Patienteninformation Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten gem. Artt. 12 ff. DSGVO

Ähnliche Dokumente
Rechte nach dem EKD-Datenschutzgesetz, EU-Datenschutz-Grundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz (neu)

Informationen nach Artikeln 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Datenschutzhinweise. Die nachfolgenden Datenschutzhinweise geben einen Überblick über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten.

Patienteninformation zum Entlassmanagement nach 39 Abs. 1a SGB V

Datenschutzreform 2018

Informationsschreiben nach Art. 13 DSGVO bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person

DATENSCHUTZERKLÄRUNG. 1 Allgemeines. 2 Persönliche Daten. 3 Informationen über Cookies. 4 Rechte der betroffenen Person

Art. 12 DSGVO Transparente Information

Einwilligungserklärung zur Zusendung von Informationsmaterial direkter Kontakt mit Interessenten (z.b. Messestand, Formular)

Richtlinien. des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung. (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien)

Rechtsanwalt Christoph Bork Fachanwalt für Medizin- und Strafrecht WEIMER I BORK. Rechtsanwälte Fachanwälte

Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien)

Fragebogen zur Anpassung der Praxisorganisation an die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Öffentliches Verfahrensverzeichnis. BKK VerbundPlus

Öffentliches Verfahrensverzeichnis

Grundlagen des Datenschutzes

Information zur Verarbeitung Ihrer Daten

Warum die Datenschutzgrundverordnung jeden trifft und wie Sie sich darauf vorbereiten können.

BayWa AG. Informationen für Aktionäre zum Datenschutz

Inhalt Datum Version Autor. Entwurf Version 01 Bernd Heidler

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen

Stand: [Briefkopf Transplantationszentrum] Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

EU-Datenschutz- Grundverordnung

NEWSLETTER EU-DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG NEWSLETTER NR. 8

EU-Datenschutz-Grundverordnung Infobrief-Nr. 8 Betroffenenrechte

Die Informationspflichten der Verantwortlichen

EU-Datenschutz-Grundverordnung Infobrief - Nr. 7 Fragebogen zur Umsetzung der DS-GVO

1. Nachtrag zum Vertrag nach 73 c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens

EU-Datenschutz-Grundverordnung Betroffenenrechte

Newsletter EU-Datenschutz-Grundverordnung (Merkblatt Nr. 8)

Newsletter EU-Datenschutz-Grundverordnung Nr. 8 Betroffenenrechte

Öffentliches Verfahrensverzeichnis

DATENSCHUTZERKLÄRUNG. 1 Allgemeines

Stand: August Newsletter EU-Datenschutz-Grundverordnung Nr. 8. Betroffenenrechte

Newsletter EU-Datenschutz-Grundverordnung Nr. 8

Öffentliches Verfahrensverzeichnis (Datenübersicht gem. 286 SGB V)

der Betroffenenrechte

So machen Sie sich und Ihre Website fit für die neue DSGVO!

19-21 Zweiter Unterabschnitt Rechte des Betroffenen

Datenschutz im Sozialdienst

Aufgrund unserer Betriebsgröße sind wir nicht verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

Gemäß EU Datenschutz Grundverordnung machen wir Sie hiermit über Ihre Rechte aufmerksam: Sie haben folgende Rechte

DATENSCHUTZERKLÄRUNG. 1 Allgemeines

Zugriffs-, Sperr- und Löschkonzeption für Krankenhaus-EDV-Systeme

Öffentliches Verfahrensverzeichnis

Auf dieser Website haben wir für Sie eine Reihe von Informationen zum Datenschutz zusammengestellt:

zwischen und Präambel

Besondere Versorgung Teilnahmeerklärung. Teilnahmeerklärung. Augenärztliche Vorsorgeuntersuchung von Kindern AB71IV DA002

Datenschutz. Unter den betroffene[n] Person[en] sind die genannten Besucher, Nutzer, Interessenten, Kunden bzw. Versicherungsnehmer zu verstehen.

Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein

MinR Bertram Raum. Referatsleiter bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung ab *

Empfehlung zur Anwendung der europäischen Krankenversicherungskarte

BIG FAX-Nr.: 0231/ oder BIG direkt gesund Rheinische Straße Dortmund

Remote Support Datenschutz-

Fragen und Antworten zum Thema Entlassmanagement der Krankenhäuser. Erste Fassung (Stand: )

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen. Vorbemerkung

Öffentliches Verfahrensverzeichnis der actimonda krankenkasse Gemäß 81 Abs. 4 SGB X

Vertrag. gemäß 112 Abs. 2 Nr. 2 SGB V. - Überprüfung der Notwendigkeit und Dauer der Krankenhausbehandlung

Hinweise für den Hospizdienst zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen Überarbeitung April 2011

Datenschutzerklärung für die Nutzung des Tetra-Digitalfunknetzes der Rhein-Neckar- Verkehr GmbH (rnv)

Schlichtungsantrag. Vollmacht (Bei Vertretung ausfüllen)

Krankenkasse Kassen-Nr. Versicherungsnummer. Sachkostenabrechnung mit Kopie der Originalrechnungen. MICADO HEALTH CARE GmbH

Fragebogen zur Anmeldung für den Einzug

DATENSCHUTZ DIE WORKSHOP-REIHE

Geburtsname: zuletzt polizeilich gemeldet in: (vollständige Adresse, evtl. Telefon) Aufgabenbereiche: Name des Betreuers: Anschrift:

Öffentliches Verfahrensverzeichnis

MPE-Garry GmbH. Öffentliches Verfahrensverzeichnis, gemäß 4g Abs. 2 i.v.m. 4e Nr. 1-8 BDSG. 13 April 2015 Verfasst von: Kilian Bauer

Einwilligungserklärung Datenschutz

Wohnungsbewerbung. Person 1: Person 2:

EU-DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG (DSGVO) Stand:

Verordnung zur Gewährleistung des Datenschutzes beim Fundraising in der Bremischen Evangelischen Kirche (Datenschutzverordnung Fundraising - DSVO.

Patientenrechtegesetz

Sozialdienst im Krankenhaus

Versicherteninformation. Versicherteninformation. Besondere Versorgung (DAK-Spezialisten-Netzwerk) BC72IV028 / DA003

Anliegend übersenden wir folgende Unterlagen für die Ermittlung einer Adresse in (Staat)

EU-Datenschutzgrundverordnung:

Erfordernisse und Ansätze für ein Entlassungsmanagement und Stolpersteine bei der Umsetzung

CURTIUS KLINIK Psychosomatische Medizin

Leitfaden. Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz. Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht. und

Versorgung HIV-Infizierter e.v. (dagnä) und dem Berufsverband niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands e.v. (bng).

Die Europäische Datenschutz- Grundverordnung. Schulung am

Einführung Datenschutz in der Pflege

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung: Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Datenschutzinformationen

Datenschutzerklärung nach der DSGVO

Techniken der Ausspähung bedrohte Privatheit

Öffentliches Verfahrensverzeichnis

Datenschutz und Datensicherheit. Norbert Höhn Datenschutzbeauftragter des BHV Stand: September 2017

Datenschutzkonzept. der Alfred Hermann GmbH & Co. KG

zum Vertrag nach 73 Abs. 3 SGB V i.v.m. 73c SGB V über die Durchführung eines Hautvorsorge-Verfahrens zwischen der

MMK Datenschutzerklärung

DATENSCHUTZ in der Praxis

Datenschutz in der Zahnarztpraxis Gesetzliche Grundlagen

Information zur Anschlussrehabilitation (AR) für die Patientin/den Patienten

Datenschutz ist Grundrechtsschutz

BFW - Fachtagung der Kliniksozialdienste 22. Oktober 2013

... Name, Vorname geb. am Beihilfenummer. ... Straße Hausnummer. ... PLZ Wohnort. ... Dienststelle/Anstellungskörperschaft

Praxis für ganzheitliche Schmerztherapie im Franziskus-Carré. Terminabsprache / Terminabsage

Transkript:

