Die Systemakkreditierung

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Transkript:

Die Systemakkreditierung Leitfaden September 2016

von der Kommission AAQ genehmigt am 16. September 2016

Inhalt Grundsätzliches 2 1 Ziel, Grundlagen, Ablauf der Systemakkreditierung 3 1.1 Ziel und Gegenstand 3 1.2 Verbindliche Grundlagen 3 1.3 Ablauf des Verfahrens 3 2 Vorbereitung 5 2.1 Vorbereitendes Gespräch 5 2.2 Zulassungsantrag 5 2.3 Prüfung des Zulassungsantrags 5 2.4 Vertragsabschluss 5 3 Selbstbeurteilungsbericht 6 4 Auswahl der Gutachterinnen und Gutachter 6 5 Erste Begehung 7 6 Zweite Begehung 7 7 Gutachterbericht 8 8 Beschlussvorlage der Agentur 8 9 Akkreditierungsentscheid 8 9.1 Beschwerdeweg 9 9.2 Befristung 9 9.3 Publikation der Ergebnisse 9 9.4 Die Zwischenevaluation 9 10 Urkunde und Siegel 10 Anhang A: Vorgaben, Hilfsmittel, Checklisten 11 A1 Antrag an die Agentur 13 A2 Selbstbeurteilung Systemakkreditierung 17 A3 Begehungen Systemakkreditierung 19

2 DIE SYSTEMAKKREDITIERUNG LEITFADEN Grundsätzliches Systemakkreditierungen begutachten das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule in Deutschland im Bereich von Studium und Lehre. Als in Deutschland zugelassene Agentur überprüft die AAQ, ob alle für Studium und Lehre relevanten Strukturen und Prozesse gemäss den Kriterien des deutschen Akkreditierungsrates erfüllt werden. Wird eine Hochschule systemakkreditiert, darf sie ihre Studiengänge in eigener Verantwortung überprüfen die Pflicht zur Programmakkreditierung entfällt. Systemakkreditierungen erfolgen immer in partnerschaftlicher Zusammenarbeit aller Beteiligten. Zentral ist der Aspekt der Qualitätsentwicklung: Die Verfahren setzen in allen Phasen auf den Dialog zwischen den Akteuren, insbesondere aber auf jenen zwischen den Hochschulen und den ausgewiesenen Gutachterinnen und Gutachtern, die als Peers berufen werden. Ihre Auswahl wird speziell auf das Profil der Hochschule abgestimmt. Mit der positiven Entscheidung über die Systemakkreditierung bescheinigt die AAQ der Hochschule, dass sie anhand des eingerichteten Qualitätssicherungssystems im Bereich von Studium und Lehre in der Lage ist, ihre Studiengänge eigenverantwortlich zu führen. Studiengänge, die nach den Vorgaben des akkreditierten Systems eingerichtet werden oder bereits Gegenstand der internen Qualitätssicherung nach den Vorgaben des akkreditierten Systems waren, gelten als akkreditiert. Die Akkreditierung wird für einen Zeitraum von sechs Jahren ausgesprochen. Re- Akkreditierungen besitzen eine Gültigkeit von acht Jahren. Die Hochschule erhält von der AAQ eine Urkunde sowie ein Qualitätssiegel.

