MERKBLATT für Eltern und Schüler



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Transkript:

Ritzefeld-Gymnasium Ritzefeld-Gymnasium, Ritzefeldstraße 59, 52222 Stolberg (Rhld.)Tel:02402/29128 Stolberg Schülerbetriebspraktikum vom 19.01.15 bis 30.01.15 Merkblatt für Eltern und Schüler Informationsblatt für die Betriebe Zeitlicher Ablauf Einverständniserklärung Antrag auf Fahrkostenübernahme Formular für die Rückmeldung des Betriebs MERKBLATT für Eltern und Schüler Im Zeitraum vom vom 19.01.15 bis 30.01.15 wird an unserer Schule in der Stufe EF das Betriebspraktikum durchgeführt werden. Den Schülern/innen soll dadurch die Möglichkeit eröffnet werden, einen wirklichkeitsnahen Einblick in die Anforderungen am Arbeitsplatz zu erhalten und somit ihr Blickfeld über den Schulalltag hinaus wesentlich zu erweitern. Im Rahmen der Berufsorientierung Klasse 8 (Potentialanalyse) und Klasse 9 (Berufsanalysetest, Besuch bei der Argentur für Arbeit und Berufsfelderkundung) wurden bereits grundlegende Tendenzen für die Berufswahl von den Schülerinnen und Schülern getroffen, die mit diesem Praktikum überprüft oder gefestigt werden können. Stellensuche Der/die einzelne Schüler/-in ist für die Beschaffung einer Praktikumsstelle selbst verantwortlich. Es empfiehlt sich persönliches Vorsprechen bei dem jeweiligen Betrieb. Gerade Stolberg bietet für Praktikanten/-innen ein breites Spektrum interessanter Branchen. Neben Industrie und Handwerksbetrieben und solchen der Land- und Forstwirtschaft wären das etwa auch Einzelhandel, Gastronomie, Banken, Versicherungen, Apotheken, Arztpraxen, Krankenhaus, Kindergärten, Altenheime, Rechtsanwalts- oder Notarskanzleien, Stadtverwaltung und vieles mehr. Weitere Anregungen bieten die "Gelben Seiten", das Arbeitsamt und das Gewerbeamt der Stadt und die Homepage des Ritzefeld-Gymnasiums. Eine Beschäftigung in Arbeitsbereichen mit erhöhter Infektionsgefährdung ist nicht gestattet. Eine erhöhte Infektionsgefahr besteht insbesondere in Endoskopieeinheiten, Dialyseeinheiten, medizinischen und mikrobiologischen Laboratorien, Lungenfachpraxen, unreinen Seiten von Sterilisations- und Desinfektionseinheiten oder Tierställen mit infizierten Tieren. Das Betriebspraktikum kann nicht im elterlichen Betrieb abgeleistet werden. Räumlich sind die Praktikumsstellen auf den Bereich Stolberg, Eschweiler, Aachen und Düren zu beschränken. Untersuchung Praktikanten/-innen in Tageseinrichtungen sollten einen ausreichenden Impfschutz gegen Polio und Röteln (bei Mädchen), gegen Polio und Mumps (bei Jungen) nachweisen. Praktikanten/-innen in Tierarztpraxen sollten eine Bescheinigung über eine abgeschlossene Tetanusimpfung beibringen. Betreuung Die fachliche Anleitung und Belehrung soll durch Aufsichtspersonal der Firmen, Betriebe etc. übernommen werden. Die Schüler/-innen sollen während des Praktikums Erfahrungen in verschiedenen Tätigkeitsbereichen eines Betriebes sammeln. Dazu gehören auch Besichtigungen der Betriebsabteilungen, in denen sie nicht unmittelbar tätig sind. Der/die Betreuungslehrer/-in besucht die Schüler während des Praktikums wenigstens einmal. Bei evt. Schwierigkeiten bittet die Schule um Rückmeldung im Sekretariat der Schule oder beim jeweiligen Betreuungslehrer.

