IFORES - Programm Interne Forschungsförderung Essen



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Transkript:

Universität Duisburg-Essen Medizinische Fakultät (FB 14) IFORES - Programm Interne Forschungsförderung Essen

Stand: Juni 2004 Herausgeber Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs Prof. Dr. W. Siffert, Prodekan für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs Dr. Ch. Nieß, Forschungsreferentin Dekanat der Medizinischen Fakultät der Universität Duisburg-Essen Hufelandstr. 55 D-45122 Essen : 0201-723 4692 Fax: 0201-723 5914 e-mail: christiane.niess@uni-essen.de

IFORES- Programm Seite 3 Vorstellung des IFORES Programms und seiner Förderinstrumente Das Programm zur internen Forschungsförderung Essen (IFORES) wurde 1995 von der Medizinischen Fakultät eingerichtet. Ein Teil der Finanzmittel für Forschung und Lehre wurde dafür in einen Pool für interne Forschungsförderung" eingebracht. Als Instrumente zur Forschungsförderung sollen dienen Projektförderung Promotionsförderung Habilitationsstipendium für Frauen Interne Forschungsstipendien für Kliniker Bonussystem Rückkehrförderung Strukturbildende Maßnahmen Eine zukunftsorientierte Forschungsförderung innerhalb des Universitätsklinikum Essen erfordert eine gezielte und leistungsorientierte Umverteilung vorhandener Mittel für die Forschung. Diese Mittel sollen ausschließlich für die Förderung nach den o.g. Instrumenten verwendet werden. Förderungsarten 1. Projektförderung Ziel dieses Programmpunktes ist vor allem die Anschubfinanzierung von qualitativ hochwertiger Forschung in der Medizinischen Fakultät der Universität Essen, damit die Einwerbung von externen Drittmitteln verbessert werden kann. 2. Promotionsförderung Dieses Programm soll dazu dienen, eine Mitarbeit an anspruchsvollen Forschungsprojekten von begabten und motivierten Medizinstudentinnen und Medizinstudenten zu ermöglichen. Die Doktoranden und Doktorandinnen werden für sechs Monate als studentische Hilfskräfte beschäftigt. Zusätzlich können Anträge auf Ergänzungsmittel gestellt werden. Dieses Programm soll auch dazu beitragen, den Studienstandort Essen für Medizinstudenten und Medizinstudentinnen bundesweit attraktiv zu machen. Ferner dient dieses Programm gleichzeitig der Verbesserung der Qualität der Lehre, da Medizinstudentinnen und Medizinstudenten verstärkt in die Forschungstätigkeit integriert werden.

IFORES- Programm Seite 4 3. Habilitationsstipendium für Frauen Das Habilitationsstipendium richtet sich an Frauen, die sich auf die Habilitation vorbereiten. Das Stipendium wird an eine entsprechend qualifizierte Bewerberin vergeben, deren Vorleistungen erwarten lassen, dass am Ende der Förderungszeit die für eine Zulassung zur Habilitation notwendigen Voraussetzungen erbracht sind 4. Interne Forschungsstipendien für Kliniker Es werden jährlich bis zu drei Stipendien mit jeweils einem Jahr Laufzeit vergeben. Sie dienen dazu, Ärztinnen und Ärzten aus den Kliniken Gelegenheit zu geben, bei Freistellung von klinischen Aufgaben, in einer experimentellen Arbeitsgruppe grundlagenwissenschaftliche Forschungsprojekte zu bearbeiten. Darüber hinaus soll hierdurch die Vernetzung zwischen klinischen und theoretischen Abteilungen gefördert werden. 5. Bonussystem Um Anreize zur Einwerbung begutachteter Drittmittel zu schaffen und um solche Arbeitsgruppen zu unterstützen, die durch solche Drittmittel bereits gefördert werden, existiert ein Bonussystem. Für eingeworbene Drittmittel (DFG in Normalverfahren oder im Rahmen von Schwerpunktprogrammen, BMBF-Förderungen, EU-Förderungen und Förderungen durch die Deutsche Krebshilfe) wird für die Laufzeit der Förderung ein Bonus zur Verfügung gestellt. Finanzmittel, über deren Vergabe nicht in einem wissenschaftlich anerkannten Begutachtungsverfahren entschieden wurde ( z.b. Industriemittel und Spendenmittel), werden nicht bezuschusst. 6. Rückkehrförderung Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen, die nach einem erfolgreich abgeschlossenen DFGgeförderten Forschungsaufenthalt auf eine Stelle an das Universitätsklinikum Essen zurückkehren wird die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Rückkehrförderungen gegeben. Die Förderung soll dafür dienen ihre Methoden an das Universitätsklinikum Essen zu transferieren und eine entsprechende Drittmittel- bzw. Anschlussförderung beantragen zu können. 7. Strukturbildende Maßnahmen Strukturbildende Maßnahmen, die von Interesse für die Fakultät sind (wie z. B. Einrichtung einer zentralen DNA-Sequenziereinheit, Einrichtung eines CTL-Labors, Sachbeihilfen zur Etablierung von DFG-Forschergruppen, etc.) können beantragt werden.

