Einladung zur gemeinsamen Einwohnerversammlung der Gemeinde Neuhausen am 29. Juni 2017 gemäß 20a Gemeindeordnung

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Nummer 25 Donnerstag 22. Juni 2017 Einladung zur gemeinsamen Einwohnerversammlung der Gemeinde Neuhausen am 29. Juni 2017 gemäß 20a Gemeindeordnung Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, liebe Jugendliche, wie im vergangenen Jahr, so findet auch in diesem Jahr eine zentrale Einwohnerversammlung für unsere vier Ortschaften statt. Diese Veranstaltung soll Gelegenheit zum gemeinsamen Gedankenaustausch zu wichtigen kommunalpolitischen Themen in unserer Gemeinde bieten. Im Namen des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung darf ich Sie deshalb recht herzlich zu der Einwohnerversammlung am Donnerstag, den 29. Juni 2017, Beginn: 19.30 Uhr (Saalöffnung: 19.00 Uhr), Schwarzwaldhalle, Großer Saal, Unterreichenbacher Straße 46 in 75242 Neuhausen-Schellbronn einladen. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Informationen zu folgenden Themen: 2.1 Finanzen der Gemeinde Neuhausen 2.2 Städtebauliche Entwicklung Sanierungsgebiet Neuhausen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum Gemeindeentwicklungskonzept LEADER-Heckengäu 2.3 Verschiedenes 3. Diskussionsrunde mit Fragen und Anregungen der Versammlungsteilnehmer Haben Sie ein kommunalpolitisches Thema, das Sie besonders interessiert und das in der Einwohnerversammlung behandelt werden sollte, so können Sie dieses gerne bis zum 27. Juni 2017 vorab an die E-Mail-Adresse: korz@neuhausen-enzkreis.de schicken oder direkt in der Versammlung ansprechen. Wir freuen uns auf interessante und informative Begegnungen mit Ihnen! Neuhausen, den 22. Juni 2017 Oliver Korz Bürgermeister

Seite 2 / Nummer 25 Mitteilungsblatt Neuhausen Donnerstag, 22. Juni 2017 SONNWENDFEIER 24. Juni 2017 18.00 Uhr Discomusik Unterhaltung Bierbrunnen/ Grill Sonnwend-Bar Amtliche Bekanntmachungen St. Wendel Neuhausen Location: Auf der Höhe zwischen Neuhausen und Steinegg... immer dem Feuer nach... Mehr Infos unter: www.mv-neuhausen.de Die Gemeinde Neuhausen sucht Wohnhäuser bzw. Wohnungen zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen Aufgrund der steigenden Anzahl von Asylbewerbern und Flüchtlingen wird das Landratsamt Enzkreis der Gemeinde Neuhausen in absehbarer Zeit weitere Personen zur Anschlussunterbringung zuweisen. Im Hinblick auf eine möglichst dezentrale Unterbringung der Asylbewerber und Flüchtlinge in kleineren Wohneinheiten ist die Gemeinde daran interessiert, hierfür in den Ortsteilen leer stehende Wohnhäuser bzw. Wohnungen anzumieten oder ggfs. auch zu erwerben. Sofern Sie als Eigentümer einer geeigneten Immobilie Interesse an einer Vermietung oder einem Verkauf für diesen Zweck besitzen, möchten wir Sie bitten, sich bei der Gemeindeverwaltung Neuhausen, Herrn Lutz, Tel. 07234/951020 oder Mail: lutz@neuhausen-enzkreis.de zu melden. Ihre Gemeindeverwaltung Abholung von Ausweispapieren Sommerzeit ist Reisezeit! Bitte denken Sie rechtzeitig an gültige Ausweispapiere! Ihr Einwohnermeldeamt Abholung von Ausweispapieren Alle Personalausweise, die bis zum 30.05.2017 beantragt wurden, liegen im Rathaus Neuhausen, Pforzheimer Str. 20, Zimmer 1, zu den üblichen Öffnungszeiten zur Abholung bereit. Bei Personen ab 16 Jahren ist für die Abholung des Personalausweises der Erhalt des PIN-Briefes der Bundesdruckerei Voraussetzung. Die bisherigen Ausweisdokumente, die noch nicht abgegeben wurden, müssen zur Vernichtung oder Entwertung mitgebracht werden. Einladung am Dienstag, den 27. Juni 2017, 19.30 Uhr, findet im Rathaus, Sitzungssaal, OG 14, Pforzheimer Straße 20 in Neuhausen eine öffentliche Sitzung des Gemeinderats statt. TAGESORDNUNG: Öffentlich: 1. Fragen der Zuhörer 2. Bekanntgaben 3. Bebauungsplanverfahren Gewerbegebiet West II Ortsteil Neuhausen Beratung und Beschlussfassung über die geplanten Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft 4. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Wasserversorgungssatzung zur Anpassung an die Mess- und Eichverordnung 5. Heizungssanierung Monbachhalle Neuhausen Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Ingenieurleistungen an das Planungsbüro die planfabrik, Birkenfeld 6. Beratung und Beschlussfassung über die Sanierung des Weges Flst.Nr. 1410 (Teil), Distr. Simmerich, Gemarkung Schellbronn neben dem Sportgelände des 1. FC- Schellbronn e.v. 7. Beratung und Beschlussfassung über die Abgabe der Interessensbeurkundung der Gemeinde Neuhausen für das geplante LEADER-Projekt Heckengäu für alle 8. Beratung und Beschlussfassung über die Sanierung der Monbachstraße (Teil), Flst.Nr. 5024, Gemarkung Neuhausen, Gemeindeverbindungsstraße zwischen der Stadt Bad- Liebenzell (Monbachtal) und der Gemeinde Neuhausen 9. Beratung und Beschlussfassung über die Neugestaltung / Erstellung der Homepage der Gemeinde Neuhausen 10. Verschiedenes Wir laden die Einwohnerschaft hierzu freundlich ein. Im Anschluss findet eine nicht öffentliche Sitzung statt. Neuhausen, den 22. Juni 2017 Korz, Bürgermeister Protokoll von der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 30. Mai 2017 Punkt 1 Fragen der Zuhörer Von den anwesenden Zuhörern wurden keine Fragen gestellt. Punkt 2 Bekanntgaben 1. Bekanntgaben aus der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 25. April 2017 Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der Gemeinderat in seiner nicht öffentlichen Sitzung am 25. April 2017 beschlossen hat, - eine weitere Stelle im gehobenen Dienst im Bereich der Hauptverwaltung zu schaffen und diese zunächst hausintern auszuschreiben; - die Stelle des Hausmeisters der Monbachhalle neu auszuschreiben; - das Gemeindelogo, für dessen Neugestaltung verschiedene Entwürfe vorlagen, unverändert zu belassen.

