Landesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen Niedersachsen Bremen e. V.

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AUSGABE 05 MAI 2018 SPD-FRAKTION-NIEDERSACHSEN.DE. Liebe Leserinnen, liebe Leser,

Transkript:

Geschäftsstelle der lage Maschstraße 30 30169 Hannover Die Präsidentin des Niedersächsischen Landtags Hannah-Arendt-Platz 1 30159 Hannover Hannover, 18.05.2018 Stellungnahme zu a) Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der CDU Drs. 18/656 b) Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/169 c) Erzieherinnen- und Erzieherberuf attraktiver machen - Erzieherinnen- und Erzieherausbildung weiterentwickeln und nicht abwerten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 18/46 d) Kita-Qualität weiterentwickeln - Kita-Qualitätsgesetz in die Tat umsetzen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/157 e) Kita-Fachkräftemangel bekämpfen - Schulgeldfreiheit und Ausbildungsvergütung für angehende Sozialpädagogische Assistenten und Erzieher Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 18/638 Sehr geehrte Landtagspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, wir bedanken uns für die Möglichkeit, zu den Änderungsentwürfen des niedersächsischen Kitagesetzes und weiteren Entschließungsanträgen Stellung nehmen zu können. Die lage e.v. vertritt die Interessen von Kitas, die von Eltern als Vereine geführt werden. Etwa jede 10. Tageseinrichtung für Kinder in Niedersachsen ist ein Elternverein. Noch bevor vom Bundesfamilienministerium das Gute-Kita-Gesetz vorgelegt wird, setzt die niedersächsische Regierungskoalition eigene Schwerpunkte und entwirft ein Kita-Gesetz, das im Wesentlichen Eltern finanziell entlastet und Fachkräften neue Aufgaben zuweist. Geschäftsstelle Maschstraße 30 30169 Hannover T 0511 161 40 45 info@lage-ev.de www.lage-ev.de Bankverbindung: Volksbank Hannover DE89 2519 000 1034 81760 00 Kontaktstellen DEB e. V., Braunschweig www.deb-bs.de Kinderhaus e. V., Göttingen www.khgoe.de Kinderladen-Initiative Hannover e.v. www.kila-ini.de Die Rübe e. V., Lüneburg www.ruebe-lueneburg.de KiB e. V., Oldenburg www.kib-ol.de Verein für Kinder e. V., Oldenburg www.verein-fuer-kinder.de DEOS e. V., Osnabrück www.d-e-o-s.de Verbund Bremer Kindergruppen e. V. www.verbundbremerkindergruppen.de 1

In der Begründung zum Gesetzentwurf heißt es, jedes Kind in Niedersachsen solle eine Einrichtung besuchen können, in der der Bildungsauftrag sehr gut gewährleistet sei. Sehr gut kann frühkindliche Bildung unter den derzeitigen Rahmenbedingungen in niedersächsischen Tageseinrichtungen für Kinder leider jedoch nicht umgesetzt werden. Aus Sicht der lage e.v. sind Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität vordringlich zu ergreifen. Die zentrale, verbindende Frage zwischen dem Gesetzentwurf und den Entschließungsanträgen ist aus unser Sicht die Frage nach der Verbesserung der Qualität und nach Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel. Unsere folgenden Standpunkte werden wir im Anschluss detailliert und in Bezug auf die vorliegenden Gesetzesentwürfe und Entschließungsanträge vorstellen: 1. Die Beitragsfreiheit ab dem 3. Lebensjahr als Schritt zu einem kostenfreien Bildungssystem ist vorrangig eine familienpolitische Maßnahme. Ein Nutzen für Kinder und Fachkräfte in Kitas ist nicht zu erkennen. 2. An die begrüßenswerterweise wieder im Kindergarten verortete Sprachförderung werden hohe fachliche Anforderungen gestellt. Von den Kita-Fachkräften wird mehr verlangt, als vorschulische Sprachförderung durch die Schulen je leisten musste. Die bereitgestellten Ressourcen reichen für das im Gesetz formulierte Aufgabenspektrum nicht aus. 3. Der seit Jahren unzureichende Fachkraft-Kind-Schlüssel verhindert die Umsetzung der Qualitätsanforderungen des Niedersächsischen Orientierungsplans. Ohne eine deutliche Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels sind weitere Anforderungen an die Kitas Makulatur. 4. Die mittelbare Arbeitszeit der Fachkräfte (Verfügungszeit) ist zu niedrig bemessen um die aufwendigen Tätigkeiten wie Vor- und Nachbereitung, Teamsitzungen, Elternarbeit, Anleitung von Praktikant_innen, Kooperation u.a.m. auszuüben. Die Sprachförderung (Elterngespräche, Förderpläne, Dokumentation, Kooperation Schule) löst zusätzlichen Bedarf aus. 5. Die vom Kultusminister angekündigten Maßnahmen zur Beseitigung des Fachkräftemangels sind aus unserer Sicht zielführend, aber nicht ausreichend, um den Fachkräftemangel zu beseitigen. Gute Modelle der Teilzeitausbildungen müssen ausgebaut, mehr Fachlehrer für Sozialpädagogik ausgebildet und der Lernort Praxis in der Kita gestärkt werden. Eine verkürzte oder qualitativ verringerte Ausbildung halten wir nicht für zielführend als Maßnahme gegen den Fachkräftemangel. 6. Maßnahmen zur Inklusion und Elternbeteiligung begrüßen wir ausdrücklich. Pädagogische Orientierungshilfen und gesetzliche Grundlagen für die Ganztagsgrundschule in Anlehnung an den Hort werden dringend benötigt. 2

