SAK neue Faktoren und Berücksichtigung landwirtschaftsnaher Tätigkeiten
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- Susanne Michel
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1 Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW SAK neue Faktoren und Berücksichtigung landwirtschaftsnaher Tätigkeiten COO
2 Inhalt Einleitung Anpassung der SAK-Faktoren Berücksichtigung landwirtschaftsnaher Tätigkeiten Neue Limite und in Kraft treten Fazit 2
3 Eine Herausforderung 120' '000 Arbeitskräfte 80'000 60'000 40'000 20'000 SAK der DZberechtigten Betriebe Jahresarbeitseinheiten gemäss BFS
4 Bericht des Bundesrats zu SAK vom 20. Juni 2014 Bericht infolge verschiedener Vorstösse zum Thema SAK, u.a. Motion Leo Müller Ergebnis Bericht: im ersten Schritt sollen Definition der SAK präzisiert werden SAK Faktoren angepasst werden unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung und Änderung der angenommenen Jahresarbeitszeit landwirtschaftsnahe Tätigkeiten im SAK-System berücksichtigt werden im zweiten Schritt soll Wirtschaftlichkeitsprüfung (stärkeres) Gewicht erhalten speziell im Bodenrecht (Gewerbedefinition) 4
5 Gegenstand Ausführungen beziehen sich auf Das Agrarpaket (Verordnungspaket) Herbst 2015 im Bereich der SAK Stand BR-Beschluss vom Regelungen im Bereich SAK betreffen folgende Verordnungen: LBV VBB IBLV SVV SBMV DZV 5
6 Von SAK betroffene Verordnungen und was sie regeln LBV Definition SAK, enthält «Basisfaktoren» SAK, gültig zur Berechnung der SAK der Betriebe relevant für Direktzahlungen für Investitionshilfen fürs bäuerliche Bodenrecht (Gewerbedefinition) VBB definiert SAK-Faktoren, die im Bereich des Bodenrechts zusätzlich gelten SVV definiert SAK Limite für die Möglichkeit der Einreichung von Finanzhilfegesuchen für Investitionshilfen (IK und Beiträge) IBLV definiert Analog zur VBB, SAK-Faktoren, die im Bereich der Investitionshilfen zusätzlich zu LBV-Faktoren gelten DZV definiert SAK Limite für den Erhalt von DZ; Begrenzungen der DZ pro SAK 6
7 Präzisierung der SAK in LBV Art. 3 Heute: «Die Standardarbeitskraft (SAK) ist eine Einheit für die Erfassung des gesamtbetrieblichen Arbeitszeitbedarfs mit Hilfe standardisierter Faktoren.» Neu (Wortlaut gemäss BR-Beschluss): «Die Standardarbeitskraft (SAK) ist eine Einheit zur Bemessung der Betriebsgrösse, berechnet anhand von standardisierten Faktoren, die auf arbeitswirtschaftlichen Grundlagen basieren.» 7
8 SAK als Betriebsgrössenmass Standardarbeitskraft als standardisiertes Mass für die Betriebsgrösse; Basis ist nicht der betriebsspezifische Arbeitszeitbedarf Betriebsgrösse wird v.a. über Flächen und Tierbesatz ermittelt und den dafür durchschnittlich nötigen Arbeitszeitaufwand SAK eines Betriebes weichen in vielen Fällen vom tatsächlichen Arbeitszeitbedarf ab ==> SAK zeigt Grösse (des Betriebes) an und nicht Arbeitszeitbedarf (auf Betrieb) 8
9 Senkung Jahresarbeitszeit und technische Entwicklung ANPASSUNG DER SAK- FAKTOREN 9
10 Anpassung SAK-Faktoren - grundsätzliches Die Berücksichtigung technischer Entwicklung und die Herabsetzung der angenommenen Jahresarbeitszeit von Stunden auf Stunden führt zu neuen Faktoren 10
11 SAK-Ableitung am Beispiel Milchvieh Mischbetrieb CH - Durchschnitt Arbeitszeitbedarf je Kuh und Jahr [AKh] % Anbindestall 3 % Laufstall 82 % Anbindestall 18 % Laufstall 68 % Anbindestall 32 % Laufstall Betriebsführung/Sonderarbeiten Misten/Einstreuen Füttern Melken 60 % Anbindestall 40 % Laufstall 48 % Anbindestall 52 % Laufstall Jahr Bisher: 1 GVE = SAK = AKh Neuer SAK-Faktor: 1 GVE = SAK = AKh Prof. Dr. habil. Matthias Schick Forschungsanstalt Agroscope - Tänikon INH 11