Donnerstag, 22. Juni 2017 Mitteilungsblatt Neuhausen Nummer 25 / Seite 3 2. Sitzungen der Zweckverbände Der Vorsitzende kann berichten, dass die Verbandsvertreter der Gemeinde Neuhausen in den Sitzungen des Zweckverbandes Wasserversorgung der Gebietsgemeinden am 10. Mai 2017, des Gemeindeverwaltungsverbandes und des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung Biet am 11. Mai 2017 sowie des Schulverbandes am 22. Mai 2017 gemäß den Vorgaben des Gemeinderates aus den Vorberatungen abgestimmt haben. 3. Verkehrsschau in der Gemeinde Neuhausen Der Vorsitzende informiert das Gremium in kurzen Zügen über das Ergebnis der am 23. März 2017 durchgeführten Verkehrsschau in der Gemeinde Neuhausen. Hierbei sind die Fachbehörden unter anderem zu dem Ergebnis gekommen, dass die Errichtung einer Wetterschutzeinrichtung an der Bushaltestelle in der Pforzheimer Straße in Neuhausen im Bereich des Kindergartens aus verkehrstechnischen Gründen nicht möglich ist. Darüber hinaus hat sich die Verkehrsschau dafür ausgesprochen, in der Pforzheimer Straße, zwischen den Mündungsbereichen Sebastianstraße und Furtstraße, während des Kindergartenbetriebs montags bis freitags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h anzuordnen. Punkt 3 Bundestagswahl am 24. September 2017 a) Bildung der allgemeinen Wahlbezirke und des Briefwahlbezirks b) Bestimmung der Wahlräume c) Bildung der Wahlvorstände Ohne weitere Aussprache fasst der Gemeinderat einstimmig gemäß dem Vorschlag der Verwaltung folgende Beschlüsse: a) Bildung der allgemeinen Wahlbezirke und des Briefwahlbezirks Wahlbezirk 001/01 Ortsteil Neuhausen (Rathaus) Wahlbezirk 001/02 Ortsteil Neuhausen (Kindergarten) Wahlbezirk 002/01 Ortsteil Hamberg Wahlbezirk 003/01 Ortsteil Schellbronn Wahlbezirk 004/01 Ortsteil Steinegg Der Briefwahlbezirk umfasst die Gesamtgemeinde und wird im Rathaus Neuhausen eingerichtet. b) Bestimmung der Wahlräume Wahlbezirk 001/01 - Rathaus Neuhausen, Ortsteil Neuhausen Pforzheimer Str. 20, 75242 Neuhausen Wahlbezirk 001/02 - Kindergarten Neuhausen, Ortsteil Neuhausen Pforzheimer Str. 37, 75242 Neuhausen Wahlbezirk 002/01 - Ehem. Rathaus, Hauptstraße 61, Ortsteil Hamberg 75242 Neuhausen-Hamberg Wahlbezirk 003/01 - Ehem. Rathaus, Hohenwarter Straße 4, Ortsteil Schellbronn Wahlbezirk 004/01 Ortsteil Steinegg 75242 Neuhausen-Schellbronn - Feuerwehrgebäude beim ehem. Rathaus, Schauinslandstr. 9, 75242 Neuhausen-Steinegg c) Bildung der Wahlvorstände - Wahlbezirk 001/01 Neuhausen (Rathaus) Vorsitzender - Bürgermeister Oliver Korz stv. Vorsitzender - Gerd Philipp - Hartmut Lutz - Matthias Butz - Hartmut Raible - Hannelore Lorenz - Wahlbezirk 001/02 Neuhausen (Kindergarten) Vorsitzender - Heinrich Leicht stv. Vorsitzende - Petra Leicht - Klaus Schmid - Thomas Arlitt - Beate Philipp - Leslie Kern - Wahlbezirk 002/01 Hamberg Vorsitzender - Gebhard Mühlthaler stv. Vorsitzender - Martin Volz - Frank Seltmann - Bernd Wohlfarth - Ursula Fauth - Ludmilla Saitz - Wahlbezirk 003/01 Schellbronn Vorsitzender - Günter Holzhauer stv. Vorsitzender - Sascha Jost - Kilian Jankowski - Rüdiger Ertl - Ralf Hildinger - Arndt Leopold - Wahlbezirk 004/01 Steinegg Vorsitzender - Reinhold Auer stv. Vorsitzende - Birgit Lierheimer - Martin Wagner - Hasan Akbaba - Joachim Lutz - Heinz Gerber - Briefwahlbezirk Vorsitzende stv. Vorsitzende - Beate Ostenrieder - Bianca Fröschle - Andreas Bogner - Katja Bayerbach - Dorothea Scherzinger - Andrea Volkert Punkt 4 Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Nach der bereits erfolgten Änderung der Hauptsatzung aufgrund der aktuellen Novellierung der Gemeindeordnung muss auch die Geschäftsordnung für den Gemeinderat an die geänderten Rechtsvorschriften bzw. an das neueste Muster des Gemeindetages angepasst werden. Die derzeitige Geschäftsordnung entspricht noch dem Muster des Gemeindetages aus dem Jahr 1985. Diese hatte der Gemeindetag im Jahr 2000, sowie aufgrund der letzten Änderung der Gemeindeordnung nochmals im Jahr 2016 überarbeitet. In Anbetracht des umfangreichen Sachverhalts haben die Fraktionen die Beratungsunterlagen zu diesem Sachverhalt bereits zu Beginn des Jahres zur Durchsicht und mit der Bitte erhalten, mögliche Änderungswünsche mitzuteilen. In dem hierbei übersandten Verwaltungsvorschlag wurde abweichend vom Muster des Gemeindetages angeregt, 17 Abs. 2 dahingehend zu ergänzen, dass in nicht öffentlichen Sitzungen ein Verhandlungsgegenstand, von Notfällen abgesehen, nur durch einstimmigen Beschluss aller anwesenden Mitglieder des Gemeinderates nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden kann. Diesem Vorschlag lag die Überlegung zugrunde, dass in Ratssitzungen nur sehr selten alle Mitglieder des Gemeinderates anwesend sind. Von Seiten der CDU-Fraktion wurde nun der Wunsch ausgesprochen, diese Vorschrift entsprechend dem Muster des Gemeindetages zu belassen d.h. dass in nicht öffentlichen Sitzungen ein Verhandlungsgegenstand, von Notfällen abgesehen, nur durch einstimmigen Beschluss aller Mitglieder des Gemeinderates nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden kann. Hierdurch soll der hohen Hürde, über Sachverhalte, die nicht auf der Tagesordnung stehen, beraten und entscheiden zu können, Rechnung getragen werden. Diesem Wunsch hat die Verwaltung in dem nun zur Beschlussfassung vorliegenden Entwurf der Geschäftsordnung Rechnung getragen. Nach kurzer Aussprache beschließt das Gremium einstimmig die Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat wie von der Verwaltung vorgeschlagen (vgl. Homepage). Fortsetzung Seite 5