DIE SYSTEMAKKREDITIERUNG LEITFADEN 3 1 Ziel, Grundlagen, Ablauf der Systemakkreditierung 1.1 Ziel und Gegenstand Ziel einer Systemakkreditierung nach den Regeln des Akkreditierungs rates 1 ist der Nachweis, dass das Qualitätssicherungssystem der Hochschule im Bereich von Studium und Lehre geeignet ist, die Qualifikationsziele und Qualitätsstandards ihrer Studiengänge zu gewährleisten. Systemakkreditierungen sind Verfahren der externen Qualitätssicherung. Sie beschreiben den aktuellen Stand der Massnahmen zur Qualitätssicherung. Zudem schaffen sie den Rahmen für einen Reflexionsprozess, der die Leitung der Hochschule dabei unterstützt, das interne Qualitätssicherungssystem weiterzuentwickeln mit dem Ziel, anspruchsvolle Leistungen im Bereich Studium und Lehre sicherzustellen. Die Begutachtung erfolgt in einem Peer-Review-Verfahren. 1.2 Verbindliche Grundlagen Die Kriterien des Akkreditierungsrates, die Vorgaben der Kultusminister konferenz (KMK), landesspezifische Vorgaben sowie die European Standards and Guidelines for Quality Assurance in Higher Education (ESG) alle in der jeweils gültigen Fassung bilden den verbindlichen Rahmen für die Systemakkreditierung. 1.3 Ablauf des Verfahrens Das Verfahren der Systemakkreditierung umfasst folgende Bereiche: Vorbereitung Zulassung zum Verfahren der Systemakkreditierung Selbstbeurteilung durch die Hochschule Auswahl der Gutachterinnen und Gutachter Zwei externe Begutachtungen durch die Gutachterinnen und Gutachter einschliesslich eines Berichts der Gutachtergruppe Stellungnahme der Hochschule Beschlussvorlage der Agentur Akkreditierungsentscheid Publikation Gegebenenfalls Überprüfung der Erfüllung der Auflagen Zwischenevaluation nach der Hälfte der ersten Akkreditierungsperiode in Form eines Berichts durch die Hochschule 1 Akkreditierungsrat: Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung, Beschluss des Akkreditierungsrates vom 08.12.2009, zuletzt geändert am 20.02.2013 Drs. AR 20/2013

4 DIE SYSTEMAKKREDITIERUNG LEITFADEN Hochschule Agentur Geschäftsstelle Gutachtergruppe Kommission AAQ Vorbereitendes Gespräch Eintreten Zulassungsantrag Prüfung des Zulassungsantrages Entscheid über die Zulassung zur Systemakkreditierung Vorbereitung & Selbstbeurteilung Selbstbeurteilungsbericht Vertragsabschluss Vorschlag Gutachterinnen und Gutachter (Longlist) Genehmigung der Gutachterinnen und Gutachter (Longlist) Erste Begehung Auswahl der Stichprobe Bericht Erste Begehung Externe Begutachtung ggf. einreichen von weiteren Dokumenten Zweite Begehung Gutachterbericht Stellungnahme der Hochschule finalisierter Gutachterbericht Beschlussvorlage Akkreditierungsentscheid Entscheid & Publikation Veröffentlichung der Ergebnisse Bei Akkreditierung mit Auflagen Überprüfung der Auflagenerfüllung Bericht zur Zwischenevaluation

DIE SYSTEMAKKREDITIERUNG LEITFADEN 5 2 Vorbereitung 2.1 Vorbereitendes Gespräch Vor Aufnahme des Akkreditierungsverfahrens führt die AAQ mit der Hochschule ein vorbereitendes Gespräch über Ablauf, Inhalte, Schwerpunkte sowie Kosten des Verfahrens durch. Die AAQ unterbreitet der Hochschule einen Leistungsüberblick und eine Kostenaufstellung. 2.2 Zulassungsantrag Die Hochschule reicht bei der AAQ einen Antrag auf Durchführung eines Verfahrens zur Systemakkreditierung ein. Der Antrag (ca. 20 S. exkl. Anhänge) enthält eine kurze Vorstellung der Hochschule (Porträt, Leitbild, Studienangebot etc.) und eine kurze Darstellung des internen Steuerungs- und Qualitätssicherungssystems im Bereich von Studium und Lehre. Im Antrag belegt die Hochschule die Wirksamkeit und Funktionsfähigkeit der hochschulinternen Systeme auch auf Stufe Studiengang (Formular Antrag und Checkliste: s. Anhang A1). Liegen entsprechende landesspezifische Regelungen vor, muss der Antrag über das zuständige Ministerium eingereicht werden. 2.3 Prüfung des Zulassungsantrags Die AAQ prüft anhand der Kriterien des Akkreditierungsrates 2, ob die Hochschule die Zulassungsvoraussetzungen für eine Systemakkreditierung erfüllt und entscheidet über Eintreten oder Nichteintreten. Die Hochschule wird durch die AAQ über den Entscheid informiert. Bei einem positiven Entscheid wird das Verfahren eröffnet, ansonsten endet das Verfahren automatisch. Die Hochschule hat ab Erhalt des Entscheids 30 Tage Zeit eine begründete Beschwerde an die Kommission für Wiedererwägung zu richten. 2.4 Vertragsabschluss Wird eine Hochschule zur Systemakkreditierung zugelassen, schliesst die AAQ mit der betreffenden Hochschule einen Vertrag über die Durchführung, den Zeitrahmen und die Kosten des Verfahrens ab. 2 Akkreditierungsrat: Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung, Beschluss des Akkreditierungsrates vom 08.12.2009, zuletzt geändert am 20.02.2013 Drs. AR 20/2013, Ziff. 5.2