12 Ursprüngliche Änderungsabsicht des Bundesrates (AP 14-17) Erhebliche Senkung der SAK-Faktoren Berücksichtigung des technischen Fortschrittes 12
13 Änderung Abgeschwächte Senkung der SAK-Faktoren SAK/Einheit Landwirtschaftliche Nutzfläche ohne Spezialkulturen Milchkühe, Milchschafe und Milchziegen Zuchtschweine andere Nutztiere für Steillagen im Berggebiet und in der Hügelzone (mehr als 35 % Neigung) Heute Mit techn. Fortschritt 2600h 13
14 Neue Faktoren: technische Entwicklung und neue Jahresarbeitszeit [in Art. 3 LBV] Direktzahlungsrelevant und Basis für BGBB und SVV momentane SAK-Faktoren SAK-Faktoren ab 2016 Landwirtschaftliche Nutzfläche LN ohne Spezialkulturen SAK/ha Spezialkulturen ohne Rebflächen in Steil- und Terassenlagen SAK/ha Rebflächen in Steil- und Terasseenlagen SAK/ha Nutztiere Milchkühe SAK/GVE Mastschweine SAK/GVE Zuchtsauen SAK/GVE andere Nutztiere SAK/GVE Zuschläge gem. LBV Hanglage Berg (18-35%) SAK/ha Steillage Berg (>35%) SAK/ha Biolandbau auf LN plus 20% plus 20% Hochstamm Feldobst SAK/Baum
15 Neue Faktoren: technische Entwicklung und neue Jahresarbeitszeit [in Art. 2a VBB] Relevant im Bodenrecht und gleiche Regelung für Strukturverbesserungen (IBLV) momentane SAK-Faktoren SAK-Faktoren ab 2016 Milchkühe auf Sömmerungsbetrieb SAK/Normal stoss andere Nutztiere auf SAK/Normal Sömmerungsbetrieb stoss Kartoffeln SAK/ha Beeren, Heil- und Gewürzpflanzen SAK/ha Rebbau mit eigener Kelterei SAK/ha Gewächshaus mit festen Fundamenten SAK/ha Hochtunnel oder Treibbeet SAK/ha Pilzproduktion in Hochtunnel oder Gebäuden SAK/Are Champignonproduktion in Gebäuden SAK/Are Brüsselerproduktion in Gebäuden SAK/Are Sprossenproduktion in Gebäuden SAK/Are produzierender Gartenbau: Gewächshaus mit festen Fundamenten oder Hochtunnel für SAK/ha Pflanzen in Behältern Christbaumkulturen SAK/ha betriebseigener Wald SAK/ha
16 Neuerung im SAK-System SAK FÜR LANDWIRTSCHAFTSNAHE TÄTIGKEITEN 16
17 Berücksichtigung landwirtschaftsnaher Tätigkeiten [VBB] Nur für Bodenrecht und Strukturverbesserungen relevant Vier Stichworte zu SAK für landwirtschaftsnahe Tätigkeiten: an Rohleistung gebunden Bedingung: SAK aus Kernlandwirtschaft ist begrenzt anrechenbar Tätigkeiten nur in bewilligten Anlagen 17
18 Was sind landwirtschaftsnahe Tätigkeiten laut Gesetz? Weisungen und Erläuterungen zu Art. 12b LBV Landwirtschaftsnahe Tätigkeiten a. Dienstleistungen mit direktem Bezug zur landwirtschaftlichen Produktion: z.b. Aufbereitung, Lagerung und Verkauf von nicht überwiegend betriebsfremden Agrarprodukten aus der Region [ ] neu: Seidenraupenproduktion b. Umweltdienstleistungen: z.b. Biomasseverwertung (Bioenergie, Biogasanlagen, Kleinwärmeverbunde), Kompostierung, Waldpflege und -bewirtschaftung c. Tourismus-, Gastronomie- und Freizeitdienstleistungen: z.b. Ferien auf dem Bauernhof, Schlafen im Stroh, Bed&Breakfast neu: Dienstleistungen im Bereich Pferdehaltung d. Dienstleistungen im Sozial- und Bildungsbereich: z.b. Schule, Kindergarten oder Altenbetreuung auf dem Bauernhof 18
