Factsheet 8 Nichtraucherschutz in der Gastronomie? Hintergründe und steirische Fakten



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Factsheet 8 Nichtraucherschutz in der Gastronomie? Hintergründe und steirische Fakten Dieses Factsheet stellt eine Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte rund um das Thema Rauchen / Nichtrauchen in der Gastronomie dar und erhebt keinen Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Warum ist ein Nichtraucherschutz wichtig? Rauchen ist weltweit die häufigste vermeidbare Todesursache, durch die jährlich 5 Millionen Menschen sterben. Deshalb ist es umso wichtiger NichtraucherInnen vor der schädlichen Wirkung des Passivrauchs zu schützen. Um diesen Schutz zu garantieren, müssen die einzelnen Regierungen Maßnahmen für eine rauchfreie Umgebung an öffentlichen Plätzen setzen. Doch Fortschritte erfolgen nur langsam, denn nur 2 % der Weltbevölkerung leben in Ländern mit einer umfassenden Gesetzgebung und somit einem umfassenden Nichtraucherschutz. (Quelle: World Health Organization 2009) Wie ist der Nichtraucherschutz in Österreich derzeit geregelt? Seit dem 1. Jänner 2005 besteht abgesehen von einzelnen Bereichen ein gesetzliches Rauchverbot an geschlossenen, öffentlichen Orten ( 12 und 13 Tabakgesetz). Als öffentlicher Ort gilt jeder Ort, der ständig oder zu bestimmten Zeiten von einem vorher nicht beschränkten Personenkreis betreten werden kann ( 11 Tabakgesetz). Darunter fallen beispielsweise Amtsgebäude, Gesundheitseinrichtungen, Einkaufszentren, Hallenbäder, Busse, Züge, Schulen etc. Räume, die unter diese Regelung fallen, unterliegen einer Kennzeichnungspflicht ( 13b Tabakgesetz). Diese Kennzeichnung kann sowohl durch den Rauchverbotshinweis Rauchen verboten, als auch durch Rauchverbotssymbole erfolgen, wobei die Hinweise in ausreichender Zahl und Größe vorhanden sein müssen. Jene Räume, in denen das Rauchen gestattet ist, müssen durch den Warnhinweis Rauchen gefährdet ihre Gesundheit und die Gesundheit ihrer Mitmenschen gekennzeichnet sein. Wer die Kennzeichnungspflicht nicht einhält begeht eine Verwaltungsübertretung, die eine Geldstrafe von bis zu 2.000 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 10.000 Euro mit sich bringt ( 14). Aufgrund der Tabakgesetznovelle 2008 gilt seit 1. Jänner 2009 in gastronomischen Betrieben jeglicher Art wie Speiselokale oder Bars ein Rauchverbot mit Ausnahmen. Gastronomischen Betrieben mit mehr als einem Gastraum ist es erlaubt, einen oder mehrere dieser Räume als Raucherzimmer auszuweisen, solange mindestens 50% der zur Verabreichung von Speisen und Getränken vorgesehenen Plätze den Nichtraucherbereich darstellt. Der Tabakrauch darf nicht vom Raucherzimmer in den Nichtraucherbereich gelangen, was voraussetzt, dass der Raucherraum ein vollständig abgetrennter Raum ist. Bei Lokalen die aus nur einem Gastraum bestehen, gelten gesonderte Regelungen. Ist der Gastraum kleiner als 50 m 2, kann der/die InhaberIn selbst entscheiden, ob das gesamte Lokal ein Nichtraucher- oder ein Raucherlokal wird. Dieselbe Regelung gilt für Einraumbetriebe zwischen 50 und 80 m 2, bei denen eine räumliche Trennung zur Schaffung eines gesonderten Raucherzimmers aufgrund baulicher, feuerpolizeilicher oder denkmalschutzrechtlicher Bedenken nicht möglich ist. Grundsätzlich gilt das Rauchverbot für gastronomische Betriebe die größer als 80 m 2 sind und für Betriebe zwischen 50 und 80 m 2, wo laut Behörde eine Trennung des Raums zumutbar ist. Hier kann durch eine Teilung des Gastraums ein Raucherzimmer geschaffen werden. Die Bestimmungen traten mit 1.Jänner 2009 in Kraft, wobei unter bestimmten Bedingungen Übergangsregelungen bis zum 30. Juni 2010 galten. Routinemäßige Kontrollen zur Einhaltung der