Bäuerliches Erbrecht

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1 Stiftung Schweizerisches Notariat Weiterbildungsseminar 27. August 2013, Zürich Bäuerliches Erbrecht

2 Einleitung: Bauer oder Anwalt? "Landwirte führen ein überaus gesundes Leben, und es ist der am wenigsten schädliche oder eher der zuträglichste aller Berufe ist es doch sicherlich lobenswerter, den Acker zu bestellen, um den Menschen Nahrung zu geben, als Vertrauter oder manchmal Komplize ihrer Laster zu sein, was dem Beruf des Anwalts entspricht." Mary Shelley, Frankenstein oder Der moderne Prometheus, Die Urfassung. DTV, München 2009, S. 61 f. Folie 2

3 Programm I. Landwirtschaftliche Kleinbetriebe im Erbrecht II. Erhöhung Anrechnungswert III. Aktuelles zum Gewinnanspruchsrecht BGBB IV. Revision BGBB vom 22. März 2013 Folie 3

4 I. Landwirtschaftliche Kleinbetriebe im Erbrecht (Ausgleichung/Herabsetzung) Folie 4

5 I. landw. Kleinbetriebe II. Erhöhung Anrechnungswert III. Gewinnanspruch - IV. Revision BGBB Viele Betriebe sind keine Gewerbe (mehr) Gründe: Erhöhung SAK-Grenze 2008 (Art. 7 BGBB) Senkung SAK-Berechnungsfaktoren => AP Betriebsumstellungen: - Zunahme Nebenerwerb / Extensivierung - Weg von der Milchproduktion - Mutterkühe / Jungvieh Folie 5

6 I. landw. Kleinbetriebe II. Erhöhung Anrechnungswert III. Gewinnanspruch - IV. Revision BGBB Ein Fall aus der Praxis 2008 lebzeitige Hofübergabe: Betrieb im Hügelgebiet 10 ha Eigentum, 2 ha Pacht, 15 Milchkühe Gewerbeeigenschaft? nicht bekannt Übergabe zum Ertragswert Ausgleichungsdispens 2011 Erbfall: Miterben klagen auf Herabsetzung, da Gewerbe ( ZGB) => Verkehrswert Prozessaussichten? Folie 6

7 I. landw. Kleinbetriebe II. Erhöhung Anrechnungswert III. Gewinnanspruch - IV. Revision BGBB Lebzeitige Hofübergabe: gemischte Schenkung? Gemischte Schenkung: =>Ausgleichung / Herabsetzung Objektiv: kein Gewerbe: Übergabe < Verkehrswert Subjektiv: Kenntnis Wertdifferenz / Erkennbarkeit? Kenntnis über Gewerbeeigenschaft? reicht grobes Missverhältnis (BGer offen) Folie 7

8 I. landw. Kleinbetriebe II. Erhöhung Anrechnungswert III. Gewinnanspruch - IV. Revision BGBB Lebzeitige Hofübergabe: gemischte Schenkung? Folge: Risiko für Hofübernehmer im späteren Erbfall Prävention: Feststellungsverfügung (84 BGBB) Ausgleichungsdispens (ausdrücklich) Erbvertrag (=Erbverzicht) Verkauf zum Verkehrswert (?) Gewinnanspruchsrecht (41 I BGBB) vertragliches Kauf-/Vorkaufs-/Rückkaufsrecht Folie 8

9 I. landw. Kleinbetriebe II. Erhöhung Anrechnungswert III. Gewinnanspruch - IV. Revision BGBB Lebzeitige Hofübergabe: gemischte Schenkung? Was sagt das Bundesgericht? Eine andere Frage ist, ob den Parteien in subjektiver Hinsicht die Zuwendungsabsicht tatsächlich bewusst sein musste, oder ob vom Vorliegen der subjektiven Voraussetzung bereits dann auszugehen ist, wenn die Zuwendungsabsicht erkennbar gewesen wäre, was bei einem grobem Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung zu vermuten wäre. (BGE 126 III 171) BGE 98 II 352, BGE 126 III 171 5A_670/2012 v. 30. Januar 2013 Folie 9

10 I. landw. Kleinbetriebe II. Erhöhung Anrechnungswert III. Gewinnanspruch - IV. Revision BGBB Kleinbetrieb im Nachlass: Zuweisungsanspruch? Gewerbe: Integralzuweisung (11 BGBB) Teilungsvorschrift /Anrechnungswert Hof als Sachvermächtnis Erbteilungsregeln ZGB: Kleinbetrieb als Sachgesamtheit: Realteilungsverbot bei Einsprache? (613) Verkehrswert (617 ZGB) nur beschränkte Ausgleichszahlung zulässig Selbstbewirtschaftung = pers. Verhältnisse? Folie 10

