I m m a t r i k u l a t i o n s a m t P o s t f a c h 1 5 5 3 4 9 3 6 4 V e c h t a Antrag auf Zulassung für Bachelorstudiengänge in das Höhere Fachsemester zum Sommersemester 2018 Bitte füllen Sie diesen Antrag möglichst am PC aus. In die Formularfelder gelangen Sie mit einem Doppelklick. Nach dem Ausdrucken bitte unterschreiben. Ohne Unterschrift ist der Antrag nicht gültig! Zutreffendes ist anzukreuzen oder auszufüllen. Hinweise zum Ausfüllen dieses Antrages finden Sie unter: http://www.uni-vechta.de/studium/studienorganisation/anerkennung-und-wechsel/ Studierende der Universität Vechta beachten bitte die wichtigen Hinweise zur Rückmeldefrist auf Seite 4. Für diese Fächer/Studiengänge stehen keine Studienplätze zur Verfügung: Germanistik, Mathematik, Sachunterricht und im Bachelorstudiengang Soziale Arbeit, im jeweils 2. Fachsemester Mögliche Bewerbungen: Germanistik, 4. Fachsemester Sachunterricht, 4. Fachsemester Erziehungswissenschaften, 4. Fachsemester, und zulassungsfreie Studiengänge/-fächer im 2. + 4. Fachsemester sowie im Bachelorstudiengang Soziale Arbeit, 4. FS Eine Übersicht über Zulassungsbeschränkungen finden Sie unter https://www.univechta.de/fileadmin/user_upload/studentische_akad_angelegenh/formula re_i-amt/uebersicht_von_zulassungsbeschraenkungen.pdf Ich stelle einen Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester Als ehemalige/r Studierende/r der Universität Vechta strebe ich eine sog. Wiedereinschreibung an und verweise auf meine alte Matrikelnummer. Eingangsstempel Universität Bei Studienplatzzuweisung strebe ich folgendes an: Name: Vorname: Matrikel-Nr.: Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Telefon: Festnetz: Handy: E-Mail-Adresse: Geburtsdatum: Geschlecht: männlich weiblich Fach-/Fächerwechsel Studiengangswechsel Höherstufung im bereits immatrikulierten Fach Parallelstudium (wichtig: Reichen Sie in diesem Fall ergänzende Angaben zum Parallelstudium ein https://www.uni-vechta.de/studium/bewerbungeinschreibung/bewerbungsinfos/#c61909 Staatsangehörigkeit: Bitte beachten Sie folgende Bewerbungsfristen (Ausschlussfristen): Bewerbung für Studien-fächer/ -gänge, die Ausschlussfrist für das Wintersemester Nachsendefrist für nachzureichende Unterlagen Wintersemester Ausschlussfrist für das Sommersemester Nachsendefrist für nachzureichende Unterlagen Sommersemester zulassungsfrei sind 30.09. keine 31.03. keine zulassungsbeschränkt sind 15.07. 31.08. 15.01. 01.03. Immatrikulationsamt, 12/2017, Seite 1 von 5
1. Angaben zum derzeitigen Studiengang bzw. zur derzeitigen Fächerverbindung: Bitte tragen Sie hier die entsprechenden Schlüsselnummern (siehe letzte Seite) ein Angestrebte Abschlussprüfung Studienform Studiengang/-fächer Fachsemester ggf. alte Fächergewichtung A/B oder B/B 3 2. Angaben zum neuen Studiengang/zur neuen Fächerverbindung 1 : Bitte tragen Sie hier die entsprechenden Schlüsselnummern (siehe letzte Seite) ein Angestrebte Abschlussprüfung Studienform Studiengang/-fächer 2 Bei einer Bewerbung für einen Fach-Bachelor notieren Sie in einer Zeile den angestrebten Studiengang. Bei der Wahl von zwei Fächern (im BA CS) ein Fach pro Zeile. Fachsemester, in das Sie eingeschrieben sind bzw. in das Sie sich bewerben 3 ggf. neue Fächergewichtung A/B oder B/B 4 1 Kombinationsmöglichkeiten und Fächergewichtungen entnehmen Sie bitte dem Infoblatt unter: http://www.uni-vechta.de/fileadmin/user_upload/studentische_akad_angelegenh/formulare_i- Amt/Combined_Studies_Kombinationen_Gewichtungen.pdf 2 FAQs zu den Eignungsprüfungsfächern: Anglistik, Designpädagogik, Musikpädagogik u. Sport finden Sie unter: https://www.uni-vechta.de/studium/bewerbung-einschreibung/faqs-bewerbung-studium/e/ 3 Zum Sommersemester können Sie sich nicht in das 1., 3. oder 5. Fachsemester und zum Wintersemester nicht in das 2., 4. oder 6. Fachsemester bewerben. 