Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat STAATSMINISTER

Ähnliche Dokumente
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat STAATSMINISTER

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat STAATSMINISTER

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat STAATSMINISTER

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat STAATSMINISTER

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat STAATSMINISTER

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat STAATSMINISTER

Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Sonderaufgaben

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat STAATSMINISTER

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat STAATSMINISTER

Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Florian Streibl betreffend Wirksamkeit des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes in den bayerischen Kommunen

Schriftliche Anfrage. Bayerischer Landtag. 16. Wahlperiode Drucksache 16/

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat STAATSMINISTER

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat STAATSMINISTER

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Die Bayerische Staatsministerin für Gesundheit und Pflege

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr betreffend Kinderbräute unter Flüchtlingen in Bayern

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

Bitte bei Antwort angeben

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat STAATSMINISTER

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Bayerisches Staatsministerium der Justiz

namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Bayerisches Staatsministerium des Innern

17. Wahlperiode /14315

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Staatssekretär Franz Josef Pschierer, MdL

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat

Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Florian Streibl betreffend Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen in Oberbayern

Die Bayerische Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Bayerischer Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen

Die Bayerische Staatsministerin für Gesundheit und Pflege

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bitte bei Antwort angeben. Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Christine Kamm betreffend Situation ukrainischer Asylsuchender in Bayern

Rechtsvergleich Bayern.I. Nordrhein-Westfalen. Nordrhein-Westfalen. Art des Arbeitsverhältnisses. Art des Arbeitsverhältnisses

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

Bayerisches Staatsministerium der Justiz

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat STAATSMINISTER

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen

Bitte bei Antwort angeben

//z ukunftsministerium

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

Bayerisches Staatsministerium der Justiz

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

Bitte bei Antwort angeben Nr. PI/G /350 A II 5/ /

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat

namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Staatssekretär Franz Josef Pschierer, MdL

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Staatssekretär Franz Josef Pschierer, MdL

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Staatssekretär Franz Josef Pschierer, MdL

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat STAATSMINISTER

17. Wahlperiode /9674

Bayerisches Staatsministerium der Justiz

Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

452 Mähweiden Weiden Hutungen Anerkannte Almen, Alpen Sommerweiden für Wanderschafe

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Bayerischer Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

ANLAGE 1 - Beantwortung Frage 2

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Merkblatt Beamtenversorgung Einkommensanrechnung

Dienst und Versorgung Landesbischof und PräsidentG Kirchengesetz

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Zweite Evaluierungsrunde. Nachtrag zum Umsetzungsbericht über Deutschland

Auszug aus dem Gesetz über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli Synopse. Art. 9 Art.

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

... ~ ~ SACHsEN ~ 1,'., 1 ~ Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz Dresden

Transkript:

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat STAATSMINISTER Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Postfach 22 00 03 80535 München Präsidentin des Bayerischen Landtags Frau Barbara Stamm, MdL Maximilianeum 81627 München Name H. Speckbacher Telefon 089 2306-2205 Telefax 089 2306-2802 Bitte bei Antwort angeben Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen, Unsere Nachricht vom Datum PI/G-4254-4/667 S; 4.8.2015 LB/21 P 1400 2/10 7. September 2015 Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Florian Streibl vom 30. Juli 2015 betreffend Führungskräfte des Freistaats und Lobbyismus Anlagen: Abdruck dieses Schreibens (4fach) Sehr geehrte Frau Präsidentin, die Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Florian Streibl vom 30. Juli 2015 betreffend Führungskräfte des Freistaats und Lobbyismus wird im Einvernehmen mit den übrigen Staatsministerien und der Bayerischen Staatskanzlei wie folgt beantwortet: Frage 1: Liegen der Bayerischen Staatsregierung Erkenntnisse vor, welche ehemaligen Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung seit 2000 nach Ihrer Tätigkeit in der Exekutive in die freie Wirtschaft wechselten bzw. Beratertätigkeiten aufnahmen, die mindestens eine Nähe zu Lobbyismustätigkeiten erkennen ließen, aufgeschlüsselt nach: a. den einzelnen Mitgliedern der Bayerischen Staatsregierung, Dienstgebäude München Dienstgebäude Nürnberg E-Mail Odeonsplatz 4, 80539 München Bankgasse 9, 90402 Nürnberg poststelle@stmflh.bayern.de Telefon 089 2306-0 Telefon 0911 9823-0 Internet Öffentliche Verkehrsmittel Öffentliche Verkehrsmittel www.stmflh.bayern.de U 3, U 4, U 5, U 6 Odeonsplatz U 1 Nürnberg/Lorenzkirche

