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Transkript:

K 1288 Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg e o onlin latt-ab ter Info un k.de er-druc k c ww.be http://w mit Öffentlichem Anzeiger Amtsb Herausgeber: Bezirksregierung Arnsberg Arnsberg, 3. Oktober 2009 Nr. 40 Inhalt: B. Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen der Bezirksregierung C. Rechtsvorschriften und Bekanntmachungen anderer Behörden und Dienststellen Bekanntmachungen Einladung Nr. 12 zur Sitzung des Verbandsrats des EKOCity Abfallwirtschaftsverbandes S. 269 Einladung Nr. 12 zur Sitzung der Verbandsversammlung des EKOCity Abfallwirtschaftsverbandes S. 270 Öffentliche Bekanntmachung der Widmung von Teilstrecken der Landstraße L 729 sowie der Einziehung einer Teilstrecke der L 729 im Gebiet der Stadt Netphen S. 270 Kraftloserklärung der Sparkasse Hattingen S. 271 Kraftloserklärung der Stadtsparkasse Herdecke S. 271 Kraftloserklärung der Stadtsparkasse Lippstadt S. 271 Kraftloserklärungen der Sparkasse Olpe-Drolshagen-Wenden S. 271 Aufgebot der Sparkasse Sprockhövel S. 271 Aufgebot der Sparkasse Witten S. 271 Antrag der Fa. AEZ Produktion GmbH, Hönnestraße 32, 58809 Neuenrade vom 30. 7. 2009, eingegangen am 3. 8. 2009, auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Anlage zum Gießen und Schmelzen von Nichteisenmetallen gemäß 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz S. 267 Antrag der Firma Honsel AG auf Änderung der Sand- und Kokillengießerei in 59872 Meschede, Fritz-Honsel-Straße 30 S. 268 B Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen der Bezirksregierung Bekanntmachungen 492. Antrag der Fa. AEZ Produktion GmbH, Hönnestraße 32, 58809 Neuenrade vom 30. 7. 2009, eingegangen am 3. 8. 2009, auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Anlage zum Gießen und Schmelzen von Nichteisenmetallen gemäß 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz Bezirksregierung Arnsberg Dortmund, 3. 10. 2009 53-DO-0093/09 0308.1-Hm/Blok Bekanntmachung Die Firma AEZ Produktion GmbH beantragt gemäß 16 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Neufassung vom 26. 9. 2002 (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert am 11. 8. 2009 (BGBl. I S. 2723) die Geneh- migung zur wesentlichen Änderung ihrer Anlagen zum Gießen und zum Schmelzen von Nichteisenmetallen (hier: Aluminiumlegierungen) in 58809 Neuenrade, Hönnetraße 32, Gemarkung Küntrop, Flur 6, Flurstück 52. Gegenstand des Antrages sind folgende relevante Maßnahmen: - die Errichtung und der Betrieb eines Gewölbeschachtschmelz- und Warmhalteofens mit einer Schmelzleistung von 36 Tonnen je Tag, - die Errichtung und der Betrieb eines Tiegelschmelzund Warmhalteofens mit einer Schmelzleistung von 10,08 Tonnen je Tag, - die Errichtung und der Betrieb von acht baugleichen Niederdruckgießmaschinen mit einer Vergießleistung von jeweils 6 Tonnen je Tag, - die Errichtung und der Betrieb einer Blockvorwärmkammer an dem bereits konzessionierten Schachtschmelzofen D 01, - die Betriebszeiten der Anlagen wie bisher von montags 0.00 Uhr bis sonntags 24.00 Uhr, wobei der Fahrzeugverkehr zur Anlieferung und zum Abtransport der Roh- und Fertigprodukte nur in der Zeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr stattfindet. 267

