JRK- SAARLAND. Ausbildungsordnung. Verabschiedet am

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Transkript:

JRK- SAARLAND Ausbildungsordnung Verabschiedet am 14.10.2012

Inhaltsverzeichnis Präambel... 3 1. Bildung im Jugendrotkreuz... 4 2. JRK Leitungskräfteausbildung... 4 2.1 Gruppenleiter/innen Ausbildung... 5 2.1.1 Ziel und Zweck... 5 2.1.2 Träger der Ausbildung... 5 2.1.3 Lehrkräfte... 5 2.1.4 Rahmenplan... 5 2.1.5 Lehrgang... 6 2.2 JRK Leiter/innen Ausbildung... 7 2.2.1 Ziel und Zweck... 7 2.2.2 Träger der Ausbildung... 7 2.2.3 Lehrkräfte... 7 2.2.4 Rahmenplan... 7 2.2.5 Lehrgang... 7 2.3. Fort- und Weiterbildung... 8 2.3.1 Ziel und Zweck... 8 2.3.2 Träger der Ausbildung... 8 2.3.3 Lehrkräfte... 8 2.3.4 Rahmenplan... 8 2.3.5 Lehrgang... 8 2.4 JRK Teamer/innen Aus- und Fortbildung... 9 2.4.1 Ziel und Zweck... 9 2.4.2 Träger der Ausbildung... 9 2.4.3 Lehrkräfte... 9 2.4.4 Rahmenplan... 9 2.4.5 Lehrgang... 9 3. Ausbildung in der JRK Schularbeit... 10 3.1 Koordinator/innen Schulung... 10 3.1.1 Ziel und Zweck... 10 3.1.2 Träger der Ausbildung... 10 3.1.3 Lehrkräfte... 10 3.1.4 Rahmenplan für die Ausbildung... 10 3.1.5 Lehrgang... 10

3.2 Ausbildung in den JRK-Schulgemeinschaften... 11 3.2.1 Aus- und Fortbildung von Kooperationslehrer/innen in den JRK- Schulsanitätsdiensten... 11 3.2.1.1 Ziel und Zweck... 11 3.2.1.2Träger der Ausbildung... 11 3.2.1.3 Lehrkräfte... 11 3.2.1.4 Rahmenplan für die Ausbildung... 11 3.2.1.5 Lehrgang... 12 3.2.2 Aus- und Fortbildung der Schulsanitäter/innen... 12 3.2.2.1 Ziel und Zweck... 12 3.2.2.2 Träger der Ausbildung... 12 3.2.2.3 Lehrkräfte... 12 3.2.2.4 Rahmenplan für die Ausbildung... 12 3.2.2.5 Lehrgang... 13 3.2.3 Aus und Fortbildung der Kooperationslehrer/innen in der JRK Streitschlichter/innen Gruppe... 13 3.2.3.1 Ziel und Zweck... 13 3.2.3.2 Träger der Ausbildung... 13 3.2.3.3 Lehrkräfte... 13 3.2.3.4 Rahmenplan für die Ausbildung... 13 3.2.3.5 Lehrgang... 14 3.2.4 Ausbildung der Streitschlichter/innen... 14 3.2.4.1 Ziel und Zweck... 14 3.2.4.2 Träger der Ausbildung... 14 3.2.4.3 Lehrkräfte... 14 3.2.4.4 Rahmenplan für die Ausbildung... 14 3.2.4.5 Lehrgang... 15 3.3 Ausbildung im Rahmen weiterer Schulprojekte... 16 4. Notfalldarstellung... 16

