Ihr Vorsorgeausweis einfach erklärt Berufliche Vorsorge von den Vita Sammels ungen und der Zurich Versicherung
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Wo ist was geregelt? Die Höhe Ihrer Vorsorgeleistungen ist abhängig von den Bestimmungen im Vorsorgereglement und im Vorsorgeplan. Vorsorgereglement Das Vorsorgereglement der Sammelstiftung Vita hält fest, in welchen Fällen welche Leistungen erbracht werden. Auch die Bedingungen für freiwillige Einkäufe oder Vorbezüge zur Finanzierung von Wohneigentum sind hier geregelt. Sie finden das Vorsorgereglement auf www.vita.ch. Vorsorgeplan Im Vorsorgeplan Ihres Arbeitgebers ist geregelt, wie sich Ihre Versicherungsleistungen genau berechnen. Damit können Sie die Berechnung Ihrer Leistungen nachvollziehen. Sie können den aktuellen Vorsorgeplan direkt bei Ihrem Arbeitgeber anfordern. Vorsorgeausweis Im Vorsorgeausweis sind Ihre persönlichen Vorsorgeleistungen, Beiträge und Einkaufsmöglichkeiten festgehalten. Sie erhalten ihn jeweils zu Beginn des Jahres sowie bei jeder Änderung, die Ihr Arbeitgeber veranlasst. Für die Leistungspflicht der Stiftung sind ausschliesslich das Vorsorgereglement und der Vorsorgeplan massgebend.
Ihr Vorsorgeausweis Auf den ersten Blick ist Ihr Vorsorgeausweis gespickt mit Fachbegriffen und Zahlen. Diese Informationsbroschüre gibt Ihnen einfache Erklärungen und nützliche Zusatzinformationen zu wichtigen Themen. 1 2 3 4 Wer ist versichert? Hier sind Ihre Vertragsdaten und die Angaben zu Ihrer Person aufgeführt. Welcher Lohn ist versichert? Ihr gemeldeter Jahreslohn entspricht in der Regel Ihrem AHV-Jahreslohn (Bruttolohn). Je nach Vorsorgeplan wird dieser in der Höhe begrenzt und es wird ein sogenannter Koordinationsabzug vorgenommen. Das ergibt den versicherten Jahreslohn. Der BVG-Jahreslohn ist Teil des versicherten Lohnes. Er ist nach BVG «obligatorisch» versichert und beträgt im Maximum 59 925. Die Differenz zwischen dem versicherten Jahreslohn und dem BVG-Jahreslohn wird «über obligatorisch» versichert. Wie hoch sind Ihre aktuellen Altersleistungen? Hier sehen Sie, wie hoch Ihr Alterskapital bis Ende des letzten Jahres war und wie hoch Ihre Ersparnisse bis Ende des aktuellen Jahres sein werden. In diesem Betrag ist die ausgewiesene Verzinsung eingerechnet. Die jährliche Altersgutschrift ist der Betrag, den Sie in diesem Jahr ansparen werden. Was bekommen Sie voraussichtlich im Alter? Diesen Betrag erhalten Sie voraussichtlich bei Ihrer ordentlichen Pensionierung. Die Höhe des Betrages ist nach dem Vorsorgeplan Ihres Arbeitgebers berechnet und basiert auf Ihrem heute versicherten Jahreslohn. Der angegebene Zinssatz ist eine Annahme, wie in zukünftigen Jahren Ihr Kapital verzinst werden könnte. In der Regel wird das Alterskapital in Form einer Rente ausbezahlt. Sie können stattdessen aber vor Fälligkeit der ersten Rente eine einmalige Kapitalauszahlung oder Teilauszahlung beantragen. 5 Was erhalten Sie bei einer Frühpensionierung? Falls Sie vorzeitig in Pension gehen möchten, reduzieren sich Ihr Alterskapital und Ihre Rente wie angegeben. Die Höhe ist abhängig von dem bis zum Zeitpunkt Ihrer Frühpensionierung angesparten Alterskapital und dem jeweiligen Umwandlungssatz. Koordinationsabzug Der Koordinationsabzug dient der Koordination mit der ersten Säule (AHV). Gemäss BVG muss jener Teil des Jahreslohnes, der durch die AHV-Leistungen abgesichert ist, nicht in der Pensionskasse versichert werden. Für die Berechnung der Pensionskassenbeiträge wird deshalb der Betrag von 24 675 (Jahr 2018) (⅞ der einfachen maximalen AHV-Altersrente) vom versicherten Jahreslohn abgezogen. Obligatorische Lohnbestandteile Versicherte Lohnbestandteile bis zum BVG-Maximum von 84 600. Überobligatorische Lohnbestandteile Versicherbare Lohnbestandteile über dem BVG-Maximum.