Die Errichtung und der Betrieb der Schmelz- und Warmhalteöfen, der Niederdruckgießmaschinen sowie der Blockvorwärmkammer erfolgt in einer bereits bestehenden Produktionshalle. Das beschriebene Vorhaben bedarf der Genehmigung nach 16 Abs. 1 BImSchG und wird hiermit gemäß 10 Abs. 3 BImSchG öffentlich bekannt gemacht. Die Anlagen zum Gießen und zum Schmelzen von Nichteisenmetallen gehören zu den unter den Nummern 3.8 Spalte 1 und 3.4 Spalte 1 des Anhangs der Vierten Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen 4.BImSchV -) in der Neufassung vom 14. 3. 1997 (BGBl. I S. 504), zuletzt geändert am 23. 10. 2007 (BGBl. I S. 2470), genannten Anlagen - Gießereien für Nichteisenmetalle (hier: Aluminiumlegierungen) soweit 20 Tonnen oder mehr je Tag abgegossen werden. (Nr. 3.8 Spalte 1) und - Anlagen zum Schmelzen, Legieren oder zur Raffination von Nichteisenmetallen (hier: Aluminiumlegierungen) von 20 Tonnen oder mehr je Tag. (Nr. 3.4 Spalte 1) Der Genehmigungsantrag und die dazugehörigen Unterlagen liegen in der Zeit vom 12. 10. 2009 bis einschließlich 12. 11. 2009 - bei der Bezirksregierung Arnsberg, Standort Dortmund, Ruhrallee 1-3, 44139 Dortmund, Zimmer 623 sowie - beim Bauamt der Stadt Neuenrade, Alte Burg 1, 58809 Neuenrade, Zimmer 42 aus und können dort von montags bis freitags während der Dienststunden eingesehen werden. In diesem Zusammenhang wird um vorherige Terminabsprache gebeten. Für die Bezirksregierung Arnsberg unter Tel.-Nr.: 0231/5415-415, für die Stadt Neuen rade unter Tel.- Nr.: 02392/693-76. Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben sind in der Zeit vom 12. 10. 2009 bis einschließlich 26. 11. 2009 schriftlich oder zur Niederschrift bei den Stellen, bei denen der Antrag und die dazugehörigen Unterlagen zur Einsicht ausliegen, vorzubringen. Die Einwendungen müssen die volle leserliche Anschrift des Einwenders enthalten. Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Genehmigungsverfahren beteiligten Behörden zur Stellungnahme weitergegeben. Auf Verlangen des Einwenders werden dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angabe nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendungen erforderlich ist. Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Der Erörterungstermin findet am 19. 1. 2010, Beginn: 10.00 Uhr im großen Sitzungssaal im Rathaus der Stadt Neuenrade, Alte Burg 1 statt. Falls erforderlich, kann der Termin am 20. 1 und 21. 1. 2010 um jeweils 10.00 Uhr fortgesetzt werden. 268 Gemäß 12 Abs. 1 der 9. BImSchV entscheidet die Genehmigungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist darüber, ob der Erörterungstermin stattfindet. Sollte der Erörterungstermin wegfallen oder nicht an dem o. g. Termin stattfinden, wird dies rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht. Der Erörterungstermin ist öffentlich. Ein Recht zur Erörterung haben neben den Vertretern der beteiligten Behörden nur der Antragsteller und diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben. Zur Feststellung der Identität sind Ausweispapiere beim Erörterungstermin bereitzuhalten. Vertreter von Einwendern haben eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Eine besondere Ladung zum Erörterungstermin erfolgt nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass formgerecht erhobene Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden. Die Entscheidung über den Antrag wird öffentlich bekannt gemacht. Die Zustellung der Entscheidung über das Vorhaben an die Personen, die Einwendungen erhoben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Weiterhin unterliegen Anlagen zum Schmelzen von Nichteisenmetallen dem Gesetz über die Umweltverträglichkeit (UVPG) vom 25. 6. 2005 (BGBl. I S. 1757), zuletzt geändert am 22. 12. 