Seite 4 / Nummer 25 Mitteilungsblatt Neuhausen Donnerstag, 22. Juni 2017 Rufnummern der Gemeindeverwaltung Zentrale: 07234/9510-0 Sprechzeiten: Fax: 07234/9510-50 Montag - Freitag 08.00 Uhr 12.00 Uhr Internet www.neuhausen-enzkreis.de Donnerstagnachmittag 14.00 Uhr 18.30 Uhr E-Mail: mail@neuhausen-enzkreis.de Abendsprechstunden des Bürgermeisters: Adresse: Pforzheimer Str. 20, Am Donnerstag, den 29.06.2017 fällt die Abendsprechstunde des Bürgermeisters aufgrund der Einwohnerversammlung in Schellbronn aus. 75242 Neuhausen Am 22.06.2017 findet die Abendsprechstunde des Bürgermeisters in Hamberg statt. Ihre Ansprechpartner: Zimmer Bereich Name Durchwahl E-Mail 07 (0G) Bürgermeister Oliver Korz 9510-10 korz@neuhausen-enzkreis.de 08 (OG) Vorzimmer/Sekretariat Bianca Fröschle 9510-11 sekretariat@neuhausen-enzkreis.de Mitteilungsblatt Hannelore Lorenz 05 (EG) Leiter Hauptamt Joachim Lutz 9510-20 lutz@neuhausen-enzkreis.de 06 (EG) Hannelore Lorenz 9510-21 lorenz@neuhausen-enzkreis.de 01 (EG) Melde-/Gewerbe-/Passamt, Beate Ostenrieder 9510-13 meldeamt@neuhausen-enzkreis.de Fundbüro 02 (EG) Standesamt / Versicherungsamt Andrea Volkert 9510-23 standesamt@neuhausen-enzkreis.de 02 (EG) Standesamt / Versicherungsamt Dorothea Scherzinger 9510-26 scherzinger@neuhausen-enzkreis.de 04 (EG) Verkehrs-/Friedhofswesen, Gebäudeunterhaltung, Joachim Metzenbauer 9510-24 metzenbauer@neuhausen-enzkreis.de Abfallentsorgung 03 (EG) Grundbuchamt und Beate Philipp 9510-25 philipp@neuhausen-enzkreis.de Nachlassangelegenheiten 16 (DG) Leiter Kämmerei Ralf Hildinger 9510-34 hildinger@neuhausen-enzkreis.de 12 (OG) Katja Bayerbach 9510-30 bayerbach@neuhausen-enzkreis.de 11 (OG) Grundsteuer Jürgen Hermann 9510-31 mail@neuhausen-enzkreis.de 09 (OG) Gemeindekasse / Gebühren Ludmilla Saitz 9510-32 saitz@neuhausen-enzkreis.de 10 (OG) Personalamt / Hundesteuer / Martin Wagner 9510-33 wagner@neuhausen-enzkreis.de Wasser / Abwasser Furtstr. 11 Leiter Bauhof Heinz Gerber 942800 oder bauhof@neuhausen-enzkreis.de 01727183265 Wassermeister Patrick Raisch 01727183316 Bereitschaftsdienst Bauhof außerhalb der üblichen Dienstzeiten Störungen Wasserversorgungen außerhalb der üblichen Dienstzeiten 0176 84159269 Freibadweg 2 Leiter Freibad Steffen Busch 1277 Polizeiposten Tiefenbronn 4248 06 (EG) Sprechzeiten Forstdienststelle Revierleiter Martin Fischer außerhalb der Schulferien donnerstags von 17.00 18.00 Uhr 0723170045 Martin.Fischer@enzkreis.de Wichtige Telefonnummern IM NOTFALL Feuerwehr, Rettungsdienst, Notarztwagen 112 Polizei 110 Polizeiposten Tiefenbronn 07234 4248 Notfallpraxis im Siloah St. Trudpert Klinikum und Helios Klinikum 116 117 Krankentransport sitzend/liegend 19222 mit dem Handy 07231 Störungsstelle Strom Stadtwerke Pforzheim 0800 797 39-3837 Störungsstelle Gas - Stadtwerke Pforzheim 0800 797 39-3837 k

Donnerstag, 22. Juni 2017 Mitteilungsblatt Neuhausen Nummer 25 / Seite 5 Punkt 5 Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Kinderbetreuungsgebührensatzung Nach den Ausführungen von Gemeindekämmerer Hildinger sollten zum Kindergartenjahr 2017/2018 die Kindergartengebühren an die eingetretenen Kostensteigerungen angepasst werden. Von den kommunalen Landesverbänden und den Kirchen wird empfohlen, 20% der Betriebsausgaben durch Elternbeiträge (Kindergartengebühren) zu decken. In der Gemeinde Neuhausen betrug der Elternanteil zuletzt 11,4%. Gegenüber der letzten Gebührenanpassung im Jahr 2015 sind die gebührenfähigen Kosten um 13% gestiegen. Ein Vergleich mit den Kinderbetreuungsgebühren von benachbarten Gemeinden zeigt, dass die Gebührensätze der Gemeinde Neuhausen im unteren Bereich angesiedelt sind. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Kinderbetreuungsgebühren zum 01.09.2017 um 10% zu erhöhen. Die Gebührenkalkulation der Verwaltung liegt dem Gemeinderat zur heutigen Sitzung vor. Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig die von der Verwaltung vorgelegte Kinderbetreuungsgebührensatzung (bereits an anderer Stelle des Mitteilungsblattes veröffentlicht). Punkt 6 Beratung und Beschlussfassung über die Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung 2017 Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) und dem Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg (KiTaG) werden die Kommunen mit der Steuerung und Planung eines bedarfsgerechten Angebotes der Kinderbetreuung vor Ort beauftragt. Die Gemeinden haben jährlich den aktuellen Bedarf zu ermitteln und den Ausbauzustand festzustellen. Im Rahmen der Sitzung des Jugend-, Schul- und Sozialausschusses am 02. Mai 2017 fand hierzu ein Informationsaustausch u.a. mit Elternvertretern, den Leitungen der Kindertageseinrichtungen und den Tagesmüttern statt. Das Ergebnis der von der Verwaltung durchgeführten Umfrage zum künftigen Betreuungsbedarf für Kinder in der Gemeinde Neuhausen sowie der Erhebungsbogen zur Ermittlung des notwendigen Ausbaus der Betreuungsangebote für das Jahr 2017 liegt den Ratsmitgliedern zur heutigen Sitzung vor. Entsprechend der Vorgehensweise in den vergangenen Jahren schlägt die Verwaltung vor, den Waldkindergarten Wurzelkinder in die Bedarfsplanung 2017 aufzunehmen. Dadurch erhält der Trägerverein gemäß 8 Abs. 2 KiTaG von der Gemeinde einen Zuschuss in Höhe von mindestens 63% zzgl. 12% der Betriebsausgaben als freiwilligen Zuschuss. Darüber hinaus bieten Pflegepersonen (Kindertagesmütter: u.a. Frau Trautz, Frau Riedel und Frau Hansen) in der Gemeinde ebenfalls Kindertagespflegeplätze an. Auch diese Plätze sollen in die Bedarfsplanung aufgenommen werden. Ohne weitere Aussprache fasst der Gemeinderat einstimmig folgende Beschlüsse: 1. Der Ermittlung des notwendigen Ausbaus der Betreuungsangebote für das Jahr 2016 wird - wie von der Verwaltung vorgelegt - zugestimmt. 