Bauproduktenverordnung Was bedeutet das? Annette von Hagel

Ähnliche Dokumente
Warum BIM? Annette von Hagel. Nachhaltigkeit in der Nachhaltigkeit von Immobilien // Annette von Hagel // 10. Mai 2012 // Seite 1

Über die EnEV hinaus Nachhaltigkeit in der Gebäudewirtschaft. Annette von Hagel

Herausforderungen und zukünftige Aufgaben für das Institut Dr. Roland Gellert Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.v. München

Die Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) vom ersetzt die Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG vom

Aktuelles aus dem Hessischen Brandschutz und Baurecht EuGH Urteil vom (Rs. 100/13) und seine Folgen Neue Hessische Bauordnung 2018

Wissen schafft. Vorsprung. Positionspapier zur CE-Kennzeichnung von Sanitär- und Gebäudearmaturen. Stand: VDMA Technik für Menschen

Was wollen und was können wir? Annette von Hagel. Nachhaltigkeit in der Nachhaltigkeit von Immobilien // Annette von Hagel // 10. Mai 2012 // Seite 1

Leitfaden zur CE-Kennzeichnung

Kurzinfo: Bauaufsichtliche Zulassung. Kein Ü-Zeichen bei CE-Kennzeichnung

Baurestmassen Zahlen und Fakten

Stärkung des Einsatzes von Recycling-Baustoffen aus Sicht der Produktnormen. Dipl.-Ing. Michael Heide Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe e.v.

EU 2020 Ziele und Grüne Infrastruktur. Der europäische Kontext zur Ökonomie der Ökosystemdienstleistungen

Das kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen.

Schnittstelle Maschinenrichtlinie. Bauprodukte-Verordnung

Brandschutzprüfungen und -klassifizierungen in Europa

Merkblatt zur Bauproduktenverordnung

Was ist die Leistung? EN im Stahlbau

WDVS und Nachhaltigkeit: Chancen, Potentiale, Hindernisse

Von der EU Gebäuderichtlinie zur NÖ Gebäudeenergieeffizienzverordnung. Ein informativer Überblick

Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte nach EU-BauPVO

Das bauaufsichtliche Schutzniveau und die Auswirkungen des EuGH-Urteils

Nachhaltiges Bauen: Lebenszyklus, regionale Wertschöpfung

Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011

VDB-Regionaltagung Nordrhein, 27.September 2016, Krefeld

DAfStbFachkolloquium

Praktische Umsetzung der EU-BauPV Leistungserklärung, Bewertung der Leistungsbeständigkeit und Etikett. Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Albrecht

Dr. Doris Kirchner Deutsches Institut für Bautechnik

Änderungen des Bauordnungsrechts und Folgen für die nationalen bauaufsichtlichen Regelungen

Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v.

Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BMK, FK Bautechnik

Die neue EU-Bauproduktenverordnung

Gebäudezertifizierung nach DGNB

Informationen zur Bauproduktenverordnung

Grundlegendes zur Bauprodukt-Verordnung (BauPVO) und zur CE-Kennzeichnung

EN CE statt Zulassung

EN Handlungsbedarf für Produzenten. Neue Bauprodukteverordnung. Zu unterscheiden. Das Regelwerk des CEN/TC 350

EUROPÄISCHE BAUPRODUKTENVERORDNUNG. Informationen zur Vorordnung Kabel und Leitung

Rechtsgeschäftliche Abnahmen von GE in Wohnanlagen Abnahmen mit Sachverständigen in der Praxis

Heinrich Kreuzinger Kommission Hütten und Wege, DAV Schutzhütten im alpinenen Bereich

Die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten gemäß der Bauproduktenverordnung

Europäische Technische Bewertung. ETA-15/0387 vom 27. August Allgemeiner Teil

Die Eignung des transeuropäischen Eisenbahnsystems für den sicheren und durchgehenden Zugverkehr.