Zu den genannten Punkten im Einzelnen: 1. Beitragsfreiheit und erhöhte Landesfinanzhilfe verbessern nicht die Qualität Familien in Armutslagen und Geringverdienenden wurde auch bislang der kostenfreie Zugang zu Bildungseinrichtungen gewährt. Wenn man den kompensatorischen Ansatz ernst meinte und Kindern aus sozial benachteiligten Familien den Zugang zu frühkindlicher Bildung ermöglichen wollte, würde man die Krippen sowie das Mittagsessen beitragsfrei stellen. Von der Beitragsfreiheit profitieren die privaten Haushalte, für die Kinder und Fachkräfte in den Kitas ändert sich hingegen nichts. Laut einer Studie der Bertelsmann-Stiftung (2016) wäre die Hälfte aller Eltern auch die von Beiträgen befreiten Eltern - mit einer Erhöhung ihrer Beiträge einverstanden, wenn sich dadurch die Qualität verbessern ließe. Sowohl für die Bildungsgerechtigkeit als auch für die Sprachförderung ist eine frühe sehr gute frühkindliche Bildung wichtig. Die Einführung einer Beitragsfreiheit müsste in der Krippe anfangen. Bislang ist die Frage nach auskömmlicher Kompensation der Elternbeiträge nicht geklärt. Gerade kleine Träger wie die Elterninitiativen brauchen pünktlich zum In-Kraft-Treten des neuen Gesetzes eine sichere Finanzierung, sie können Defizite nicht durch Eigenmittel ausgleichen. Ebenfalls belastend und für Unklarheit vor Ort sorgend, ist die Frage, ob die Kindergarten- Beitragsfreiheit zu Neuberechnungen von Elternbeiträgen in Krippe und Hort führen wird. 2. Alltagsintegrierte Sprachförderung braucht zusätzliche Ressourcen Die Rückführung der Sprachförderung von der Schule zurück in die Kindertageseinrichtungen begrüßen wir ausdrücklich, ebenso wie die gesetzliche Verankerung und die damit verbundene Beendigung der Projektfinanzierung ( 2 und 3 Entwurf KiTaG SPD/CDU). Alltagsintegrierte Sprachbildung und Sprachförderung sind Grundbausteine der frühkindlichen Bildung. Als wichtige Querschnittsaufgabe sind sie jedoch nur mit ausreichenden personellen Ressourcen umsetzbar. Die eilige Entscheidung zum Sommer 2018 lässt nun Kommunen, Trägern und Einrichtungen wenig Zeit zur Planung und Umsetzung. Es wird kaum gelingen, so kurzfristig zusätzliche Fachkräfte einzustellen. Zusätzlich rechnerisch zwei Stunden pro Gruppe und Woche sind, wenn man alltagsintegrierte Sprachförderung ernst nimmt, ein Tropfen auf den heißen Stein. 3