2. Der Waldkindergarten Wurzelkinder in Hamberg wird in die Bedarfsplanung 2016 aufgenommen und erhält gemäß 8 Abs. 2 KiTaG einen Zuschuss in Höhe von mindestens 63% zzgl. 12% freiwilliger Zuschuss. Ebenso werden die Pflegepersonen in Hamberg, Schellbronn und Steinegg in die Bedarfsplanung 2016 aufgenommen. Punkt 7 Beratung und Beschlussfassung über die Annahme einer Geldspende an die Verbandsschule im Biet Gemäß 78 Abs. 4 Gemeindeordnung ist seit 01. Jan. 2006 die Annahme von Spenden an den Schulverband Neuhausen durch die Verbandsversammlung zu beschließen. Der Schulverband hat folgende Geldspende erhalten: Spender Betrag Verwendungszweck VR Bank im Enzkreis Hauptstraße 42 75223 Niefern-Öschelbronn 1.000,00 BBQ Berufswegeplanung/ Bläserklasse Um die Einberufung einer Schulverbandsversammlung zu vermeiden, sollte die Annahme der Spende von den Ratsgremien der Gemeinden Neuhausen und Tiefenbronn genehmigt werden. Fortsetzung Seite 6 Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst Ärztliche Notfallpraxen Notfallpraxis am Siloah St. Trudpert Klinikum Wilferdinger Straße 67 a, 75179 Pforzheim, Tel. 116 117 Mo/Di/Do 19.00 Uhr bis 24.00 Uhr Mi 14.00 Uhr bis 24.00 Uhr Fr 16.00 Uhr bis 24.00 Uhr Sa/So, Feiertag 08.00 Uhr bis 24.00 Uhr Notfallpraxis am Helios Klinikum Pforzheim Kanzlerstr. 2-6, 75175 Pforzheim, Tel. 116 117 Mo/Di/Do 19.00 Uhr bis 24.00 Uhr Mi 14.00 Uhr bis 24.00 Uhr Fr 19.00 Uhr bis 24.00 Uhr Sa/So, Feiertag 08.00 Uhr bis 24.00 Uhr Kinderärztliche Notfallpraxis Helios Klinikum Pforzheim Kanzlerstr. 2-6, 75175 Pforzheim, Tel. 01806/072311 Mi 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr Fr 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr Sa/So, Feiertag 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr Weitere ausführliche Informationen finden Sie im Internet unter: www.notfallpraxis-pforzheim.de Notruf der Integrierten Leitstelle des DRK Pforzheim und den Enzkreis e.v. (Berufsfeuerwehr und DRK Pforzheim- Enzkreis e.v.) lautet 112 (Euronotruf) Bei Krankentransporten sitzend/liegend lautet die Servicenummer 19 222 mit dem Handy: Vorwahl 07231. Zahnärztlicher Notfalldienst der Zahnärztekammer Die für die Wochenenden und Feiertage für den Notdienst eingeteilten Zahnärzte sind bei der Zahnärztekammer unter der Rufnummer 0621-38 000 818 zu erfragen. Wochenenddienst der Apotheken Samstag, den 24. Juni 2017 Brücken-Apotheke, Leopoldstr. 17, Pforzheim, Tel. 07231/ 32 189 Apotheke im Kaufland, Am Mühlkanal 4, Pforzheim-Brötzingen, Tel. 07231/ 45 43 50 Pregizer-Apotheke, Westliche 39 (Leopoldplatz), Pforzheim, Tel. 07231/ 14 370 Sonntag, den 25. Juni 2017 Nordstadt-Apotheke, Ebersteinstr. 39 (Ecke Hohenzollernstr.), Pforzheim, Tel. 07231/ 33 462 Impressum: Mitteilungsblatt der Gemeinde Neuhausen Herausgeber: Gemeindeverwaltung Neuhausen Druck & Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 525-0, Telefax 07033 2048. Internet: www.nussbaum-medien.de Redaktion: Verantwortlich für den amtlichen Teil sowie alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Oliver Korz, Pforzheimer Straße 20, 75242 Neuhausen oder sein Vertreter im Amt. Telefon 07234 9510-11, Fax 07234 9510-50, E-Mail: sekretariat@neuhausen-enzkreis.de Die Redaktion behält sich bei Textbeiträgen Änderungen oder Kürzungen vor. Für unverlangte Manuskripte und Fotos wird keine Haftung übernommen. Redaktionsschluss: Montags 23.59 Uhr (wenn nicht anders lautend im vorhergehenden Mitteilungsblatt erwähnt). Verantwortlich für Was sonst noch interessiert und den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt. Anzeigenannahme: wds@nussbaum-medien.de. Bezugspreis: halbjährlich 14,75. Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. 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Seite 6 / Nummer 25 Mitteilungsblatt Neuhausen Donnerstag, 22. Juni 2017 Ohne weitere Aussprache stimmt der Gemeinderat der Annahme und der zweckentsprechenden Verwendung der vorgenannten Spende einstimmig zu. Bürgermeister Korz spricht der Spenderin den Dank des Schulverbandes aus. Punkt 8 Sanierung ehem. Schulhaus, Schulstraße 2 in Neuhausen Nochmalige Beratung und Beschlussfassung über die Entwurfsplanung; hier: Heizung In seiner Sitzung am 16. Dez.2016 hatte der Gemeinderat die Entwurfsplanung des Architekturbüros Morlock aus Königsbach- Stein zur Sanierung des ehemaligen Schulhauses, Schulstraße 2 in Neuhausen beschlossen. Hierbei hatte sich das Gremium nach ausführlicher Diskussion für den Einbau einer Holzpelletund gegen eine Gasheizung in dem Gebäude ausgesprochen. In der letzten Ratssitzung am 25. April 2017 wurde von Gemeinderat Hartmut Lutz der Antrag gestellt, nochmals über das Thema Heizung in dem Gebäude zu beraten. Nachdem Herr Lutz dargelegt hatte, dass aus seiner Sicht neue, entscheidungsrelevante Gesichtspunkte vorliegen, hatte das Ratsgremium diesem Antrag zugestimmt. Einleitend führt Gemeinderat Lutz zu seinem Antrag auf erneute Beratung des Sachverhalts aus, dass ein Großteil der Pelletlieferungen für den deutschen Markt zwischenzeitlich aus dem Ausland erfolgt, was die Öko-Bilanz dieser Heizungsart erheblich verschlechtern dürfte. Auch sollte bedacht werden, dass eine Gas- gegenüber einer Pelletheizung erheblich niedrigere Investitionskosten und einen deutlich höheren Wirkungsgrad aufweist. Ebenso erfordert eine Gasheizung keine Lagerhaltung, wodurch Vorfinanzierungskosten und entsprechende Räumlichkeiten eingespart werden können. Darüber hinaus verweist Herr Lutz auf die vom Bürgermeister zu Beginn der heutigen Sitzung gegebene Information, wonach die Stadtwerke Pforzheim den Anschluss von 4 geplanten Neubauten in der Gartenstraße an die örtliche Gasversorgung planen, weshalb die derzeit noch in der Hinteren Dorfstraße befindliche Gasleitung unmittelbar am ehemaligen Schulhaus vorbei verlegt wird. Mit den