Patienteninformation Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten gem. Artt. 12 ff. DSGVO Name des Verantwortlichen: Geschäftsführung Thalkirchner Straße 48 80337 München Registergericht: Amtsgericht München Handelsregisternummer: HRB 154 102 Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten: GF/A-Datenschutz Fritz-Erler-Straße 30 81737 München Email: datenschutz(at)klinikum-muenchen.de Telefon: +49 89 452279-360 Zwecke, für die Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden: Krankenhäuser sind nach 2 Nr. 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz Einrichtungen, in denen durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten, Leiden oder Körperschäden festgestellt, geheilt oder gelindert werden sollen oder Geburtshilfe geleistet wird und in denen die zu versorgenden Personen untergebracht und verpflegt werden können. Um diese Aufgaben wahrnehmen zu können, muss das Krankenhaus für folgende Zwecke patientenbezogene und auch medizinische Daten verarbeiten: 1. Feststellung des Versicherungsverhältnisses und des Kostenträgers 2. Durchführung und Dokumentation der Behandlung, stationären Unterbringung und Verpflegung 3. Beratung über Maßnahmen der Prävention und Rehabilitation 4. seelsorgerische Betreuung 5. Betreuung durch den Sozialdienst 6. Entlassmanagement 7. Kostenerstattung und Abrechnung mit den Kostenträgern 8. Abrechnung mit anderen Leistungserbringern 9. Prüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen 10. Aus-, der Fort- und Weiterbildung von Ärzten und von Angehörigen anderer Berufe im Gesundheitswesen im Krankenhaus 11. Forschung im Krankenhaus 12. statistische Zwecke 13. Verwaltungsmäßige Abwicklung der Behandlung, Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung 14. Geltendmachung, Ausübung und Verteidigung von Rechtsansprüchen 15. Erfüllung gesetzlicher Meldepflichten 16. Betreuung und Wartung von IT-Systemen und Anwendungen usw. Für Ihre patientenbezogene Versorgung / Behandlung notwendig sind dabei insbesondere Verarbeitungen Ihrer Daten aus präventiven, diagnostischen, therapeutischen, kurativen und auch nachsorgenden Gründen. Ebenso erfolgen Verarbeitungen im Sinne einer bestmöglichen Versorgung im Hinblick auf interdisziplinäre Konferenzen zur Analyse und Erörterung von Diagnostik und Therapie, zur Vor-, Mit-, Weiterversorgung bzgl. Diagnostik, Therapie, Befunden sowie Krankheits- / Vitalstatus und dem Schreiben von Arztbriefen und Berichten. Informationspflichten; 1.0.0; 17.05.2018 Seiten 1 von 5

Von wem erhalten wir Ihre Daten? Die entsprechenden Daten erheben wir grundsätzlich sofern möglich bei Ihnen selbst. Teilweise kann es jedoch auch vorkommen, dass wir von anderen Krankenhäusern, die etwa Ihre Erst- / Vor- Behandlung durchgeführt haben, von niedergelassenen Ärzten, Fachärzten, Medizinischen Versorgungszentren (sog. MVZ), usw. Sie betreffende personenbezogene Daten erhalten. Diese werden in unserem Krankenhaus im Sinne einer einheitlichen Dokumentation mit Ihren übrigen Daten zusammengeführt. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten durch den Krankenhausträger Die Grundlage dafür, dass der Krankenhausträger Ihre Daten datenschutzrechtlich verarbeiten darf, ergibt sich hauptsächlich daraus, dass der Krankenhausträger für die Versorgung und Behandlung von Patienten zuständig ist. Die Verarbeitung von Patientendaten im Krankenhaus ist nur möglich, wenn eine gesetzliche Grundlage dies vorschreibt bzw. erlaubt oder Sie als Patient / Patientin hierzu Ihre Einwilligung erteilt haben. Als Rechtsgrundlage genannt sei hier insbesondere die sog. EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), z.b. Art. 6, 9 DSGVO, die auch in Deutschland gilt und ausdrücklich regelt, dass Daten von Patienten verarbeitet werden dürfen. Weitere Grundlagen finden sich im deutschen Bundes- und Landesrecht, etwa im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), z.b. 301 SGB V, im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), insbesondere 22 BDSG und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), sowie in den 630 ff. BGB, und in Art. 27 BayKrG, nach denen eine Verarbeitung Ihrer Daten zulässig ist. Als Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung seien hier beispielhaft genannt: Datenverarbeitungen zum Zwecke der Durchführung sowie Dokumentation des Behandlungsgeschehens einschließlich des innerärztlichen und interprofessionellen Austauschs im Krankenhaus über den Patienten für die Behandlung (Art. 9 Abs. 2h, Abs. 3, Abs. 4 DSGVO i.v.m. 630a ff, 630f BGB i.v.m. Berufsordnung für die Ärzte Bayerns), Datenübermittlung an Externe im Sinne einer gemeinsamen Behandlung (im Team), Zuziehung externer Konsiliarärzte, z.b. Labor, Telemedizin, sowie Zuziehung externer Therapeuten (Art. 9 Abs. 2h, Abs. 3, (, Abs.4) DSGVO i.v.m. Art. 27 BayKrG), Datenübermittlung an die gesetzlichen Krankenkassen zum Zwecke der Abrechnung (Art. 9 Abs. 2h, Abs. 3, Abs. 4 DSGVO i.v.m. 301 SGB V), Datenübermittlung zu Zwecken der Qualitätssicherung (Art. 9 Abs. 2i DSGVO i.v.m. 299 SGB V i.v.m. 136 SGB V bzw. den Richtlinien des G-BA), usw. Daneben sind Verarbeitungen auch in Fällen zulässig, in denen Sie uns Ihre Einwilligung erklärt haben. Notwendigkeit der Angabe Ihrer Personalien Die ordnungsgemäße administrative Abwicklung Ihrer Behandlung bedingt die Aufnahme Ihrer Personalien. Ebenso setzt die Ausübung Ihrer Betroffenenrechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung usw. einen Identitätsnachweis voraus. Davon ausgenommen sind ausschließlich die Fälle der vertraulichen Geburt. Informationspflichten; 1.0.0; 17.05.2018 Seiten 2 von 5

