Datum: 18. Juni 2014 Arbeitskreis der Selbstständigen im Landesverband Baden-Württemberg Thema: Rechtliche, fachliche und persönliche Voraussetzungen für eine Tätigkeit als selbstständige/r geprüfte/r Bilanzbuchhalter/in oder Controller/in Referentinnen: Mona Achilles-Leuchter und Beate Butz Anlass: Online-Seminar BVBC LV Baden-Württemberg e.v. Referent: BW Horst Schumacher Thema: der Bilanzbuchhalter in der Selbständigkeit 11. März 2011
2 Inhaltsverzeichnis: o o o o Rechtliche Situation Gründungsvoraussetzungen Geschäftsfelder Werbung
3 Arbeitskreis der Selbstständigen im Landesverband Baden-Württemberg Die selbstständigen Bilanzbuchhalter unterliegen folgender rechtlicher Situation: Steuerberatungsgesetz (StBerG) und Berufsordnung für Steuerberater (BOStb) Anwendungsbereich: 1. Bundesrecht, EU, EWR 2. Hilfeleistung in Steuersachen
4 Die selbstständigen Bilanzbuchhalter unterliegen folgender rechtlicher Situation: Befugnisse 2 Geschäftsmäßige Hilfeleistung nur von Personen, die hierzu befugt sind, egal ob haupt-, nebenberuflich, entgeltlich oder unentgeltlich. 3 Befugnis unbeschränkter Hilfeleistung in Steuersachen 4 Befugnis beschränkter Hilfeleistung in Steuersachen
5 Die selbstständigen Bilanzbuchhalter unterliegen folgender rechtlicher Situation: 5 Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen für alle anderen Personen: keine geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen! Bußgeldverfahren
6 Die selbstständigen Bilanzbuchhalter unterliegen folgender rechtlicher Situation: ABER: Art 12 GG (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden. Fußnote zu 5 StBerG => Verbot für kaufmännische Gehilfen für die geschäftsmäßige Erledigung der laufenden Lohnbuchhaltung aufgehoben Achtung: kein Einrichten der Lohnkonten und keine Abschlussarbeiten gem. 41b, 42b EStG
7 Die selbstständigen Bilanzbuchhalter unterliegen folgender rechtlicher Situation: 6 Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen wissenschaftlich begründete Gutachten unentgeltliche Hilfestellung in Steuersachen für Angehörige gem. 15 AO
8 Die selbstständigen Bilanzbuchhalter unterliegen folgender rechtlicher Situation: 6 Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen mechanische Arbeitsgänge; das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen, soweit
9 Die selbstständigen Bilanzbuchhalter unterliegen folgender rechtlicher Situation: Soweit kaufmännischen Ausbildungsberuf drei Jahre im Buchhaltungswesen mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig
1 0 Die selbstständigen Bilanzbuchhalter unterliegen folgender rechtlicher Situation: lt. NWB-Kommentar Hr. Riddermann: Kontieren der Belege = Zuordung von Belegen Beschäftigung von Personen Nicht: Einrichtung der Buchführung eines Betriebes Erstellung eines Kontenplans vorbereitende Abschlussarbeiten Erstellung von Steuererklärungen
11 Die selbstständigen Bilanzbuchhalter unterliegen folgender rechtlicher Situation: Freie Mitarbeit eines selbstständigen Bilanzbuchhalters unter der Verantwortung eines Steuerberaters (seit 21.12.2004 möglich) aber: den Steuerberatern ist untersagt, durch ihre Mitwirkung einer Person im Sinne des 6 Nr. 4 StBerG Tätigkeiten zu ermöglichen, die über den erlaubten Rahmen hinausgehen ( 12 BOStB).