IFORES- Programm Seite 5 Projektförderung Antragstellung und Richtlinien Anträge können zum 15. Februar und 1. Oktober eines jeden Jahres eingereicht werden Antragsteller: Antragstellung: Promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die in einer/m Abteilung/Institut des Universitätsklinikum Essen (bzw. in den Rheinischen Landeskliniken) angestellt sind. C3 und C4 Professoren können nur in begründeten Ausnahmen als Antragsteller auftreten. Aus IFORES geförderte Hauptantragstellerinnen bzw. Hauptantragsteller erhalten nur eine Förderung pro Jahr. Anträge bis zum 15.2. und 1.10. einreichen Anträge werden nur in der Form - wie in Anlage I - dargestellt angenommen maximal 20 Seiten, analog DFG Normalverfahren (siehe Anlage I) Lebenslauf mit kurzem wissenschaftlichen Werdegang der Hauptantragstellerin / des Hauptantragstellers eigenes Publikationsverzeichnis der letzten fünf Jahre dreifache Ausfertigung (ein Originalantrag und zwei Kopien) Förderinstrumente: Personalmittel (wiss. Mitarbeiter, AiP, diplomierte Doktoranden, wiss. oder stud. Hilfskräfte, MTA) Verbrauchsmittel Investitionen (Geräte) Förderumfang: Begutachtung: in der Regel bis zu 50.000,- und für 12 Monate; eine Verlängerung auf 18 Monate kann erfolgen, wenn innerhalb der ersten 12 Monaten ein Antrag für dieses Forschungsvorhaben bei der DFG gestellt worden ist. Begutachtung erfolgt durch mindestens zwei unabhängige Gutachter (intern und extern) für die ersten 12 Monate, für eine Verlängerung auf 18 Monate erfolgt eine interne Begutachtung durch die Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs.

IFORES- Programm Seite 6 Promotionsförderung Antragstellung und Richtlinien Anträge können jederzeit eingereicht werden Antragsteller: Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, die Mitglieder der Medizinischen Fakultät sind. Antragstellung: Formlos unter Angabe des Forschungsprojektes und Namen der Studentin bzw. des Studenten, Kurzbeschreibung des Forschungsprojektes und eine kurze Stellungnahme zur Qualifikation der Studentin / des Studenten (2-3 Seiten) und Lebenslauf, Zeugnis des Physikums bzw. 1. klin. Prüfung. Förderinstrumente: Studentische Hilfskraftstelle 8 Stunden / Woche für 6 Monate. Verbrauchsmittel werden bis zu 5.100.- pro Doktorandin bzw. Doktorand vergeben. Kriterien: Anfertigung einer methodisch aufwendigen Promotion durch ganztägige Mitarbeit von sechs Monaten. Begutachtung: Begutachtung durch zwei habilitierte Mitglieder der Medizinischen Fakultät. Habilitationsstipendium für Frauen Antragstellung und Richtlinien Anträge können zum 28.Februar eines jeden Jahres eingereicht werden Antragstellerin: Qualifizierte, promovierte Wissenschaftlerinnen, deren Vorleistungen erwarten lassen, dass am Ende der Förderungszeit die für eine Zulassung zur Habilitation notwendigen Voraussetzungen erbracht sind. Antragstellung: Bewerbungen können bis zum 28.2. eines jeden Jahres gestellt werden. Die Anträge sind in dreifacher Ausfertigung einzureichen und im Aufbau dem Merkblatt, s. Anlage II, entsprechen. Förderinstrumente: Das Stipendium wird einmal pro Jahr für eine Dauer von einem Jahr vergeben. Es wird ein Pauschalbetrag in Höhe von 3.060 monatlich zur Verfügung gestellt (näheres s. Anlage II Merkblatt). Begutachtung: Begutachtung durch zwei Gutachter/innen, die von der Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs bestimmt werden.