Sammelstiftung Vita Muster AG 8000 Zürich Vertrags-Nummer: 94 000 000 Vo r s o r g e a u s w e i s Stand am 01.01.2018 Name/Vorname Geburtsdatum Policen-Nummer AHV-Nummer Zivilstand/Heiratsdatum Lohndaten Gemeldeter Jahreslohn Versicherter Jahreslohn BVG-Jahreslohn Beschäftigungsgrad 1 2 Muster Oliver 15.09.1979 100 000 000 756.1234.5678.90 verheiratet/01.04.2005 85 000 60 325 59 925 100.00 % 3 Altersleistungen Stand Sparkapital am 31.12.2017 Stand Sparkapital am 31.12.2018 Basiszins: BVG 1.000 %, Überobligatorium 1.750 % Zusatzzins: BVG 1.400 %, Überobligatorium 1.400 % Jährliche Altersgutschrift Voraussichtliches Alterskapital im Alter 65 am 01.10.2044 ohne Zins 5 Voraussichtliches Alterskapital im Alter 65 am 01.10.2044 mit Zins Zinssatz: BVG 1.000 %, Überobligatorium 1.750 % daraus resultierende jährliche Altersrente Umwandlungssatz: BVG 6.800 %, Überobligatorium 6.000 % Voraussichtliche Altersleistungen bei vorzeitiger Pensionierung Im Alter 64 am 01.10.2043 Im Alter 63 am 01.10.2042 Im Alter 62 am 01.10.2041 Im Alter 61 am 01.10.2040 Im Alter 60 am 01.10.2039 Im Alter 59 am 01.10.2038 Im Alter 58 am 01.10.2037 4 davon BVG 26 953 33 687 19 536 25 724 6 032 5 992 271 066 261 529 311 634 297 262 21 076 20 214 Alterskapital Altersrente 297 693 283 893 270 231 256 707 243 319 230 066 216 946 19 558 18 117 16 759 15 487 14 435 13 478 12 555 Berufliche Vorsorge von den Vita Sammels ungen und der Zurich Versicherung
Weitere Informationen über Ihre Vorsorgesituation 6 7 8 9 Was bekommen Ihre Angehörigen im Todesfall? Im Falle Ihres Ablebens vor der Pensionierung haben Ihre Angehörigen Anspruch auf eine jährliche Rente in der hier angegebenen Höhe. Bei Vita Classic erhalten Konkubinatspartner und gleichgeschlechtliche Lebenspartner im Todesfall ebenfalls eine Partnerrente. Die genauen Bedingungen sind im Vorsorgereglement aufgeführt. Welche Leistungen bekommen Sie bei Erwerbsunfähigkeit? Sollten Sie aufgrund einer Krankheit voll erwerbsunfähig werden, haben Sie Anspruch auf eine jährliche Rente in der angegebenen Höhe bei teilweiser Erwerbsunfähigkeit auf eine reduzierte Rente. Ein Anspruch auf Invaliditätsrente besteht, wenn die Invalidität auf eine Krankheit zurückzuführen ist. Wie finanziert sich Ihre Altersleistung? Der Sparbeitrag ergibt sich aus der Summe der Einzahlungen abzüglich der Kosten für die Risikoversicherung (Invalidität, Tod) und der jährlichen BVG-Zusatzkosten. Er wird jährlich Ihrem Altersguthaben gutgeschrieben. Welche Beiträge an die berufliche Vorsorge leisten Sie selbst, welchen Beitrag leistet Ihr Arbeitgeber? Hier wird aufgeschlüsselt, welchen Beitrag Sie selbst und welchen Beitrag Ihr Arbeitgeber jährlich leistet. 