ISG Immobilien- und Standortgemeinschaften
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- Heidi Dittmar
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1 ISG Immobilien- und Standortgemeinschaften Dr. Daria Stottrop IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid Gliederung Begriffsverwendung Rechtliche Grundlagen Ziele Phasen Beispiele für Maßnahmen Abgabenpflicht und -höhe Tipps für weitere Informationen 18. Februar 2011 Dr. Daria Stottrop 2
2 Begriffsverwendung Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) = Business Improvement District (BID) Interessen- und Werbegemeinschaft (IWG) 18. Februar 2011 Dr. Daria Stottrop 3 Rechtliche Grundlagen 1/2 Bundesebene: 171f Baugesetzbuch (BauGB) Private Initiativen zur Stadtentwicklung Landesebene: Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) 18. Februar 2011 Dr. Daria Stottrop 4
3 Rechtliche Grundlagen 2/2 nach ISGG NRW ein informelles Instrument in privater Verantwortung in Ergänzung zu den Aufgaben der Gemeinde in der Innenstadt oder in Stadtteilzentren mit den städtebaulichen Zielen der Gemeinde abgestimmt räumlich begrenzt Erhebung einer Abgabe bei Grundeigentümern Beteiligung von Gewerbetreibenden möglich befristet auf max. fünf Jahre als Satzung durch den Rat der Stadt erlassen 18. Februar 2011 Dr. Daria Stottrop 5 Ziele Sicherung und Stärkung eines Einzelhandels- und Erlebnisstandorts Werterhaltung des privaten Immobilienvermögens an einem Standort Revitalisierung oder Stabilisierung der Wettbewerbsfähigkeit eines Zentrums Koordination von Zielen und Kooperationen privater Akteure 18. Februar 2011 Dr. Daria Stottrop 6
4 Phasen einer ISG 2/4 Akteure werden in einem Initiatorenkreis aktiv (Motivatoren, Promotoren) möglichst viele informieren & interessieren Einigung über Ziele für eine ISG Auswahl der dazu nötigen Maßnahmen Kalkulation der Kosten Abgrenzung der ISG parzellenscharf! Wahl einer Rechtsform (z.b. Verein) 18. Februar 2011 Dr. Daria Stottrop 7 Phasen einer ISG 2/4 Dauer: individuell Akteure werden in einem Initiatorenkreis aktiv in dieser Phase wird die Hauptarbeit geleistet! (Motivatoren, Promotoren) möglichst viele informieren & interessieren Einigung über Ziele für eine ISG Auswahl der dazu nötigen Maßnahmen Kalkulation der Kosten Abgrenzung der ISG parzellenscharf! Wahl einer Rechtsform (z.b. Verein) 18. Februar 2011 Dr. Daria Stottrop 8
5 Phasen einer ISG 3/4 schriftliche Information an die Grundeigentümer und Erbauberechtigten durch die Stadt (inkl. Konzept und Abgabenhöhe) wenn nicht mehr als 25 % der Grundeigentümer oder der Grundeigentümer, die über 25 % der Grundstücksflächen vertreten innerhalb eines Monats ablehnen kann ISG gegründet werden Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden u. TÖB öffentlich-rechtlicher Vertrag zw. Stadt und ISG ISG wird als Satzung durch den Rat der Stadt erlassen 18. Februar 2011 Dr. Daria Stottrop 9 Phasen einer ISG 3/4 schriftliche Information an die Grundeigentümer und Erbauberechtigten durch die Stadt (inkl. Konzept und Abgabenhöhe) wenn nicht mehr als 25 % der Grundeigentümer Dauer: einige Monate oder der Grundeigentümer, die über 25 % der Arbeitsaufwand seitens der Gemeinde zzgl. Grundstücksflächen eines Monats für die Widerspruchsfrist vertreten innerhalb eines zzgl. Monats eines Monats ablehnen für die Öffentlichkeitsbeteiligung ISG kann gegründet werden Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden u. TÖB öffentlich-rechtlicher Vertrag zw. Stadt und ISG ISG wird als Satzung durch den Rat der Stadt erlassen 18. Februar 2011 Dr. Daria Stottrop 10
6 Phasen einer ISG 4/4 Maßnahmen werden entsprechend dem Konzept durchgeführt ISG ist vertraglich zur Durchführung verpflichtet Durchführung kann auf Dritte übertragen werden (z.b. Eventagentur, Planungsbüro) Pflicht der ISG zum jährlichen, schriftlichen Nachweis der zweckmäßigen Mittelverwendung gegenüber der Gemeinde 18. Februar 2011 Dr. Daria Stottrop 11 Phasen einer ISG 4/4 Maßnahmen werden entsprechend dem Konzept durchgeführt ISG ist vertraglich zur Durchführung verpflichtet Durchführung kann auf Dritte übertragen werden (z.b. Eventagentur, Planungsbüro) Pflicht der ISG zum jährlichen, schriftlichen Nachweis der zweckmäßigen Mittelverwendung gegenüber der Gemeinde Dauer: max. fünf Jahre die Dauer wird entsprechend dem Konzept in der Satzung festgelegt 18. Februar 2011 Dr. Daria Stottrop 12
7 Beispiele für Maßnahmen als Ergänzung der städtischen Aufgaben Entwicklung eines Konzepts zum Leerstands- und Flächenmanagement Entwicklung eines Werbekonzepts, Pflege eines gemeinsamen Internetauftritts Initiierung von Events gemeinsames Bonus- oder Treuepunkteprogramm Aufenthaltsqualität und Sauberkeit (z.b. Graffiti-Beseitigung, Aufstellung von Mülleimern, Anpflanzungen und Sitzgelegenheiten, ergänzender Winterdienst) Passantenleitsystem (Beschilderungen etc.) Sicherheit (z.b. Beleuchtung von dunklen Ecken ) 18. Februar 2011 Dr. Daria Stottrop 13 Abgabenpflicht Abgaben werden von Grundeigentümern und Erbauberechtigten erhoben werden nach festen Verteilungsmaßstäben errechnet (z.b. nach Einheitswert des Grundstücks) dürfen für die Dauer von fünf Jahren 10 % des Einheitswertes eines Grundstücks nicht überschreiten werden nicht erhoben, sollte ein Grundstück nicht wirtschaftlich genutzt werden können ein Grundstück ausschließlich zu Gemeinbedarfszwecken genutzt werden für den Grundeigentümer erkennbar kein Vorteil entstehen werden bei unbilligen Härten nicht erhoben (bis zu 3 % der Abgaben können als Kostenpauschale für gemeindlichen Aufwand vorgesehen werden) 18. Februar 2011 Dr. Daria Stottrop 14
8 Beispielrechung Abgabenhöhe ISG-Budget: (für 5 Jahre) niedrigster Einheitswert (EW): höchster Einheitswert (EW): Summe der Einheitswerte: Berechnung Hebesatz: ISG-Budget / Summe der EW = Hebesatz / = 0,05 = 5 % des EW Berechnung Abgabenhöhe: Hebesatz x EW des Grundstücks Abgabenhöhe (bei EW): (für 5 Jahre) = 200 /a Abgabenhöhe (bei EW): (für 5 Jahre) = /a 18. Februar 2011 Dr. Daria Stottrop 15 Tipps für weitere Informationen Dokumenten-Nr Februar 2011 Dr. Daria Stottrop 16
9 Tipps für weitere Informationen Newsletter Stadtmarketing 18. Februar 2011 Dr. Daria Stottrop 17 Tipps für weitere Informationen (Handelskammer Hamburg) Newletter BID-News Februar 2011 Dr. Daria Stottrop 18
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