IFORES- Programm Seite 7 Interne Forschungsstipendien für Kliniker Antragstellung und Richtlinien Anträge können zum 28. Februar und 1. Oktober eines jeden Jahres eingereicht werden Antragsteller: Promovierte Ärztinnen und Ärzte aus den Kliniken des Universitätsklinikums Antragstellung: Zum 28.02. und 1.10. eines jeden Jahres. Zum Antrag gehören: die Beschreibung des bisherigen wissenschaftlichen Werdegangs, ein gegliedertes Publikationsverzeichnis, die Beschreibung des geplanten Forschungsprojektes, die Zusage des aufnehmenden Labors, dass ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht und die Betreuung gewährleistet ist, die verbindliche Zusage der Heimatklinik, dass nach Ablauf des Freistellungsjahres eine Rückübernahme erfolgt und dass für die ersten zwei Monate der Freistellung das Gehalt durch die Heimatklinik finanziert wird. Förderinstrumente: Freistellung von klinischen Aufgaben für die Dauer eines Jahres. Der Forschungsaufenthalt muss in einem Labor erfolgen, das von einem erfahrenen, hauptamtlich experimentell tätigen Forscher geleitet wird. Der Aufenthalt in einem Labor, das zur eigenen Abteilung gehört, ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Förderumfang: Gewährung einer BAT IIa/Ib-Stelle für 12 Monate (Finanzierung 2 Monate durch Heimatklinik, 10 Monate durch IFORES). Für das aufnehmende Labor können Verbrauchsmittel in Höhe von bis zu 10.200,- beantragt werden. Die benötigten Verbrauchsmittel sollen plausibel begründet werden. Begutachtung: Die Begutachtung erfolgt durch mindestens zwei unabhängige Gutachter (intern oder extern) oder intern durch die Kommission.

IFORES- Programm Seite 8 Bonussystem Antragstellung und Richtlinien Anträge können jederzeit eingereicht werden Antragsteller: Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die am Universitätsklinikum Essen oder der Rheinischen Landesklinik angestellt sind. Antragstellung: Formloses Anschreiben unter Vorlage des Bewilligungsschreibens. Förderinstrumente: Finanzmittel in Höhe von bis zu 10 % der eingeworbenen Drittmittel der DFG 5 % der eingeworbenen Drittmittel der EU 3 % der eingeworbenen Drittmittel des BMBF 3 % der eingeworbenen Drittmittel der Deutschen Krebshilfe (gilt nur für experimentelle oder präklinische Forschungsprojekte) Die Bonusmittel werden nur für Personal-, Verbrauchsmittel, Versuchstiere und Geräte bis 10.200,- vergeben. Förderungsdauer: einmalige Förderung pro bewilligtem Drittmittelantrag. Begutachtung: Interne Begutachtung durch die Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs. Rückkehrförderung Antragstellung und Richtlinien Anträge können jederzeit eingereicht werden Antragsteller: Antragstellung: Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die nach einem DFGgeförderten, erfolgreich abgeschlossenen Forschungsaufenthalt an die Universitätsklinikum Essen kommen. Formloses Anschreiben und Befürwortung des Klinik-/ Institutsdirektors; Zusicherung des Klinik-/ Institutsdirektors den Wissenschaftler für den aus IFORES geförderten Zeitraum von klinischer Tätigkeit freizustellen. Beizufügen sind: eine Auflistung, der im Rahmen des Forschungsstipendiums erarbeitete Publikationen; ein (vorläufiger) Abschlussbericht über die Ergebnisse der DFG-Förderung Angabe des Förderbeginns und -dauer

