Begründen Sie Zukunft Mitten im Leben. Ihr Vermächtnis an Kloster Haydau

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1 Begründen Sie Zukunft Mitten im Leben Ihr Vermächtnis an Kloster Haydau

2 Begründen Sie Zukunft Liebe Freunde des Klosters, sehr geehrte Förderer, ich möchte Sie auf ein Thema ansprechen, um das wir zwar alle wissen, aber das wir alle eher meiden, weil es Mut fordert, sich ihm zu stellen. Ich aber wage die Frage, haben Sie schon einmal über Ihr Testa ment oder Vermächtnis nachgedacht, und haben Sie schon einmal erwogen, einen Teil Ihres Vermögens in den Dienst des Allgemeinwohls zu stellen? Die Entscheidung, was mit Ihrem Eigentum nach Ihrem Tode geschehen soll, ist allein die Ihre. Sie treffen sie vielleicht im Gespräch mit engen Freunden und Verwandten. In jedem Fall ist es eine sehr persönliche Entscheidung. Und so paradox es klingen mag Sie können damit anderen das Leben erleichtern oder ihnen Freude bereiten. Sie können Verantwortung wahrnehmen für Einzelne oder für ein Ganzes. Ihr Lebenswerk kann namenlos versinken, oder Sie können mit Ihrem Vermächtnis in Erinnerung bleiben. Es gibt viele Möglichkeiten, Gutes zu tun, das mit dem eigenen Namen verbunden bleibt. Sowohl in der Ferne als auch in der Nähe. Sie können eine Patenschaft für begabte Kinder in einem Entwicklungsland übernehmen, Sie können für den Erhalt eines ökologisch sensiblen Naturraumes spenden. Oder aber Sie können für Ihre Heimat und deren Menschen über den eigenen Tod hinaus Verantwortung tragen. Ich möchte Sie ermuntern, über eine Förderung unseres Klosters Haydau nachzudenken. Wir alle können stolz sein, was uns mit diesem Kloster gelungen ist. Aus der Ruine wurde in wenigen Jahren ein beliebter und vor allem belebter Mittelpunkt der Region. Es ist ein Ort 2

3 der Kultur, der Familienfeste und in jedem Fall der Be - gegnung von Menschen der Region. Doch mit dem Erreichten ist es nicht getan. Zur Voll - endung der Gartenanlage auf beiden Terrassen benötigen wir weiterhin hohes ehrenamtliches Engagement, und genauso wichtig ist uns Ihre finanzielle Unterstützung. Wollen Sie sich mit Ihrem Vermächtnis einbringen und mitbestimmen, wie sich das Kloster in Zukunft entwickeln soll? Wir denken, mit dem Weg der Vermächtnis-Zu wen - dungen können Sie sich in besonderer Form in die weitere Gestaltung der Klosteranlage einbringen. Sie können heute schon darüber entscheiden, welchem Zweck es dienen und ob mit Ihrem Namen daran erinnert werden soll. Ich ermutige Sie, begründen Sie Zukunft mitten im Leben. Wir, der Vorstand des Fördervereins Kloster Haydau, sind offen für das Gespräch mit Ihnen. Seien Sie versichert, jede Gabe hilft und wird dankbar angenommen. Ihr Prof. Dr. h. c. Ludwig Georg Braun 1. Vorsitzender des Fördervereins Kloster Haydau 3

4 Unser Kloster - Mitten im Leben Unser Kloster ist steinernes Zeugnis eines reichen Kulturraumes. Seine Historie ist ebenso wechselhaft wie lang. Sie hat ihren Ursprung im christlichen Glauben, wurde geprägt von den Wechselfällen der Geschichte, aber eben auch immer wieder von den Ent scheidungen Einzelner, von ihren Unterlassungen und ihren Taten. Wir als Förderverein haben uns entschieden zu handeln begann die für Hessen als modellhaft geltende Sicherung und Sanierung der historischen Gebäude. Denkmalpflege und Bauforschungen, Restauration und Ingenieure arbeiten beispielhaft zusammen. Grundlage bildet ein Konzept, das die verschiedenen Epochen der Kloster-Baugeschichte lebendig hält, statt Der Stifter stiftet mit seinem Testament Leben, Lebensraum, Begegnungsraum, damit der Stifter mitten im Leben bleibt. 4