6 DIE SYSTEMAKKREDITIERUNG LEITFADEN 3 Selbstbeurteilungsbericht Die schriftlichen Informationen über die Hochschule sowie das interne Qualitätssicherungssystem und dessen Wirksamkeit bilden die Grundlage der Vor-Ort-Visiten, die von den Gutachterinnen und Gutachter durchgeführt werden. Die Qualität der Selbstbeurteilung punkto Vollständigkeit und Aussagekraft ist daher eine wesentliche Grundlage des Verfahrens und trägt zu einem besseren Verständnis für die Gutachtergruppe bei. Der Selbstbeurteilungsbericht besteht aus folgenden Dokumenten: Darstellung der Hochschule (Porträt, Profil, relevante Kennzahlen etc.) Darstellung des Qualitätssicherungssystems im Bereich Studium und Lehre (interne Steuerungs- und Entscheidungsstrukturen, definierte Qualitätsziele etc.) Beantwortung der Kriterien des deutschen Akkreditierungsrates Stellungnahme der Studierenden zur internen Qualitätssicherung Die AAQ empfiehlt, dass am Prozess der Selbstbeurteilung möglichst alle relevanten Gruppen der Hochschule (akademische Leitung, Administration, Professorenschaft, akademischer Mittelbau, Studierende, Qualitätssicherungsstelle) teilnehmen. Zielführend ist die Einsetzung einer Arbeitsgruppe. Die Selbstbeurteilung ohne Anlagen sollte nicht mehr als 80 Seiten umfassen (Checkliste Selbstbeurteilung: s. Anhang A2). Die AAQ stellt der Hochschule auf Wunsch eine elektronische Vorlage zur Verfügung. Zudem steht die AAQ der Hochschule während der Erstellung der Selbstbeurteilung für die Klärung offener Fragen zur Verfügung. 4 Auswahl der Gutachterinnen und Gutachter Die Zusammenstellung der Gutachtergruppe erfolgt mit Blick auf das Profil und die Entwicklungsziele der Hochschule. Darüber hinaus hat der Akkreditierungsrat weitere Kriterien 3 definiert, die sich wie folgt zusammenfassen lassen: Die Mehrheit der Mitglieder hat Erfahrung auf dem Gebiet der Hochschulsteuerung und der hochschulinternen Qualitätssicherung. Ein Mitglied kommt aus dem Kreis der Studierenden und hat Erfahrung in der Hochschulselbstverwaltung und der Akkreditierung. Ein Mitglied kommt aus der Berufspraxis. Mindestens ein Mitglied kommt aus dem Ausland. Die AAQ zeichnet dafür verantwortlich, dass die Gutachterinnen und Gutachter unabhängig und unbefangen urteilen können. Bestimmte Konstellationen, die die Unabhängigkeit individueller Gutachterinnen oder Gutachter infrage stellen, können nur durch die Hochschule erkannt werden. Die AAQ bezieht deshalb die Hochschule in die Auswahl der Gutachterinnen und Gutachter mit ein, ohne dabei die Integrität der Auswahl zu kompromittieren. Genehmigt werden die Gutachterinnen und Gutachter (Longlist) durch die Kommission AAQ. 3 Akkreditierungsrat: Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung, Beschluss des Akkreditierungsrates vom 08.12.2009, zuletzt geändert am 20.02.2013 Drs. AR 20/2013, Ziff. 5.5

