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1 Bericht aus dem Gemeinderat vom Sozialstation/IAV-Stelle Neckarsulm-Erlenbach-Untereisesheim 2016 Abrechnung 2016 Sozialstation und IAV-Stelle Nach Abrechnung der Sozialstation für 2016 ergeben sich Ausgaben in Höhe von ,24 Einnahmen in Höhe von ,41 Überschuss in Höhe von 5.190,17 Dieser Überschuss wird nach dem Verhältnis der Einwohner aufgeteilt, und zwar auf die Gemeinde Erlenbach 728,16 die Stadt Neckarsulm 3.854,60 die Gemeinde Untereisesheim 607,41 Summe 5.190, ergab sich somit für die Gemeinde Erlenbach ein Überschuss von 728,16. Nach Abrechnung der IAV-Stelle 2016 ergeben sich Ausgaben in Höhe von ,84 Einnahmen in Höhe von 8.812,00 Mehrausgaben in Höhe von ,84 Diese Mehrausgaben werden nach dem Verhältnis der Einwohner aufgeteilt, und zwar auf die Gemeinde Erlenbach 6.024,00 die Stadt Neckarsulm ,78 die Gemeinde Untereisesheim 5.025,06 Summe , ergab sich somit für die Gemeinde Erlenbach einen Abmangel von 6.024,00. Vertreter der Stadt Neckarsulm haben in der Sitzung hierzu einen Bericht abgegeben. Die beiliegenden Abrechnungen für das Jahr 2016 der Sozialstation und der IAV-Stelle Neckarsulm- Erlenbach-Untereisesheim wurden zur Kenntnis genommen.

2 Lämschutzwand L Zustimmung zur Planung und den Mehrkosten Als Straßenbaulastträger der Landesstraße L1101, plant das Land BW eine Lärmschutzwand entlang der Neckarsulmer Straße zu errichten. Die Wand soll eine Länge von 300 m haben und 3 m hoch werden. Das dafür zuständige Regierungspräsidium (RP) hat die Planung in der Sitzung vom öffentlich vorgestellt. Wunsch der Verwaltung und des Gemeinderates war es damals, dass die Wand durch Material- und Farbwechsel aufgelockert wird und nicht nur die Standardmaterialien verwendet werden, da es sich u. a. hin zur St. Wolfgangskapelle doch um eine exponiertere Ortseingangssituation handelt. Diesem Wunsch ist das RP nachgekommen und hat nicht nur Betonelemente verwendet, sondern auch Gabionen und transparente Elemente. Die Wand soll dadurch gefälliger wirken. Die Mehrkosten von ca muss die Gemeinde tragen. Der Bau der Wand soll 2018 erfolgen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf geschätzte Die Planung wurde in der Sitzung vorgestellt. Der Gemeinderat hat der Planung und Gestaltung zugestimmt. Auch den Mehrkosten von für die modifizierte Planung wurde zugestimmt. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften der Innenentwicklung nach 13 a BauGB "Straßenäcker, 5. Änderung (Kindertagesstätte) in Erlenbach-Binswangen - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Auslegung des Entwurfs - Satzungsbeschluss Der Gemeinderat hat am 28. September 2017 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften Straßenäcker, 5. Änderung gefasst. Damit soll der Bau eines vierten Gebäudes für die Betriebs-Kita Schatzinsel der Schwarz-Gruppe ermöglicht werden. Das Bebauungsplanverfahren wurde im Wege des vereinfachten Verfahrens nach 13a BauGB durchgeführt. Der Entwurf wurde vom 16. Oktober 2017 bis 17. November 2017 öffentlich ausgelegt sowie den Nachbargemeinden und den weiteren Trägern öffentlicher Belange (TÖB) zur Stellungnahme zugesandt. Über die eingegangenen Bedenken und Anregungen hat der Gemeinderat nun in öffentlicher Sitzung zu entscheiden. Die Stellungnahmen bzw. Anregungen können ohne Änderung des Bebauungsplans abgewogen werden, Einzig vom Vorhabenträger kam die Bitte, das Baufenster im Westen um 1,5m weiter auszudehnen, damit die geplante Anlieferung funktioniert. Dieser Bitte kann entsprochen werden. Damit kann die Bebauungsplanänderung ohne weitere Auslage als Satzung beschlossen werden.