5 ein mittelalterliches Ambiente zurückholen zu wollen. Heute ist Kloster Haydau von Leben erfüllt. Es ist Stätte der Begegnung, der Kunst und Kultur, der Wissenschaft, Familien feiern Hochzeiten und Geburts tage, Künstler stellen ihre Werke aus, Filme - macher zeigen ihre Produktionen. Mit Lesungen und Konzepten erfreuen engagierte Mitglieder des Fördervereins die Gäste des Klosters. In guter Tradition treffen sich Frauen der Gegenwart, um Themen aus dem damaligen Klosterleben auf die heutige Zeit zu übertragen und zu diskutieren. Nehmen Sie heute die Historie des Klosters mit in die Hand und werden Sie so zum Teil seiner Geschichte. 5

6 Ihr Vermächtnis - Unser Dank Sie schenken dem Kloster Ihr Vermächtnis, wir nehmen es dankend an und wahren das Andenken an Sie. Selbstverständlich sehen Sie sich als Erblasser als erstes in der Verantwortung gegenüber Ihrer Familie, Ihrem Ehepartner, Ihren Kindern und den Enkeln. Aber vielleicht wollen Sie darüber hinaus einen Teil Ihres Vermögens einem guten Zweck zukommen lassen. Oder was ist, wenn Sie keine Kinder haben? Wenn es solche engen familiären Verbindungen nicht gibt, kann man durch eine gezielte Vermächtnisentscheidung gemeinnützige Institutionen nachhaltig fördern und die Erinnerung an diese Entscheidung über den Tod hinaus wachhalten. Durch ein Vermächtnis für das Kloster Haydau können Sie Ihren Namen und Ihr Lebenswerk in Erinnerung halten. Sie bestimmen zu Lebzeiten, wozu Ihr Erbe verwandt werden soll. Möchten Sie den Klostergarten erhalten oder ausbauen? Möchten Sie, dass talentierte Mu siker eine Chance zum Auftritt erhalten oder dass junge Leute in einer Klosterfreizeit Gemeinschaft erleben können? Oder möchten Sie sicherstellen, dass das Kloster in seinem beispielhaften Zustand erhalten bleibt? Sie entscheiden selbst, wie an Sie erinnert werden wird: sei es durch eine Gedenktafel, eine Publikation oder als Namensgeber periodisch wiederkehrender Konzerte, Lesungen oder Ausstellungen. Wenn Sie es möchten, dienen wir Ihnen auch über den Tod hinaus, indem wir zum Beispiel Verantwortung für Ihre Grabstätte und deren Pflege übernehmen. 6

7 Zwei Mitglieder des Fördervereins, Irmgard Lehmann und Heini Ratthey, haben das Kloster in ihrem Testament mit Geldspenden und Kunstgegenständen schon be dacht. Der Förderverein Kloster Haydau hat sich verpflichtet, die Verantwortung für beide Grab - stätten und deren Pflege zu übernehmen. Sie entscheiden selbst, wie an Sie erinnert werden wird: durch eine Gedenktafel, eine Publikation oder als Namensgeber von Konzerten, Lesungen oder Ausstellungen. 7