DIE SYSTEMAKKREDITIERUNG LEITFADEN 7 5 Erste Begehung Die erste Begehung dient der Gutachtergruppe dazu, sich über das Qualitätssicherungs- und Steuerungssystem der Hochschule zu informieren und offene Fragen zu klären. Die Hochschule hat bei diesem Besuch Gelegenheit, das Qualitätssicherungsund Steuerungssystem zu erläutern. Die Gutachterinnen und Gutachter überprüfen die eingereichten Unterlagen hinsichtlich ihrer Aussagekraft und Vollständigkeit und entscheiden, ob sie für die zweite Begehung ergänzende Unterlagen benötigen. Zudem legen die Gutachterinnen und Gutachter die Zusammenstellung der Stichprobe fest. Mit der Stichprobe soll anhand relevanter Merkmale geprüft werden, ob das interne Qualitätssicherungssystem die regelmässige Überprüfung der Einhaltung von Vorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) und des deutschen Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen umfasst. Die relevanten Merkmale ergeben sich aus den Kriterien für die Akkreditierung von Studiengängen in der jeweils gültigen Fassung sowie den ländergemeinsamen und landesspezifischen Vorgaben für die Akkreditierung. Die Liste der möglichen Merkmale ist daher sehr umfassend. Im Folgenden sind einige Beispiele exemplarisch aufgeführt: Definition von Qualifikationszielen Studienorganisation und -koordination Modulbezogenes und kompetenzorientiertes Prüfungssystem Übereinstimmung der Qualifikationsziele mit dem Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse Die Gutachterinnen und Gutachter legen die Merkmale in Absprache mit der AAQ fest. In Übereinkunft mit der AAQ hat die Hochschule die Möglichkeit, zusätzliche Themenfelder, die zur Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems beitragen, zu definieren und diese im Verfahren vertieft analysieren zu lassen. Die AAQ hält die Ergebnisse der ersten Begehung in einem Protokoll fest. Darin wird auch die inhaltliche und zeitliche Gestaltung der zweiten externen Begutachtung definiert sowie die Merkmale der Stichprobe festgehalten. Ferner werden die Dokumente, welche die Hochschule für die zweite Begehung ergänzend einzureichen hat, aufgelistet. 6 Zweite Begehung Die zweite externe Begehung dient der kritischen und vertieften Analyse des Qualitätssicherungssystems im Bereich Lehre und Studium sowie der Begutachtung der Stichprobe. Insbesondere sollen die Funktionalität und Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystems im Bereich Lehre und Studium geprüft und Empfehlungen für deren Weiterentwicklung formuliert werden. Zu diesem Zweck führen die Gutachterinnen und Gutachter getrennte Gespräche mit allen relevanten Personengruppen (in jedem Fall Hochschulleitung, Verwaltungspersonal, Gleichstellungsbeauftragte, Verantwortliche für Qualitätssicherung und Vertreterinnen und Vertreter der Lehrenden und Studierenden) durch. Den Ablauf der Begehung stimmt die AAQ zum einen mit der Hochschule und zum anderen mit der Gutachtergruppe ab.

8 DIE SYSTEMAKKREDITIERUNG LEITFADEN 7 Gutachterbericht Die Gutachterinnen und Gutachter erstellen auf der Grundlage der eingereichten Dokumentation sowie der geführten Gespräche einen Bericht. Dieser umfasst eine kritische Analyse der vorgelegten Unterlagen, die Ergebnisse der Begutachtung der Stichprobe wobei hier insbesondere der Zusammenhang zwischen den Erkenntnissen aus der Stichprobe und der hochschulinternen Steuerung und Qualitätssicherung zu bewerten ist sowie eine vollständige und nachvollziehbare Bewertung für jedes Kriterium der Systemakkreditierung. Der Bericht schliesst mit einer Akkreditierungsempfehlung für die Systemakkreditierung. Die Projektleiterin bzw. der Projektleiter der AAQ unterstützt die Gutachtergruppe redaktionell und achtet auf die Vollständigkeit des Berichts und die Behandlung aller relevanten Bereiche. Die AAQ stellt der Gutachtergruppe eine Vorlage für die Strukturierung des Berichts zur Verfügung. Die Hochschule erhält den Bericht zur Stellungnahme. Im Anschluss daran finalisiert die Gutachtergruppe den Bericht. 8 Beschlussvorlage der Agentur Die AAQ formuliert auf der Grundlage des Gutachterberichts, der Stellungnahme der Hochschule und des Selbstbeurteilungsberichts eine Beschlussvorlage für den Akkreditierungsentscheid zuhanden der Kommission AAQ. 9 Akkreditierungsentscheid Auf der Grundlage der Beschlussvorlage der AAQ, des Gutachterberichts und der Stellungnahme der Hochschule entscheidet die Kommission AAQ über die Akkreditierung. Es sind folgende Akkreditierungsentscheide möglich: Akkreditierung Akkreditierung unter Auflagen Ablehnung der Akkreditierung Die Akkreditierung wird ausgesprochen, wenn die Qualitätsanforderungen erfüllt sind. Die Akkreditierung unter Auflagen wird nur ausgesprochen, wenn Mängel bestehen, die voraussichtlich innerhalb von neun Monaten behebbar sind. Die AAQ überprüft die Erfüllung der Auflagen innerhalb der gesetzten Fristen.