2008 (BGBl. I S. 2986). Derartige Anlagen werden von der Nummer 3.5.2 der Anlage 1 des Anhangs zum UVPG erfasst. Für die wesentliche Änderung des UVP-pflichtigen Antragsgegenstandes ist gemäß 3 e Abs. 1 Nr. 2 UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls im Sinne des 3 c Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 UVPG durchzuführen. Die Bewertung der Umweltauswirkungen des Vorhabens hat auf Grund einer überschlägigen Prüfung der eingereichten Antragsunterlagen, eigener Ermittlungen und der für die Entscheidung maßgeblichen Rechtsund Verwaltungsvorschriften ergeben, dass durch die Änderungen keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt entstehen können. Das Vorhaben bedarf daher keiner Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVPG. Diese Feststellung ist gemäß 3 a UVPG nicht selbständig anfechtbar. Die gemäß 3 a UVPG erforderliche Information der Öffentlichkeit erfolgt mit dieser Bekanntmachung. Die Entscheidungsgründe liegen zusammen mit dem Antrag und den dazugehörigen Unterlagen bei den o. g. Stellen aus und können dort während der Dienstzeit eingesehen werden. Im Auftrag: gez. Haarmann (660) Abl. Bez. Reg. Abg. 2009, S. 267 493. Antrag der Firma Honsel AG auf Änderung der Sand- und Kokillengießerei in 59872 Meschede, Fritz-Honsel-Straße 30 Bezirksregierung Arnsberg Lippstadt, 22. 9. 2009 53-LP-0083345-G-6-G 94/09-Bor Öffentliche Bekanntmachung Die Firma Honsel AG, Fritz-Honsel-Straße 30, 59872 Meschede, beantragt gemäß 6 und 16 Bundes-

I mmissionsschutzgesetz eine Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Sand- und Kokillengießerei in 59872 Meschede, Fritz-Honsel-Straße 30, Gemarkung Meschede Stadt, Flur 9, Flurstücke 285, 183, 184 und 185. Die beantragte Änderung umfasst im Wesentlichen: - Demontage von 2 Vergieß- und Warmhalteöfen; - Versetzen einer Durchleuchtungsanlage; - Demontage einer Pentex-Formanlage und 4 Kernschießmaschinen und Errichtung von 3 neuen Kernschießmaschinen; - Aufstellung einer Bearbeitungszelle und einer NC Bearbeitungsmaschine; - Demontage einer Gleitschleifmaschine und Errichtung einer Waschanlage; - Errichtung einer Späneaufbereitung; Stilllegung des Röntgenraumes; - Errichtung von Gussbearbeitungseinrichtungen (NCBearbeitung, Waschen, Kühlen, Prüfeinrichtungen, Endkontrolle, Versand; - Errichtung von Einrichtungen zur Kokillenvorbereitung (Eis-/Sandstrahlen, Anwärmen / Warmhalten, Schlichten); - Erhöhung der Schmelz- und Gießleistung (bei Aluminiumlegierungen um 13,5 t/d von 1400 t Rohguss/ Monat auf 1750 t Rohguss/Monat); der Anteil an Magnesiumlegierungen bleibt unverändert bei max. 100 t Rohguss/Monat; - Durchführung von Transportfahrten mit einem Gabelstapler während der Nachtzeit; - Maßnahmen im Rahmen der TA-Luft-Altanlagen sanierung. Das Vorhaben bedarf daher keiner Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVPG. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Die gemäß 3 a UVPG erforderliche Information der Öffentlichkeit erfolgt mit dieser Bekanntmachung. Die Entscheidungsgründe liegen im Dienstgebäude der Bezirksregierung Arnsberg, Standort Lippstadt, Lipperoder Str. 8, 59555 Lippstadt, Zimmer 239, aus und können dort während der Dienststunden eingesehen werden. Im Auftrag: gez. H. Borgelt (362) Abl. Bez. Reg. Abg. 2009, S. 268 C 494. Rechtsvorschriften und Bekanntmachungen anderer Behörden und Dienststellen Einladung Nr. 12 zur Sitzung des Verbandsrats des EKOCity Abfallwirtschaftsverbandes EKOCity Abfallwirtschaftsverband Bochum, 23. 9. 