Austausch des Abwassersammlers zwischen Bahnhof und Kläranlage Kohlstetten - Vergabe der Arbeiten - Beratung und Beschlussfassung
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- Walter Breiner
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1 Bericht über die Sitzung des Gemeinderates am TOP 1 Bekanntgaben 1. Bürgermeister Storz gibt bekannt, dass die Gemeinde Engstingen einen Zuschuss über Euro für den Breitbandausbau bekommen hat. Damit wird die Mitverlegung der Leerrohrtrasse im Rahmen der Erdverkabelungsmaßnahme zwischen Hohenstein und Engstingen gefördert. Der zweite Förderantrag zum Aufbau eines FTTC-Netzes in Großengstingen und Kleinengstingen befindet sich noch in der Prüfung beim LGL. 2. Herr Storz gibt weiter bekannt, dass für den Ortsteil Kohlstetten der Winterdienst für die Saison 2016 / 2017 mit einer Option zur Verlängerung im Amtsblatt und auf der Homepage der Gemeinde ausgeschrieben wurde. Interessenten können bis zum Angebote bei der Gemeindeverwaltung abgeben. 3. Als Tischvorlage wurde die neue Ortsbroschüre der Gemeinde Engstingen ausgeteilt. Nach den Sommerferien wird die Ortsbroschüre an alle Haushalte verteilt. TOP 2 Austausch des Abwassersammlers zwischen Bahnhof und Kläranlage Kohlstetten - Vergabe der Arbeiten - Beratung und Beschlussfassung In der Sitzung des Gemeinderates am wurde die Maßnahme zum Austausch des Abwassersammlers zwischen Bahnhof und Kläranlage Kohlstetten vom Ingenieurbüro Ambacher vorgestellt und beschlossen, die Arbeiten öffentlich auszuschreiben. Es wurden an neun Interessenten Vergabeunterlagen ausgegeben, sechs Angebote wurden schließlich eingereicht. Das annehmbarste Angebot stammt von der Firma Blum, Ittenhausen, zum Pauschalpreis in Höhe von ,99 brutto. Insgesamt ergibt sich für die Maßnahme ein Preis in Höhe von ,34 brutto, inklusive der Planungskosten und der Kosten für die Querung der Schwäbischen Alb Bahn. Auf Grund des sehr günstigen Angebots, ergibt sich für die Maßnahme ein deutlich günstigerer Preis als die ursprünglich berechneten ,-. 1. Der Auftrag zum Austausch des Abwassersammlers und zum Neubau der Wasserleitung beim Bahnhof Kohlstetten wird an die Firma Blum, Ittenhausen, zum Preis von ,99 vergeben. 2. Das Ingenieurbüro Ambacher, Walddorfhäslach, wird mit der Planung und Ausführung der Maßnahme beauftragt Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu
2 TOP 3 Satzung zur Änderung der Satzungüber den Kostenersatz für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Engstingen - Beratung und Beschlussfassung Durch die Änderung des Feuerwehrgesetzes (FwG) wird es notwendig, die Satzung über den Kostenersatz für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Engstingen anzupassen. So müssen inhaltliche Bestandteile der Satzung an die geänderte Fassung des Feuerwehrgesetzes angepasst werden. Auch sind die Personalkosten nach 34 Abs. 5 FwG neu zu kalkulieren. Ebenso sind die Fahrzeugkosten entweder nach 34 Abs. 7 FwG neu zu kalkulieren oder nach Maßgabe der über 34 Abs. 8 FwG erlassenen Rechtsverordnung festzusetzen. Da alle Feuerwehrfahrzeuge der Gemeinde Engstingen den entsprechenden Fahrzeug-Klassen nach der Rechtsverordnung zugeordnet werden können, findet diese entsprechende Anwendung. Die vorgelegte Satzung zur Änderung der Satzung über den Kostenersatz für die Inanspruchnahme der Feuerwehr Engstingen wird mit Wirkung zum beschlossen. TOP 4 2. Änderung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften Rauhberg als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB - Satzungsbeschluss Der Gemeinderat hat am in öffentlicher Sitzung über die 2. Änderung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften Rauhberg als Bebauungsplan der Innenentwicklung beraten und beschlossen, die Bebauungsplanänderung mit örtlichen Bauvorschriften öffentlich auszulegen. Diese öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom bis Während der öffentlichen Auslegung gingen von privater Seite keine Stellungnahmen ein. Die Stellungnahmen und Anregungen des Landratsamtes Reutlingen haben überwiegend formelle Hintergründe. Zur Klarstellung der Höhe baulicher Anlagen wurde bemerkt, dass der untere Bezugspunkt für die Wandhöhenfestsetzungen nicht der erforderlichen Bestimmtheit entspricht. Es ist ein klar definierter Bezugspunkt festzusetzen. Der bisherige Textteil wird dahingehend geändert, dass von der festgelegten Höhe der Schulstraße mit 690 ünn zu messen ist. Durch den geänderten Bezugspunkt wird die Höhe von 10,0 m auf 8,00 m korrigiert. Nachdem die planerische Änderung mit dem Architekten der Bauherren abgestimmt ist und es sich bei den anderen Änderungen nur um redaktionelle Änderung des Auslegungsplanes handelt, kann der Gemeinderat, durch Zustimmung zu den Abwägungsvorschlägen, den Bebauungsplan als Satzung beschließen.
