Protokoll von der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 30.Mai Punkt 1. Fragen der Zuhörer

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1 Protokoll von der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 30.Mai 2017 Punkt 1 Fragen der Zuhörer Von den anwesenden Zuhörern wurden keine Fragen gestellt. Punkt 2 Bekanntgaben 1. Bekanntgaben aus der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 25.April 2017 Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der Gemeinderat in seiner nicht öffentlichen Sitzung am 25.April 2017 beschlossen hat, - eine weitere Stelle im gehobenen Dienst im Bereich der Hauptverwaltung zu schaffen und diese zunächst hausintern auszuschreiben; - die Stelle des Hausmeisters der Monbachhalle neu auszuschreiben; - das Gemeindelogo, für dessen Neugestaltung verschiedene Entwürfe vorlagen, unverändert zu belassen. 2. Sitzungen der Zweckverbände Der Vorsitzende kann berichten, dass die Verbandsvertreter der Gemeinde Neuhausen in den Sitzungen des Zweckverbandes Wasserversorgung der Gebietsgemeinden am 10.Mai 2017, des Gemeindeverwaltungsverbandes und des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung Biet am 11.Mai 2017 sowie des Schulverbandes am 22.Mai 2017 gemäß den Vorgaben des Gemeinderates aus den Vorberatungen abgestimmt haben. 3. Verkehrsschau in der Gemeinde Neuhausen Der Vorsitzende informiert das Gremium in kurzen Zügen über das Ergebnis der am 23.März 2017 durchgeführten Verkehrsschau in der Gemeinde Neuhausen. Hierbei sind die Fachbehörden unter anderem zu dem Ergebnis gekommen, dass die

2 Errichtung einer Wetterschutzeinrichtung an der Bushaltestelle in der Pforzheimer Straße in Neuhausen im Bereich des Kindergartens aus verkehrstechnischen Gründen nicht möglich ist. Darüber hinaus hat sich die Verkehrsschau dafür ausgesprochen, in der Pforzheimer Straße, zwischen den Mündungsbereichen Sebastianstraße und Furtstraße, während des Kindergartenbetriebs montags bis freitags in der Zeit von 7.00 Uhr bis Uhr eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h anzuordnen. Punkt 3 Bundestagswahl am 24. September 2017 a) Bildung der allgemeinen Wahlbezirke und des Briefwahlbezirks b) Bestimmung der Wahlräume c) Bildung der Wahlvorstände Ohne weitere Aussprache fasst der Gemeinderat einstimmig gemäß dem Vorschlag der Verwaltung folgende Beschlüsse: a) Bildung der allgemeinen Wahlbezirke und des Briefwahlbezirks Wahlbezirk 001/01 Ortsteil Neuhausen (Rathaus) Wahlbezirk 001/02 Ortsteil Neuhausen (Kindergarten) Wahlbezirk 002/01 Ortsteil Hamberg Wahlbezirk 003/01 Ortsteil Schellbronn Wahlbezirk 004/01 Ortsteil Steinegg Der Briefwahlbezirk umfasst die Gesamtgemeinde und wird im Rathaus Neuhausen eingerichtet. b) Bestimmung der Wahlräume Wahlbezirk 001/01 Ortsteil Neuhausen - Rathaus Neuhausen, Pforzheimer Str. 20, Neuhausen Wahlbezirk 001/02 Ortsteil Neuhausen - Kindergarten Neuhausen, Pforzheimer Str. 37, Neuhausen Wahlbezirk 002/01 Ortsteil Hamberg - Ehem. Rathaus, Hauptstraße 61, Neuhausen-Hamberg Wahlbezirk 003/01 Ortsteil Schellbronn - Ehem. Rathaus, Hohenwarter Straße 4, Neuhausen-Schellbronn