Ressourcenschonung & Nachhaltigkeit Steiermark auf Zukunftskurs

Europäische Technische Bewertung. ETA-01/0013 vom 30. Januar Allgemeiner Teil

Zeit für eine neue Qualität. CE-Kennzeichnung. Für statisch konforme Holzverbindungen. Mehr Sicherheit für Sie von GAH!

Was ist nachhaltiges FM für die Bundesimmobilien. Annette von Hagel Facility Management

Europäische Technische Bewertung. ETA-13/0258 vom 10. Mai Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-11/0415 vom 13. November Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

Europäische Technische Bewertung. ETA-12/0166 vom 18. Juni Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-11/0008 vom 28. April Allgemeiner Teil

Oktober 2016 und was dann?

Institut für Baubetrieb und Baumanagement IBB. Bauen mit Stahl. IBB - Institut für Baubetrieb und Baumanagement. Abteilung Bauwissenschaften

ETA-13/1037 vom 26. Mai Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

Europäische Technische Bewertung. ETA-11/0492 vom 26. Juni Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-13/0049 vom 22. März Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-13/1040 vom 13. Januar Allgemeiner Teil

Einzelfragen zur Ökobilanzierung von Gebäuden Modul D

Europäische Technische Bewertung. ETA-09/0089 vom 9. Dezember Allgemeiner Teil

Michael Halstenberg HFK Rechtsanwälte LLP

Europäische Technische Bewertung. ETA-10/0352 vom 6. Juli Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

Europäische Technische Bewertung. ETA-08/0266 vom 24. August Allgemeiner Teil

Deutsches Institut für vorbeugenden Brandschutz e.v. Köln Alle Rechte vorbehalten. / BauPVO und hen

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/ Energieeffizientes, ökologisches und ressourcensparendes Bauen und Sanieren in Sachsen-Anhalt

ETA-17/0036 vom 20. Februar Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

Grundlegendes zur Bauproduktenverordnung (BauPVO) und zur CE-Kennzeichnung

HORIZON 2020 die nächsten Schritte Dr. Andrea Fischer, BMBF, Referat 721

Gebäudezertifizierungen als Leitfäden für umfassende Sanierungsplanung und -ausführung. DI Maria Popp

Ressourceneffizienz in Produkten und Prozessen

Technologie- und Wissenstransfer in der Schweiß- und Fügetechnik. Thema 3: Zukunft der EN 1090

Hinweise der Obersten Bauaufsicht

Folie " Brandschutz der überzeugt" muss noch ergänzt werden

Europäische Technische Bewertung. ETA-02/0024 vom 13. Februar Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

Parameter unternehmerischer Entscheidungen

Folgerungen aus dem EuGH- Urteil zu Bauprodukten auf das Wasserrecht

Zertifizierung und weiteres Vorgehen bei Dämmstoffen - nach der Umsetzung des EuGH-Urteils Claus Karrer

Europäische Technische Bewertung. ETA-17/0197 vom 3. April Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

DIN EN Erstinspektion zur Beurteilung der WPK. Systemaufbau/ Erstprüfung. Werkseigene Produktionskontrolle. Zertifizierung der WPK

des MRA-Bauproduktekapitels: Auswirkungen für Planer und Bauherren

FVLR-Merkblatt 04 April INFORMATION zur Bauproduktenverordnung (Eu-BauPVO) und zur CE-Kennzeichnung von Bauprodukten

CE-Zeichen und neue Produktnorm was ändert sich bei Toren und Türen

Europäische Technische Bewertung. ETA-10/0130 vom 13. Dezember Allgemeiner Teil

Zukunft Bauen Befragung von Bauexperten zu Gebäudekonzepten und anderen Zukunftsfragen. Schwerpunktthema Ressourceneffizienz

Verordnungsvorschläge zur EU-Regionalpolitik

ETA-11/0418 vom 30. September Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

Klarstellung zu: Fremdüberwachung bei Fluchttüren nicht zwingend :

Apolo MEA Befestigungssysteme GmbH Industriestraße Aichach DEUTSCHLAND

Europäische Technische Bewertung. ETA-13/1038 vom 20. Mai Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

Leitfaden zur Bauproduktenverordnung

Europäische Technische Bewertung. ETA-15/0296 vom 27. August Allgemeiner Teil

Aktuelle bauaufsichtliche Regelungen für Bauwerks- und Dachabdichtungen - Umgang mit dem Bestand und neuen Produkten

Bauphysikalische Anforderungen an Tore

Michael Halstenberg Rechtsanwalt und Ministerialdirektor a.d.