3 1. Den Abwägungsvorschlägen wird wie vorgeschlagen zugestimmt. 2. Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften Rauhberg als Bebauungsplan der Innenentwicklung als Satzung. TOP 5 Annahme von Spenden Nachfolgende Spenden sind im 2. Quartal 2016 eingegangen: I. Bürgerstiftung für Jugend und Soziales, Zugänge 1. Quartal 2016: 1. 30, ,00 Gesamtsumme: 130,00 II. Sonstige Spenden Geldspenden/Aufwandsspenden 2. Quartal Begegnungsabend Haid - Flüchtlinge 150,00 2. Begegnungsabend Haid - Flüchtlinge 150,00 3. Begegnungsabend Haid - Flüchtlinge 150,00 Summe Geldspenden/Aufwandsspenden 2. Quartal 2016: 450,00 III. Sachspenden 1. Erstausstattung für Schule - Flüchtlinge - 42,85 Summe Sachspenden 2. Quartal 2016: 42,85 Vorstehende Geld-, Aufwands- und Sachspenden werden angenommen bzw. weitergeleitet.
4 TOP 6: Stellungnahme zu Baugesuchen 1. Bauvorhaben Katharinenstraße 13 Die Eigentümerin des Gebäudes möchte um ein Geschoss erhöhen. Die Dachform und Dachneigung soll erhalten bleiben. Im Bebauungsplan Obere Zeegwiesen besteht die Festsetzung für die Dachneigung geneigte Dächer mit 35 bis 42. Beim vorhandenen Gebäude beträgt die Dachneigung 28 mit Zustimmung der Gemeinde. 2. Bauvorhaben Steinbühlstraße 6 Der Eigentümer des Grundstücks möchte im Garten einen Holzschuppen errichten. Der Schuppen ist verfahrensfrei, er steht jedoch außerhalb der überbaubaren Fläche. Im Grenzbereich zum Fußweg sind 5 m Abstand im Bebauungsplan vorgesehen. Der geplante Abstand soll 2,80 m betragen. Entlang des Fußweges sind bereits Hecken vorhanden. 3. Bauvorhaben Fontanestraße 4 Die Eigentümer des Gebäudes möchten im Erdgeschoss einen Anbau mit ca. 5 m auf 7 m erstellen. Im Untergeschoss steht dieser Anbau auf Säulen. Hier entsteht ein überdachter Sitzplatz. Der Anbau ist mit einem Dach mit einer Neigung von 14 und einer Ziegeleindeckung geplant. Im Bebauungsplan ist eine Dachneigung von 25 bis 38 vorgesehen. 4. Bauvorhaben REWE Werbeanlagen geänderte Ausführung Entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom sind die Werbeanlagen kleiner und weniger. 5. Bauvorhaben Benzstraße 6 Baugesuch für den Neubau einer gewerblichen Halle auf dem Grundstück Benzstraße 6 in Kleinengstingen. Der Gemeinderat hat das Bauvorhaben zur Kenntnis genommen.
5 6. Baugesuch Langestraße 2 Die württembergische Versicherung hat für das Gebäude Langestraße 4 ein Baugesuch für eine Werbeanlage gestellt. Es handelt sich um ein beleuchtetes Fassadenband mit ca. 10 m x 0,40 m. TOP 7 Anfragen, Anträge, Verschiedenes Aus dem Gemeinderat wurden Fragen zum Bahnübergang Mozartstraße, zu Ampelschaltungen und zum Stand des Verfahrens an der Friedhofskreuzung gestellt.
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