Nichtraucherschutzbestimmungen sind im Tabakgesetz nicht vorgesehen, allerdings können Privatpersonen Anzeige bei den Bezirkshauptmannschaften und Magistraten erstatten, der nachgegangen wird. Als Sanktionen sind gemäß 14 Abs. 4 Geldstrafe bis zu 2.000 Euro und im Wiederholungsfall bis zu 10.000 Euro vorgesehen. Für Gäste, die trotz eines Rauchverbotes rauchen, gilt eine Geldstrafe bis zu 100 Euro und im Wiederholungsfall bis zu 1.000 Euro. (Quelle: Wirtschaftskammer Österreich Fachverband Gastronomie 2012; www.ris.bka.gv.at) Welche Regelungen gelten in anderen Ländern? Europaweit gelten je nach Land verschiedenste Regelungen. Mit Stand Ende 2012 herrschen die striktesten Bestimmungen in Großbritannien, Irland, Türkei, Liechtenstein, Zypern und Spanien. Hier gilt ein generelles Rauchverbot für Restaurants und Bars und es gibt keine Ausnahmen. Die schlechteste Gesetzgebung gibt es in Tschechien und Ungarn, wo es nahezu kein Rauchverbot in der Gast- 1

ronomie gibt. Österreich besitzt im EU-Vergleich, ähnlich wie Deutschland, Portugal oder Rumänien, eine nur mittelmäßige Gesetzgebung bzgl. Rauchverbote in der Gastronomie. (Quelle: Europäische Kommission 2011) Müssen Gastronomiebetriebe, die rauchfrei werden mit finanziellen Einbußen rechnen? Seit Jahren kursieren Gerüchte über beträchtliche Umsatzeinbußen und Arbeitsplatzverluste nach Einführung eines Rauchverbots in der Gastronomie. Solche Gerüchte basieren oft auf Meinungsumfragen unter GastwirtInnen, die jedoch aufgrund mangelnder Objektivität nicht repräsentativ sind. Grundsätzlich wirkt sich die Einführung eines Rauchverbots in der Gastronomie langfristig nicht auf den Umsatz aus, noch droht den Beschäftigten der Verlust des Arbeitsplatzes. (Quelle: Deutsches Krebsforschungszentrum 2010b) Wie sind die Erfahrungen der Betriebe in Ländern mit einem Rauchverbot in der Gastronomie? USA Bereits in den 1990er Jahren wurden in Teilen der USA Rauchverbote eingeführt und somit gelten die Vereinigten Staaten im Bereich des Nichtraucherschutzes als Pioniere. Bis auf kurzfristige Umsatzeinbußen in alkoholausschenkenden Betrieben konnten keine negativen Effekte festgestellt werden. Es konnte weder ein Rückgang der Beschäftigtenzahlen noch ein Rückgang des Umsatzes ermittelt werden. Die Anzahl der Beschäftigten stieg sogar leicht an. Irland Als erstes europäisches Land führte Irland 2004 einen umfassenden Nichtraucherschutz an Arbeitsplätzen inklusive der Gastronomie ein. Auch hier konnte ein kurzfristiger Rückgang des Umsatzes und der Beschäftigungszahlen verzeichnet werden, wobei die Umsatzzahlen bereits zuvor sanken. Allerdings stabilisierten sich die Zahlen langfristig gesehen. Norwegen Auch in Norwegen ist die Gastronomie seit 2004 rauchfrei. Langfristig gesehen ist hier seit Einführung des Rauchverbots ein ansteigender Trend der Umsätze zu beobachten. Frankreich Ein umfassender Nichtraucherschutz in der Gastronomie gilt hier seit 2008. Ab dem zweiten Quartal dieses Jahres setzte ein leichter Abwärtstrend bzgl. des Umsatzes ein. Dieser Effekt ist jedoch wahrscheinlich auf die verschlechterte wirtschaftliche Lage zurückzuführen, da diese Abwärtsentwicklung bei den SchankwirtInnen schon vor Einführung des Rauchverbots zu verzeichnen war. Ein direkter Effekt aufgrund eines Rauchverbots konnte nicht beobachtet werden. Bayern In Bayern wurde 2010 in Folge eines Volksbegehrens ein vollständiges Rauchverbot eingeführt, woraufhin mediale Warnungen von massenhaften Kneipensterben umhergingen. Unmittelbar nach der Einführung gab es in der Getränkegastronomie zwar kleine Umsatzeinbußen, nach 8 bis 12 Monaten lagen die Umsätze jedoch höher als im Vorjahr. Auch in Restaurants oder der Hotellerie gab es keinerlei negative Effekte. Auch hier konnte ein Umsatzplus verzeichnet