3 Wahlbezirk 004/01 Ortsteil Steinegg - Feuerwehrgebäude beim ehem. Rathaus, Schauinslandstr. 9, Neuhausen-Steinegg c) Bildung der Wahlvorstände - Wahlbezirk 001/01 Neuhausen (Rathaus) Vorsitzender stv. Vorsitzender - Bürgermeister Oliver Korz - Gerd Philipp - Hartmut Lutz - Matthias Butz - Hartmut Raible - Hannelore Lorenz - Wahlbezirk 001/02 Neuhausen (Kindergarten) Vorsitzender - Heinrich Leicht stv. Vorsitzende - Petra Leicht - Klaus Schmid - Thomas Arlitt - Beate Philipp - Leslie Kern - Wahlbezirk 002/01 Hamberg Vorsitzender - Gebhard Mühlthaler stv. Vorsitzender - Martin Volz - Frank Seltmann - Bernd Wohlfarth - Ursula Fauth - Ludmilla Saitz - Wahlbezirk 003/01 Schellbronn Vorsitzender - Günter Holzhauer stv. Vorsitzender - Sascha Jost - Kilian Jankowski - Rüdiger Ertl - Ralf Hildinger - Arndt Leopold - Wahlbezirk 004/01 Steinegg Vorsitzender - Reinhold Auer stv. Vorsitzende - Birgit Lierheimer - Martin Wagner - Hasan Akbaba - Joachim Lutz - Heinz Gerber - Briefwahlbezirk Vorsitzende - Beate Ostenrieder stv. Vorsitzende - Bianca Fröschle - Andreas Bogner - Katja Bayerbach - Dorothea Scherzinger - Andrea Volkert

4 Punkt 4 Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Nach der bereits erfolgten Änderung der Hauptsatzung aufgrund der aktuellen Novellierung der Gemeindeordnung muss auch die Geschäftsordnung für den Gemeinderat an die geänderten Rechtsvorschriften bzw. an das neueste Muster des Gemeindetages angepasst werden. Die derzeitige Geschäftsordnung entspricht noch dem Muster des Gemeindetages aus dem Jahr Diese hatte der Gemeindetag im Jahr 2000, sowie aufgrund der letzten Änderung der Gemeindeordnung nochmals im Jahr 2016 überarbeitet. In Anbetracht des umfangreichen Sachverhalts haben die Fraktionen die Beratungsunterlagen zu diesem Sachverhalt bereits zu Beginn des Jahres zur Durchsicht und mit der Bitte erhalten, mögliche Änderungswünsche mitzuteilen. In dem hierbei übersandten Verwaltungsvorschlag wurde abweichend vom Muster des Gemeindetages angeregt, 17 Abs. 2 dahingehend zu ergänzen, dass in nicht öffentlichen Sitzungen ein Verhandlungsgegenstand, von Notfällen abgesehen, nur durch einstimmigen Beschluss aller anwesenden Mitglieder des Gemeinderates nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden kann. Diesem Vorschlag lag die Überlegung zugrunde, dass in Ratssitzungen nur sehr selten alle Mitglieder des Gemeinderates anwesend sind. Von Seiten der CDU-Fraktion wurde nun der Wunsch ausgesprochen, diese Vorschrift entsprechend dem Muster des Gemeindetages zu belassen d.h. dass in nicht öffentlichen Sitzungen ein Verhandlungsgegenstand, von Notfällen abgesehen, nur durch einstimmigen Beschluss aller Mitglieder des Gemeinderates nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden kann. Hierdurch soll der hohen Hürde, über Sachverhalte, die nicht auf der Tagesordnung stehen, beraten und entscheiden zu können, Rechnung getragen werden. Diesem Wunsch hat die Verwaltung in dem nun zur Beschlussfassung vorliegenden Entwurf der Geschäftsordnung Rechnung getragen. Nach kurzer Aussprache beschließt das Gremium einstimmig die Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat wie von der Verwaltung vorgeschlagen (vgl. Homepage). Punkt 5 Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Kinderbetreuungsgebührensatzung