2009 Einladung Nr. 12 zur Sitzung des Verbandsrats des EKOCity Abfallwirtschaftsverbandes am Freitag, 9. Oktober 2009, 10.00 Uhr, Kreistagssitzungssaal, Kreishaus des EnnepeRuhr-Kreises, Hauptstraße 92, 58332 Schwelm Tagesordnung I. Beschlussangelegenheiten Das beantragte Vorhaben bedarf einer Genehmigung gemäß 16 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG) vom 26. 9. 2002 (BGBl. I S. 3830), in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit Nr. 3.8 u. 3.4 Spalte 1 des Anhangs der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) vom 14. 3. 1997 (BGBl. I S. 504) in der zurzeit geltenden Fassung. 1. Genehmigung der Tagesordnung Zudem gehört die Anlage zu den unter Nr. 3.5.2 Spalte 2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Neufassung vom 25. 6. 2005 (BGBl. I S. 1757) in der zurzeit geltenden Fassung genannten Anlagen zum Schmelzen von Nichteisenmetallen mit einer Schmelzleistung von 4 t oder mehr je Tag an Blei und Cadmium oder 20 t oder mehr je Tag an sonstigen Nichteisenmetallen bis weniger als 100 000 t je Jahr. - Änderung der Verbandssatzung des Abfallwirtschaftsverbandes aufgrund Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF) Für diese Anlagen ist im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach dem BImSchG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach 3 c Satz 1 UVPG vorzunehmen. Die Bewertung aufgrund der vorgelegten Antragsunterlagen, eigener Ermittlungen und der für die Entscheidung maßgeblichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften ergab, dass durch das geplante Vorhaben im Bereich des v. g. Standortes keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt entstehen können. 2. Empfehlung für die Gesellschafterversammlung der EKOCity GmbH: - Wirtschaftsplan 2010 - Vorschlag zur Bestellung eines Abschluss prüfers für den Jahresabschluss 2009 3. Empfehlung für die Verbandsversammlung des Abfallwirtschaftsverbandes: - Wirtschaftsplan 2010 - Anlieferungsverträge zwischen Verband und AGR bzw. AWG 4. Anpassung des Entsorgungsvertrages EKOCity Verband / EKOCity GmbH 5. Stoffstromkonzept 2010 6. Verbandsbeiträge 2010 II. Berichtsangelegenheiten 1. Wirtschaftliche Lage 2. Ausblick Mengen 3. Entwurf Abfallwirtschaftskonzept 2010-2019 4. Entgeltordnung der EKOCity GmbH 5. Aufgabenerweiterung des Abfallwirtschaftsverbandes III. Verschiedenes Terminierung für 2010 (Vorschlag: 21. Mai und 8. Oktober 2010) 269

Sollte der Verbandsrat nicht beschlussfähig sein, so lade ich bereits jetzt zu einer weiteren Sitzung des Verbandsrats mit gleicher Tagesordnung auf Freitag, 9. Oktober 2009 um 10.15 Uhr am gleichen Ort ein. Der Verbandsrat ist in dieser Sitzung gemäß 9 Absatz 2 der Verbandssatzung ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Delegierten beschlussfähig. gez. Thomas Hendele Vorsitzender des Verbandsrats (221) 495. Abl. Bez. Reg. Abg. 2009, S. 269 Einladung Nr. 12 zur Sitzung der Verbandsversammlung des EKOCity Abfallwirtschaftsverbandes EKOCity Abfallwirtschaftsverband Bochum, 23. 9. 2009 Einladung Nr. 12 zur Sitzung der Verbandsversammlung des EKO City Abfallwirtschaftsverbandes am Freitag, 9. Oktober 2009, 11.15 Uhr, Kreistagssitzungssaal, Kreishaus des Ennepe-Ruhr-Kreises, Hauptstraße 92, 58332 Schwelm Tagesordnung I. Beschlussangelegenheiten 1. Genehmigung der Tagesordnung 2. Bestellung einer Delegierten oder eines Delegierten zur Mitunterzeichnung der Niederschrift ( 8 Absatz 4 der Verbandssatzung) Falls Sie an der Teilnahme verhindert sind, setzen Sie sich bitte mit Ihrem gewählten Vertreter bzw. Ihrer gewählten Vertreterin in Verbindung, so dass eine Teilnahme gewahrt wird. gez. Wolfgang Richter Vorsitzender der Verbandsversammlung (243) Abl. Bez. Reg. Abg. 2009, S. 270 496. Öffentliche Bekanntmachung der Widmung von Teilstrecken der Landstraße L 729 sowie der Einziehung einer Teilstrecke der L 729 im Gebiet der Stadt Netphen Landesbetrieb Gelsenkirchen, 16. 