4 Sofern Sie lediglich einen Gewichtungswechsel, nicht jedoch einen Fächerwechsel anstreben, füllen Sie bitte den Antrag auf Gewichtungs- oder Bezugsfachwechsel aus. Sie finden ihn unter https://www.uni- vechta.de/fileadmin/user_upload/studentische_akad_angelegenh/formulare_i-amt/antrag_gewichtungs- _und_bezugsfachwechsel.doc 3. Angaben zum bisherigen Studium Sind Sie derzeit an der Universität Vechta eingeschrieben? Wollen Sie in diesem Studiengang immatrikuliert bleiben? Bei einem Parallelstudium fügen Sie unbedingt den Antrag auf Parallelstudium bei! Sind Sie Studiengangsunterbrecher/in? In diesem Fall fügen Sie Ihren formlosen, lückenlosen Lebenslauf bei. Sind Sie derzeit an einer anderen Hochschule eingeschrieben und streben den Wechsel nach Vechta an? Sind Sie an einer anderen Hochschule immatrikuliert und wollen es bleiben? Wenn, bitte Immatrikulationsbescheinigung, Antrag auf Parallelstudium und Nachweis über geleistete Zahlung beifügen. Führen Sie bitte hier sämtliche Studienzeiten an: Name und Ort der Hochschule: von - bis: Studiengang/-fächer: Abschluss: Immatrikulationsamt, 12/2017, Seite 2 von 5
4. Angaben zur Anrechnung von Fachsemestern (zwingend erforderlich bei Studiengangs-oder Studienfachwechsel): Abgelegte Prüfungsleistungen: Haben Sie bereits eine Vor-, Zwischen-, Abschluss-, eine Modulteil- oder eine Modulprüfung im beantragten Studiengang abgelegt? (ggf. Bescheinigung beifügen) begonnen endgültig nicht bestanden* den Prüfungsanspruch verloren* *Unbedenklichkeitsbescheinigung muss beigefügt werden (Erläuterung siehe unter: https://www.univechta.de/studium/bewerbung-einschreibung/faqs-bewerbung-studium/uvw/). Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen Den Antrag finden Sie unter: https://www.uni- vechta.de/fileadmin/user_upload/studentische_akad_angelegenh/dateien_zsk/2017-06- 07_Antrag_Anerkennung_mit_Hinweisen.pdf Der Antrag/Die Anträge (im BA CS ist je Fach ggf. ein Antrag zu stellen) wurde/n im Immatrikulationsamt eingereicht wird/werden fristgerecht** im Immatrikulationsamt nachgereicht. **Wichtig: Der/Die Anträge sind bis zu den auf Seite 1 genannten Ausschlussfristen im Immatrikulationsamt einzureichen. Ansonsten wird Ihr Antrag nicht bearbeitet. Hinweise auf der Checkliste (Seite 4) sind in jedem Fall zu beachten! Erklärungen 1. Ich versichere an Eides statt, dass alle Angaben dieses Antrages vollständig und richtig sind. Mir ist bekannt, dass unwahre Angaben den Ausschluss vom Studium zur Folge haben können. 2. Ich habe weder ein derzeitiges noch ein früheres Hochschulstudium verschwiegen. Mir ist bekannt, dass dieser Antrag die Rückmeldefrist nicht verlängert. Semesterbeiträge und gebühren müssen innerhalb der geltenden Frist (Rückmeldefrist für das Sommersemester: 15.01. bis 15.02., Rückmeldefrist für das Wintersemester: 15.07. bis 15.08.) überwiesen werden. Nach Eingang Ihrer vollständigen Antragsunterlagen (Antrag nebst ggf. nachgereichter Belege wie z. B. Anrechnungsunterlagen) im Immatrikulationsamt muss ein Bearbeitungszeitraum von ca. 6 Wochen eingeplant werden. Mir ist weiterhin bekannt, dass Fach- und Studiengangswechsel sich studienzeitverlängernd auswirken können; insbesondere kann die Regelstudienzeit verlängert werden. Über die möglichen Folgen einer Studienzeitverlängerung habe ich mich kundig gemacht (bspw. durch eine Beratung im BAföG-Amt und/oder in der Zentralen Studienberatung). Ort, Datum Unterschrift des/der Bewerbers/in Immatrikulationsamt, 12/2017, Seite 3 von 5