IFORES- Programm Seite 9 Förderungsdauer: Dreimonatige Freistellung durch IFORES-Mittel oder alternativ viermonatige Freistellung aus IFORES-Mitteln und zwei Monate durch Mittel aus der Klinik bzw. dem Institut (Zusicherung des Klinik-/ Institutsdirektors ist beizufügen). Begutachtung: Interne Begutachtung durch die Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs. Strukturbildende Maßnahmen Antragstellung und Richtlinien Anträge können jederzeit eingereicht werden Antragsteller: Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, die Mitglieder der Medizinischen Fakultät sind. Antragstellung: Formlos Beschreibung des Projektes (maximal 20 Seiten) oder Antragsentwurf für die Forschergruppe dreifache Ausfertigung (ein Originalantrag und zwei Kopien) detaillierte Aufstellung der Kosten Erklärung, dass anfallende Folgekosten wie Wartung oder Reparaturen bei Geräten vom Institut übernommen werden. Förderinstrumente: Personalmittel Investitionen Förderungsdauer: Begutachtung: bei Personalmitteln bis zu drei Jahren Begutachtung erfolgt durch mindestens zwei unabhängige Gutachter (intern oder extern) oder intern durch die Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs.

IFORES- Programm Seite 10 Pflichten der Förderungsempfänger und Erfolgskontrolle Förderungsempfängerinnen und Förderungsempfänger sollen ihre Forschungsergebnisse in peer- reviewed" Zeitschriften publizieren. Auf die Unterstützung durch das IFORES- Programm der Medizinischen Fakultät muss dabei verwiesen werden. Förderungsempfängerinnen und Förderungsempfänger sind gehalten, für von der Medizinischen Fakultät geförderte Projekte zusätzlich Drittmittel einzuwerben. Mittelempfängerinnen und Mittelempfänger aus der Förderungsart Projektförderung berichten der Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs schriftlich - zur Erstellung des Statusberichtes - nach Aufforderung über den Fortgang ihrer Arbeiten (Kurzform; Beilage von Publikationen oder zur Publikation eingereichten bzw. angenommenen Manuskripten; Anträge auf Drittmittelförderung, Einwerbung von Drittmitteln etc.). Ein Ausscheiden des Antragstellers aus dem Universitätsklinikum Essen ist der Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs sofort mitzuteilen. Eine Freistellungsüberprüfung wird vorgenommen, wenn bekannt wird, dass die Freigestellten im Dienstplan eingesetzt werden. In diesem Fall nimmt sich die Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs das Recht, die Mittel zurückzufordern. Verwaltung und Verwendung der Mittel 1. Die Anträge sind an den/die Prodekan/in für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs im Dekanat zu richten. 2. Die Mittel aus dem Bonussystem sollen im Bewilligungszeitraum verausgabt werden. Nicht-verausgabte Mittel fließen in das IFORES-Programm zurück. Die Mittel für Forschungsprojekte stehen nach Projektbeginn für die Laufzeit von einem Jahr zur Verfügung und bei einer gewährten Verlängerung des Projektes (bei Nachweis eines gestellten DFG-Antrages) für weitere sechs Monate. 3. Für Investitionen gelten die üblichen Beschaffungsgrundsätze. Entsprechende Angebote sind dem Antrag beizufügen und die Auswahl kritisch zu begründen. Investitionen über 25.500,- werden nur in begründeten Ausnahmefällen aus dem Forschungsförderungsprogramm gefördert. Bei Beschaffungsanträgen für Investitionen ist eine Erklärung hinsichtlich evtl. Folgekosten (z.b. Wartung, Reparatur) erforderlich. Im Regelfall ist eine Finanzierung von Folgekosten aus IFORES-Mitteln nicht möglich.

IFORES- Programm Seite 11 4. Personalstellen, die aus Mitteln des Forschungsförderungsprogramms der Medizinischen Fakultät der Universität Essen finanziert werden, dürfen ausschließlich zur Durchführung der im Antrag beschriebenen Forschungsarbeiten, jedoch nicht zur Krankenversorgung eingesetzt werden. 5. Bonusmittel können unter Beachtung haushaltsrechtlicher Bestimmungen für Personal, Investitionen, Verbrauch, Reisen, etc. eingesetzt werden. Bezüglich der Folgekosten bei Investitionen gelten die Anmerkungen zu Punkt 3. 6. Bei Ausscheiden der Förderungsempfänger aus dem Universitätsklinikum Essen ist die Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs umgehend zu informieren und sind nicht verbrauchte Finanzmittel zurückzuführen.