5 Nach den Ausführungen von Gemeindekämmerer Hildinger sollten zum Kindergartenjahr 2017/2018 die Kindergartengebühren an die eingetretenen Kostensteigerungen angepasst werden. Von den kommunalen Landesverbänden und den Kirchen wird empfohlen, 20% der Betriebsausgaben durch Elternbeiträge (Kindergartengebühren) zu decken. In der Gemeinde Neuhausen betrug der Elternanteil zuletzt 11,4%. Gegenüber der letzten Gebührenanpassung im Jahr 2015 sind die gebührenfähigen Kosten um 13% gestiegen. Ein Vergleich mit den Kinderbetreuungsgebühren von benachbarten Gemeinden zeigt, dass die Gebührensätze der Gemeinde Neuhausen im unteren Bereich angesiedelt sind. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Kinderbetreuungsgebühren zum um 10% zu erhöhen. Die Gebührenkalkulation der Verwaltung liegt dem Gemeinderat zur heutigen Sitzung vor. Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig die von der Verwaltung vorgelegte Kinderbetreuungsgebührensatzung (bereits an anderer Stelle des Mitteilungsblattes veröffentlicht). Punkt 6 Beratung und Beschlussfassung über die Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung 2017 Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) und dem Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg (KiTaG) werden die Kommunen mit der Steuerung und Planung eines bedarfsgerechten Angebotes der Kinderbetreuung vor Ort beauftragt. Die Gemeinden haben jährlich den aktuellen Bedarf zu ermitteln und den Ausbauzustand festzustellen. Im Rahmen der Sitzung des Jugend-, Schul- und Sozialausschusses am 02.Mai 2017 fand hierzu ein Informationsaustausch u.a. mit Elternvertretern, den Leitungen der Kindertageseinrichtungen und den Tagesmüttern statt. Das Ergebnis der von der Verwaltung durchgeführten Umfrage zum künftigen Betreuungsbedarf für Kinder in der Gemeinde Neuhausen sowie der Erhebungsbogen zur Ermittlung des notwendigen Ausbaus der Betreuungsangebote für das Jahr 2017 liegt den Ratsmitgliedern zur heutigen Sitzung vor. Entsprechend der Vorgehensweise in den vergangenen Jahren schlägt die Verwaltung vor, den Waldkindergarten Wurzelkinder in die Bedarfsplanung 2017 aufzunehmen. Dadurch erhält der Trägerverein gemäß 8 Abs. 2 KiTaG von der

6 Gemeinde einen Zuschuss in Höhe von mindestens 63% zzgl. 12% der Betriebsausgaben als freiwilligen Zuschuss. Darüber hinaus bieten Pflegepersonen (Kindertagesmütter: u.a. Frau Trautz, Frau Riedel und Frau Hansen) in der Gemeinde ebenfalls Kindertagespflegeplätze an. Auch diese Plätze sollen in die Bedarfsplanung aufgenommen werden. Ohne weitere Aussprache fasst der Gemeinderat einstimmig folgende Beschlüsse: 1. Der Ermittlung des notwendigen Ausbaus der Betreuungsangebote für das Jahr 2017 wird - wie von der Verwaltung vorgelegt - zugestimmt. 2. Der Waldkindergarten Wurzelkinder in Hamberg wird in die Bedarfsplanung 2017 aufgenommen und erhält gemäß 8 Abs. 2 KiTaG einen Zuschuss in Höhe von mindestens 63% zzgl. 12% freiwilliger Zuschuss. Ebenso werden die Pflegepersonen in Hamberg, Schellbronn und Steinegg in die Bedarfsplanung 2017 aufgenommen. Punkt 7 Schulverband Neuhausen - Beratung und Beschlussfassung über die Annahme einer Geldspende an die Verbandsschule im Biet Gemäß 78 Abs. 4 Gemeindeordnung ist seit 01.Jan.2006 die Annahme von Spenden an den Schulverband Neuhausen durch die Verbandsversammlung zu beschließen. Der Schulverband hat folgende Geldspende erhalten: Spender Betrag Verwendungszweck VR Bank im Enzkreis Hauptstraße Niefern-Öschelbronn 1.000,00 BBQ Berufswegeplanung/ Bläserklasse Um die Einberufung einer Schulverbandsversammlung zu vermeiden, sollte die Annahme der Spende von den Ratsgremien der Gemeinden Neuhausen und Tiefenbronn genehmigt werden. Ohne weitere Aussprache stimmt der Gemeinderat der Annahme und der zweckentsprechenden Verwendung der vorgenannten Spende einstimmig zu. Bürgermeister Korz spricht der Spenderin den Dank des Schulverbandes aus.

