Ausstellen in der Schweiz Leitfaden In Partnerschaft mit Friderici Spécial SA und Schneider & Cie SA SA, November 2011
2 ZUSAMMENFASSUNG OHNE VERKAUF UNGEWISSER VERKAUF Ein CarnetATA ausstellen Dieses CarnetATA an der Grenze des Herkunftslandes bei der Einreise in die Schweiz und auf dem Zollbüro Beaulieu Lausanne vorlegen Proforma-Rechnung ausstellen EUR 1 Ursprungszeugnis WVB auf Rechnung Transit-Formular (T1 oder T2) Diese Formulare an der Grenze des Herkunftslandes bei der Einreise in die Schweiz und auf dem Zollbüro Beaulieu Lausanne vorlegen AUSSTELLUNG Zurück im Herkunftsland: Carnet ATA bei der Handelskammer abgeben, wo es bezogen wurde Zurück ins Zollbüro Beaulieu Lausanne mit den Verkaufsabrechnungen. MWST auf den tatsächlichen Verkäufen entrichten. Zurück ins Herkunftsland und Vernichtung der Kautions-Checks
3 Zollformalitäten Führen Sie die Zollformalitäten nicht ordnungsgemäss aus, droht Ihnen eine Busse, die von 25 % Ihres Wahrenwertes bis zu der Standschliessung führen kann. Wir helfen Ihnen, alle Ihre Zollprobleme zu lösen: Unsere Erfahrung zu Ihren Diensten! Ein Zollbüro befindet sich auf dem Gelände von Beaulieu Lausanne. Die Zollformalitäten für die Ein- und Wiederausfuhr müssen zwingend auf dem Beaulieu-Gelände in Lausanne erledigt werden. Der offizielle Spediteur, Friderici Spécial SA, steht Ihnen für die Erfüllung der Zollformalitäten gerne zur Verfügung. Die Aussteller können ihren Transport bis und ab Beaulieu Lausanne der Friderici Spécial SA anvertrauen. Vor den Ausstellungen können Sie Herrn Eugenio Dovale unter der Tel.-Nr. +41(0) 79 833 19 06 kontaktieren Während der Ausstellungen können Sie das ganze Team unter der Tel.-Nr. +41 (0) 21 643 22 30 erreichen
4 Erste Fragestellung: Stellen Sie nur Waren aus, um Bestellungen entgegenzunehmen? (kein Verkauf) oder Möchten Sie Waren verkaufen? (ungewisser Verkauf)
5 Situation 1: KEIN VERKAUF Für Waren, die nicht für den Verkauf bestimmt sind, ist das ideale Dokument das: CARNET ATA Wo erhält man es? Bei der Handelskammer Ihrer Region. Bei der Ausstellung wird eine Sicherheit verlangt (wird bei der Wiederausfuhr mit den Zollstempeln zurückerstattet).
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7 Besonderheiten Die Carnets ATA ohne Transitblätter (blaue Blätter) werden im Allgemeinen an der Grenze gemäss den offiziellen Öffnungszeiten der Durchgangszollämter behandelt. Die Carnets ATA mit Transitblättern (blaue Blätter) werden direkt auf dem Beaulieu-Gelände in Lausanne abgefertigt, nach Inkraftsetzung des Transitblattes an den Durchgangszollämtern gemäss den offiziellen Öffnungszeiten. Unabhängig vom Typ des verwendeten Carnets ATA muss er auf dem Beaulieu-Gelände in Lausanne dem offiziellen Spediteur, Friderici Spécial SA, vorgewiesen werden. Die Zollbüros Vallorbe und Bardonnex sind ausschliesslich für den Transitverkehr - von 05.00 bis 22.00 Uhr geöffnet.
8 Vorteile Das Carnet ATA wird generell direkt von den Schweizer Zollbehörden, an den Grenze bearbeitet. Sie können die Grenze bis um 22 Uhr überqueren (kleine und mittlere Grenzübergänge).
9 Achtung Dieses Carnet AT ist auf keinen Fall für den ungewissen Verkauf bestimmt. Die Verzollung von Waren, die mit einem Carnet ATA verkauft wurden, ist zeitaufwendig und kann hohe Kosten verursachen.