Dokumentation Während des Praktikums oder unmittelbar danach fertigt jeder/jede Praktikant/in eine Präsentation an, die der betreuenden Lehrkraft und den Schülerinnen und Schülern des jeweiligen Kurses vorgestellt wird. (Formalia liegen im Formularschrank auf der Homepage des Ritzefeld-Gymnasiums vor) http://ritzefeld-gymnasium.de/unterricht/weiterfuhrende-angebote/studienberufsberatung/jahrgangsstufe-ef/ Im Deutschunterricht werden formale Aspekte für die Erstellung dieser Präsentation erarbeitet und die Bewertungskriterien bekanntgegeben. Der/die Betreungslehrer/-in bewertet die Präsentation nach den auf der Homepage dargestellten Korrekturvorgaben. Es werden die Noten: Sehr gut, gut, befriedigend und nicht befriedigend, je nach erbrachter Leistung, auf dem Abschlusszeugnis der EF erscheinen. Einsatz Die Schüler/-innen sollen nach Möglichkeit zeitlich und arbeitsmäßig so eingesetzt werden wie Auszubildende. Da das Betriebspraktikum weder ein Ausbildungs- noch ein Beschäftigungsverhältnis darstellt, ist es finanziell nicht zu vergüten. Fahrkosten Ist die Praktikumsstelle weiter als 5 km von der Wohnung entfernt, übernimmt der Schulträger die Fahrkosten. Antrag steht hier zum Download bereit: Betriebsordnung Die Schüler/-innen unterliegen der Betriebsordnung. Bei Verstößen bitte die Schule benachrichtigen. http://ritzefeld-gymnasium.de/unterricht/weiterfuhrende-angebote/studienberufsberatung/jahrgangsstufe-ef/ Kleidung Ist eine besondere Arbeitskleidung notwendig, müssen die Eltern grundsätzlich dafür sorgen, sofern nicht der Betrieb dafür aufkommt. Krankheit Bei Krankheit muss der/die Praktikant/-in den Betrieb und die Schule benachrichtigen (möglichst frühzeitig). Adressen Der/die Praktikant/-in übergibt seinem/seiner Betreuer/-in im Betrieb die Adressen des/der Erziehungsberechtigten, der Schule und den Namen des Betreuungslehrers. Unfall Der Betrieb informiert die Praktikanten/-innen über Gefahrenquellen und Unfallbestimmungen. Fahrverbot Das Führen von Kraftfahrzeugen jeglicher Art während Schülerpraktika und Betriebserkundungen ist untersagt, ob ein gültiger Führerschein des/der Praktikanten/-in vorliegt oder nicht. Versicherung Betriebspraktika sind Schulveranstaltungen. Sie unterliegen daher der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Schüler/-innen sind während ihrer Tätigkeit in den Betrieben über den Schulträger haftpflichtversichert. Der Versicherungsschutz wird subsidiär gewährt, d.h., dass ein bestehender anderweitiger Versicherungsschutz zuerst in Anspruch zu nehmen ist. Stolberg, 10.12.2013 Andreas Grouls Verantwortlich für Studien und Berufsorientierung

Zeitlicher Ablauf 10.01.2014-10.12.2014 Schüler/-innen bemühen sich persönlich um eine Praktikumsstelle bis 10.12.2014 Ausfüllen des Anmeldeformular Schülerbetriebspraktikum 2014/2015 unter: http://ritzefeld-gymnasium.de/unterricht/weiterfuhrende-angebote/studien-berufsberatung Abgabe von dem ausgefüllten "Formular für die Rückmeldung des Betriebs", der Einverständniserklärung der Erziehungberechtigten und des Antrags auf Fahrkostenübernahme im Sekretariat der Schule bis 20.12.2014 Zuweisung des/der jeweiligen Betreuungslehrers/-lehrerin 19.01.2015 bis 30.01.2015 Betriebspraktikum 14.03.2015 Späteste Durchführung der Präsentation beim/bei der Betreuungslehrer/in. (Der Termin ist genau Abzusprechen, um mögliche Klausurvorbereitungen oder Planung nicht zu stören.) ----------------- -------Bitte hier abtrennen!-------- --------------- Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten des Schülers, der zum Zeitpunkt des Betriebspraktikums noch minderjährig ist Mit dem Einsatz an der angegebenen Praktikumsstelle unserer Tochter/unserers Sohnes sind wir einverstanden. Stolberg, den (Unterschrift eines Erziehungsberechtigten) ANTRAG AUF FAHRKOSTENÜBERNAHME (auch von volljährigen Schülern auszufüllen) Ich beantrage eine Fahrkarte (bitte ankreuzen) ja O / nein O (bei ja, bitte Formular Antrag zur Erstattung Kosten Praktikum runterladen und ausfüllen: http://ritzefeld-gymnasium.de/unterricht/weiterfuhrende-angebote/studien-berufsberatung) von bis auf den Namen Schülerjahreskarte ist vorhanden (zutreffendes bitte ankreuzen) ja O / nein O