DIE SYSTEMAKKREDITIERUNG LEITFADEN 9 Die Akkreditierung wird abgelehnt, wenn wesentliche Qualitätsanforderungen nicht erfüllt sind. Bereits bestehende Programmakkreditierungen bleiben davon unberührt. Entscheidet der Schweizerische Akkreditierungsrat die Akkreditierung abzulehnen, ist dies vom Schweizerischen Akkreditierungsrat zu begründen. Die AAQ informiert die Hochschule sowie den Akkreditierungsrat über den Akkreditierungsentscheid. 9.1 Beschwerdeweg Die Hochschule hat die Möglichkeit, gegen die Entscheidung der Kommission AAQ Beschwerde einzulegen. Die Beschwerde ist zu begründen und an die AAQ zu richten. Das Verfahren richtet sich nach dem Reglement über die Organisation der Kommission für Wiedererwägung. Die Hochschule hat zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit, sich bei der Kommission AAQ über die Arbeit der Geschäftsstelle zu beschweren. 9.2 Befristung Die Akkreditierungsdauer beträgt bei einer erstmaligen Akkreditierung 6 Jahre, bei den darauffolgenden Akkreditierungen (Re-Akkreditierung) 8 Jahre. 9.3 Publikation der Ergebnisse Entsprechend den Vorgaben des Akkreditierungsrates veröffentlicht die AAQ den Akkreditierungsentscheid, den Gutachterbericht sowie die Namen der beteiligten Gutachterinnen und Gutachter unter Beachtung des Persönlichkeits- und Datenschutzes. 9.4 Zwischenevaluation Nach der Hälfte der ersten Akkreditierungsperiode legt die Hochschule der AAQ einen Zwischenbericht (Selbstevaluation) vor. Dieser beinhaltet im Wesentlichen folgende Punkte: Erfahrungen mit dem Qualitätsmanagementsystem/Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems eine Übersicht der im bisherigen Akkreditierungszeitraum durchgeführten Verfahren der Qualitätssicherung Umgang mit den Empfehlungen aus der Erstakkreditierung (oder Systemakkreditierung) Die AAQ nimmt den Bericht der Hochschule zu Kenntnis und publiziert den Selbstevaluationsbericht der Hochschule als Bericht zur Zwischenevaluation gemäss Ziff. 5.17 der Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung (Drs. AR 20/2013).

10 DIE SYSTEMAKKREDITIERUNG LEITFADEN 10 Urkunde und Siegel Nach einer erfolgreichen Systemakkreditierung übergibt die AAQ der Hochschule eine Urkunde, die belegt, dass das interne Qualitätssicherungssystem im Bereich Studium und Lehre akkreditiert wurde. Gleichzeitig verleiht die Agentur der Hochschule das Siegel des deutschen Akkreditierungsrates, welches die erfolgreiche Prüfung nach den für Deutschland geltenden Standards dokumentiert. Die Hochschule kann das Siegel für ihren Auftritt nutzen.