Präambel Die JRK- Ausbildungsordnung regelt die Aus-, Fort- und Weiterbildung im Jugendrotkreuz im DRK-Landesverband Saarland. Sie dient dazu, eine einheitliche, qualitativ hochwertige Ausbildung im Jugendrotkreuz zu gewährleisten. Die JRK- Ausbildungsordnung basiert auf der jeweils gültigen Fassung der Rahmenkonzeption zur Bildungsarbeit im Deutschen Jugendrotkreuz, der Rahmenkonzeption zur JRK- Schularbeit, den betreffenden Bestimmungen in der Ordnung für das Deutsche Jugendrotkreuz im DRK-Landesverband Saarland und der Finanzordnung des DRK-Landesverbandes Saarland. Die JRK- Ausbildungsordnung ist für Träger, Referent/innen bzw. Teamer/innen und Teilnehmer/innen verbindlich. Der/die Teilnehmer/in bzw. die entsendende Stelle bestätigt mit der Anmeldung, dass der/die Teilnehmer/in die in der Ausschreibung angegebenen Voraussetzungen erfüllt. Je nach Inhalt und Lernziel des Lehrganges soll eine Teilnehmerzahl von 16 nicht überschritten werden. Die Teilnehmer/innen erhalten nach Abschluss eines Lehrgangs vom Träger der Maßnahme eine Teilnahmebescheinigung.

1. Bildung im Jugendrotkreuz Dem gesetzlich geforderten Erziehungs- und Bildungsauftrag wird das Jugendrotkreuz als anerkannter Jugendverband gegenüber seinen Angehörigen in vielfacher Hinsicht gerecht. Zu den Schwerpunktthemen der JRK- Arbeit - soziales Engagement - Einsatz für Umwelt und Gesundheit - Handeln für Frieden und Völkerverständigung - politische Mitverantwortung werden vielfältige Bildungsangebote im Rahmen der Gruppenstunden, der AG Treffen der JRK- Schulgemeinschaften und Bildungsmaßnahmen in Abend-, Tages- oder Wochenendform gemacht. Ebenso sind Elemente der Bildungsarbeit bei Freizeitmaßnahmen enthalten. Die Förderung von allgemeinen, musischen, sozialen, gesundheitlichen, ökologischen, politischen, arbeitsweltbezogenen und technisch-naturwissenschaftlichen Kenntnissen und Fertigkeiten ist ein Anliegen der JRK- Arbeit auf Ortsvereins-, Kreis- und Landesverbandsebene. Die Angebote knüpfen an den Erfahrungen, den Interessen und Bedürfnissen der Angehörigen und freien Mitarbeiter/innen des Jugendrotkreuzes an. Die Bildungsarbeit wird in altersgerechter Form mit den Methoden moderner Jugendarbeit umgesetzt (s. Leitsätze für das Deutsche Jugendrotkreuz vom 13.09.97). Dabei stehen erlebnis- und aktionsorientierte Angebote in der Gruppe, zum Beispiel in Form von Projektarbeit, bei Wettbewerben und Foren, im Vordergrund. Für die Durchführung der Bildungsangebote ist mindestens die Qualifikation als Gruppenleiter/in erforderlich. Die Übernahme der Kosten wird in der Ausbildungsordnung unter den einzelnen Punkten genauer geregelt. Öffentliche Fördermöglichkeiten sind auszuschöpfen. 2. JRK Leitungskräfteausbildung Die Wahrnehmung von Leitungsaufgaben im Jugendrotkreuz erfordert eine fundierte Ausbildung, die pädagogische, organisatorische und Rotkreuz-/ Jugendrotkreuz-spezifische und rechtliche Inhalte umfasst. Sofern Leitungskräfte bei ihrer Wahl noch nicht über die für das jeweilige Amt erforderliche Ausbildung verfügen, so ist diese im Lauf eines Jahres zu beginnen.