3 Der Gemeinderat hat über die vorliegenden Anregungen aus der Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften Straßenäcker, 5. Änderung entschieden und zugestimmt. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften 'Gänsweide II, 1. Abschnitt' in Erlenbach - Binswangen - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Auslegung des Entwurfs - erneute Aufstellung des Planentwurfs Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan Gänsweide II, 1. Abschnitt am erneut als Entwurf aufgestellt. Der Entwurf lag vom bis öffentlich aus. Außerdem wurden die Behörden und Nachbargemeinden beteiligt. In diesem Zusammenhang wurde erstmals gefordert, ein Lärmschutzgutachten einzuholen. Dieses wurde inzwischen erstellt. Es hat die Auswirkung, dass entlang der nördlichen Grenze des Baugebietes eine ca. 2 m hohe Gabionen-Wand erstellt werden muss. Außerdem wird den Bauherren in diesem Bereich empfohlen, passiven Lärmschutzmaßnahmen vorzusehen. Wurden in der Sitzung intensiv erläutert. Darin war auch der Vorschlag der Verwaltung bzw. der Planerin enthalten, wie mit den Stellungnahmen umzugehen ist. Da die Einholung eines Gutachtens immer eine maßgebliche Ergänzung des Planes darstellt, muss der überarbeitete Bebauungsplan erneut als Entwurf aufgestellt und noch einmal öffentlich ausgelegt werden. Der Gemeinderat hat über die Stellungnahmen aus der Auslegung des Entwurfs entschieden, wie es sich aus der Abwägungstabelle ergibt, die in der Sitzung präsentiert wurde. Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften Gänsweide II 1. Abschnitt wird erneut als Entwurf gem. 2 Abs. 1 BauGB i. d. F. der Bekanntmachung vom (BGBl. S. 2414) aufgestellt. Maßgebend sind: a) der Lageplan der Architektin Gabriele Wohnhaas, Ludwigsburg, vom / / mit dem im Textteil enthaltenen planungs- und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen und Hinweisen vom / / b) die Begründung der Architektin Gabriele Wohnhaas, Ludwigsburg vom / / c) der Umweltbericht samt avifaunistischem Gutachten des Büros Umweltplanung Dr. Münzing, Flein. d) Das schallschutztechnische Gutachten der Firma GN Bauphysik, Stuttgart

4 Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im beigefügten Lageplan mit einer schwarz gestrichelten Linie dargestellt Die Verwaltung wurde beauftragt, den Bebauungsplanentwurf nach 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Bebauungsplan der Innenentwicklung 'Friedenstraße' in Erlenbach - Aufstellungsbeschluss Entlang der Südseite der Friedenstraße (den ungeraden Hausnummern) gibt es seit 1962 den Bebauungsplan Frühmesswiesen, Prügelwiesen und Friedenstraße. Dieser legt für die Bebauung entlang der Friedenstraße eine Baulinie, ein Baufenster und ein Bauverbot im rückwärtigen Bereich des Grundstückes fest. Da der Bebauungsplan sonst nichts weiter festlegt, handelt es sich um einen sog. einfachen Bauungsplan. Alle übrigen Bestimmungen eines Bauvorhabens, z. B. Grundfläche, Geschossigkeit, Dachform- und - neigung richten sich im Einzelfall nach 343 BauGB, dem sog. unbeplanten Innenbereich. Gemeinderat und verwaltung waren bislang der Meinung, dass man eine zusätzliche Hinterbebauung bzw. einen Abriss und Neubau eines Gebäudes immer im Rahmen eines Bauantrages einvernehmlich lösen kann. Leider konnte nicht in jedem Fall eine Einigung mit den Bauherren erreicht werden. Es kam sogar vor, dass das Landratsamt das gemeindliche Einvernehmen ersetzt hat. Um wieder Planungshoheit und sicherheit zu bekommen, empfiehlt sich die Durchführung eines Bebauungsplan-Verfahrens. Bei dem Verfahren handelt es sich um einen klassischen Fall der Nachverdichtung im Rahmen der Innenentwicklung, also um ein Verfahren nach 13a BauGB. Innerhalb dieses Verfahrens kann auf die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung und auf den Umweltbericht verzichtet werden. Zunächst soll allerdings erst der Aufstellungsbeschluss gefasst und anschließend der Bereich planerisch untersucht werden. Der Gemeinderat hat entschieden, dass die Gemeinde Erlenbach den Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß 13a BauGB und die Örtlichen Bauvorschriften Weißenhofstraße als Bebauungsplan aufstellt. Maßgeblich ist der Lageplan der Gemeinde Erlenbach vom 04. Dezember Der Abgrenzungsbereich ist im Lageplan mit einer schwarz gestrichelten Linie dargestellt.

