Windkraftnutzung und Flächennutzungsplan - Informationen und Stand des Verfahrens - Nach wie vor ist das Thema Windkraftnutzung ein aktuelles Thema bei allen Kommunen im Land Baden-Württemberg, so auch in der Verwaltungsgemeinschaft Crailsheim mit den Gemeinden Frankenhardt, Stimpfach und Satteldorf. Auf unsere bisherige, ausführliche Berichtserstattung aus den Gemeinderatsitzungen (Mitteilungsblätter vom 22. Juni 2012 und 19. Oktober 2012) sowie aus der Bürgerversammlung (Mitteilungsblatt vom 13. Juli 2012) wird hingewiesen. Im Zuge der aktuellen Energiewende und des Ausstiegs aus der Kernenergie hat sich die Landesregierung in Baden-Württemberg das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2020 20 % des Stroms im Land aus Windenergie zu gewinnen. Um dies erreichen zu können, müssten etwa 1.200 Windkraftanlagen nach heutigen Maßstäben errichtet werden (Nabenhöhe 140 m oder mehr). Die Änderung des Landesplanungsgesetzes wurde Anfang Mai dieses Jahres im Landtag verabschiedet. Damit treten die derzeit gültigen Regionalpläne Ende 2012 außer Kraft. Ab dem 01.01.2013 können im Regionalplan durch den Regionalverband zwar nach wie vor Vorrangflächen für Windenergie ausgewiesen werden, aber im Gegensatz zur bisherigen Regelung ergibt sich für die verbleibenden Flächen keine Ausschlusswirkung mehr. Außerhalb dieser Gebiete sind Windkraftanlagen somit zunächst nach 35 BauGB als privilegierte Anlagen zur Energiegewinnung im Außenbereich zulässig. Die Konzentration von Windkraftanlagen an einzelnen Standorten bzw. die Steuerung von Standorten für Windkraftanlagen kann künftig nur noch auf kommunaler Ebene erfolgen. Durch Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergie im Flächennutzungsplan gilt die Ausschlusswirkung für das restliche Gebiet im Verwaltungsraum. Die Gemeinde Satteldorf sowie die weiteren Mitgliedgemeinden der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Crailsheim waren sich bereits Ende des letzten Jahres einig, dass eine Regelung zur Ausweisung bzw. die Steuerung erforderlich ist und die Verwaltungsgemeinschaft Crailsheim hat als eine der ersten im Landkreis die entsprechende Planung in Auftrag gegeben. Beauftragt mit der notwendigen Erstellung eines Gutachtens zur Prüfung von Standorten für Windkraftanlagen wurde das Planungsbüro MVV Energiedienstleistungen Regioplan aus Mannheim. Im Rahmen dieser Planung bzw. dieses Gutachtens wurde der gesamte Verwaltungsraum der Verwaltungsgemeinschaft Crailsheim untersucht, d. h. die Gebiete der Gemeinden Satteldorf, Stimpfach, Frankenhardt und der Stadt Crailsheim. Damit soll festgestellt werden, welche Standorte für Windkraftanlagen in Frage kommen, damit der Windenergienutzung auf der Fläche der Verwaltungsgemeinschaft substanziell Raum eingeräumt werden kann. Vorgehensweise Durch bundes- und landesrechtliche Regelungen, die insbesondere auch im Windenergieerlass festgehalten sind, sowie regionalplanerische Vorgaben ergeben sich eine ganze Reihe von verbindlichen Ausschlusskriterien. Nach Abzug dieser Ausschlussflächen verbleiben die so genannten Weißflächen, in denen die Windenergienutzung nicht von vorne herein ausgeschlossen ist und die weiter untersucht werden können. Bei der Planung geeigneter Vorrangflächen empfiehlt der Windenergieerlass 700 m Abstand zu Wohngebieten einzuhalten. Geringere Abstände zu Misch/Dorfgebieten können erwogen werden. Die Gemeinde Satteldorf sowie die Verwaltungsgemeinschaft waren sich jedoch einig, dass alle Wohnnutzungen (auch im Außenbereich) gleich zu behandeln sind und daher wurde einheitlich ein Abstand von 700 m festgelegt. Lediglich bei Gewerbegebieten (ohne Wohnbebauung) werden 250 m Abstand als ausreichend angesehen. Dies war die Vorabstimmung innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft. Der Verwaltungsraum wurde zunächst anhand der genannten verbindlichen Ausschlusskriterien überprüft:
