Der Stand der Diskussion zur Salzabwasserentsorgung in der Flussgemeinschaft Weser Holger Diening (Vorsitz des Weserrats der FGG Weser) Vertreten durch Ute Kuhn (Geschäftsstelle FGG Weser)
Flussgebietsgemeinschaft Was ist das? Gem. WHG sind alle Bundesländer zuständig erstmals 2009 für ihr Territorium Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme aufzustellen. Diese Pläne sind innerhalb der Flussgebiete zu koordinieren. Die sieben Länder der Weser haben für diese Koordinierung die Flussgebietsgemeinschaft Weser gegründet mit der Zielstellung (freiwillig) direkt einen gemeinsamen Plan zu erarbeiten. Die Länder haben sich bei der Gründung darauf verständigt, ihre Angelegenheiten immer einstimmig zu beschließen. Die maßgeblichen Gremien der FGG Weser sind der Weserrat und die Weser- Ministerkonferenz. Sie werden von einer Geschäftsstelle und themenspezifischen Arbeitsgruppen unterstützt. Sollte eine Lösung innerhalb der FGG nicht möglich sein, bleibt die rechtliche Verpflichtung der Bundesländer bestehen und müsste von diesen unmittelbar umgesetzt werden.
Zuständigkeiten Länder Maßnahmenplanung und -umsetzung Erteilung von Zulassungen und Genehmigungen Anordnung von Maßnahmen Kontrolle rechtlicher Anforderungen FGG Weser Beschluss grundsätzlicher Zielstellungen zur EG-WRRL Koordinierung einer harmonisierten Vorgehensweise Einstimmiger Beschluss der BWP / MNP
Aufgabe der FGG Weser Fortschreibung des gemeinsamen Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms für die Periode Ende 2015 - Ende 2021 Insbesondere Abstimmung geeigneter Strategien zur Lösung der wichtigen überregionalen Fragen der Gewässerbewirtschaftung auf Basis der ermittelten Zustände der Gewässer der Planungen der jeweils zuständigen Bundesländer entsprechend der rechtlichen Vorgaben aus EU- und Bundesrecht
Ausgangslage 2009: ökologischer Zustand 100% 90% Fließ-km-Anteile und Anzahl OWK 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 0,4% 4 11,2% 88 36,9% 185 33,7% 157 17,8% 101 sehr gut gut mäßig unbefriedigend schlecht
Stand der Bewirtschaftungsplanung bis 2013 1. Bewirtschaftungsplan ist Ende 2009 in Kraft vertreten. Dieser enthält bzgl. Salz zunächst Fristverlängerungen jedoch ohne Angaben der Maßnahmen, mit denen der gute Zustand erreicht werden. Studien + Empfehlungen Runder Tisch liegen seit 2010 vor. Zusätzliche Ergebnisse + neue Diskussionen (z.b. Eindampfung) kommen dazu. Vorgerichtliches Verfahren zum 1. BWP Kritik: 1. BWP enthält Fristverlängerung aber unzureichende Angaben zu Maßnahmen zur Zielerreichung FGG Weser beschließt Aufstellung Eckpunktepapier und Ableitung der Maßnahmen und Bewirtschaftungsziele auf dessen Basis
Eckpunktepapier der FGG Weser Festlegung eines Verfahrens zur Ableitung der Maßnahmen zur Salzreduzierung inkl. Grundlagen (z.b. Richtwerte) Prüfung entsprechend rechtlicher Vorgaben EG-WRRL gemäß Art. 4 : Gibt es eine Maßnahmenkombination, mit der der gute Zustand bis Ende 2027 erreicht werden kann, die in Praxis technisch umsetzbar und verhältnismäßig ist. Wenn ja: guter Zustand ggf. mit Fristverlängerung Wenn nein: ggf. weniger strenge Bewirtschaftungsziele Prüfung der Genehmigungsfähigkeit, Umsetzbarkeit und Verhältnismäßigkeit durch jeweils zuständige Bundesland Erörterung im Weserrat, ggf. Anpassung durch zuständiges Bundesland Ableitung Maßnahmen / Bewirtschaftungsziele auf Basis Prüfergebnisse Weniger strenge Bewirtschaftungsziele sind nur möglich, wenn weitere Voraussetzungen erfüllt sind. Vorlage zur Beschlussfassung in FGG Weser