IFORES- Programm Seite 12 ANLAGE I: Musterbogen zur Beantragung von Mittel für Forschungsprojekte Medizinische Fakultät (FB 14) der Universität Duisburg - Essen Antrag auf Forschungsförderung aus dem IFORES-Programm Forschungsprojekte Thema und Kennwort Kennwort: Antragsteller/in Telefon Fax e-mail Partner/in Projektbeginn Laufzeit Beantragte Mittel Personal Geräte Sachmittel Reisekosten Gesamtsumme Datum

IFORES- Programm Seite 13 1. Zusammenfassung (maximal 20 Zeilen) 2. Stand der Forschung 3. Eigenvorarbeiten 4. Zielsetzung des Projektes 5. Arbeitsprogramm (Bei Untersuchungen am Menschen, an vom Menschen gewonnenen Proben und bei Forschungen mit personenbezogenen Daten wird zusätzlich eine Darstellung der ethischen und rechtlichen Aspekte des Versuchsplans benötigt. Die Stellungnahme der Ethikkommission ist erforderlich. Eine Bewilligung der Projektanträge erfolgt erst nach Eingang eines positiven Votums der Ethikkommission. ) 6. Angaben über eigene laufende oder früher eingeworbene Drittmittel a. Erklärung der Antragsteller: Die Antragsteller verpflichten sich, dass bei einer Antragstellung an einer anderen Institution die Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs sofort informiert wird. 7. Detaillierte Planung über künftige Drittmitteleinwerbung (Es wird eine nachvollziehbare Darstellung gewünscht, wie Drittmittel im Anschluss an das Projekt eingeworben werden sollen.) 8. Zusammensetzung der Arbeitsgruppe / Grundausstattung 9. Finanzierungsplan und Begründung der Positionen Personal Geräte Sachmittel Reisekosten Gesamtsumme = 10. Erklärungen Der / die Antragsteller/in sind für die beantragte Laufzeit des Projekts am Universitätsklinikum Essen angestellt. Bei Ausscheiden sind nicht verbrauchte Mittel zurückzuführen. Zur Durchführung des Projekts wird der/die Antragsteller/in im erforderlichen Maße von Routineaufgaben freigestellt. Die Instituts- oder Abteilungsleitung gibt hiermit eine verbindliche Zusage, dass dem/der Antragsteller/in für das beantragte Projekt alle Ressourcen aus der Grundausstattung (Personal- und Verbrauchsmittel, sowie Geräte) zur Verfügung stehen. Alle Antragsteller erklären durch ihre Unterschrift ihre Beteiligung am beantragten Forschungsvorhaben. Essen, den Gesehen und befürwortet Essen, den Unterschrift der Antragsteller/in Unterschrift des Klinikdirektors/ Institutsdirektors