- Notwendige Abstände zu Siedlungsgebieten/Wohnplätzen etc. (700 m wegen Lärmimmissionen und Schattenwurf) - Abstände zu Gewerbegebiete (250 m) - Naturschutzgebiete, Naturdenkmäler, geschützte Biotope, Bann- und Schonwälder - Einschränkungen bei FFH- und Vogelschutzgebieten - Zugkonzentrationskorridore für Vögel und Fledermäuse - Mindestabstände von Straßen, Autobahnen, Freileitungen, Flugplätzen - Regionalplanerische Vorgaben Bei den regionalplanerischen Vorgaben sind zwei Punkte besonders anzusprechen. Zum einen sind insbesondere auch die Vorgaben wie die Rohstoffsicherungsflächen zu beachten. Dies ist auch der Grund, warum - entgegen der Darstellung im ersten Entwurf des Regionalverbands Heilbronn-Franken für mögliche Potenzialflächen aus regionalplanerischer Sicht - eine Fläche zwischen Satteldorf und Ellrichshausen nicht für Windkraftnutzung in Frage kommt. Die in diesem Bereich liegenden regionalbedeutsamen Rohstoffsicherungsflächen waren nicht beachtet worden. Zum anderen ist die Ausweisung von Vorrangflächen in so genannten regionales Grünzüge zur Freiraumsicherung nach wie vor nicht eindeutig geklärt. Zwar handelt es sich nicht mehr grundsätzlich um ein hartes Ausschlusskriterium, sondern die Standorte sind zumindest prüffähig. Aber ob der Träger der Regionalplanung im Einzelfall eine Ausnahme zugesteht erscheint mehr als fraglich. Die nach der ersten Prüfung an Hand der verbindlichen Ausschlusskriterien verbliebenen so genannten Weißflächen wurden dann weiter anhand der individuellen Kriterien untersucht, wobei auch die Geeignetheit der einzelnen Standorte zu beachten ist. - Ausreichende Windhöffigkeit (ab 5,75 m/sek in 140 m Höhe) - Mindestens Platz für drei Windkraftanlagen mit Nabenhöhe 140 m (Konzentrationswirkung) - Denkmalschutz, ausreichender Abstand zu denkmalgeschützten Kulturgütern - Weitere Kriterien wie z. B. auch militärische Tieffluggebiete,. Kommunale Vorrangflächen Aufgrund der Untersuchung durch das beauftragte Planungsbüro sind nach der letztendlichen Beschlussfassung sieben Vorrangflächen mit einer Gesamtfläche von 600 ha verblieben. Diese sind im Einzelnen: Nr. Bezeichnung Kommune Überschneidung mit Fläche in ha 1 Westlich Burgberg Crailsheim Vellberg/Ilshofen 125 ha (bei Ölhaus) 2 Nord-westlich Frankenhardt Vellberg/Ilshofen 62 ha Steinehaig 3 Westlich Ipshof Frankenhardt 109 ha 4 Süd-westlich Frankenhardt 57 ha Honhardt bei Appensee (bestehende Vorrangfläche) 5 Westlich Stimpfach 144 ha
Rechenberg 6 Östlich Goldbach, Crailsheim Kreßberg/Fichtenau 41 ha bei Wegses 7 bei Anhäuser Satteldorf Kirchberg/Wallhausen 62 ha Mauer Gesamt 600 ha Auf Gemeindegebiet Satteldorf liegt somit eine Fläche nördlich von Bölgental bzw. nordwestlich von Gröningen. Für diese Fläche bleibt im weiteren Verfahren zum einen insbesondere die Stellungnahme des Denkmalschutzes abzuwarten, auch eine weitere Abstimmung mit den benachbarten Verwaltungsverband Brettach bzw. der Gemeinde Wallhausen ist vorzunehmen. Obwohl von Seiten der Satteldorfer Gemeindeverwaltung bereits ausdrücklich auf die Frage eines möglichen militärischen Tieffluggeländes hingewiesen worden ist, wurde diese Frage vom Planungsbüro nicht entsprechend aufgearbeitet. Es hat sich bereits gezeigt, dass diese Frage jedoch für den betroffenen Bereich relevant ist. Inwieweit die dortige Tiefflugbereich Auswirkungen auf die Zulässigkeit bzw. Möglichkeit von Konzentrationsflächen hat bzw. möglicherweise Windkraftanlagen dann dort nicht möglich sind, muss sich nun im Verfahren zeigen. Planungsziel Nach Durchführung des Gutachtens verbleiben zunächst sieben kommunale Konzentrationsflächen für Windenergie im Gebiet des Verwaltungsraumes, davon eine Fläche auf Gemeindegebiet Satteldorf. Mit der Ausweisung dieser sieben kommunalen Vorrangflächen will die Verwaltungsgemeinschaft Crailsheim die zu erwartenden Anträge zum Bau von Windkraftanlagen planungsrechtlich steuern. Dies ist nur möglich, wenn der Flächennutzungsplan entsprechend geändert wird und die Vorrangflächen für Windenergienutzung ausgewiesen werden. Dadurch entsteht eine ausschließende Wirkung für alle anderen Standorte. Damit soll das Planungsziel umgesetzt werden, das beinhaltet, dass zum einen ausreichend Raum für die Windenergienutzung geschaffen wird und zum anderen diese Windkraftanlagen konzentriert werden auf konfliktfreie Standorte. Nach dem im BauGB verankerten Instrument zur Zurückstellung von Anträgen nach 15 BauGB kann die Kommune eine Steuerung von Windkraftanlagen erreichen, wenn die künftigen Konzentrationsflächen und die Konzentrationsplanung zu Grunde liegenden Planungsgrundsätze im Flächennutzungsplan ablesbar sind. Bei der Zurückstellung von Anträgen muss aus rechtlicher Sicht befürchtet werden, dass die Durchführung der Flächennutzungsplanung durch das Vorhaben unmöglich gemacht wird oder wesentlich erschwert wird. Wenn ein Antrag dem Raumgutachten entspricht, muss dieser nicht zurückgestellt werden. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zurückstellung und ein entsprechender Antrag der Kommune vor, hat die Genehmigungsbehörde (Landratsamt) dem Zurückstellungsantrag stattzugeben. Die Entscheidung über den Genehmigungsantrag darf für einen Zeitraum bis zu längstens einem Jahr nach der Zurückstellung ausgesetzt werden. Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern Die notwendigen Verfahrensbeschlüsse werden in der öffentlichen Sitzung im Gemeinderat bzw. im Gemeinsamen Ausschuss gefasst. Darüber hinaus wurde in allen Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft ausführlich in Bürgerinformationsveranstaltungen informiert, bevor man in das eigentliche Verfahren eingestiegen ist. Im anstehenden Flächennutzungsplanverfahren wird dann sowohl in der frühzeitigen Bürgerbeteiligung als auch im Rahmen der öffentlichen Auslegung den Bürgerinnen und Bürgern nochmals Gelegenheit zur Information und zur Stellungnahme gegeben. Darüber hinaus wird das Thema im Mitteilungsblatt von ausführlichen Berichtserstattungen begleitet.
Verfahrenstand und weiteres Vorgehen Mit den zuvor abgestimmten Beschlussanträgen wurde in allen vier Gemeinderäten der Mitgliedgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft beraten. In den Gemeinderäten der Stadt Crailsheim und der Gemeinden Stimpfach und Satteldorf wurden die entsprechenden Beschlüsse gefasst, in der Gemeinde Frankenhardt wurde aber abweichend von den festgelegten Kriterien ein über das Maß des Windenergieerlasses hinausgehender Abstand zur Wohnbebauung (Wohngebiete) gefordert. Der Gemeinsame Ausschuss hat am 24.07.2012 zwar dann die entsprechenden Beschlüsse mehrheitlich gefasst, allerdings hat die Gemeinde Frankenhardt dem Beschluss widersprochen und eine erneute Beratung im Gemeinsamen Ausschuss wurde erforderlich. Von der anders lautenden Meinung hat die Gemeinde Frankenhardt mittlerweile wieder Abstand genommen und für alle Wohnplätze den geltenden Abstand von 700 m bestätigt. Aus Gründen der Gleichbehandlung aller Bürger ist zu jeder Wohnbebauung unabhängig von der Einstufung und Gebietscharakteristik derselbe Abstand einzuhalten. Auf den Einspruch der Gemeinde Frankenhardt hin wurde der bisherige Entwurf des Raumgutachtens nochmals sorgfältig geprüft und aufgearbeitet. Dabei wurden Sachargumente wie Vorrang der Forstwirtschaft, Überlastungsschutz und zu hohe Konzentration von Windkraftstandorten im Bereich rund um Honhardt festgestellt und eingearbeitet, sodass die ursprünglich geplante Vorrangfläche 4 zwischen Honhardt und Gründelhardt herausgenommen werden soll. Die anderen sieben Standorte für Windenergie bleiben unverändert bestehen. Der nächste Schritt sind die frühzeitige Behördenbeteiligung sowie die frühzeitige Bürgerbeteiligung. Die entsprechenden Beschlüsse wurden in den Gemeinderäten und abschließend im Gemeinsamen Ausschuss am 05.November 2012 gefasst. Auf die gesonderte Bekanntmachung der frühzeitigen Bürgerbeteilung in diesem Mitteilungsblatt wird hingewiesen. Im Verfahren bleibt dann abzuwarten, wie es mit den sieben von der Verwaltungsgemeinschaft angedachten Konzentrationsflächen weitergeht. Für die auf Gemarkung Satteldorf liegende Fläche sind wie ausgeführt die Themen Denkmalschutz, militärisches Tieffluggebiet aber auch regionaler Grünzug und Abstimmung mit dem benachbarten Verwaltungsraum von Bedeutung. Für mögliche Investoren ist sicherlich auch die Frage der Einspeisungsmöglichkeit und der damit verbundenen Kosten in das Stromnetz wichtig. Davon wird die Wirtschaftlichkeit möglicher Windenergieanlagen abhängen, dies ist aber keine planungsrechtliche Aufgabe der Gemeinde. Dies ist eine der Fragen, die von möglichen Investoren dann zu klären sind, neben dem Genehmigungsverfahren für einzelne Windkraftanlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, das sehr umfangreich und aufwändig ist. Dabei steht die Gemeinde einer regionalen und örtlich verträglichen Lösung aufgeschlossen gegenüber.