Welche Datenkategorien werden von uns verarbeitet? Für die vorgenannten Zwecke verarbeiten wir folgende Kategorien personenbezogener Daten: 1. Daten zur Person: Name; Vorname; Anschrift; Geburtsname; Geburtsdatum; Telefonnummer; Geschlecht; Familienstand; Konfession; Staatsangehörigkeit; Beruf (mit Anschrift); Daten über Familienangehörige; Bankverbindung; Rentenversicherungsnummer; Gewicht; Körpergröße; Blutgruppe 2. Daten zum Hausarzt / Einweisenden, mit- oder nachbehandelnden Arzt: Name; Vorname; Berufsbezeichnung; Arztnummer; Anschrift; Telefonnummer 3. Daten zur Krankenversicherung (gesetzlich/privat) sowie sonstigen Kostenträgern: Bezeichnung der Krankenkasse; Anschrift; Institutionskennzeichen der Krankenkasse; ggf. Gebietsdirektion der Krankenkasse; Versichertenstatus; Versicherungsnummer; Daten über versichertes Mitglied; Gültigkeitsdatum der Versichertenkarte 4. Daten zur einweisenden/verlegenden Klinik: Name; Anschrift; Institutionskennzeichen 5. Behandlungsdaten: Tag, Uhrzeit und Grund der Aufnahme (z.b. Einweisung, Notfall, Verlegung) sowie die Einweisungsdiagnose; Aufnahmediagnose; nachfolgende Diagnosen; Dauer der Krankenhausbehandlung; Bezeichnung der aufnehmenden Fachabteilung (Station, Zimmer-Nr., Telefon-Nr.); bei Verlegung Bezeichnung der weiterführenden Fachabteilung; Datum und Art der durchgeführten Operationen und Prozeduren; Tag, Uhrzeit und Grund der Entlassung oder Verlegung; Haupt- und Nebendiagnosen; Beginn und Ende von Abwesenheiten (bspw. Beurlaubung); Rehabilitationsmaßnahmen; Daten über andere Leistungserbringer und von denen erbrachte Leistungen; Leistungen des Krankenhauses; Unfall (Ort, Tag, Art); Tod (Tag, Uhrzeit, Todesursache); 6. Daten zu Wahlleistungen; berechnete Entgelte; Kodier- und Rechnungsdaten 7. Daten zum gesetzlichen Vertreter / Bevollmächtigten: Name; Anschrift; Telefonnummer Wahrnehmung berechtigter Interessen des Krankenhausträgers Sofern der Krankenhausträger zur Durchsetzung seiner Ansprüche gegen Sie selbst oder Ihre Krankenkasse gezwungen ist, anwaltliche oder gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da die vom Krankenhausträger gestellte Rechnung nicht beglichen wird, muss der Krankenhausträger (zu Zwecken der Rechteverfolgung) die dafür notwendigen Daten zu Ihrer Person und Ihrer Behandlung offenbaren. Mögliche Empfänger Ihrer Daten Ihre Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen bzw. etwaiger vorliegender Einwilligungserklärungen erhoben und ggf. an Dritte übermittelt. Als derartige Dritte kommen insbesondere in Betracht: gesetzliche Krankenkassen sofern Sie gesetzlich versichert sind, private Krankenversicherungen sofern Sie privat versichert sonstige Kostenträger (z.b. Sozialamt, Bundesamt für Zivildienst), Unfallversicherungsträger, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung, Hausärzte, weiter-, nach- bzw. mitbehandelnde Ärzte, andere Einrichtungen der Gesundheitsversorgung oder Behandlung, Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeeinrichtungen, externe Dienstleister (sog. Auftragsverarbeiter), Seelsorger (in kirchlichen Einrichtungen), Meldebehörden usw. Informationspflichten; 1.0.0; 17.05.2018 Seiten 3 von 5