Verwaltungsbeilagen zur heutigen Sitzung haben die Ratsmitglieder ein von Gemeinderat Lutz übergebenes Schreiben der Stadtwerke Pforzheim erhalten, in dem unter anderem die Anschlusskosten für das Anwesen Schulstraße 2 an die Gasversorgung aufgeführt sind. Da in diesem Schreiben lediglich Circa-Kosten genannt sind, hat die Verwaltung das Architekturbüro Morlock gebeten, bei den Stadtwerken Pforzheim ein verbindliches und vollständiges Angebot für den Anschluss des Gebäudes anzufordern. Ein hierzu erforderlicher Vor-Ort-Termin ist jedoch bisher noch nicht zustande gekommen, da sich der zuständige Ansprechpartner bei den Stadtwerken erst seit dieser Woche wieder im Dienst befindet. Ungeachtet der von Gemeinderat Lutz heute dargelegten Gründe spricht sich der Bürgermeister aus Klimaschutzgründen auch weiterhin für den Einbau einer Holzpelletheizung im Anwesen Schulstraße 2 aus. Der Vorsitzende verweist hierzu insbesondere auf eine von der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg veröffentlichte Tabelle, wonach die Emissionsfaktoren des Energieträgers Holz-Pellet bei rd. 1/10 gegenüber einer Gasheizung liegen. In diesem Zusammenhang erinnert Herr Korz ferner daran, dass im Rathaus Neuhausen seit dem Umbau 2009 eine Holzpelletanlage in Betrieb ist, die sich in den zurückliegenden Jahren bewährt hat. Auf die weitere Überlegung aus dem Gremium, vor einer Entscheidung in dieser Sache noch das verbindliche Angebot der Stadtwerke Pforzheim für einen Gasanschluss des Gebäudes Schulstraße 2 abzuwarten, verweist der Bürgermeister auf den Umstand, dass die Sanierung des Gebäudes zeitnah umgesetzt werden sollte. Hierzu sollte bedacht werden, dass die Planung und Ausschreibungsvorbereitung für die vom Gemeinderat im Dezember letzten Jahres beschlossene Holzpelletanlage nahezu abgeschlossen ist. Abschließend wird aus der Mitte des Gremiums Kritik an dem Umstand geäußert, dass der Sachverhalt in heutiger Sitzung nochmals auf der Tagesordnung zur Beratung ansteht. Es wird auf den im Dezember 2016 vom Gemeinderat gefassten Beschluss zum Einbau einer Holzpelletanlage verwiesen und es als schlechter politischer Stil empfunden, mehrheitlich getroffene Entscheidungen nachträglich in Frage zu stellen bzw. aufzuheben. Hierzu wird entgegnet, dass neue, entscheidungsrelevante Gesichtspunkte zu einem Sachverhalt dies durchaus rechtfertigen. Nach ausführlicher Erörterung des Sachverhalts stellt Gemeinderat Lutz den Antrag, in das ehemalige Schulhaus, Schulstraße 2 in Neuhausen eine Gasheizung einzubauen. Dieser Antrag wird mit 7 Ja-Stimmen, 7 Gegenstimmen und 1 Enthaltung bei Stimmengleichheit abgelehnt. Punkt 9 Beratung und Beschlussfassung über die Abfrage des Landratsamtes Enzkreis über die Einstellung von Integrationsmanagern nach den Vorgaben Pakt für Integration / die Arbeit der Sozialbetreuung für Flüchtlinge Um die Kommunen bei der Integration von geflüchteten Menschen zu unterstützen, stellt das Land Baden-Württemberg für die Jahre 2017 und 2018 erhebliche Finanzmittel zur Verfügung, durch die insbesondere auch Integrationsmanager in Vollzeit eingestellt werden sollen. Nachdem in der Gemeinde Neuhausen zu wenige Personen untergebracht sind, um einen eigenen Integrationsmanager zu beschäftigen, erscheint es sinnvoll, diesen Aufgabenbereich auf den Landkreis zu übertragen, der hierzu ein entsprechendes Angebot unterbreitet hat. Nach kurzer Aussprache fasst der Gemeinderat deshalb gemäß dem Vorschlag der Verwaltung einstimmig folgende Beschlüsse: a) Der Enzkreises wird nach Maßgabe des vorliegenden Angebotes beauftragt, die Aufgabe des Integrationsmanagements in der Gemeinde Neuhausen auf der Grundlage Pakt für Integration zu koordinieren und auf einen freien Träger zu übertragen. b) Nachdem der Gemeindeverwaltung etwaige negative Informationen über die bisherige Arbeit der Sozialbetreuung nicht bekannt sind, ist auch hier eine weitere Zusammenarbeit denkbar. Die Beschlussfassung erfolgt mit der Maßgabe, dass der Gemeinde Neuhausen für das Integrationsmanagement keine Kosten entstehen. Punkt 10 Dachsanierung Feuerwehrgerätehaus, Schauinslandstraße in Steinegg Beratung und Beschlussfassung über die Kostenschätzung Architekturbüro Morlock Bereits in der letzten Gemeinderatssitzung hatte die Verwaltung das Ratsgremium über die notwendige Dachsanierung am Feuerwehrgerätehaus in Steinegg informiert. Nach einer zur heutigen Sitzung vorliegenden Kostenschätzung des Architekturbüros Morlock aus Königsbach-Stein vom 16.05.2017 belaufen sich die Kosten für eine neue Dacheindeckung auf rd. 27.000.-. Weiterhin liegt dem Gremium zur heutigen Sitzung der Analysebericht der Materialprüfung für die alte, asbesthaltige Dacheindeckung vor. Nach kurzer Erörterung des Sachverhalts fasst der Gemeinderat gemäß dem Vorschlag der Verwaltung einstimmig folgende Beschlüsse: a) Die Kostenschätzung des Architekturbüros Morlock vom 16.05.2017 wird gebilligt. b) Die notwendige Dachsanierung am Feuerwehrgerätehaus Steinegg wird im Zuge der Sanierungsmaßnahmen Freibad/Monbachhalle ausgeführt und vom Architekturbüro Morlock betreut. c) Die voraussichtlichen Kosten in Höhe von 27.000.- werden im Nachtragshaushaltsplan 2017 finanziert. Abschließend wird aus der Mitte des Gremiums über den Wunsch der Feuerwehr berichtet, im Zuge der Dacherneuerung eine Dachluke zu installieren. Der Vorsitzende sagt zu, die Anregung an den Planer weiterzuleiten und Herrn Morlock zu bitten, sich diesbezüglich mit dem Abteilungskommandanten in Verbindung zu setzen. Punkt 11 Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Geldspenden Gemäß 78 Abs. 4 Gemeindeordnung ist seit 01. Jan. 2006 die Annahme von Spenden an die Gemeinde Neuhausen durch den Gemeinderat zu beschließen.

