Der Einfluss der Regulierung auf den Netzausbau

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Transkript:

Der Einfluss der Regulierung auf den Netzausbau Aktuelle Fragen des Planungsrechts 22. und 23. Juni 2009 Dr. Frank-Peter Hansen 23. Juni 2009 Dr. Frank-Peter Hansen 1

Übersicht Rahmenbedingungen Einflussparameter der BNetzA Der Einfluss Dritter 23. Juni 2009 Dr. Frank-Peter Hansen 2

Übersicht Rahmenbedingungen Einflussparameter der BNetzA Der Einfluss Dritter 23. Juni 2009 Dr. Frank-Peter Hansen 3

Allgemeine Vorgaben 1 EnWG: Ziel des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas 23. Juni 2009 Dr. Frank-Peter Hansen 4

Vorgaben zum Netzausbau 11 EnWG: Betreiber von Energieversorgungsnetzen sind verpflichtet, ein sicheres, zuverlässiges und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz diskriminierungsfrei zu betreiben, zu warten und bedarfsgerecht auszubauen, soweit es wirtschaftlich zumutbar ist. 23. Juni 2009 Dr. Frank-Peter Hansen 5

Zielkonflikt Sicherheit Zuverlässigkeit Leitstungsfähigkeit Preisgünstigkeit Effizienz 23. Juni 2009 Dr. Frank-Peter Hansen 6

Netze müssen Blick auf das Netz den Anforderungen entsprechen, ohne zu überhöhten Kosten zu führen Notwendig: Anreizkompatibles System Nur die tatsächlich notwendigen Leitungen sollen gebaut werden Diese sollen aber auch tatsächlich gebaut werden Weder Über- noch Unterinvestitionen 23. Juni 2009 Dr. Frank-Peter Hansen 7

Übersicht Rahmenbedingungen Einflussparameter der BNetzA Der Einfluss Dritter 23. Juni 2009 Dr. Frank-Peter Hansen 8

Anreizregulierung Wechsel von der Kostenregulierung zur Anreizregulierung zum 1. Januar 2009 Anreizregulierung ist komplexes System Grundidee: Effizienzvergleich über die Gesamtkosten des Unternehmens Unernehmen sind aufgefordert, über einen vorgegebenen Zeitrahmen vorhandene Ineffizienzen abzubauen 23. Juni 2009 Dr. Frank-Peter Hansen 9

Zielkonflikt Potenzieller Konflikt zwischen Investition und Effizienzvorgabe Verzicht auf Investitionen erleichtert das Erreichen der Zielvorgabe Rechtsrahmen schafft zusätzliche Investitionsanreize 23. Juni 2009 Dr. Frank-Peter Hansen 10

Wesentliche Parameter Eigenkapitalverzinsung Benchmarking Investitionsbudgets Qualitätselement 23. Juni 2009 Dr. Frank-Peter Hansen 11

Eigenkapitalverzinsung 9,29% für Neuanlagen Gilt für Strom und Gas für die Dauer der jeweiligen Regulierungsperioden für alle Netzbetreiber einheitlich, daher nicht geeignet für gezielte Investitionssteuerung 23. Juni 2009 Dr. Frank-Peter Hansen 12

Benchmarking Relativ hohe durchschnittliche Effizienzwerte für deutsche ÜNB TSO-Benchmarking umfasst geringe Zahl an Teilnehmern Europäisches Benchmarking wirft Frage nach Vergleichbarkeit der Kosten auf Außerdem: Mit Systemdienstleistungen ist ein wesentlicher Kostenblock außerhalb des Effizienzvergleichs 23. Juni 2009 Dr. Frank-Peter Hansen 13

Investitionsbudgets Investitionsbudgets für Erweiterungs- und Umstrukturierungsinvestitionen, soweit diese Investitionen zur Stabilität des Gesamtsystems oder für die Einbindung in das nationale oder internationale Verbundnetz sowie für einen bedarfsgerechten Ausbau des Netzes nach 11 EnWG notwendig sind 23. Juni 2009 Dr. Frank-Peter Hansen 14