Die Leitung der jeweils übergeordneten Ebene ist für Einhaltung der Ausbildungsrichtlinien verantwortlich. 2.1 Gruppenleiter/innen Ausbildung 2.1.1 Ziel und Zweck Zur Leitung einer außerschulischen Kinder- oder Jugendgruppe oder einer JRK- Schulgemeinschaft ist eine qualifizierte Ausbildung notwendig. Hierzu dient die Gruppenleiter/innen- Ausbildung bzw. für JRK-Schulgemeinschaften Punkt?! in der Ausbildungsordnung. Für die Bestätigung als Gruppenleiter/in bzw. Leiter/in einer JRK- Schulgemeinschaft durch den Kreisverband ist der erfolgreiche Abschluss der Gruppenleiter/innen- Ausbildung neben den übrigen geforderten Voraussetzungen unabdingbar (s. JRK- Ordnung 20 Abs. 3). In anderem Zusammenhang erworbene Qualifikationen können in Ausnahmefällen eventuell teilweise anerkannt werden. Wenn die Leitung einer JRK- Schulgemeinschaften von einer Lehrkraft wahrgenommen wird, gilt die pädagogische Qualifikation als gegeben. 2.1.2 Träger der Ausbildung Der Träger der Gruppenleiter/innen- Ausbildung ist der DRK-Landesverband, Team Jugendrotkreuz. Die Kosten der Ausbildung trägt der entsendende DRK- Kreisverband (s. Finanzordnung des DRK-Landesverbandes 23). 2.1.3 Lehrkräfte Lehrkräfte sind das Team JRK, Teamer und Referenten, die eine entsprechende pädagogische und/oder fachliche Qualifikation besitzen. Die Teamerausbildung ist gleichgestellt mit dem Lehrgang Erwachsenengerechte Unterrichtsgestaltung des DRK Landesverbandes Saarland. 2.1.4 Rahmenplan Die Gruppenleiter/innen- Ausbildung des Jugendrotkreuzes erfüllt die Anforderungen der Empfehlungen des Landesjugendhilfeausschusses zur landeseinheitlichen Ausbildung ehrenamtlich Tätiger in der Kinder- und Jugendarbeit und zur landeseinheitlichen Bescheinigung über die Teilnahme an Lehrgängen, die dadurch erworbene fachliche Befähigungen und die Ausstellung der Jugendleiter/in- Card. Für die Beantragung der Jugendleiter/in Card (Juleica) ist neben der erfolgreichen Teilnahme an der Gruppenleiter/innen- Ausbildung die Tätigkeit in der Gruppenleitung erforderlich.

2.1.5 Lehrgang Die Gruppenleiter/innen- Ausbildung umfasst zwei Teile (Teil 1 und Teil 2) mit einer Mindestdauer von jeweils 4,5 Tagen. Die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Gruppenleiter/innen- Ausbildung sind: - Mindestalter für die Teilnahme am Gruppenleiter/innen- Lehrgang Teil 1 ist 15 Jahre - für die Teilnahme am Gruppenleiter/innen- Lehrgang Teil 2 16 Jahre - sowie eine abgeschlossene Erste Hilfe-Ausbildung nicht älter als zwei Jahre. Folgende Themen werden in der Gruppenleiter/innen- Ausbildung auf der Grundlage der jeweils gültigen Handbücher bearbeitet: - Geschichte, Aufbau, Struktur und Aufgaben des Roten Kreuzes/ Jugendrotkreuzes - JRK-Ordnung - Rolle und Aufgabe der Gruppenleitung - Aufsichtspflicht - Programmplanung und Gruppenstundengestaltung - Soziales Engagement - Spielpädagogik - Versicherungsfragen - Kindermitbestimmung bzw. Kinder-/Jugendpolitik - Öffentlichkeitsarbeit - Finanzierung und Förderung der JRK- Arbeit - Verwaltung - Lebenssituation, auch und besonders von Kindern und Jugendlichen mit Migrationserfahrung - Problemlagen von Kindern und Jugendlichen, unter besonderer Berücksichtigung der Thematik der Kindeswohlgefährdung - Entwicklungsprozesse im Kinder- und Jugendalter - Kommunikation und Gesprächsführung - Arbeit in und mit Gruppen - Gemeinsam sind wir stark (auch schulische Gruppen thematisch einbinden) Weitere aktuelle Themen, z.b. JRK- Kampagnen, sollen in die Ausbildung integriert werden.