8 Geben Sie Ihrem Willen Ausdruck Wie schreibt man ein Testament, und wie lässt sich darin Kloster Haydau berücksichtigen? Niemand muss sein Testament abfassen, nur weil er etwas zu vererben hat. Das Gesetz trägt dafür Sorge, dass der Nachlass auf die Nachkommen übergeht, wie es den Normen unserer Gesellschaft entspricht. Für den Fall, dass Sie keine Angehörigen haben, hieße das, dass der Staat Ihr Erbe antritt. Nur ein Testament bietet die Gewähr dafür, dass Ihr Eigentum in Ihrem Sinne verteilt wird wenige Sätze genügen, um viele Probleme zu vermeiden. Dabei ist die Beachtung der Formvorschriften für Testamente von größter Bedeutung. Aus diesem Grunde werden wir zunächst auf die wichtigsten Fragen zum Thema Testament eingehen. Wie wird ein Testament abgefasst? Für das ordentliche Testament sieht das Gesetz zwei unterschiedliche Formen vor, das eigenhändige und das öffentliche Testament. Eigenhändiges Testament: Für das eigenhändige Testament ist wesentlich, dass der Erblasser seinen letzten Willen handschriftlich niederlegt. Der gesamte Text des Testaments sowie die Unterschrift müssen vom Erblasser selbst handschriftlich verfasst werden. Für ein gültiges Testament sind weiterhin die Angabe von Ort, Datum sowie Vor- und Familienname unabdingbar. Öffentliches Testament: Entscheidend für das öffentliche Testament ist, dass der Erblasser einem Notar gegenüber seinen letzten Willen mündlich erklärt oder aber schriftlich übergibt. Diese Form des Testaments kann infolgedessen auch maschinenschriftlich abgefasst sein. Wann sollte das Testament formuliert werden? Der Normalfall ist der, dass man in relativ jungen Jahren den Gedanken, ein Testament abzufassen, vor sich herschiebt. Man versucht, der Empfindung der eigenen Vergänglichkeit zu entfliehen. Besser ist es, sich dieser Aufgabe möglichst bald zu stellen und gegebenenfalls an sich verändernde Umstände anzupassen. Ein geschriebenes Testament können Sie jederzeit widerrufen, z. B. indem Sie ein neues Testament schreiben, das alte vernichten oder verändern. Wo sollte das Testament aufbewahrt werden? In den meisten Fällen werden Testamente daheim in der Wohnung hinterlegt. Vertrauenspersonen werden darüber verständigt, wo sich das Dokument befindet. Besser und sicherer ist es jedoch, das Testament in amtliche Verwahrung zu geben. Für das öffentliche Testament ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat. Bei eigenhändigen Testamenten kann jedes Amtsgericht mit dieser Aufgabe betraut werden. Als Quittung für die Hinterlegung beim Amtsgericht bekommt der Erblasser einen Hinterlegungsschein. Die Rücknahme des Testaments aus der amtlichen Verwahrung ist jederzeit möglich. Hier sieht das Gesetz vor, dass das Schriftstück nur dem Erblasser persönlich zurückgegeben werden darf. Nach dieser kleinen Einführung in die allgemeinen Bestimmungen wollen wir Ihnen nun konkrete Varianten vorstellen, mit denen Sie sich ein eigenes Denkmal im Kloster Haydau setzen können. Ihre Möglichkeiten, dem Förderverein Kloster Haydau zu helfen: Grundsätzlich haben Sie drei verschiedene Möglich - keiten, den Förderverein Kloster Haydau zu begünstigen: 8

9 1. die Erbeinsetzung, 2. das Vermächtnis jeweils über das Testament und 3. den sogenannten Vertrag zu - gunsten Dritter. Erbeinsetzung: Mit der Erbeinsetzung machen Sie den Förderverein Kloster Haydau zu Ihrem Rechtsnachfolger. Damit gehen zum Zeitpunkt Ihres Todes alle Rechte und Pflichten Ihrer Person, insbesondere alle Vermögensgegenstände, aber auch alle Verbindlichkeiten, auf den Förderverein Kloster Haydau über. Als Ihr Rechtsnachfolger können Sie uns dazu verpflichten, zugunsten anderer Personen Vermächt - nisse auszuzahlen. Ferner können Sie in diesem Rahmen auch Regelungen treffen, die Ihre Grabmalpflege betreffen. Der Förderverein erfüllt diese Verpflichtungen mit größter Gewissenhaftigkeit. Vermächtnis: Wenn Sie sich dafür entscheiden sollten, dem Förderverein Kloster Haydau ein Vermächtnis auszusetzen, so können Sie dieses in unterschiedlicher Form tun. Sie können zum Beispiel einen bestimmten Barbetrag festsetzen, Sie können aber auch einzelne Konten oder Depots vermachen, eventuell auch andere Vermögens gegenstände (z. B. Grundstücke) oder einfach den Rest, der nach Abzug der Vermächtnisse und der Nachlass verbindlichkeiten verbleibt. Vertrag zugunsten Dritter: Bleibt noch zu erwähnen, wie ein Vertrag zugunsten Dritter in diesem konkreten Fall zugunsten des Fördervereins Kloster Haydau erwirkt werden kann. Falls Sie bei einer Bank, einer Sparkasse oder bei der Post Sparkonten oder Depots unterhalten, können Sie mit dem entsprechenden Kreditinstitut vereinbaren, dass zum Zeitpunkt Ihres Todes alle Rechte aus diesen Konten unmittelbar auf den Förderverein Kloster Haydau übergehen. Unmittelbar bedeutet in diesem Zusammenhang, dass diese Konten gar nicht erst in Ihren Nachlass fallen. Um aber sicherzustellen, dass diese von Ihnen gewünschte Rechtsfolge auch eintritt, müssen Sie darauf achten, dass der Vertrag zugunsten Dritter unwiderruflich erfolgt und der Förderverein diesen Vertrag gegenzeichnet und damit offiziell annimmt. Andernfalls könnten Ihre Erben diese Vereinbarung widerrufen und die Konten damit dem Nachlass zuführen. Übrigens bedeutet unwiderruflich in diesem Zusammenhang nicht, dass Sie über die Konten zu Lebzeiten nicht mehr verfügen können. Sie können die entsprechenden Konten jederzeit auflösen und damit den ausgesprochenen Vertrag wieder rückgängig machen. Diese Form der Begünstigung schränkt Sie persönlich also in keiner Form ein. Formulare für die Verfügungen zugunsten Dritter liegen in den Kreditinstituten bereit. Erbschaftssteuer: Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt von drei Faktoren ab: der Höhe der Erbschaft, der Steuerklasse und dem jeweiligen Freibetrag des Erben. Wir als gemeinnützige Organisation sind von der Erbschaftssteuer grundsätzlich befreit. Steuertipps können nur vom Fachmann gegeben werden. Denn gerade beim Thema Steuern kommt es ganz auf Ihre persönlichen Lebensumstände an. Rechts - anwälte dürfen keine Steuerberatung vornehmen, Steuerberater können Ihnen weiterhelfen. Wir möchten Ihnen dennoch einen schematischen Überblick geben. 9