Fachkräfte sollen nicht nur alltagsintegriert Sprachbildung für alle Kinder anbieten, sondern auch die Sprachstände feststellen, Kinder mit besonderem Bedarf dann individuell und differenziert fördern sowie diese Förderung dokumentieren und an die Schule übergeben. Einrichtungen mit nur wenigen Kindern mit Sprachförderbedarf sind benachteiligt, denn die Anforderungen gelten auch für sie, ohne dass sie bei der Verteilung von Geldern berücksichtigt werden. Dies betrifft häufig auch Elterninitiativen, die für die zusätzlichen Anforderungen wie Förderpläne, differenzierte Sprachförderung, Elterngespräche, Kooperation mit Schulen keine zusätzlichen Mittel bekommen. Die Festschreibung der Anteile zur Verwendung der Mittel (85% Personal, 15% Fachberatung und Qualifizierung) bedeutet für einzelne Kommunen das Aus für erprobte Konzepte, die den Schwerpunkt auf Fortbildung und Beratung setzen. Diese konzeptionelle Umstellung stellt zum einen ein zeitliches Problem dar, zum anderen kann es sinnvoll sein, Qualifizierungs- und Fachberatungsförderung auch mit mehr Mitteln fortzusetzen. Die Deckelung der Gesamtsumme, die zum großen Teil Personalkosten finanzieren, lassen eine Anpassung an die Tarifsteigerungen nicht zu bzw. führen langfristig zu einer Verringerung der finanzierbaren Personalstunden. Der zu Verfügung stehende Betrag von 32,454 Mio. Euro ist u.w. nach niedriger als die bisher veranschlagten Summen für die schulische Sprachförderung und diejenige aus der Sprachförderrichtlinie zusammen. 3. Die Fachkraft-Kind-Relation ist die entscheidende Stellschraube für mehr Qualität Die Finanzierung der dritten Kraft im Kindergarten ( 4 Entwurf KitaG der Grünen) in den Kindergartengruppen mit mind. 21 Kindern würde tatsächlich einen Meilenstein in der niedersächsischen Kita-Politik darstellen. Solange der Fachkraft-Kind-Schlüssel nicht maßgeblich verbessert wird, werden neue Aufgaben und auch die bereits bestehenden hohen Anforderungen an Kitas nur sporadisch umgesetzt bzw. von Kita zu Kita sehr unterschiedlich ausfallen. Die dritte Kraft im Kindergarten ist die entscheidende Stellschraube für mehr Qualität und mehr Bildungsgerechtigkeit. Die Erfahrungen mit dem Stufenplan in der Krippe und mit der Richtlinie QuiK zeigen, dass Fachkraftstellen überraschend schnell besetzt werden konnten. Dies lässt sich nur damit erklären, dass Fachkräfte dorthin gehen, wo die Arbeitsbedingungen am besten sind. Für gute Bildungsangebote benötigen Erzieher und Erzieherinnen in erster Linie Zeit. Solange eine pädagogisch wünschenswerte Reduzierung der Gruppengröße auf 15-20 Kinder schwer realisierbar ist, wird die Einführung einer dritten Fachkraft auch für Kindergartengruppen von Fachverbänden seit Jahren gefordert. 4

Die Kosten für die Dritte Kraft in Kindergruppen mit mind. 21 Kindern werden von den Grünen auf 180 Mio. beziffert. Das wäre deutlich weniger als die Hälfte der Kosten für die Beitragsfreiheit. 4. Verfügungs- und Leitungsfreistellungszeiten müssen erhöht werden Die gesetzlich neu verankerte Sprachförderung löst zusätzlichen Bedarf an Verfügungszeiten aus, der im Gesetz nicht berücksichtigt wird. Pro Gruppe und Woche sind im jetzigen KiTaG 7,5 h als Verfügungszeiten verankert. Diese Stunden muss sich ein Team teilen. Für die gesetzlich verankerten Aufgaben wie Vor- und Nachbereitung, Dienstbesprechung, Elterngespräche, Zusammenarbeit mit Schulen und anderen Einrichtungen, Mitwirkung bei der Ausbildung ( 5 Nds. KiTAG) genügt dies schon seit langem nicht mehr. Fachkräfte mit ausreichenden Verfügungszeiten, können nicht nur ihre Arbeit besser machen, sie sind auch weniger überlastet und zufriedener. Jede Fachkraft bräuchte pro Tag mind. eine Stunde für die eigenen mittelbaren pädagogischen Aufgaben. Darüber hinaus muss Zeit für eine wöchentliche Dienstbesprechung bereitgestellt werden. Die im Gesetzentwurf von SPD und CDU verankerte Sprachförderung sieht explizit zusätzliche mittelbare Aufgaben vor: mind. zwei Elterngespräche, Austausch mit Schule, Dokumentation, Sprachförderpläne und Sprachförderkonzept erstellen. Immer mehr Auszubildende werden am Lernort Kita ausgebildet, ohne dass entsprechende Ressourcen dafür bereitstehen. Seit 2012 ist die Zahl der Auszubildenden um rund 15% gewachsen, dazu kommen FSJ/BFD-Kräfte, Kindheitspädagog_nnen und QuiK-Kräfte als Anzuleitende in die Kitas. Das Praxismentoring von unterschiedlichsten Personen im Rahmen der Ausbildung bedarf einer Erhöhung der hierfür notwendigen mittelbaren Arbeitszeiten. Der Gesetzentwurf von SPD und CDU betont die Verantwortung von Leitung und Team für die Erarbeitung des pädagogischen Konzeptes. Auch diese Arbeit muss bei Leitungsfreistellungen und Verfügungszeiten Berücksichtigung finden. 5. Fachkräftemangel bekämpfen und mehr Ausbildung anbieten Wir brauchen dringend Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel: Maßnahmen, die dazu führen, dass mehr geeignete Menschen ausgebildet werden können und vor allem, dass mehr ausgebildete Fachkräfte im Beruf verbleiben wollen. Maßnahmen, die zu einer Dequalifizierung des Berufes führen, schaden der Qualität der frühkindlichen Bildung. Bereits jetzt sehen wir mit Sorge, dass ein zu hoher Anteil der sozialpädagogischen Assistent_innen die Ausbildung zur Erzieher_in nicht weiterverfolgt. 5