2.2 JRK Leiter/innen Ausbildung 2.2.1 Ziel und Zweck Die Leitung einer JRK- Gemeinschaft im DRK auf Orts-, Kreis, oder Landesebene erfordert fundierte Kenntnisse in rotkreuzspezifischen Angelegenheiten, (vereins-) rechtlichen Fragen, Managementfähigkeiten und Personalführung. Diese werden in der JRK- Leiter/innen- Ausbildung vermittelt, die mehrere Module (Grundlehrgang und mind. zwei Aufbaumodule) umfasst. An der Ausbildung sollten auch stellvertretende JRK- Leiter/innen teilnehmen. Für JRK- Leiter/innen wird darüber hinaus die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen des Gesamtverbandes und des Bundesverbandes empfohlen. 2.2.2 Träger der Ausbildung Der Träger der Ausbildung ist der DRK-Landesverband, Team Jugendrotkreuz. Die Kosten der Ausbildung trägt der entsendende DRK-Ortsverein, DRK- Kreisverband bzw. der DRK- Landesverband. 2.2.3 Lehrkräfte Lehrkräfte sind das Team JRK, Teamer und Referenten, die eine entsprechende pädagogische und/oder ein fachspezifische Qualifikation besitzen. 2.2.4 Rahmenplan Die JRK-Leiter/innen Ausbildung dient als Grundlage und Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements der JRK-Leitungskräfte. Sie vermittelt Grundlagen im Leiten von Rotkreuzgemeinschaften. 2.2.5 Lehrgang Der Lehrgang umfasst einen Grundlehrgang und mind. zwei Aufbaumodule. Module anderer Gemeinschaften können je nach Inhalt anerkannt werden. Die Voraussetzungen für die Teilnahme an der JRK- Leiter/innen- Ausbildung sind: - Mindestalter 16 Jahre - abgeschlossene Erste Hilfe-Ausbildung nicht älter als zwei Jahre Darüber hinaus ist eine abgeschlossene JRK- Gruppenleiter/innen- Ausbildung empfohlen. Inhalt des Grundlehrgangs: - Satzungen, Ordnungen, Gremienarbeit - Rechte & Pflichten - Finanzierung - Leitungskompetenzen (u.a. Methodik & Didaktik)

- Projektmanagement & Öffentlichkeitsarbeit Die Aufbaumodule umfassen Themen wie z.b.: - Kommunikation - Öffentlichkeitsarbeit ( Internetseite, Soziale Netzwerke) - Medienkompetenz - Präsentieren und moderieren 2.4. Fort- und Weiterbildung 2.4.1 Ziel und Zweck Insbesondere die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen erfordert auf Grund der sich schnell ändernden Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen und der permanenten Weiterentwicklung im Bereich der Gruppenpädagogik eine ständige Auffrischung und Aktualisierung des angeeigneten Wissens. Eine regelmäßige Fortbildung der Leitungskräfte und Teamer ist daher unerlässlich. 2.4.2 Träger der Ausbildung Träger von anerkennungsfähigen Fortbildungsangeboten sind die DRK-Kreisverbände, der DRK-Landesverband und der DRK-Bundesverband. Angebote anderer Träger, z.b. Kreisjugendämter, Landesjugendamt, Landesjugendring etc. können von der jeweils übergeordneten Ebene nach vorheriger Absprache und Vorlage der Teilnahmebescheinigung anerkannt werden. Die Kosten der Fort- und Weiterbildung von JRK- Leitungskräften trägt der entsendende DRK-Ortsverein, DRK-Kreisverband bzw. der DRK-Landesverband. 2.4.3 Lehrkräfte Lehrkräfte sind das Team JRK, Teamer und Referenten, die eine entsprechende pädagogische und/oder ein fachspezifische Qualifikation besitzen. 2.4.4 Rahmenplan Innerhalb von zwei Jahren ist die Teilnahme an einer mindestens zweitägigen Fortbildung (eventuell auch zwei eintägige Fortbildungen zu unterschiedlichen Themen) erforderlich. 2.4.5 Lehrgang Die Inhalte der Lehrgänge sind zielgruppenspezifisch bzw. teilnehmerorientiert. Daher ist eine genaue Beschreibung der Fort- und Weiterbildungen nicht möglich.