7 Punkt 8 Sanierung ehem. Schulhaus, Schulstraße 2 in Neuhausen Nochmalige Beratung und Beschlussfassung über die Entwurfsplanung; hier: Heizung In seiner Sitzung am 16.Dez.2016 hatte der Gemeinderat die Entwurfsplanung des Architekturbüros Morlock aus Königsbach-Stein zur Sanierung des ehemaligen Schulhauses, Schulstraße 2 in Neuhausen beschlossen. Hierbei hatte sich das Gremium nach ausführlicher Diskussion für den Einbau einer Holzpellet- und gegen eine Gasheizung in dem Gebäude ausgesprochen. In der letzten Ratssitzung am 25.April 2017 wurde von Gemeinderat Hartmut Lutz der Antrag gestellt, nochmals über das Thema Heizung in dem Gebäude zu beraten. Nachdem Herr Lutz dargelegt hatte, dass aus seiner Sicht neue, entscheidungsrelevante Gesichtspunkte vorliegen, hatte das Ratsgremium diesem Antrag zugestimmt. Einleitend führt Gemeinderat Lutz zu seinem Antrag auf erneute Beratung des Sachverhalts aus, dass ein Großteil der Pelletlieferungen für den deutschen Markt zwischenzeitlich aus dem Ausland erfolgt, was die Öko-Bilanz dieser Heizungsart erheblich verschlechtern dürfte. Auch sollte bedacht werden, dass eine Gasgegenüber einer Pelletheizung erheblich niedrigere Investitionskosten und einen deutlich höheren Wirkungsgrad aufweist. Ebenso erfordert eine Gasheizung keine Lagerhaltung, wodurch Vorfinanzierungskosten und entsprechende Räumlichkeiten eingespart werden können. Darüber hinaus verweist Herr Lutz auf die vom Bürgermeister zu Beginn der heutigen Sitzung gegebene Information, wonach die Stadtwerke Pforzheim den Anschluss von 4 geplanten Neubauten in der Gartenstraße an die örtliche Gasversorgung planen, weshalb die derzeit noch in der Hinteren Dorfstraße befindliche Gasleitung unmittelbar am ehemaligen Schulhaus vorbei verlegt wird. Mit den Verwaltungsbeilagen zur heutigen Sitzung haben die Ratsmitglieder ein von Gemeinderat Lutz übergebenes Schreiben der Stadtwerke Pforzheim erhalten, in dem unter anderem die Anschlusskosten für das Anwesen Schulstraße 2 an die Gasversorgung aufgeführt sind. Da in diesem Schreiben lediglich Circa-Kosten genannt sind, hat die Verwaltung das Architekturbüro Morlock gebeten, bei den Stadtwerken Pforzheim ein verbindliches und vollständiges Angebot für den Anschluss des Gebäudes anzufordern. Ein hierzu erforderlicher Vor-Ort-Termin ist jedoch bisher noch nicht zustande gekommen, da sich der zuständige Ansprechpartner bei den Stadtwerken erst seit dieser Woche wieder im Dienst befindet. Ungeachtet der von Gemeinderat Lutz heute dargelegten Gründe spricht sich der Bürgermeister aus Klimaschutzgründen auch weiterhin für den Einbau einer Holzpelletheizung im Anwesen Schulstraße 2 aus. Der Vorsitzende verweist hierzu insbesondere auf eine von der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg veröffentlichte Tabelle, wonach die Emissionsfaktoren des Energieträgers Holz-Pellet bei rd. 1/10 gegenüber einer Gasheizung liegen. In diesem Zusammenhang erinnert