11 I. landw. Kleinbetriebe II. Erhöhung Anrechnungswert III. Gewinnanspruch - IV. Revision BGBB landw. Grundstücke: Verkehrswert in Erbteilung Erbteilung: Erwerbsbewilligung (62 BGBB) Verkehrswert = max. höchstzulässiger Preis? (66 BGBB) - bisher umstritten BGer 5A_670/2012 v : Bei strittiger Erbteilung: Verkehrswert => max. Preis nach 66 BGBB Dennoch: Vereinbarung höherer Preis zulässig Folie 11

12 II. Erhöhung Anrechnungswert im Erb- und Güterrecht Folie 12

13 Ein Fall aus der Praxis (BGE 132 III 18) Neffe des Erblassers übt Kaufsrecht an Gewerbe aus strittig: Erhöhung Anrechnungswert BGE 132 III 18: massgebliche Norm beim Kaufrecht: Art. 52, nicht 18 BGBB Investitionen in letzten 10 J. vor Veräusserung zu berücksichtigen Als Veräusserung gilt Ausübungserklärung Folie 13

14 Erhöhung Anrechnungswert im Erbrecht Grundsatz: Ertragswert / doppelter EW Ausnahme: Erhöhung, wenn: Überschuss an Erbschaftspassiven, oder besondere Umstände: höherer Ankaufspreis Gewerbe erhebliche Investitionen, letzte 10 Jahre Anwendungsfälle: Erbteilung (11, 18, 21 BGBB) Kaufsrecht (25, 27, 52 BGBB) Vorkaufsrechte (42, 52 BGBB) Folie 14

15 Umfang der Erhöhung im Erbrecht Bei Überschuss an Erbschaftspassiven: Bei Erbteilung (18 I, 21 II BGBB) und Kaufsrecht (27 II BGBB): => Erhöhung bis Verkehrswert übrige Fälle: angemessene Erhöhung Grenze: Belastungsgrenze BGBB? Anlagewert? Verkehrswert? Folie 15

16 Erhöhung Anrechnungswert im Güterrecht Wenn besondere Umstände (213 ZGB): Unterhaltsbedürfnis Nichteigentümergatte Ankaufspreis/Investitionen Gewerbe während Güterstand vorteilhafte Vermögensverhältnisse Eigentümergatte weitere Fälle denkbar ( insbesondere ) Grenze Erhöhung: M.E. überschreiten Belastungsgrenze nicht zulässig (vgl. 77 Ia BGBB) Folie 16

17 III. Aktuelles zum Gewinnanspruchsrecht BGBB Folie 17

18 Übergangsrecht: Entstehung Gewinnanspruchsrecht bis ab (i.k. BGBB) lebzeitige Veräusserung von Gesetzes wegen (Art. 218 quinquies aor i.v.m. Art. 619 azgb) vertraglich möglich (Art. 41 Abs. 1 BGBB) Erbfall von Gesetzes wegen (Art. 619 azgb) von Gesetzes wegen (Art. 28 BGBB) Übergangsrecht (Art. 94 Abs. 3 BGBB) am bestehender Gewinnanspruch bleibt gültig. Fälligkeit und Berechnung: Recht bei Veräusserung (Vorbehalten: Vertrag) Folie 18

19 Ein Fall aus der Praxis A B C 1. Erbteilung: A übernimmt Grundstücke zum Ertragswert, mit GA (28 BGBB) Frage: Ansprüche von B/C gegen b? a b 2. Erbteilung, Nachlass v. A : a übernimmt zum Verkehrswert, Auszahlung an b Folie 19

20 Ein Fall aus der Praxis - Lösungsansätze Grundsatz: Gewinnanspruch nur bei 1. Veräusserung BGE 75 I 186, Botschaft BGBB Ausnahmen: Anspruch auch bei 2. Veräusserung: bei vertraglicher Überbindungspflicht wenn 1. Veräusserung = Universalsukzession bei offensichtlichem Rechtsmissbrauch Folie 20

21 Einzonung als Veräusserungstatbestand Zuweisung zur Bauzone gilt als Veräusserung (29 I c BGBB) Beachte Übergangsrecht (94 III) Klärung durch BGE 137 III 344: Nutzungsplanung ( Richtplanung) Massgeblicher Zeitpunkt (29 II c): => öffentliche Planauflage Folie 21

22 Lebzeitige Hofübergabe ohne Gewinnanspruch Gewinnanspruchsrecht v. Gesetzes wegen (41 I) Sicherungsregel (41 II), wenn: Übertragung Grundstücke < VWert ohne Vereinbarung GA => 41 II BGBB Folie 22