- 2 - b. der Art der jeweiligen Tätigkeit und c. der Höhe der dafür bezahlten Vergütung? Soweit ehemalige Mitglieder der Staatsregierung Versorgungsbezüge erhalten, müssen diese die Höhe eines Erwerbseinkommens wegen der Möglichkeit der Anrechnung auf die Versorgungsbezüge mitteilen. Aus diesen Informationen lassen sich jedoch nicht die vom Fragesteller erbetenen konkreten Auskünfte erschließen. Abgesehen davon ist eine Klassifizierung von Tätigkeiten als Beratertätigkeiten, wie in der Anfrage konkret erbeten, nicht möglich; ebenfalls kann weder bei Tätigkeiten in der freien Wirtschaft noch bei Beratertätigkeiten danach unterschieden werden, ob diese mindestens eine Nähe zu Lobbyismustätigkeiten aufweisen. Es gibt keine Legaldefinition für diese Begriffe, und selbst im allgemeinen Sprachgebrauch werden sie mit unterschiedlichem Sinngehalt verwendet. Frage 2: Liegen der Bayerischen Staatsregierung Erkenntnisse vor, wie viele Führungskräfte (ab Besoldungsgruppe A 16 bzw. über Entgeltgruppe EG 15) seit 2000 vor Eintritt der Regelaltersrente ihre Tätigkeit bzw. ihren Dienst beim Freistaat beendeten, aufgeschlüsselt nach: a. der Anzahl entsprechender Führungskräfte in den einzelnen Jahren, den einzelnen Entgelt- bzw. Besoldungsgruppen und b. dem jeweiligen Grund für die frühzeitige Beendigung des Dienstes (gesundheitliche Gründe, Entlassung / Kündigung usw.)? Die Zahl der Ruhestandseintritte von Führungskräften seit dem Jahr 2000 ergibt sich aus nachfolgender Übersicht. Ein vorzeitiger Ruhestandseintritt, also vor Erreichen der Regelaltersgrenze, erfolgt entweder auf Antrag (we-

- 3 - gen Erreichen der allgemeinen oder besonderen Altersgrenze oder wegen Schwerbehinderung) oder aufgrund Dienstunfähigkeit. Eine Ausweisung der einzelnen Gründe bei den einzelnen Besoldungsgruppen ist aus personalakten- und datenschutzrechtlichen Gründen (kleinteilige Auflistung und damit Rückverfolgbarkeit zu einzelnen Personen) nicht möglich. Aus diesen Gründen wurden auch die einzelnen Besoldungsgruppen nach der entsprechenden Besoldungsordnung zusammengefasst. Die Besoldungsordnungen HS und W können aufgrund sehr kleiner Einzelwerte und der damit verbundenen Rückverfolgbarkeit nicht ausgegeben werden. A16 B2 bis B9 C2 bis C4 R2 bis R8 2000 116 61 123 88 davon vorzeitig 59 29 52 55 2001 73 56 128 69 davon vorzeitig 39 17 45 31 2002 100 38 147 68 davon vorzeitig 41 15 39 26 2003 106 40 125 70 davon vorzeitig 30 6 21 17 2004 123 64 148 82 davon vorzeitig 30 12 25 17 2005 125 61 192 76 davon vorzeitig 9 6 20 14 2006 124 58 187 73 davon vorzeitig 13 8 8 9 2007 112 58 191 65 davon vorzeitig 17 5 15 <5 2008 111 74 204 101 davon vorzeitig 15 8 14 8 2009 114 41 191 78 davon vorzeitig 17 <5 12 9 2010 89 51 156 69 davon vorzeitig 9 9 10 8 2011 109 44 140 60 davon vorzeitig 16 <5 10 6 2012 83 49 124 52 davon vorzeitig 19 7 15 8 2013 90 43 125 65 davon vorzeitig 21 10 13 14 2014 81 42 134 62 davon vorzeitig 21 12 13 5