Ritzefeld-Gymnasium Ritzefeld-Gymnasium, Ritzefeldstraße 59, 52222 Stolberg (Rhld.)Tel:02402/29128 Rückmeldung Betrieb Stolberg Betrifft: Schülerbetriebspraktikum vom 19.01.15 bis 30.01.15 Ich / Wir stellen der Schülerin / dem Schüler, (Name, Vorname) geboren am, im genannten Zeitraum einen Praktikumsplatz zur Verfügung. Betrieb Straße Ort Telefon Betreuer/-in im Betrieb Beschäftigungsbereich Ort, Datum Unterschrift

Ritzefeld-Gymnasium Ritzefeld-Gymnasium, Ritzefeldstraße 59, 52222 Stolberg (Rhld.)Tel:02402/29128 Stolberg Sehr geehrte Damen und Herren, Informationsblatt für die Betriebe im Zeitraum vom 19.01.15 bis 30.01.15 wird an unserer Schule in der EF das Betriebspraktikum durchgeführt werden. Den beteiligten Schülern/-innen soll dadurch die Möglichkeit eröffnet werden, einen unmittelbaren Einblick in die Berufs- und Arbeitswelt zu erhalten. Wir würden uns freuen, wenn Sie den nachfragenden Schülern/-innen einen Praktikumsplatz zur Verfügung stellen könnten. Betreuung Die fachliche Anleitung und Belehrung soll durch Aufsichtspersonal der Firmen, Betriebe etc. übernommen werden. Die Schüler/-innen sollen während des Praktikums Erfahrungen in verschiedenen Tätigkeitsbereichen eines Betriebes sammeln. Dazu gehören auch Besichtigungen der Betriebsabteilungen, in denen sie nicht unmittelbar tätig sind. Der/die Betreuungslehrer/-in besucht die Schüler während des Praktikums wenigstens einmal. Bei evt. Schwierigkeiten bittet die Schule um Rückmeldung im Sekretariat der Schule oder bei dem /der jeweiligen Betreuungslehrer/-in. Dokumentation Im Anschluss an das Praktikum fertigt der/die Schüler/-in einen Erfahrungsbericht an. Einsatz Die Schüler/-innen sollen nach Möglichkeit zeitlich und arbeitsmäßig so eingesetzt werden wie Auszubildende. Da das Betriebspraktikum weder ein Ausbildungs-, noch ein Beschäftigungsverhältnis darstellt, ist es finanziell nicht zu vergüten. Betriebsordnung Die Schüler/-innen unterliegen der Betriebsordnung. Bei Verstößen bitte die Schule benachrichtigen. Kleidung Ist eine besondere Arbeitskleidung notwendig, müssen die Eltern grundsätzlich dafür sorgen, sofern nicht der Betrieb dafür aufkommt. Krankheit Bei Krankheit muss der/die Praktikant/-in den Betrieb und die Schule benachrichtigen (möglichst frühzeitig). Adressen Der/die Praktikant/in übergibt seinem/seiner Betreuer/-in im Betrieb die Adressen des/der Erziehungsberechtigten, der Schule und den Namen des/der Betreuungslehrers/-in. Unfall Der Betrieb informiert die Praktikanten/-innen über Gefahrenquellen und Unfallbestimmungen. Fahrverbot Das Führen von Kraftfahrzeugen jeglicher Art während Schülerpraktika und Betriebserkundungen ist untersagt, ob ein gültiger Führerschein des/der Praktikanten/-in vorliegt oder nicht. Versicherung Betriebspraktika sind Schulveranstaltungen. Sie unterliegen daher der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Schüler/-innen sind während ihrer Tätigkeit in den Betrieben über den Schulträger haftpflichtversichert. Der Versicherungsschutz wird subsidiär gewährt, d.h., dass ein bestehender anderweitiger Versicherungsschutz zuerst in Anspruch zu nehmen ist. Wir bedanken uns bei allen, die sich um die Schüler/-innen kümmern und sich für das Betriebspraktikums zur Verfügung stellen. Stolberg, 10.12.2013 Andreas Grouls Projektbetreuer