2.3 JRK Teamer/innen Ausbildung 2.3.1 Ziel und Zweck Für die Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen für JRK- Leitungskräfte ist eine qualifizierte Ausbildung der Teamer/innen notwendig, die Fachkompetenz und methodischdidaktische Fähigkeiten erfordert. Hierzu dient die JRK- Teamer/ innen- Ausbildung. 2.3.2 Träger der Ausbildung Träger von JRK-Teamer/innen Ausbildungsangeboten ist der DRK-Landesverband, Team Jugendrotkreuz und der DRK-Bundesverband. Fortbildungsangebote anderer Träger können ggf. auch nur teilweise anerkannt werden. Die Kosten trägt der DRK-Landesverband. 2.3.3 Lehrkräfte Lehrkräfte sind das Team JRK und Referenten, die eine entsprechende pädagogische und/oder ein fachspezifische Qualifikation besitzen. 2.3.4 Rahmenplan Die Ausbildung in Erwachsenengerechter Unterrichtsgestaltung des DRK ist der JRK- Teamer/innen- Ausbildung gleichgestellt und wird wie diese mit einer Überprüfung des Erlernten abgeschlossen. Innerhalb von zwei Jahren ist die Teilnahme an einer mindestens zweitägigen Fortbildung (eventuell zwei eintägige Fortbildungen zu unterschiedlichen Themen) erforderlich. Die JRK- Landesleitung ist für die Einhaltung der Aus- und Fortbildungsrichtlinien verantwortlich. Diese entscheidet auch über eine eventuelle Anerkennung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen anderer Träger. 2.3.5 Lehrgang Die JRK- Teamer/innen- Ausbildung umfasst mindestens 5 Tage. Voraussetzungen für die Teilnahme an der JRK- Teamer/innen- Ausbildung sind: - Mindestalter 16 Jahre - Erste Hilfe-Kurs nicht älter als zwei Jahre Darüber hinaus sind insbesondere für Teamer/innen in der Gruppenleiter/innen- Ausbildung unerlässlich: - abgeschlossene JRK- Gruppenleiter/innen- Ausbildung - Erfahrungen in der Kinder-/Jugendgruppenarbeit Folgende Themen werden in der Teamer/innen- Ausbildung auf der Grundlage der jeweils gültigen Handbücher und neuer erwachsenenpädagogischer Erkenntnisse bearbeitet:

- Methodik und Didaktik - Vermittlung des Wissens wie ein Mensch lernt - Jugendgerechte Vermittlung von Themen, zum Beispiel in Gruppenstunden und Bildungsmaßnahmen Themen erwachsenengerechter Unterrichtsgestaltung auflisten 3. Ausbildung in der JRK Schularbeit Die Ausbildung in der JRK- Schularbeit richtet sich sowohl an ehrenamtliche Mitarbeiter/innen als auch Schüler/innen und Lehrer/innen. Die geltenden Vorraussetzungen zur Teilnahme der Schule können aus den Mindest- Standards entnommen werden. 3.1 Koordinator/innen Schulung 3.1.1 Ziel und Zweck Für die Koordination der JRK- Schularbeit und die Betreuung der JRK- Schulgemeinschaften sind in den DRK-Kreisverbänden gemäß Rahmenkonzeption für die JRK- Schularbeit ehren- und/oder hauptamtliche Koordinator/innen eingesetzt. Um Ihren Aufgaben gerecht werden zu können, benötigen die Koordinator/innen eine Schulung, die sie auf ihre Tätigkeit vorbereitet. 3.1.2 Träger der Ausbildung Die Kosten trägt der DRK-Landesverband. 3.1.3 Lehrkräfte Die Umsetzung der Schulung erfolgt durch die Referen/tin der JRK- Schularbeit. 3.1.4 Rahmenplan für die Ausbildung Die Koordinator/innenschulung dient als Grundlage und Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements der Koordinator/innen. Sie vermittelt Grundlagen der JRK Schularbeit und Informationen über das Handlungsfeld Schule. 3.1.5 Lehrgang Die Schulung umfasst mindestens einen Tag und beinhaltet folgende Themen: - (Jugend-)Rotkreuz- Grundwissen für Externe - Schule als Handlungsfeld relevante Kenntnisse über die Institution Schule - Gründe für die JRK- Schularbeit - Aufbau des Schulwesens und Zugangsmöglichkeiten für Verbände - Grundlagen einer gelingenden Kooperation zwischen JRK und Schule - Rechtliche Grundlagen