Novellierung MBO und MVV TB

BFT Cognos Jahresfachtagung 2013

ETA-11/0493 vom 15. April Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

Europäische Technische Bewertung. ETA-06/0171 vom 20. April Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

Herzlich Willkommen!!! CE-Kennzeichnung bei Kleinkläranlagen für Anlagen nach DIN EN Teil 3 was sind die Auswirkungen?

Fördermittel auf EU-Ebene: Schwerpunkte & Programme Borna,

Verantwortung des Bauausführenden

Biodiversität und Waldbewirtschaftung aus Sicht der Waldbesitzer. DI Bernhard BUDIL 9. Jänner 2015 NATUR NÜTZEN. NATUR SCHÜTZEN.

Transkript:

Bauproduktenverordnung Was bedeutet das? Annette von Hagel Nachhaltigkeit in der Nachhaltigkeit von Immobilien// Annette von Hagel // 10. Mai 2012 // Seite 1

Herausforderung Ressourceneffizienz Nicht erneuerbare Ressourcen für Baumaterial 50 % Bauschutt und Abfall durch Rückbau 60 % Wasserverbrauch 30 % Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung; KOM(2017) 414 Annette von Hagel // September 2015 // Seite 2

Bauproduktenverordnung 1. Juli 2013 Ablösung der Bauproduktenrichtlinie Geregelt werden Angaben über Herstellung und Leistungsfähigkeit von Bauprodukten Mechanische Festigkeit, Standsicherheit, Brandschutz, Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz, Energieeffizienz und nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen Erstellung einer Leistungserklärung der zugesicherten Eigenschaften als Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung Anforderungen der Bauprodukte müssen eine harmonisierte technische Spezifikation erfüllen Wirtschaftsrecht und kein Baurecht Annette von Hagel // September 2015 // Seite 3

Bauproduktenverordnung Anhang I 7. Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen Das Bauwerk muss derart entworfen, errichtet und abgerissen werden, dass die natürlichen Ressourcen nachhaltig genutzt werden und insbesondere Folgendes gewährleistet ist: a) Das Bauwerk, seine Baustoffe und Teile müssen nach dem Abriss wiederverwendet oder recycelt werden können; b) das Bauwerk muss dauerhaft sein; c) für das Bauwerk müssen umweltverträgliche Rohstoffe und Sekundärbaustoffe verwendet werden. Annette von Hagel // September 2015// Seite 4

Bauproduktenverordnung Pflichtenkatalog Rückverfolgbarkeit (Art. 11 BPVO) Hersteller Aufbewahrungspflicht 10 Jahre Stichprobenprüfung der im Markt befindlichen Produkte Beschwerdeverzeichnis Informationen der Händler über Ergebnisse Ergreifen von Maßnahmen bei Mängeln ggf. Rückruf Unterrichtung der zuständigen Behörden Auskunftspflicht gegenüber Behörden Quelle: RA Michael Halstenberg 5.12.2013 Annette von Hagel // September 2015// Seite 5

EuGH Urteil EuGH RS C 100/13vom 16.10.2014 Die deutsche Praxis, dass Bauprodukte über sogenannte Bauregellisten zusätzliche nationale Genehmigungen haben müssen, auch wenn sie bereits über eine CE-Kennzeichnung verfügen und in anderen Mitgliedsstaaten rechtmäßig vermarktet werden, verstoßen gegen die europäischen Regeln des freien Warenverkehrs. Dies Urteil bezieht sich insbesondere auf Türen, Tore und Wärmedämmprodukte CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung CE Kennzeichnung ist kein Sicherheits- oder Qualitätszeichen Ü-Kennzeichnung des DIBt Deutsches Institut für Bautechnik Quelle: Europäische Kommission Annette von Hagel // September 2015 // Seite 6