Maßnahmenoptionen Maßnahmenoptionen 1. Reduzierung der Salzeinleitungen durch Optimierung der Produktions- und Ablagerungsverfahren 2. Neue Integrierte Salzlaststeuerung (NIS) 3. Fernleitung zur Einleitung des Salzabwasser in die Nordsee 4. Fernleitung zur Einleitung des Salzabwasser in die Oberweser Baseline: Umsetzung des bisherigen Maßnahmenpakets Versenkung von Salzabwässern grundsätzlich bis Ende 2015 abgeschlossen auch: Diskussion über Umsetzbarkeit weiterer Maßnahmenoptionen wie Verdampfung, Versatz,
Modellierung Szenarien und Maßnahmenoptionen (SYDRO) Fulda Werre Werra Einleitmenge Werra = 0 Weser Aller
Komponenten für Lösungsvarianten Übergang + Produktion + Nachbergbau Ü b e r g a n g P r o d u k ti o n Nachbergbau bei 800 Jahren Auswirkung Halden 2015 2021 2060 2860
Ergebnisse der Prüfschritte Die Neue Integrierte Salzlaststeuerung ist nicht genehmigungsfähig. 5 OWK verfehlen den guten Zustand unabhängig von der gewählten Variante immer. Eine Erreichung der Zielkonzentrationen zur Erreichung des guten Zustands bis 2027 ist an diesen nicht möglich. -> Festsetzung weniger strenger Bewirtschaftungsziele und bestmöglicher Zustand Die anderen unterliegenden OWK erreichen nur im Falle der vollständigen Ableitung oder Vermeidung der gefassten Abwässer die Richtwerte bzgl. der Salzbelastung bis 2027. Diese Maßnahmen sind daher vorrangig umzusetzen, soweit sie verhältnismäßig sind. In der Produktionsphase führt lediglich die Nordseepipeline (M3) in den 4 OWK (Pegel Hessisch Oldendorf bis Hemelingen) zur Erreichung der Richtwerte der FGG Weser. Die Pipeline-Varianten hätten in der Produktions- und Nachbergbauphase eine Reduzierung der derzeitigen Salzkonzentrationen um ca. 2/3 und die Verbesserung um jeweils einen Wertebereich (nach RT) zur Folge.
Ergebnisse der Prüfschritte Der Betrieb einer Oberweserpipeline ohne zusätzliche Maßnahmen zur Salzreduzierung verstößt gegen das Verschlechterungsverbot und ist allein nicht genehmigungsfähig. Sie ist nur genehmigungsfähig, wenn mindestens das Verschlechterungsverbot eingehalten wird. Ziel ist die weitere Verbesserung der Gewässerqualität. Die Oberweserpipeline mit Reduzierung vor Ort führt zur Absenkung der Salzkonzentrationen in 8 OWK (Pegel Gerstungen bis Hemelingen). Die Nachbergbauphase ist stark von anfallenden Haldenabwasser abhängig. Im Falle der Reduzierung der Haldenabwässer z.b. durch Abdeckung, sind Lösungen mit Einleitung in Werra möglich, die dem dauerhaften Pipelinebetrieb gleichwertig sind. Hessen hat im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit den Bau und langfristigen Betrieb einer Nordsee- bzw. Oberweserpipeline (mit ergänzenden Maßnahmen) untersucht. Alle Varianten wurden insbesondere infolge der hohen Langzeitkosten zum Betrieb der Pipelines von Hessen als unverhältnismäßig eingestuft. Alternativen zum Dauerbetrieb der Pipeline z. B. durch Haldenabdeckung oder Haldenabtrag erforderlich
Aktueller Stand FGG Weser 1. Hessen legt Verhältnismäßigkeitsprüfung vor und schlägt auf Basis dieser und den Modellierungsergebnissen alternativ 4-Phasen-Plan vor. 2. Kontroverse Diskussion im Weserrat. Vorschlag möglicher Alternativen: Temporäre Nordseepipeline bzw. Produktionsdrosselung 3. Durchführung einer Weser-Ministerkonferenz Zurückstellung des Beschlusses eines gemeinsamen Bewirtschaftungsplans Verständigung, diesen der Öffentlichkeit zeitgleich mit einem gemeinsamen detaillierten Bewirtschaftungsplan 2015 bis 2021 sowie einem entsprechenden Maßnahmenprogramm zur Reduzierung der Salzbelastung bis zum 13.03.2015 zur Anhörung vorzulegen. Erweiterung der Verhältnismäßigkeitsprüfung um alle 3 neuen Optionen Gemeinsame Rechtsprüfung mit BMUB ob der Entwurf den Anforderungen der WRRL entspricht. Erneuter Versuch der Beschlussfassung in Weserrat bzw. Weser- Ministerkonferenz
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