Village Improvement Districts: Überlegungen für eine Machbarkeitsstudie Prof. Dr. Christian Diller Verbundpartner: Stadt Butzbach und Justus-Liebig-Universität Gießen, Institut für Geographie, Prof. Dr. Christian Diller, Raumplanung und Stadtgeographie
Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen (Art. 4.Abs. 2 Grundgesetz) 171f BauGB Nach Maßgabe des Landesrechts können unbeschadet sonstiger Maßnahmen nach diesem Gesetzbuch Gebiete festgelegt werden, in denen in privater Verantwortung standortbezogene Maßnahmen durchgeführt werden, die auf der Grundlage eines mit den städtebaulichen Zielen der Gemeinde abgestimmten Konzepts der Stärkung oder Entwicklung von Bereichen der Innenstädte, Stadtteilzentren, Wohnquartiere und Gewerbezentren sowie von sonstigen für die städtebauliche Entwicklung bedeutsamen Bereichen dienen. Zur Finanzierung der Maßnahmen und gerechten Verteilung des damit verbundenen Aufwands können durch Landesrecht Regelungen getroffen werden. 2
Das Trittbrettfahrerproblem: Free Rider 3
ExWost: Gebietstypen von Eigentümerstandortgemeinschaften Quelle: BMVBS 2012: 16 4
Business Improvement Districts (BIDs) in den Bundesländern 2012 Gesetze in: Bremen Hamburg Hessen: INGE Nordrhein-Westfalen Saarland Sachsen Schleswig-Holstein: PAKT Gesetze in Planung: Rheinland-Pfalz Sachsen Erfolgreich eingerichtete Initiativen 25 (Stand 2012) Quelle: DIHK 2011
Verfahren zur Gründung eines BID nach INGE Hessen 6
Die Gießener BIDs Gründung von 4 Business Improvement Districts in der Innenstadt Ende 2006: BID Seltersweg e.v. BID Marktquartier e.v. BID Katharinenviertel e.v. BID Theaterpark e.v.
Förderprogramm INGEplus: Programmstädte Bad Karlshafen Bad Salzschlirf Bebra Frankfurt-Höchst Fulda Königstein im Taunus Korbach Limburg an der Lahn Rimbach Schlüchtern Stadtallendorf 40.000 Euro 45.000 Euro 28.000 Euro 45.000 Euro 45.000 Euro 40.000 Euro 45.000 Euro 45.000 Euro 29.000 Euro 43.000 Euro 45.000 Euro Quelle:https://umweltministerium.hessen.de/klima-stadt/staedtebau/hessisches-gesetz-zur-staerkung-innerstaedtischer-geschaeftsquartiere-inge 8
Lernen aus BID auch aus dem Scheitern: - Es bedarf eines Kerns engagierter Eigentümer. - Der Standort muss ein Potenzial haben, dass der Wert der einzelnen Immobilien durch gemeinsame Aktivitäten der Eigentümer gesteigert werden kann. - Zu starkes Engagement der Kommunen sogar kontraproduktiv. - Feind von außen wirkt aktivierend. Quelle: Achenbach o. J. 9
Housing-Improvement District Hamburg Steilshoop Andere Typen von Urban-Improvement- Districts NID: Neighbourhood- Improvement-Districts (Mischgebiete) WID: Working-Area- Improvement-Districts (Gewerbegebiete) Quellehttp://www.hamburg.de/contentblob/2641682/data/steilshoop-projektblatt.pdf: 10
Village Improvement Districts (VImDis): Leitfragen der Machbarkeitsstudie 1. Welcher Problemdruck erfordert einen VImDi. Welche äußeren Anlässe können die Gründung eines VImDi begünstigen? 2. Wie stellt sich die Eigentümerkonstellation in den Untersuchungsgebieten bezogen auf Aktivierungspotenziale dar? 3. Was könnten Handlungsfelder eines VImDi sein? 4. Wie stellt sich die Verzahnung zu öffentlichen Instrumenten (u.a. Dorferneuerung, Flurbereinigung) dar? 5. Welche Perspektiven einer gesetzlichen Verankerung von VImDis bestehen in Hessen? 11
Form follows function - follows form! Schritte zur Gründung einer ESG (rot=im Rahmen der Machbarkeitsstudie durchführbar) 1. Problemerkennung 2. Vorläufige Quartiersabgrenzung, Identifikation der Eigentümer 3. Erstansprache von Zentralakteuren und Anstoßprozesse definieren 4. Ansprechpartner/Unterstützerstruktur 5. Aktivierung der Immobilieneigentümer 6. Leitbild 7. Gemeinsame SWOT-Analyse 8. Maßnahmenkonzept 9. Strukturierung und Formalisierung 10. Umsetzung der Projekte Quelle: BMVBS 2011: 13f 12
Kriterien zur Auswahl/und Abgrenzung eines ESG-Gebiets Quelle: BMVBS 2011: 16 13
Schritt 1: Ausgangsprobleme in potenziellen VImDies: - Nahezu vollständiges Wegbrechen der Versorgungsfunktionen - Mangelnde ÖPNV-Anbindung - Ortsdurchfahrt als Transit-Raum ohne Aufenthaltsqualität - Leerstand und Verfall von Gebäuden - Von Eigentümern empfundene Veränderungsblockaden durch den Denkmalschutz - Attentismus: Geringe Verkaufs- und Investitionsbereitschaft der Eigentümer. - Zersplitterte Eigentumsverhältnisse z. T. auf einem Grundstück (z. T. ortsferne Erbengemeinschaften) 14
Schritt 2: Eigentümergruppen von VImDies identifizieren Quelle: BMVBS 2012: 23 15
Wer macht mit? 16
Wer macht mit? 17
Literatur Achenbach, Frank (o. J.): Leitfaden BID s und INGE in Hessen Hilfestellung zur Stärkung der Eigeninitiative, Hrsg. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung und IHK Arbeitsgemeinschaft Hessen, Wiesbaden. BMVBS, Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (2011): Leitfaden Eigentümerstandortgemeinschaften. Empfehlungen zur Gründung und Begleitung von Eigentümerstandortgemeinschaften, Berlin. BMVBS, Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (2012): Gemeinsam für das Quartier Eigentümerstandortgemeinschaften. Ergebnisse des ExWost-Forschungsfeldes Eigentümerstandortgemeinschaften im Stadtumbau, Berlin. Schwalbach, Til Kaspar (2015): Neue Ansätze in der Quartiersentwicklung, Hamburg. Wiezorek, Elena (2011): Eigentümerstandortgemeinschaften und Urban Governance. Eine Untersuchung kollektiven Handelns in der Stadtentwicklung am Beispiel von Wohnquartieren im demographischen Wandel, Dresden. 18