5 Bebauungsplan 'Friedenstraße' - Erlass einer Veränderungssperre Nach 14 BauGB kann die Gemeinde für einen Planbereich eine Veränderungssperre beschließen, wenn ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan vorliegt. Zur Sicherung der Planung und um eine unerwünschte städtebauliche Entwicklung zu verhindern, ist für den Bereich des Bebauungsplanes Friedenstraße der Erlass einer Veränderungssperre erforderlich. Damit soll sichergestellt werden, dass auf den Grundstücken, die im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegen, Vorhaben i. S. des 29 BauGB nicht durchgeführt werden, soweit diese den künftigen planerischen Zielsetzungen widersprechen. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre ist in dem als Anlage Nr. 1 beigefügten Lageplan dargestellt. Dem Gemeinderat wurde empfohlen, für das Gebiet Friedenstraße eine Veränderungssperre gem. 14 (1) i.v. mit 16 (1) BauGB zu erlassen und hat daraufhin eine entsprechende Satzung beschlossen. Bauantrag auf Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 12 Wohneinheiten und Tiefgarage auf den Grundstücken Hauptstr in Erlenbach-Binswangen Der Bauherr möchte das bestehende Gebäude Hauptstr. 5 abbrechen und auf diesem Grundstück zusammen mit dem ehemaligen Grundstück Hauptstr. 3 ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage errichten. Es sollen 12 Wohneinheiten (3 Wohnungen mit 50 m², 7 Wohnungen zwischen m², 2 Wohnungen zwischen m², 18 Tiefgaragen-Stellplätzen und 4 Stellplätzen an der Friedenstraße) hergestellt werden. Das Bauvorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Die Beurteilung richtet sich darum nach 34 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Außerdem befindet sich das Objekt innerhalb des Sanierungsgebietes. Der Bauherr hatte Ende April 2016 eine Bauvoranfrage eingereicht, um das Vorhaben grundsätzlich zu prüfen. Der Gemeinderat hatte am dem Grunde nach das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Kritikpunkte waren damals in der Hauptsache die Einhaltung der Anzahl der Stellplätze und die sichere Ausfahrt aus der Tiefgarage. Am , nach mehreren Verhandlungs- und Gesprächsrunden, auch wegen des benachbarten Betriebes, erging vom Landratsamt ein positiver Bauvorbescheid. Das geplante Gebäude fügt sich insoweit ein, die Einfahrt der Tiefgarage muss mit entsprechenden Schleppkurven nachgewiesen werden. Die Anzahl der Stellplätze richtet sich nach der neuen Stellplatz-Satzung der Gemeinde.

6 Es müssen insgesamt 21 Stellplätze nachgewiesen werden (je ein Stellplatz für die 3 Wohnungen bis 50 m² Wohnfläche, 2,0 Stellplätze für die 9 Wohnungen über 50 m²). Da insgesamt 22 Stellplätze nachgewiesen werden, wird die notwendige Anzahl der Stellplätze sogar um einen überschritten. Die die Fragen, die im Zusammenhang mit dem Baugesuch geklärt werden mussten, wurden über die Bauvoranfrage erledigt. Der Bauantrag hält sich an diese Vorgaben. Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am nicht über das Bauvorhaben entschieden, weil es Zweifel gab, ob sich das jetzige Bauvorhaben auch an die Vorgaben des Bauvorbescheides hält. Inzwischen wurden entsprechend Pläne nachgereicht. Das jetzt vorgelegte Bauvorhaben ist kleiner dimensioniert als in der Bauvoranfrage und in der Gestaltung durch Weglassen von Dachgauben und Versätzen deutlich ruhiger gegliedert. Der Architekt war zur Sitzung anwesend und das Bauvorhaben näher erläutert. Der Gemeinderat hat das gemeindliche Einvernehmen und die Genehmigung nach 144 BauGB erteilt. Gemeinde saniert Kindergarten (Bericht vom aus Heilbronner Stimme von Werner Glanz) Mit der Sanierung und dem Umbau des Kindergartens Schanzweg packt die Gemeinde Erlenbach ein weiteres Projekt an und investier in ihre Zukunft. Eines der größten Projekte im kommenden Jahr, wie Bürgermeister Uwe Mosthaf in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates bestätigte. Bauamtsleiter Andreas Fleisch stellte die ersten Pläne des Architekten Jürgen Galetzka vor und nannte dabei Kosten in Höhe von knapp Euro. Weitere Details sollen dem Gremium, das bei einer Enthaltung dem Vorhaben grundsätzlich zustimmte, in den nächsten Wochen vorgestellt werden. Mosthaf, der weiter von einer zukunftsweisenden Neuordnung der Kita sprach, freute sich besonders darüber, dass die Pläne vom Kindergartenteam begeistert aufgenommen worden seien. Nach Beendigung der Arbeiten, die in mehreren Tranchen während des Kita-Betriebs erfolgen und bis Sommer 2019 abgeschlossen sein sollen, hat die Gemeinde alle drei Kindertagesstätten auf Vordermann gebracht und die Kapazität dem steigenden Bedarf angepasst.

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