IFORES- Programm Seite 14 ANLAGE II: Merkblatt zur Beantragung eines Habilitationsstipendiums 1. Ziel des Stipendiums und Vergabevoraussetzungen: Das Habilitationsstipendium richtet sich an Frauen, die sich auf die Habilitation vorbereiten. Das Stipendium wird einmal pro Jahr für die Zeitdauer eines Jahres vergeben, um den Abschluss von wissenschaftlichen Arbeiten zu ermöglichen. Das Stipendium wird an eine entsprechend qualifizierte Bewerberin vergeben, deren Vorleistungen erwarten lassen, dass am Ende der Förderungszeit die für eine Zulassung zur Habilitation notwendigen Voraussetzungen erbracht sind. Für die Beantragung eines Stipendiums darf die Promotion nicht länger als 10 Jahre zurückliegen. Die Entscheidung wird aufgrund der bisherigen wissenschaftlichen Leistungen getroffen. 2. Form der Bewerbung (Antragsunterlagen): Bewerbungsanträge können bis zum 28.2. eines jeden Jahres gestellt werden. Die Anträge sind mit den im folgenden aufgeführten Bewerbungsunterlagen in doppelter Ausfertigung an die Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs der Medizinischen Fakultät einzureichen: 2.1 Angaben zur Person Vorname, Name, akademischer Grad Dienststellung Geburtsdatum, Nationalität Familienstand ggf. Zahl der Kinder Institution Dienstadresse Telefon, Telefax, Email Privatadresse mit Telefon 2.2 Angaben zum Forschungsvorhaben Die Angaben zum Forschungsvorhaben sollten eine Länge von 8 Seiten nicht überschreiten. a. Thema und Zusammenfassung des Forschungsgebietes. (1-2 Seiten) Kurze Darstellung des Forschungsgebietes einschließlich der relevanten Literatur. b. Eigene Vorarbeiten. (2-3 Seiten) Zusammenfassende Darstellung der bisher durchgeführten Projekte und erbrachten Leistungen. Unter Bezugnahme auf das Habilitationsvorhaben soll deutlich werden, welche (Teil-)Projekte abgeschlossen und publiziert sind, und was der Stand der laufenden (Teil-)Projekte ist. c. Darstellung des Forschungsvorhabens. (2-3 Seiten) Aufgabenstellung und Zeitplan. Darlegung der Arbeitsschritte, die geplant sind, damit die wissenschaftlichen Leistungen, die derzeit Zulassungsvoraussetzungen für das Habilitationsverfahren der Medizinischen Fakultät des Uniklinikums Essen sind, am Ende der einjährigen Förderungszeit vorliegen.

IFORES- Programm Seite 15 2.3 Anlagen: 1. Tabellarischer Lebenslauf einschließlich wissenschaftlichem Werdegang 2. Publikationsliste (veröffentlicht und/oder in Vorbereitung) 3. Sonderdrucke der wichtigsten Publikationen 4. Kopien von Manuskripten, die zur Veröffentlichung eingereicht oder in Revision sind 5. Nachweis über Drittmitteleinwerbung 6. Nachweis der Lehrerfahrung 7. Nachweis, dass die Weiterbildung für das Gebiet/Teilgebiet, für das die Habilitation angestrebt wird, abgeschlossen ist oder die Weiterbildungsvoraussetzungen vorhanden sind. 8. Zusage von Abteilungsleiter oder -leiterin, dass (i) das Habilitationsvorhaben unterstützt wird und (ii) bei Gewährung des Stipendiums notwendige Sachmittel, Geräte zur Mitnutzung und räumliche Ausstattung zur Verfügung gestellt werden 9. Promotionsurkunde und Zeugnisse 3. Umfang des Stipendiums: Pauschalbetrag in Höhe von 3.060,- pro Monat zahlbar im Voraus weiterhin wird ein Kinderbetreuungszuschlag gewährt. (angelehnt an Lise-Meitner- und DFG-Stipendien): bei einem Kind 153 pro Monat bei zwei Kindern 204 bei drei und mehr Kindern 255 Das Stipendium begründet kein Arbeitsverhältnis, es ist nach 3 Nr. 44 EstG steuerfrei und Beiträge zur Sozialversicherung werden nicht übernommen. Die Steuerfreiheit besteht nur, wenn seit der Promotion nicht mehr als 10 Jahre vergangen sind (s. Finanzgericht Köln, Urteil vom 8.2.2001-10 K 72221/96-rechtskräftig). Für alleinerziehende Frauen kann ein Zuschuss zur Krankenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen (angelehnt an DFG-Stipendien) vergeben werden. 4. Bearbeitung der Anträge: Anträge müssen bis zum 28.2. eines jeden Jahres bei der Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs eingereicht werden. Die Anträge werden zwei Gutachtern oder Gutachterinnen vorgelegt, die von der Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs bestimmt werden. Erstellung der Gutachten innerhalb von 4 Wochen. Die Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs berät über die Vergabe des Stipendiums im Regelfall bei ihrer ersten Sitzung im Wintersemester. Ein Vorschlag wird dem Dekanat in der nächstfolgenden Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. Die Stipendiatin verpflichtet sich, innerhalb von drei Monaten nach Ende der Förderung einen 3-5 seitigen Abschlussbericht an die Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs einzureichen.