Diakoniezentrum Nürnberg Mögeldorf. Ihr letzter Wille.... über den Tod hinaus helfen wo Hilfe gebraucht wird

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Transkript:

Diakoniezentrum Nürnberg Mögeldorf Ihr letzter Wille... über den Tod hinaus helfen wo Hilfe gebraucht wird

Impressum Herausgeber: Evangelischer Gemeindeverein Nürnberg-Mögeldorf e.v. Ziegenstraße 30, 90480 Nürnberg Ansprechpartner: Günter Beucker, Geschäftsführer Vorstand: Dekanin Ursula Seitz, 1. Vorsitzende Die Broschüre ist auf inhaltliche Richtigkeit überprüft, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 2

Ihr Testament Das Testament Helfen über den Tod hinaus Vielleicht haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Geld geschehen soll. Viele Menschen möchten, dass etwas Gutes damit getan wird. Das kann in der eigenen Familie sein. Es kann aber auch durch Menschen oder Einrichtungen geschehen, die sich zum Ziel gesetzt haben, anderen zu helfen. Dazu gehört unser Gemeindeverein mit seinen diakonischen Einrichtungen. In den verschiedenen Stationen des Mathilden-Hauses, der ambulanten Hauskrankenpflege, im Pflegeheim Seepark Mögeldorf, in der ambulanten und stationären Hospizarbeit und der integrativen Kindertagesstätte packt er überall da an, wo alte, kranke, sterbende und kleine Menschen Unterstützung brauchen. Wenn Sie uns bei all diesen Aufgaben helfen wollen, gibt es die Möglichkeit, den Evangelischen Gemeindeverein Nürnberg- Mögeldorf e.v. in Ihrem Testament als Erbe oder Vermächtnisnehmer einzusetzen. Das Geld oder die Vermögensgegenstände, die Sie dem Evangelischen Gemeindeverein Nürnberg-Mögeldorf e.v. vermachen, fließen ausschließlich der oben beschriebenen Arbeit zu. Auch in Zukunft wollen wir alles daran setzen, den Menschen, die uns vertrauen, die bestmögliche, individuell abgestimmte Versorgung zukommen zu lassen. Wir danken Ihnen für jede Unterstützung dabei. Im Folgenden möchten wir Sie über mögliche Wege informieren. Ursula Seitz, Dekanin 1. Vorsitzende 3

Treffen Sie rechtzeitig Vorsorge Jeder Mensch denkt irgendwann im Stillen einmal darüber nach, wem er sein Vermögen hinterlassen wird. Meist sollen es die Menschen sein, die einem am nächsten stehen, die einen in guten und schlechten Zeiten begleitet haben und begleiten. Die Ehepartner und die Kinder. Hier hat der Gesetzgeber vorgesorgt und mit der gesetzlichen Erbfolge genau festgelegt, welche Anteile Ehegatten bzw. Verwandte bekommen. Nicht immer kommen bei der gesetzlichen Regelung diejenigen zum Zuge, die dem Erblasser nahe standen. Wenn kein Testament vorliegt, der Erblasser z.b. keine Angehörigen hat, wird das gesamte Vermögen dem Staat zugewiesen. Nur ein Testament bietet die Gewähr, dass das Vermögen im Sinne des Erblassers zugeteilt oder verwendet wird. Mit wenigen Sätzen können viele Probleme vermieden werden. Treffen Sie rechtzeitig Vorsorge und entscheiden Sie selbst, wo die Früchte Ihres Lebens weiter wachsen und neue Ernte bringen sollen. 4

Das ordentliche Testament Von größter Bedeutung ist die Beachtung der Formvorschriften für Testamente. Unter einem ordentlichen Testament versteht der Gesetzgeber das eigenhändige und das öffentliche Testament. Eigenhändiges Testament Für das eigenhändige Testament ist wesentlich, dass der Erblasser seinen letzten Willen handschriftlich niederlegt. Der gesamte Text des Testamentes sowie die Unterschrift müssen vom Erblasser selbst handschriftlich verfasst werden. Soll das Testament als gültig anerkannt werden, dürfen die Angaben Ort, Datum sowie Vor- und Familienname nicht fehlen. Öffentliches Testament Bei einem öffentlichen - oder notariellen - Testament erklärt der Erblasser einem Notar gegenüber seinen letzten Willen entweder mündlich oder er übergibt ihn schriftlich. Diese Form des Testamentes kann auch maschinenschriftlich abgefasst sein. Das notarielle Testament wird immer amtlich verwahrt und nach dem Tod des Erblassers eröffnet. Die Gebühr für ein notarielles Testament richtet sich nach dem Wert des Vermögens, über das verfügt wird. 5

