Bachelor, Master und die Reform der Lehrerbildung in Rheinland-Pfalz. Impulsreferat 07. Oktober 2005 Prof. Dr. Hermann Saterdag

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1 Bachelor, Master und die Reform der Lehrerbildung in Rheinland-Pfalz Impulsreferat 07. Oktober 2005 Prof. Dr. Hermann Saterdag

2 Ziele der Reform (1) : Studium auf die beruflichen Anforderungen in der Schule ausrichten Studium und berufspraktische Ausbildung verbinden Studium innerhalb der Universitäten besser organisieren

3 Ziele der Reform (2) : Größere Durchlässigkeit zwischen den Lehramts-Studiengängen schaffen Bessere Ein- und Umstiegsmöglichkeiten zu anderen Studiengängen vorsehen Gesamte Ausbildungsdauer verkürzen Möglichkeiten der Bachelor- und Master-Strukturen nutzen

4 Bachelor-/Masterstrukturen in der Lehrerbildung: Inhaltliche Reformen sind wichtiger als die Einführung neuer Studienstrukturen Strukturelle Vorteile von BA und MA: Gliederung in Studienmodule, studienbegleitende Prüfungen, bessere Durchlässigkeit zu anderen Studiengängen, effizientere Studienstruktur, Polyvalenz des Bachelors Teilnahme an europäischen/internationalen Entwicklungen; Nutzung der Vernetzungspotentiale innerhalb der Universitäten Konsekutives oder integratives Modell?

5 KMK-Beschluss Quedlinburg Juni 2005: Voraussetzung für gegenseitige Anerkennung von lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterabschlüssen Integratives Studium: Zwei Fachwissenschaften und Bildungswissenschaften Schulpraktika bereits während des Bachelor-Studiums Keine Verlängerung der bisherigen Regelstudienzeiten (aber: zuzüglich Praxiszeiten) Differenzierung der Abschlüsse nach Lehrämtern

6 KMK-Beschluss Quedlinburg Juni 2005: Strukturelle Anforderungen an lehramtsbezogene Studiengänge Modularisierung des Studiums, Entwicklung ländergemeinsamer Curricularer Standards Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen; dabei Sicherung der staatlichen Verantwortung durch Mitwirkung bei der Akkreditierung Bei Akkreditierung ist insbesondere festzustellen: Einhaltung ländergemeinsamer Anforderungen (Curriculare Standards) sowie landesspezifischer inhaltlicher und struktureller Vorgaben Begleitende Evaluation

7 Merkmale des Reformkonzeptes (1) : Gemeinsamer Strukturansatz für die Ausbildung zu allen Lehrämtern; Definition schulartübergreifender Anforderungen und Inhalte; 2 schulbezogene Fächer und Bildungswissenschaften; Differenzierung und Spezialisierungen nach Lehrämtern Curriculare Standards, d.h. Vorgaben für die Ziele und Inhalte der Studienfächer sowie die Methodik und Didaktik der Studiengestaltung, Systematisierung und Weiterentwicklung der Bildungswissenschaften als berufswissenschaftliche Grundlage Definition der Fachdidaktiken als verpflichtender Bestandteil des fachwissenschaftlichen Studiums

8 Merkmale des Reformkonzeptes (2) : Durchgängige verpflichtende Schulpraktika während des gesamten Studienverlaufs in der Verantwortung der Studienseminare; dafür Verkürzung des Vorbereitungsdienstes auf 15 Monate Kooperation zwischen Universitäten und Studienseminaren in allen Phasen der Ausbildung Zentrum für Lehrerbildung an jeder Universität: Wissenschaftliche Einrichtung mit der Verantwortung für die Aufgaben der Gestaltung und Organisation der Studiengänge und deren Verbindung zwischen Studium und berufspraktischer Ausbildung Eigene Studiengänge für das Lehramt an Grundschulen und für das Lehramt an Hauptschulen

9 Merkmale des Reformkonzeptes (3) : Integrativer Studienaufbau Bachelor-Studium (bis zu einem Drittel schulartspezifisch profiliert) schulartspezifische Master-Studiengänge (2 4 Semester) Entscheidung für das spezifische Lehramt nach dem 4. Semester (Wahl eines lehramtsspezifischen Schwerpunktes) Polyvalenz des BA-Examens über schulartspezifische Profilierungen Spezialisierungen auf außerschulische berufliche Felder Beibehaltung der Staatsexamina; weitgehende Anerkennung der BAund MA-Prüfungsleistungen im 1. Staatsexamen

10 Duales Studien- und Ausbildungskonzept Studium Master Studiengänge Berufsprakt. Ausbildung Vorbereitungsdienst Jahre 6 Beruf FW- Studium außerhalb Lehramt GS HS FW 1 FW 2 BW RS FW 1 FW 2 BW GY FW 1 FW 2 BW BBS FW 1 FW 2 BW FöSch Grundschulbildung Förderpädag. Fachrich tungen Fachpraktika 5 4,5 4 Zentrum für Lehrerbildung schulartübergreifend Bachelor- Studiengang schulartspezifisch Fachwissenschaft 1 schulartspezifisch schulartübergreifend Fachwissenschaft 2 schulartspez. schulartübergreifend Bildungswiss. Vertiefende Praktika Orientierende Praktika 3

