Erfahrungen mit dem Schweizer Patientendossier Dr. Reinhold Sojer Abteilungsleiter Digitalisierung / ehealth Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH
U.S. Department of Commerce, CC BY-NC 2.0 2
Ziele des Bundesgesetzes Ziel 1) Stärkung der informationellen Selbstbestimmung Eröffnung eines elektronischen Patientendossier ist für Patienten freiwillig. Eröffnung bedarf einer schriftlichen Einwilligung, Zustimmung zur Bereitstellung von Dokumenten und Daten im Behandlungsfall wird als gegeben angenommen. Patientin oder Patient vergibt und verwaltet die Zugriffsrechte der Gesundheitsfachpersonen (bei Notfallzugriffen ist der Patient oder die Patientin zu informieren). Patientin oder Patient kann über ein Zugangsportal auf ihre/seine Daten zugreifen und eigene Daten (z.b. Blutdruckmessung) hochladen. Ziel 2) Vertrauen schaffen Elektronische Identität als Voraussetzung für Datenbearbeitung. Neue Patientenidentifikationsnummer für die korrekte und vollständige Zusammenführung aller Daten/Dokumente eines Patienten. Alle Datenzugriffe sind zu protokollieren, Protokolldaten 10 Jahre aufzubewahren. Keine Datenzugriffe für Versicherer (Vertrauensärztliche-Dienste) oder Arbeitgeber. 3
Voting In der Schweiz gilt das Prinzip der doppelten Freiwilligkeit. Sehen Sie die Verpflichtung der Ärztinnen und Ärzte zur Teilnahme am elektronischen Patientendossier als Vorteil oder Nachteil? 6 5 4 3 2 1 4
Ziele des Bundesgesetzes Ziel 3) Interoperabilität und Datensicherheit sicherstellen Zertifizierungspflicht für Stammgemeinschaften, Gemeinschaften und Herausgeber von Identifikationsmitteln. Festlegung von schweizweit einheitliche Normen und Standards und Integrationsprofilen sowie detaillierten Vorgaben im Bereich Datensicherheit. Aufbau und Betrieb der zentralen Abfragedienste durch den Bund. Ziel 4) Verbreitung fördern Wissenstransfer und Zusammenarbeit stärken. Information der Bevölkerung fördern. Verpflichtung stationärer Einrichtungen sich innerhalb von drei Jahren (für Geburtshäuser und Pflegeheime innerhalb von fünf Jahren) einer Stammgemeinschaft oder Gemeinschaft anzuschliessen (keine Verpflichtung für ambulant tätige Gesundheitsfachpersonen) Beiträge des Bundes an die Finanzierung von Aufbau und Zertifizierung von Stammgemeinschaften und Gemeinschaften (total 30 Mio. Franken) bei gleichzeitiger Beteiligung eines Kantons und/oder eines Dritten. 5
Voting In der Schweiz gilt das Prinzip der doppelten Freiwilligkeit. Sehen Sie die Verpflichtung der Ärztinnen und Ärzte zur Teilnahme am elektronischen Patientendossier als Vorteil oder Nachteil? 1. Für eine rasche Verbreitung von ehealth ist eine Verpflichtung eine Notwendigkeit. 2. ehealth entwickelt sich ohne Zwang. Die staatlichen Eingriffe sollten sich auf ein notwendiges Mindestmass beschränken. 3. Eine Verpflichtung würde die Qualität der Daten beeinträchtigen. Leistungserbringer würden nur die notwendigen und im Gesetz erforderlichen Leistungen erbringen. 4. Ohne eine Verpflichtung ist die Vollständigkeit der Daten nicht garantiert. Sie würde zu lückenhaften Einträgen im Dossier führen, wenn Ärztinnen und Ärzte nicht teilnehmen und Daten erfassen. 5. Für eine Verpflichtung müssen geeignete materielle oder immaterielle Anreize gesetzt werden. 6
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Was ist alles im EPD Gespeichert? 8
Daten und Dokumenten, die für die an der Weiterbehandlung beteiligten Gesundheitsfachpersonen von Bedeutung sind. «Das EPD bzw. die darin erfassten Daten sind keine körperlichen Gegenstände und stellen keine Sachen im Sinne des Privatrechts dar, weshalb auch kein Anspruch auf Herausgabe der Daten besteht. Die im EPD erfassten Daten «gehören» den Patienten aber insofern, als diesen umfassende Kontrollrechte über die Datenerfassung und Datenzugriff zustehen. Dies beinhaltet auch die jederzeitige Aufhebung des EPD.» (Gutachten imauftrag der FMH) 9
Vermuteter Behandlungsfall 10
Wo stehen wir? 11
Die Phasen des elektronischen Patientendossiers 12
Zeitplan und Aktivitäten April 2017 Inkraftsetzung EPDG, EPDV, EPDFV September 2017: EPD-Projectathon 2017 Aufbau von Trägerorganisationen und Gemeinschaften 2018 Akkreditierung von Zertifizierungsstellen April 2018 EPD-Projectathon Den Haag September 2019 EPD-Projectathon Bern 2019 Zertifizierung von Identity Providern, Gemeinschaften und Stammgemeinschaften April 2020 Das EPD wird verpflichtend für Spitäler April 2022 Das EPD wird verpflichtend für Pflegeheime und Geburtshäuser 13
EPD als Selbstläufer? Damian Entwistle, CC BYMC 2.0 14
Einstellung zum EPD FMH ZV ehealth Barometer Reinhold Sojer 14.3.2018
Nutzung elektronische Krankengeschichte FMH ZV ehealth Barometer Reinhold Sojer 14.3.2018
Gesetzgebung und technische Umsetzung 17
By Reinhard Dietrich (Own work) [CC0], via Wikimedia Commons Von Roland zh - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.00 ehealth als Kulturprojekt 18