10 Situation 2: UNGEWISSER VERKAUF Was tun beim Verkauf von Waren an der Messe?
11 Dokumente (1/4) 1. Proforma-Rechnung: Eine Proforma-Rechnung ausstellen und wie folgt an sich selbst adressieren: Müller & Müller AG c/o AUSSTELLUNGSNAME SA Stand Nr. xxxx / Halle XX Av. des Bergières 10 1004 Lausanne / SCHWEIZ Angabe obligatorisch Auf dieser Rechnung muss der erwartete Verkaufspreis (in oder CHF), das Gewicht pro Stück und der Vermerk inkl. MWST oder zuzügl. MWST angegeben sein. Für das Standmaterial kann eine separate Rechnung mit dem genauen Wert ausgestellt werden, womit sich die Ausstellung eines Carnet ATA umgehen lässt.
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13 Dokumente (2/4) 2a. Ursprungszeugnis (EUR 1) (für Waren aus dem EU-Raum) Es ist obligatorisch, wenn der Rechnungsbetrag CHF 10 300.- ( 6 000.-) übersteigt. Ist der Kunde nicht im Besitz dieses Dokuments, wird es ihm von seiner regionalen Zollverwaltung ausgestellt. Mit diesem Dokument lassen sich Zollgebühren vermeiden. Die Waren müssen in der Europäischen Gemeinschaft hergestellt worden sein.
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15 Dokumente (3/4) 2 b. Ursprungszeugnis (Warenverkehrsbescheinigung) für Beträge unter CHF 10 300.- (6 000 ): In diesem Fall genügt eine einfache Erklärung (sogenannte Warenverkehrsbescheinigung/WVB) auf der Rechnung: «Der Ausführer (Ermächtiger Ausführer ; Bewilligungs-Nr. ) der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nich anders angegeben, präferenzbegüngstigte CE Ursprungswaren sind. Ort, Datum, Unterschrift + Name des Unterzeichner». Achtung, dieser Satz muss buchstäblich wiedergegeben werden, da ansonsten die Zollbefreiung hinfällig wird
16 Dokumente (4/4) 3. Transit-Formular (T1 oder T2) a) Verbindung mit einem Transit-Spediteur oder einem Zollagenten aufnehmen (dieser kann eine Sicherheit verlangen, in der Regel einen Check). b) Die Waren und die Proforma-Rechnung vorlegen. c) Zum Beaulieu Lausanne fahren und dabei diese Dokumente den europäischen und schweizerischen Zollbeamten an der Grenze vorweisen. d) Alle diese Dokumente bei Friderici Special SA (Zollbüro) am Messestandort hinterlegen.
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18 Transport An der Grenze legt der Kunde sein Formular T1 (oder T2) den europäischen und schweizerischen Zollbeamten vor. Im Beaulieu Lausanne begibt er sich mit den korrekt gestempelten Papieren auf das Zollbüro von Friderici Special SA. Er hinterlegt einen Garantiecheck (10% des Gesamtwerts der Proforma- Rechnung). Anschliessend gestattet ihm Friderici Special SA, die Waren auszuladen.
19 Während der Ausstellung Der Kunde muss über seine Verkäufe laufend Buch führen, um die Wiederausfuhr zu vereinfachen.
20 Am Ende der Ausstellung 1. Zuerst muss er sich mit den Umsatzzahlen auf das Büro von Friderici Special SA begeben. 2. Die MWST und allfälligen Gebühren für die verkauften Waren bezahlen. 3. Die Dokumente für die Wiederausfuhr (T1 oder T2 und Verkaufsabrechnungen) entgegennehmen. 4. Zum ursprünglichen Transit-Spediteur (oder Zollagenten) zurückkehren. 5. Die beiden Checks (Einreise bzw. im Zollbüro Beaulieu Lausanne hinterlegt) werden bei Vorlage der Bestätigung über den Rücktransport durch den ursprünglichen Transit-Spediteur (oder Zollagenten) vernichtet. Die Frist beträgt ungefähr eine Woche.
21 Glossar Carnet ATA: Es ersetzt die verschiedenen Zolldokumente, die bei einer vorübergehende Aus-, Durch- oder Einfuhr verlangt werden. Es ermöglicht die Vereinfachung der Zollformalitäten. Es darf nur für Waren verwendet werden, die nicht für den Verkauf bestimmt sind. Transit-Formular T1: Internationale Transit-Deklaration von Waren jeder Art. Transit-Formular T2: Transit-Deklaration für ein Land der Europäischen Union, für EU-Waren. Jede natürliche oder juristische Person hat die Möglichkeit, diese Transitdokumente in irgend einem EU-Staat zu unterzeichnen, sobald die verlangte Kaution geleistet ist.
22 Für weitere Auskünfte Friderici Special SA Herr Andres Perez Chemin de l Emeraude 8 CH-1214 Vernier Tel: +41 (0)22 404 49 49 Fax: +41 (0)22 404 49 50 E-Mail: andres.perez@friderici.com
23 Zollbüro