11 Bachelorstudium: Aufteilung der Leistungspunkte (insg. 180) Studienfächer: 2 unterrichtsrelevante Fächer Bildungswissenschaften je 65 LP 30 LP davon jeweils mindestens 2/3 schulartübergreifend Anteile der Fachdidaktik an den LP der beiden Fächer: je nach lehramtsspezifischem Schwerpunkt 15 20% Bachelor-Arbeit Schulpraktika 6 LP 14 LP

12 Masterstudium Aufteilung der Leistungspunkte (insg ) Studienfächer: 2 unterrichtsrelevante Fächer je 10 LP (LA HS), 15 (LA RS), 40 (LA Gym) Bildungswissenschaften 20 LP (LA HS), 10 (LÄ RS und Gym) Anteile der Fachdidaktik an den LP der beiden Fächer: je nach Lehramt 15 20% Master-Arbeit Schulpraktika 15 LP 5 LP (LA HS und RS), 15 LP (LA Gym)

13 Sonderformen: Lehramt an Grundschulen: Abschluss des Studiums der 2 unterrichtsrelevanten Fächer nach 4 Semestern (je 40 LP) im 5. und 6. BA-Semester und im MA: Grundschulbildung und ihre Studienbereiche (insg.100 LP) Lehramt an Förderschulen: Abschluss des Studiums der 2 unterrichtsrelevanten Fächer nach 4 Semestern (je 40 LP) im 5. und 6. BA-Semester und im MA: Förderpädagogik und ihre Fachrichtungen (insg. 125 LP) Lehramt an berufsbildenden Schulen: Berufliches Fach 130 LP, allgemeines Fach 80 LP Berücksichtigung unterschiedl. Zugangsqualifikationen zum MA-Studium

14 Anerkennung der Studien- und Prüfungsleistungen für 1. Staatsexamen Voraussetzungen: Erfüllung der strukturellen Vorgaben Erfüllung der Curricularen Standards, d.h. Vorgaben für die Ziele und Inhalte der Studienfächer Erfolgreiche Teilnahme an den Schulpraktika als Anforderung der Prüfungsordnung Gewichtung der Gesamtnoten der Bachelor- und der Masterprüfung für das 1. Staatsexamen mit 70%; mündliche staatliche Prüfung: 30%

15 Curriculare Standards: In allgemeiner Definition: Begründete und verbindliche Vorgaben für die Erstellung von Studienplänen bzw. Kerncurricula Sie beziehen sich auf Studieninhalte und durch sie zu vermittelnde Qualifikationsziele und erwartete Kompetenzen Für die Definition curricularer Standards eignet sich die Beschreibung von Studienmodulen, wie sie für BA- und MA-Studiengängen gefordert werden

16 Curriculare Standards im Reformkonzept: Erarbeitung durch AGs: In jeder AG ein Professor jeder Universität, zwei Vertreter der Studienseminare, zwei bis drei Lehrer/innen, MBFJ, Landesprüfungsamt, Vorsitz: Professor meist aus anderem Bundesland Vorgaben: Allgemeine Zielsetzungen und Strukturrahmen der Reform Stunden-Eckwerte Terminplan Verwendung: Modulhandbuch: inhaltliche Orientierung der Lehrerbildung Vorgaben im Rahmen der Ersten Staatsprüfung

17 Elemente Curricularer Standards: Leitbild: Was soll dieses Fach für die Arbeit in der Schule leisten? Zielsetzungen, Grundorientierungen, Erfolgskriterien Kompetenzen: Über welches Wissen und Können sollen die Absolventen nach Abschluss des Studiums verfügen? Katalog von angestrebten Kompetenzen Inhalte Welche Inhalte sollen im Studium vermittelt werden? Studienangebot gegliedert in Studienmodule

18 Umsetzung der Curricularen Standards: Studienmodule als inhaltliche Vorgabe der Staatlichen Prüfungsordnung, unter der die Bachelor- und die Masterprüfung anerkannt werden Bemessung der Studienmodule: jeweils 8 LP mit einer Bandbreite von (in der Regel) ± 2 LP Ausgestaltung der Curricularen Standards durch Studienpläne und das Lehrveranstaltungsangebot in der Verantwortung der Universitäten, und zwar im Rahmen des LP-Gesamtkontingents pro Fach

19 Aktueller Stand der Umsetzung : Beschluss des rheinland-pfälzischen Ministerrates am Curriculare Standards in den einzelnen Fächern) liegen vor Merkmale der inhaltlichen Gestaltung und der Organisation der Schulpraktika liegen vor; Umsetzungsschritte in Arbeit Staatliche Rahmenprüfungsordnung in Vorbereitung; BA- und MA- Prüfungsordnungen in Vorbereitung Eröffnung der Zentren für Lehrerbildung an allen Universitäten im Januar/Februar 2005

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