- Koordinator/in Schularbeit - Rolle und Selbstverständnis - Aufgaben - Handwerkzeug: Materialien, Verwaltung, Finanzierung - JRK- Schulangebote - Austausch und Perspektiven 3.2 Ausbildung in den JRK-Schulgemeinschaften Ausbildungsangebote des Jugendrotkreuzes richten sich zum einen an Kooperationslehrer/innen, zum anderen an die Mitglieder der JRK- Schulgemeinschaften (= freie Mitarbeiter/innen des Jugendrotkreuzes). 3.2.1 Aus- und Fortbildung von Kooperationslehrer/innen in den JRK- Schulsanitätsdiensten 3.2.1.1 Ziel und Zweck Aus- und Fortbildungen von Kooperationslehrer/innen sind zu empfehlen, da sich auch die JRK-Schularbeit ständig weiterentwickelt und es neue Angebote und wichtige Informationen gibt. Deshalb sind der Besuch des Fresh-Ups und/oder die Ausbildung zur Erste-Hilfe- Ausbilderin/zum Erste-Hilfe-Ausbilder mögliche Formen der Aus- und Fortbildung von Kooperationslehrer/innen in den JRK-Schulsanitätsdiensten. 3.2.1.2 Träger der Ausbildung Die Ausbildung zur Erste-Hilfe-Ausbilderin/zum Erste-Hilfe-Ausbilder wird vom DRK- Landesverband nach den gültigen Richtlinien durchgeführt. Die Kosten tragen die DRK- Kreisverbände. Bei Fortbildungen für Kooperationslehrer (z.b. Fresh-Up) trägt der JRK- Landesverband die Kosten. 3.2.1.3 Lehrkräfte Lehrkräfte sind das Team JRK, Teamer und Referenten, die eine entsprechende pädagogische und/oder ein fachspezifische Qualifikation besitzen. 3.2.1.4 Rahmenplan für die Ausbildung Die Kooperationslehrerin/der Kooperationslehrer im Schulsanitätsdienst sollte folgende Ausund Fortbildungen besuchen bzw. über diese Kenntnisse verfügen: Mindestanforderungen: - Erfolgreicher Abschluss eines Erste Hilfe-Lehrganges nach gültigen Richtlinien, nicht älter als ein Jahr bei Aufnahme ihrer Tätigkeit - Kenntnisse über das Rote Kreuz, das JRK und seine Arbeit