Muss man ein Testament machen? Diese Frage kann man ganz klar mit nein beantworten. Niemand muss ein Testament abfassen. Wer keine persönliche Verfügung getroffen hat, für den hat der Gesetzgeber die Regelung der gesetzlichen Erbfolge festgesetzt. Wenn man jung ist, schiebt man den Gedanken an ein Testament in der Regel weit von sich. Man möchte den Empfindungen für die eigene Vergänglichkeit entfliehen. Besser ist es jedoch, sich dieser Aufgabe zu stellen und ein Testament zu verfassen. Wichtig: Ein Testament kann jederzeit widerrufen werden, indem ein neues Testament geschrieben und das alte vernichtet wird. Ein neues Testament ist auch dann das allein gültige, wenn das alte nicht vernichtet wurde. Deshalb ist das Datum von großer Bedeutung. Wo bewahrt man ein Testament auf? Testamente werden meist in der eigenen Wohnung hinterlegt. Vertrauenspersonen werden darüber verständigt, wo sich das Dokument befindet. Besser und sicherer ist es jedoch, das Testament in amtliche Verwahrung zu geben. Für das öffentliche Testament ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat. Ein eigenhändiges Testament kann von jedem Amtsgericht verwahrt werden. Für die Hinterlegung im Amtsgericht bekommt der Erblasser einen Hinterlegungsschein. Die Rücknahme des Testaments aus der amtlichen Verwahrung ist jederzeit möglich. Das Schriftstück darf nur dem Erblasser persönlich zurückgegeben werden. 6

Möglichkeiten, die Arbeit des Evangelischen Gemeindevereins Nürnberg-Mögeldorf e.v. zu unterstützen Grundsätzlich haben Sie drei verschiedene Möglichkeiten, die Arbeit des Evangelischen Gemeindevereins mit einem Nachlass zu unterstützen: die Erbeinsetzung, das Vermächtnis und den Vertrag zu Gunsten Dritter. Als eingetragener Verein (e.v.) ist der Evangelische Gemeindeverein von der Erbschaftssteuer befreit. Er kann die ihm zugedachten Gelder zu 100% in Hilfe umwandeln. Erbeinsetzung Mit der Erbeinsetzung machen Sie den Evangelischen Gemeindeverein zu Ihrem Rechtsnachfolger. Damit gehen zum Zeitpunkt Ihres Todes alle Rechte und Pflichten Ihrer Person, insbesondere alle Vermögensgegenstände, aber auch alle Verbindlichkeiten, auf den Evangelischen Gemeindeverein über. Eine Erbeinsetzung ist auch in Bruchteilen (zu 1/2, zu 1/4 usw.) möglich. Ausgeschlossen ist nur eine Vererbung von bestimmten Beträgen, Gegenständen, Immobilien oder Konten das wäre ein Vermächtnis. Als Ihren Rechtsnachfolger können Sie den Evangelischen Gemeindeverein dazu verpflichten, zu Gunsten anderer Personen Vermächtnisse auszuzahlen. Im Rahmen dieser Regelungen können Sie auch Ihre Grabpflege festlegen. 7

Vermächtnis Wenn Sie sich entschieden haben, einer Person oder einer Einrichtung ein Vermächtnis zu überlassen, so können Sie dies auf folgende Weise tun: einen Festbetrag festlegen oder einzelne Konten oder Depots übertragen, bewegliche bzw. nicht bewegliche Gegenstände (z. B. Grundstücke) übertragen oder einfach den Rest vermachen, der nach Abzug von Erbteilen, Vermächtnissen und Nachlassverbindlichkeiten verbleibt. Vertrag zu Gunsten Dritter Ein Vertrag zu Gunsten Dritter wird wie nachfolgend beschrieben abgeschlossen: Wenn Sie bei einer Bank, einer Sparkasse oder der Post Sparkonten oder Depots unterhalten, können Sie mit dem Kreditinstitut vereinbaren, dass zum Zeitpunkt Ihres Todes alle Rechte aus diesen Konten unmittelbar auf einen Dritten - z.b. den Evangelischen Gemeindeverein Nürnberg-Mögeldorf e.v. - übergehen. Unmittelbar bedeutet in diesem Zusammenhang, dass diese Konten gar nicht erst in die Nachlassverwaltung fallen. Um sicherzustellen, dass diese vom Erblasser gewünschte Rechtsfolge eintritt, muss der Erblasser darauf achten, dass der Vertrag zu Gunsten Dritter unwiderruflich ist und als offiziell angenommen gegengezeichnet wird. Unwiderruflich bedeutet in diesem Zusammenhang nicht, dass der Erblasser zu Lebzeiten nicht mehr über die Konten verfügen kann. Die Konten können jederzeit aufgelöst und der Vertrag so wieder rückgängig gemacht werden. Der Vertrag zu Gunsten Dritter schränkt den Erblasser persönlich keineswegs ein. Formulare für Verfügungen zu Gunsten Dritter liegen in den Kreditinstituten bereit. 8