Kapitalkosten Vorgaben des 23 ARegV Erweiterungs- und Umstrukturierungsinvestitionen Energiewirtschaftliche Notwendigkeit Gegenrechung von Erlösen In Ausnahmefällen auch für VNB 23. Juni 2009 Dr. Frank-Peter Hansen 15

Beantragte Projekte 2007-2009 250 50 Strom Gas 23. Juni 2009 Dr. Frank-Peter Hansen 16

Beantragtes Volumen 2007-2009 8.200 Mio. Euro 800 Strom Gas 23. Juni 2009 Dr. Frank-Peter Hansen 17

Volumen Strom 2007-2009 7.300 Mio. Euro 900 ÜNB VNB 23. Juni 2009 Dr. Frank-Peter Hansen 18

Volumen Strom 2007-2009 3.580 2.900 Mio. Euro 430 390 EEG Offshore KW- Anschlüsse EEG Onshore Sonstiges 23. Juni 2009 Dr. Frank-Peter Hansen 19

Nächste Schritte Genehmigung der zulässigen Anträge auf Investitionsbudgets Vorbereitung auf die nächste Antragsrunde zum 30. Juni 2009 23. Juni 2009 Dr. Frank-Peter Hansen 20

Zwischenfazit BNetzA entscheidet über verschiedene Parameter, die über die Effizienz des Netzausbaus entscheiden BNetzA hat maßgeblichen Einfluss auf die Investitionstätigkeit der Netzbetreiber Einfluss Dritter darf nicht unterschätzt werden 23. Juni 2009 Dr. Frank-Peter Hansen 21

Übersicht Rahmenbedingungen Einflussparameter der BNetzA Der Einfluss Dritter 23. Juni 2009 Dr. Frank-Peter Hansen 22

Akteure Gesetzgeber Der Einfluss Dritter Planungsbehörden Sonstige Aspekte Einflussparameter Formal überwiegend bei der energiewirtschaftlichen Notwendigkeit Faktisch aber erheblicher Einfluss auf Kosten 23. Juni 2009 Dr. Frank-Peter Hansen 23

Gesetzgeber Maßgeblicher Einfluss durch Ausgestaltung der Anreizregulierung Zuordnung von Positionen zu Kostenkategorien Vorgaben zur Wälzbarkeit von Kosten Priorisierung von Projekten Je detaillierter die Vorgaben, desto größer das Risiko der Inkonsistenz und kleiner der Spielraum der BNetzA, auf unvorhergesehene Ereignisse angemessen zu reagieren 23. Juni 2009 Dr. Frank-Peter Hansen 24

Beispiele Umfang der dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten in 11 ARegV Wälzbarkeit der Kosten für die Anbindung von Offshore-Anlagen nach 17 Abs. 2a EnWG Bedarfsplan nach dem EnLAG TEN-E-Leitlinien der EU-Kommission Förderung von Erdkabeln 23. Juni 2009 Dr. Frank-Peter Hansen 25

Planungsbehörden Faktische Bindung der BNetzA durch Planfeststellungsbeschlüsse Problem: Anreiz zur Sozialisierung von Kosten 23. Juni 2009 Dr. Frank-Peter Hansen 26

Sonstige Aspekte Studien Dritter DENA Verkauf von Netzbetreibern Divergenz zwischen Kosten und Nutzen auf internationaler Ebene 23. Juni 2009 Dr. Frank-Peter Hansen 27

Schlussfolgerung ARegV in Deutschland ist komplex international kaum vergleichbar ARegV ist grundsätzlich sicherlich geeignet, die erforderlichen Anreize im richtigen Umfang zu setzen Spielraum der Behörde darf nicht zu stark von Dritter Seite geschränkt werden 23. Juni 2009 Dr. Frank-Peter Hansen 28

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Frank-Peter Hansen Beschlusskammer 4 Vorsitzender Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4, 53113 Bonn Tel: +49-228-14-5900 E-mail: frank-peter.hansen@bnetza.de 23. Juni 2009 Dr. Frank-Peter Hansen 29