Wie lange werden Ihre Daten gespeichert? Der Krankenhausträger ist gem. 630f Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dazu verpflichtet, eine Dokumentation über Ihre Behandlung zu führen. Dieser Verpflichtung kann der Krankenhausträger in Form einer in Papierform oder elektronisch geführten Patientenakte nachkommen. Diese Patientendokumentation wird auch nach Abschluss Ihrer Behandlung für lange Zeit vom Krankenhaus verwahrt. Auch dazu ist der Krankenhausträger gesetzlich verpflichtet. Mit der Frage, wie lange die Dokumente im Einzelnen im Krankenhaus aufzubewahren sind, beschäftigen sich viele spezielle gesetzliche Regelungen. Zu nennen sind etwa hier die Röntgenverordnung (RöV), die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), das Transfusionsgesetz (TFG), und viele mehr. Diese gesetzlichen Regelungen schreiben unterschiedliche Aufbewahrungsfristen vor. Daneben ist zu beachten, dass Krankenhäuser Patientenakten auch aus Gründen der Beweissicherung bis zu 30 Jahre lang aufbewahren. Ihre Patientenakte wird von uns bis zu 30 Jahre lang aufbewahrt. Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung usw. Ihnen stehen sog. Betroffenenrechte zu, d.h. Rechte, die Sie als im Einzelfall betroffene Person ausüben können. Diese Rechte können Sie gegenüber dem Krankenhausträger gelten machen. Sie ergeben sich aus der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die auch in Deutschland gilt: Recht auf Auskunft, Art. 15 DSGVO Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden gespeicherten personenbezogenen Daten. Recht auf Berichtigung, Art. 16 DSGVO Wenn Sie feststellen, dass unrichtige Daten zu Ihrer Person verarbeitet werden, können Sie Berichtigung verlangen. Unvollständige Daten müssen unter Berücksichtigung des Zwecks der Verarbeitung vervollständigt werden. Recht auf Löschung, Art. 17 DSGVO Sie haben das Recht, die Löschung Ihrer Daten zu verlangen, wenn bestimmte Löschgründe vorliegen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn diese zu dem Zweck, zu dem sie ursprünglich erhoben oder verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DSGVO Sie haben das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten. Dies bedeutet, dass Ihre Daten zwar nicht gelöscht, aber gekennzeichnet werden, um ihre weitere Verarbeitung oder Nutzung einzuschränken. Recht auf Widerspruch gegen unzumutbare Datenverarbeitung, Art. 21 DSGVO Sie haben grundsätzlich ein allgemeines Widerspruchsrecht auch gegen rechtmäßige Datenverarbeitungen, die im öffentlichen Interesse liegen, in Ausübung öffentlicher Gewalt oder aufgrund des berechtigten Interesses einer Stelle erfolgen. Zur Ausübung dieser Rechte wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Beschwerdemanagements: Informationspflichten; 1.0.0; 17.05.2018 Seiten 4 von 5

Beschwerdemanagement Kölner Platz 1 80804 München Widerruf erteilter Einwilligungen Wenn die Verarbeitung Ihrer Daten auf einer Einwilligung beruht, die Sie dem Krankenhausträger gegenüber erklärt haben, dann steht Ihnen das Recht zu, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Diese Erklärung können Sie schriftlich / per Mail / Fax an den Krankenhausträger richten. Einer Angabe von Gründen bedarf es dafür nicht. Ihr Widerruf gilt allerdings erst ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie diesen aussprechen. Er hat keine Rückwirkung. Die Verarbeitung Ihrer Daten bis zu diesem Zeitpunkt bleibt rechtmäßig. Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde wegen Datenschutzverstößen Unabhängig davon, dass es Ihnen auch freisteht, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, haben Sie das Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz - Kontaktdaten unter: https://www.datenschutz-bayern.de/vorstell/impressum.html), wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten datenschutzrechtlich nicht zulässig ist. Dies ergibt sich aus Art. 77 EU Datenschutz-Grundverordnung. Die Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde kann formlos erfolgen. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Informationspflichten; 1.0.0; 17.05.2018 Seiten 5 von 5