen Kritik an Marktstützung war eigentlich Kritik an Agrarstützung Keine Änderungen am System mit AP 2011 Stärken effektiv in Bezug auf MF-Leistungen weitgehend produktionsneutral, wenig handelsverzerrend Stabilität und Kontinuität gewährleistet Bremsen den Strukturwandel kostengünstig im Vollzug (Transaktionskosten: 2.5%) Schwächen mehrere Ziele mit gleichen Massnahmen (Tinbergen-Regel verletzt) einzelne Beiträge z.t. wenig genau auf Ziele ausgerichtet (v.a. allg. DZ) hohe Abhängigkeit der Betriebe bremsen den Strukturwandel hohe Kosten (6.7% der Bundesausgaben; Rechung 2007) 11

WDZ Motion WAK-S Der Bundesrat wird beauftragt, bis spätestens im Jahre 2009 einen Bericht über die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems vorzulegen. Dabei sind insbesondere folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen: Entwicklung bei anderen Direktzahlungssystemen (EU) und bei den internationalen Rahmenbedingungen (WTO, FHAL) Angemessenheit der Abgeltung von nicht marktfähigen Leistungen, die von der Landwirtschaft verlangt werden Möglichst zielgenauer Einsatz der Mittel im Hinblick auf die zu erzielende Wirkung (z.b. Produktivität, Ökologie, Tierwohl, dezentrale Besiedlung, Einkommenssicherung) Anreizmöglichkeiten für die Betriebe, eine höhere Wirkung über den Standard hinaus zu erzielen (z.b. Biodiversität) Bezugskriterien (Betrieb, Fläche, Tiereinheiten, Arbeit) Kostengünstiger und glaubwürdiger Vollzug 12

WDZ Übersicht MF-Leistungen und Ziele Leistung/Ziel Versorgungssicherheit Indikator Kalorienproduktion halten Fruchtbarer Kulturboden erhalten Produktion spez. Kulturen Lebensgrundlagen Boden/Wasser/Luft z.b. Ammoniakausstoss Biodiversität z.b. Rote Liste-Arten Kulturlandschaft Dezentrale Besiedlung - Tierwohl Tierumwelt Offenhaltung der Landschaft Vielfalt von Elementen Einkommenssicherung Langfristige Erbringung d. Leistung Verhinderung sozialer Notlagen 13

WDZ Grundprinzipien 1. Die Direktzahlungen werden bezüglich Zielerreichung wirksam und effizient eingesetzt. 2. Positive Externalitäten der landwirtschaftlichen Produktion werden mit finanziellen Anreizen gefördert; die Vermeidung von negativen Externalitäten ist keine Leistung, die permanent mit finanziellen Mitteln unterstützt werden kann; 3. Die Agrarpolitik ist grundsätzlich eine Bundespolitik. Leistungen, für die eine regional unterschiedliche Zielbeschreibung definiert wird, werden mit regional differenzierten (regionalisierten) Massnahmen gefördert; 4. Für unterschiedliche Preis- und Kostenszenarien sollen die Ziele im Grundsatz mit dem gleichen DZ-System erreicht werden können, wobei je nach Preisniveau die einzelnen Instrumente mit mehr oder weniger Mitteln bestückt werden; 5. Die Höhe der Direktzahlungen wird so bemessen, dass die definierten Leistungen durch die Landwirtschaft langfristig erbracht werden können. 6. Die Direktzahlungen werden gut mit anderen Politikbereichen abgestimmt. 14

WDZ Erarbeitung Bericht Erarbeitung Bericht durch BLW: Sommer/Herbst 2008 Begleitung der Arbeiten durch: Weitere Ämter der Bundesverwaltung (ARE, BAFU, BFE, BFS, BJ, BSV, BVET, BWL, EFV, SECO) Beratende Kommission Landwirtschaft (BEKO) Wissenschaftlicher Beirat Begleitgruppe Verabschiedung durch den BR: Frühjahr 2009 Behandlung durch WAK-S/N: Sommer/Herbst 2009 Botschaft Weiterentwicklung Agrarpolitik: 2010 15