9. 2009 Straßenbau NRW Betriebssitz Gelsenkirchen 0000/42100.060-4.22.02.02 Im Gebiet der Stadt Netphen, Kreis Siegen-Wittgenstein, Regierungsbezirk Arnsberg, sind Teilstrecken der L 729 neu gebaut und in neuer Trasse verlegt worden. Die Verkehrsfreigabe erfolgte am 12. 12. 2008. Gemäß 6 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW vom 23. 9. 1995 (GV. NRW S. 1028) in der zurzeit gültigen Fassung StrWG NRW erhalten die Neubaustrecken mit dem Tage der Verkehrsfreigabe 1. von Netzknoten 5014 032 O nach Netzknoten 5014 058 O von Station 1,000 bis Station 1,424 (Länge: 0,424 km) 3. Wirtschaftsplan 2010 - Anlieferverträge zwischen Verband und AGR bzw. AWG 2. von Netzknoten 5014 058 O nach Netzknoten 5014 054 O 4. Anpassung des Entsorgungsvertrages EKOCity Verband / EKOCity GmbH 5. Verbandsbeiträge 2010 6. Vorschlag zur Bestellung eines Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2009 7. Änderung der Verbandssatzung des Abfallwirtschaftsverbandes aufgrund Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF) II. Berichtsangelegenheiten 1. Wirtschaftliche Lage 2. Ausblick Mengen 3. Stoffstromkonzept 2010 4. Entgeltordnung der EKOCity GmbH 5. Aufgabenerweiterung des Abfallwirtschaftsverbandes 6. Entwurf Abfallwirtschaftskonzept 2010-2019 III. Verschiedenes Terminierung für 2010 (Vorschlag: 21. Mai und 8. Oktober 2010) Hinweis: Sollte die Verbandsversammlung nicht beschlussfähig sein, so lade ich bereits jetzt zu einer weiteren Sitzung der Verbandsversammlung mit gleicher Tagesordnung auf Freitag, den 9. Oktober 2009 um 11.30 Uhr am gleichen Ort ein. Die Verbandsversammlung ist in dieser Sitzung gemäß 9 Absatz 2 der Verbandssatzung ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Delegierten beschlussfähig. 270 von Station 0,000 bis Station 0,788 (Länge: 0,788 km) 3. von Netzknoten 5014 054 O nach Netzknoten 5014 007 B von Station 0,000 bis Station 0,254 (Länge: 0,254 km) (Gesamtlänge 1-3: 1,466 km) die Eigenschaft einer Landesstraße ( 6 Abs. 1 StrWG) und werden Bestandteil der Landesstraße L 729 gem. 3 Abs. 2 StrWG. Die verlassene Teilstrecke der Landesstraße L 729 (alt) 4. von Netzknoten 5014 032 O nach Netzknoten 5014 009 O von Station 1,000 bis Station 1,114 (Länge: 0,114 km) steht dem öffentlichen Verkehr nicht mehr zur Verfügung und wird gem. 7 Abs. 2 StrWG NRW eingezogen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erheben. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Arnsberg, Jägerstr. 1, 59821 Arnsberg schriftlich einzureichen oder persönlich zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Wird die Klage schriftlich erhoben, so sollen ihr zwei Abschriften beigefügt werden. Hinweis: Durch das Bürokratieabbaugesetz II ist das einer Klage bisher vorgelagerte Widerspruchsverfahren abgeschafft worden. Zur Vermeidung unnötiger, kostenpflichtiger

Klagen rege ich an, sich bei Unstimmigkeiten zunächst mit mir in Verbindung zu setzen. 501. Ich weise aber darauf hin, dass die Klagefrist von einem Monat durch einen solchen Einigungsversuch nicht verlängert wird. Das Sparkassenbuch Nr. 300 968 898 der Sparkasse Olpe-Drolshagen-Wenden wird hiermit für kraftlos erklärt. Gelsenkirchen, 16. 9. 2009 Olpe, 16. 9. 2009 i. A. Christoph Querdel (251) Kraftloserklärung der Sparkasse Olpe-Drolshagen-Wenden Sparkasse Olpe-Drolshagen-Wenden Abl. Bez. Reg. Abg. 2009, S. 270 gez. D. Kohlmeier 497. Kraftloserklärung der Sparkasse Hattingen (51) Wir erklären das Sparkassenbuch mit der Konto nummer 307 093 310, ausgestellt von der Sparkasse Hattingen, hiermit gemäß 16 Abs. 2 Ziff. 6 SpkVO für kraftlos. 