10 11 12 Welcher Betrag wird überwiesen, wenn Sie die Stelle wechseln? Wenn Sie die Stelle wechseln, wird der hier angegebene Betrag, die sogenannte Austrittsleistung, an die Vorsorgeeinrichtung Ihres neuen Arbeitgebers überwiesen. Sie wird auf den Zeitpunkt Ihres Austrittes berechnet. Falls Sie keinen neuen Arbeitgeber haben, wird der Betrag auf ein Freizügigkeitskonto übertragen. Haben Sie noch Einkaufspotenzial? Sie können Ihr Sparkapital bzw. Ihre Altersrente verbessern, indem Sie freiwillig in die 2. Säule einzahlen. Der hier angegebene Betrag entspricht Ihrer Beitragslücke und damit Ihrer maximal möglichen Einkaufssumme. Die steuerliche Abzugsberechtigung richtet sich nach dem eidgenössischen und kantonalen Steuerrecht. Welchen Betrag können Sie zur Finanzierung von Wohneigentum nutzen? Hier ist angegeben, ob Sie eine Verpfändung für Wohneigentumsförderung gemacht haben. Wenn Sie Wohneigentum erwerben wollen, können Sie Ihr Alterskapital oder einen Teil davon zur Finanzierung vorbeziehen oder verpfänden. Den möglichen Betrag teilt Ihnen der Help Point BVG gerne mit. BVG-Zusatzkosten BVG-Zusatzkosten setzen sich aus Beiträgen an den Teuerungszuschlag für die Risikoleistungen und Beiträgen an den Sicherheitsfonds BVG zusammen. Austrittsleistung Die Austrittsleistung ist das Guthaben, das eine versicherte Person bis zum Zeitpunkt ihres Austrittes aus dem Unternehmen bei der Pensionskasse angespart hat. Beim Austritt wird dieses Guthaben an die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers oder auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen.
Seite 2 Risikoleistungen Im Todesfall Jährliche Partnerrente bei Krankheit Jährliche Waisenrente bei Krankheit Bei voller Erwerbsunfähigkeit Jährliche Invalidenrente bei Krankheit, Wartefrist 24 Monate Jährliche Invaliden-Kinderrente bei Krankheit, Wartefrist 24 Monate Befreiung von der Beitragszahlung, Wartefrist 3 Monate Finanzierung Jährlicher Sparbeitrag Jährlicher Risikokostenbeitrag Jährliche BVG-Zusatzkosten Total 6 7 8 Austrittsleistung Am 31.12.2018 Einkauf Maximal mögliche Einkaufssumme am 01.01.2018 vorbehältlich der reglementarischen Bestimmungen Wohneigentumsförderung Verpfändung für Wohneigentumsförderung davon BVG 14 478 4 826 10 670 3 557 24 130 4 826 17 784 3 557 6 032.50 1 680.40 83.90 7 796.80 7 796.80 Jährlicher Versicherungsbeitrag Jährlicher Arbeitnehmerbeitrag Monatlicher Arbeitnehmerbeitrag (12 Monate) Jährlicher Arbeitgeberbeitrag 9 10 11 12 3 898.40 324.85 3 898.40 davon BVG 33 687.65 25 724.05 39 405.30 Nein
Sammelstiftung Vita Hagenholzstrasse 60 8050 Zürich www.vita.ch ZH14700d-1801 Haben Sie Fragen zu diesem Formular? Der Help Point BVG (Telefon 0800 80 80 80) steht Ihnen und Ihren Mitarbeitenden von Mo Fr von 08.00 18.00 Uhr für alle Fragen rund um die berufliche Vorsorge zur Verfügung.