12 Arbeitskreis der Selbstständigen im Landesverband Baden-Württemberg Gründungsvoraussetzungen: Vor- und Nachteile der Selbstständigkeit abwägen Verdienst Zeit Vorteile Gute Aufträge guter Verdienst Freie Zeiteinteilung Nachteile Keine Aufträge kein Verdienst, nicht jede Leistung ist abrechenbar Keine geregelte tägliche Arbeitszeit, bis zu 50 60 Std./Woche Motivation Sein eigener Herr sein Hohe Selbstdisziplin erforderlich Angebot + Qualität Risiko Leistungsspektrum und Qualität werden von mir bestimmt Risiko kann durch Kompetenz und Planung minimiert werden. Ständige Weiterbildung, die nicht fakturierbar ist, sonst keine Qualität Startkapital, Rücklagenbildung, Vermögensschadenhaftpflichtversicherung notwendig
13 Gründungsvoraussetzungen: Wer sich als Bilanzbuchhalter oder Controller selbstständig machen will, muss vorab folgende Punkte gründlich prüfen: Persönliche Eignung Fachliche Kompetenzen Geschäftsfelder Werbemöglichkeiten
14 Gründungsvoraussetzungen: Persönliche Eignung: Familiäre Unterstützung Gesundheit Körperliche und geistige Leistungsfähigkeit Mobilität Solide finanzielle Situation (Startkapital) Risikobereitschaft und -bewusstsein Willen zur laufenden fachlichen Fort- und Weiterbildung
15 Gründungsvoraussetzungen: Kognitive Eigenschaften: (Kognition (lat. cognoscere, erkennen, erfahren, kennenlernen) ist die von einem verhaltenssteuernden System ausgeführte Informationsumgestaltung) Arbeitsplanung Auffassungsgabe Aufmerksamkeit Erinnerungsvermögen Flexibilität Konzentration Problemlösung Vorstellung
16 Gründungsvoraussetzungen: Arbeitsausführung: Ausdauer Diskretion Gewissenhaftigkeit Kritische Kontrolle Ordnungsbereitschaft Pünktlichkeit Selbstständigkeit Verantwortungsbewusstsein
17 Gründungsvoraussetzungen: Soziale Merkmale: Durchsetzungsvermögen Eigeninitiative Einsatzbereitschaft Führungsfähigkeit Kontaktfähigkeit und sicheres Auftreten Kritikfähigkeit Offenheit für konstruktive Kritik Positive Ausstrahlung Teamarbeit
18 Gründungsvoraussetzungen: Vertriebliche Voraussetzungen: Um erfolgreich am Markt zu agieren, müssen Sie Ihre Dienstleitung gerne und überzeugend verkaufen können. Dazu benötigen Sie folgende Fähigkeiten: Ehrgeiz Entscheidungsfreudigkeit Hohe Misserfolgstoleranz Kreativität Mut Rhetorik Verhandlungsgeschick Zuhören können Wichtig: Sie sollten authentisch auftreten!
19 Gründungsvoraussetzungen: Fachliche Eignung: Buchhaltung Lohnbuchhaltung Steuer- und Sozialversicherungsrecht Controlling EDV (Betriebssysteme, Anwendersoftware) Spezielles Branchenwissen Überdurchschnittliche Kenntnisse in den Bereichen erforderlich, in denen man tätig werden will und solide Grundlagen in den anderen Bereichen.
20 Arbeitskreis der Selbstständigen im Landesverband Baden-Württemberg Geschäftsfelder Man sollte nur das anbieten, was man gut beherrscht. Suchen Sie nach Alleinstellungsmerkmalen : Halten Sie sich an die rechtlichen Vorgaben, um Abmahnungen und im schlimmsten Fall ein Berufsverbot zu vermeiden!