- 4 - Weitere Beendigungsgründe für die Dienstverhältnisse sind maschinell nicht auswertbar. In der Bezügedatenbank sind zwar erstmals für das Jahr 2004 die Austritte aus einem aktiven Beschäftigungsverhältnis zum Freistaat Bayern hinterlegt. Allerdings werden hiervon auch Fälle erfasst (u.a. mehrere Zeitverträge, Versetzungen und Übernahme eines Arbeitnehmers in das Beamtenverhältnis), die keine Beendigungen im Sinne der Anfrage sind. Eine belastbare Datenbasis kann daher maschinell nicht gewonnen werden. Frage 3: Liegen der Bayerischen Staatsregierung Erkenntnisse vor, wie viele dieser unter Nr. 2 genannten ehemaligen Führungskräfte nach Beendigung Ihrer Tätigkeit beim Freistaat eine Tätigkeit in der freien Wirtschaft, als Berater bzw. als Vertreter von Lobbyorganisationen aufgenommen haben, aufgeschlüsselt nach: a. den einzelnen Führungskräften und b. der Art der sich anschließenden Tätigkeit? Die aus dem Dienst zum Freistaat Bayern ausgeschiedenen Beamten müssen ihren früheren Dienstherrn grundsätzlich nicht über die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit informieren. Lediglich in den Fällen, in denen Ruhestandsbeamte mit Versorgungsbezügen eine Erwerbstätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes ausüben, muss die Beschäftigung einschließlich der Art der Tätigkeit angezeigt werden, wenn sie mit der dienstlichen Tätigkeit der letzten fünf Jahre vor Beendigung des Beamtenverhältnisses in Zusammenhang steht und dadurch dienstliche Interessen beeinträchtigt werden können. Diese Anzeigepflicht besteht im Regelfall für die Dauer von drei Jahren. In Ausnahmefällen gilt eine Anzeigepflicht für die Dauer von bis zu fünf Jahren. Für darüber hinausgehende Zeiten können den ehemaligen Beamten aus verfassungsrechtlichen Gründen keine Anzeigepflichten mehr auferlegt werden. Aus den vorgenannten Gründen müssen Ruhestandsbeamte somit in der weit überwiegenden Zahl der Fälle die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht anzeigen.

- 5 - Bei Versorgungsempfängern erhalten die für die Festsetzung der Versorgungsbezüge zuständigen Stellen Informationen über die Ausübung einer Erwerbstätigkeit, soweit dies für die Anrechnung von Erwerbseinkommen auf die Versorgung von Bedeutung ist. Diese Auskünfte beziehen sich wie bei den ehemaligen Mitgliedern der Staatsregierung auf die Höhe des Erwerbseinkommens und nicht auf die Art der Tätigkeit. Für Beschäftigte, die aus dem Beamtenverhältnis entlassen worden sind, besteht insoweit generell keine Anzeigepflicht. Gleiches gilt auch für ehemalige Arbeitnehmer. Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses erlöschen grundsätzlich alle Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Vor diesem Hintergrund kann die Art der Tätigkeiten, die von Beschäftigten nach Beendigung des Beamten- bzw. Arbeitsverhältnisses aufgenommen worden sind, nicht genannt werden. Die Namen der einzelnen Führungskräfte dürfen zudem schon aus personalaktenrechtlichen Gründen nicht bekanntgegeben werden. Frage 4: In wie vielen Fällen nutzten in den Legislaturperioden seit 2003 ehemalige Mitglieder des Bayerischen Landtags bzw. ehemalige Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung ihre früheren Kontakte, um eigene Anliegen gegenüber Vertreterinnen bzw. Vertretern der einzelnen Ministerien vorzubringen, aufgeschlüsselt nach: a. den einzelnen ehemaligen Mitgliedern des Landtags bzw. der Staatsregierung, b. den Behörden bzw. Ministeriumsvertretern, mit denen Kontakt gesucht wurde und c. den Themen dieser jeweiligen Kontaktaufnahmen? In den Ministerien werden keine gesonderten Aufzeichnungen geführt über ehemalige Mitglieder des Bayerischen Landtags bzw. der Bayerischen

- 6 - Staatsregierung, die dort Anliegen vortragen; derartige Register zu führen wäre ohnehin rechtlich höchst problematisch. Zwar könnten sich aus Einzelvorgängen evtl. derartige Informationen ergeben; eine solche Aktensichtung über den geforderten Zeitraum von 12 Jahren ist personell aber nicht darstellbar. Frage 5: Liegen der Bayerischen Staatsregierung Erkenntnisse vor, welche ehemaligen Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung für Staaten als Berater o.ä. tätig wurden oder tätig sind, die keine demokratischen Staaten sind? Der Bayerischen Staatsregierung liegen insoweit keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 Bezug genommen. Frage 6: Liegen der Bayerischen Staatsregierung Erkenntnisse vor, welche ehemaligen Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung für Unternehmen tätig waren oder tätig sind, die zur Zeit des jeweiligen Engagements gegen geltende Compliance-Regeln verstoßen haben? Auch insoweit liegen der Bayerischen Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Auf die Antwort zu Frage 1 wird ebenfalls hingewiesen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Markus Söder, MdL