werden. Sogar am Münchner Oktoberfest konnte das Rauchverbot problemlos umgesetzt werden. (Quelle: Deutsches Krebsforschungszentrum 2010 und 2012a) Welche Vorteile bringt eine rauchfreie Gastronomie für die Luftqualität in Lokalen? Das Deutsche Krebsforschungszentrum führte 2005, 2007 und 2009 Messungen der Luftschadstoffbelastung in deutschen Gastronomiebetrieben durch, wobei es im ersten Messjahr nahezu keine Rauchverbote gab, jedoch im letzten Jahr in den meisten Restaurants und Cafés ein Rauchverbot bestand. Die Ergebnisse waren deutlich. Die Konzentration der Partikel in der Raumluft sank in Diskotheken um 82 %, in Bars um 76 %, in Restaurants um 79 % und in Cafés um 71 %. Allgemein ist die Luft in Bars und Diskotheken am meisten belastet. Trotzdem gelten die Werte in Deutschland weiterhin als erhöht, da wie in Österreich Ausnahmeregelungen gelten. Ein/e MitarbeiterIn in einer nicht vollständig rauchfreien Gastronomie ist weiterhin einer 5- bis 11-fach höheren Partikelkonzentration ausgesetzt als ein/e MitarbeiterIn eines vollständig rauchfreien Betriebes. Auch in anderen Ländern bewirkte ein Rauchverbot eine Verbesserung der Luftqualität. Eine Reduktion von lungengängigen Partikeln oder der Nikotinkonzentration waren deutlich nachweisbar. Beispielsweise sank in Norwegen die Nikotinkonzentration von 28,3 µg/m³ in nur wenigen Monaten auf 0,6 µg/m³. Auch in Irland reduzierte sich die Nikotinbelastung um 83 %. In Spanien sank die Nikotinbelastung in abgetrennten Nichtraucherräumen um 89 %, stieg jedoch in den Raucherräumen um 37 % 2

an. Eine rauchfreie Gastronomie ist nicht nur für Gäste, sondern vor allem auch für die Bediensteten von großem gesundheitlichem Vorteil. Seit der Einführung der schottischen Tabakgesetznovelle 2006, wonach die Gastronomie rauchfrei ist, sank die Zahl der Frühgeburten und die der Neugeborenen, die für ihr Alter viel zu klein sind, deutlich. Dieses Ergebnis brachte eine Untersuchung der Universität Glasgow. Die Studie stellte diesen Zusammenhang sowohl bei rauchenden als auch bei selbst nicht rauchenden Müttern fest. Das zeigt, wie gefährlich auch das Passivrauchen ist. Die Zahl rauchender Mütter sank demnach von 24,5 Prozent vor dem Rauchverbot auf 18,8 Prozent danach. (Quelle: Deutsches Krebsforschungszentrum 2010; Mackay et al. 2012) Sind Raucherräume sinnvoll? Raucherräume sind meist sehr klein und werden oft gezielt zum Rauchen aufgesucht. Somit entsteht für RaucherInnen und Bedienstete von Lokalen eine enorme Tabakrauchbelastung. Da solche Räume auch oft nicht zuverlässig vom Nichtraucherbereich abgetrennt sind, besteht auch weiterhin eine Belastung für NichtraucherInnen. Nichtraucherbereiche haben im Vergleich zu komplett rauchfreien Betrieben noch immer eine viermal so hohe Schadstoffbelastung. Die Partikelkonzentration in Raucherräumen erreicht besonders besorgniserregende Werte von bis zu 445 µg/m³. In Österreich liegt der Grenzwert (Jahresmittelwert) für Feinstaub (PM 2,5 ) bei 25 µg/m³. Dieser Wert basiert auf der europäischen Richtlinie zur Luftreinhaltung. Werte, die über dieser Grenze liegen gelten als gesundheitsschädlich. (Quelle: Deutsches Krebsforschungszentrum 2010; Umweltbundesamt) Wie viel bringt gutes Lüften bzw. bringen Lüftungsanlagen? Lüftungs- und Filteranlagen beseitigen krebserregende Substanzen des Tabakrauchs nur zum Teil und selbst kleinste Mengen schädlich sind, schützt nur eine Nullbelastung vollständig. Eine großzügige Belüftung reicht auch nicht aus um Nichtraucherbereiche vollständig zu schützen. Lüftungs- und Filteranlagen müssen auch regelmäßig gewartet werden. Wenn dies nicht geschieht stellen die Anlagen selbst eine Schadstoffquelle dar. Lüftungsanlagen stellen für WirtInnen auch eine zusätzliche finanzielle