23 I. landw. Kleinbetriebe II. Erhöhung Anrechnungswert III. Gewinnanspruch - IV. Revision BGBB Lebzeitige Hofübergabe ohne Gewinnanspruch 41 II BGBB 2 Wird ein landwirtschaftliches Gewerbe oder Grundstück zu einem Preis unter dem Verkehrswert veräussert, ohne dass ein Gewinnanspruch vereinbart worden ist, so bleiben zum Schutz der Erben die Bestimmungen über die Ausgleichung und die Herabsetzung (Art und Art ZGB 1 vorbehalten. Die Klage auf Herabsetzung und Ausgleichung verjährt nicht, solange der Gewinn nicht fällig ist (Art. 30). viele ungeklärte Fragen: Verwirkungsfristen? Verhältnis Ausgleichung zu Herabsetzung? Folie 23

24 IV. Revision BGBB vom 22. März 2013 Folie 24

25 Entstehungsgeschichte Reform Agrarpolitik (AP ) Erst im Parlament eingefügt Kernstück: Anrechnung Zupacht für Gewerbe Referendum gescheitert In Kraft frühestens 1. Januar 2014 Folie 25

26 Kleine Grundstücke (I) sinnvolle Einschränkung besonderer Geltungsbereich (Belastungsgrenze) Art. 3 Abs. 4 BGBB: 4 Die Bestimmungen über die Grenzverbesserungen (Art. 57) und die Massnahmen zur Verhütung der Überschuldung (Art ) gelten auch für kleine Grundstücke (Art. 2 Abs. 3). Folie 26

27 Kleine Grundstücke (II) Neu: befristete volle Unterstellung Art. 2 Abs. 3 3 Das Gesetz gilt nicht für Grundstücke von weniger als 15 Aren Rebland oder 25 Aren anderem Land, die nicht zu einem landwirtschaftlichen Gewerbe gehören. Art. 2 Abs. 4 (neu) 4 Das Gesetz gilt in Abweichung von Absatz 3 für kleine Grundstücke im Beizugsgebiet einer Landumlegung, vom Zeitpunkt der Gründung und Beschlussfassung bis zum Zeitpunkt der Grundbucheintragung des neuen Besitzstandes. Folie 27

28 Kleine Grundstücke (II) Art. 2 Abs. 4 neu: befristete, aber volle Unterstellung (allgemeiner Geltungsbereich) Probleme mit Belastungsgrenze absehbar Notwendigkeit / praktisches Bedürfnis für Regelung fraglich Folie 28

29 SAK-Grenze im Gewerbebegriff kant. Kompetenz neu mind SAK (bisher 0.75 SAK, Art. 5 a BGBB) Als Folge der Erhöhung Berechnungsfaktoren (LBV/VBB) Letztere aufgeschoben: Bericht zum Postulat NR Leo Müller abwarten Folie 29

30 Berücksichtigung Zupacht in Gewerberechnung Gesetzgeber korrigiert umstrittene Rechtsprechung (BGE 134 III 1) Art. 7 Abs. 4 bis (neu) 4bis Bei der Beurteilung, ob Eigentum an einem landwirtschaftlichen Gewerbe im Sinne der Artikel 21, 36 Absatz 2, 42 Absatz 2, 47 Absatz 2 und 49 Absatz 2 vorliegt, sind die [für längere Dauer zugepachteten] Grundstücke nach Absatz 4 Buchstabe c ebenfalls zu berücksichtigen. Folie 30

31 Berücksichtigung Zupacht in Gewerberechnung Neu: längerfristige Zupacht anrechenbar bei Gewerbeberechnung für: Zuweisungsrecht an Grundstück (21 I) Zuweisungsrecht bei ME an Grundstück (36 II) Vorkaufsrecht Nachkommen an Grundstück (42 II) Vorkaufsrecht Pächter an Grundstück (47 II) Vorkaufsrecht bei ME an Grundstück (49 II) Nichterwähnt, aber aus Entstehungsgeschichte klar: bei Zuweisungsrecht an Gewerbe (11 I) Folie 31

32 Übergangsrecht wichtig bei Gewerbeberechnung/ Anrechnung Zupacht (Art. 7 Abs. 4 bis [neu]) nicht normiert (Lücke?) keine analoge Anwendung des Übergangsrechts BGBB (BGE 127 III 16) Daher massgebend: SchlT ZGB Folie 32

33 Fazit zur BGBB-Revision Im Grundsatz zu begrüssen (v.a. Anrechnung Zupacht für Gewerbe) Kritik: fehlendes Übergangsrecht Nichterwähnung Zuweisungsrecht (Art. 11 Abs. 1) in Art. 7 Abs. 4 bis BGBB Folie 33

34 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Folie 34

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