DIE SYSTEMAKKREDITIERUNG LEITFADEN 11 Anhang A Vorgaben, Hilfsmittel, Checklisten

12 DIE SYSTEMAKKREDITIERUNG LEITFADEN

DIE SYSTEMAKKREDITIERUNG LEITFADEN 13 A1 Antrag an die Agentur Antrag auf Systemakkreditierung Name der Hochschule Name des Rektors / der Rektorin / des Präsidenten / der Präsidentin Adresse Telefon/Fax E-Mail Website Kontaktperson(en) Name Funktion Telefon/Fax E-Mail Gegenstand der Systemakkreditierung Institution Studienorganisatorische Teileinheit (Name der Einheit) Bemerkungen Allgemeine Informationen über die Hochschule Anzahl Fakultäten Anzahl Studierende (vergangenes Semester) Anzahl Studiengänge Anzahl akkreditierter Studiengänge Zusätzliche Informationen

14 DIE SYSTEMAKKREDITIERUNG LEITFADEN Der Antrag auf Systemakkreditierung wird vom Rektor / der Rektorin bzw. dem Präsidenten / der Präsidentin der Hochschule unterzeichnet, in Ausnahmefällen von einem Mitglied der Hochschulleitung. Wird der Antrag über das zuständige Ministerium eingereicht, unterzeichnet auch die verantwortliche Stelle im Ministerium den Antrag. Mit Unterschrift des Antrags bestätigt die Hochschulleitung, dass zum Zeitpunkt der Antragsstellung keine negative Entscheidung in einem Verfahren der Systemakkreditierung aus den vorausgegangenen zwei Jahren vorliegt. Ort, Datum Unterschrift und Stempel des Antragstellers / der Antragstellerin

DIE SYSTEMAKKREDITIERUNG LEITFADEN 15 Beilagen zum Antrag: Dem Antrag sind beizulegen: Informationen zu den Studiengängen Aufstellung der akkreditierten Studiengänge Aufstellung der reglementierten Studiengänge (z. B. Lehramtsstudiengänge) Kurze Darstellung der Hochschule Die Darstellung soll insbesondere Informationen zu den folgenden Themen enthalten: Profil der Hochschule Leitbild Zentrale Einrichtungen und Standorte der Hochschule Regionale, nationale und internationale Einbettung der Hochschule Forschungsschwerpunkte Nationale und internationale Kooperationen Gesamtetat der Hochschule Personal (Gesamt, Anzahl Professorinnen und Professoren, Anzahl wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) Gesamtzahl der Studierenden (mit Statistiken über die Entwicklung der Studierendenpopulation) Besonderheiten der Hochschule Darstellung des internen Steuerungs- und Qualitätssicherungssystems Die Darstellung soll insbesondere folgende Informationen enthalten: Qualitätssicherungsstrategie Institutionelles Konzept zur Qualitätssicherung der Hochschule Organisation der Qualitätssicherung in der Hochschule (z. B. zentrale Einrichtungen, Kommissionen und Arbeitsgruppen) Zentrale Qualitätssicherungsmassnahmen in der Lehre (z. B. Evaluationskonzept) Gesamtsituation und Stand der Umsetzung der Qualitätssicherung auf den verschiedenen Ebenen der Institution (z. B. Fakultäts- und Studiengangsebene)

16 DIE SYSTEMAKKREDITIERUNG LEITFADEN Antrag auf Systemakkreditierung für das interne Qualitätssicherungssystem einer oder mehrerer studienorganisatorischer Teileinheiten Dem Antrag beizulegen ist der Nachweis, dass die Teileinheit, für welche die Hochschule die Systemakkreditierung beantragt, die Steuerungskompetenz und operative Verantwortung für Studium und Lehre, also für Planung und Durchführung der von ihr angebotenen Studiengänge und für die Qualitätssicherung in Studium und Lehre, besitzt.