Ziele EU-Mitteilung zum effizienten Ressourceneinsatz im Gebäudesektor Wichtigste Ziele der Initiative Verringerung der Umweltauswirkungen über den Lebenszyklus bei neuen und renovierten Gebäuden, gewerblich genutzte und öffentliche Nutzung sowie Wohnbauten 5-10 % des Gesamtenergieverbrauchs für Bauproduktenherstellung Recycling oder Wiederverwendung von Baustoffen/Produkten Europäisches Bewertungssystem mit einheitlichen Indikatoren Forschungsprojekte und Innovation im Bereich Recycling und Herstellung von Baumaterialien aus Bau- und Abbruchabfällen Annette von Hagel // September 2015 // Seite 7

Ziele Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa Strategie Europa 2020 Ziele betreffen alle Bereiche der Gesellschaft und des Wirtschaftssystems aus Abfällen Ressourcen gewinnen Biodiversität Wasser, Luft, Land und Böden, Besser bauen Es gelten für die Renovierung und den Neubau von Gebäuden und Infrastruktur hohe Ressourceneffizienzstandards. Anwendung des Lebenszykluskonzepts Alle neuen Gebäude sind Niedrigstenergiegebäude und in hohem Maße materialeffizient 70 % der nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfälle werden recycelt Forschung und Innovation fördern Annette von Hagel // September 2015 // Seite 8

Ziele Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa Die Vision: Bis 2050 ist die Wirtschaft der Europäischen Union auf eine Weise gewachsen, die die Ressourcenknappheit und die Grenzen des Planeten respektiert, und trägt so zu einer weltweiten wirtschaftlichen Umgestaltung bei. Unsere Wirtschaft ist wettbewerbsfähig und integrativ und bietet einen hohen Lebensstandard bei deutlich geringerer Umweltbelastung. Alle Ressourcen werden nachhaltig bewirtschaftet, von Rohstoffen bis hin zu Energie, Wasser, Luft, Land und Böden. Die Etappenziele des Klimaschutzes wurden erreicht, während die Biodiversität und die Ökosystemleistungen, die sie unterstützt, geschützt und wertbestimmt werden und im Wesentlichen wiederhergestellt sind. Annette von Hagel // September 2015 // Seite 9

Entwicklungsdynamik Quelle: Fraunhofer IBP Annette von Hagel // September 2015 // Seite 10

Dokumentation

Herausforderungen Konzept+Planung +Errichtung Gebäudebetrieb Instandhaltung - Modernisierung Rückbau

2014 New Østfold Hospital, Norwegen Thomas Liebich - AEC3 - Internationale BIM Standardisierung 2014 AEC3 Deutschland GmbH

2014 AEC3 Deutschland GmbH

BIM-Workshop Normungsarbeit

Aktivitäten in der Europa Richtlinien und Forderungen an den Markt existieren in Norwegen, Finnland, Dänemark, Niederlande, England, Frankreich und Österreich Deutschland Reformkommission Bau von Großprojekten Auftrag planen-bauen 4.0, Gesellschaft zur Digitalisierung des Planens, Bauens und Betreibens GmbH Konzept zur schrittweisen Einführung von modernen IT gestützten Verfahren der Planung, des Bauens und des Betriebs von Bauwerken im Bereich der öffentlichen Hand

Weitere Informationen www.buildingsmart.de www.planen-bauen40.de BIM-Leitfaden für Deutschland www.bbsr.bund.de Bundesinstitut für Bau-, Raum- und Stadtentwicklung Maßnahmenkatalog zur Nutzung von BIM in der öffentlichen Bauverwaltung unter Berücksichtigung der rechtlichen und ordnungspolitischen Rahmenbedingungen Kapellmann und Partner Rechtsanwälte