10 Ihr Vermächtnis hilft bewahren Steuerrechtliche Aspekte Ein viel diskutiertes Thema bei jeder Erbschaft sind die Erbschaftssteuern. Durch die Besteuerung eines Nachlasses erbt der Staat mit! Die anzuwendende Steuerklasse und damit die Höhe der Erbschaftssteuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erben und Erblassern sowie dem Wert des Nachlasses. Die Erben werden in unterschiedlichen Steuerklassen eingeteilt, für die auch unterschiedliche Freibeträge* berücksichtigt werden: Wert des steuerpflichtigen Erwerbs Prozentsatz in Steuerklasse durch Erbschaft oder Schenkung I II III bis EUR 7% 30% 30% bis EUR 11% 30% 30% bis EUR 15% 30% 30% bis EUR 19% 30% 30% bis EUR 23% 50% 50% Gemeinnützige sowie kirchliche Stiftungen und Organisationen sind grundsätzlich von der Erbschaftssteuer befreit. Wenn Sie den Wunsch haben, Ihr Vermögen ganz oder teilweise einer Organisation wie Kloster Haydau zu übertragen, so haben Sie die Gewähr, dass der Vermögenswert als Ganzes übertragen wird und in Ihrem Sinn und in der Zukunft dort hilft, wo Sie helfen möchten. Steuerklasse I Freibetrag Ehegatten EUR Kinder und Stiefkinder, Kinder verstorbener Kinder und Stiefkinder EUR Alle anderen Enkel, Stiefenkel, Urenkel EUR Eltern, Großeltern, Urgroßeltern im Erbfall EUR 10

11 Steuerklasse II Freibetrag Eltern, Großeltern und Urgroßeltern bei Zuwendungen unter Lebenden EUR Geschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder und -eltern EUR Geschiedene Ehegatten EUR Steuerklasse III Freibetrag Lebenspartner EUR alle übrigen Erben und Beschenkten EUR Zudem sieht das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz weitere Freibeträge sowie einen Katalog von Steuerbefreiungen vor, auf die im Rahmen der vorliegenden Broschüre jedoch nicht näher eingegangen werden kann. *nach derzeitigem Steuerrecht (Stand November 2009) 11

12 Ihre Ansprechpartner Für weitere Fragen stehen Ihnen für ein vertrauliches und unverbindliches Gespräch zur Verfügung: Förderverein Kloster Haydau e.v., In der Haydau 6, Morschen Vorstand: Prof. Dr. h. c. Ludwig Georg Braun (Vorsitzender) / Herbert Wohlgemuth (Stellv. Vorsitzender und Bürgermeister) / Günter Schäfer (Schatzmeister) / 379 Jörn Schlede (Pfarrer) /238 Jörg Franke /68 81 Guido Wernert / Waltraut Schmelz Geschäftsstelle, Binsförther Straße 40, Morschen / Bankverbindung des Fördervereins: Kreissparkasse Schwalm-Eder, Morschen BLZ Konto-Nr VR-Bank Spangenberg-Morschen eg BLZ Konto-Nr V. i. S. d. P. Uta Meurer Gestaltung: Christiane Meurer, Manuela Winter Bibliomed-Verlag, Melsungen In der Haydau Morschen Tel. ( ) Fax ( ) info@kloster-haydau.de

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