21 Geschäftsfelder Verbuchung laufender Geschäftsvorfälle Laufende Lohn- u. Gehaltsabrechnung, Lohnsteueranmeldung Freie Mitarbeit beim Steuerberater Controlling Sonstige Beratungsleistungen und Projektarbeiten Interim Management Dozententätigkeit
22 Geschäftsfelder Controlling (Unternehmenssteuerung) Kosten- und Leistungsrechnung Kostenmanagement Unternehmensplanung Budgetierung Jahresabschlussanalyse Berichtswesen Informationsmanagement Betriebswirtschaftliche Beratung Präsentation und Kommunikation
23 Geschäftsfelder Sonstige Beratungsleistungen und Projektarbeiten Existenzgründer- und Fördermittelberatung Beurteilung bestehender Marktverhältnisse EDV-Bedarfsanalyse, -Organisation, -Beratung Beratung bei Sanierung und Auflösung von Unternehmen Insolvenzabwicklung Personalplanung, -suche, -auswahl und -schulung Outplacement Prozessoptimierung Kaufmännische Dienstleistungen (z. B. Mahnwesen)
24 Geschäftsfelder Interim Management Führungspositionen, die nur für ca. 3 9 Monate besetzt werden müssen: Management von wichtigen Sonderprojekten Krisen bewältigen und Sanieren (Turnaround-Spezialisten) Unternehmenskäufe und -verkäufe Kurzfristige Überbrückung von Führungsengpässen Gründe für die positive Entwicklungsprognosen: Fachwissen ist immer schneller überholt Neue Erkenntnisse und Methoden werden in kürzer werdenden Zeiträumen benötigt Dynamisierung erfordert Import von externem Fachwissen Interim Manager besitzen Fachkompetenzen und Erfahrung
25 Geschäftsfelder Dozententätigkeit Vorträge Existenzgründung Dozent/in Weiterbildung Industrie- und Handelskammer sowie Weiterbildungsakademien Fachvorträge Beiträge in Fachzeitschriften Seminare in Unternehmen
26 Werbung 8 Absatz 4 Arbeitskreis der Selbstständigen im Landesverband Baden-Württemberg Hinweis auf Befugnisse zur Hilfeleistung in Steuersachen und Bezeichnung als Buchhalter Geprüfter Bilanzbuchhalter / Geprüfte Bilanzbuchhalterin oder Steuerfachwirt / Steuerfachwirtin nicht gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen
27 Werbung Blickfangmäßige Werbung mit den Begriffen Buchhaltung Buchführung Buchführungshelfer Bilanzbuchhalter ist als irreführend verboten.
28 Werbung: der rechtliche Rahmen 3 und 5 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) muss unbedingt beachtet werden. 5 enthält das Verbot der irreführenden Werbung Irreführende Werbung ist auch die sogenannte Überschusswerbung. Als Überschusswerbung bezeichnet man u.a. Werbung, in der der Anbieter dem potentiellen Kunden mehr Leistung verspricht, als er erbringen kann oder darf.
29 Werbung: der rechtliche Rahmen Abmahnungen: Bei einem Wettbewerbsverbot haben die Mitbewerber gegen den Werbenden einen Unterlassungsanspruch. Dieser kann durch eine Unterlassungsklage oder durch eine Abmahnung durchgesetzt werden. Die Kosten trägt der Abgemahnte
30 Werbung: der rechtliche Rahmen Was ist werblich zulässig? NAME Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/in -.-.-.-.-.-.-.- Buchhalter Buchen laufender Geschäftsvorfälle Laufende Lohnabrechnung Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen
31 Werbung: der rechtliche Rahmen Beispiele unzulässiger Werbeaussagen: DATEV-Erfassungsgerät vorhanden Buchhaltung, Buchführung, Büro für Buchhaltungen Buchhaltungsbüro, Buchführungsbüro Finanzbuchhaltung Übernehme sämtliche Buchführungsaufgaben einschl. Löhne
32 Werbung: Die Akquisition Erlaubte Werbung muss nicht teuer sein: - Arbeit in einem Lohnsteuerhilfeverein - IHK-Existenzgründungsberatung - Geldinstitute vor Ort, - an Rechtsanwälte, Notare - Regionale Veranstaltungen (Gewerbeverein, Unternehmer-Stammtisch) - Engagement - Internet
33 Werbung: Die Akquisition Stellen Sie Ihre Stärken ins rechte Licht: flexibel einsetzbar Vor-Ort-Service persönliche Betreuung des Mandanten Betriebsanalyse, gemeinsam mit Mandanten Übernahme von Nebenaufgaben Welchen Nutzen hat der Mandant z.b. in Form von Freizeit
34 zum Schluss noch einige kleine Empfehlungen: Erfolg kommt nicht von allein, sondern ist das Ergebnis von Fleiß und einer gewissenhaften Vorbereitung. Gehen Sie niemals ohne gründliche Vorbereitung in ein Mandantengespräch Machen Sie Ihrem künftigen Mandanten die Vorteile einer Zusammenarbeit klar Fragen Sie sich immer: weshalb sollte der Mandant den Auftrag an mich vergeben? Würde ich mir selbst den Auftrag erteilen?
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