- Kenntnisse über die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Kooperations-lehrerin/ eines Kooperationslehrers - Regelmäßige Fortbildung in Erste Hilfe (nach gültigen Richtlinien) Empfohlen wird eine Ausbildung zur Erste-Hilfe-Ausbilderin/zum Erste-Hilfe-Ausbilder. Verpflichtend ist eine Einführung für neue Kooperationslehrer/innen sowie außerschulische Fachkräfte, z.b. in Form einer Fortbildung gemäß der Arbeitshilfe Schulsanitätsdienst oder eines ausführlichen Informationsgesprächs. 3.2.1.5 Lehrgang Die Inhalte der Lehrgänge sind zielgruppenspezifisch bzw. teilnehmerorientiert. Daher ist eine genaue Beschreibung der Fort- und Weiterbildungen nicht möglich. 3.2.2 Aus- und Fortbildung der Schulsanitäter/innen 3.2.2.1 Ziel und Zweck Die vom Roten Kreuz ausgebildeten Schulsanitäter/innen, allesamt Schüler/innen der jeweiligen Schule, haben ein Auge auf Gefahrenquellen und lernen, im Ernstfall Verantwortung zu übernehmen und überlegt zu handeln. Darüber hinaus hilft die Teilnahme am JRK-Schulsanitätsdienst den Schülerinnen und Schülern ihre sozialen Kompetenzen zu verbessern und dadurch ein angenehmeres Schulklima mit zu gestalten. 3.2.2.2 Träger der Ausbildung Träger der Ausbildung sind die DRK-Kreisverbände. Diese tragen auch die Kosten. 3.2.2.3 Lehrkräfte Die Aus- und Fortbildungen der Schulsanitäter/innen werden von einer Ausbilderin/ einem Ausbilder Erste Hilfe durchgeführt. 3.2.2.4 Rahmenplan für die Ausbildung Für die Durchführung des Erste Hilfe-Lehrganges nach den gültigen Richtlinien können verschiede Möglichkeiten in Betracht gezogen werden: - während der Unterrichtszeit - Blockunterricht, z.b. am Wochenende - als Abendkurs

3.2.2.5 Lehrgang Verpflichtend ist für alle Schulsanitäter/innen der erfolgreiche Abschluss einer Erste Hilfe- Ausbildung.Teilnehmen können Schüler/innen ab der 5.Klasse. 3.2.3 Aus und Fortbildung der Kooperationslehrer/innen in der JRK Streitschlichter/innen Gruppe 3.2.3.1 Ziel und Zweck Um die AG-Stunden und die Ausbildung der Schüler/innen durchzuführen, ist es empfehlenswert, dass die Kooperationslehrer/innen auch selbst an einer Multiplikatoren/innenschulung teilnehmen. 3.2.3.2 Träger der Ausbildung Träger der Ausbildung ist der JRK-Landesverband. Die Kosten werden von den Teilnehmern oder der Schule selbst getragen. 3.2.3.3 Lehrkräfte Lehrkräfte sind das Team JRK, Teamer und Referenten, die eine entsprechende pädagogische und/oder ein fachspezifische Qualifikation besitzen. 3.2.3.4 Rahmenplan für die Ausbildung Die Kooperationslehrerin/der Kooperationslehrer im Bereich Streitschlichtung sollte folgende Aus- und Fortbildungen besuchen bzw. über diese Kenntnisse verfügen: Mindestanforderungen: - Erfolgreicher Abschluss eines Konflikt- und Mediationstrainings - Kenntnisse über das Rote Kreuz, das JRK und seine Arbeit - Kenntnisse über die Aufgaben, Rechte und Pflichten eines/einer Kooperationslehrer/in Das Konflikt- und Mediationstraining beinhaltet folgende Themen: - Konfliktanalyse: Grundlagen und Definitionen Streit, Aggression, Konflikt, Gewalt Methoden und Übungen zur Verdeutlichung