Belastung dar und gelten insgesamt als nicht erfolgsbringende Variante des Nichtraucherschutzes. (Quelle: Deutsches Krebsforschungszentrum 2007) Welche Vorteile bringt eine rauchfreie Gastronomie für die Beschäftigten? Die Einführung einer komplett rauchfreien Gastronomie führt bei den Beschäftigten zu einer deutlichen Verringerung der Gesundheitsbeeinträchtigungen, die durch Passivrauch ausgelöst werden. Besonders Atemwegssymptome wie Kurzatmigkeit, Husten oder Atemgeräusche aber auch sensorische Symptome wie gereizte Augen oder ein rauer Hals werden deutlich gemildert. (Quelle: Deutsches Krebsforschungszentrum 2007) Was schützt nun wirklich vor den Auswirkungen des Passivrauchs? Da es kein unbedenkliches Niveau für Tabakrauchbelastung gibt, kann die Bevölkerung nur durch ein konsequentes und umfassendes Rauchverbot in der Gastronomie vor den gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchs geschützt werden. Auch Raucherräume, abgetrennte Raucherbereiche oder Lüftungsanlagen stellen keine zufriedenstellende Lösung dar. Durch die Einführung eines Rauchverbotes kann grundsätzlich mit einer positiven Wirkung auf die Gesundheit der Bevölkerung und einem Rückgang des Tabakkonsums gerechnet werden. (Quelle: Deutsches Krebsforschungszentrum 2010) Wie steht die Bevölkerung zu rauchfreien Lokalen? Der Großteil der europäischen Bevölkerung befürwortet ein Rauchverbot in Restaurants. Im Ländervergleich herrscht in Österreich die geringste Zustimmung für ein Rauchverbot. Die Zustimmung der Bevölkerung zur rauchfreien Gastronomie steigt seit Jahren tendenziell. Laut aktueller Umfrage aus dem Jahr 2012 des Deutschen Krebsforschungszentrums sprechen sich 77,5 % der Deutschen für ein Rauchverbot in Lokalen aus, wobei Frauen (83 %) sich noch stärker gegen das Rauchen in Gaststätten aussprechen als Männer (71 %). Sogar 51 % der RaucherInnen sind für ein Rauchverbot. Im Vergleich zu 2005 (53 %) ist damit ein Anstieg von rund 25 % für eine rauchfreie Gastronomie zu verzeichnen. 3

Zustimmung der europäischen Bevölkerung zu rauchfreien Gastronomiebetrieben (Quelle: Europäische Kommission 2009; Deutsches Krebsforschungszentrum 2012b; Darstellung der Grafik: VIVID) Wie steht die österreichische Bevölkerung zu rauchfreien Lokalen? Laut Evaluierung des Tabakgesetzes 2010 sind nur 19 % der befragten Bevölkerung ab 15 für ein völliges Rauchverbot in der Gastronomie. 7 von 10 ÖsterreicherInnen sind für getrennte Raucher- und Nichtraucherbereiche. 69 % ist diese Trennung wichtig. Immerhin sind 55 % der Befragten der Meinung, dass die Gefahren des Rauchens in Österreich unterschätzt werden. In der Steiermark befürworten 72,5 % der Bevölkerung rauchfreie Speiselokale. Auch in den Sparten Cafés (58,4%), Bars (45,1%) und Diskotheken (50,3%) ist die generelle Zustimmung hoch. Eine eindeutige Zustimmung ist vor allem unter den NichtrauerInnen zu verzeichnen. Die steirischen RaucherInnen stimmen einem Rauchverbot weniger häufig zu, wobei dennoch jede/r RaucherIn für rauchfreie Speiselokale stimmte. (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit 2010; Fernandez/Posch 2011, VIVID-Bevölkerungsbefragung 2009, Alter 15+ J., N=3000) Glauben die Steirer und Steirerinnen dass ein Rauchverbot in Restaurants, Cafés, Diskotheken und anderen Lokalen dazu führt, dass RaucherInnen weniger und NichtraucherInnen häufiger ausgehen? Mehr als die Hälfte der befragten Personen (58,1 %) glaubt nicht, dass RaucherInnen aufgrund eines Rauchverbots weniger häufig ausgehen werden. 