8 Herr Korz ferner daran, dass im Rathaus Neuhausen seit dem Umbau 2009 eine Holzpelletanlage in Betrieb ist, die sich in den zurückliegenden Jahren bewährt hat. Auf die weitere Überlegung aus dem Gremium, vor einer Entscheidung in dieser Sache noch das verbindliche Angebot der Stadtwerke Pforzheim für einen Gasanschluss des Gebäudes Schulstraße 2 abzuwarten, verweist der Bürgermeister auf den Umstand, dass die Sanierung des Gebäudes zeitnah umgesetzt werden sollte. Hierzu sollte bedacht werden, dass die Planung und Ausschreibungsvorbereitung für die vom Gemeinderat im Dezember letzten Jahres beschlossene Holzpelletanlage nahezu abgeschlossen ist. Abschließend wird aus der Mitte des Gremiums Kritik an dem Umstand geäußert, dass der Sachverhalt in heutiger Sitzung nochmals auf der Tagesordnung zur Beratung ansteht. Es wird auf den im Dezember 2016 vom Gemeinderat gefassten Beschluss zum Einbau einer Holzpelletanlage verwiesen und es als schlechter politischer Stil empfunden, mehrheitlich getroffene Entscheidungen nachträglich in Frage zu stellen bzw. aufzuheben. Hierzu wird entgegnet, dass neue, entscheidungsrelevante Gesichtspunkte zu einem Sachverhalt dies durchaus rechtfertigen. Nach ausführlicher Erörterung des Sachverhalts stellt Gemeinderat Lutz den Antrag, in das ehemalige Schulhaus, Schulstraße 2 in Neuhausen eine Gasheizung einzubauen. Dieser Antrag wird mit 7 Ja-Stimmen, 7 Gegenstimmen und 1 Enthaltung bei Stimmengleichheit abgelehnt. Punkt 9 Beratung und Beschlussfassung über die Abfrage des Landratsamtes Enzkreis über die Einstellung von Integrationsmanagern nach den Vorgaben Pakt für Integration / die Arbeit der Sozialbetreuung für Flüchtlinge Um die Kommunen bei der Integration von geflüchteten Menschen zu unterstützen, stellt das Land Baden-Württemberg für die Jahre 2017 und 2018 erhebliche Finanzmittel zur Verfügung, durch die insbesondere auch Integrationsmanager in Vollzeit eingestellt werden sollen. Nachdem in der Gemeinde Neuhausen zu wenige Personen untergebracht sind, um einen eigenen Integrationsmanager zu beschäftigen, erscheint es sinnvoll, diesen Aufgabenbereich auf den Landkreis zu übertragen, der hierzu ein entsprechendes Angebot unterbreitet hat. Nach kurzer Aussprache fasst der Gemeinderat deshalb gemäß dem Vorschlag der Verwaltung einstimmig folgende Beschlüsse: a) Der Enzkreis wird nach Maßgabe des vorliegenden Angebotes beauftragt, die Aufgabe des Integrationsmanagements in der Gemeinde Neuhausen auf der Grundlage Pakt für Integration zu koordinieren und auf einen freien Träger zu übertragen.