Leitfaden zur Erstellung/Beurteilung der Praktikumspräsentation Basisinformation: Jede Lehrkraft der Klasse EF betreut (gemäß Berechnung nach einem festgelegten Schlüssel) eine bestimmte Zahl von Praktikanten. Ende Dezember entscheidet sich, wer welche Schüler betreut. In der Regel im Fach derjenigen Lehrkraft, die auch den Betreuungsbesuch durchgeführt hat, wird eine Präsentation über das absolvierte Praktikum durchgeführt. Die Präsentation dient dazu, die MitschülerInnen über den erlebten Arbeitsalltag zu informieren und methodische Kompetenzen zu trainieren. I. Gestaltung der Präsentation a) Klare, nachvollziehbare Gliederung des Vortrags b) Optisch ansprechende Aufbereitung (z.b.: Enthält die Präsentation viele sprachliche Fehler? Sind Schrift und graphische Elemente gut lesbar und erkennbar? Sind kreative Einfälle vorhanden?) c) Freier Vortrag (kein Ablesen!) d) Visuelle Unterstützung der Präsentation (z.b.: Werden wirkungsvolle visuelle und technische Hilfen benutzt, z.b. Powerpoint, Posterwände, Bilder etc.? Werden die Hilfsmittel ausreichend beherrscht und adäquat eingesetzt? Ist die visuelle Präsentation systematisch und sachbezogen aufbereitet?) Gewichtung: ca. 1/3 der Gesamtnote II. Inhaltliche Leitlinien a) Allgemeine Informationen über den Betrieb (z.b.: Werden Name, Lage, Größe, Arbeitsbereich, vorhandene Berufe im Betrieb, Abteilungen etc. angegeben bzw. knapp vorgestellt?) b) Vorstellung eines Berufsbildes (z.b.: Welche Ausbildungswege führen in diesen Beruf? Welche Schulqualifikationen werden benötigt? Was sind nützliche Fähigkeiten für diesen Beruf? Wie lange dauert die Ausbildung? Welche Art von Prüfung wird am Ende der Ausbildung abgelegt? Wie viel Ausbildungsvergütung gibt es? Welche Aufstiegsmöglichkeiten sind vorhanden? Gibt es eine Verwandtschaft zu anderen Berufen?) c) Darstellung eines Arbeitstages, der besonders in Erinnerung geblieben ist, z.b. durch besondere Vorkommnisse, Erfahrungen etc. d) Darstellung der Vorüberlegungen (z.b.: Werden Gründe für die Wahl des Praktikumsplatzes dargelegt? Welche Erwartungen gab es vor dem Praktikum? Welche Überlegungen zur Berufswahl haben bei der Stellensuche eine Rolle gespielt?) e) Persönliche Erfahrungen und Reflexion (z.b.: Welche Erwartungen wurden erfüllt oder enttäuscht? Welchen Nutzen und welche Chancen haben sich eröffnet? Wie beeinflusst die Praktikumserfahrung die weitere Berufswahlplanung? Gibt es Verbesserungsvorschläge für ein ähnliches Praktikum?) Gewichtung: ca. 2/3 der Gesamtnote III. Anschauungsmaterial: der beurteilenden Lehrkraft wird zusammenfassendes Anschauungsmaterial (z.b. Powerpoint Folien, Thesenpapier, informatives Visualisierungsmaterial etc.) zu Vergleichszwecken zur Verfügung gestellt IV. Zeitlicher Umfang: ca. 15 Minuten V. Leistungsdokumentation: Erreichte Leistung in der Präsentation wird auf dem Abschlusszeugnis der EF durch die Noten: Sehr gut, gut, befriedigend und nicht befriedigend dargestellt. Bei besonders guten Leistungen obliegt es der Lehrkraft ein Zertifikat der Schule auszustellen.