Donnerstag, 22. Juni 2017 Mitteilungsblatt Neuhausen Nummer 25 / Seite 7 Die Gemeinde hat folgende Geldspende erhalten: Spender Betrag Verwendungszweck Kleintierzüchterverein Schellbronn 1. Vorsitzender Martin Feiler 300,00 Kindergarten Schellbronn Ohne weitere Aussprache stimmt der Gemeinderat der Annahme und der zweckentsprechenden Verwendung der vorgenannten Spende einstimmig zu. Bürgermeister Korz spricht dem Spender den Dank der Gemeinde aus. Punkt 12 Verschiedenes 1. Abwasserzweckverband Biet Erneuerung der Schaltschränke am Regenüberlaufbecken Schellbronn Bei der elektrischen Überprüfung am Regenüberlaufbecken in Schellbronn wurden erhebliche Sicherheitsmängel an den vorhandenen Schaltschränken festgestellt. Das Ingenieurbüro Kuhnle aus Pforzheim empfiehlt deshalb die Aufgabe der beiden bestehenden Schränke und die Zusammenführung aller elektrotechnischen Komponenten in einem neuen Schrank. Hierfür liegt ein Angebot der Firma UFT GmbH zum Preis von 31.573,96 vor. Hinzu kommen noch Kosten für erdverlegte Kabel durch die Stadtwerke Pforzheim in Höhe von rd. 5.000.-. Nach Mitteilung des planenden Ingenieurbüros spricht für eine direkte Beauftragung der Firma UFT insbesondere der Umstand, dass keine Schnittstellenprobleme zwischen Steuerung, Fernwirktechnik und Prozessleitsystem entstehen. Von Seiten der Rechtsaufsicht wurden hiergegen keine Bedenken geäußert. Ohne weitere Aussprache stimmt das Gremium der Beauftragung der Firma UFT nach Maßgabe des vorliegenden Angebotes einstimmig zu. 2. Ausbau der Schwarzwaldstraße im Ortsteil Steinegg Aus der Mitte des Gremiums wird nachgefragt, ob der zu entsorgende Asphaltbelag in der Schwarzwaldstraße im Ortsteil Steinegg teerbelastet ist. Der Vorsitzende teilt hierzu mit, dass das abgefräste Material derzeit entsprechend untersucht wird. Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Bekanntmachung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Ausschreibung des Jahresprogramms 2018 vom 09.06.2017 Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat das Jahresprogramm 2018 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum ausgeschrieben. Grundlage hierfür ist die Verwaltungsvorschrift zum ELR vom 09.07.2014, ergänzt am 19.04.2016. Die Förderschwerpunkte im ELR liegen insbesondere in den Bereichen Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen. Weitere Informationen (u.a. Programmausschreibung, Verwaltungsvorschrift, Anträge) können im Internet unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/ ELR/Seiten/ELR-Antragstellung.aspx abgerufen werden. Ebenso sind auf der Homepage www.mlr.baden-wuerttemberg und www.l-bank.de weitere Hinweise zum ELR zu finden. Auf die besonderen Antragsfristen in der Ausschreibung für das Jahresprogramm 2018 wird hiermit hingewiesen. Die vollständigen Anträge sind über die Gemeindeverwaltung Neuhausen, Pforzheimer Straße 20, 75242 Neuhausen, bis spätestens Donnerstag, den 31.08.2017 einzureichen. Nachfolgend ist eine Auflistung der Projektarten, Fördersätze und Höchstbeträge abgedruckt (Quelle: Regierungspräsidien Baden-Württemberg). Für Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefon-Nr. 07234 / 95 10 10 zur Verfügung. Ihre Gemeindeverwaltung Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum Projektarten, Fördersätze und Höchstbeträge Förderschwerpunkt Projektart Zuwendungsempfänger 3 ) Fördersätze in Prozent Regelsatz (erhöht) Höchstbetrag (Euro) Neuordnung mit Baureifmachung K 40 (50) 750.000 Zwischenerwerb mit Zinskosten K 40 (50) 750.000 Unrentierlicher Mehraufwand K 40 (50) 750.000 Verbesserung des Wohnumfelds (auf öffentl. gewidmetem Grund) K/P 40 (50) 750.000 Umnutzung zu Wohnungen P 30 50.000 2 ) Wohnen Umfassende Wohnungsmodernisierung P 30 20.000 2 ) Ortsbildgerechter Neubau in Baulücken P 30 20.000 2 ) Neuordnung mit Baureifmachung P 30 100.000 Umnutzung zu Mietwohnungen U/K 10 (15 1 ) 200.000 Umfassende Modernisierung von Mietwohnungen U/K 10 200.000 Neuordnung mit Baureifmachung U 10 (15 1 ) 200.000 Grundversorgung Reaktivierung einer Brache, Neubau, Erweiterung U/K 20 200.000 Erschließung Gewerbegebiet K 40 (50) 750.000 Reaktivierung einer Brache (ohne Beihilferelevanz) K 40 (50) 750.000 Arbeiten Reaktivierung einer Brache (mit Beihilferelevanz) U 10 (15 1 ) 200.000 Verlagerung von Unternehmen aus Gemengelage U 10 (15 1 ) 200.000 Neuansiedlung von Unternehmen U 10 200.000 Erweiterung von Unternehmen U 10 200.000 Umbau einer Gemeinbedarfseinrichtung K/P 40 (50) 750.000 Gemeinschaftseinrichtungen Umnutzung zur Gemeinbedarfseinrichtung K/P 40 (50) 750.000 Neubau einer Gemeinbedarfseinrichtung K/P 40 (50) 750.000 Übergreifend Betreuung, Beratung, Konzepte K 40 (50) 750.000 Bürgerbeteiligungsprozesse, Moderation K 40 (50) 750.000 1 ) Fördersatz für kleine Unternehmen: 15 % 3 ) K = kommunaler Zuwendungsempfänger 2 ) Betrag gilt für jeweils eine Wohneinheit; Höchstbetrag für ein Vorhaben 100.000 Euro P = Privatperson, private Organisation U = Unternehmen

Seite 8 / Nummer 25 Mitteilungsblatt Neuhausen Donnerstag, 22. Juni 2017 Enzkreis Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Enzkreis Weitere Presseinfos und Veranstaltungen des Landratsamtes Enzkreis finden Sie unter www.enzkreis.de/kreis-verwaltung/aktuelles Die Gemeinde Neuhausen (5.200 Einwohner) sucht zum 01. September 2017 für den Kindergarten Neuhausen zwei Erzieherinnen/Erzieher oder Kinderpflegerinnen/Kinderpfleger bzw. Pädagogische Fachkräfte (m/w) nach 7 KiTaG Eine Stelle in Vollzeit mit einem Beschäftigungsumfang von 100 % und eine Stelle in Teilzeit mit einem Beschäftigungsumfang von 50 % Wir erwarten: eine abgeschlossene Ausbildung als Erzieher/in, Kinderpfleger/in, oder die Qualifikation nach 7 KiTaG ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Wertschätzung im Umgang mit Kindern und Eltern Teamfähigkeit und Flexibilität Teilnahme und Mitarbeit an Teamsitzungen und Projekten Wir bieten: ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eine vielseitige verantwortungsvolle Tätigkeit ein angenehmes Arbeitsklima Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten eine leistungsgerechte Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-SuE). Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, senden Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis spätestens 07. Juli 2017 an die Gemeindeverwaltung Neuhausen, Pforzheimer Str. 20, 75242 Neuhausen Für Fragen steht Ihnen Herr Wagner gerne zur Verfügung. Tel.: 07234/9510-33, E-Mail: wagner@neuhausen-enzkreis.de Nähere Informationen zu unserer Gemeinde und dem Kindergarten Neuhausen erhalten Sie auch im Internet unter: www.neuhausen-enzkreis.de Standesamtliche Mitteilungen Sterbefälle: am 11.06.2017 Margarete Elfriede Bogner, geb. Kraus OT Neuhausen Fundsachen Ortsteil Neuhausen Am 15.05.2017 wurde im Wachholderweg eine Sonnenbrille gefunden diese kann vom Verlierer im Rathaus Neuhausen, Zimmer 01 abgeholt werden. Am 13.06.2017 wurde auf dem Radweg Neuhausen-Lehningen ein kleiner Schlüssel mit schwarzem Griff gefunden dieser kann vom Verlierer im Rathaus Neuhausen ebenfalls im Zimmer 01 abgeholt werden. Ortsteil Schellbronn Am MI., 14.06.2017 wurde in der Schönblickstraße in Schellbronn ein Schlüssel mit Plüschtieranhänger gefunden. Dieser kann im Rathaus, Zimmer 1, abgeholt werden. Wilder Wald trifft Wilden Westen: einwöchiges Ferienprogramm im Rahmen von Enzkreis erleben ENZKREIS. Wer auf der Suche nach einem spannenden Ferienprogramm für Kinder von 7 bis 12 Jahren ist, wird im Veranstaltungskalender Enzkreis erleben fündig: In der ersten Schulferienwoche, vom 31. Juli bis 4. August, bietet das Forstamt Wilder Wald trifft Wilden Westen im Plattenwald zwischen Dürmenz und Pinache. Täglich von 8:30 bis 14 Uhr begeben sich 20 Kinder mit den Förstern Susanne Schletter und Maximilian Rapp wie die Trapper im Wilden Westen auf die Spuren wilder Tiere: Wo versteckt sich das Wildschwein? Wie kann man lautlos durch den Wald schleichen? Was verraten uns Fährten und Spuren über die Tiere des Waldes? Ein echter Trapper muss sich natürlich auch in der Natur zurecht finden können: Deshalb stehen Lager bauen, die Ausrüstung selbst aus Naturmaterialien herstellen und über dem Feuer kochen ebenfalls auf dem Programm. Ganz Mutige können sogar eine Nacht im Wald übernachten Nachtwanderung, Geschichten am Lagerfeuer und Frühpirsch am nächsten Morgen inklusive. Die Gebühr für das Waldabenteuer beträgt 30 Euro pro Kind. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Kinder begrenzt. Anmeldungen nimmt Maximilian Rapp vom Forstamt unter Telefon 07231 308-1875 oder per E-Mail an maximilian.rapp@enzkreis.de gerne entgegen. Die Veranstaltung ist Teil der Reihe Enzkreis erleben, die vom Forum 21 und dem Landwirtschaftsamt zusammengestellt worden ist und bis Anfang Dezember ein kreisweites Programm zu Landschafts-, Naturschutz-, Kultur und Umwelt-Themen bietet. Viele Initiativen und Vereine haben sich zusammengetan, um für die Schönheit und Vielfalt der Kulturlandschaft im Enzkreis zu werben. Sie stehen in einem Programmheft, das im Landratsamt und in den Rathäusern der Enzkreis-Gemeinden ausliegt. Es ist auch auf der Homepage des Enzkreises unter www.enzkreis.de/forum-21 eingestellt. Viel Bewegung in der Bildungsregion: Gemeinsam vor Ort Zukunft bilden Akteure treffen sich zum Austausch In Heimsheim wird regelmäßig in den Sommerferien für vier Wochen eine Kinderbaustelle eingerichtet, angeleitet durch eine Fachkraft und durch Ehrenamtliche; in Neuhausen und Tiefenbronn proben Jugendliche in einer Theater-AG ihr selbst erarbeitetes Stück eine Kooperation mit dem Kulturhaus Osterfeld; und in Neulingen singen und spielen Grundschüler alle zwei Wochen mit an Demenz erkrankten Senioren einer Wohngruppe. Drei Beispiele, welche Projekte in der Bildungsregion Enzkreis in den vergangenen Jahren entstanden sind. Der Gedanke der Bildungsregion ist zu spüren und in den beteiligten Gemeinden ist viel in Bewegung gekommen, freut sich Wolfgang Schwaab, Leiter des Kreisjugendamts. Neben den genannten Kommunen sind Ispringen, Keltern und Wiernsheim weitere Standorte in der Bildungsregion. Bislang denn gerne würde man beim Kreis weitere Gemeinden für die Idee begeistern: Durch die vernetzte Arbeit mit allen Institutionen und Akteuren bekommen die Kinder und Jugendlichen die bestmögliche Förderung, ist sich Schwaab sicher.

Donnerstag, 22. Juni 2017 Mitteilungsblatt Neuhausen Nummer 25 / Seite 9 Dass das auch die bislang Beteiligten so sehen, wurde beim ersten Netzwerktreffen des Jahres deutlich: Der regelmäßige Austausch liefert immer wieder neue Ideen, meinte eine der Teilnehmerinnen. Wir sind gerne dabei und möchten das auch zeigen können vielleicht in Form eines Siegels, sagte eine weitere. Eine Idee, die Carolin Bauer und Andrea Simolka-Walter vom Bildungsbüro im Landratsamt nun umsetzen wollen. Deren Unterstützung wurde generell gelobt: Sie begleiten die Praxis-Teams und Gemeinden auf fachlich hohem Niveau, so Wolfgang Schwaab. Dem schloss sich Matthias Fölsch vom Regierungspräsidium Karlsruhe an, der es ausdrücklich begrüßte, dass auch an Prävention und Gesundheitsangebote gedacht werde. 26 Bildungsregionen gibt es in Baden-Württemberg; einzig im Enzkreis ist sie jedoch dezentral organisiert: Es gibt in den sechs teilnehmenden Gemeinden jeweils eine Fachkraft, die vor Ort die Strukturen kennt und im ständigen Austausch mit allen Beteiligten steht. Die Fachkräfte orientieren sich am Bedarf vor Ort, so dass die Arbeit individuell auf die Gemeinde abgestimmt werden kann, erklärt Schwaab. Meist ist die sozialpädagogische Fachkraft an der Schule verortet, erläutert Carolin Bauer. Außerdem werde eine Lehrkraft mit zwei Stunden pro Woche freigestellt. Gemeinsam bilden sie das örtliche Praxis-Team, das ein Netzwerk in der Gemeinde aufbaut: Zu Vereinen und der Jugendarbeit, zu Betrieben und Kindergärten. Der Fokus liegt nicht auf der Schule, sondern auf der Gemeinde als Ganzem, betont Andrea Simolka-Walter. Die Vernetzung ins Gemeinwesen ist intensiver und vielfältiger möglich, außerdem werden verbindliche Strukturen geschaffen, beschreibt Bauer die Vorteile der Bildungsregion. Die Entwicklungslinien der Biografien von Kindern und Jugendlichen werden durchgängig sichtbar und können viel besser positiv beeinflusst werden, ist sie überzeugt. Als Beispiel nennt sie die Gemeinde Ispringen: Dort sind intensive Kooperationen mit den örtlichen Vereinen entstanden, die unterschiedliche AGs an der Otto-Riehm-Schule anbieten. Das ehrenamtliche Engagement bereichert nicht nur den Schulalltag: durch den direkten Kontakt begeistern die Vereine den Nachwuchs auch für sich selbst und sichern so ihre eigene Jugendarbeit mit ihren ganz eigenen Zugängen zu Kindern und Jugendlichen. Information zur Bildungsregion, zur Teilnahme und zu den Aktivitäten in den teilnehmenden Gemeinden gibt es bei Andrea Simolka-Walter und Carolin Bauer, Tel. 07231 308-9366, E-Mail carolin.bauer@enzkreis.de. Schulen Wir sind fertig, die Sanierung ist geschafft! im Kindergarten Neuhausen Samstag, den 24 06 2017 10 Uhr - 14 Uhr Kindergarten Neuhausen Begonnen wird gemeinsam im Hof Danach öffnen sich Ihnen alle Türen des Kindergartens Speis und Trank und ein buntes Rahmenprogramm erwarten Sie Das Umweltpuppenstück: Hugos Lebensraum fand...... am Montag, den 19. Juni für alle Kindergartenkinder statt. Zum Inhalt: Gemeinsam mit vielen anderen Tieren lebt Hugo, der Rabe, im Wald. Eines Tages entdeckt Hoppel, der Hase, eine wilde Müllablagerung. Warum tun die Menschen so etwas? Sind sie zu bequem oder denken sie einfach nicht weiter? Jeder von uns benötigt doch ein gutes Zuhause - einen Lebensraum. Wo sollen die Tiere und natürlich auch die Menschen leben, wenn die Landschaft voller Müll ist? Als Hoppel durch den Müll auch noch in Lebensgefahr kommt, muss etwas geschehen... Verbandsschule im Biet Gemeinschaftsschule Telefon: 07234 / 980100 Telefax: 07234 / 980102 Website: www.vib-neuhausen.de E-Mail: info@vib-neuhausen.de Bürozeiten der Schule Montag - Freitag 07.30 Uhr 12.00 Uhr Aus den Ortsteilen ORTSTEIL NEUHAUSEN Kindergarten Neuhausen Pforzheimer Str. 37, 75242 Neuhausen, Leitung Michael Gussmann Tel. 07234/4354, E-Mail kindergarten-neuhausen@web.de Hoppel und das Eichhörnchen spielen mit einer weggeworfenen Plastiktüte... Die Kinder erlebten dabei, dass Abfälle keineswegs in den Wald geworfen werden dürfen. Ganz im Gegenteil, die wiederverwertbaren Altstoffe werden extra gesammelt, und nur die Abfälle, die übrig bleiben, kommen in die Restmülltonne. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landratsamtes Enzkreis finanziert im Rahmen der abfallwirtschaftlichen Öffentlichkeitsarbeit diese Theateraufführungen.