9 b) Nachdem der Gemeindeverwaltung etwaige negative Informationen über die bisherige Arbeit der Sozialbetreuung nicht bekannt sind, ist auch hier eine weitere Zusammenarbeit denkbar. Die Beschlussfassung erfolgt mit der Maßgabe, dass der Gemeinde Neuhausen für das Integrationsmanagement keine Kosten entstehen. Punkt 10 Dachsanierung Feuerwehrgerätehaus, Schauinslandstraße in Steinegg Beratung und Beschlussfassung über die Kostenschätzung Architekturbüro Morlock Bereits in der letzten Gemeinderatssitzung hatte die Verwaltung das Ratsgremium über die notwendige Dachsanierung am Feuerwehrgerätehaus in Steinegg informiert. Nach einer zur heutigen Sitzung vorliegenden Kostenschätzung des Architekturbüros Morlock aus Königsbach-Stein vom belaufen sich die Kosten für eine neue Dacheindeckung auf rd Weiterhin liegt dem Gremium zur heutigen Sitzung der Analysebericht der Materialprüfung für die alte, asbesthaltige Dacheindeckung vor. Nach kurzer Erörterung des Sachverhalts fasst der Gemeinderat gemäß dem Vorschlag der Verwaltung einstimmig folgende Beschlüsse: a) Die Kostenschätzung des Architekturbüros Morlock vom wird gebilligt. b) Die notwendige Dachsanierung am Feuerwehrgerätehaus Steinegg wird im Zuge der Sanierungsmaßnahmen Freibad/Monbachhalle ausgeführt und vom Architekturbüro Morlock betreut. c) Die voraussichtlichen Kosten in Höhe von werden im Nachtragshaushaltsplan 2017 finanziert. Abschließend wird aus der Mitte des Gremiums über den Wunsch der Feuerwehr berichtet, im Zuge der Dacherneuerung eine Dachluke zu installieren. Der Vorsitzende sagt zu, die Anregung an den Planer weiterzuleiten und Herrn Morlock zu bitten, sich diesbezüglich mit dem Abteilungskommandanten in Verbindung zu setzen.

10 Punkt 11 Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Geldspenden Gemäß 78 Abs. 4 Gemeindeordnung ist seit 01.Jan.2006 die Annahme von Spenden an die Gemeinde Neuhausen durch den Gemeinderat zu beschließen. Die Gemeinde hat folgende Geldspende erhalten: Spender Betrag Verwendungszweck Kleintierzüchterverein Schellbronn 1.Vorsitzender Martin Feiler 300,00 Kindergarten Schellbronn Ohne weitere Aussprache stimmt der Gemeinderat der Annahme und der zweckentsprechenden Verwendung der vorgenannten Spende einstimmig zu. Bürgermeister Korz spricht dem Spender den Dank der Gemeinde aus. Punkt 12 Verschiedenes 1. Abwasserzweckverband Biet Erneuerung der Schaltschränke am Regenüberlaufbecken Schellbronn Bei der elektrischen Überprüfung am Regenüberlaufbecken in Schellbronn wurden erhebliche Sicherheitsmängel an den vorhandenen Schaltschränken festgestellt. Das Ingenieurbüro Kuhnle aus Pforzheim empfiehlt deshalb die Aufgabe der beiden bestehenden Schränke und die Zusammenführung aller elektrotechnischen Komponenten in einem neuen Schrank. Hierfür liegt ein Angebot der Firma UFT GmbH zum Preis von ,96 vor. Hinzu kommen noch Kosten für erdverlegte Kabel durch die Stadtwerke Pforzheim in Höhe von rd Nach Mitteilung des planenden Ingenieurbüros spricht für eine direkte Beauftragung der Firma UFT insbesondere der Umstand, dass keine Schnittstellenprobleme zwischen Steuerung, Fernwirktechnik und Prozessleitsystem entstehen. Von Seiten der Rechtsaufsicht wurden hiergegen keine Bedenken geäußert.

11 Ohne weitere Aussprache stimmt das Gremium der Beauftragung der Firma UFT nach Maßgabe des vorliegenden Angebotes einstimmig zu. 2. Ausbau der Schwarzwaldstraße im Ortsteil Steinegg Aus der Mitte des Gremiums wird nachgefragt, ob der zu entsorgende Asphaltbelag in der Schwarzwaldstraße im Ortsteil Steinegg teerbelastet ist. Der Vorsitzende teilt hierzu mit, dass das abgefräste Material derzeit entsprechend untersucht wird.

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