DIE SYSTEMAKKREDITIERUNG LEITFADEN 17 A2 Selbstbeurteilung Systemakkreditierung Checkliste Selbstbeurteilung Vorbereitung Zusammenstellen einer Arbeitsgruppe Alle Schlüsselgruppen der Hochschule sind in der Arbeitsgruppe vertreten (inkl. Studierende) Erstellen eines internen Zeitplans für das Zusammenstellen der Daten und das Verfassen der Selbstdokumentation Formale Anforderungen an den Selbstbeurteilungsbericht Umfang (max. 80 Seiten ohne Anhänge) Deckblatt (Gegenstand, Datum) Liste der Mitglieder der Arbeitsgruppe (Name und Funktion) Unterschriftenblatt (Rektor/Rektorin/Arbeitsgruppe) Einführung / Executive Summary Inhaltsverzeichnis/Gliederung Beantwortung der Kriterien für die Systemakkreditierung Stellungnahme der Studierendenvertretung Glossar Anhänge Inhaltliche Anforderungen an den Selbstbeurteilungsbericht (Knappe) Darstellung der Hochschule Kriterien der Systemakkreditierung Qualifikationsziele System der Steuerung in Studium und Lehre Verfahren der internen Qualitätssicherung Berichtssystem und Datenerhebung Zuständigkeiten Dokumentation Kooperationen Stärken- und Schwächenanalyse im Sinne einer Zusammenfassung

18 DIE SYSTEMAKKREDITIERUNG LEITFADEN

DIE SYSTEMAKKREDITIERUNG LEITFADEN 19 A3 Begehungen Systemakkreditierung Begehungen Nachfolgend wird der Ablauf für die Begehungen exemplarisch dargestellt. Bei der konkreten Umsetzung kann es zu Veränderungen im Ablauf kommen, beispielsweise aufgrund unterschiedlicher Hochschulgrössen oder spezieller Wünsche der Hochschule. Die Zahl der Gesprächsteilnehmenden wird einvernehmlich zwischen der AAQ und der Hochschule abgestimmt. Erste Begehung Zeit Tagesordnungspunkte 08:30 10:00 Interne Besprechung Gutachterinnen und Gutachter / Prüfung Unterlagen 10:00 12:00 Gespräch mit der Hochschulleitung 12:00 13:00 Mittagessen 13:00 15:00 Gespräch mit den Verantwortlichen für das Qualitätsmanagement und den Verantwortlichen für die Systemakkreditierung 15:00 15:15 Pause 15:15 17:00 Arbeitssitzung der Gutachterinnen und Gutachter (Zusammenstellung der Stichprobe) 17:00 18:00 Erstes Feedback der Gutachtergruppe an die Hochschulleitung Zweite Begehung Tag 1 Zeit Tagesordnungspunkte 08:30 09:00 Klärung offener Fragen zur Dokumentation 09:00 10:15 Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der Hochschulleitung 10:15 10:30 Gutachterberatung 10:30 10:45 Pause 10:45 12:15 Gespräch mit Studierenden 12:15 12:30 Gutachterberatung 12:30 13:30 Mittagessen 13:30 15:00 Gespräch mit den Verantwortlichen für das Qualitätsmanagement 15:00 15:15 Gutachterberatung 15:15 16:15 Gespräch mit Assistierenden, Lehrbeauftragte 16:15 16:30 Gutachterberatung 16:30 16:45 Pause 16:45 17:45 Gespräch mit Professorinnen und Professoren 17:45 18:30 Gutachterberatung

20 DIE SYSTEMAKKREDITIERUNG LEITFADEN Tag 2 Zeit Tagesordnungspunkte 08:00 09:00 Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern von Hochschuleinheiten mit speziellen Aufgaben (z. B. Gleichstellungsbeauftragte) 09:00 09:15 Pause 09:15 10:15 Gespräch mit Studiendekaninnen und -dekanen 10:15 10:30 Gutachterberatung 10:30 10:45 Pause 10:45 12:00 Stichprobe: Merkmal A 12:00 12:15 Gutachterberatung 12:15 13:30 Mittagessen 13:30 14:45 Stichprobe: Merkmal B 14:45 15:00 Pause 15:00 16:15 Stichprobe: Merkmal C 16:15 16:30 Pause 16:30 17:30 Gutachterberatung Tag 3 Zeit Tagesordnungspunkte 08:30 11:00 Gutachterberatung (Vorbereitung Debriefing und Gutachterbericht) 11:00 11:45 Klärung offener Fragen 11:45 12:00 Pause 12:00 12:30 Debriefing

AAQ Effingerstrasse 15 Postfach CH-3001 Bern www.aaq.ch