- Streitschlichtung Ablauf und Phasen der Schlichtung Rahmenbedingungen und Mindeststandards - Schulung der Wahrnehmung, Empathie, Emotionen, Verantwortung und Beziehungsfähigkeit (life skills) - Vertiefende Aspekte Gruppenspezifika Geschlechtsspezifika - Grenzen der Streitschlichtung Drogen, Rassismus, psychische Erkrankungen Außerhalb des Jugendrotkreuzes erfolgte Ausbildungen können gegebenenfalls anerkannt werden. 3.2.3.5 Lehrgang Das Konflikt- und Mediationstraining umfasst ca. 24 Doppelstunden. 3.2.4 Aus- und Fortbildung der Streitschlichter/innen 3.2.4.1 Ziel und Zweck Für die Streitschlichter/innen ist die Teilnahme an einer Streitschlichter/innen Ausbildung verpflichtend. 3.2.4.2 Träger der Ausbildung Träger sind der JRK-Landesverband oder die Schulen. Die Kosten werden von den Schulen getragen. 3.2.4.3 Lehrkräfte Die Ausbildung erfolgt durch geschulte Lehrer/innen, Teamer/innen des Jugendrotkreuzes oder Referenten mit einer entsprechenden pädagogischen und/oder fachlichen Qualifikation. Für die Fortbildung sind die geschulten Kooperationslehrer selbst verantwortlich. 3.2.4.4 Rahmenplan für die Ausbildung Die Ausbildung der Streitschlichter/innen beinhaltet folgende Themen: - Konfliktanalyse: Grundlagen und Definitionen Streit, Aggression, Konflikt, Gewalt Methoden und Übungen zur Verdeutlichung

- Streitschlichtung Ablauf und Phasen der Schlichtung Rahmenbedingungen und Mindeststandards - Schulung der Wahrnehmung, Empathie, Emotionen, Verantwortung und Beziehungsfähigkeit (life skills) 3.2.4.5 Lehrgang Die Ausbildung erfolgt in den AG-Stunden oder als Blockveranstaltung. Sie findet in mind. 8 Doppelstunden statt. 3.2.5 Ausbildung von Multiplikatoren für die Streitschlichtung 3.2.5.1 Ziel und Zweck Um die die Ausbildung der Schüler/innen und Kooperationslehrer/innen durchzuführen, ist es empfehlenswert, dass die Lehrkräfte in der JRK-Streitschlichtung auch selbst an einer Multiplikatoren/innenschulung teilnehmen. 3.2.5.2 Träger der Ausbildung Träger der Ausbildung ist der JRK-Landesverband. Die Kosten werden vom JRK- Landesverband getragen. 3.2.5.3 Lehrkräfte Lehrkräfte sind das Team JRK und Referenten, die eine entsprechende pädagogische und/oder ein fachspezifische Qualifikation besitzen. 3.2.5.4 Rahmenplan für die Ausbildung Der Multiplikator im Bereich Streitschlichtung sollte folgende Aus- und Fortbildungen besuchen bzw. über diese Kenntnisse verfügen: - Konfliktanalyse: Grundlagen und Definitionen Streit, Aggression, Konflikt, Gewalt Methoden und Übungen zur Verdeutlichung - Streitschlichtung Ablauf und Phasen der Schlichtung Rahmenbedingungen und Mindeststandards - Schulung der Wahrnehmung, Empathie, Emotionen, Verantwortung und Beziehungsfähigkeit (life skills)

- Vertiefende Aspekte Gruppenspezifika Geschlechtsspezifika - Grenzen der Streitschlichtung Drogen, Rassismus, psychische Erkrankungen Außerhalb des Jugendrotkreuzes erfolgte Ausbildungen können gegebenenfalls anerkannt werden. 3.2.5.5 Lehrgang Das Konflikt- und Mediationstraining umfasst ca. 24 Doppelstunden. 3.3 Ausbildung im Rahmen weiterer Schulprojekte Für Schulprojekte, wie z.b. dem Body+Grips-Mobil, Erste Hilfe in der Grundschule oder der Humanitären Schule, gibt es projektbezogene Ausbildungen, die in den entsprechenden Konzepten verankert sind. 4. Notfalldarstellung Es wurde eine bundesweit geltende Ausbildungsordnung verabschiedet. Diese Ausbildungsordnung für Notfalldarstellung gilt auch für die Notfalldarstellung im DRK Landesverband Saarland.