Hartmut Fischer, Ref. 9223 Der reformierte Vorbereitungsdienst für die Lehrämter in Rheinland-Pfalz Universität Trier, 23.11.2012
Lehrämter in Rheinland-Pfalz und Lehramtstypen der KMK Lehramt an Grundschulen (Lehramtstyp 1) Lehramt an Realschulen plus (Lehramtstyp 3) Lehramt an Gymnasien (Lehramtstyp 4) Lehramt an berufsbildenden Schulen (LA-Typ 5) Lehramt an Förderschulen (Lehramtstyp 6) Als auslaufende Ausbildung wird weiterhin das Lehramt an Grund- und Hauptschulen (Lehramtstyp 2) mit den Schwerpunkten Grundschule oder Hauptschule sowie das Lehramt an Realschulen (Lehramtstyp 3) in inhaltlich angepasster Ausbildungsstruktur in einem dem jeweiligen Schwerpunkt affinen Studienseminar ausgebildet: GHS >>> Studienseminar RS plus RS >>> Studienseminar RS plus GHS >>> Studienseminar GS
Fünf lehramtsbezogene Ausbildungen mit gemeinsamen Strukturen Ausbildung auf der Grundlage einer gemeinsamen Landesverordnung für alle Lehrämter (GS, RS plus, Gym, BBS, FöSch) Einheitliche Dauer des Vorbereitungsdienstes: 18 Monate Curriculare Struktur als einheitliche Grundlage für die Ausbildung im Studienseminar und an der Ausbildungsschule Ausbildungs- und Prüfungsstrukturen sind für alle Lehrämter identisch gestaltet. Lehramtsspezifischen Erfordernissen wird in angepassten Detailregelungen Rechnung getragen.
Lehrkräfteausbildung als duale Aufgabe von Studienseminar und Schule Ausbildung im Studienseminar durch Berufspraktische Seminare Fachdidaktische Seminare Ausbildungseinheiten für lehramtsspezifische Besonderheiten Beratende Rückmeldung in verbindlichen Beratungsgesprächen Kompetenz- und kriterienorientierte Besprechung von Unterrichtsbesuchen Hospitation bei den Fachleitungen Beratung außerhalb der Seminare (FL, SL)
Lehrkräfteausbildung als duale Aufgabe von Studienseminar und Schule Ausbildung in den Schulen: Ausbildung auf Grundlage der gemeinsamen Curricularen Struktur Ausbildungsunterricht (12 Stunden): eigenverantwortlicher Unterricht (4-10-10 bei Gym und RS plus), unter Anleitung zu erteilender Unterricht, Hospitationen Teilnahme an sonstigen Schulveranstaltungen gemeinsame Auswertung von schulischen Ausbildern und Seminarvertretern bei Unterrichtsbesuchen obligatorisches Beratungsgespräch
Das Berufspraktische Seminar Fragen der Bildungswissenschaften in der praktischen Umsetzung sowie Inhalte des Schulrechts und des Beamtenrechts ( 10 Abs. 2 LVO) Permanente Theorie-Praxis-Verzahnung durch Verknüpfung mit den Erfahrungen der Seminarteilnehmer/innen bezüglich Unterricht (Bildung) und Erziehung im Rahmen des für Schule relevanten Rechtsrahmens Überwindung des vielfach postulierten Gegensatzes von Theorie und Praxis Reflektierter Umgang mit der Praxis (Meta-Ebene)
Das Fachdidaktische Seminar In den Fachdidaktischen Seminaren werden didaktische und methodische Fragestellungen sowie ausgewählte Inhalte des Unterrichts im Zusammenhang mit den praktischen Erfahrungen der Anwärterinnen und Anwärter behandelt. ( 10 Abs. 3 LVO) Verortung des Praxisbezugs durch Unterrichtsmitschau (bei Fachleitungen und bei anderen Anwärterinnen und Anwärtern) Überwindung des vielfach postulierten Gegensatzes von Theorie und Praxis Reflektierter Umgang mit der Praxis (Meta-Ebene) Fachdidaktische Seminare vernetzen sich fächerverbindend, fachübergreifend und mit dem Berufspraktischen Seminar.
Entwicklungsbericht und verbindliche Beratungsgespräche Die Anwärterinnen und Anwärter führen einen Entwicklungsbericht zur kontinuierlichen Reflexion der individuellen Entwicklung im Vorbereitungsdienst. ( 13 Abs. 1 LVO)
Beurteilung am Ende der Ausbildungszeit (Vornote) vier unabhängige Einzelbeurteilungen (Fachleitungen der Fächer, Seminarleitung, Schulleitung) Festsetzung der Vornote durch die Seminarleitung
Die Zweite Staatsprüfung Die Zweite Staatsprüfung besteht aus einer praktischen Prüfung ( 19) und einer mündlichen Prüfung ( 20). ( 18 Abs. 1 LVO) Wegfall der Hausarbeit (drei Monate) Prüfungsunterricht in den beiden Fächern Mündliche Prüfungen (je 30 ) zur Didaktik und Methodik der beiden Ausbildungsfächer Mündliche Prüfung (30 ) zur praktischen Umsetzung bildungswissenschaftlicher Aspekte
Weiterentwicklung der Prüfungsinstrumente: Die Präsentationsprüfung eine Teilprüfung in einem der beiden Ausbildungsfächer mit einer Präsentation eines eigenen fachbezogenen Unterrichtsvorhabens auf der Basis einer eigenen unterrichtspraktischen Erprobung sowie in der Didaktik und der Methodik des Prüfungsfaches, Im ersten Abschnitt mit einer Dauer von 10 Minuten trägt die Anwärterin oder der Anwärter in freier Rede und in der Regel mediengestützt Überlegungen und Ergebnisse zu dem Thema vor. Der zweite Abschnitt mit einer Dauer von 20 Minuten besteht aus einem Kolloquium, ausgehend von der vorangegangenen Präsentation.
Das Streichkonzert Lehrprobe Benotung zur Lehrprobe Schriftliche Prüfung (Hausarbeit) Antrag auf Zulassung zur Prüfung
Einsatzmöglichkeiten in unterschiedlichen Schularten Lehramt Lehramt an Grundschulen Lehramt an Realschulen plus Lehramt an Gymnasien Lehramt an Förderschulen Lehramt an berufsbildenden Schulen Einsatzmöglichkeiten Grundschulen, verbundene Systeme Realschulen, Realschulen plus, Integrierte Gesamtschulen Gymnasien, Integrierte Gesamtschulen, berufsbildende Schulen Förderschulen, Schwerpunktschulen (allgemeinbildende Schulen mit Förderschwerpunkt Integration von Kindern mit sonderpädagogischen Förderbedarf) Berufsbildende Schulen, Fachoberschulen im organisatorischen Verbund mit einer Realschule plus
Fundstellen im Internet http://studienseminar.rlp.de www.kmk.org Online-Suche zum Suchbegriff Lehramtstyp www.schuldienst.rlp.de
Viel Erfolg in Studium und Beruf!