Agrarpolitik Umsetzung und Weiterentwicklung Bisherige Reformen (AP2002 - AP2011) Ausrichtung auf den Markt Trennung Preis- und Einkommenspolitik Produktionsunabhängige Direktzahlungen Mehr Ökologie Produktivitätssteigerungen grosse Fortschritte bei Ökologie und Tierwohl Produzentenpreise Konsumentenpreise stagnierende Einkommen in der Landwirtschaft 16

Agrarpolitik Umsetzung und Weiterentwicklung Herausforderungen für die Zukunft Abbau Grenzschutz Weiterentwicklung Direktzahlungssystem Schaffung langfristiger Zukunftsperspektiven für Landwirtschaft und Nahrungsmittelindustrie 17

Gegenseitige Marktöffnung CH-EU: breiter Ansatz Umfassender Freihandel im Agrar- und Lebensmittelbereich (FHAL) bedeutet, dass: alle Stufen der ernährungswirtschaftlichen Produktionskette einbezogen, und tarifäre wie nicht-tarifäre Handelshemmnisse abgeschafft werden. 18

Chancen FHAL Zukunftsperspektive für Landwirtschaft Exportchancen für hochwertige Produkte Qualität, Nachhaltigkeit und Sicherheit der Produkte gewinnen in offenem Markt an Bedeutung EU-Binnenmarkt: 490 Millionen KonsumentInnen mit ähnlichen Präferenzen und Werten Erfolgreiche Beispiele: Käsefreihandel, Entwicklung der österreichischen Landwirtschaft nach dem EU-Beitritt Kostensenkungspotential Produktionsmittel Futtermittel Autonome interne Agrarpolitik Mutifunktionale Landwirtschaft kann weiterhin mit Direktzahlungen entschädigt werden Keine Übernahme der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU 19

Chancen FHAL Zukunftsperspektive für ganze Lebensmittelkette Verarbeitungsindustrie kann wachsen und garantiert weiterhin Verarbeitung von CH Rohstoffen Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit auf allen Stufen (Kostensenkung, Produktivitätssteigerung) Gemeinsam kann die Schweizer Produktion, Verarbeitung und der Handel die Stärken des Labels Schweiz ausspielen 20

Herausforderungen FHAL Sektoreinkommen der Landwirtschaft Öffnung führt zu verstärktem Import- und Preisdruck Rückgang des Sektoreinkommens abhängig von: Fähigkeit der Schweizer Landwirtschaft Exportchancen und Kostensenkungspotential zu nutzen Allgemeine Preis- und Kostenentwicklung Verhandlungsergebnis (Übergangsfristen, Ausnahmeregelungen bei Produktdeklarationen) Begleitmassnahmen notwendig 21

Planung und Koordination agrarpolitischer Prozesse 2008 2009 2010 2011 2012 2013 I II III IV I II III IV I II III IV I II III IV I II III IV I II III IV FHAL Verhandlungen Botschaft Parl. Beratung Inkrafttreten Referendum Inkrafttreten Begleitmassnahmen und AG; Bericht zh. EVD VNL Botschaft Parl. Beratung Finanzierung VNL Bot. Parl. Inkrafttreten Inkrafttreten Inkrafttreten WDZ Bericht erarbeiten WAK-S/N VNL Botschaft Parl. Beratung Inkrafttreten WTO (falls 08 Einigung) Listen bereinigen Botschaft Parl. Beratung Inkrafttreten Zahlungsrahmen: ZR 2008-11 Inkrafttreten Verläng. ZR Voranschl. Parl. Inkrafttreten ZR 2013-16/17 Bot. Parl. Beratung Inkrafttreten 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Wahlen 2011 Legende: Verhandlung Parlament Bundesratsbeschluss Vorarbeiten Verwaltung Referendum und Volksabstimmung Parlamentsbeschluss Vernehmlassung Umsetzung Volksabstimmung Botschaft Inkrafttreten 22