502. Hattingen, 21. 9. 2009 Sparkasse Hattingen (48) gez. W. Rücker Kraftloserklärung der Sparkasse Olpe-Drolshagen-Wenden Das Sparkassenbuch Nr. 300 940 624 der Sparkasse Olpe-Drolshagen-Wenden wird hiermit für kraftlos erklärt. Olpe, 16. 9. 2009 Sparkasse Olpe-Drolshagen-Wenden 498. Kraftloserklärung der Stadtsparkasse Herdecke Das von der Stadtsparkasse Herdecke ausgestellte Sparkassenbuch Nr. 34 922 658 wird, nachdem es ordnungsgemäß aufgeboten und keine Rechte von dritter Stelle geltend gemacht wurden, hiermit gemäß 16 Absatz 2 Ziffer 6 der Sparkassenverordnung für Nordrhein-Westfalen für kraftlos erklärt. Herdecke, 23. 9. 2009 Stadtsparkasse Herdecke gez. 2 Unterschriften (63) 499. (51) 503. Kraftloserklärung der Stadtsparkasse Lippstadt Der Inhaber hat seine Rechte nicht geltend gemacht. Das Sparkassenbuch wird hiermit für kraftlos erklärt. Lippstadt, 18. 9. 2009 Stadtsparkasse Lippstadt (61) Aufgebot der Sparkasse Sprockhövel Der Inhaber des Sparkassenbuches wird hiermit aufgefordert, innerhalb von drei Monaten seine Rechte unter Vorlage des Sparkassenbuches geltend zu machen, da sonst das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt wird. Sprockhövel, 22. 9. 2009 Sparkasse Sprockhövel gez. 2 Unterschriften (61) 504. Abl. Bez. Reg. Abg. 2009 S. 271 Aufgebot der Sparkasse Witten Das Sparkassenbuch mit der Nummer 305 022 287, ausgestellt von der Sparkasse Witten, wurde als verloren gemeldet. Es ergeht hiermit die Aufforderung an den Inhaber des Sparkassenbuches, binnen drei Monaten seine Rechte unter Vorlage des Sparkassenbuches anzumelden, da andernfalls das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt wird. Witten, 22. 9. 2009 sch Sparkasse Witten Kraftloserklärung der Sparkasse Olpe-Drolshagen-Wenden Das Sparkassenbuch Nr. 300 914 363 der Sparkasse Olpe-Drolshagen-Wenden wird hiermit für kraftlos erklärt. gez. W. Rücker Das von der Sparkasse Sprockhövel ausgestellte Sparkassenbuch Nr. 31 033 152 ist verloren gegangen. Das von der Stadtsparkasse Lippstadt, Zweckverbandssparkasse der Städte Lippstadt-Warstein-Rüthen, ausgestellte Sparkassenbuch Nr. 300 578 747 ist am 18. 6. 2009 aufgeboten worden. 500. gez. D. Kohlmeier gez. Maasche (71) gez. i. A. Droste Olpe, 16. 9. 2009 Sparkasse Olpe-Drolshagen-Wenden gez. D. Kohlmeier (51) gez. W. Rücker 271

becker druck, Postfach 51 02, 59801 Arnsberg K 1288 Postvertriebsstück DPAG Entgelt bezahlt Erscheint wöchentlich: Amtsblatt mit Öffentlichem Anzeiger, Abo (email oder Post): 13,60 je Halbjahr. Einrückungsgebühren für eine Veröffent lichung im Umfang von: bis 100 mm = 0,40 pro mm, bis 300 mm = 0,30 pro mm, über 300 mm = 0,29 pro mm. Die genannten Preise enthalten 7 % Mehrwertsteuer. Abonnement-Bezug durch die Deutsche Post AG oder per email: hoffschulte@becker-druck.de Einzelstücke werden nur durch F. W. Becker GmbH, 59821 Arnsberg, Grafenstraße 46, zum Stückpreis von 2,50 inkl. Mehrwertsteuer und Versand ausgeliefert. Herausgeber: Bezirksregierung Arnsberg, 59817 Arnsberg, Postfach, Tel. (0 29 31) 82 26 20, Telefax (0 29 31) 8 24 03 86 Druck, Verlag und Vertrieb: F. W. Becker GmbH Grafenstraße 46 59821 Arnsberg Tel. 0 29 31/52 19-0 Fax 0 29 31/52 19-33 Einsendungen für das Regierungsamtsblatt und den Öffentlichen Anzeiger sind nur an die Bezirksregierung Reg.-Amtsblatt in 59817 Arnsberg, Postfach, zu richten. Redaktionsschluss: Freitag der Vorwoche, 12.00 Uhr. 272