19 SAK für landwirtschaftsnahe Tätigkeiten an Rohleistung gebunden Herausforderung: SAK-Zuschlag ist an eine Einheit zu binden, die bei allen landwirtschaftsnahen Tätigkeiten anfällt Fläche, Tierzahl, Bettenzahl etc.: ungeeignet Umsatz / Rohleistung: geeignet Pro CHF Rohleistung aus landwirtschaftsnaher Tätigkeit sollen 0,05 SAK gewährt werden. [Rohleistung muss in Finanzbuchhaltung ausgewiesen sein] Die bisherige Regelung, nach der der Arbeitsaufwand für Lagerung, Verarbeitung und Verkauf von selbstproduzierten Waren nach effektivem Aufwand angerechnet werden konnten, entfällt (Art. 2a Abs. 4 VBB) bzw. wird mit der SAK- Regelung für landwirtschaftsnahe Tätigkeiten harmonisiert. 19
20 SAK für landwirtschaftsnahe Tätigkeiten SAK aus Kernlandwirtschaft Eine Bedingung für die Gewährung von SAK für landwirtschaftsnahe Tätigkeiten ist eine Betriebsgrösse von mindestens 0,8 SAK aus kernlandwirtschaftlichen Tätigkeiten. Aufbereitung, Lagerung und Verkauf selbstproduzierter landwirtschaftlicher Erzeugnisse auf dem Produktionsbetrieb in bewilligten Anlagen sind Kernlandwirtschaft (Art. 3 Abs. 1 Bst. b LwG und Art. 2a Abs. 4 VBB) Wer durch die Anpassung der SAK-Faktoren die Möglichkeit der Gesuchsprüfung IK oder den Gewerbestatus verlieren würde, kann mit SAK aus landwirtschaftsnahen Tätigkeiten kompensieren. Förderung der Diversifizierung und Diversität ohne die Kernlandwirtschaft zu benachteiligen. 20
21 SAK für landwirtschaftsnahe Tätigkeiten begrenzt anrechenbar + in bewilligten Anlagen Es werden maximal 0,4 SAK für landwirtschaftsnahe Tätigkeiten gewährt. Überlegungen / Begründung: Der überwiegend landwirtschaftliche Charakter des Betriebes [bzw. gemischten Gewerbes] muss erhalten bleiben (Artikel 7 Absatz 5 BGBB) Es werden nur für solche Tätigkeiten SAK gewährt, die in bewilligten Anlagen ausgeführt werden. Überlegungen / Begründung: Vereinbarungen mit der Raumplanung sind zu respektieren. 21
22 Beispiel der SAK - Berechnung Betriebsdaten: 8.0 ha LN 0.6 ha Spezialkulturen 10 GVE Mutterkühe Biobetrieb 50 Hochstammbäume Fr Rohleistung Verarbeitung eigener Produkte und Verkauf auf Hof Fr Rohleistung aus Agrotourismus und Gästebewirtung SAK 1.15 Total: 1.14 SAK Gewerbe Anerkennung DZ landwirtschaftsnahe Tätigkeit Kernlandwirtschaft nach Art. 3 Abs. 1 LwG 0.25 SAK aus Agrotourismus und Gästebewirtung 0.10 SAK Verarbeitung SAK nach Art. 3 LBV 22
23 Neue Limite DZ: momentan = 0.25; neu = 0.2 SVV: momentan = verschiedene zonen- und projektabhängige SAK Limite zwischen 1.0 und 1.75 neu = einheitlich 1.0 SAK SBMV: neu = einheitlich 1.0 (d.h. auch bei Umschuldungen) 23
24 In Kraft treten - Gültigkeit der neuen Faktoren vorgesehene Termine für die Gültigkeit der neuen Faktoren SVV, IBLV, DZV und LBV: für die Bereiche SVV, IBLV, DZV VBB und LBV für den Bereich VBB zum So können Hofübergaben per nach geltendem Recht erfolgen 24
25 Fazit Das SAK-System bleibt wesentliche Grundlage der Förderung landwirtschaftlicher Betriebe Faktoren sind an wissenschaftliche Grundlagen angepasst Berücksichtigung landwirtschaftsnaher Tätigkeiten um der Diversität wirtschaftlicher Aktivitäten landwirtschaftlicher Betriebe Rechnung zu tragen Anpassung der SAK-Limite Im Bereich DZ keine Strukturpolitik Im Bereich SVV Reduktion der Anforderung der Betriebsgrösse (weil gross nicht [immer] gleich effizient / wirtschaftlich bedeutet) => In Zukunft (vertiefte) Wirtschaftlichkeitsprüfung bzw. deren stärkere Gewichtung 25
26 Danke und e Guete Ihr Schweizer Landwirtschaftsprodukt 26
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