44,6 % meinen jedoch, dass NichtraucherInnen häufiger Gastronomiebetriebe besuchen werden. (Quelle: Fernandez/Posch 2011, VIVID-Bevölkerungsbefragung 2009, Alter 15+ J., N=3000) Welche Auswirkungen erwartet sich die steirische Bevölkerung durch ein Rauchverbot in Restaurants, Cafés, Diskos und anderen Lokalen? Die Steirische Bevölkerung erwartet sich von einem Rauchverbot in den angegebenen Lokalen am ehesten eine Unterstützung für RaucherInnen (63,2 %) bei Aufhörversuchen und eine Verminderung des Rauchbeginns bei Jugendlichen (54,7 %). Durch ein solches Verbot wird nicht erwartet, dass RaucherInnen weniger ausgehen, jedoch dass RaucherInnen weniger rauchen (46,7 %). (Quelle: Fernandez/Posch 2011, VIVID-Bevölkerungsbefragung 2009, Alter 15+ J., N=3000) Fazit Der Nichtraucherschutz in der Gastronomie ist in Österreich unzureichend. Sowohl die Gäste als auch die MitarbeiterInnen, worunter auch Schwangere und Kinder fallen, sind von den Gefahren des Passivrauchs betroffen und müssen besser geschützt werden. Dies kann nur ein konsequentes und vollständiges Rauchverbot bewirken. Ein völliges Rauchverbot in der Gastronomie führt entgegen der Vermutungen auch nicht zu einem Rückgang der Umsätze. In der Bevölkerung ist ein steigender Trend für die Befürwortung eines Rauchverbots zu erkennen Tendenz steigend. 4

Quellen: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) (2010): Evaluierung des Tabakgesetzes. Pressekonferenz. Wien. http://bmg.gv.at/cms/home/attachments/0/2/4/ch1041/cms1277725430339/pk_unterlage.pdf (Stand 02.10.2012) Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) (2007): Erhöhtes Gesundheitsrisiko für Beschäftigte in der Gastronomie durch Passivrauch am Arbeitsplatz. Rote Reihe Tabakprävention und Tabakkontrolle. Band 7. Heidelberg. Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) (2010): Nichtraucherschutz wirkt. Eine Bestandsaufnahme der internationalen und der deutschen Erfahrung. Rote Reihe Tabakprävention und Tabakkontrolle. Band 15. Heidelberg. Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) (2012a): Nichtraucherschutz in Bayern. Akzeptanz in der Bevölkerung und Auswirkungen auf die Gastronomie. Aus der Wissenschaft für die Politik. Heidelberg. Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) (2012b): Rauchfreie Gaststätten in Deutschland 2012. Erstmals Mehrheit der Raucher für Rauchverbot. Aus der Wissenschaft für die Politik. Heidelberg. Europäische Kommission (2009): Flash Eurobarometer 253 http://ec.europa.eu/health/archive/ph_determinants/life_style/tobacco/documents/eb_253_en.pdf (Stand 17.10.2012) Europäische Kommission (2011): Overview of smoke-free legislation in the EU http://ec.europa.eu/health/tobacco/docs/tobacco_overview2011_en.pdf (Stand 17.10.2012) Fernandez K., Posch W. (2011): Tabakpräventionsstrategie Steiermark. Grundlagen, Ziele und Maßnahmen 2007 bis 2010. Graz: VIVID Fachstelle für Suchtprävention, Eigenverlag. Mackay DF., Nelson SM., Haw SJ., Pell JP. (2012): Impact of Scotland's Smoke-Free Legislation on Pregnancy Complications. Retrospective Cohort Study. In: PLoS Med. Vol. 9/3. Umweltbundesamt http://www.umweltbundesamt.at/umweltsituation/luft/luftguete_aktuell/grenzwerte/ (Stand 16.10.2012) Wirtschaftskammer Österreich (WKO) Fachverband Gastronomie http://www.diegastronomie.at (Stand 02.10.2012) World Health Orgaization (WHO) (2009): WHO Report on the Global Tobacco Epidemic 2009. Implementing smoke-free environments. Geneva. www.ris.bka.gv.at (Stand 02.10.2012) Impressum 2013 VIVID Fachstelle für Suchtprävention, Graz Autorinnen: Mag. Waltraud Posch, Mag. Karina Fernandez, Sandra Dohr Zitierweise: VIVID Fachstelle für Suchtprävention (Hrsg.): Factsheet 2 Nichtraucherschutz. Hintergründe und steirische Fakten, 2013 Verantwortlich für den Inhalt: Tabakpräventionsstrategie Steiermark Koordinationsstelle c/o VIVID Fachstelle für Suchtprävention Zimmerplatzgasse 13/I 8010 Graz Umgesetzt durch: Im Auftrag von: 5

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