Checkliste der einzureichenden Unterlagen Einzureichende Unterlagen: Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen und Bescheid (im Original) Wichtiger Hinweis: Der Bescheid muss von der/dem Prüfungsausschussvorsitzenden bzw. der/dem Prüfungsbeauftragten des jeweiligen Studiengangs bzw. -fachs unterzeichnet und gesiegelt werden! Belege, die ohne Unterschrift und Dienstsiegel eingereicht werden, können nicht für das Vergabeverfahren berücksichtigt werden. Notieren Sie in jedem Fall hierzu Ihre gesonderten Angaben auf Seite 3. Transcript of Records ggf. formloser, lückenloser Lebenslauf, sofern a) vormals noch nicht an der Universität Vechta studiert wurde b) Sie zu einem früheren Zeitpunkt bereits an der Universität Vechta eingeschrieben waren. Hochschulzugangsberechtigung (Abitur o. ä.) * (amtlich beglaubigte Kopie beifügen oder Vorlage des Originals und einfache Kopie) ggf. Hochschulabschlusszeugnis* (amtlich beglaubigte Kopie beifügen oder Vorlage des Originals und einfache Kopie) Immatrikulationsbescheinigung/en, ggf. Exmatrikulationsbescheinigung/en (mit Angabe Hochschulsemesterzahl, Studienfach, Abschlussart)* ggf. Vordiplom/Zeugnis der Zwischenprüfung Unbedenklichkeitsbescheinigung/en (im Original)* Bei Bildungsausländern/innen, EU-Bewerbern/innen und deutschen Staatsangehörigen mit ausländischem Vorbildungsnachweis: Deutschprüfungszeugnis (im Original)* ggf. ergänzender Antrag mit Angaben zum Parallelstudium ggf. Nachweis der Namensänderung (amtlich beglaubigte Kopie) beifügen * BewerberInnen, die bereits an der Universität Vechta eingeschrieben sind, brauchen diese Unterlagen nicht einzureichen. Immatrikulationsamt, 12/2017, Seite 4 von 5
SCHLÜSSEL: ABINT Abschlussprüfungen (angestrebt) 82 Fach-Bachelor 64 Zwei-Fächer-Bachelor mit B/B Kombination 65 49 Zwei-Fächer-Bachelor mit A/B Kombination Master of Education (G) 70 Master of Education (H) 71 Master of Education (R) 88 Master Geographien ländl. Räume 88 Master Kultureller Wandel 88 Master Gerontologie 88 Master Soziale Arbeit 06 Promotion 97 kein Abschluss SCHLÜSSEL: STG Studienfächer 808 026 Anglistik/Englisch* Biologie 971 Designpädagogik (Bachelor)* 052 Erziehungswissenschaften 850 Geographie/Erdkunde 051 Geographien ländl. Räume (Master) 867 Germanistik/Deutsch 670 Gerontologie (Bachelor und Master) 068 Geschichte 176 Gestaltendes Werken (Master Ed) 886 Kath. Theologie 733 Kulturwissenschaften 734 Kultureller Wandel (Master) 091 Kunst (Master Ed) 663 Management Sozialer Dienstleistungen 105 Mathematik 113 Musik (Master Ed) 973 Musikpädagogik (Bachelor)* 146 Politikwissenschaft (Bachelor) 147 Politik (Master) 254 Sachunterricht (Master Ed) 951 Sachunterricht (Biologie) 952 Sachunterricht (Chemie) 953 Sachunterricht (Erdkunde) 954 Sachunterricht (Geschichte) 955 Sachunterricht (Politik) 208 Soziale Arbeit (Bachelor und Master) 148 Sozialwissenschaften 098 Sport* 169 Wirtschaft und Ethik: Social Business * Studienfach mit besonderer Eignung. Ein Wechsel in dieses Studienfach ist nur mit entsprechendem Eignungsprüfungsbeleg möglich (http://www.univechta.de/studium/studienangebot/combinedstudies-ba/). STUDIENFORM 1 = Erststudium 2 = Zweitstudium Immatrikulationsamt, 12/2017, Seite 5 von 5