Einrichtungen und Projekte des Evangelischen Gemeindeverein Nürnberg-Mögeldorf 1 So lange es medizinisch vertretbar ist, bietet der ambulante Hospiz- und palliative Beratungsdienst medizinische, pflegerische und menschliche Versorgung und Zuwendung für schwerkranke Menschen im vertrauten Zuhause. 2 Sterbebegleitung im stationären Hospiz. 3 Ambulante Pflege zur Unterstützung der Selbständigkeit daheim. Individuell und ganz nach Bedarf. 4 Tagesbetreuung und -pflege für Menschen, deren Betreuung und Pflege tagsüber von der Familie nicht komplett gewährleistet werden kann. So kann Pflege daheim trotz Berufstätigkeit ermöglicht und der Umzug ins Pflegeheim hinausgezögert oder gar vermieden werden. 5 Kurzzeitpflege - kurzfristige und kurzzeitige stationäre Aufnahme von Pflegebedürftigen, deren Pflege für einen benannten Zeitraum daheim nicht gewährleistet werden kann. 6 Vollstationäre Pflege - wenn private oder teilstationäre Pflege nicht mehr greifen steht die Entscheidung für eine vollstationäre Pflege an. Demente Bewohner werden in kleinen familiären Stationen liebevoll betreut. 7 Beratung für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung zu Hilfsmitteln, die die Lebensqualität erhöhen und den Verbleib in der eigenen Wohnung ermöglichen. 8 Integrative Kindertagesstätte mit zwei Kindergartengruppen für max. 25 Kinder und einer Krippengruppe für max.12 Kinder ab einem Jahr. Viel Platz zum Spielen, für Kreativität und Freude am Lernen. 9 Auslandsprojekte Der Evangelische Gemeindeverein Nürnberg Mögeldorf unterstützt und fördert in seiner integrativen Kindertagesstätte die Kleinsten und ist für Menschen in Notsituationen da. 9

Wichtig für Sie! Falls Sie den Evangelischen Gemeindeverein Nürnberg-Mögeldorf e.v. in Ihrem Testament berücksichtigen möchten: Ihr Vermögen oder Ihre Vermögensanteile werden ausschließlich in den zuvor genannten Arbeitsbereichen eingesetzt. Ihre persönlichen Vorstellungen, wie Sie Ihr Geld ganz konkret eingesetzt haben wollen, können Sie im Verwendungszweck festlegen. Für weitere individuelle Informationen und Auskünfte nehme ich mir gerne Zeit für ein persönliches Gespräch. Sprechen Sie mich an: Evangelischer Gemeindeverein Nürnberg-Mögeldorf e.v. Günter Beucker Ziegenstr. 30 90482 Nürnberg Tel. 0911/99541-0 Fax 0911/99541-15 gbeucker@diakonie-moegeldorf.de www.diakonie-moegeldorf.de Weitere Informationen: Broschüre ERBEN UND VERERBEN vom Bundesministerium der Justiz 10

Hilfe für Mitmenschen Eine Stiftung des Evangelischen Gemeindevereins Nürnberg-Mögeldorf e.v. Pflege kostet Geld. Eine wirklich gute Pflegequalität muss über das normale Maß - was die Pflegekassen für angemessen halten - hinaus gehen. Die Versorgung hilfsbedürftiger Menschen nur unter die Forderung von Effizienz zu stellen, widerspricht unserer christlich-diakonischenen Auffassung. Auch wir als Verantwortliche des Evangelischen Gemeindevereins Nürnberg-Mögeldorf e.v. müssen mehr denn je auf ein sicheres finanzielles Fundament achten. Aber wir möchten dennoch Menschen in Krankheit, Alter und Not mehr bieten als das, was die Pflegekassen rückvergüten. Wir möchten auch dann schnell und unbürokratisch helfen können, wenn alte und kranke Menschen sich in einer persönlichen oder finanziellen Notlage befinden. Deshalb haben wir 2001 die Stiftung Hilfe für Mitmenschen gegründet. Mit den Erträgen können wir manches Problem abfedern und können z.b. auch zusätzliche Zeit zur Betreuung zur Verfügung stellen, die anderweitig nicht bezahlbar wäre. Sprechen Sie uns bitte an. Wir informieren Sie gerne über Möglichkeiten, das Ziel unserer Stiftung und unsere Arbeit zu unterstützen. 11

Mathilden-Haus Tel.: 0911/99541-0 Tages-, Kurzzeit- und Dauerpflege ambulante und stationäre Hospizarbeit integrative Kindertagesstätte Seepark-Mögeldorf Tel.: 0911/239588-0 Dauerpflege Service-Wohnen www.diakonie-moegeldorf.de Diakonie sieht sich in der Verpflichtung des Dienstes am Menschen. Gemäß unserem diakonischen Auftrag fühlen auch wir in unseren Einrichtungen uns diesem Auftrag verpflichtet. Wir nehmen die uns anvertrauten Menschen in ihrer Ganzheitlichkeit wahr und gewährleisten eine bestmögliche Versorgung. In unserer integrativen Kindertagesstätte bieten wir Kindern einen Platz zum Spielen, für Kreativität und Freude am Lernen. Wir sichern ein würdiges Leben im Alter und stehen für ein selbstbestimmtes 12 Leben bis zuletzt!