Seite 10 / Nummer 25 Mitteilungsblatt Neuhausen Donnerstag, 22. Juni 2017 ORTSTEIL STEINEGG Geburtstage Wir gratulieren: am 23. Juni Herrn Reinhold Auer, Mörikestr. 5 zum 70. Geburtstag Soziale Einrichtungen Krankenpflegeverein e.v. Der Rabe Hugo und Fau Hofmann erklären den Kindern, welcher Abfall in welche Tonne kommt Die Puppenbühne Knab setzte mit der Puppenspielerin Frau Maike Hofmann das Stück sehr gut in Szene, sodass dieses Puppenspiel bei den Kindern gut angekommen ist! Geburtstage 80. Geburtstag Am 19.06.2017 durfte Herr Horst Volkert, der als passionierter Jäger viele Jahre als Jagdpächter für die Jagdgenossenschaft in Hamberg und Steinegg tätig war, seinen 80. Geburtstag feiern. Herr Bürgermeister Oliver Korz überbrachte dem Jubilar die Glückwünsche der Gemeinde. ORTSTEIL SCHELLBRONN 90.Geburtstag Unser Leistungsangebot Der Krankenpflegeverein ergänzt die Leistungen des ambulanten Pflegedienstes St. Josef, vor allem für Menschen, die keinen Anspruch auf Leistungen der Kranken- oder Pflegekassen haben. Die Leistungen des KPV richten sich vorrangig an Mitglieder und sind grundsätzlich kostenlos. Unser Leistungsangebot: Beratung rund um die Pflegebedürftigkeit Hilfsmittelverleih (z.b. Rollstuhl, Badelifter, Pflegebett, Rollator) Vermittlung weiterführender Dienstleistungen Besucherdienste Fahr-und Begleitdienste für Notfälle Mitfinanzierung der Beratungsstelle "Hilfen im Alter" Kooperation mit dem ambulanten Hospizdienst Preisnachlass auf Leistungen der Nachbarschaftshilfe des Ambulanten Pflegedienstes St. Josef Bevorzugte Aufnahme ins Landhaus für Senioren Offenes Frauenfühstück jeden 1. Dienstag im Monat Mittagstreff für Alt und Jung - ACHTUNG neuer Treffpunkt beachten und jeden 2. Montag in Neuhausen-Theaterschachtel (Fahrdienst nach tel. Anmeldung möglich) Auskunft und Organisation: Katharina Waibel, Eichendorffstr. 6, 75242 Neuhausen-Steinegg Tel.: 07234-98 11 23, Fax: 07234-98 11 24 Katharina Waibel führte uns in das Jahr 1959, in dem der berühmte Charly Chaplin anlässlich seines siebzigsten Geburtstages eine Rede hielt: "Als ich mich endlich zu lieben begann". Je eine Strophe war dem Vertrauen, dem Authentischsein, der Reife, der Ehrlichkeit, der Selbstliebe, der Demut, der Bewusstheit und der Herzensweisheit gewidmet und mündete in dem Schluss: "Heute weiß ich, DAS IST DAS LEBEN." Anschließend gab Elsbeth Jenkins Geschichten aus "Die Knilche aus der letzten Bank" zum besten. Auch das ist das Leben. Termine* Termine * Termine Dienstag, 4. Juli 2017, 9.00 Uhr, Frauenfrühstück in Steinegg Montag, 10. Juli 2017, 14.30 Uhr, Nachmittagstreff in der Theaterschachtel, Neuhausen. Mittwoch, 12. Juli 2017, 14.30 Uhr, Nachmittagstreff in Steinegg Im August finden keine Veranstaltungen statt - Sommerpause. Am 14. Juni feierte Herr Paul Voll seinen 90. Geburtstag. Herr Bürgermeister Oliver Korz überbrachte dem Jubilar die Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten und die Glückwünsche der Gemeinde. Senioren St. Josef Landhaus für Weitere Informationen erhalten Sie: St. Josef, Landhaus für Senioren Cornelia Schrader Liebenzeller Str. 28, 75242 Neuhausen Fon: 07234 9451-0, Fax: 07234 9451-110 E-Mail: cornelia.schrader@pflegeheim-steinegg.de www.pflegeheim-steinegg.de

Donnerstag, 22. Juni 2017 Mitteilungsblatt Neuhausen Nummer 25 / Seite 11 Ambulanter Pflegedienst St. Josef Liebenzeller Straße 28 75242 Neuhausen-Steinegg Einsatzleitung: Maria Gutsch/ Elvira Maisenbacher 07234/ 9451201 Beratungsstelle Hilfen im Alter Markus Schweizer Dipl. Sozialarbeiter (FH) 07231/ 128130 Pflegedienstleitung: Maria Gutsch, maria.gutsch@st-josef-apd.de Stellvertretende Pflegedienstleitung: Elvira Maisenbacher, elvira.maisenbacher@st-josef-apd.de Ambulante Hospizgruppe Biet Krankenpflegeverein Tiefenbronn Lehninger Str. 2 75233 Tiefenbronn Einsatzleitung: Andrea Raible-Kardinal E-Mail: info@krankenpflegeverein.de 07234/1419, 0162/5696532 Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Neuhausen Bereitschaftsleitung: W. Schmidt, Pallottistr. 3 75242 Neuhausen-Steinegg, Tel. 07234 7691 http://neuhausen.drk-pforzheim.de TelefonSeelsorge Nordschwarzwald Wir suchen ehrenamtliche Mitarbeiter/innen für die Telefonseelsorge Nordschwarzwald Im Zentrum der Stadt Pforzheim befindet sich die Geschäftsstelle der Telefonseelsorge Nordschwarzwald. Menschen mit ihren Sorgen finden bei den hier arbeitenden ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen ein offenes Ohr für ihre Anliegen und Sorgen. Rund um die Uhr, an jedem Tag des Jahres ist hier einer da, der anonym und kompetent, einfühlend und wertschätzend zuhört und berät. Dazu bilden wir ehrenamtliche Telefonseelsorger/innen aus. Ein neuer Ausbildungskurs beginnt im Oktober 2017. Über ca. 14 Monate schulen wir Interessierte in der "Kunst des Zuhörens". Wenn Sie Interesse haben, ca. 20 Stunden im Monat in das Ehrenamt einbringen können, aufgeschlossen und psychisch belastbar sind, dann nehmen Sie Kontakt auf mit Pfarrer Ulrich Weber, dem Leiter der Telefonseelsorge. Infoabend am 30.06.17 um 19:00 Uhr, in der Bahnhofstraße 26 in Pforzheim www.telefonseelsorge-nordschwarzwald.de Telefon: 07231-102822 Email: info@telefonseelsorge-nordschwarzwald.de Postfach 101869, 75118 Pforzheim