Wir begrüßen den Vorschlag, Schulgeldfreiheit und Ausbildungsvergütung einzuführen (Entschließungsantrag FDP). Es ist wichtig, die Attraktivität der Ausbildung zu erhalten bzw. zu steigern. Im WIFF-Fachkräftebarometer (2017) wird erstmalig, nach einer langen Phase des stetigen Aufwachsens, ein Stagnieren der Ausbildungszahlen festgestellt. Die kontinuierliche Steigerung der Ausbildungskapazitäten (Entschließungsantrag FDP und Entschließungsantrag - Grüne) bedarf zusätzlicher Lehrkräfte. Wir halten die Einrichtung eines zweiten Ausbildungsstandortes für die Fachlehrer-Ausbildung Sozialpädagogik für zielführend. Die Schulen können keine weiteren Ausbildungsplätze anbieten, wenn sie nicht die entsprechenden Lehrkräfte vorhalten können. Zusätzliche Ausbildungswege neben der Regelausbildung halten wir für attraktiv (Entschließungsantrag - Grüne). So können andere Personengruppen angesprochen werden, die bereits über Berufserfahrungen und Ausbildungen verfügen. Eine generelle Verkürzung der Ausbildung oder der Abbau von schulisch vermittelten Ausbildungsinhalten dient nicht der Qualität der frühkindlichen Bildung. Die Kita wird als Lernort Praxis immer stärker mit der Ausbildung verschiedenster Personen mit unterschiedlichem Bildungshintergrund betraut, ohne dass bisher Ressourcen für das Praxismentoring bereitgestellt werden. 6. Immer noch nicht selbstverständlich: Inklusion, Elternbeteiligung, Ganztagsgrundschule Wir begrüßen die Idee, die Strukturen der Elternbeteiligung und Elternorganisation auszubauen ( 10 Entwurf KitaG Grüne) und einen Kita-Landeselternrat zu unterstützen. Der ansteigende Ausbau der Ganztagsgrundschule und der schleichende Abbau von Horten stellt aus unserer Sicht ein viel zu gering beachtetes Problem dar. Wir plädieren für einen Orientierungsplan für Kinder bis 14 Jahren und für eine gesetzliche Grundlage für die pädagogische Arbeit in der Ganztagsgrundschule. Es gibt aus fachlicher Sicht keinen Grund, dass die Hortstandards nicht auch die Grundlage für die Arbeit im schulischen Ganztag darstellen sollten (Entschließungsantrag Grüne). Die Umsetzung von Inklusion im Elementarbereich macht für jede Tageseinrichtung heilpädagogische Kenntnisse erforderlich. Um mit der Vielfalt der Kinder in den Einrichtungen umzugehen, werden Fachkräfte gebraucht, die Entwicklungsrisiken erkennen und Kinder ressourcenorientiert begleiten. Eine Person mit Zusatzqualifikation pro Gruppe ( 4(3) Entwurf KitaG Grüne) ist hier sinnvoll. Für die Fachkräfte muss es für diese zusätzliche Aufgabe finanzielle Anreize über eine Höhergruppierung geben. 6

Der Entwurf der Grünen streicht in 3(6) den Möglichkeitsvorbehalt bei der Schaffung von Integrationsplätzen, bleibt aber bei der Formulierung als Soll-Bestimmung. Im Sinne der UN- BRK wäre hier ein Rechtsanspruch auf einen Platz in einer integrativen Gruppe die konsequente Folgerung. Ausblick: Die fehlenden Ressourcen in den Kitas stellen die Ziele einer guten frühkindlichen Bildung in Frage. Das gesamte Kita-System wird seit Jahren ausgebaut und verändert sich. Die Familien ändern sich, die Ansprüche, das Wissen und die Bedarfe. Aber die Kita-Rahmenbedingungen entsprechen immer noch weitgehend dem Halbtagsplatz der frühen 90er Jahre. Auch der vorliegende KiTaG-Entwurf kann nur ein erster Schritt sein hinsichtlich der Novellierung des KiTaG, das sehr viel grundsätzlichere Veränderungen in Bezug auf die Rahmenbedingungen, Fachberatung, Leitung, Team- und Qualitätsentwicklung, Inklusion, Partizipation und anderes mehr beinhalten müsste. Wir wünschen uns einen guten fachlichen Dialog über weitere Schritte notwendiger gesetzlich verankerter Verbesserungen. Mit freundlichen Grüßen Stefanie Lüpke 7